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S-Pedelecs auf Radwegen

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Ulli Horlacher

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Aug 15, 2022, 12:22:15 PM8/15/22
to

Die Stadt Konstanz ueberlegt laut Zeitungsbericht Radwege fuer S-Pedelcs
freizugeben.

Meine Mail dazu an die offizielle Adresse radve...@konstanz.de :


Mit Entsetzen habe ich im Suedkurier 2022-08-12 gelesen:
"Duerfen S-Pedelecs bald auf Radwege?"

Das wuerde die jetzt schon katastrophale Verkehrssituation fuer Radfahrer
in Konstanz nochmals erheblich verschlechtern.

Es ist schon schlimm genug, wenn man als Radfahrer als Verkehrsteilnehmer
dritter Klasse behandelt wird und auf vielen Strassen ein Fahrbahnverbot
durch benutzungspflichtige Radwege hat, die oft viel zu schmal sind und
auf denen Muelltonnen und parkende Autos herumstehen, Fussgaenger
unaufmerksam entlangschlendern (ganz besonders schlimm: alte
Rheinbruecke!) und einem staendig Geisterradler entgegenkommen.
Wegen letzteren hatte ich schon mehrere Unfaelle. Eine Kontrolle findet
nicht statt, die Polizei ist voellig desinteressiert.

Jetzt soll man sich dieses Ghetto auch noch mit Zweirad-KFZ (nichts
anderes sind S-Pedelecs) teilen muessen!

Und von Bettelampeln mit 3-facher Wartezeit und Elektrorollern habe ich
noch gar nichts geschrieben...

Als Mofa-Fahrer darf man voellig unbehelligt die Fahrbahn benutzen, nur
ich als wesentlich schnellerer Rennradfahrer muss mich in das
Radfahrerghetto quetschen und bin so einem 12-fach hoeheren Unfallrisiko
(Untersuchung des Bundesamt fuer Strassenverkehrswesen) ausgesetzt!

--
+ Ulli Horlacher + fram...@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +

Stefan

unread,
Aug 15, 2022, 1:27:08 PM8/15/22
to
Am 15.08.22 um 18:17 schrieb Ulli Horlacher:
> Die Stadt Konstanz ueberlegt laut Zeitungsbericht Radwege fuer S-Pedelcs
> freizugeben.

Die Polizei München und der Polizeipräsident der zentralen Bußgeldstelle
empfehlen zur eigenen Sicherheit, auch wenn es verboten sein sollte, mit
dem S-Pedelec oder Kennzeichenpflichtigen E-Bike auf dem Radweg zu
fahren, da auf der Straße zu fahren gefährlich ist.

Das Amtsgericht München schreibt, dass E-Bikes mit Kennzeichen zwigend
Radwege benutzen müssen, da diese auf einer Straße mit einer höchst
zulässigen Geschwindigkeit von 50km/h keine 60km/h erreichen (der
Polizist vor Ort meinte erst 70km/h, hat dann aber sich dann doch noch
auf 60km/h umentschieden) und damit den Verkehr behindern (§ 467 Abs. 4
StPO).

Bodo G. Meier

unread,
Aug 15, 2022, 1:37:30 PM8/15/22
to
war wohl das königlich-bayerische Amtsgericht... ;->>

Gruß,
Bodo

--
Müll-Nazi (Horst Schnellinger in de.rec.fahrrad)


Andreas Oehler

unread,
Aug 15, 2022, 3:06:21 PM8/15/22
to
Am 15.08.2022 um 19:27 schrieb Stefan:
> Die Polizei München und der Polizeipräsident der zentralen Bußgeldstelle
> empfehlen zur eigenen Sicherheit, auch wenn es verboten sein sollte, mit
> dem S-Pedelec oder Kennzeichenpflichtigen E-Bike auf dem Radweg zu
> fahren, da auf der Straße zu fahren gefährlich ist.
>
> Das Amtsgericht München schreibt, dass E-Bikes mit Kennzeichen zwigend
> Radwege benutzen müssen, da diese auf einer Straße mit einer höchst
> zulässigen Geschwindigkeit von 50km/h keine 60km/h erreichen (der
> Polizist vor Ort meinte erst 70km/h, hat dann aber sich dann doch noch
> auf 60km/h umentschieden) und damit den Verkehr behindern (§ 467 Abs. 4
> StPO).

