> Hans CraueI:
> > Arno Welzel schrieb
> >> Was hat Naturschutz damit zu tun, ob die MTBs einen Motor haben oder nicht?
> >
> > (Verbrennungs-) Mofas, Motorraeder, Quads, Jeeps und dergleichen mehr
> > stehen ganz ebenso vor dieser Frage.
>
> Es geht in diesem Thread nicht um Verbrennungsmotoren, sondern Fahrräder
> mit Elektroantrieb.
Implizit schon, aber weder das Subject noch die konkrete Frage
beschraenken die Motorisierung auf Elektromotoren. Bleiben immer
noch zwei Fragen:
1. Warum sollten andere elektrisch betriebene Fahrzeuge (elektrische
Mofas, Motorraeder, Quads, Jeeps und dergleichen mehr) anders behandelt
werden als Motorfahrzeuge, die per hierzulande geltender Rechtsregelung
Fahrraedern gleichgestellt werden (wodurch aus ihnen keineswegs
Fahrraeder werden)?
2. Warum sollen elektrisch motorisierte Fahrzeuge bei Waldeinsatz anders
behandelt als mit Verbrennungsmotoren betriebene? Mit einem Mofa mit
Verbrennungsmotor richtet man im Wald definitiv weniger Schaden an als
mit einem elektrisch betriebenen Jeep.
> Ich kenne auf Anhieb keine rechtsfeste Definition für MTB, aber ebenso
> wenig für "Fahrrad".
Par. 63a Abs. 1 StVZO:
(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das
ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen
mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.
> Also anders: Wenn Fahrräder generell irgendwo nicht fahren sollen, weil
> dadurch die Natur geschädigt wird, ist es egal, ob es sich um Fahrräder
> handelt, die einen Elektroantrieb haben, oder nicht.
Mit motorisierten Fahrzeugen wird mehr Schaden angerichtet als mit
nichtmotorisierten Fahrzeugen. Natuerlich gibt es da noch erhebliche
Unterschiede bei den motorisierten, und mit einem Pedelec richtet
man zweifellos weniger Schaden an als mit einem SUV, auch wenn der
elektrisch betrieben ist.
> Die Quelle für eine rechtsfeste Definition, was ein "Fahrrad" ist,
> darfst Du gerne selber heraussuchen.
Bei Fahrraedern, die in Par 63a (1) StVZO rechtsfest definiert sind,
ist ganz klar, dass eine absolute Oberschranke des aktiven
Schadenspotenzials durch menschliches Leistungsvermoegen gegeben
ist.
Hans