Wenn städtische Bedienstete eine Mülltonne auf einem Radweg abstellen,
verletzen sie die Verkehrssicherungspflicht. Aber auch den Radfahrer
trifft ein Drittel Mitschuld, wenn er mit einer dort abgestellten
Mülltonne
trotz Erkennbarkeit kollidiert.
Die Fahrradbeleuchtung dient in erster Linie dazu, den Radler für
andere Verkehrsteilnehmer sichtbar zu machen, sie ist zu schwach,
um den Verkehrsraum ausreichend zu erhellen.
Im konkreten Fall war der Radler morgens bei Dunkelheit gegen die
Mülltonne
gefahren und hatte sich bei dem Sturz verletzt. Das Gericht sprach ihm
eine
Mitschuld zu, weil er sein Tempo den schlechten Sichtverhältnissen nicht
angepaßt hatte.
(OLG Hamm, DAR 96, 402)
(aus: ADAC Motorwelt 11/96)
Gruss, Michael
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Ich mag den vi weil der so leicht einzuparken ist.
>Im konkreten Fall war der Radler morgens bei Dunkelheit gegen die
>Mülltonne gefahren und hatte sich bei dem Sturz verletzt.
> Das Gericht sprach ihm eine Mitschuld zu, weil er sein
>Tempo den schlechten Sichtverhältnissen nicht
>angepaßt hatte.
Wer Radwege benutzt, ist nach dem Urteil deutscher Richter selber
schuld. Das lesen wir hier durchaus nicht zum ersten Mal.
--
Radhelme sind die Bachblüten des Straßenverkehrs
> Die Fahrradbeleuchtung dient in erster Linie dazu, den Radler für
> andere Verkehrsteilnehmer sichtbar zu machen, sie ist zu schwach,
> um den Verkehrsraum ausreichend zu erhellen.
> Im konkreten Fall war der Radler morgens bei Dunkelheit gegen die
> Mülltonne
> gefahren und hatte sich bei dem Sturz verletzt. Das Gericht sprach ihm
> eine
> Mitschuld zu, weil er sein Tempo den schlechten Sichtverhältnissen nicht
> angepaßt hatte.
Wiso eigentlich - die "schlechten Sichtverhaeltnisse" sind doch
vom Gesetzgeber gewollt (s.o.). :-(((
Roger
>Ich mag den vi weil der so leicht einzuparken ist.
Da haste aber recht. Viel leichter als dieses ueberladene Dickschiff "emacs".
Gruesse
Matthias
Wer fuer die schlechten Sichtverhaeltnisse verantwortlich ist, spielt
fuer die Wahl der angemessenen Geschwindigkeit erst einmal keine
Rolle. Juristisch.
--
Auf in den Sattel! MfG O
| ADFC Thueringen e.V. /H\
Kay Guertzig | (stellvertretender '-o-`
guer...@theoinf.tu-ilmenau.de | Landesvorsitzender) ||L
"There might be a world outside the internet, too..." -|
> Wer Radwege benutzt, ist nach dem Urteil deutscher Richter selber
> schuld. Das lesen wir hier durchaus nicht zum ersten Mal.
Wobei mir meine Mutter neulich berichtete, sie habe in einer
Illustrierten (vermutlich Hörzu) in der Recht-Ecke gelesen, daß
ein Radfahrer, der auf der Fahrbahn unverschuldet in einen
Unfall verwickelt wurde, keinen Schadenersatz bekam, weil neben
der Straße ein Radweg verlief. Leider war der fragliche Artikel
nicht mehr aufzutreiben. Wenn meine Ma sich da nicht verlesen
hat, würde ich den obigen Satz eher wie folgt umformulieren:
Wer Rad fährt, ist nach dem Urteil deutscher Richter selber
schuld.
mfg
Sascha
--
"Davon muß ich mir nochmal die Anleitung durchlesen, bis jetzt
kann ich damit nur telefonieren."
Meine Mutter über das neue Telephon meiner Eltern
> Von : Wolfgan...@gmd.de (Mo, 04.11.96 15:01)
>
> > Das Gericht sprach ihm eine Mitschuld zu, weil er sein
> >Tempo den schlechten Sichtverhältnissen nicht
> >angepaßt hatte.
>
> Wer Radwege benutzt, ist nach dem Urteil deutscher Richter selber
> schuld. Das lesen wir hier durchaus nicht zum ersten Mal.
Andererseits war im Oktoberheft ein Urteil wiedergegeben, laut dem
die Kommune "im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht" notfalls
eine Endoskopie durchfuehren muss, damit nicht morsche Aeste das
heilige Blech beschaedigen. Eine "sorgfaeltige Sichtkontrolle"
reicht nicht :-)))
Gruss, Michael
---
Ein Autofahrer haette eine auf der Fahrbahn abgestellte Muelltonne
wegen seiner besseren Beleuchtung, auch bei hoeherer Geschwindigkeit,
eher wahrgenommen.
Soviel als Nachtrag ...
Roger
>Wer Rad fährt, ist nach dem Urteil deutscher Richter selber
>schuld.
Mag wohl sein. Also bleibt es bei dem Rezept, Unfälle zu vermeiden, statt im
Zweifel dann so oder so doch nicht Recht zu bekommen. Und das geht eben auf
der eigentlichen Straße erheblich besser als auf irgendwelchen abgetrennten
Radwegen oder -streifen Auch wenn das diesem oder jenem nicht in den Kram
paßt.
und warum stellen wir die Muelltonne dann nicht auf die Straße?
Tschuess Hartmut
--
Hartmut Holz
Palstek 6
24235 Marina-Wendtorf
Phone: 04343-9040
Hartmu...@kiel.netsurf.de
> und warum stellen wir die Muelltonne dann nicht auf die Strasse?
Ist das dann schon wieder die Anstiftung zu einer Straftat? (vgl. "Doofe
Autos, macht sie platt...") ;-))
Joerg
--
Joerg Horlitz - Bonn
email: j.ho...@knuddel.ndh.com Uni: hor...@cips01.physik.uni-bonn.de
http://home.pages.de/~WiseJoe/ IRC: WiseJoe
>Hartmu...@kiel.netsurf.de (Hartmut Holz) meinte am 10.11.96
>zum Thema "Re: Urteil: Muelltonne auf Radweg":
>
>> und warum stellen wir die Muelltonne dann nicht auf die Strasse?
>
>Ist das dann schon wieder die Anstiftung zu einer Straftat? (vgl. "Doofe
>Autos, macht sie platt...") ;-))
Egal. Die Idee ist ohnehin nicht gut. Laßt die Mülltonne da, wo sie
hingehört, und fahrt lieber selber auf der Straße! Das ist einfacher und
sicherer - und außerdem legal.
Weil dann die vielen Radfahrer, die auf der Strasse fahren,
nicht mehr vorbeikommen. Irgendwie habe ich aber den Eindruck,
dass diese Zahl in dieser Gemeinde erheblich hoeher ist als
im richtigen Leben.
Ulli
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Hans-Ulrich Steingrobe Ich steuere mein Auto mit den Knien.
Rosenheimer Landstr. 21 So kann ich gleichzeitig telefonieren
85521 Ottobrunn und den Lippenstift benutzen.
----------------------------(Sharon Stone)-----------------------