Und Moped-Roller mit 45 km/h vmax sollen dann auch dem Radweg fahren?
Die können i.A. genausowenig 60 km/h fahren (so sie nicht manipuliert
wurden).

Andreas

Marco Moock

unread,
Aug 15, 2022, 4:11:41 PM8/15/22
to
Am Montag, 15. August 2022, um 16:17:14 Uhr schrieb Ulli Horlacher:

> [...] und einem staendig Geisterradler entgegenkommen.
> Wegen letzteren hatte ich schon mehrere Unfaelle.

Hast du die angezeigt und gab es Strafen?

Gerald Eіscher

unread,
Aug 15, 2022, 5:09:18 PM8/15/22
to
Am 15.08.22 um 18:17 schrieb Ulli Horlacher:
>
> und bin so einem 12-fach hoeheren Unfallrisiko
> (Untersuchung des Bundesamt fuer Strassenverkehrswesen) ausgesetzt!

12-faches Unfallrisiko hat die Universität Lund auf linksseitig
befahrenen Zweirichtungs-Rad_weg!_en festgestellt. Solche gefährliche
Rad_weg!_e hat die BAST gar nicht erst untersucht.
Auf rechtsseitigen Rad_weg!_en kamen beide übereinstimmend auf das
5-fache Unfallrisiko.

http://bernd.sluka.de/Radfahren/Radwege.html
https://fex.flupp.org/dox/nutz...@gmx.at/public/velo-secur90_rauh.pdf

--
Gerald

| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
| Wiki von de.rec.fahrrad: http://de-rec-fahrrad.de |

Stephan Gerlach

unread,
Aug 15, 2022, 5:17:52 PM8/15/22
to
Stefan schrieb:
> Am 15.08.22 um 18:17 schrieb Ulli Horlacher:
>> Die Stadt Konstanz ueberlegt laut Zeitungsbericht Radwege fuer S-Pedelcs
>> freizugeben.
>
> Die Polizei München und der Polizeipräsident der zentralen Bußgeldstelle
> empfehlen zur eigenen Sicherheit, auch wenn es verboten sein sollte, mit
> dem S-Pedelec oder Kennzeichenpflichtigen E-Bike auf dem Radweg zu
> fahren, da auf der Straße zu fahren gefährlich ist.

Klar. Offizielle Behörden/Institutionen empfehlen also verbotene Handlungen.
Und wenn sie dann das Verbot feststellen, werden Bußgelder kassiert
wegen der verbotenen Handlung.

> Das Amtsgericht München schreibt, dass E-Bikes mit Kennzeichen zwigend
> Radwege benutzen müssen, da diese auf einer Straße mit einer höchst
> zulässigen Geschwindigkeit von 50km/h keine 60km/h erreichen (der
> Polizist vor Ort meinte erst 70km/h, hat dann aber sich dann doch noch
> auf 60km/h umentschieden) und damit den Verkehr behindern (§ 467 Abs. 4
> StPO).

JFTR, hier das betreffende Gesetz:
<https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__467.html>


--
> Eigentlich sollte Brain 1.0 laufen.
gut, dann werde ich mir das morgen mal besorgen...
(...Dialog aus m.p.d.g.w.a.)

Ulli Horlacher

unread,
Aug 15, 2022, 5:30:04 PM8/15/22
to
Ja, ich bekam eine Verwarnung wegen nicht-Beherrschung meines Fahrzeugs.
Ich haette ausweichen sollen.

Ralf Stein-Cadenbach

unread,
Aug 15, 2022, 11:26:46 PM8/15/22
to
Am 15.08.2022 um 18:17 schrieb Ulli Horlacher:

........ nur
> ich als wesentlich schnellerer Rennradfahrer muss mich in das
> Radfahrerghetto quetschen und bin so einem 12-fach hoeheren Unfallrisiko
> (Untersuchung des Bundesamt fuer Strassenverkehrswesen) ausgesetzt!

