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Es war einmal... die Radwegebenutzungspflicht

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Marco Heinrich

unread,
Mar 29, 2017, 6:29:38 PM3/29/17
to
Daß ich eine solche Sternstunde des kritischen Journalismus schlappe 20 Jahre
nach Abschaffung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht, ausgerechnet in einem
Provinzblatt aus Hedwig Holzbein, noch erleben darf:

http://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/panorama/radler-auf-den-strassen-es-war-einmal-die-radwegebenutzungspflicht-id16458736.html

Diese Pracht verdient es, in Gänze zitiert zu werden:

»Fahrradwege in Schleswig-Holstein
Radler auf den Straßen: Es war einmal... die Radwegebenutzungspflicht

1934 gab es eine Presseerklärung zur neuen Reichs-Straßenverkehrsordnung
(RStVO), die über Generationen besiegelte, dass Radfahrer auf den Radweg müssen.
Man wolle „dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes
Deutschland“ geben, „in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen,
sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet“, hieß
es. Radwege wurden in den Folgejahrzehnten reichlich gebaut – in der Regel für
den Autoverkehr.

Fahrrad-Tourismus boomt durch die E-Bike-Invasion vor allem bei Menschen im
Alter 50 Plus. Obwohl der Norden für Fahrradreisende das Traumziel ist, hat
Schleswig-Holstein bislang aber nicht viel von dem Kuchen abbekommen. Positive
Ausnahme bleibt der Nord-Ostsee-Kanal.

Wenn Kraftfahrzeuge heute einen Mofafahrer auf der Fahrbahn überholen, nehmen
die Insassen dies als Norm hin, wenn hingegen ein unmotorisierter
Verkehrsteilnehmer an der rechten Seitenlinie in ähnlicher Geschwindigkeit sein
Dasein fristet, erntet dieser nicht selten wütende Hupkonzerte, aggressive
Sicherheitsabstände oder wüste Beschimpfungen des Vorbeifahrenden. Er oder sie
darf dort ja auch nicht hin, manchmal selbst dann nicht, wenn auf dem Abschnitt
nur alle fünf Minuten mal ein Auto mit Tempo 60 verbeirauscht.

Die Substanz der motorisierten Fortschrittsgläubigkeit in den Vor- und
Nachkriegsjahren zeigt sich in Form der Radwege besonders in Schleswig-Holstein,
wo es ein immenses straßenbegleitendes Netz gibt. Satte 80 Prozent der
Bundesstraßen und über 60 Prozent der Landesstraßen sind mit Radwegen
ausgestattet. Bundesweit spitze. Klingt wie ein Lockmittel, ist aber das
Gegenteil.

Nun ist dieses Netz inzwischen so marode, dass die drei Millionen Euro
Landesmittel für die Sanierung nur einen Puster auf den platten Schlauch
darstellen. Der Zahn der Zeit, die Baumwurzeln, das Gras, Absackungen, und
Erosionen nagen aber nicht nur an den Wegen selber, sondern auch an der
Radwegebenutzungsplicht. Immerhin wurde letztere in Allgemeinform 1997
aufgehoben, Fahrräder gehören als Fahrzeuge somit auf die Fahrbahn, es sei denn
ein blaues Radwegschild ordnet die Radwegenutzung an.

Doch die Grauzonen werden auch aus technischen Gründen größer und damit wachsen
die Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern. Vielerorts müssen sich
radfahrwillige Bürger vor Gericht der blauen Schilder entledigen, die die Straße
zur Auto-Bastion machen. Nicht selten bekommen Klagende Recht, wenn Sie ihr
Recht auf Gleichberechtigung einfordern.

