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MTB in Hessen auf Forstwegen (Gesetzeslage)

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Anna + Andre'

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Jun 28, 2000, 3:00:00 AM6/28/00
to
Hallo,

als neuer Einwohner des Rheingau-Taunus bin ich heute abend bei meiner
MTB Tour mit einem Förster/Jaeger zusammengetroffen. Er machte mich
ziemlich uebel an, weil ich angeblich kein Recht habe, auf den
Forstwegen zu fahren. Diese fast Autobahn-aehnlichen Wege sind wohl nur
etwas fuer dicke Gelaendewagen mit entsprechend uebergewichtigen Jaegern
gedacht....
Wie ist denn die rechtliche Situation in Hessen?
Vielen Dank im voraus,

Andre'


Armin Mann

unread,
Jun 28, 2000, 3:00:00 AM6/28/00
to

Anna + Andre' wrote:

> MTB Tour mit einem Förster/Jaeger zusammengetroffen. Er machte mich
> ziemlich uebel an, weil ich angeblich kein Recht habe, auf den
> Forstwegen zu fahren.

Falls keine Verbote und Sperrungen explizid ausgeschildert waren, gilt
im allgemeinen § 25 des Hessischen Forstgesetzes, (4) (siehe unten).
Bleibe bei der naechsten Begegnung freundlich aber bestimmt, evtl. hilft
eine Kopie von § 25, die Du Ihm dann zu seiner Information aushaendigen
kannst.


> Wie ist denn die rechtliche Situation in Hessen?

Hessisches Forstgesetz, § 25:

Betreten des Waldes, Reiten und Fahren

(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Vorschriften des
öffentlichen Rechts, die das Betreten des Waldes in weiterem Umfange
gestatten oder die das Betreten des Waldes einschränken, bleiben
unberührt. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr; besondere
Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des Waldbesitzers werden
durch das Betreten des Waldes nicht begründet.

2) Jeder Waldbesucher hat sich so zu verhalten, daß die
Lebensgemeinschaft des Waldes nicht gestört, die Bewirtschaftung des
Waldes nicht behindert, der Wald nicht gefährdet, geschädigt oder
verunreinigt und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

(3) Vom Betreten des Waldes ausgenommen sind:
1. Verjüngungsflächen und Pflanzgärten, bestellte und noch nicht
abgeerntete Ländereien,
2. Waldflächen und Waldwege, auf denen Holz eingeschlagen, bearbeitet,
gelagert oder gerückt wird oder auf denen sonstige Waldarbeiten
durchgeführt werden,

3. forstbetriebliche und jagdbetriebliche Einrichtungen,

4. aus sonstigen zwingenden Gründen - Z. B. zur Verhütung von
Waldbränden - vom Waldbesitzer gesperrte Waldflächen und Waldwege.

(4) Radfahren, Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen und Reiten ist
nur auf Wegen und Straßen gestattet. Andere Benutzungsarten,
insbesondere das Fahren mit Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken, bedürfen der
Erlaubnis des Waldbesitzers. In bestimmten Gebieten kann die
Kennzeichnung von Reittieren verlangt werden. Insbesondere können
Verleihbetriebe kennzeichnungspflichtig gemacht werden. Das Nähere
regelt der für Forsten zuständige Minister durch Rechtsverordnung.

(5) Die untere Forstbehörde kann bei Vorliegen besonderer Verhältnisse
im Einvernehmen mit dem Waldbesitzer zum Schutz der Waldbesucher, zur
Entmischung des Reit-, Fahr- und Fußgängerverkehrs und zur Wahrung der
schützenswerten Interessen des Waldbesitzers nichtöffentliche Straßen
und Wege für einzelne Benutzungsarten einschränken oder sperren. Sie
kann im Rahmen dieser Befugnis nichtöffentliche Straßen und Wege
einzelnen Benutzungsarten vorbehalten. Die Benutzung besonderer
Reitwege, die zusätzlich zu den nichtöffentlichen Straßen und Wegen
angelegt und unterhalten werden, kann davon abhängig gemacht werden, daß
Vereinbarungen zwischen den Reitern oder deren Vereinigungen und dem
Waldbesitzer über die für die Anlage und Pflege sowie die Beseitigung
von Schäden erforderlichen Aufwendungen abgeschlossen werden.

6) Der für Forsten zuständige Minister wird ermächtigt, durch
Rechtsverordnung das Nähere über das Betreten des Waldes zu regeln. Er
kann insbesondere nähere Bestimmungen treffen über
1. das Verhalten im Walde,
2. die Voraussetzungen der Einschränkung nach Abs. 3, das Verfahren und
die Kennzeichnung der vom Betreten des Waldes ausgenommenen Waldflächen,
Waldwege und Einrichtungen,
3. das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen, das Kutschfahren
und das Reiten,
4. das Verfahren bei Regelungen nach Abs. 5.

Er kann die Sperrung von Waldflächen oder Waldwegen durch den
Waldbesitzer nach Abs. 3 Nr. 4 von einer Anzeige oder Genehmigung
abhängig machen.

Gruesse, Armin

Anna + Andre'

unread,
Jun 28, 2000, 3:00:00 AM6/28/00
to
Dank für den Gesetzesauszug! Das hilft meistens, obwohl mir an einer
Konfrontation nichts liegt.
Er war der Meinung, dass der Forstweg fuer Fahrzeuge aller Art (auch
Fahrräder) gesperrt ist, da ja das bekannte weisse runde Schild mit dem
roten Kreis dort steht. Soweit ich mich an meine Führerscheinprüfung
erinnere, schließt dieses Schild nur motorisierte Fahrzeuge aus...

Gruss,

Andre'

Gerald Eischer

unread,
Jun 28, 2000, 3:00:00 AM6/28/00
to
Anna + Andre' <ma...@snafu.de> schrieb:

> Er war der Meinung, dass der Forstweg fuer Fahrzeuge aller Art (auch
> Fahrräder) gesperrt ist, da ja das bekannte weisse runde Schild mit dem
> roten Kreis dort steht. Soweit ich mich an meine Führerscheinprüfung
> erinnere, schließt dieses Schild nur motorisierte Fahrzeuge aus...

Nein, das gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Fuhrwerke und
Fahrräder (zumindest in .at aber das wird im Rest Europas
auch so sein). Es sei denn es gibt ein Zusatzschild mit
Ausnahmen.

Grüße Gerald


--
Gerald Eischer <Gerald....@gmx.at>
----------------------------------------------------------------------
"We believe that OS/2 is the platform for the nineties" -
Bill Gates at COMDEX

Stefan Barnikow

unread,
Jun 29, 2000, 3:00:00 AM6/29/00
to
Anna + Andre' schrieb:

>
> Dank für den Gesetzesauszug! Das hilft meistens, obwohl mir an einer
> Konfrontation nichts liegt.
> Er war der Meinung, dass der Forstweg fuer Fahrzeuge aller Art (auch
> Fahrräder) gesperrt ist, da ja das bekannte weisse runde Schild mit dem
> roten Kreis dort steht. Soweit ich mich an meine Führerscheinprüfung
> erinnere, schließt dieses Schild nur motorisierte Fahrzeuge aus...

Es schließt alle "Fahrzeuge im Sinne der StVO" aus, mit Roller oder
Kinderdreirad dürftest Du da durch.


Ciao,
Stefan

Armin Mann

unread,
Jun 29, 2000, 3:00:00 AM6/29/00
to

Gerald Eischer wrote:
>
> Anna + Andre' <ma...@snafu.de> schrieb:
>

> > Er war der Meinung, dass der Forstweg fuer Fahrzeuge aller Art (auch
> > Fahrräder) gesperrt ist, da ja das bekannte weisse runde Schild mit dem
> > roten Kreis dort steht. Soweit ich mich an meine Führerscheinprüfung
> > erinnere, schließt dieses Schild nur motorisierte Fahrzeuge aus...
>

> Nein, das gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Fuhrwerke und
> Fahrräder (zumindest in .at aber das wird im Rest Europas
> auch so sein). Es sei denn es gibt ein Zusatzschild mit
> Ausnahmen.

Im Rest von Europa spart man sich in der Regel diesen Schilderwald (da
wird dann manchmal gleich eine ganze Region fuers MTB gesperrt :-().
Ausserdem koennen sich Eure Grossgrundbesitzer in .at das Recht
herausnehmen, diese Schilder (offiziell aus
haftpflichtversicherungstechnischen Gruenden) aufzustellen.
Gluecklicherweise ist hier in .de gemaess Forst- und Naturschutzgesetzen
der Laender auch das Radfahren auf Privatwegen in der Natur und im Wald
(mit gewissen Einschraenkungen) erlaubt.

Zurueck zum weissen, runden Schild mit rotem Kreis am Waldrand:
Das nakte Zeichen 250 "Verbot fuer Fahrzeuge aller Art" an einem
Forstweg ist eher ungewoehnlich, sicher auch in Hessen. Hat sich der
Waldbesitzer wohl vertan, er koennte strenggenommen selbst nicht mehr
mit seinem Traktor den Weg befahren. Ausserdem stuende das Zeichen im
Widerspruch mit dem im Forstgesetz fuers Fahrrad festgeschriebenen
Betretungs-/Befahrungsrecht. Gerade in diesem Punkt wuerde mich die
genaue Rechtslage in D interessieren, wer weiss hier definitiv Bescheid?
Ueblich ist ansonsten Zeichen 260 (das mit Auto- und Motorradsymbol im
Kreis) mit dem Zusatz "Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge frei".

Vielleicht die diplomatische Loesung fuer diesen Fall: Ist dieser Weg
der einzige, welcher in diesen Wald fuehrt? Benutzt beim naechten mal
doch eine andere Einfahrt in den Wald ohne Schild.

Gruesse, Armin

Armin Mann

unread,
Jun 29, 2000, 3:00:00 AM6/29/00
to

Anna + Andre' wrote:

> Dank für den Gesetzesauszug! Das hilft meistens, obwohl mir an einer
> Konfrontation nichts liegt.

Freundlichkeit und miteinander reden fuehrt (fast) immer weiter.
Trotzdem sollte jede(r) wissen, was man darf und was man besser bleiben
lassen sollte. Und das Thema Wegsperrungen und Fahrverbote fuer
Huegelradfahrer sollte jeden Biker was angehen.

Gruesse, Armin

BTW: schaut doch mal bei http://www.dimb.de/ vorbei

Sascha Schlauderer

unread,
Jun 29, 2000, 3:00:00 AM6/29/00
to
Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de> schrieb:
<395B347...@mpipsykl.mpg.de>

Hallo,

>Betretungs-/Befahrungsrecht. Gerade in diesem Punkt wuerde mich die
>genaue Rechtslage in D interessieren, wer weiss hier definitiv Bescheid?

das wird in dem jeweiligen Waldgesetz des Bundeslandes geregelt.

Das sagt das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen dazu (SächsWaldG):

§ 11 Betreten des Waldes

(1) Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das
Radfahren und das Fahren mit motorgetriebenen Krankenfahrstühlen ist
nur auf Straßen und Wegen (Anm. hier sind lt. Förster Wege gemeint,
die mehr als zwei Meter breit sind) gestattet. Auf Fußgänger ist
Rücksicht zunehmen. Das Radfahren ist nicht gestattet auf Sport- und
Lehrpfaden sowie auf Fußwegen.

(Anm.: Hier liegt u.U. ein kleines Problem, weil fast jedes Kaff einen
sogenannten Lehrpfad besitzt, auch wenn dieser nur aus drei
Anschauungstafeln auf fünf Kilometer verteilt besteht. Auf der anderen
Seite gibt es hier in der Nähe einen vielbegangenen Weg, der sowohl
Naturlehrpfad [Tafeln am Rand] als auch "Fernwander und -radweg
Bayreuth-Zittau" [ausgeschildert] und noch dazu eher weniger als zwei
Meter breit ist.)

(2) Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Wer den Wald
betritt hat sich so zu verhalten, daß ... sowie die Erholung anderer
Waldbesucher nicht beeinträchtigt wird.

Weiter unten steht dann noch, daß derjenige, der gegen diese
Bestimmungen verstößt mit einem Ordnungsgeld bis zu DM 5.000,00 in
besonders schwerén Fällen bis DM 20.000,00 belegt werden kann.



>Ueblich ist ansonsten Zeichen 260 (das mit Auto- und Motorradsymbol im
>Kreis) mit dem Zusatz "Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge frei".

Bei uns stehen gar keine Zeichen aus der STVO, sondern rechteckige
Zeichen nit einem grünen Rand, auf denen steht, daß das Befahren des
Waldes mit Motorfahrzeugen und Fuhrwerken verboten ist, außer
Forstbetrieb. Darunter sind noch Symbole für einen PKW, ein Motorrad
und ein Fuhrwerk, die durchgestrichen sind.


--
Sascha - DOS-vidanija eMail: news...@schlaudi.de ICQ # 58896546
http://www.schlaudi.de - Kanaren, Ibiza, Bulgarien,
Bärenfels, Sim City, Mountainbikerevier Osterzgebirge
If the answer is Micro$oft, it must've been a silly question...

Armin Mann

unread,
Jun 30, 2000, 3:00:00 AM6/30/00
to

Sascha Schlauderer wrote:

> >Betretungs-/Befahrungsrecht. Gerade in diesem Punkt wuerde mich die
> >genaue Rechtslage in D interessieren, wer weiss hier definitiv Bescheid?
>
> das wird in dem jeweiligen Waldgesetz des Bundeslandes geregelt.

Das hatten wir schon. Hier geht es darum, ob ein Waldbesitzer (in D) das
Recht hat, dieses Waldgesetz mit dem willkuerlichen Aufstellen von
Zeichen 250 auszuhebeln, das Zeichen 250 hier also aufgrund des
allgemeinen Betretungs-/Befahrungsrechts fuer Radfahrer keine
Gueltigkeit besitzt.

Gruesse, Armin

Armin Mann

unread,
Jun 30, 2000, 3:00:00 AM6/30/00
to

Sascha Schlauderer zitierte das SächsWaldG:



> § 11 Betreten des Waldes
>
> (1) Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das
> Radfahren und das Fahren mit motorgetriebenen Krankenfahrstühlen ist
> nur auf Straßen und Wegen (Anm. hier sind lt. Förster Wege gemeint,
> die mehr als zwei Meter breit sind) gestattet.

Was irgendein Foerster zu meinen glaubt tut gluecklicherweise nichts zur
Sache. (Anm. Frage: Ist das vielleicht ein wuerschtenberger? (so wie
ich)) Entscheidend ist, an welcher Stelle des Forstgesetztes oder
sonstiger Verordnungen Wegbreiten und Oberflaechenbeschaffenheit
definiert sind.


>[...] Das Radfahren ist nicht gestattet auf Sport- und
> Lehrpfaden sowie auf Fußwegen.

Darueber was nun ein "Fussweg" ist, koennte man sich schon eher
streiten. Aber auch das ist eigentlich ganz einfach: Sobald ich darauf
nicht mehr radfahren kann und zu Fuss gehen muss, handelt es sich
eindeutig um einen Fussweg ;-)

Gruesse, Armin

Gerald Eischer

unread,
Jun 30, 2000, 3:00:00 AM6/30/00
to
Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de> schrieb:

> Ausserdem koennen sich Eure Grossgrundbesitzer in .at das Recht
> herausnehmen, diese Schilder (offiziell aus
> haftpflichtversicherungstechnischen Gruenden) aufzustellen.
> Gluecklicherweise ist hier in .de gemaess Forst- und Naturschutzgesetzen
> der Laender auch das Radfahren auf Privatwegen in der Natur und im Wald
> (mit gewissen Einschraenkungen) erlaubt.

In .at ist das Radfahren im Wald generell verboten. Erlaubt es ein
Waldbesitzer (der größte Waldbesitzer sind die österr. Bundesforste),
so kann er bei Unfällen haftbar gemacht werden.

Mittlerweile sind aber einige Strecken freigegeben und es werden
immer mehr. Man hat also irgendeine Lösung gefunden.

Armin Mann

unread,
Jun 30, 2000, 3:00:00 AM6/30/00
to

Gerald Eischer wrote:

> In .at ist das Radfahren im Wald generell verboten.

Stimmt, nachzulesen in §33 Abs3 ForstG.


> Erlaubt es ein
> Waldbesitzer (der größte Waldbesitzer sind die österr. Bundesforste),
> so kann er bei Unfällen haftbar gemacht werden.

Hierzu neheres steht in §176 ForstG und §1319a ABGB.
An Haftpflichtpolicen ist sicher schon so mancher verarmt ;-).


> Mittlerweile sind aber einige Strecken freigegeben und es werden
> immer mehr. Man hat also irgendeine Lösung gefunden.