Das hättest Du nicht erwähnen sollen. Als "Rennradfahrer" outest Du Dich
automatisch als Angehöriger einer Sondergruppe und potentiell Gefährder.
Du bist nach dem Verständnis selber schuld, wenn Du in Unfälle
verwickelst wirst.

Grüße
Ralf


Marco Moock

unread,
Aug 16, 2022, 1:15:10 AM8/16/22
to
Am Montag, 15. August 2022, um 21:25:03 Uhr schrieb Ulli Horlacher:

> Ja, ich bekam eine Verwarnung wegen nicht-Beherrschung meines
> Fahrzeugs. Ich haette ausweichen sollen.

Und dem ist nicht passiert?
Wer hat die Schäden bei ihm und bei dir gezahlt?

Ulli Horlacher

unread,
Aug 16, 2022, 2:42:19 AM8/16/22
to
Marco Moock <mo...@posteo.de> wrote:

> > Ja, ich bekam eine Verwarnung wegen nicht-Beherrschung meines
> > Fahrzeugs. Ich haette ausweichen sollen.
>
> Und dem ist nicht passiert?

Hat mir die Staatsanwaltschaft nicht mitgeteilt.


> Wer hat die Schäden bei ihm und bei dir gezahlt?

Bei ihm: keine Ahnung.
Bei mir: er, nachdem ich meinen Anwalt eingeschaltet hatte

Wolfgang Strobl

unread,
Aug 16, 2022, 3:06:37 AM8/16/22
to
Am Mon, 15 Aug 2022 23:09:15 +0200 schrieb Gerald E?scher
<Dein-H...@liebt-dich.info>:

>Am 15.08.22 um 18:17 schrieb Ulli Horlacher:
>>
>> und bin so einem 12-fach hoeheren Unfallrisiko
>> (Untersuchung des Bundesamt fuer Strassenverkehrswesen) ausgesetzt!
>
>12-faches Unfallrisiko hat die Universität Lund auf linksseitig
>befahrenen Zweirichtungs-Rad_weg!_en festgestellt. Solche gefährliche
>Rad_weg!_e hat die BAST gar nicht erst untersucht.
>Auf rechtsseitigen Rad_weg!_en kamen beide übereinstimmend auf das
>5-fache Unfallrisiko.
>
>http://bernd.sluka.de/Radfahren/Radwege.html
>https://fex.flupp.org/dox/nutz...@gmx.at/public/velo-secur90_rauh.pdf

Link zwei ist unkommentiert aber auch unbrauchbar.

"So müssen Radwege aussehen, die diesen Namen verdienen: mindestens 2,50
m breit, zu beiden Seiten der Fahrbahn für je eine Fahrtrichtung, mit
Niveauunterschied zum Gehweg und zur Fahrbahn und ohne abgestellte Autos
zwischen Radweg und Fahrbahn"

Ein Kommentar könnte lauten: solche Radwege gibt es nicht*) und wenn es
sie gäbe, blieben immer noch die prinzipiellen Nachteile, welche alle
Radwege haben: Wegfall der sozusagen automatischen Dauerreinigung durch
den Autoverkehr, systemwidrige Anordnung, etc.

*) Nicht mal der RS1 ist so beschaffen. Einer meiner Söhne, der in Essen
lebt, witzelte mal, dass er diesen Radwegschnellweg häufig benutze und
sehr schätze - zum Laufen, aber nicht zum schnellen Radfahren. Für
Letztes sei der nur brauchbar, wenn man entweder ein ungewöhnliches
Verständnis von schnell habe, oder wenn man an einem nieseligen
Sonntagmorgen möglichst früh führe - dann sei da niemand unterwegs. Der
Begriff "Schnellweg" sei ein Witz.

<https://www.radschnellwege.nrw/rs1-radschnellweg-ruhr/>


--
Wir danken für die Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen

Anton Ertl

unread,
Aug 16, 2022, 3:30:57 AM8/16/22
to
Ralf Stein-Cadenbach <st...@cadenbach.de> writes:
>Als "Rennradfahrer" outest Du Dich
>automatisch als Angehöriger einer Sondergruppe und potentiell Gefährder.
>Du bist nach dem Verständnis selber schuld, wenn Du in Unfälle
>verwickelst wirst.