Viele Radfahrer – und beileibe nicht nur Rennradfahrer – meiden Radwegabschnitte
trotz der geltenden Gesetze – und das mit gutem Gewissen. Sind die alle verrückt
geworden? Wohl kaum. Eher fühlen sie sich auf den Radwegen im Lande nicht mehr
zuhause, die vielleicht noch für gelegentliche Brötchenholer adäquat sind, aber
nicht für Touristen, nicht für Pendler, nicht für Sportler und allgemein nicht
für diejenigen, denen das moderne Rad ein schneidiger Autoersatz sein soll/muss.
So nehmen einige dann häufig die Straße in Kauf, die sie laut Beschilderung
eigentlich gar nicht benutzen dürften. Vor allem deshalb, weil sie sich dort
sicherer fühlen, sie Schlaglöchern ausweichen können und damit im Endeffekt
deutlich schneller vorankommen.

Der gemeinsame Geh- und Fahrradweg, wie er ihn in ländlichen Regionen in SH
häufig anzutreffen ist, hat außerorts laut der Novelle der
Radwegebenutzungspflicht VwV-StvO 1997 eine Mindestbreite von 2,0 Metern, die
„Empfehlungen Radverkehrsanlagen“ von 2010 fordern 2,50 Meter. Selbst das ist in
in Betracht der Tatsache, dass Gegenverkehr bergabwärts entgegenrollt, dass
Hundeführer mit langen Leinen dort spazieren und dass selbst Radfahrer mal
andere überholen müssen, überaus eng. In Schleswig-Holstein werden die
Mindestmaße entlang kleinerer Straßen trotzdem nur selten erreicht.

Das Foto zeigt einen mit Schild 240 als nutzungspflichtig ausgewiesenen,
einseitigen Radweg in der Nähe von Ausacker (Kreis Schleswig-Flensburg), der
eine Breite von knapp über einem Meter hat. Bei 1,10 Meter beginnt das Gras, bei
Breite 2,00 Meter herrscht bereits die Brombeerzone, in der Mitte will eine
unausweichliche Buckelpiste mit gelegentlichen Pferdeäpfeln befahren werden. Ob
die Nutzungspflicht trotzdem besteht? Ja, jedenfalls für die örtliche Polizei.
Allerdings gibt es ein Zumutbarkeitsgebot, das die Nutzungspflicht einschränkt.

Doch was bedeutet zumutbar? Ein ungeräumter, vereister Weg fällt nicht nur
subjektiv sondern auch juristisch in die Rubrik der Unzumutbarkeit. So viel
steht fest. Dann ist die Nutzungspflicht nichtig, die Fahrbahn steht offen. Im
Winter ist das Radverkehrsaufkommen auf dem Lande ohnehin verschwindend gering.
Doch wie „zumutbar“ ist ein unbequemer Weg, der Speichen Melodien einflößt, der
die Betriebsfähigkeit in Frage stellt, Stürze begünstigt und das Fahren längerer
Strecken zum Gelenkkiller macht? Ist ein blau beschilderter Radweg mit dem viel
verwendeten Zusatzzeichen „Radwegschäden“ nicht ein Widerspruch in sich?

Das Schwierige in den ländlichen Regionen ist laut dem Kieler Rechtsanwalt und
Autoren des Buches „Recht für Radfahrer“, Dr. Dietmar Kettler, dass es in vielen
Fällen keine aktuelle Rechtssprechung gibt. Wenn jemand vor Gericht anführt,
dass der Weg für den Gebrauch zu schmal war oder zu holprig, wird es daher eher
nicht dafür reichen, dass die Radwegebenutzungspflicht für den Fall für nichtig
erklärt wird. Das Argument einer möglichen Beschädigung des Rades könnte der
zuständige Richter damit zurückweisen, dass der Widersprechende sich in dem
Falle ein geeignetes Fahrzeug (zum Beispiel ein Mouintainbike) anschaffen müsse.