Auch in Oesterreich lassen sich Kompromisse finden, wenn es um die
Interessen der Tourismus-Industrie geht. Mit Vernunft hat das dann zwar
nichts mehr zu tun, aber als Biker denk ich mir hier dann halt, dass der
Zweck die Mittel heiligt.
Kann ich es also doch so langsam mal wagen zu Euch zum Biken zu kommen,
ohne gleich erschossen zu werden ;-) ?

Gruesse, Armin

Gerald Eischer

unread,
Jun 30, 2000, 3:00:00 AM6/30/00
to
Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de> schrieb:


> Gerald Eischer wrote:
>
> > In .at ist das Radfahren im Wald generell verboten.
>
> Stimmt, nachzulesen in §33 Abs3 ForstG.
>
>
> > Erlaubt es ein
> > Waldbesitzer (der größte Waldbesitzer sind die österr. Bundesforste),
> > so kann er bei Unfällen haftbar gemacht werden.
>
> Hierzu neheres steht in §176 ForstG und §1319a ABGB.

<staun> Du kennst die österr. Gesetzeslage wirklich gut.
Bist du Jurist? Ich habe dazu nur einige Zeitschriftenartikel
gelesen.


> > Mittlerweile sind aber einige Strecken freigegeben und es werden
> > immer mehr. Man hat also irgendeine Lösung gefunden.
>
> Auch in Oesterreich lassen sich Kompromisse finden, wenn es um die
> Interessen der Tourismus-Industrie geht.

Gibt auch genug Einheimische, die die Wälder unsicher machen wollen
;-)

> Kann ich es also doch so langsam mal wagen zu Euch zum Biken zu kommen,
> ohne gleich erschossen zu werden ;-) ?

Gerne, wenn du viel Geld hier lässt... :-)

Armin Mann

unread,
Jul 1, 2000, 3:00:00 AM7/1/00
to

Bernd Sluka wrote:

> Dann werfen wir doch nochmal einen Blick in die Verordnung
>
> StVO § 44 Sachliche Zuständigkeit
>
> (1) Sachlich zuständig zur Ausführung dieser Verordnung sind, soweit
> nichts anderes bestimmt ist, die Straßenverkehrsbehörden; [...]

Das ist hier eben Frage: Greift auf einem privaten Wald-/Feldweg die
StVO und ist somit die Strassenverkehrsbehoerde hier ueberhaupt
zustaendig? Zumindest in Bayern sind fuer Wegsperrungen gegen Radfahrer
im Wald nicht die Strassenverkehrsbehoerden sondern die unteren
Naturschutzbehoerden zustaendig. Und wenn man auf bestimmten Wegen die
Radfahrer loshaben moechte, wird das nicht mit Zeichen 250, sondern mit
weitaus unmissverstaendlicheren Zeichen und Worten gemacht.


> StVO § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
> Fassung: 1997-09-01
>
> (1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen
> oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Ver-
> kehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. [...]

Es geht hier um Forst- Wald- und Wiesenwege, nicht um Strassen.


> Verstanden?

Noe, diesen Fall noch nicht. Fuer den oeffentlichen Strassenverkehr hab
ichs jetzt aber endlich kapiert.


> Niemand anderes als die StVB darf Verkehrszeichen
> aufstellen (lassen). Wer es dennoch tut, verstößt zumindest gegen
> § 33 Abs. 2 StVO. Ein Eigentümer kann zwar eventuell den Weg absperren
> (ob er das darf, regeln andere Gesetze und Verordnungen), aber er darf
> kein Zeichen 250 aufstellen, ohne daß die StVB zustimmt.

Eben. Ist die StVB im Wald und auf dem Acker zustaendig oder nicht?


> > das Zeichen 250 hier also aufgrund des
> >allgemeinen Betretungs-/Befahrungsrechts fuer Radfahrer keine
> >Gueltigkeit besitzt.
>

> Ein aufgestelltes Verkehrszeichen ist immer gültig.

Nein. Haengt wohl stark davon ab von wem, wo und mit welcher Intention
es aufgestellt wurde.


Kleine Ergaenzung: War gestern Abend auf einer genial kuehl/sonnigen
Runde mit dem Rennrad unterwegs und befuhr doch tatsaechlich einen
landstrassenbreiten, phantastisch asphaltierten (jeder Radweg waere
neidisch), ca 3km langen "Feldweg" - abgesperrt, man glaubt es kaum, mit
Zeichen 250! Koennte mir vorstellen, hier war tatsaechlich die StVB mit
im Spiel, da der Weg direkt im Kreuzungsbereich zweier Ortschaften
begann/endete. Ob die StVB hier wohl auch Radfahrer aussperren wollte?
Meine Interpretation: Irren ist menschlich, vielleich war Zeichen 260
gerade auch nicht verfuegbar.

Gruesse, Armin

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 1, 2000, 3:00:00 AM7/1/00
to
Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de> schrieb:
<395C514C...@mpipsykl.mpg.de>

Hallo,

>Was irgendein Foerster zu meinen glaubt tut gluecklicherweise nichts zur
>Sache. (Anm. Frage: Ist das vielleicht ein wuerschtenberger? (so wie
>ich)) Entscheidend ist, an welcher Stelle des Forstgesetztes oder
>sonstiger Verordnungen Wegbreiten und Oberflaechenbeschaffenheit
>definiert sind.

das war nicht irgendein Förster, sondern ein hiesiger Forstamtleiter.
Allerdings ist im Gesetz nicht genau definiert, wie diese Wege
beschaffen sein müssen, was ich natürlich zu meinen Gunsten auslege.


>
>>[...] Das Radfahren ist nicht gestattet auf Sport- und
>> Lehrpfaden sowie auf Fußwegen.
>
>Darueber was nun ein "Fussweg" ist, koennte man sich schon eher
>streiten. Aber auch das ist eigentlich ganz einfach: Sobald ich darauf
>nicht mehr radfahren kann und zu Fuss gehen muss, handelt es sich
>eindeutig um einen Fussweg ;-)

Tja, oder wenn dort jemand zu Fuß langgeht?

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 1, 2000, 3:00:00 AM7/1/00
to
Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de> schrieb:
<395C4339...@mpipsykl.mpg.de>

Hallo,

>Das hatten wir schon. Hier geht es darum, ob ein Waldbesitzer (in D) das
>Recht hat, dieses Waldgesetz mit dem willkuerlichen Aufstellen von

>Zeichen 250 auszuhebeln, das Zeichen 250 hier also aufgrund des


>allgemeinen Betretungs-/Befahrungsrechts fuer Radfahrer keine
>Gueltigkeit besitzt.

das Waldgesetz gilt sowohl im Staatswald, im Körperschaftswald
(Gemeinden, Kirchen), als auch im Privatwald.

Landesgesetze gehen da wohl vor willkürlich aufgestellten Schildern
oder?

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 2, 2000, 3:00:00 AM7/2/00
to
be...@sledge.phiger.com (Bernd Sluka) schrieb:
<H.emI.NBg...@sledge.phiger.com>

Hallo,

>Das ist das Recht jeden Eigentümers, außer es stehen dem andere
>Gesetze entgegen.

ist es wohl nicht. Wald- und Feldgrundstücke haben einen anderen
Status als z.B. das Grundstück um das Wohnhaus.

Für diese Grundstücke ist eine deutlich niederigere Grundsteuer zu
zahlen und es gelten andere Rechte und Pflichten. So gilt eben für
Wald das Waldgesetz und in diesem wiederum ist das Betretungsrecht für
jedermann geregelt. Das ist unabhängig vom Besitzer des Waldes.

Armin Mann

unread,
Jul 3, 2000, 3:00:00 AM7/3/00
to

Bernd Sluka wrote:
>
> Im Artikel <8jmtds.3...@schlaudi.de> schreibt
> Sascha Schlauderer <news...@schlaudi.de>:

> >So gilt eben für
> >Wald das Waldgesetz und in diesem wiederum ist das Betretungsrecht für
> >jedermann geregelt. Das ist unabhängig vom Besitzer des Waldes.
>

> Also ist es.

Und es kommt in einigen Bundeslaendern bald recht herb, falls es nicht
doch noch gelingt, die Ausschuesse für Umwelt und Forsten umzustimmen:

Auf http://www.dimb.de/ ist zu lesen:
"Rheinland-Pfalz wird, was uns Mountainbiker betrifft, das schärfste
Landeswaldgesetz in Deutschland erhalten. Per Definition werden im
Gesetz diejenigen Wege und Straßen beschrieben, die künftig nur noch
legal befahren werden dürfen. Die bisherige zwei Meter Regelung der
Verordnung von 1978 (!) wird in eine dreieinhalb Meter (3,5 m) Regelung
umgewandelt werden. Die Breite wird in den Erläuterungen zum
Betretungsrecht festgeschrieben."

Auch Niedersachsen hat ein 2,5 Meter Gesetz in der Mache, Hessen ist in
der Novellierungsphase.

Armin"traurig aber wahr" Mann

f'up2: de.alt.sport.mountain-bike

Armin Mann

unread,
Jul 3, 2000, 3:00:00 AM7/3/00
to

Bernd Sluka wrote:
>
> Im Artikel <395DD111...@mpipsykl.mpg.de> schreibt
> Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de>:


> >Das ist hier eben Frage: Greift auf einem privaten Wald-/Feldweg die
> >StVO und ist somit die Strassenverkehrsbehoerde hier ueberhaupt
> >zustaendig?
>

> Nein, das ist nicht die Frage.

Alles klar, schon wieder was gelernt.


> > Und wenn man auf bestimmten Wegen die
> >Radfahrer loshaben moechte, wird das nicht mit Zeichen 250, sondern mit
> >weitaus unmissverstaendlicheren Zeichen und Worten gemacht.
>

> Das ist das Recht jeden Eigentümers, außer es stehen dem andere
> Gesetze entgegen.

Dann ist ja ausser in Rheinland-Pfalz, Baden-Wuerttemberg und bald
vielleicht auch in Niedersachsen und Hessen noch alles gut.


> >Es geht hier um Forst- Wald- und Wiesenwege, nicht um Strassen.
>

> Das sind Straßen. Es sind Straßen, auf denen die StVO gilt.

Tia dann muss ich wohl doch auf so manchem Forstweg mein Fahrrad
schieben, um zu den Wanderwegen zu gelangen. :->


> >> Ein aufgestelltes Verkehrszeichen ist immer gültig.
> >
> >Nein. Haengt wohl stark davon ab von wem, wo und mit welcher Intention
> >es aufgestellt wurde.
>

> Nein. Wo die StVO gilt, ist jedes Verkehrszeichen zu befolgen, außer
> es steht in klarem Widerspruch zu einem anderen Zeichen.

Vielleicht so wie bei uns in den Westlichen Waeldern bei Augsburg?:
Radwanderrouten sind mit einem kleinen, weissen Schild mit Fahrradsymbol
gekennzeichnet, gleichzeitig sind einige dieser Routen mit Zeichen 250
gesperrt.


> [...] - abgesperrt, man glaubt es kaum, mit


> >Zeichen 250! Koennte mir vorstellen, hier war tatsaechlich die StVB mit
> >im Spiel, da der Weg direkt im Kreuzungsbereich zweier Ortschaften
> >begann/endete. Ob die StVB hier wohl auch Radfahrer aussperren wollte?
>

> Quatsch. Da hat wie so oft jemand nicht weit genug gedacht, bzw. nur
> zehn Zentimeter über das Lenkrad hinaus.

Sagte ich doch.

Gruesse, Armin

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 3, 2000, 3:00:00 AM7/3/00
to
Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de> schrieb:
<3960416C...@mpipsykl.mpg.de>

Hallo,

>Und es kommt in einigen Bundeslaendern bald recht herb, falls es nicht
>doch noch gelingt, die Ausschuesse für Umwelt und Forsten umzustimmen:

ich kann mir ganrnicht vorstellen, daß das so schlimm sein soll. Hier
sind meistens mehr Biker als Wanderer im Wald unterwegs. Natürlich
fahren wir auch auf schmaleren Wegen und Pfaden. Ich glaube auch
nicht, daß ein entsprechendes Gesetz soviel an der Praxis ändern
würde. Mit welcher Begründung auch? Die Leute von der Forstverwaltung
hier sind eher den Bikern gut gestimmt, die regelmäßig ihre Runden
drehen und dabei weder was zerstören noch Dreck im Wald hinterlassen,
als den sogenannten Wanderern, die am Wochenende scharenweise
einfallen und ihren Dreck im Wald verteilen und sich mit dem Messer an
Bäumen verewigen usw. Ich habe zumindest hier noch keinen
einheimischen Biker gesehen, der Tetrapaks zur Getränkeversorgung
mitführt und die Dinger dann im Wald verteilt. Den Förstern ist auch
bekannt, daß die meisten ein Handy dabeihaben und eventuelle
Unregelmäßigkeiten (z.B. Waldbrände) schnell melden könnten.

Wenn man dann noch schön Platz macht, wenn der Grünrock wirklich mal
mit dem Jeep gefahren kommt, bedankt der sich i.d.R. auch noch mit
einem freundlichen Wink dafür (kommt so alle sechs Wochen mal vor),
bzw. wenn er zu Fuß kommt (was noch seltener vorkommt), kann man ihn
ja mal freundlich grüßen und sich z.B. lobend darüber äußern, wie toll
die Nachpflanzungen an der Stelle xyz angewachsen sind usw. Dann wird
man wohl nie Probleme haben - unabhängig von der Gesetzeslage.

Das die Grünröcke nicht begeistert sind, wenn man ihnen das Wild vor
der Flinte vertreibt ist klar. Die sind aber zu Zeiten aktiv, in denen
der Normalverbraucher schon aus dem Wald ist.

Wolfram Sauerteig

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
Noch ein Nachtrag zum Auskommen untereinander:
Es hilft ungemein, wenn man Wanderer LANGSAM und mit größtmöglichen
Abstand überholt und sich für das Platzmachen bedankt. Dann kommt bei
denen nämlich nicht so der Angst- und Schreck-Reflex zum Tragen, und ihr
Emotionsapparat wendet sich nicht instinktiv gegen alles auf zwei
Rädern. Seitdem ich mir das konsequent angewöhnt habe, gibt es keine
Konfliktsituationen mehr. Sinnvoll ist es auch, wenn möglich (z.B. auf
längeren Anstiegen) die Brille abzusetzen, dann wirkt man freundlicher
(nicht so "anonym").

73 Wolfram

Sascha Schlauderer schrieb:

Rene

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
Wolfram Sauerteig schrieb:

>
> Noch ein Nachtrag zum Auskommen untereinander:
> Es hilft ungemein, wenn man Wanderer LANGSAM und mit größtmöglichen
> Abstand überholt und sich für das Platzmachen bedankt. Dann kommt bei
> denen nämlich nicht so der Angst- und Schreck-Reflex zum Tragen, und ihr
> Emotionsapparat wendet sich nicht instinktiv gegen alles auf zwei
> Rädern.

ich handhabe solche situationen ähnlich, auch bei hundhaltern: sehr
langsam vorbeifahren und warten bis er das mistvieh in seine nähe geholt
und angeleint hat. bis jetzt hats immer geklappt.

rene

Armin Mann

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to

Sascha Schlauderer wrote:
>
> Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de> schrieb:
> <3960416C...@mpipsykl.mpg.de>
>
> Hallo,
>
> >Und es kommt in einigen Bundeslaendern bald recht herb, falls es nicht
> >doch noch gelingt, die Ausschuesse für Umwelt und Forsten umzustimmen:
>
> ich kann mir ganrnicht vorstellen, daß das so schlimm sein soll. Hier
> sind meistens mehr Biker als Wanderer im Wald unterwegs. Natürlich
> fahren wir auch auf schmaleren Wegen und Pfaden. Ich glaube auch
> nicht, daß ein entsprechendes Gesetz soviel an der Praxis ändern
> würde.

Auch Hallo!

Biker sind schon ein recht naives Voelkchen, nach dem Motto "was
interessieren uns die Gesetze, solange wir nichts kaputtmachen koennen
wir wohl nicht gemeint sein".
Es aendert die Situation dahingehend, dass ein Radfahrer auf bestimmten
Wegen dann gesetzeswidrig unterwegs ist. Ob das Gesetz in der Praxis
umgesetzt wird oder nicht, haengt von den regionalen Gegebenheiten,
sprich Interessenslagen ab. Das mulmige Gefuehl bleibt jedoch immer,
ausserdem bin ich nicht ausschliesslich auf heimischen Terrain
unterwegs, wo ich die Gegebenheiten, die Foerster und jeden Winkel
kenne. Und sind Wegbreiten erst mal in den Waldgesetzen verankert, gibt
es keine Ausreden mehr. Die Erfahrung zeigt leider immer wieder, dass
die Interessensvertreter der Huegelradfahrer gegen die maechtigen
Verbaende von Wanderern, Reitern, Jaegern usw. leider den Kuerzeren
ziehen. Wer sich dennoch engagieren moechte und sollte, Einstieg ueber
http://www.dimb.de/ .