Spielt keine Rolle. Radwege sind per Definition sicher, daher sind
Radfahrer, die darauf verungluecken, alle noch schuldiger als sie es
als Radfahrer sowieso schon sind.

Anschauungsbeispiele fuer diese Schuldzuweisung gibt es auch hier in
der Gruppe eine Menge.

Aber natuerlich erleichtert die Selbstidentifikation als Sondergruppe
das Othering.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben.
Ist der Radverkehr erst separiert, diskriminiert man ihn voellig ungeniert.

Hannes Kuhnert

unread,
Aug 16, 2022, 7:44:26 AM8/16/22
to
Stephan Gerlach hat geschrieben:
>> Die Polizei München und der Polizeipräsident der zentralen
>> Bußgeldstelle empfehlen zur eigenen Sicherheit, auch wenn es verboten
>> sein sollte, mit dem S-Pedelec oder Kennzeichenpflichtigen E-Bike auf
>> dem Radweg zu fahren, da auf der Straße zu fahren gefährlich ist.
>
> Klar. Offizielle Behörden/Institutionen empfehlen also verbotene
> Handlungen.
> Und wenn sie dann das Verbot feststellen, werden Bußgelder kassiert
> wegen der verbotenen Handlung.

Heißt es nicht, dass unsere Rechtsstaatlichkeit wesentlich auf dem
römischen Recht beruhe?

<https://youtube.com/watch?v=0lczHvB3Y9s>
--
Hannes Kuhnert

Hannes Kuhnert

unread,
Aug 16, 2022, 7:47:45 AM8/16/22
to
Stephan Gerlach hat geschrieben:
> Stefan schrieb:
>> Die Polizei München und der Polizeipräsident der zentralen
>> Bußgeldstelle empfehlen zur eigenen Sicherheit, auch wenn es verboten
>> sein sollte, mit dem S-Pedelec oder Kennzeichenpflichtigen E-Bike auf
>> dem Radweg zu fahren, da auf der Straße zu fahren gefährlich ist.
>
> Klar. Offizielle Behörden/Institutionen empfehlen also verbotene
> Handlungen.
> Und wenn sie dann das Verbot feststellen, werden Bußgelder kassiert
> wegen der verbotenen Handlung.

Stephan Gerlach

unread,
Aug 16, 2022, 8:28:04 AM8/16/22
to
Ulli Horlacher schrieb:
> Marco Moock <mo...@posteo.de> wrote:
>> Am Montag, 15. August 2022, um 16:17:14 Uhr schrieb Ulli Horlacher:
>>
>>> [...] und einem staendig Geisterradler entgegenkommen.
>>> Wegen letzteren hatte ich schon mehrere Unfaelle.
>> Hast du die angezeigt und gab es Strafen?
>
> Ja, ich bekam eine Verwarnung wegen nicht-Beherrschung meines Fahrzeugs.
> Ich haette ausweichen sollen.

Hat (mindestens) einer der Geisterradler ebenfalls eine Verwarnung o.ä.
bekommen *wegen* des Geisterradelns?

Ulli Horlacher

unread,
Aug 16, 2022, 10:22:03 AM8/16/22
to
Stephan Gerlach <mam9...@t-online.de> wrote:
> Ulli Horlacher schrieb:
> > Marco Moock <mo...@posteo.de> wrote:
> >> Am Montag, 15. August 2022, um 16:17:14 Uhr schrieb Ulli Horlacher:
> >>
> >>> [...] und einem staendig Geisterradler entgegenkommen.
> >>> Wegen letzteren hatte ich schon mehrere Unfaelle.
> >> Hast du die angezeigt und gab es Strafen?
> >
> > Ja, ich bekam eine Verwarnung wegen nicht-Beherrschung meines Fahrzeugs.
> > Ich haette ausweichen sollen.
>
> Hat (mindestens) einer der Geisterradler ebenfalls eine Verwarnung o.ä.
> bekommen *wegen* des Geisterradelns?

Wurde mir nicht mitgeteilt.