Wenn ein Radwegeschild angebracht ist, gilt stand jetzt auch bei desolaten Wegen
die Radwegebenutzungspflicht. Zuwiderhandlungen sind deshalb selbst bei den
besten Argumenten im Angesicht eines Polizisten eine Ordnungswidrigkeit, die im
Wiederholungsfall mit einem Verwarnungsgeld bestraft wird.

Viele Anordnungen zur Radwegebenutzung – und das zeigen einige Urteile –
müssen aber eigentlich aufgehoben werden. Benutzungspflichten dürfen seit 1997
ausdrücklich nur aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Verkehrsablaufs
fortbestehen (§ 2 Absatz 4 StVO). Das Problem: Viele Kommunen sitzen dies aus
und lassen die Schilder stehen bis die Farbe abplatzt, obwohl sie eigentlich
weggehören. Der Weg der mit unmöglichen Radwegen konfrontierten Fahrradfahrer
sollte daher nicht über die Straße erfolgen, sondern über das
Verwaltungsgericht.

Die Chancen, am Schleswiger Gericht eine Entfernung der blauen Schilder an
verkehrstechnisch unsinnigen Punkten zu erwirken, stehen mancherorts nicht mal
schlecht. So urteilte das Gericht jüngst maßgeblich, dass die
Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Tempo 100 fahrenden Kraftfahrern und
Radfahrern kein Grund für eine Radwegebenutzungspflicht ist.

n den Kommunen, die den „blauen Lolli“ fallen ließen oder dazu gezwungen wurden,
ist es bisher nicht zu einer erhöhten Unfallhäufigkeit mit Radfahrern gekommen,
was das häufig hervorgebrachte Sicherheitsargument gegen Radfahrer auf der
Straße entkräftet. Einbiegerwege an Landstraßen sind für Radwegs-Radler überdies
Gefahrenschwerpunkte, die mit der Fahrt auf der Straße durch bessere
Sichtbarkeit überwunden werden können. Für viele ist allein dies ein Grund, sich
im Sinne ihrer Sicherheit ordnungswidrig auf die Straße zu mogeln.
Möglicherweise wäre für SH angesichts der gigantischen anstehenden
Sanierungskosten ein Radwegbenutzungs-Recht (Fußweg mit Zusatzschild „Radfahrer
frei“) die geeignetere Variante. In dem Falle überließe man den Pedalkurblern
selbst die Entscheidung über den aus ihrer Sicht sichereren und vernünftigeren
Weg.

Derzeit bleibt Radfahrern aber auch die Möglichkeit, die Regelung ganz legal zu
umgehen, indem sie sich ein Fahrzeug besorgen, das von ihr ausgenommen ist. Die
Nutzungspflicht gilt nur für einspurige Räder. Ein Rad mit Kinder-Anhänger
beispielsweise oder auch ein dreirädriges Lastenrad darf auf der Straße gefahren
werden. S-Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen, müssen sogar auf den Autoweg.
Das kulturelle Gehupe dürfte aber auch mit diesen Fahrzeugen so schnell nicht
verstummen. Für entspanntes Radfahren mit Zielrichtung, wie es sich Touristen
und Pendler wünschen, ist in Schleswig-Holstein kein Platz.

von Götz Bonsen
erstellt am 28.Mär.2017 | 17:52 Uhr«

Chapeau - Der Artikel kommt trotz seiner Länge sogar ganz ohne die bei Radthemen sonst unverzichtbaren »Drahtesel« und »Pedalritter« aus.

Chr. Maercker

unread,
Mar 30, 2017, 8:03:24 AM3/30/17
to
Nur ein Provinzblättchen, aber himmerhin. In der DDR wäre das nicht
passiert. ;-)

> Diese Pracht verdient es, in Gänze zitiert zu werden:

Ich snippe trotzdem, einmal reicht. ;-)

> 1934 gab es eine Presseerklärung zur neuen Reichs-Straßenverkehrsordnung
> (RStVO), die über Generationen besiegelte, dass Radfahrer auf den Radweg müssen.
> Man wolle „dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes
> Deutschland“ geben, „in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen,
> sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet“, hieß
> es.