> Mit welcher Begründung auch?

Die Begruendung ist einfach, sobald die entsprechende Gesetzesgrundlage
erst mal existiert: Illegales befahren von Waldwegen. In BW kann das
gemaess § 83 (4) LWaldG dann mit Geldbussen bis zu DM 5.000,-, "in
besonders schweren Faellen" (zB Widerholungstaeter) bis zu DM 20.000,-
geahndet werden. § 87 ermoeglicht dann auch noch die Einziehung des
"Tatgegenstands".


> Die Leute von der Forstverwaltung

> hier sind eher den Bikern gut gestimmt, [...]

Diese Erfahrung hab ich auch gemacht.


[...]


> bzw. wenn er zu Fuß kommt (was noch seltener vorkommt), kann man ihn
> ja mal freundlich grüßen und sich z.B. lobend darüber äußern, wie toll
> die Nachpflanzungen an der Stelle xyz angewachsen sind usw.

Kann man nicht oft genug betonen: Ein regelmaessiger Plausch vor Ort
wirkt Wunder.


> Dann wird
> man wohl nie Probleme haben - unabhängig von der Gesetzeslage.

Sagte ich wohl schon, recht naiv diese Betrachtungsweise.


> Das die Grünröcke nicht begeistert sind, wenn man ihnen das Wild vor
> der Flinte vertreibt ist klar.

Auch das ist ein Maerchen.

> Die sind aber zu Zeiten aktiv, in denen
> der Normalverbraucher schon aus dem Wald ist.

Eben.

Gruesse, Armin

Wolfgang Paul

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
Wolfram Sauerteig <WSaue...@t-online.de> wrote:

> Noch ein Nachtrag zum Auskommen untereinander:
> Es hilft ungemein, wenn man Wanderer LANGSAM und mit größtmöglichen

> Abstand überholt und sich für das Platzmachen bedankt. [...]

Danke Wolfram, das ist wirklich eine nette Geste, um das Auskommen
miteinander in Wald und Feld wesentlich zu verbessern.


Ein Nachtrag zum Auskommen miteinander hier im Usenet:

Es wäre auch sehr nett, wenn Du diese "Hintendranpapp-Vollquotings"
vermeiden würdest, also Deine Kommentare künftig _unter_ das
*ausschnittweise* Gequotete schreiben würdest.


Wolfgang "Danke" Paul
--
Only My Personal Opinion

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
Wolfram Sauerteig <WSaue...@t-online.de> schrieb:
<39610DCB...@t-online.de>

Hallo,

>Noch ein Nachtrag zum Auskommen untereinander:
>Es hilft ungemein, wenn man Wanderer LANGSAM und mit größtmöglichen

>Abstand überholt und sich für das Platzmachen bedankt. Dann kommt bei
>denen nämlich nicht so der Angst- und Schreck-Reflex zum Tragen, und ihr
>Emotionsapparat wendet sich nicht instinktiv gegen alles auf zwei

>Rädern. Seitdem ich mir das konsequent angewöhnt habe, gibt es keine
>Konfliktsituationen mehr.

Das ist bestimmt kein Fehler, wenn man die nicht einfach nur als
lästige Hindernisse betrachtet.

>Sinnvoll ist es auch, wenn möglich (z.B. auf
>längeren Anstiegen) die Brille abzusetzen, dann wirkt man freundlicher
>(nicht so "anonym").

Das kann u.U. schon wieder gefährlich werden, wenn man ohne Brille
nicht allzuviel sieht und somit die Wanderer garnicht erst erkennt ;-)

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de> schrieb:
<39618F2E...@mpipsykl.mpg.de>

Hallo,

>Biker sind schon ein recht naives Voelkchen, nach dem Motto "was
>interessieren uns die Gesetze, solange wir nichts kaputtmachen koennen
>wir wohl nicht gemeint sein".
>Es aendert die Situation dahingehend, dass ein Radfahrer auf bestimmten
>Wegen dann gesetzeswidrig unterwegs ist.

Ja, man soll das alles nicht so verbissen sehen. Ich fahre auch
"gesetzeswidrig" ohne Licht und den ganzen Rückstrahlerkram auf der
Straße rum.

>Ob das Gesetz in der Praxis
>umgesetzt wird oder nicht, haengt von den regionalen Gegebenheiten,
>sprich Interessenslagen ab. Das mulmige Gefuehl bleibt jedoch immer,
>ausserdem bin ich nicht ausschliesslich auf heimischen Terrain
>unterwegs, wo ich die Gegebenheiten, die Foerster und jeden Winkel
>kenne. Und sind Wegbreiten erst mal in den Waldgesetzen verankert, gibt
>es keine Ausreden mehr. Die Erfahrung zeigt leider immer wieder, dass
>die Interessensvertreter der Huegelradfahrer gegen die maechtigen
>Verbaende von Wanderern, Reitern, Jaegern usw. leider den Kuerzeren

Damit hast Du sicher recht.

>ziehen. Wer sich dennoch engagieren moechte und sollte, Einstieg ueber
>http://www.dimb.de/ .

War ich auch schon. Allerdings machte die Seite auf mich eher nicht
den Eindruck, als ob die Macher was in unserer Sache bewirken könnten.

>Die Begruendung ist einfach, sobald die entsprechende Gesetzesgrundlage
>erst mal existiert: Illegales befahren von Waldwegen. In BW kann das
>gemaess § 83 (4) LWaldG dann mit Geldbussen bis zu DM 5.000,-, "in
>besonders schweren Faellen" (zB Widerholungstaeter) bis zu DM 20.000,-
>geahndet werden. § 87 ermoeglicht dann auch noch die Einziehung des
>"Tatgegenstands".

Ja, ich kann mir aber nicht vorstellen, daß das durchgesetzt wird.
Zumal das Radfahren im Wald nicht mehr etwas besonderes darstellt,
sondern inzwischen eher zu einer Art Massenbewegung ausartet.

>> Das die Grünröcke nicht begeistert sind, wenn man ihnen das Wild vor
>> der Flinte vertreibt ist klar.
>
>Auch das ist ein Maerchen.

Wie kommst Du darauf?

>> Die sind aber zu Zeiten aktiv, in denen
>> der Normalverbraucher schon aus dem Wald ist.

Ja, Normalverbraucher. Ich weiß aber auch, daß es hier Ideoten gibt,
die 30 Minuten vor Einbruch der Dunkelheit noch merken, daß die Töle
noch nicht pi§§en war und sich auf das Rad schwingen und von der Töle
in unmittelbarer Nähe des Hochstandes vorbeigezogen werden. Für den
Jäger (der manchmal auch Förster ist), ist dieser Mensch natürlich
auch ein Fahrradfahrer im Wald, der für ihn besonders ärgerlich ist
und für den er bestimmt kein Verständnis aufbringt.
Ich kenne hier im Ort (340 EW) mindestens zwei Leute, die es schon auf
diese Weise geschafft haben sich unbeliebt zu machen.

Frank Wendt

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
On Wed, 28 Jun 2000 01:05:17 +0200, Anna + Andre' <ma...@snafu.de>
wrote:

>Hallo,
>
>als neuer Einwohner des Rheingau-Taunus bin ich heute abend bei meiner


>MTB Tour mit einem Förster/Jaeger zusammengetroffen. Er machte mich
>ziemlich uebel an, weil ich angeblich kein Recht habe, auf den

>Forstwegen zu fahren. Diese fast Autobahn-aehnlichen Wege sind wohl nur
>etwas fuer dicke Gelaendewagen mit entsprechend uebergewichtigen Jaegern
>gedacht....


>Wie ist denn die rechtliche Situation in Hessen?

Falls das, was Du erzählst wahr ist, ist der Jäger/Förster im Unrecht.
Die von Dir beschriebenen Wege darfst Du uneingeschränkt nutzen.
Es muss ein extrem uninformierter Jäger /Förster sein.
Die Wege sind nicht für Geländewagen sondern zur bequemen Holzabfuhr
so breit ausgebaut.

Jäger , Förster Waldarbeiter und Waldbesitzer sind led. die Einzigen,
die sie legal mit KFZ befahren dürfen.

Gruss Frank
-----------------------------------------------------------
Die Tips aus der NG in 2000 chronologisch:

http://www.clickto-investorsite.de

-------------------------------------------------------------------------

Frank Wendt

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
On Wed, 28 Jun 2000 21:49:27 +0200, Anna + Andre' <ma...@snafu.de>
wrote:

>Dank für den Gesetzesauszug! Das hilft meistens, obwohl mir an einer
>Konfrontation nichts liegt.


>Er war der Meinung, dass der Forstweg fuer Fahrzeuge aller Art (auch
>Fahrräder) gesperrt ist, da ja das bekannte weisse runde Schild mit dem
>roten Kreis dort steht. Soweit ich mich an meine Führerscheinprüfung
>erinnere, schließt dieses Schild nur motorisierte Fahrzeuge aus...

Nein, hier hat er prinzipiel Recht, dieses Schild ohne Zusatz
schliesst auch Fahrräder aus.
Wird aber im Zweifelsfall m.E. niemand ernst nehmen.

Frank Wendt

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
On Thu, 29 Jun 2000 18:44:41 +0200, Sascha Schlauderer
<news...@schlaudi.de> wrote:


>Bei uns stehen gar keine Zeichen aus der STVO, sondern rechteckige
>Zeichen nit einem grünen Rand, auf denen steht, daß das Befahren des
>Waldes mit Motorfahrzeugen und Fuhrwerken verboten ist, außer
>Forstbetrieb.

Damit befindest Du Dich dann ausserhalb der STVO und es gelten die
Forstgesetze bzw. die von den jew. Forstämtern erlassenen Regeln.
Hier hat dann auch die Forst Polizeigewalt (und eigene Strafzettel !)

Frank Wendt

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
On Sat, 01 Jul 2000 13:08:01 +0200, Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de>
wrote:

>
>
>Bernd Sluka wrote:
>
>> Dann werfen wir doch nochmal einen Blick in die Verordnung
>>
>> StVO § 44 Sachliche Zuständigkeit
>>
>> (1) Sachlich zuständig zur Ausführung dieser Verordnung sind, soweit
>> nichts anderes bestimmt ist, die Straßenverkehrsbehörden; [...]
>

>Das ist hier eben Frage: Greift auf einem privaten Wald-/Feldweg die
>StVO und ist somit die Strassenverkehrsbehoerde hier ueberhaupt
>zustaendig?

Nein !

Frank Wendt

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
On Fri, 30 Jun 2000 08:50:33 +0200, Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de>
wrote:

>
>


>Sascha Schlauderer wrote:
>
>> >Betretungs-/Befahrungsrecht. Gerade in diesem Punkt wuerde mich die
>> >genaue Rechtslage in D interessieren, wer weiss hier definitiv Bescheid?
>>
>> das wird in dem jeweiligen Waldgesetz des Bundeslandes geregelt.
>

>Das hatten wir schon. Hier geht es darum, ob ein Waldbesitzer (in D) das
>Recht hat, dieses Waldgesetz mit dem willkuerlichen Aufstellen von
>Zeichen 250 auszuhebeln, das Zeichen 250 hier also aufgrund des
>allgemeinen Betretungs-/Befahrungsrechts fuer Radfahrer keine
>Gueltigkeit besitzt.

Der private Waldbesitzer, sofern ihm nicht nur ein Stück des Waldes,
sondern ein ordentlicher Teil incl. der Wege gehört, kann
selbstverständlich auf seinem Grund und Boden Regeln aufstellen, wie
es ihm gefällt.

Frank Wendt

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
On Fri, 30 Jun 2000 20:30:10 CEST, be...@sledge.phiger.com (Bernd
Sluka) wrote:

>Im Artikel <395C4339...@mpipsykl.mpg.de> schreibt
>Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de>:


>>Das hatten wir schon. Hier geht es darum, ob ein Waldbesitzer (in D) das
>>Recht hat, dieses Waldgesetz mit dem willkuerlichen Aufstellen von
>>Zeichen 250 auszuhebeln,
>

>Dann werfen wir doch nochmal einen Blick in die Verordnung
>
> StVO § 44 Sachliche Zuständigkeit
>
> (1) Sachlich zuständig zur Ausführung dieser Verordnung sind, soweit
> nichts anderes bestimmt ist, die Straßenverkehrsbehörden; [...]

Was vom Ansatz her schon falsch ist, da Du, sobald Du Wald ausserhalb
für den öffentl. Verkehr freigegebener Wege/Strassen betrittst, dem
jew. Landesforstgesetz unterliegst.

Frank Wendt

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
On Sat, 01 Jul 2000 22:32:30 CEST, be...@sledge.phiger.com (Bernd
Sluka) wrote:

>Im Artikel <395DD111...@mpipsykl.mpg.de> schreibt
>Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de>:

>>Bernd Sluka wrote:
>>
>>> Dann werfen wir doch nochmal einen Blick in die Verordnung
>>>
>>> StVO § 44 Sachliche Zuständigkeit
>>>
>>> (1) Sachlich zuständig zur Ausführung dieser Verordnung sind, soweit
>>> nichts anderes bestimmt ist, die Straßenverkehrsbehörden; [...]
>>

>>Das ist hier eben Frage: Greift auf einem privaten Wald-/Feldweg die
>>StVO und ist somit die Strassenverkehrsbehoerde hier ueberhaupt
>>zustaendig?
>

>Nein, das ist nicht die Frage. Und die Antwort ist:
>selbstverständlich, solange nicht abgesperrt, gesperrt.

Was falsch ist, aber einen Bernd Sluka wahrsch. eh nicht interessiert.

Frank Wendt

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
On Mon, 03 Jul 2000 20:40:00 CEST, be...@sledge.phiger.com (Bernd
Sluka) wrote:


>Überall dort, wo nicht abgesperrt ist, wo also prinzipiell jeder
>fahren darf, gilt die StVO.

Waldwege sind in West-de (und zunehmend auch in Ost-de) i.d.R. durch
Schilder für den öffentl. Verkehr gesperrt, es gilt allein das jew.
Landesforstgesetz und die ggfls. Regelungen des örtl. Forstamtes.

Die StVO verhindert aber nicht, daß jemand
>*sein* Grundstück und seinen Weg absperren kann. Das können nur andere
>Gesetze, wie das Waldgesetz, das bestimmte Wege als allgemein
>zugänglich festlegt.

Oder eben sperrt, oder Einschränkungen erlässt etc.

Frank Wendt

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
On Fri, 30 Jun 2000 09:50:36 +0200, Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de>
wrote:

>
>


>Sascha Schlauderer zitierte das SächsWaldG:
>
>> § 11 Betreten des Waldes
>>
>> (1) Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das
>> Radfahren und das Fahren mit motorgetriebenen Krankenfahrstühlen ist
>> nur auf Straßen und Wegen (Anm. hier sind lt. Förster Wege gemeint,
>> die mehr als zwei Meter breit sind) gestattet.
>

>Was irgendein Foerster zu meinen glaubt tut gluecklicherweise nichts zur
>Sache. (Anm. Frage: Ist das vielleicht ein wuerschtenberger? (so wie
>ich)) Entscheidend ist, an welcher Stelle des Forstgesetztes oder
>sonstiger Verordnungen Wegbreiten und Oberflaechenbeschaffenheit
>definiert sind.

Da bist Du aber auf dem Holzweg, sofern der Weg nicht (freigegebene)
öffentliche Verkehrsfläche im Wald ist, gilt das Forstgesetz und der
Förster hat im Wald (mit Wegen) Polizeirecht.

Frank Wendt

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
On Sat, 01 Jul 2000 14:56:27 +0200, Sascha Schlauderer
<news...@schlaudi.de> wrote:

>Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de> schrieb:
><395C4339...@mpipsykl.mpg.de>
>
>Hallo,
>

>>Das hatten wir schon. Hier geht es darum, ob ein Waldbesitzer (in D) das
>>Recht hat, dieses Waldgesetz mit dem willkuerlichen Aufstellen von

>>Zeichen 250 auszuhebeln, das Zeichen 250 hier also aufgrund des
>>allgemeinen Betretungs-/Befahrungsrechts fuer Radfahrer keine
>>Gueltigkeit besitzt.
>

>das Waldgesetz gilt sowohl im Staatswald, im Körperschaftswald
>(Gemeinden, Kirchen), als auch im Privatwald.
>
>Landesgesetze gehen da wohl vor willkürlich aufgestellten Schildern
>oder?

Yep !

Es sei denn, jemand, der ein Recht dazu hat(Waldbesitzer, Förster)
stellt sie auf, dann sind sie aber nicht willkürlich.