Sascha Dungs

unread,
Aug 17, 2022, 2:33:55 AM8/17/22
to
Am 15.08.2022 um 19:27 schrieb Stefan:

> Am 15.08.22 um 18:17 schrieb Ulli Horlacher:
>> Die Stadt Konstanz ueberlegt laut Zeitungsbericht Radwege fuer S-Pedelcs
>> freizugeben.
>
> Die Polizei München und der Polizeipräsident der zentralen Bußgeldstelle
> empfehlen zur eigenen Sicherheit, auch wenn es verboten sein sollte, mit
> dem S-Pedelec oder Kennzeichenpflichtigen E-Bike auf dem Radweg zu
> fahren, da auf der Straße zu fahren gefährlich ist.

Das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) empfiehlt hingegen
Fahrradfahrern allgemein, Radwege eher zu meiden und die Fahrbahn zu
benutzen, weil dies sicherer sei.

--
Gruß, Sascha

Stefan

unread,
Aug 17, 2022, 1:14:49 PM8/17/22
to
Am 17.08.22 um 08:33 schrieb Sascha Dungs:
> Das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) empfiehlt hingegen
> Fahrradfahrern allgemein, Radwege eher zu meiden und die Fahrbahn zu
> benutzen, weil dies sicherer sei.

Bitte Quelle: ich kenne es eher anderes herum: Radfaher sollen auf den
Radweg fahren, da sonst der Verkehrsfluss der PKW (die auf der Straße
sowieso im Stau stehen - Anmerkung) durch die Radfahrer beinfluss
werden.

Die Flüssigkeit des PKW-Verkehrs dient der Ordnung des Verkehrs gemäß
§45 Abs. 1 und Abs. 9 StVO ....


Sascha Dungs

unread,
Aug 17, 2022, 3:35:39 PM8/17/22
to
Am 17.08.2022 um 19:14 schrieb Stefan:
> Am 17.08.22 um 08:33 schrieb Sascha Dungs:
>> Das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) empfiehlt hingegen
>> Fahrradfahrern allgemein, Radwege eher zu meiden und die Fahrbahn zu
>> benutzen, weil dies sicherer sei.
>
> Bitte Quelle: ich kenne es eher anderes herum: Radfaher sollen auf den
> Radweg fahren, da sonst der Verkehrsfluss der PKW (die auf der Straße
> sowieso im Stau stehen - Anmerkung) durch die Radfahrer beinfluss
> werden.

Schaust Du hier:

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-radwege-sicherheit-1.5001437

--
Gruß, Sascha

Stephan Gerlach

unread,
Aug 17, 2022, 6:15:08 PM8/17/22
to
Sascha Dungs schrieb:
Falls beide Informationen stimmen, empfehlen also offizielle
Behörden/Institutionen sich gegenseitig widersprechende Verhaltensweisen.

Stephan Gerlach

unread,
Aug 17, 2022, 6:25:09 PM8/17/22
to
Sascha Dungs schrieb:
Ich hab's nur grob überflogen, aber:
Erstaunliche Sichtweisen. Zumindest dem Text nach zu urteilen scheint
sogar der dortige ADFC nicht "rad_weg-besessen" zu sein.
Die Frage ist, ob es Widerstände gegen die Beseitigung von
Benutzungspflichten/Radwegen gibt, z.B. von Personen, die die
Flüssigkeit des Autoverkehrs gefährdet sehen.

Hier in LE ist es immerhin so, daß es nur noch selten neue
Hochbord-Radwege gibt. Meistens gibt es, wenn es heißt "in Straße xyz
gibt's einen neuen Radweg", einen Radstreifen auf der Fahrbahn. Nicht
immer optimal, aber es könnte schlimmer kommen.
Es gibt auch den Fall, daß teilweise den Autos Spuren "weggenommen"
wurden und explizit dem Radverkehr "zugeordnet" wurden.
Auch dort bestehen natürlich z.T. die (bekannten) Probleme, aber IMHO
noch besser, als wenn man sich dort vorher (zumindest laut Schild) mit
den Fußgängern den Fußweg teilen mußte; oder die Straße gleich ganz
gesperrt war.

Arno Welzel

unread,
Aug 18, 2022, 4:46:47 AM8/18/22
to
Stefan, 2022-08-15 19:27:
Was hat § 467 StPO - "Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch,
Nichteröffnung und Einstellung" - damit zu tun? Quelle?