Sogar das Nazi-Zitat, obwohl die Site mit den FDF, wo das drin stand,
seit langem nicht mehr existiert.

> Viele Radfahrer – und beileibe nicht nur Rennradfahrer – meiden Radwegabschnitte
> trotz der geltenden Gesetze – und das mit gutem Gewissen.

Wirklich "viele"? Es wird gemeinhin vom krassen Gegenteil ausgegangen.
Selbst durch deutliche Qualitätsunterschiede Radweg vs. Fahrbahn lassen
sich i.a. nur wenige zum Wexel motivieren.


> ... vielleicht noch für gelegentliche Brötchenholer adäquat sind, aber
> nicht für Touristen, nicht für Pendler, nicht für Sportler und allgemein nicht
> für diejenigen, denen das moderne Rad ein schneidiger Autoersatz sein soll/muss.

Alle Wetter, nicht mal mehr für Touris sind sie gut genug.

Schade, anfangs hat der Autor die Straßenteile noch korrekt benannt,
aber das wollen wir ihm nachsehen:

> So nehmen einige dann häufig die Straße in Kauf, die sie laut Beschilderung
> eigentlich gar nicht benutzen dürften. Vor allem deshalb, weil sie sich dort
> sicherer fühlen, sie Schlaglöchern ausweichen können und damit ...
^^^^^^^^^^^^^^^
Waaaas???!
Bitte den Artikel an den ADFC-Bundesvorstand weiterleiten.

> ... deutlich schneller vorankommen.

> Doch was bedeutet zumutbar? Ein ungeräumter, vereister Weg fällt nicht nur
> subjektiv sondern auch juristisch in die Rubrik der Unzumutbarkeit.

In Magdedorf nicht. Ein hiesiger Amtsrichter sah das Anno 2002 ganz anders.

> Das Schwierige in den ländlichen Regionen ist laut dem Kieler Rechtsanwalt ... Dr. Dietmar Kettler, dass es in vielen

Dieser Name dürfte einiges zur guten Qualität des Artikels beigetragen
haben. ;-)

> Wenn jemand vor Gericht anführt,
> dass der Weg für den Gebrauch zu schmal war oder zu holprig, wird es daher eher
> nicht dafür reichen, dass die Radwegebenutzungspflicht für den Fall für nichtig
> erklärt wird. Das Argument einer möglichen Beschädigung des Rades könnte der
> zuständige Richter damit zurückweisen, dass der Widersprechende sich in dem
> Falle ein geeignetes Fahrzeug (zum Beispiel ein Mouintainbike) anschaffen müsse.

Oder schieben, wenn "Radweg" durch Baustelle etc. blockiert, dieser
Ansicht ist man z.B. in Hamburg.

> Wenn ein Radwegeschild angebracht ist, gilt stand jetzt auch bei desolaten Wegen
> die Radwegebenutzungspflicht. Zuwiderhandlungen sind deshalb selbst bei den
> besten Argumenten im Angesicht eines Polizisten eine Ordnungswidrigkeit, die im
> Wiederholungsfall mit einem Verwarnungsgeld bestraft wird.

In Magdedorf gleich beim ersten Mal, *falls* mal jemand erwischt wird.

> So urteilte das Gericht jüngst maßgeblich, dass die
> Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Tempo 100 fahrenden Kraftfahrern und
> Radfahrern kein Grund für eine Radwegebenutzungspflicht ist.

Boahh, ey!

> ... Kommunen, die den „blauen Lolli“ fallen ließen ...

drf-Sprech, wenn ich mich nicht irre?

> ... ist es bisher nicht zu einer erhöhten Unfallhäufigkeit mit Radfahrern gekommen,
> was das häufig hervorgebrachte Sicherheitsargument gegen Radfahrer auf der
> Straße entkräftet. ... Für viele ist allein dies ein Grund, sich
> im Sinne ihrer Sicherheit ordnungswidrig auf die Straße zu mogeln.