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
Sascha Schlauderer <news...@schlaudi.de> schrieb:
<8jt480.3...@schlaudi.de>

Hallo,

>>ziehen. Wer sich dennoch engagieren moechte und sollte, Einstieg ueber
>>http://www.dimb.de/ .
>
>War ich auch schon. Allerdings machte die Seite auf mich eher nicht
>den Eindruck, als ob die Macher was in unserer Sache bewirken könnten.

Ich hab mir das nochmal angesehen. Da habe ich wohl was verwechselt.
Allerdings kommt mir die Sache doch noch etwas
südwestdeutschlandlastig und ein wenig auf die Gegend regionalbezogen
vor.

Und der Stand des Seitenzählers läßt eher eine private Homepage
vermuten. Man sollte wirklich etwas mehr Marketing für die Sache
machen: Da werde ich mal einen Link auf meiner HP einbauen...


--
Sascha - DOS-vidanija eMail: news...@schlaudi.de ICQ # 58896546

http://www.schlaudi.de - Kanaren, Mallorca, Ibiza, Bulgarien,

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
f-w...@topmail.de (Frank Wendt) schrieb:
<39621e63...@news.btx.dtag.de>

Hi,

>>Bei uns stehen gar keine Zeichen aus der STVO, sondern rechteckige
>>Zeichen nit einem grünen Rand, auf denen steht, daß das Befahren des
>>Waldes mit Motorfahrzeugen und Fuhrwerken verboten ist, außer
>>Forstbetrieb.
>
>Damit befindest Du Dich dann ausserhalb der STVO und es gelten die
>Forstgesetze bzw. die von den jew. Forstämtern erlassenen Regeln.
>Hier hat dann auch die Forst Polizeigewalt (und eigene Strafzettel !)

Ich weiß, obwohl mir hier das schon öfter mal jemand ausreden
wollte...

Armin Dittschar

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
Sascha Schlauderer <news...@schlaudi.de> wrote:

> Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de> schrieb:
> <39618F2E...@mpipsykl.mpg.de>


>
> >Es aendert die Situation dahingehend, dass ein Radfahrer auf bestimmten
> >Wegen dann gesetzeswidrig unterwegs ist.
>
> Ja, man soll das alles nicht so verbissen sehen. Ich fahre auch
> "gesetzeswidrig" ohne Licht und den ganzen Rückstrahlerkram auf der
> Straße rum.

Das ist allerdings, zumindest abends, verwerflich. Es gibt kaum was
schlimmeres als ein entgegenkommender unbeleuteter Radfahrer, da sind
mir sogar die (beleuchteten) Autos lieber.

> >> Die sind aber zu Zeiten aktiv, in denen
> >> der Normalverbraucher schon aus dem Wald ist.
>
> Ja, Normalverbraucher. Ich weiß aber auch, daß es hier Ideoten gibt,
> die 30 Minuten vor Einbruch der Dunkelheit noch merken, daß die Töle
> noch nicht pi§§en war und sich auf das Rad schwingen und von der Töle
> in unmittelbarer Nähe des Hochstandes vorbeigezogen werden. Für den
> Jäger (der manchmal auch Förster ist), ist dieser Mensch natürlich
> auch ein Fahrradfahrer im Wald, der für ihn besonders ärgerlich ist
> und für den er bestimmt kein Verständnis aufbringt.
> Ich kenne hier im Ort (340 EW) mindestens zwei Leute, die es schon auf
> diese Weise geschafft haben sich unbeliebt zu machen.

Hierzu gibt es Verschiedenes zu bemerken:

- Die Aussage geht davon aus, dass man im Wald nur zu seiner Belustigung
oder zum Ausfuehren des Hundes mit dem Fahrrad unterwegs ist. Zumindest
hier im Rhein-Main Gebiet (Thema war MTB in Hessen auf Forstwegen)
benutze ich aber die Waldwege um von A nach B zu kommen. Ich habe keine
Lust Nachts auf vielbefahrenen (Auto-)Strassen zu fahren und da
umgenietet zu werden. Im uebrigen sind die Waldwege z. T. explizit fuer
Fahrraeder ausgeschildert. Zum Beispiel als Weg zum Langener Waldsee,
der auch Nicht-Hessen aus den Verkehrsdurchsagen bekannt sein wird, da
dort im Sommer stets der (Auto-)Parkplatznotstand ausbricht. Es fahren
naemlich viel zu wenige Leute mit dem Fahrrad durch den Wald dorthin.
:-|

- Eine halbe Stunde vor Einbruch der Dunkelheit kann im Winter schon um
halb fuenf sein. Da sind die meisten noch an der Arbeit und fahren, so
sie denn das Fahrrad benutzt haben, erst _nach_ Einbruch der Dunkelheit
durch den Wald nach Hause.

- Ich weiss nicht, wie es bei Euch ist, aber hier weiss man zum einen
gar nicht, wo sich die Hochstaende befinden und zum anderen ist der Wald
doch i.d.R. damit gleichmaessig zugepflastert.

Vorschlag an die Jaeger: Bei Sonnenaufgang jagen. Da duerfte weniger los
sein. (Ausser im Winter natuerlich. :-) Aber vielleicht ist dann ja
Schonzeit.)

Gruss, Armin

--
Armin Dittschar
email: ar...@dittschar.de, web: http://www.dittschar.de
PGP Public Key: http://www.dittschar.de/public_key.html

Armin Dittschar

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
Frank Wendt <f-w...@topmail.de> wrote:

> On Wed, 28 Jun 2000 21:49:27 +0200, Anna + Andre' <ma...@snafu.de>
> wrote:
>

[...]


> >Soweit ich mich an meine Führerscheinprüfung
> >erinnere, schließt dieses Schild nur motorisierte Fahrzeuge aus...
>
> Nein, hier hat er prinzipiel Recht, dieses Schild ohne Zusatz
> schliesst auch Fahrräder aus.
> Wird aber im Zweifelsfall m.E. niemand ernst nehmen.

Genau so, wie Anna + Andre' schreiben, habe ich es vor nunmehr 16 Jahren
auch in der Fahrschule gelernt. (Genauer: Es wurde von "Gesperrt fuer
Kraftfahrzeuge aller Art" gesprochen. Ich hab als Radler zwar Kraft,
mein Rad ist aber deshalb kein Kraftfahrzeug.) Wurde da was geaendert.

Im uebrigen hast Du mehrmals in diesem Thread immer die gleiche Aussage
gepostet. Bist Du etwa ein Waldbesitzer? :-)

Philippe Steindl

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
> >als neuer Einwohner des Rheingau-Taunus bin ich heute abend bei meiner
> >MTB Tour mit einem Förster/Jaeger zusammengetroffen. Er machte mich
> >ziemlich uebel an, weil ich angeblich kein Recht habe, auf den

Uh .. es geht ja nicht immer nur um ein steifes Gesetz, ein bisschen
Eigeninitiative zum Schutze anderer ist schon auch gefordert. Da gibts
Schonzeiten fuer Jungtiere, zusammenhaengende Biotope (fuer viele Tierchen
ist ein Waldweg ein unueberwindbares Hindernis) usw ... man stoert die schon
durch laute Graeusche. Argumente wie 'Ich mach ja nix (physisch) kaputt'
zaehlen da nix. Aber ich weiss auch nicht mehr auswendig wann welche Tiere
was fuer Wanderungen und Geburten usw unternehmen. Im Rahmen der
Sensibilisierung zwischen Bikern und Fussgaengern/Jaegern/Tieren was weiss
ich sollte man sowas schon beherzigen. Ist etwas am Thema vorbei, aber
sollte man mal erwaehnen. Natuerlich ists ein Gleichgewicht .. wir sind auch
da und wollen Spass .. aber eben .. Gleichgewicht beachten :)

Armin Mann

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to

Sascha Schlauderer wrote:

> >> http://www.dimb.de/ .
> >
> >War ich auch schon. Allerdings machte die Seite auf mich eher nicht
> >den Eindruck, als ob die Macher was in unserer Sache bewirken könnten.
>
> Ich hab mir das nochmal angesehen. Da habe ich wohl was verwechselt.
> Allerdings kommt mir die Sache doch noch etwas
> südwestdeutschlandlastig und ein wenig auf die Gegend regionalbezogen
> vor.

Die DIMB (in Ansaetzen noch der BDR) ist die _einzige_ Organisation,
die versucht die MTB-Diskussion in der Oeffentlichkeit auf eine
sachliche Ebene zu ruecken und bei den anstehenden Novellierungen
verschiedener Landesforstgesetze die drohenden Einschraenkungen fuer
Biker moeglichst in Grenzen zu halten. Geschaeftsstelle ist in Freiburg,
das BW Waldgesetz seit 1991 recht Bikerfeindlich, der Schwarzwald
andererseits eines der genialsten Bike-Reviere mit sehr hoher Locals-
und Besucherdichte. Das erklaert erstmal die
Suedwestdeutschlandlastigkeit.

Was schlaegst Du vor, wie bei den drohenden Einschraenkungen gegen Biker
sonst vorgegangen werden sollte, als ueber eine Organisation mit
gewissen Erfahrungen und einigen recht kompetenten Leuten und
Rechtsanwaelten?


> Und der Stand des Seitenzählers läßt eher eine private Homepage
> vermuten. Man sollte wirklich etwas mehr Marketing für die Sache
> machen: Da werde ich mal einen Link auf meiner HP einbauen...

Die Seite existiert jetzt genau 3 Wochen und wird fast taeglich
erweitert und verbessert, dafuer ist ein aktueller Zaehlerstand um die
900 gar nicht sooo schlecht. Die DIMB wurde vor 10 Jahren gegruendet.

Gruesse, Armin

Armin Mann

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to

Frank Wendt wrote:
>
> On Fri, 30 Jun 2000 09:50:36 +0200, Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de>
> wrote:

> >Was irgendein Foerster zu meinen glaubt tut gluecklicherweise nichts zur

> >Sache. [...]

> Da bist Du aber auf dem Holzweg, sofern der Weg nicht (freigegebene)
> öffentliche Verkehrsfläche im Wald ist, gilt das Forstgesetz und der
> Förster hat im Wald (mit Wegen) Polizeirecht.


Was gilt den nun, Forstgesetz oder eines Foersters Polizeirecht?

Ich verstehe unter Polizeirecht des Foersters keine Willkuerherrschaft,
sondern dass er das Landeswaldgesetz und begruendete Sperrungen, die
durch die unteren Naturschutzbehoerden unmissverstaendlich fuer
bestimmte Nutzergruppen angeordnet wurden, umsetzen kann.

Im urspruenglichen Fall "MTB in Hessen auf Forstwegen (Gesetzeslage)"
hatten wir einen gut ausgebauten Forstweg, auf dem gemaess Hessischem
Forstgesetz das Radfahren gestattet ist. Der Weg war abgesperrt mit
Zeichen 250 (Verbot fuer Fahrzeuge aller Art), von wem und mit welcher
Absicht wissen wir nicht. Da sich der Foerster im vorliegen Fall auf
StVO Vorschriften bezog ("fuer Fahrzeuge aller Art gesperrt") und keine
forstwirtschaftlichen oder Naturschutz Interessen anfuehrte, unterstelle
ich Ihm hier jetzt einfach mal Willkuer. Vielleicht waere in diesem Fall
eine kurze Nachfrage beim Forstamt, Waldbesitzer und der zustaendigen
Naturschutzbehoerde angebracht. Im allgemeinen ist diese Reaktion eines
Foersters meiner Erfahrung nach auch eher ungewoehnlich.

Gruesse, Armin

Armin Mann

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to

Frank Wendt wrote:

> Der private Waldbesitzer, sofern ihm nicht nur ein Stück des Waldes,
> sondern ein ordentlicher Teil incl. der Wege gehört, kann
> selbstverständlich auf seinem Grund und Boden Regeln aufstellen, wie
> es ihm gefällt.

Wenn das so waere, braeuchten wir keine Waldgesetze, die ein
Betretungs/Befahrungsrecht festschreiben. Jeder Waldbesitzer, der
irgendwelche Animositaeten gegen Wanderer oder Radfahrer hegt, koennte
seinen Wald dann absperren wie es ihm gerade gefaellt.

Gruesse, Armin

Armin Mann

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to

Frank Wendt wrote:
>
> On Sat, 01 Jul 2000 14:56:27 +0200, Sascha Schlauderer
> <news...@schlaudi.de> wrote:

> >das Waldgesetz gilt sowohl im Staatswald, im Körperschaftswald
> >(Gemeinden, Kirchen), als auch im Privatwald.
> >
> >Landesgesetze gehen da wohl vor willkürlich aufgestellten Schildern
> >oder?
>
> Yep !
>
> Es sei denn, jemand, der ein Recht dazu hat(Waldbesitzer, Förster)
> stellt sie auf, dann sind sie aber nicht willkürlich.

Was den Foerster betrifft geb ich Dir Recht.

Gruesse, Armin

Frank Wendt

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to
On Wed, 05 Jul 2000 15:15:03 +0200, Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de>
wrote:


>> >Landesgesetze gehen da wohl vor willkürlich aufgestellten Schildern
>> >oder?
>>
>> Yep !
>>
>> Es sei denn, jemand, der ein Recht dazu hat(Waldbesitzer, Förster)
>> stellt sie auf, dann sind sie aber nicht willkürlich.
>
>Was den Foerster betrifft geb ich Dir Recht.

Das ist nett, ändert aber nichts daran, dass ein Waldbesitzer, sofern
best. Kriterien erfüllt, auch das Recht hat Regeln oder
Beschränkungen(Schilder) aufzustellen.
Allerdings hat er im Gegensatz zum Forstbeamten keine Polizeigewalt.

Frank Wendt

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to
On Wed, 05 Jul 2000 15:14:43 +0200, Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de>
wrote:

>
>

Eben nicht ! Sondern nur sofern er obige Voraussetzungen erfüllt.

Darübeer hinaus bedeutet Waldbetretungsrecht ja nicht, dass jeder auf
ev. fremden Boden tun und lassen kann, was er möchte.

Frank Wendt

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to
On Wed, 05 Jul 2000 15:14:27 +0200, Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de>
wrote:


>Was gilt den nun, Forstgesetz oder eines Foersters Polizeirecht?

Beides, mit letzterem kann der Forstbeamte ersteres eben durchsetzen.


>
>Ich verstehe unter Polizeirecht des Foersters keine Willkuerherrschaft,

Wer sollte solcherlei auch behaupten ?

>sondern dass er das Landeswaldgesetz und begruendete Sperrungen, die
>durch die unteren Naturschutzbehoerden unmissverstaendlich fuer
>bestimmte Nutzergruppen angeordnet wurden, umsetzen kann.

Das gehört dazu und die eben ev. vom Forstamt aufgestellten Regeln
aber auch sonstige ev. Rechtsbrüche.


>
>Im urspruenglichen Fall "MTB in Hessen auf Forstwegen (Gesetzeslage)"
>hatten wir einen gut ausgebauten Forstweg, auf dem gemaess Hessischem
>Forstgesetz das Radfahren gestattet ist. Der Weg war abgesperrt mit
>Zeichen 250 (Verbot fuer Fahrzeuge aller Art), von wem und mit welcher
>Absicht wissen wir nicht.

Spielt erstmal auch keine Rolle, faktisch wäre hier Radfahren
verboten.
Vermute aber, dass dies garnicht beabsichtigt, sondern nur übersehen
wurde. Förster bei Gelegenheit einfach mal ansprechen !

>Da sich der Foerster im vorliegen Fall auf
>StVO Vorschriften bezog ("fuer Fahrzeuge aller Art gesperrt") und keine
>forstwirtschaftlichen oder Naturschutz Interessen anfuehrte, unterstelle
>ich Ihm hier jetzt einfach mal Willkuer.

A) denke ich mal, war es nicht der Förster, sondern vermutlich ein
Jäger, der die Sachlage freudig erkannt hat. ;-)

B) hätte Förster wie Jäger in diesem Fall Recht.
Wobei ich wie gesagt nicht glaube, dass es gewollt so ist sondern led.
eine Nachlässigkeit.
Mit Willkür hat daws nix zu tun.

>Vielleicht waere in diesem Fall
>eine kurze Nachfrage beim Forstamt, Waldbesitzer und der zustaendigen
>Naturschutzbehoerde angebracht. Im allgemeinen ist diese Reaktion eines
>Foersters meiner Erfahrung nach auch eher ungewoehnlich.

Eben ! Nur die Naturschutzbehörde kannst Du getrost weglassen, die hat
in obigen Fall mit Sicherheit keinerlei Kompetenz.

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to
ar...@dittschar.de (Armin Dittschar) schrieb:
<1ed9ko4.1fjixiyafw7q8N%ar...@dittschar.de>

Hallo,

>> Ja, man soll das alles nicht so verbissen sehen. Ich fahre auch
>> "gesetzeswidrig" ohne Licht und den ganzen Rückstrahlerkram auf der
>> Straße rum.
>
>Das ist allerdings, zumindest abends, verwerflich. Es gibt kaum was
>schlimmeres als ein entgegenkommender unbeleuteter Radfahrer, da sind
>mir sogar die (beleuchteten) Autos lieber.