Mit viel Fantasie könnte man §3 StVO heranziehen:

"(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren,
dass sie den Verkehrsfluss behindern."

Aber eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h für ein
Fahrzeug ist ja eindeutig ein "triftiger Grund" langsamer als 50 oder 60
km/h zu sein.

Weiterhin gibt es keine *Mindestgeschwindigkeit* für Fahrbahnen, auch
wenn manche Leute glauben, dass § 18 StVO das behaupten würde. Korrekt
ist nur, dass man Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur mit
Kraftfahrzeugen benutzen darf, die mehr als 60 km/h fahren *können*.
Aber daraus leitet sich nicht ab, dass man immer mindestens so schnell
fahren muss.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de

Sascha Dungs

unread,
Aug 18, 2022, 1:01:00 PM8/18/22
to
Am 18.08.2022 um 00:33 schrieb Stephan Gerlach:
> Falls beide Informationen stimmen, empfehlen also offizielle
> Behörden/Institutionen sich gegenseitig widersprechende Verhaltensweisen.

Ja, die Münchner Polizei ist generell ein großer Fan von Radwegen und
hat mehrfach die Aufhebung von Benutzungspflichten kritisiert und m.W.
(Quelle müsste ich suchen) auch die Benutzung von Radwegen trotz
aufgehobener Benutzungspflicht dringend empfohlen.

--
Gruß, Sascha

Sascha Dungs

unread,
Aug 18, 2022, 2:36:10 PM8/18/22
to
Am 18.08.2022 um 00:43 schrieb Stephan Gerlach:

> Erstaunliche Sichtweisen. Zumindest dem Text nach zu urteilen scheint
> sogar der dortige ADFC nicht "rad_weg-besessen" zu sein.

Ich fand es seinerzeit auch schön, solche Aussagen einmal mit einer
gewissen Reichweite zu lesen. Ob der ADFC hier seit dem Ende des
Vorsitzes durch Martin Glas (der schrieb m.W. durchaus regelmäßig hier
in drf) noch besonders radwegkritisch ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

> Die Frage ist, ob es Widerstände gegen die Beseitigung von
> Benutzungspflichten/Radwegen gibt, z.B. von Personen, die die
> Flüssigkeit des Autoverkehrs gefährdet sehen.

Nun, zunächst ist es hier nach meinem Eindruck vor allem die Polizei,
die dagegen zu steuern versucht. Dazu noch einen sehr dubiosen
Verkehrsclub "Mobil in Deutschland" unter Führung eines Michael
Haberland, dessen Agenda verkürzt "Auto, Auto über alles" lautet.
Besagter "Club" macht auch sehr gerne mit ziemlich merkbefreiten
Pressemitteilungen pauschal Stimmung gegen die angeblich so
regelignoranten Radfahrer. Da empfindet man den ADAC im direkten
Vergleich geradezu als extrem radfahrerfreundlich.

Davon abgesehen schiesst man sich aber auch von Seiten des KVR gerne
einmal selbst in den Fuß. So vermeldete die SZ schon vor grob 10 Jahren,
dass hier in einer Straße in der Nähe die Benutzungspflicht aufgehoben
werden sollte (Elsenheimer Straße, um genau zu sein, eine
vergleichsweise verkehrsreiche Straße mit relativ viel Gewerbeanteil,
Hochbordradwege mit grob geschätzt 1,2m Breite neben ebenfalls recht
schmalem Gehweg, viele stark frequentierte Grundstückszufahrten). Die
Aufhebung der Benutzungspflicht war dann 4 oder 5 Jahre lang
beschlossene Sache, wurde aber nicht umgesetzt, weil man noch die Straße
entsprechend umgestalten musste angeblich. Was man dann schlussendlich
gemacht hat: zusätzlich zu den entschilderten Hochbordradwegen hat man
dann auf der recht breiten Fahrbahn Schutzstreifen aufgemalt. Die dienen
jetzt tagsüber im Schnitt alle 50m als Halte/Ladezone für den
Lieferverkehr und die Radfahrer müssen sich dann beim Ausweichen mit den
restlichen KFZ auf der Restfahrbahn arrangieren. Viel komplizierter und
m.E. auch deutlich gefährlicher, als wenn man einfach die bis dato
vorhandenen 2 Fahrstreifen je Richtung belassen hätte...