Wieder "viele". Was geht da ab im hohen Norden??

> von Götz Bonsen

Der Autor liest gelegentlich drf, sollte man annehmen.

--


CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.

Olaf Barheine

unread,
Mar 30, 2017, 9:45:30 AM3/30/17
to
Am 30.03.2017 um 00:29 schrieb Marco Heinrich:

> Viele Radfahrer – und beileibe nicht nur Rennradfahrer – meiden Radwegabschnitte
> trotz der geltenden Gesetze – und das mit gutem Gewissen.

Allerdings meiden viele Radfahrer auch die Straße und widmen kurzerhand
- offenbar auch mit gutem Gewissen - den Gehweg zum Radweg um und
klingeln gnadenlos alles weg, was nicht bei Drei auf den Bäumen ist. Ich
suche schon immer meinen Schienbeinen zuliebe den nächsten rettenden
Hauseingang, wenn mir mal wieder eine "Supermutti" mit Kinderanhänger
auf dem Gehweg entgegen kommt. Zumal die mittlerweile - Elektroantrieb
sei Dank! - die nächste Eskalationsstufe gezündet haben.

Gruß, Olaf

Gerald Eіscher

unread,
Mar 30, 2017, 5:57:22 PM3/30/17
to
Am 30.03.17 um 15:45 schrieb Olaf Barheine:
>
> Allerdings meiden viele Radfahrer auch die Straße und widmen kurzerhand
> - offenbar auch mit gutem Gewissen - den Gehweg zum Radweg um und
> klingeln gnadenlos alles weg, was nicht bei Drei auf den Bäumen ist. Ich
> suche schon immer meinen Schienbeinen zuliebe den nächsten rettenden
> Hauseingang, wenn mir mal wieder eine "Supermutti" mit Kinderanhänger
> auf dem Gehweg entgegen kommt.

Radfahrern am Gehsteig weiche ich nicht einen cm aus.

--
Gerald

| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
| Wiki von de.rec.fahrrad: http://de-rec-fahrrad.de |

Alexander Brock

unread,
Mar 30, 2017, 6:37:54 PM3/30/17
to
On 03/30/2017 12:29 AM, Marco Heinrich wrote:
> Derzeit bleibt Radfahrern aber auch die Möglichkeit, die Regelung ganz legal zu
> umgehen, indem sie sich ein Fahrzeug besorgen, das von ihr ausgenommen ist. Die
> Nutzungspflicht gilt nur für einspurige Räder. Ein Rad mit Kinder-Anhänger
> beispielsweise oder auch ein dreirädriges Lastenrad darf auf der Straße gefahren
> werden.

Das ist neu mir, kann das jemand begründen oder wiederlegen?

Gruß
Alexander

Michael Heydenbluth

unread,
Mar 31, 2017, 1:13:46 AM3/31/17
to
Das ist auch nicht so. Es gibt eine sich ausschließlich an die
Verwaltung adressierende (und ausschließlich die Verwaltung bindende)
Verwaltungsvorschrift, in der zu den Mindestbreiten in etwa Folgendes steht:

"Die genannten Breiten beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad.
Fahrten mit Fahrrädern mit mehrspurigen Anhängern [...] sollen nicht
beanstandet werden, wenn entgegen der RWBP die Fahrbahn benutzt wird"
(nur dem Gedächtnis nach zitiert)

D.h. der Schupo SOLL Dich nicht verwarnen, wenn Du den nach
Mindestabmessungen VwV-StVO gebauten Radweg ignorierst, die
Bußgeldstelle SOLL Dir kein Knöllchen schicken, der Amtsrichter kann
entscheiden, wie er will, weil die VwV nicht die Gerichte bindet.