Ich fahre nur bei Tageslicht.

>- Die Aussage geht davon aus, dass man im Wald nur zu seiner Belustigung
>oder zum Ausfuehren des Hundes mit dem Fahrrad unterwegs ist.

So iat es zumindest hier in der Gegend. Änlich wie z.B. in Spanien ist
das Fahrrad hier als Transportmittel eher die Ausnahme, spielt aber
für die Freizeit und als Sportgerät bei vielen Menschen eine immer
größere Rolle.

Noch vor zehn Jahren waren die einzigen Radfahrer hier die Kinder bis
15 Jahre, die noch keinen Mopedschein hatten.

Um von A nach B zu kommen nimmt man bei uns doch besser die Straße.
Das ist in den meisten Fällen die kürzeste Verbindung und Verkehr gibt
es nur auf der Bundesstraße relativ viel. Zu Parkplätzen
umfunktionierte Straßen gibt es hier normalerweise keine.

>- Eine halbe Stunde vor Einbruch der Dunkelheit kann im Winter schon um
>halb fuenf sein. Da sind die meisten noch an der Arbeit und fahren, so
>sie denn das Fahrrad benutzt haben, erst _nach_ Einbruch der Dunkelheit
>durch den Wald nach Hause.

Ich kenne niemanden, der mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt.

Die Leute, die sich von ihren Hunden hier ausführen lassen sind nur
bei Temperaturen über 20°C mit dem Rad unterwegs. Das gibts hier nur
im Sommer und da ist es entsprechnd lange hell.

>- Ich weiss nicht, wie es bei Euch ist, aber hier weiss man zum einen
>gar nicht, wo sich die Hochstaende befinden und zum anderen ist der Wald
>doch i.d.R. damit gleichmaessig zugepflastert.

Wo die sich befinden, das sieht man. Meistens auf irgendwelchen
Lichtungen in der Nähe von Wegen:

- Lichtungen, weil man im Hochwald nicht viel sieht und in jüngern
Beständen noch weniger,

- in der Nähe von Wegen, weil der Jäger möglichst geräuschlos zum
Hochstand kommen will. Die Strecke vom Weg bis zum Hochstand wird dann
von Gebüsch und Ästen freigehalten. Um so länger die Strecke um so
mehr Arbeit.

Auf den Wegn sind aber nun mal auch die Biker unterwegs...

>Vorschlag an die Jaeger: Bei Sonnenaufgang jagen. Da duerfte weniger los
>sein. (Ausser im Winter natuerlich. :-)

Die müssen meistens am nächsten Tag auch wieder arbeiten. Da bliebe
dann nur das Wochenende. Beliebter ist IMHO die Abenddämmerung im
Späterherst: Da kann man nach einem erfolgreichen Abschuß noch in der
Dorfkneipe erscheinen und das entsprechend feiern und den Ruhm
genießen ;-)

>Aber vielleicht ist dann ja
>Schonzeit.)

Die ist im Frühjahr und im Frühsommer - solange wie die Jungen
aufgezogen werden.

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to
Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de> schrieb:
<396316DA...@mpipsykl.mpg.de>

Hallo,

>Was schlaegst Du vor, wie bei den drohenden Einschraenkungen gegen Biker
>sonst vorgegangen werden sollte, als ueber eine Organisation mit
>gewissen Erfahrungen und einigen recht kompetenten Leuten und
>Rechtsanwaelten?

keine Ahnung. Ich frage mich nur, ob die sich wirklich für z.B. für
unser Waldgesetz interessieren.

>> Und der Stand des Seitenzählers läßt eher eine private Homepage
>> vermuten. Man sollte wirklich etwas mehr Marketing für die Sache
>> machen: Da werde ich mal einen Link auf meiner HP einbauen...
>
>Die Seite existiert jetzt genau 3 Wochen und wird fast taeglich
>erweitert und verbessert, dafuer ist ein aktueller Zaehlerstand um die
>900 gar nicht sooo schlecht. Die DIMB wurde vor 10 Jahren gegruendet.

Das ist es ja, was mich etwas verwundert hat. So ein Verband kann doch
nur existieren, wenn er bekannt ist und viele Mitglieder hat. Da ist
es doch eigentlich die Internetseite eine der billigsten und
schnellsten Möglichkeiten Werbung zu machen.

Armin Dittschar

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to
Werner Icking <Werner...@gmd.de> wrote:

> In <1ed9lpp.yu8aqi14nm6ioN%ar...@dittschar.de> ar...@dittschar.de

> (Armin Dittschar) writes:
>
> >Genau so, wie Anna + Andre' schreiben, habe ich es vor nunmehr 16 Jahren
> >auch in der Fahrschule gelernt. (Genauer: Es wurde von "Gesperrt fuer
> >Kraftfahrzeuge aller Art" gesprochen. Ich hab als Radler zwar Kraft,
> >mein Rad ist aber deshalb kein Kraftfahrzeug.) Wurde da was geaendert.
>

> Nein. Es gibt schon immer zwei Schilder:
>
> Zeichen 250 - rund, weiß, roter Rand: Verbot für Fahrzeuge aller Art
> Zeichen 251 - dto mit Auto drin: Verbot für (mehrspurige) Kfz.

Gut, letzteres ist klar.

>
> oder ganz genau: Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraft-
> fahrzeuge. Der zweite Teil "und ..." ist evtl. neuerer Natur. In
> einer nicht-offiziellen StVO-Ausgabe von 1971 steht nur "Kraftwagen".
>

Da sind die Kraftfahrzeuge dann auch so bezeichnet. Ist ja schoen.

[...]
> Zu meiner Fahrschulzeit - lang ist's her - hieß das Zeichen 250
> "Käse Rollen verboten"

Das muss aber schon seehhhr lange her sein. :-)

> und kam damit der Bedeutung und Form des
> Zeichens schon sehr nahe. "Gesperrt für Kfz aller Art" ist falsch
> und in dem Fall bin ich mir nicht einmal sicher, ob - wie so oft -
> Fahrlehrer etwas Falsches gelehrt haben oder ob die Schüler einfach
> verstanden haben, was sie verstehen wollten. Der Fahrlehrer sagt
> "Fahrzeuge", die Schüler verstehen "Auto" ... äh, Kraftfahrzeug.

Nein. Da bin ich mir nun wieder sicher. Definitiv sagte er da ein Kraft-
vor dem Fahrzeug. Genau wie er ausdruecklich darauf hinwies, dass man
bei Ueberholverbot sehr wohl einspurige Fahrzeuge ueberholen duerfe,
also auch Motorraeder. (Auf dem Zeichen, Nummer ist mir nicht bekannt,
ist ein _mehr_spuriges Fahrzeug auf der rechten Seite dargestellt.)

Kann man die _offizielle_ Bedeutung der Verkehrszeichen irgendwo im Netz
nachlesen?

Armin Dittschar

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to
Sascha Schlauderer <news...@schlaudi.de> wrote:

> >- Die Aussage geht davon aus, dass man im Wald nur zu seiner Belustigung
> >oder zum Ausfuehren des Hundes mit dem Fahrrad unterwegs ist.
>
> So iat es zumindest hier in der Gegend. Änlich wie z.B. in Spanien ist
> das Fahrrad hier als Transportmittel eher die Ausnahme, spielt aber
> für die Freizeit und als Sportgerät bei vielen Menschen eine immer
> größere Rolle.
>
> Noch vor zehn Jahren waren die einzigen Radfahrer hier die Kinder bis
> 15 Jahre, die noch keinen Mopedschein hatten.

Vielleicht sollte man allgemein zwischen laendlichen Gegenden und dicht
besiedelten Gebieten unterscheiden. Wenn ichs mir recht ueberlege, war
das bei meinen Eltern auf dem Dorf so aehnlich. Da liess ich auch mit 15
mein Rad zugunsten des Mofas stehen.

[...]


>
> >- Eine halbe Stunde vor Einbruch der Dunkelheit kann im Winter schon um
> >halb fuenf sein. Da sind die meisten noch an der Arbeit und fahren, so
> >sie denn das Fahrrad benutzt haben, erst _nach_ Einbruch der Dunkelheit
> >durch den Wald nach Hause.
>
> Ich kenne niemanden, der mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt.

Jetzt schon.

> Die Leute, die sich von ihren Hunden hier ausführen lassen sind nur
> bei Temperaturen über 20°C mit dem Rad unterwegs. Das gibts hier nur
> im Sommer und da ist es entsprechnd lange hell.
>

Wie sieht es mit ernsthaften Spassfahrern aus, d.h. ohne Hund, dafuer
mit sportlichem Touch?

> >- Ich weiss nicht, wie es bei Euch ist, aber hier weiss man zum einen
> >gar nicht, wo sich die Hochstaende befinden und zum anderen ist der Wald
> >doch i.d.R. damit gleichmaessig zugepflastert.
>
> Wo die sich befinden, das sieht man. Meistens auf irgendwelchen
> Lichtungen in der Nähe von Wegen:
>

[Begruendung fuer Lichtungen geloescht.]

Mir ist auch klar, dass Hochstaende an Lichtungen stehen.
Wie soll man die Lichtungen mit dem Fahrrad umfahren wenn man vor sich
ploetzlich eine solche sieht?
Kurz vorher durch die Buesche schlagen und das Wild erst richtig
aufscheuchen? ;-)

> >Vorschlag an die Jaeger: Bei Sonnenaufgang jagen. Da duerfte weniger los
> >sein. (Ausser im Winter natuerlich. :-)
>
> Die müssen meistens am nächsten Tag auch wieder arbeiten. Da bliebe
> dann nur das Wochenende.

Reicht ja eigentlich auch.
So viel Wild muss wohl kaum geschossen werden, dass man die ganze Woche
braucht. Oder doch?

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to
ar...@dittschar.de (Armin Dittschar) schrieb:
<1edbey8.zov706glqxdsN%ar...@dittschar.de>

Hallo,

>Vielleicht sollte man allgemein zwischen laendlichen Gegenden und dicht
>besiedelten Gebieten unterscheiden.

naja im Thread steht doch MTB = Bergfahrrad. Ich dachte immer, daß
Berland ländlich ist?!



>> Ich kenne niemanden, der mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt.
>
>Jetzt schon.

Persönlich hier in der Gegend meine ich ;-)

>> Die Leute, die sich von ihren Hunden hier ausführen lassen sind nur
>> bei Temperaturen über 20°C mit dem Rad unterwegs. Das gibts hier nur
>> im Sommer und da ist es entsprechnd lange hell.
>>
>Wie sieht es mit ernsthaften Spassfahrern aus, d.h. ohne Hund, dafuer
>mit sportlichem Touch?

Was ist mit denen. Einer davon bin ich. Soviel ich weiß fahren die
hier alle *noch* nur bei Helligkeit, da kaum einer Licht am Rad hat.
In den Wintermonaten muß man bei entsprechendem Wetter eben mal
Mittags Feierabend machen (Gleitzeit :-) oder man beschränkt sich auf
das Wochenende und nutzt da die Zeit kurz nach dem Mittag bis maximal
16.00 Uhr.

>> >- Ich weiss nicht, wie es bei Euch ist, aber hier weiss man zum einen
>> >gar nicht, wo sich die Hochstaende befinden und zum anderen ist der Wald
>> >doch i.d.R. damit gleichmaessig zugepflastert.
>>
>> Wo die sich befinden, das sieht man. Meistens auf irgendwelchen
>> Lichtungen in der Nähe von Wegen:
>>
>[Begruendung fuer Lichtungen geloescht.]
>
>Mir ist auch klar, dass Hochstaende an Lichtungen stehen.
>Wie soll man die Lichtungen mit dem Fahrrad umfahren wenn man vor sich
>ploetzlich eine solche sieht?

Das kann man zumindest hier nicht, da der Wald besonders in den oberen
Lagen aus mehr Lichtung besteht. Fast überall kann da einer auf der
Lauer liegen.

>Kurz vorher durch die Buesche schlagen und das Wild erst richtig
>aufscheuchen? ;-)

Nein das ist zu gefährlich: Da könnten sich ja Asylanten drinne
verstecken. Die und der Zoll + BGS stören IMHO das Jagdgeschäft hier
sowieso mehr als jeder Mountainbiker.

>> >Vorschlag an die Jaeger: Bei Sonnenaufgang jagen. Da duerfte weniger los
>> >sein. (Ausser im Winter natuerlich. :-)
>>
>> Die müssen meistens am nächsten Tag auch wieder arbeiten. Da bliebe
>> dann nur das Wochenende.
>
>Reicht ja eigentlich auch.
>So viel Wild muss wohl kaum geschossen werden, dass man die ganze Woche
>braucht. Oder doch?

Tja, das ist wohl das Problem an der Sache. Man kann nicht einfach in
den Wald gehen und was abballern und dann in 20 Minuten wieder zu
Hause sein, weil man:

- erstmal Wild antreffen muß,
- das gute (teure) nicht schießen will (bleibt für die Gastjäger, die
dafür richtig Knete abdrücken),
- das andere erstmal vor die Flinte kommen muß
- und man dann auch noch treffen muß ;-)

Frank Wendt

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
On Wed, 05 Jul 2000 23:52:34 CEST, be...@sledge.phiger.com (Bernd
Sluka) wrote:


>Es war nur die Rede von für die Öffentlichkeit freigegebenen Wegen.
>Und auf diesen ist die Zuständigkeit bei der StVB.

Dieser Begriff ist zu schwammig ! Hier kann (für öffentlichen Verkehr
freigegeben) die STVO allein gültig sein oder (für die Öffentlichkeit
ausser KFZ) freigegeben der Forst bzw Waldgesetze zuständig sein.
>
>Das ist aber längst erklärt. Lies zunächst die Diskussion und mache
>dann Einwände und Ergänzungen. So vermeidest Du, olle Kammellen
>aufzuwärmen.

Naja, wenn Du dann verstanden hast um was es geht, ist dies ja auch
nicht mehr nötig.

Frank Wendt

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
On Wed, 5 Jul 2000 22:18:33 +0200, ar...@dittschar.de (Armin
Dittschar) wrote:


>Nein. Da bin ich mir nun wieder sicher. Definitiv sagte er da ein Kraft-
>vor dem Fahrzeug.

Ganz sicher nicht ! Sonst wär´s ne schlechte Fahrschule !

Armin Mann

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to

Armin Dittschar wrote:

> Kann man die _offizielle_ Bedeutung der Verkehrszeichen irgendwo im Netz
> nachlesen?

Einen schnellen Ueberblick, was es alles fuer schoene Verkehrzzeichen
gibt und wie sie heissen, verschafft zB

http://www.vkwodw.de/verkehrszeichen.htm
http://www.stummeier.de/zeichen/overview.html

Die _offizielle_ Bedeutung steht dann zB unter

http://www.bg-dvr.de/asp/dms.asp?url=/medien/fakten/stvo/inhalt.htm
http://www.fahrschule-knittel.de/knittel/st_recht.htm
oder auch noch als pdf zum Runterladen bei
http://www.BauNetz.de/bmvbw/verkehr/stvo.htm

Gruesse, Armin

Armin Mann

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to

Frank Wendt wrote:


>
> On Wed, 05 Jul 2000 15:14:43 +0200, Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de>
> wrote:
>
> >Frank Wendt wrote:

> >> Der private Waldbesitzer, sofern ihm nicht nur ein Stück des Waldes,
> >> sondern ein ordentlicher Teil incl. der Wege gehört, kann
> >> selbstverständlich auf seinem Grund und Boden Regeln aufstellen, wie
> >> es ihm gefällt.
> >
> >Wenn das so waere, braeuchten wir keine Waldgesetze, die ein
> >Betretungs/Befahrungsrecht festschreiben. Jeder Waldbesitzer, der
> >irgendwelche Animositaeten gegen Wanderer oder Radfahrer hegt, koennte
> >seinen Wald dann absperren wie es ihm gerade gefaellt.
>
> Eben nicht ! Sondern nur sofern er obige Voraussetzungen erfüllt.


Tut mir leid, wenn ich auf diesen ganzen Vorschriften und §§ immer noch
rumhample. Ich betrachte Biken wirklich nicht als Paragraphenreiterei,
sondern als Teil ruecksichtsvollem, freundlichem miteinander Auskommen
im Sinne von "shared use" - gemeinsam die Natur genießen.

So habe ich aber gerade das "neue Bayerische Naturschutzgesetz" (Nov 98)
vor mir liegen. Dort ist im 5. Abschnitt auch das Betreten von
Privatflaechen geregelt:

Art. 21 Recht auf Naturgenuss und Erholung ...

