Johann Mayerwieser <
johann.ma...@gmail.com>:
> Wenn er bei Faschings- und Volksfesttermin so oft erwischt wird, dann
> gehört ihm das Radfahren genau so verboten wie einem Autofahrer, der oft
> erwischt wird und keine MPU macht - ist also Gleichbehandlung.
So klingt es aus den unteren Etagen:
Gibt es eine Verordnung?
Da-hat-er-sie, punkt.
In größerer Verallgemeinerung ist das dann nicht mehr haltbar. Eine Etage
drüber geht es nicht ohne die Zwischentöne - d.h. Verordnungen sind auch
nur applizierte Grundsätze, und die schaffen nicht für jedes Detail die
erhoffte Ordnung, die man ihnen in unteren Etagen andichtet.
Jedenfalls wird man in diesem kniffligeren Fall nicht umhinkommen, einen
Begriff der Freizügigkeit der Bewegung im öffentlichen Raum etwas genauer
abzuwägen, wenn der Diskurs strenger geführt wird als nur so larifari aus
dem Bauch heraus.
Teilnahme am spurgebundenen Verkehr auf der Fahrbahn ist per se eine
Einschränkung von Freizügigkeit - die Disziplin zur Manipulation der
Verkehrsgeräte verlangt, dass Verkehr am Fließen gehalten wird. Das ist
eine praktische Erwägung, als da man beim Bedienen der Geräte bei seinem
Aufenthalt im öffentlichen Raum gehandicapt ist: Man kann nicht herumhüpfen
oder stehenbleiben, usw. - das Handicap der Verkehrsgeräte bringt die
Tendenz zum Massentrott im stupiden Gänsemarsch zwangsweise mit sich.
Von der anderen Seite her ist nun allerdings jedem Bürger als Rechtsperson
unbedingt zu unterstellen, dass er absichtsgemäß zu handeln imstande ist.
Das wollen zwar schräge Moderno-Faschos immer wieder kippen, zuletzt in
diesem Theater mit Sanktionen auf bloße Verdachtsannahmen hin, als Befehl
zum Strammstehen per modischem Diktat rein auf Zuruf, und seien die
Unterstellungen noch so vage - und nur ein Heer von per Massenmedien
verblödeten Konsumschafen wird da nicht mehr auf der Hut sein, wenn
elementare Rechte klammheimlich abgebaut werden.
Letztere Annahme zur Rechtsperson kann sich auch ungemütlicher ausnehmen -
eigentlich muss alleine die Bekundung der Absicht auch dann noch verteidigt
werden, wenn regelmäßige Verfehlungen zu beobachten sind. Die Rechtsperson
ist das Gegenteil von einem programmierten Roboter: Die willentliche
Bekundung ist jedes Mal aufs Neue das zu verteidigende Prinzip. Jede
Verfehlung ist ein Einzelfall, der als Einzelfall geahndet wird. Eine
Sanktion, die alle künftigen Einzelfälle ausschließen will, ist wiederum
keine Sanktion mehr.
Leider verteidigt der rechtspflegende Apparat letzteres Prinzip nicht
wirklich in all der Ungemütlichkeit, die es mit sich bringt. Dass
Klassenjustiz abgeschafft sei, ist immer wieder doch nur eine Hoffnung.
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Man sollte statt dem notorischen De-facto-Torkler nun besser einen Fußgänger
in Erwägung ziehen, der rote Ampeln hasst wie die Pest.
Das gibt dem Prinzip der Freizügigkeit der Bewegung, beim Aufenthalt im
öffentlichen Raum, etwas mehr Schärfe zur geforderten Genauigkeit der
Betrachtung: Will man dieser Gestalt dann verbieten, überhaupt aus dem Haus
zu gehen?
Die Indoktrination mit Kategorien zugunsten eines Robotnik-Daseins scheinen
leidlich fortgeschritten. Natürlich vereinfacht das den Blick für simpel
gestrickte Welterklärungen. Wo die Transparenz des öffentlichen Diskurses
so ziemlich unter aller Sau ist, haben populistische und massenmediale
Manipulation leichteres Spiel - man kann aber auch so tun, als sei
Transparenz gegeben, und es ist dann doch nur inhaltsleeres Geplapper in
punktuellen Reaktionen, bis keiner mehr weiß, worum es überhaupt geht.
Das ändert nichts daran, dass die Dilemmata mit den Rechtsprinizipien sofort
um die Ohren fliegen, wenn man Schlamperei als Prinzip dagegenstellen will.
In einem per Populismus, oder was auf dasselbe hinausläuft, vorrangig
massenmedial indoktrinierten Sauhaufen werden hernach die Schichten zur
Vertuschung von Peinlichkeiten dicker und dicker. Zuletzt kamen dort sonst
irgendwo sexuelle Übergriffe von Amts wegen in Mode, immer brav streng nach
Verhaltenskatalog. Im Flughafenbetrieb kann man sich dem Vernehmen nach per
Erlegen von 100 Währungseinheiten von der Prozedur der Demütigung freikaufen
- so ist das mit Prinzipien, die im luftleeren Raum rotieren, jenseits von
sinnigem Verstandesgebrauch.
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Für den Aufenthalt auf der Fahrbahn wurde irgendwo nebenan auf diesem
Planeten der Kniff mit der MPU erfunden - damit wird die Rechtsperson zum
technischen Anhängsel seiner Vehikel umfunktioniert. In Ergänzung und zur
eingehenderen Bestätigung hat man dort auch die Verweigerung der Verfügung
einer Maximalgeschwindigkeit für den Betrieb der Vehikel. Das heißt also,
die Möglichkeit, dass auf Fahrspuren Vehikel sein können, wird als
Absolutheit gesetzt.
So kann man dem ideologisch deformierten Hirn beim Verschieben seiner
Prinzipien als Versatzstücke zuschauen:
Für den Aufenthalt auf der Fahrbahn scheint das Prinzip der Rechtsperson
leider aufgegeben, wenn die Person im technischen Sinn, in Fortsetzung des
des Blickwinkels auf seine Geräte, nicht zuverlässig genug ist.
Das gilt dann, wenn ein Motor dran ist, sowieso, und wenn überhaupt Räder
dran sind ... wahrscheinlich? Reicht die Spruchpraxis bis hierhin?
Wenn das nun keine Klassenjustiz wäre, die nur einem armen Wurschtel eins
überzieht, als Exempel im Sinne hochherrschaftlicher Deformationen, sondern
vielmehr eine solche, die in der Lage wäre, Prinzipien transparent
abzuklären, dann wären Antworten für sich ergebenden Folgefälle parat:
Der Mensch hat locker die Mittel, dass er hinfort als Reiter unterwegs ist,
oder in Gespannen mit Zugtieren. Reicht die Spruchpraxis bis hierhin?
Er gönnt sich eine Episode als Klimbim-Freak, der auf einem Handkarren
tausenderlei Zeugs herumkarrt. Reicht die Spruchpraxis bis hierhin?