Chr. Maercker schrieb am Montag, 13. Dezember 2021 um 23:30:02 UTC+1:
> > *) Laut Kläger
radverkehrsforum.de eentfiel nach dem Urteil die
> > Benutzungspflicht, was sein Hauptzweck war, das 205 wurde aber durch
> > ein 206, wogegen er aber mangels RWBP nicht mehr klagen könnte ...
> ... aber wohl auch keinen Anreiz dafür hat, oder?
> --
Och, am "Anreiz" würde es kaum fehlen, es könnte aber sein, dass das VG München
meint, man könne durch erlaubtes Ausweichen auf die Fahrbahn die Sache einfach
umgehen und somit sei die Klage schon gleich unzulässig, weil es an einer
verwaltungsrechtlichen "Beschwer" fehlt.
Es ist ja aber so, dass diese Stelle am Ortseingang ist, und sollte irgendwer mal
auf die Idee kommen, außerorts gelegene Radwege wieder grundsätzlich
benutzungspflichtig zu machen - weiß man's? -, dann ist die StVB auf alle Fälle
wieder dran ;-).