Am 16.04.2013 17:14, schrieb Thomas Bliesener:
> Wolfgang Schreiber schrieb:
>> Ich f�hre das 24er meines Sohnemanns bei Bedarf einfach an der Hand
>> nebenher.
>
> Geht, aber StVO-konform ist das nicht, und wirklich bremsen kann man
> damit auch nicht.
Stellt sich die Frage, warum es nicht StVO-konform sein sollte. Im
Allgemeinen fallen mir dazu nur �� 1 und 23 I, evtl. 22 I, V StVO ein.
Wer sich sicher mit einem mitgef�hrten Rad bewegen kann, hat damit keine
Probleme. Nach ein wenig �bung ist mit entsprechenden Anpassungen in der
Fahrweise sicheres Fahren durchaus gut m�glich. Rechtlich d�rfte am
ehesten die Bedienung zweier unabh�ngig wirkender Bremsen problematisch
sein.
Spezieller wird es mit der rechtzeitigen Ank�ndigung beim Abbiegen.
Theoretisch sind Handzeichen nicht vorgeschrieben und m.E. auch andere
Formen der Ank�ndigung durchaus m�glich. Praktisch lie�e sich in vielen
Situationen auch anhalten.
Insgesamt kann man mit etwas �bung sicher ein Fahrrad an der Hand
mitf�hren, dies ist sogar u.U. jedenfalls in der Theorie v�llig legal
m�glich. In der Praxis empfinde ich es als nicht bequem, es besteht
zudem eine hohe Wahrscheinlichkeit f�r fehlende Abbiegeank�ndigungen.