In <
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsweg> steht:
Als Wirtschaftswege werden in Deutschland Wege wie Feldwege,
Waldwege oder Wasserwirtschaftswege bezeichnet. Nach einem Urteil
des Bundesgerichtshofes vom 18. November 1975^[1] spricht man von
Feld-, Wald-, Wiesen-, Weinbergs- und sonstigen Wirtschaftswegen
unabhängig von der Wegbefestigung, wenn sie
* überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und
* keine überörtliche Bedeutung haben
Du müsstest also herausfinden, ob der Weg, den Du kreuzt, zu einer
Siedlung führt oder überortliche Bedeutung, z.B. als Zubringer zu
einer größeren Straße hat. Aus der Oberflächenbeschaffenheit kann
man nichts ableiten.
Wenn ja, ist es kein Feldweg/Wirtschaftsweg und Du musst Vorfahrt
gewähren. Ist der andere Weg auch ein Wirtschaftsweg, gilt laut
<
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__8.html> rechts vor
links, wenn ich den Gesetzestext richtig interpretiere.
Grüße
Martin