In Büdelsdorf gibt es einige recht breite Einbahnstraßen. Nun verwehrt
sich die Straßenverkehrsbehörde des Kreises einer Freigabe für den
Radverkehr in Gegenrichtung. In der Annenstraße und Hollingstraße sei
dies angeblich nur möglich, wenn baulich ein Radfahrstreifen
abmarkiert werde. Zu all diesen Stellungnahmen (eine direkte
Ortsbegehung habe nicht stattgefunden) gibt es auch keine
schriftlichen Protokolle.
Beim Lesen auf Bernd Slukas Seiten zum Thema kam ich auf die Idee, man
könne vielleicht wegen der Verkehrsbeschränkung gegen diese vorgehen.
http://bernd.sluka.de/Radfahren/Einbahn.html
Ist das eine Schnapsidee oder ein gangbarer Weg? Unsere
Straßenverkehrsbehörde im Kreis Rendsburg-Eckernförde muß leider erst
in das 21. Jahrhundert gezwungen werden.
Vielen Dank im Voraus für Argumente, Anregungen etc.
Torben Frank
> In Büdelsdorf gibt es einige recht breite Einbahnstraßen.
> Nun verwehrt sich die Straßenverkehrsbehörde des Kreises
> einer Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung.
> Beim Lesen auf Bernd Slukas Seiten zum Thema kam ich auf die
> Idee, man könne vielleicht wegen der Verkehrsbeschränkung
> gegen diese vorgehen.
> Ist das eine Schnapsidee oder ein gangbarer Weg?
Den Gedanken hatte ich auch schon und Dietmar Kettler (solltest
Du vom Namen her kennen) fand ihn gut!
Gruß
Andreas
noch als Ergänzung: Erkläre der Stadt, dass nicht überlegt
werden muss, ob man die Einbahnstraße freigeben kann,
sondern ob eine Einschränkung des fließenden Verkehrs zwingend
erforderlich ist!
Straßen sind in allererster Linie für den fließenden Verkehr
gebaut worden. Jegliche Einschränkung muss zwingend erforderlich
sein und begründet werden! Das gilt z.B. auch für Fußgängerzonen,
bei denen eine Sperrung für Fahrzeuge rund um die Uhr in den
seeltensten Fällen erforderlich ist.
Grüße
Andreas
Ich bekam auch noch weitere Tips und werde es wohl auch mal
durchexerzieren. Erst gibt es einen netten Brief an die StVB des
Kreises RD. Dann kommt ggf. der Antrag auf Aufhebung.