Art. 22 Betretungsrecht; Gemeingebrauch an Gewaessern ...

Art. 23 Benutzung von Wegen; Markierungen
(1) Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und,
soweit sich die Wege dafuer eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne
Motorkraft sowie Krankenfahrstuehlen fahren. Dem Fussgaenger gebuehrt
Vorrang.
...

Art. 29 Zulaessigkeit von Sperren
Der Grundstueckseigentuemer ... darf der Allgemeinheit das Betreten ...
nur unter folgenden Voraussetzungen verwehren:
1. ... wenn die Beschaedigung von Forstkulturen, Sonderkulturen ... zu
erwarten ist
oder ... regelmaessig von einer Vielzahl von Personen betreten und
dadurch sein Ertrag erheblich gemindert ... wird
2. Bei Wohngrundstuecken ist eine Beschraenkung fuer den Wohnbereich
zulaessig ...
3. ... aus Gruenden des Naturschutzes ... kurzzeitig gesperrt werden.

Kannst Du das bitte in Einklang mit Deinen obigen Voraussetzungen "Der


private Waldbesitzer, sofern ihm nicht nur ein Stück des Waldes, sondern
ein ordentlicher Teil incl. der Wege gehört, kann selbstverständlich auf

seinem Grund und Boden Regeln aufstellen, wie es ihm gefällt." bringen.
Oder unterscheidet sich in diesem Punkt das Landesrecht in Deinem
Bundesland so gravierend?


> Darübeer hinaus bedeutet Waldbetretungsrecht ja nicht, dass jeder auf
> ev. fremden Boden tun und lassen kann, was er möchte.

Simmt, und das ist auch gut so. Was er/sie darf und was nicht regeln die
Landes Wald-, Forst- und Naturschutzgesetze.
Gar nicht gut ist, dass durch den Einfluss einflussreicher Nutzergruppen
mit Alleinnutzungsanspruechen die Betretungsrechte fuer Radfahrer auf
bestimmten Wegen immer weiter beschnitten werden.

Gruesse, Armin

Armin Mann

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to

Sascha Schlauderer wrote:

> keine Ahnung. Ich frage mich nur, ob die sich wirklich für z.B. für
> unser Waldgesetz interessieren.

"die" bist Du. Ich schau am 23. Juli zur Jahreshauptversammlung nach
Freiburg, auch um die Leute mal kennenzulernen. Ich werd nachfragen,
wer/wie in den einzelnen Bundeslaendern aktiv und organisiert ist. Ich
hoffe, dass dies bald alles ueber die Homepage abrufbar ist.

Gruesse, Armin

Frank Wendt

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
On Thu, 06 Jul 2000 10:59:34 +0200, Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de>
wrote:

>> Eben nicht ! Sondern nur sofern er obige Voraussetzungen erfüllt.


>
>
>Tut mir leid, wenn ich auf diesen ganzen Vorschriften und §§ immer noch
>rumhample. Ich betrachte Biken wirklich nicht als Paragraphenreiterei,
>sondern als Teil ruecksichtsvollem, freundlichem miteinander Auskommen
>im Sinne von "shared use" - gemeinsam die Natur genießen.

Womit ja ziemlich alle Probleme ausgeschaltet wären !

Nein, obiger Waldbesitzer kann eben regeln wie es ihm beliebt, nat.
auch nur innerhalb der jew. Landesforstgesetzte.


>
>
>> Darübeer hinaus bedeutet Waldbetretungsrecht ja nicht, dass jeder auf
>> ev. fremden Boden tun und lassen kann, was er möchte.
>
>Simmt, und das ist auch gut so. Was er/sie darf und was nicht regeln die
>Landes Wald-, Forst- und Naturschutzgesetze.

eben, daneben aber auch Waldbesitzer und Forstbehörden.

>Gar nicht gut ist, dass durch den Einfluss einflussreicher Nutzergruppen
>mit Alleinnutzungsanspruechen die Betretungsrechte fuer Radfahrer auf
>bestimmten Wegen immer weiter beschnitten werden.

Als da wären ?

Armin Mann

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to

Wozu diese naive Frage? Ein kurzer Blick ins BW LWaldG genuegt um
aufzuzeigen, wer die einflussreicheren Interessensvertreter bei der
letzten Verabschiedung hatte:

§39 Reiten auf ausgewiesenen Waldwegen.
(1) Soweit das Reiten im Wald beschränkt ist, sollen genügend geeignete,
möglichst zusammenhängende und entsprechende Wege auf Gemeindegebiete
von Nachbargemeinden anschließende Waldwege für das Reiten ausgewiesen
werden. ...
(2) Aufwendungen des Walbesitzers für die Beseitigung nicht
unerheblicher Schäden, die durch das Reiten auf ausgewiesenen Waldwegen
entstandenen sind, werden vom Land ersetzt.

Aber auch die Vertreter anderer maechtiger und sehr mitgliedsstarker
Wanderer-, Jaeger-, Naturschutz-, Land- und Forstwirschafts-, Bauern-,
Waldbesitzer- usw. Verbaende haben wohl immer "gewichtigere" Argumente
als ein paar Biker, die mit der Umwelt- und Sozialvertraeglichkeit ihres
Sports argumentieren. Schliesslich kennt man ja seine(n)
Landtagsabgeordnete(n) ...

Gruesse, Armin

Rolf Mantel

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
>>>>> "Sascha" == Sascha Schlauderer <news...@schlaudi.de> writes:

Sascha> ar...@dittschar.de (Armin Dittschar) schrieb:
Sascha> <1edbey8.zov706glqxdsN%ar...@dittschar.de>

Sascha> Hallo,

>> Vielleicht sollte man allgemein zwischen laendlichen Gegenden und
>> dicht besiedelten Gebieten unterscheiden.

Sascha> naja im Thread steht doch MTB = Bergfahrrad. Ich dachte
Sascha> immer, daß Berland ländlich ist?!

Nicht unbedingt. Hier in Marburg ist die Innenstadt (40 000 EW) im
Tal, nach knapp 2km bin ich mitten im Wald, und wieder 2km und 200 Hm
später bin ich an der Uni auf dem Bergrücken, die außer auf Waldwegen
nur auf mehrspurigen Straßen erreichbar ist. Bei der Wahl
zwischen 4km in 29 Minuten, davon 2km durch den Wald oder 6km in 20
Minuten, davon 4km auf einer Schnellstraße ziehe ich bergauf den Wald vor.

Bergab ist die Strasse (6km in 10 Minuten) wesentlich interessanter,
vor allem die Frage, ob ich mit in einem großen Kreuzungsbereich bei
70 km/h im Verkehr mitschwimmen kann.

Rolf "Stadt und Land sind oft nicht sauber getrennt" Mantel

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Rolf Mantel <man...@mathematik.uni-marburg.de> schrieb:
<lobt0bb...@pc12367.Mathematik.Uni-Marburg.DE>

Hallo,

>Nicht unbedingt. Hier in Marburg ist die Innenstadt (40 000 EW) im
>Tal, nach knapp 2km bin ich mitten im Wald, und wieder 2km und 200 Hm
>später bin ich an der Uni auf dem Bergrücken, die außer auf Waldwegen
>nur auf mehrspurigen Straßen erreichbar ist. Bei der Wahl
>zwischen 4km in 29 Minuten, davon 2km durch den Wald oder 6km in 20
>Minuten, davon 4km auf einer Schnellstraße ziehe ich bergauf den Wald vor.

naja, Berge und Hänge gibt es auch in Dresden. Unter Gebirge verstehe
ich aber eher so Gegenden über 500m ü. NN und da gibts hier nur
Ortschaften mit max. 3000 Einwohnern.

Schnellstraßen gibs hier auch nicht - leider ;-)

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de> schrieb:
<39644ED1...@mpipsykl.mpg.de>

Hallo,

>"die" bist Du. Ich schau am 23. Juli zur Jahreshauptversammlung nach
>Freiburg, auch um die Leute mal kennenzulernen. Ich werd nachfragen,
>wer/wie in den einzelnen Bundeslaendern aktiv und organisiert ist. Ich
>hoffe, dass dies bald alles ueber die Homepage abrufbar ist.

ich habe mich nun inzwischen mal mit dem OberDIMBler ausgetauscht. Er
ist schon der Meinung, daß man auch hier was organisieren sollte
(Wegenetz usw.).

Ich denke aber, daß es keinen Sinn macht, das zusehr zu
problematisieren, wo es doch hier eigentlich keine Probleme gibt.
Fängt man z.B. an, ein Wegenetz zu errichten, liegt ja irgendwann der
Gedanke nahe, daß man nur noch auf diesen Wegen fahren darf. Genauso
ist es mit reparieren von Wegen - das sieht so aus, als ob die Biker
da Schäden anrichten. Das ist aber wohl eher nicht der Fall. Ein
einziger Forstschlepper macht mit einer Fahrt mehr Schäden, als eine
ganze Saison Biker hinterläßt.

Elke Bock

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Sascha Schlauderer <news...@schlaudi.de> schrieb:

>naja, Berge und Hänge gibt es auch in Dresden.

Sogar um Taucha nordöstlich von Leipzig. Der dortige
Heimatverein jedenfalls hatte mal zu einer Radtour in die
dortigen Berge aufgerufen, die sich bis in eine Höhe von
187m auftürmen. :-)


--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
...............................................
http://ferienland.home.pages.de
Kinderferienlager in der Tschechischen Republik

Armin Dittschar

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Werner Icking <Werner...@gmd.de> wrote:

> In <1edbdx4.1lx4ziu1nc0bwoN%ar...@dittschar.de> ar...@dittschar.de
> (Armin Dittschar) writes:


> >Werner Icking <Werner...@gmd.de> wrote:
>
> >> Nein. Es gibt schon immer zwei Schilder:
> >>
> >> Zeichen 250 - rund, weiß, roter Rand: Verbot für Fahrzeuge aller Art
> >> Zeichen 251 - dto mit Auto drin: Verbot für (mehrspurige) Kfz.
>
> >Gut, letzteres ist klar.
>

> Ersteres auch - jedenfalls mir.
OK, OK, nicht schlagen. ;-)
Ich hab's heute auch auf einer Internetseite fuer Fahrschulen
nachgelesen. Da muss der Fahrlehrer wohl etwas unpraezise gewesen sein.

[...]
> [...]
> >> [...] Der Fahrlehrer sagt


> >> "Fahrzeuge", die Schüler verstehen "Auto" ... äh, Kraftfahrzeug.
>

> >Nein. Da bin ich mir nun wieder sicher. Definitiv sagte er da ein Kraft-
> >vor dem Fahrzeug.
>

> Das ist auch nichts Neues, daß viele Fahrlehrer in punkto StVO nicht
> gerade kompetent sind.

s.o.

>
> > Genau wie er ausdruecklich darauf hinwies, dass man
> >bei Ueberholverbot sehr wohl einspurige Fahrzeuge ueberholen duerfe,
> >also auch Motorraeder. (Auf dem Zeichen, Nummer ist mir nicht bekannt,
> >ist ein _mehr_spuriges Fahrzeug auf der rechten Seite dargestellt.)
>

> Und was soll uns das sagen? Zeichen 276 (rund, weiß, roter Rand, innen
> zwei Pkw nebeneinander, links rot, rechts schwarz) "Überholverbote
> verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art, mehrspurige Fahrzeuge
> und Krafträder mit Beiwagen zu überholen."

[genaue Erklaerung des Zeichens gekuerzt]

> Ist doch ganz klar? Oder?

Klar ist das klar. War nur ein Beispiel dafuer, dass der Fahrlehrer den
Eindruck machte, alles ganz genau zu nehmen.

Gruss,
Armin ("der dann wohl haeufiger illegal auf Wegen unterwegs ist")
Dittschar

Frank Wendt

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
On Thu, 06 Jul 2000 21:37:18 CEST, be...@sledge.phiger.com (Bernd
Sluka) wrote:


>Nein. Die StVO unterscheidet bei der Festlegung ihren Geltungsbereichs
>bezüglich der Freigabe für verschiedene Fahrzeugarten.

Ach Sluka, Du verwechselst ja schon wieder was !


Natürlich gelten(vor allem in Streitfragen) auf sonstigen für den
öffentlichen(KFZ) Verkehr gesperrten Flächen im Zweifelsfall die
Regelungen der STVO, z.B. Rechts vor Links.
Nur stellt hier nicht das übliche Organ
(Polizei/Ordnungsbehörde/Verkehrsamt) Regeln und Schilder auf, sondern
eben die zuständige Forstverwaltung/Waldbesitzer.

Davon ab sind Waldwege in weitaus grösster Zahl keine ungewidmeten
Strassen.

Frank Wendt

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
On Thu, 06 Jul 2000 14:42:25 +0200, Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de>
wrote:

>
>
>Frank Wendt wrote:
>>
>> On Thu, 06 Jul 2000 10:59:34 +0200, Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de>
>> wrote:
>
>> >Gar nicht gut ist, dass durch den Einfluss einflussreicher Nutzergruppen
>> >mit Alleinnutzungsanspruechen die Betretungsrechte fuer Radfahrer auf
>> >bestimmten Wegen immer weiter beschnitten werden.
>>
>> Als da wären ?
>
>Wozu diese naive Frage? Ein kurzer Blick ins BW LWaldG genuegt um
>aufzuzeigen, wer die einflussreicheren Interessensvertreter bei der
>letzten Verabschiedung hatte:
>
>§39 Reiten auf ausgewiesenen Waldwegen.

etc.

Dachte mir schon, dass Du hier auch Jäger mit in den Topf wirfst,
abgesehen von anderen Dingen, solltest Du aber vielleicht bedenken,
dass dere Jäger im Gegensatz zu allen anderen Nutzern, für das Recht
der Jagdausübung nicht unerheblich Pacht bezahlt.

Armin Mann

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to

Sascha Schlauderer wrote:


> Ich denke aber, daß es keinen Sinn macht, das zusehr zu
> problematisieren, wo es doch hier eigentlich keine Probleme gibt.
> Fängt man z.B. an, ein Wegenetz zu errichten, liegt ja irgendwann der
> Gedanke nahe, daß man nur noch auf diesen Wegen fahren darf. Genauso
> ist es mit reparieren von Wegen - das sieht so aus, als ob die Biker
> da Schäden anrichten. Das ist aber wohl eher nicht der Fall. Ein
> einziger Forstschlepper macht mit einer Fahrt mehr Schäden, als eine
> ganze Saison Biker hinterläßt.

Hallo Sascha!

Das sehe ich absolut genauso wie Du. Man muss bei solchen Aktionen
aeusserst vorsichtig agieren. Was mancherorts in einer vielbefahrenen
Touri-Gegend wie dem Schwarzwald vielleicht Sinn macht (Wegesanierung),
ist ein paar Meter weiter auf der Schwaebischen Alb schon
kontraproduktiv.
Das Negativbeispiel ADFC mit seinen Radwegaktionen zeigt auf, wie sehr
solche Vorgehensweisen an den tatsaechlichen Beduerfnissen der Radfahrer
vobeigehen koennen (Radwegehass!). In irgendwelchen Wegenetzen fuer
Biker steckt genau diese Gefahr.
Was die geplanten weiteren Einschraenkungen gegen Biker in den
Waldgesetzen mit der damit verbundenen Kriminalisierung angeht, sehe ich
in der Vorgehensweise ueber die DIMB die einzige Chance, vielleicht das
Schlimmste zu verhindern.

Gruesse, Armin

Armin Mann

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to

Frank Wendt wrote:

> Dachte mir schon, dass Du hier auch Jäger mit in den Topf wirfst,
> abgesehen von anderen Dingen, solltest Du aber vielleicht bedenken,
> dass dere Jäger im Gegensatz zu allen anderen Nutzern, für das Recht
> der Jagdausübung nicht unerheblich Pacht bezahlt.

Tut mir leid, wenn ich hier verallgemeinert und alles in einen Topf
geworfen habe. Wer ueber welche Bande wie auch immer versucht Einfluss
auszuueben, ist im Einzelfall sicher sehr verschieden.

Sorry, Armin

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de> schrieb:
<396597BE...@mpipsykl.mpg.de>

Hallo,

>Das sehe ich absolut genauso wie Du. Man muss bei solchen Aktionen
>aeusserst vorsichtig agieren. Was mancherorts in einer vielbefahrenen
>Touri-Gegend wie dem Schwarzwald vielleicht Sinn macht (Wegesanierung),
>ist ein paar Meter weiter auf der Schwaebischen Alb schon
>kontraproduktiv.

Stimmt. Und die paar Meter sind hier überall, bis auf die Sächsische
Schweiz und dort ist eh schon alles zu spät, weil Nationalpark. Da
liegen sich schon die Wanderer und Kletterer mit der Verwaltung in den
Haaren, da wird wohl auf ein paar Mountainbiker niemand Rücksicht
nehmen.