Und sollte der Radweg ausnahmsweise breiter sein als die genannten
Mindestabmessungen, dann gelten nicht einmal die "SOLL NICHT"-Bestimmungen.

Ralph Angenendt

unread,
Mar 31, 2017, 5:52:28 AM3/31/17
to
Well, Gerald Eіscher <Dein-H...@liebt-dich.info> wrote:
> Am 30.03.17 um 15:45 schrieb Olaf Barheine:
>>
>> Allerdings meiden viele Radfahrer auch die Straße und widmen kurzerhand
>> - offenbar auch mit gutem Gewissen - den Gehweg zum Radweg um und
>> klingeln gnadenlos alles weg, was nicht bei Drei auf den Bäumen ist. Ich
>> suche schon immer meinen Schienbeinen zuliebe den nächsten rettenden
>> Hauseingang, wenn mir mal wieder eine "Supermutti" mit Kinderanhänger
>> auf dem Gehweg entgegen kommt.
>
> Radfahrern am Gehsteig weiche ich nicht einen cm aus.

Na ja, Kindern unter 10 schon. Und den mittlerweile in D erlaubten
Begleitpersonen ebenfalls.

Ralph
--
If the future isn't bright at least it's colorful

Markus Luft

unread,
Mar 31, 2017, 8:21:06 AM3/31/17
to
Ich nicht¹ - kein Platz. Und wäre da Platz sollen die halt da fahren wo
Platz ist.
$Supermutti, welche mit einem viel zu breiten Fahrzeug ihre Blagen über
den viel zu schmalen Gehsteig transportiert soll sich halt dafür stark
machen, daß sie unbelästig und ungefährdet auf der breiten Fahrbahn
fahren kann und im Regelfall kann sie das ja auch.


¹ Mit Ausnahmen natürlich


Ralph Angenendt

unread,
Mar 31, 2017, 8:57:47 AM3/31/17
to
Well, Markus Luft <01-...@news.marquee-moon.de> wrote:
> On Fri, 31 Mar 2017 09:52:27 +0000, Ralph Angenendt wrote:
>> Well, Gerald Eіscher <Dein-H...@liebt-dich.info> wrote:
>>> Am 30.03.17 um 15:45 schrieb Olaf Barheine:
>>> Radfahrern am Gehsteig weiche ich nicht einen cm aus.
>>
>> Na ja, Kindern unter 10 schon. Und den mittlerweile in D erlaubten
>> Begleitpersonen ebenfalls.
>>
> Ich nicht¹ - kein Platz. Und wäre da Platz sollen die halt da fahren wo
> Platz ist.
> $Supermutti, welche mit einem viel zu breiten Fahrzeug ihre Blagen über
> den viel zu schmalen Gehsteig transportiert soll sich halt dafür stark
> machen, daß sie unbelästig und ungefährdet auf der breiten Fahrbahn
> fahren kann und im Regelfall kann sie das ja auch.

Davon habe ich gar nicht geredet. Kinder bis 8 Jahren müssen, Kinder bis
10 dürfen auf dem Gehweg fahren. Und mittlerweile darf eine
Begleitperson diese Kinder auf dem Gehweg begleiten - auf einem eigenen
Fahrzeug. Und genau diesen mache ich auf dem Gehweg auch Platz.

Markus Luft

unread,
Mar 31, 2017, 9:32:41 AM3/31/17
to
Es ist doch ganz einfach. Entweder der Gehweg ist breit genug, als das
dort Radfahrer (legal) fahren können, dann sollen die halt dort fahren
wo Platz auf dem Weg ist, oder der Gehweg ist nicht breit genug, dann
können Radfahrer dort nicht fahren.

| Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der
| Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit
| erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr
| angepasst werden.