--
Gruß, Sascha

Stephan Gerlach

unread,
Aug 18, 2022, 4:34:24 PM8/18/22
to
Sascha Dungs schrieb:
Und die Begründungen für die empfohlenen Verhaltensweisen widersprechen
sich auch?

Also so ungefähr in der folgenden Art:

Münchner Polizei: "Benutzt Radwege, weil das sicherer ist"
Münchner Kreisverwaltungsreferat: "Benutzt keine Radwege, weil die
unsicherer sind".

Dann wäre aus Laien(radfahrer)sicht die Frage, wem von beiden man hier
die größere Kompetenz zuordnen sollte.

Stephan Gerlach

unread,
Aug 18, 2022, 4:37:12 PM8/18/22
to
Arno Welzel schrieb:

> Weiterhin gibt es keine *Mindestgeschwindigkeit* für Fahrbahnen, auch
> wenn manche Leute glauben, dass § 18 StVO das behaupten würde. Korrekt
> ist nur, dass man Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur mit
> Kraftfahrzeugen benutzen darf, die mehr als 60 km/h fahren *können*.
> Aber daraus leitet sich nicht ab, dass man immer mindestens so schnell
> fahren muss.

Das wäre auch grundsätzlich ziemlicher Unsinn (z.B. wegen Fahrzeugpanne,
Baustelle, zähfließendem Verkehr, Stau).

Gerald Eіscher

unread,
Aug 18, 2022, 5:56:13 PM8/18/22
to
Am 16.08.22 um 08:17 schrieb Wolfgang Strobl:
> Am Mon, 15 Aug 2022 23:09:15 +0200 schrieb Gerald E?scher
> <Dein-H...@liebt-dich.info>:
>
>>Am 15.08.22 um 18:17 schrieb Ulli Horlacher:
>>>
>>> und bin so einem 12-fach hoeheren Unfallrisiko
>>> (Untersuchung des Bundesamt fuer Strassenverkehrswesen) ausgesetzt!
>>
>>12-faches Unfallrisiko hat die Universität Lund auf linksseitig
>>befahrenen Zweirichtungs-Rad_weg!_en festgestellt. Solche gefährliche
>>Rad_weg!_e hat die BAST gar nicht erst untersucht.
>>Auf rechtsseitigen Rad_weg!_en kamen beide übereinstimmend auf das
>>5-fache Unfallrisiko.
>>
>>http://bernd.sluka.de/Radfahren/Radwege.html
>>https://fex.flupp.org/dox/nutz...@gmx.at/public/velo-secur90_rauh.pdf
>
> Link zwei ist unkommentiert aber auch unbrauchbar.

Ich hatte nicht mehr in Erinnerung, dass der Artikel etwas umfangreicher
ausfällt. Gemeint war der Abschnitt "Radwege können in
Kreuzungsbereichen das Unfallrisiko erhöhen" S. 78f mit Abb. 6 zur
Unfallgefahr durch Radwege.

> "So müssen Radwege aussehen, die diesen Namen verdienen: mindestens 2,50
> m breit, zu beiden Seiten der Fahrbahn für je eine Fahrtrichtung, mit
> Niveauunterschied zum Gehweg und zur Fahrbahn und ohne abgestellte Autos
> zwischen Radweg und Fahrbahn"

Rauh widerspricht sich hier (Abb. 10). Einerseits weist er auf die
Unfallgefahr hin, und dass es dringendere Probleme gibt wie
Verkehrsberuhigung auf Kosten von Radfahrern als Bau von Rad_weg!_en (S.
81f), andererseits die obige Bildunterschrift zu Abb. 10 mit den 2,5 m
Breite.

> Ein Kommentar könnte lauten: solche Radwege gibt es nicht*) und wenn es
> sie gäbe, blieben immer noch die prinzipiellen Nachteile, welche alle
> Radwege haben: Wegfall der sozusagen automatischen Dauerreinigung durch
> den Autoverkehr, systemwidrige Anordnung, etc.