>Was die geplanten weiteren Einschraenkungen gegen Biker in den
>Waldgesetzen mit der damit verbundenen Kriminalisierung angeht, sehe ich
>in der Vorgehensweise ueber die DIMB die einzige Chance, vielleicht das
>Schlimmste zu verhindern.

Du hast recht.

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
e.b...@gmx.de (Elke Bock) schrieb:
<3964f38b....@news.eplus-online.de>

Hallo Elke,

>Sogar um Taucha nordöstlich von Leipzig. Der dortige
>Heimatverein jedenfalls hatte mal zu einer Radtour in die
>dortigen Berge aufgerufen, die sich bis in eine Höhe von
>187m auftürmen. :-)

solange wie nicht die Schneegrenze erreicht wird...

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
be...@sledge.phiger.com (Bernd Sluka) schrieb:
<H.emI.mfj...@sledge.phiger.com>

Hallo,

>War der öffentliche Verkehr zu gut ausgebaut, so daß die älteren
>Menschen verlernt haben, mit dem Rad zum Einkaufen zu fahren? Das ist
>hier - auch sehr bergig - immer noch Usus.

Früher gabs in jedem Dorf ein oder zwei Läden, die alle das gleich
geringe Angebot hatten. Die konnte man i.d.R. zu Fuß erreichen und
woanders hin zu fahren machte keinen Sinn. Dafür ist man jeden Tag
einkaufen gegangen - weils jeden Tag was anderes gab und man ja auch
nicht so viel schleppen kann. Noch dazu hat es wesentlich mehr
öffentliche Verkehrsmittel gegeben.

>Zumindest im Sommer sieht
>man immer wieder mal ältere Leute mit dem Rad in den nächsten Ort
>fahren. Und zum Samstagseinkauf schaffen es selbst ein paar der
>jüngeren. Das gibt es bei Euch nicht mehr?

Zumindest hier oben nicht, weiter unten doch würde ich sagen.

Mein Vater hatte schon immer etwas ne Gesundheitsmacke gehabt und
hatte sich Mitte der 80er eine Art Tourenrad mit 10 Gägen gekauft.
Damit ist er im Sommer die 10 km in den übernächsten Ort auf Arbeit
gefahren (ca. 250 Höhenmeter). Darauf bin ich damals immer wieder
angesprochen wurden, wie man so eine Strecke mit dem Rad fahren könne,
wo doch der Bus fast umsonst ist und wir so ein schönes Auto hätten
usw...

>>Ich kenne niemanden, der mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt.
>

>Das sind auch bei weitem nicht alle Nicht-Freizeit-Wege. Einkaufen
>dominiert beim Fahrrad noch vor den Berufswegen, und dann erst kommen
>die Ausbildungswege (Schule, Lehre und Studium). Gegenüber den lauteren
>und platzraubenden Autos wird der Fahrradanteil zu leicht unterschätzt.
>Aber auch der sommerlich hohe Freizeit-Radverkehr läßt den
>Nicht-Freizeit-Einsatz gering erscheinen.

Ja, das mag im Tiefland sein. Hier oben mit Sicherheit nicht.

Alexander Becker

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
On Thu, 06 Jul 2000 21:05:53 GMT, e.b...@gmx.de (Elke Bock) wrote:

>Sascha Schlauderer <news...@schlaudi.de> schrieb:
>
>>naja, Berge und Hänge gibt es auch in Dresden.
>

>Sogar um Taucha nordöstlich von Leipzig. Der dortige
>Heimatverein jedenfalls hatte mal zu einer Radtour in die
>dortigen Berge aufgerufen, die sich bis in eine Höhe von
>187m auftürmen. :-)

*lol*. was du du hoehenmeter bekommst! *mega-lol*. das ist so gut, das
muss ich speicherN!
--
>>> RUNDLL32.EXE krnl386.exe,exitkernel
Alexander Becker
(by) alexm...@gmx.de (or alexm...@knuut.de)


Gerald Eischer

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
e.b...@gmx.de (Elke Bock) schrieb:

> Sascha Schlauderer <news...@schlaudi.de> schrieb:
>
> >naja, Berge und Hänge gibt es auch in Dresden.
>
> Sogar um Taucha nordöstlich von Leipzig. Der dortige
> Heimatverein jedenfalls hatte mal zu einer Radtour in die
> dortigen Berge aufgerufen, die sich bis in eine Höhe von
> 187m auftürmen. :-)

*ROTFLBTC*


Grüße aus .at, Gerald


--
begin LOVE-LETTER-FOR-BILL-GATES.VBS.txt
"I believe OS/2 is destined to be the most important operation system,
and possible program, of all time" - Bill Gates, Nov. 1987
end

Falk Moelle

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
Elke Bock wrote to All:

>> naja, Berge und Hänge gibt es auch in Dresden.

Jo. Mal die Wachwitzer Bergstrasse hochgefahren? Sind zwar nicht mal 150 hm, die
aber mit (laut Strassenschild) 21%

EB> Sogar um Taucha nordöstlich von Leipzig. Der dortige
EB> Heimatverein jedenfalls hatte mal zu einer Radtour in die
EB> dortigen Berge aufgerufen, die sich bis in eine Höhe von
EB> 187m auftürmen. :-)

Naja, jeder Verband macht halt seine Bergtour :-)

Ciao/2

Falk

... ADFC Dresden ==> http://adfc-dd.home.pages.de/
--- GoldED/2 2.51.A1026+

Wolfram Sauerteig

unread,
Jul 8, 2000, 3:00:00 AM7/8/00
to
die Schneefallgrenze liegt laut Wettervorhersage zur Zeit bei 1800m...
Eine Null weg, dann paßt's ;-)

Sascha Schlauderer schrieb:
>[...]

Philippe Steindl

unread,
Jul 8, 2000, 3:00:00 AM7/8/00
to
> EB> Sogar um Taucha nordöstlich von Leipzig. Der dortige
> EB> Heimatverein jedenfalls hatte mal zu einer Radtour in die
> EB> dortigen Berge aufgerufen, die sich bis in eine Höhe von
> EB> 187m auftürmen. :-)

Grins .. hier (aehm Schweiz) haben wir natuerlich ziemlich viel von diesem
Alpenzeug rumstehen. So schoen die auch sind: sie sind auch grauenhaft steil
:) Das sollte man irgendwie nie vergessen,w enn man die schoenen Bilder
sieht .. naja,manche Radeln ja genau wegen diesem Steilstress oder so ..

Andreas Martini

unread,
Jul 8, 2000, 3:00:00 AM7/8/00
to
Tach,
SS> naja, Berge und Hänge gibt es auch in Dresden. Unter Gebirge verstehe
SS> ich aber eher so Gegenden über 500m ü. NN

;-)
Der Rückschluss daraus könnte aber auf einer Radtour zu ganz erheblichen
Flüchen in Richtung Tourguide enden.

Wer das nicht glaubt, den nehme ich gerne mal mit nach Belgien. Da gibt es so
wunderschöne Flußdurchbrüche zwischen Felsen, in denen die Straße quasi aus dem
Flußtal (paar Meter über NN) in ganz engen Serpentinen die senkrechte Felswand
hochführt. Alles unter 500 Meter.

(Bei der vorletzten Tour de France hatte man so eine gemeine Strecke in die
Tour eingebaut. Das war die Etappe nach dem Hungerast von Jan Ulrich gewesen,
als ihm Pantani das Gelbe Trikot abgenommen hatte. Die Etappe wurde in den
Berichten am Vormittag als so gemein angesehen, daß man allgemein davon
ausging, daß Jan Ulrich an diesem Tag ohne Probleme das Gelbe Trikot wieder
Pantani abnehmen könnte. Aber die Etappe wurde bestreikt und im Bummeltempo
absolviert, trotz aller diplomatischen Bemühungen von Bjarne Ries. Der Rest ist
Geschichte. Pantani konnte den Vorsprung bis zum Zeitfahren verteidigen und
dort wuchsen ihm dank des Gelben Trikot Flügel.

Andreas

Georg Wolber

unread,
Jul 9, 2000, 3:00:00 AM7/9/00
to
Andreas Martini <Andreas...@kr.maus.de> schrob:

>Pantani konnte den Vorsprung bis zum Zeitfahren verteidigen und
>dort wuchsen ihm dank des Gelben Trikot Flügel.

~~~~~~~~~~~ ~~~~~~

Ja. Jedem einzelnen seiner vielen roten Blutkörperchen.

Gruß,
Georg

Frank Wendt

unread,
Jul 10, 2000, 3:00:00 AM7/10/00
to
On Sun, 09 Jul 2000 12:01:34 CEST, be...@sledge.phiger.com (Bernd
Sluka) wrote:

>Im Artikel <396564db...@news.btx.dtag.de> schreibt
>f-w...@topmail.de (Frank Wendt):


>>On Thu, 06 Jul 2000 21:37:18 CEST, be...@sledge.phiger.com (Bernd
>>Sluka) wrote:
>>
>>>Nein. Die StVO unterscheidet bei der Festlegung ihren Geltungsbereichs
>>>bezüglich der Freigabe für verschiedene Fahrzeugarten.
>>

>>Natürlich gelten(vor allem in Streitfragen) auf sonstigen für den
>>öffentlichen(KFZ) Verkehr gesperrten Flächen im Zweifelsfall die
>>Regelungen der STVO, z.B. Rechts vor Links.
>>Nur stellt hier nicht das übliche Organ
>>(Polizei/Ordnungsbehörde/Verkehrsamt) Regeln und Schilder auf, sondern
>>eben die zuständige Forstverwaltung/Waldbesitzer.
>

>Weder Polizei, noch Verkehrsamt, sondern die Straßenverkehrsbehörde.
>Mancherorts ist diese identisch mit dem Ordnungsamt.

Oh, oh Sluka !
Wann legst Du die Merkbefreiung ab ?
Es geht nach wie vor um Wald und Waldwege, hier legt die
Strassenverkehrsbehörde garnichts fest, einfach weil sie nicht
zuständig ist !

a...@stiasny.priv.at

unread,
Jul 10, 2000, 3:00:00 AM7/10/00
to
In article <%fJ95.570$o3.547752@news>,

"Philippe Steindl" <pste...@webshuttle.ch> writes:

> Grins .. hier (aehm Schweiz) haben wir natuerlich ziemlich viel von diesem
> Alpenzeug rumstehen. So schoen die auch sind: sie sind auch grauenhaft steil

Die Pässe in der Schweiz, die ich kenne, sind mir aber eher flach
vorgekommen. Längere Steigungen haben dort selten mehr als 8 bis 10%.
Vielleicht ist es nur mein subjektiver Eindruck, aber in Österreich sieht
man weit öfter Steigungen mit 12% und mehr.

> naja,manche Radeln ja genau wegen diesem Steilstress oder so ..

Das ist kein Stress, das macht Spass! Zugegeben, das hinunterfahren
allerdings noch mehr ... :-)


- Andreas

Frank Wendt

unread,
Jul 10, 2000, 3:00:00 AM7/10/00
to
On 10 Jul 2000 10:59:00 GMT, Werner...@gmd.de (Werner Icking)
wrote:

>In <3969616a...@news.btx.dtag.de> f-w...@topmail.de (Frank Wendt) writes:
>
>>Es geht nach wie vor um Wald und Waldwege, hier legt die
>>Strassenverkehrsbehörde garnichts fest, einfach weil sie nicht
>>zuständig ist !
>

>Heißt das dann, daß die hier im Wald, auf dem Golfplatz, ... von der
>Stadt Sankt Augustin im Auftrag der Straßenverkehrsbehörde des Rhein-
>Sieg-Kreises aufgestellten Schilder (Zeichen 240, 260, 250 (mit Reiter),
>u.v.a.m.) illegal aufgestellt wurden?

Nein, Wald des Golfplatzes ist i.d.R. nicht Zuständigkeitsbereich
eines Forstamtes( Ausser vielleicht beauftragte Waldpflege, was aber
nichts mit Verkehrsverantwortung zu tun hat), hier ist dann wieder die
Ordnungsbehörde zuständig.
>
>Meines Erachtens zeigt das, was Bernd aus StVO und VwV-StVO zitiert hat,
>ganz klar, daß bei solchen Wegen die Straßenverkehrsbehörde zuständig
>ist, solange sie nicht abgesperrt sind.

S.o. und auch wenn sie gesperrt sind ist die Ordnungsbehörde für Dein
Beispiel zuständig.

>Daß sie nicht abgesperrt sind
>oder gar sein dürfen, das mag aus dem Waldgesetz (oder wie immer es
>heißt) folgen.

Nein ! Das Waldgesetz hat hier garkeine Gültigkeit.
>
>Kannst Du mal aus dem Waldgesetz ableiten, daß das, was Bernd aus
>StVO und zugehöriger VwV zitiert hat, nicht zutrifft. Die permanente
>Wiederholung "stimmt nicht" ohne weitere Begründung ist etwas dürftig.

Das Waldgesetz wurde weiter oben in Auszügen gepostet.

Fakt ist, Waldwege , welche nicht dem öffentl. Verkehr gewidmet sind
und durch Waldbereiche eines Forstamtes führen, ist das Waldgesetz und
die Forstgesetze samt ev. Ausführungsverordnungen etc. zuständig.
Hierzu gehört auch das Aufstellen von Schildern, ev. sperren von Wegen
für bestimmte Nutzung etc. Der Forst hat hier auch Polizei und
Kontrollrecht sowie sogar eigene Strafzettel.


Alle anderen Wege/Strassen unterliegen der Obhut der jew.
Ordnungsbehörde.

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 10, 2000, 3:00:00 AM7/10/00
to
be...@sledge.phiger.com (Bernd Sluka) schrieb:
<H.emI.lA15&71yP...@sledge.phiger.com>

Hallo,

>>Früher gabs in jedem Dorf ein oder zwei Läden, die alle das gleich
>>geringe Angebot hatten. Die konnte man i.d.R. zu Fuß erreichen und
>>woanders hin zu fahren machte keinen Sinn.
>

>Das haben wir hier auch - immer noch, allerdings nicht mit geringem
>Angebot. Nur neben den Dörfern gibt es auch noch viel Streusiedlungen.
>Und von daher ist nicht alles zu Fuß zu erledigen. Die Dörfer selbst
>werden zunehmend von reinen Wohnsiedlungen umbaut, deren Neubewohner
>auch das Autofahren zum Laden mitbringen.

tja, nachdem wir über Jahre auf solche Errungenschaften wie z.B.
tiefgekühlte Fertigpizza verzichten mußten, fahren wir nun mit dem
Auto dorthin, wo es diese in mindestens 30 verschiedenen Sorten gibt.
Gehen wir dann doch mal wieder per Zufall (weil wir was vergessen
haben) in den alten Laden, ist uns das Angebot dort nicht mehr groß
genug. Irgendwann macht dieser dann ganz zu und das wars...

Weit auseinander liegende Streusiedlungen gibt es hier kaum. Wenn dann
sind es irgendwelche Waldhufendörfer, bei denen alle Häuser an einer
Straße liegen. Längere Ortschaften dieser Art hatten meistens mehrere
Geschäfte für Lebensmittel.

Falk Moelle

unread,
Jul 10, 2000, 3:00:00 AM7/10/00
to
Andreas Martini wrote to All:

AM> aller diplomatischen Bemühungen von Bjarne Ries. Der Rest
AM> ist Geschichte. Pantani konnte den Vorsprung bis zum Zeitfahren
AM> verteidigen und dort wuchsen ihm dank des Gelben Trikot Flügel.

Jo, und von Laurant Jalabert erfuhren wir, dass Pantani damit auch der Koenig
der Doper ist...

Frank Wendt

unread,
Jul 11, 2000, 3:00:00 AM7/11/00
to
On Mon, 10 Jul 2000 23:34:22 CEST, be...@sledge.phiger.com (Bernd
Sluka) wrote:

>Im Artikel <3969616a...@news.btx.dtag.de> meint
>f-w...@topmail.de (Frank Wendt):


>>Es geht nach wie vor um Wald und Waldwege, hier legt die
>>Strassenverkehrsbehörde garnichts fest, einfach weil sie nicht
>>zuständig ist !
>

>Du hast immer noch nicht nachgelesen, obwohl ich Dir die Stelle
>genannt habe.

Und Du willst immer noch nicht verstehen, um was es geht.

Peter Kage

unread,
Jul 11, 2000, 3:00:00 AM7/11/00
to
f-w...@topmail.de (Frank Wendt) schrieb:


>Dachte mir schon, dass Du hier auch Jäger mit in den Topf wirfst,
>abgesehen von anderen Dingen, solltest Du aber vielleicht bedenken,
>dass dere Jäger im Gegensatz zu allen anderen Nutzern, für das Recht
>der Jagdausübung nicht unerheblich Pacht bezahlt.

Ja, und? Für das Recht, Bäume zu fällen, zahlt man auch. Was hat das
mit Radfahren zu tun?

Gruß, Peter

Peter Kage

unread,
Jul 11, 2000, 3:00:00 AM7/11/00
to
Sascha Schlauderer <news...@schlaudi.de> schrieb:


>Fängt man z.B. an, ein Wegenetz zu errichten, liegt ja irgendwann der
>Gedanke nahe, daß man nur noch auf diesen Wegen fahren darf.

Genau so wird es kommen. Die Forderung nach einem Wegenetz für
Mountainbiker arbeitet denjenigen in die Hände, die Radfahrer von
allgemein zugänglichen Wegen grundsätzlich fernhalten wollen.

>Genauso
>ist es mit reparieren von Wegen - das sieht so aus, als ob die Biker
>da Schäden anrichten. Das ist aber wohl eher nicht der Fall.

Selten. Erosionsschäden, die auf MTBler zurückzuführen sind, kenne ich
nur von starkfrequentierten Trails aus Tourenführern. Wege- und
Landschaftsschäden durch Reiter übersteigen die Schäden durch
Radfahrer aber sicher um mehrere Größenordnungen. Ich habe aber noch
nie einen Reiter bei der Wegereparatur gesehen.

Gruß, Peter

Peter Kage

unread,
Jul 11, 2000, 3:00:00 AM7/11/00
to
Sascha Schlauderer <news...@schlaudi.de> schrieb:

>ich kann mir ganrnicht vorstellen, daß das so schlimm sein soll. Hier
>sind meistens mehr Biker als Wanderer im Wald unterwegs. Natürlich
>fahren wir auch auf schmaleren Wegen und Pfaden. Ich glaube auch
>nicht, daß ein entsprechendes Gesetz soviel an der Praxis ändern
>würde. Mit welcher Begründung auch?

Dann stell dir mal vor, du bist in einen Unfall verwickelt auf einem
Weg, den du verbotenerweise befahren hast.

>Die Leute von der Forstverwaltung
>hier sind eher den Bikern gut gestimmt, die regelmäßig ihre Runden
>drehen und dabei weder was zerstören noch Dreck im Wald hinterlassen,

Das ändert sich erfahrungsgemäß sehr schnell, wenn sich erstmal
Feriengäste bei den örtlichen Institutionen über Bikerrüpel im Wald
beschweren.

>Dann wird
>man wohl nie Probleme haben - unabhängig von der Gesetzeslage.

Geschichte aus dritter Hand, ich weiß nicht, wie weit sie stimmt: In
BW soll die Klage eines verunfallten Mountainbikers gegen einen
Wanderer, der ihn auf einem Weg <2m absichtlich vom Rad geholt haben
soll, abgewiesen.

Gruß, Peter

Frank Wendt

unread,
Jul 11, 2000, 3:00:00 AM7/11/00
to

Weiss nicht, aber da der Jäger für das Recht/Pflicht das Wild zu
bewirtschaften bezogen auf eine bestimmte Fläche (in de ist jeder qm
Fläche ausserhalb Bebauung Jagdpachtrevier) nicht unerheblich Pacht
bezahlt, gehen seine Interessen doch wohl erstmal vor ! ?
Genau wie der Bauer Landeigentümer oder Pächter ist, und Du ihm wohl
kaum quer durch die Frucht radelst.
Was ich meine ist hier Rücksichtnahme auf andere Interessen(nat.
gegenseitig) welche in einigen Fällen vor reine Freizeitlust gehen.

Gruss Frank
-----------------------------------------------------------------
Ein Fahrrad macht erst Spass, wenn es mit beiden Rädern die Erde verlässt
------------------------------------------------------------------

Armin Mann

unread,
Jul 11, 2000, 3:00:00 AM7/11/00
to

Peter Kage wrote:
>
> Sascha Schlauderer <news...@schlaudi.de> schrieb:
>

[...] Natürlich


> >fahren wir auch auf schmaleren Wegen und Pfaden. Ich glaube auch
> >nicht, daß ein entsprechendes Gesetz soviel an der Praxis ändern
> >würde. Mit welcher Begründung auch?
>
> Dann stell dir mal vor, du bist in einen Unfall verwickelt auf einem
> Weg, den du verbotenerweise befahren hast.


Kurze Einleitung: Ich bin vehement gegen pauschale Wegsperrungen, hab in
der Praxis auch keine Probleme mit Fussgaengern auf schmalen Wegen, mit
den meisten kann man sich mit der entsprechenden Ruecksichtnahme und
Freundlichkeit sehr gut einigen. Sofern moeglich, geh ich bereits durch
die entsprechende Routen- und Terminwahl der Problematik aus dem Weg.
Das ungute Gefuehl gesetzeswidrig zu handeln bleibt jedoch. Was also
tun, aufs Biken moechte ich nicht mehr verzichten?


Zu Deinem Einwand: Ist ein paar Monate her, da hatte ich hier und bei
ein paar Versicherungen genau zu diesem Fall nach den
versicherungstechnischen Konsequenzen gefragt (die meintest Du doch?).
Hierzu die Stellungsnahme von Herrn Rose, HUK-Coburg:

<Beginn Zitat> "[...] Wenn ich Ihre Frage korrekt interpretiere, stellt
sich für Sie die Frage, ob bei Haftpflichtschäden auf engen (Wald-)Wegen
die Deckung gegeben ist oder z.B. generell bei Vorliegen bestimmter
Bedingungen verweigert werden kann (hier Wege mit einer geringeren
Breite als 2 Meter).
Ihre Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die Sie anderen Personen
zufügen. Die Grundlage für diese Haftung beruht auf den entsprechenden
Vorschriften des BGB. Der Sinn der Haftpflichtversicherung ist, daß der
von Ihnen evtl. fahrlässig oder leichtfertig Geschädigte seinen Schaden
ersetzt bekommt. Die Aufgabe Ihrer Haftpflichtversicherung ist, in einem
Schadenfall zu prüfen ob geleistet werden muß und dann den Schaden zu
ersetzen, oder die gegen Sie erhobenen Ansprüche abzuwehren, notfalls
auch vor Gericht.
[...]
Es ist sicherlich denkbar, daß bei einem Unfall auf schmalen Wegen der
Gegner eine nicht unerhebliche Mitschuld erhält (z.B. schnelle
Schußfahrt ohne Beleuchtung, Mißachtung der Rechts-vor-Links-Regel
o.ä.), genauso wie im Straßenverkehr ein Befahren des Radweges in
Gegenrichtung bei einem Unfall zu einer Reduzierung des Anspruches
führen kann. Die endgültige Verteilung der Schadenquote obliegt
allerdings nicht der Haftpflichtversicherung, sondern den Gerichten.
Auch ein Verstoß gegen ein Wege-Verbot kann an dieser Tatsache nicht
viel ändern, da es sich im Schadenfall um zwei getrennte Vorgänge
handelt (Ordnungswidrigkeit: evtl. geringe Geldstrafe --- Schadenersatz:
für den Geschädigten)." <Zitat Ende>


Die Voraussetzungen fuer eine "nicht unerhebliche Mitschuld" sind
aufgrund der hoeheren Geschwindigkeiten, hoeherer Kreuzungsdichte,
schlechterer Traktion usw. auf breiten Forstwegen IMHO viel eher gegeben
als auf schmalen Wegen.

> >Die Leute von der Forstverwaltung
> >hier sind eher den Bikern gut gestimmt, die regelmäßig ihre Runden
> >drehen und dabei weder was zerstören noch Dreck im Wald hinterlassen,
>
> Das ändert sich erfahrungsgemäß sehr schnell, wenn sich erstmal
> Feriengäste bei den örtlichen Institutionen über Bikerrüpel im Wald
> beschweren.

Was dagen tun, Aufklaerungskampagnen gegen das Bikerruepeltum? Oder bei
den Wanderern fuer mehr Toleranz werben?


> >Dann wird
> >man wohl nie Probleme haben - unabhängig von der Gesetzeslage.
>
> Geschichte aus dritter Hand, ich weiß nicht, wie weit sie stimmt: In
> BW soll die Klage eines verunfallten Mountainbikers gegen einen
> Wanderer, der ihn auf einem Weg <2m absichtlich vom Rad geholt haben
> soll, abgewiesen.

Kennt jemand diese Geschichte aus zweiter Hand?

Gruesse, Armin

Armin Mann

unread,
Jul 11, 2000, 3:00:00 AM7/11/00
to

Frank Wendt wrote:

> Was ich meine ist hier Rücksichtnahme auf andere Interessen(nat.
> gegenseitig) welche in einigen Fällen vor reine Freizeitlust gehen.

Und ich dachte immer, Jaeger ist man aus reiner Freizeitlust. Da sich
die (Jagd)Zeiten von Bikern und Jaegern in der Regel nicht
ueberschneiden, duerfte die Rücksichtnahme auf deren gegenseitige
Interessen auch nicht besonders schwer fallen.

Gruesse, Armin

Frank Wendt

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Jul 11, 2000, 3:00:00 AM7/11/00
to
On Tue, 11 Jul 2000 15:59:27 +0200, Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de>
wrote:

>
>


>Frank Wendt wrote:
>
>> Was ich meine ist hier Rücksichtnahme auf andere Interessen(nat.
>> gegenseitig) welche in einigen Fällen vor reine Freizeitlust gehen.
>
>Und ich dachte immer, Jaeger ist man aus reiner Freizeitlust.

Naja, so irrt man sich halt, erstens ist Jagd (ernstgenommen) eher
eine Berufung, vor allem aber Pflichterfüllung und Verantwortung.

>Da sich
>die (Jagd)Zeiten von Bikern und Jaegern in der Regel nicht
>ueberschneiden, duerfte die Rücksichtnahme auf deren gegenseitige
>Interessen auch nicht besonders schwer fallen.

Es gibt selten Probleme.

Frank Wendt

unread,
Jul 11, 2000, 3:00:00 AM7/11/00
to
On 11 Jul 2000 16:46:18 GMT, Werner...@gmd.de (Werner Icking)
wrote:


>Ja klar! Und deswegen haben die, die am meisten abseits der Wege
>durch den Forst traben, jetzt gerade den hiesigen Wald mit Plakaten
>vollgepappt, daß man den Dackel-Kampfhund an die Leine nehmen möge,
>damit er das arme Wild nicht stört. Und im Herbst wird dann
>verantwortungsvoll und vor lauter Pflichterfüllung zur Treibjagd
>geblasen.
>
>Aber lassen wir das besser, ist hier ziemlich OT.

teils
>
>Ich empfehle Reinhard Mey: Diplomatenjagd.

Kann ich verstehen, nach obiger Aussage scheint das Dein diesbezgl.
Gesamtbildung zu sein.

Alexander von Stockhausen

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Jul 11, 2000, 3:00:00 AM7/11/00
to
Hallo allseits,

Peter Kage wrote:

> Wege- und
> Landschaftsschäden durch Reiter übersteigen die Schäden durch
> Radfahrer aber sicher um mehrere Größenordnungen. Ich habe aber noch
> nie einen Reiter bei der Wegereparatur gesehen.

Darum ist das Reiten auf normalen Forstwegen auch unzulässig, zumindest
in Niedersachsen.

Auf das es den Radfahrern nicht auch so geht,

Alexander

Sascha Schlauderer

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Jul 11, 2000, 3:00:00 AM7/11/00
to
pka...@yahoo.com (Peter Kage) schrieb:
<396b0b4f...@infosun2.rus.uni-stuttgart.de>

Hi,

>>Fängt man z.B. an, ein Wegenetz zu errichten, liegt ja irgendwann der
>>Gedanke nahe, daß man nur noch auf diesen Wegen fahren darf.
>
>Genau so wird es kommen. Die Forderung nach einem Wegenetz für
>Mountainbiker arbeitet denjenigen in die Hände, die Radfahrer von
>allgemein zugänglichen Wegen grundsätzlich fernhalten wollen.

wie gesagt: Das müsssen wir unterbinden!

>Selten. Erosionsschäden, die auf MTBler zurückzuführen sind, kenne ich

>nur von starkfrequentierten Trails aus Tourenführern. Wege- und


>Landschaftsschäden durch Reiter übersteigen die Schäden durch
>Radfahrer aber sicher um mehrere Größenordnungen. Ich habe aber noch
>nie einen Reiter bei der Wegereparatur gesehen.

Vorsicht: die dürfen bei uns hier nur auf extra ausgeshcilderten Wegen
und müssen für die Reperatur der Schäden einen jährlichen Obulus
entrichten. Soweit sollte es bei uns nicht kommen. Dann kaufe ich mir
ein Rennrad und fahre nur noch auf der Straße.

Sascha Schlauderer

unread,
Jul 11, 2000, 3:00:00 AM7/11/00
to
pka...@yahoo.com (Peter Kage) schrieb:
<396b0ebe...@infosun2.rus.uni-stuttgart.de>

Hi,

>Dann stell dir mal vor, du bist in einen Unfall verwickelt auf einem
>Weg, den du verbotenerweise befahren hast.

Die Wahrscheinlichkeit hier im Wald jemand zu treffen ist relativ
gering. Wenn ich im verbotenen Fall doch jemand treffen würde, könnte
ich mir die zweimal im Jahr den Luxus leisten, einfach anzuhalten und
zu warten, bis der oder die Person mich passiert hat.

>>Die Leute von der Forstverwaltung
>>hier sind eher den Bikern gut gestimmt, die regelmäßig ihre Runden
>>drehen und dabei weder was zerstören noch Dreck im Wald hinterlassen,
>
>Das ändert sich erfahrungsgemäß sehr schnell, wenn sich erstmal
>Feriengäste bei den örtlichen Institutionen über Bikerrüpel im Wald
>beschweren.

Man sollte immer das Antlitz bewahren und auch zu Wanderern, Hunden
mit ihren Menschen, Förstern usw. versuchen freundlich zu bleiben,
auch wenn dies oftmals schwer ist und nicht in jedem Fall gelingt...
Wenn jeder dies in seiner Gegend praktiziert, haben wir alle was
davon.

Frank Wendt

unread,
Jul 12, 2000, 3:00:00 AM7/12/00
to
On Tue, 11 Jul 2000 21:58:36 CEST, be...@sledge.phiger.com (Bernd
Sluka) wrote:


>Ich habe die Rechtsgrundlagen genannt.

Och Sluka, Du meinst Du verschanzt Dich hinter nicht zutreffenden
Verordnungen weil Du nicht verstehst, wovon gesprochen wird.

> Du dagegeg gehst Nachfragen,
>z.B. von Werner
>durch Ausweichen aus dem Weg

Niemals, schau mal ins Posting, ich hab ihm konkret geantwortet.
Da ich aber , im Gegensatz zu Dir, weiss, wovon ich rede, hab ich es
nicht nötig mich hinter dem Aufzählen und zitieren von
Verordnungen,Gesetzen oder Statistiken zu verstecken.

>Solange Du nichts belegst, glaubt Dir niemand.

Du meinst Leute wie Du, die leicht daneben sind und nur noch an Akten
Paragraphen ,Statistiken etc. glauben, da darauf ihre ganze Lebens -
und Sacherefahrung beruht, alle Anderen haben diese Neurose wohl
nicht.

Armin Mann

unread,
Jul 12, 2000, 3:00:00 AM7/12/00
to

Frank Wendt wrote:
>
> On Tue, 11 Jul 2000 15:59:27 +0200, Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de>
> wrote:

> >Und ich dachte immer, Jaeger ist man aus reiner Freizeitlust.
>
> Naja, so irrt man sich halt, erstens ist Jagd (ernstgenommen) eher
> eine Berufung, vor allem aber Pflichterfüllung und Verantwortung.

In den alten Filmen waren aber doch meist die Wilderer die eigentlichen
Helden ;-)

Gruesse, Armin

Frank Wendt

unread,
Jul 13, 2000, 3:00:00 AM7/13/00
to
On Wed, 12 Jul 2000 17:08:24 +0200, Armin Mann <ar...@mpipsykl.mpg.de>
wrote:


>In den alten Filmen waren aber doch meist die Wilderer die eigentlichen
>Helden ;-)

Das ist eben wie im richtigen Leben, die Lorbeeren ernten immer die
anderen. ;-)

Florian Clement

unread,
Jul 13, 2000, 3:00:00 AM7/13/00
to
> Vorsicht! Dort darfst Du bald auch nur auf extra ausgeschilderten
> Wegen fahren und die Autofahrer verlangen schon heute, daß Du dafür
> einen jährlichen Obolus entrichtest.

Radfahrer dürfen bereits heute nicht die Straße benützen, wenn ein Radweg
vorhanden ist, § 2 IV 2 StVO.

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