Sprich, egal wie breit der Rad_weg! ausfällt, die Unfallgefahr an
Kreuzungen bleibt.

Sascha Dungs

unread,
Aug 20, 2022, 5:15:33 AM8/20/22
to
Am 18.08.2022 um 22:52 schrieb Stephan Gerlach:
> Sascha Dungs schrieb:
>> Ja, die Münchner Polizei ist generell ein großer Fan von Radwegen und
>> hat mehrfach die Aufhebung von Benutzungspflichten kritisiert und m.W.
>> (Quelle müsste ich suchen) auch die Benutzung von Radwegen trotz
>> aufgehobener Benutzungspflicht dringend empfohlen.
>
> Und die Begründungen für die empfohlenen Verhaltensweisen widersprechen
> sich auch?

Ich finde leider im Augenblick die alten Artikel nicht mehr. Es ist auf
jeden Fall schon einige Jahre her, dass ich zuletzt sehr deutliche
Kritik von Seiten der Polizei an den Aufhebungen las. Vielleicht haben
die auch mittlerweile dazugelernt.

Damals lautete die Aussage auf jeden Fall nach meiner Erinnerung
sinngemäß: wir sind der Ansicht, dass Radwege nahezu immer die sicherere
Alternative sind und empfehlen die Benutzung, auch wenn es freiwillig ist.

--
Gruß, Sascha

Stephan Gerlach

unread,
Aug 23, 2022, 7:47:22 PM8/23/22
to
Sascha Dungs schrieb:
Man kann jetzt mutmaßen, daß auch dort (in den alten Artikeln) die
Begründungen der Polizei zumindest vage waren oder evtl. gar keine
Begründungen gegeben wurden.
Denn welche Begründungen sollten das (spekulativ) auch sein?
Infrage kämen hauptsächlich irgendwelche Arten von Unfallstatistiken,
wenn man die Sicherheit von Verkehrs-Wegen begründen/widerlegen will..

Chr. Maercker

unread,
Aug 26, 2022, 4:51:29 PM8/26/22
to
Sascha Dungs wrote:
> Ich finde leider im Augenblick die alten Artikel nicht mehr. Es ist auf
> jeden Fall schon einige Jahre her, dass ich zuletzt sehr deutliche
> Kritik von Seiten der Polizei an den Aufhebungen las. Vielleicht haben
> die auch mittlerweile dazugelernt.

Die Magdeburger Polizei hat die damals noch ADFC-offizielle
Argumentation gegen Benutzungspflicht und pro Fahrbahn lange Jahre
zumindest nachvollziehen können, wenn schon nicht aktiv unterstützt. Die
Berliner Polizei hat sogar in ziemlich großen Stil Blauschilder
geknickt. Das Problem der Polizei ist ihre länderweise Zersplitterung
und ständiger Personalwexel. Es kommt keine kontinuierliche
Zusammenarbeit zustande.

> Damals lautete die Aussage auf jeden Fall nach meiner Erinnerung
> sinngemäß: wir sind der Ansicht, dass Radwege nahezu immer die sicherere
> Alternative sind und empfehlen die Benutzung, auch wenn es freiwillig ist.

Das ist die Folge einer mangelhaften Auswertung von Fahrradunfällen. Wer
Unfallerfassung mittels Kategorien betreibt, die sich nur für Kfz
eignen, darf sich nicht wundern, wenn für Radfahrer Blödsinn a la
"falsche Fahrbahnbenutzung", "Falsches Verhalten von Radfahrern", ...
rauskommt. Aus solchen "Unfallanalysen" *können* keine wirksamen
Maßnahmen gegen Fahrradunfälle entstehen. Erst recht keine Einsichten,
auf welchem Straßenteil die wenigsten Radfahrer zu Schaden kommen. Ergo
werden "altbewährte" Ratschläge erteilt.

Bezeichnenderweise waren die Magdeburger Polizisten, die uns seinerzeit
unterstützt haben, Mitglieder der Fahrradstaffel. Die *wussten*, wie
beschissen es sich auf Randwegen fährt!
--


CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.

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