Michael Heydenbluth

unread,
Mar 31, 2017, 10:21:43 AM3/31/17
to
Am 31.03.2017 um 15:45 schrieb Udo Steinbach:
> Am 2017-03-31 um 07:13 schrieb Michael Heydenbluth:
>> der Schupo SOLL Dich nicht verwarnen
>
> = Er muß das besonders begründen.

und nach meiner unmaßgeblichen Meinung "müßte" er das nur, d.h.
unterläßt er diese Begründung, so hat das auf den weiteren Verlauf des
Verfahrens keinen Einfluß, ganz abgesehen davon, daß mir der Schupo
sowieso nur mit meiner Zustimmung Geld abknöpfen darf.

>> der Amtsrichter kann entscheiden, wie er will
>
> Nein, weil Schupo das besonders begründen muß.

Könnte sein, glaube ich aber nicht. Definitiv binden die VwV nicht die
Gerichte. So kann der Richter entscheiden, daß eine Owi vorliegt, auch
wenn die Schupo-Begründung falsch oder gar nicht da war. Denn weiterhin
hat es einen Verstoß gegen § 2 (4) StVO und § 49 (3) 4. StVO gegeben,
und der kostet nun mal...

> Das wäre zumindest meine Logik. Nicht logisch hingegen scheint mir das
> radfahrerische Beharren auf Legalität ihres tuns, wo diese doch überwiegend
> eingebildet ist, Verstöße so billig und die Vorteile so groß sind.

Welche Vorteile meinst Du? Die der sofortigen und seltenen Zahlung ohne
sich auf die Hinterbeine zu stellen?

Arno Welzel

unread,
Mar 31, 2017, 11:43:14 AM3/31/17
to
Markus Luft wrote:

> On Fri, 31 Mar 2017 12:57:46 +0000, Ralph Angenendt wrote:
>
>> Well, Markus Luft <01-...@news.marquee-moon.de> wrote:
[...]
>> Davon habe ich gar nicht geredet. Kinder bis 8 Jahren müssen, Kinder bis
>> 10 dürfen auf dem Gehweg fahren. Und mittlerweile darf eine
>> Begleitperson diese Kinder auf dem Gehweg begleiten - auf einem eigenen
>> Fahrzeug. Und genau diesen mache ich auf dem Gehweg auch Platz.
>>
> Es ist doch ganz einfach. Entweder der Gehweg ist breit genug, als das
> dort Radfahrer (legal) fahren können, dann sollen die halt dort fahren
> wo Platz auf dem Weg ist, oder der Gehweg ist nicht breit genug, dann
> können Radfahrer dort nicht fahren.
>
> | Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der
> | Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit
> | erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr
> | angepasst werden.

Was auch "bis auf 0 km/h" bedeuten kann - eben so lange, bis die
Fußgänger vorbeigegangen sind.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
https://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de

Bernd Ullrich

unread,
Mar 31, 2017, 2:38:22 PM3/31/17
to
Am 31.03.2017 um 14:57 schrieb Ralph Angenendt:
[...]
> Davon habe ich gar nicht geredet. Kinder bis 8 Jahren mÃŒssen, Kinder bis
> 10 dÃŒrfen auf dem Gehweg fahren. Und mittlerweile darf eine
> Begleitperson diese Kinder auf dem Gehweg begleiten - auf einem eigenen
> Fahrzeug.

>Und genau diesen mache ich auf dem Gehweg auch Platz.

Du stolperst für die auf die Fahrbahn?
Kadavergehorsam ist das.
Auf dem Gehweg haben Fußgänger immer Vorrang.

> Ralph

BU


Martin Wohlauer

unread,
Mar 31, 2017, 4:37:03 PM3/31/17
to
So isses. Man ist nur Gast. Sich dann Hausrecht herauszunehmen ist
letztlich eine Unverschämtheit. Das wirklich witzige ist nur, dass
solche Kandidaten dann ausgesprochen oft über die bösen bösen
rücksichtslosen Radfahrer lamentieren. Dabei sind sie kein Stück besser.
Nur weil ihre Haltung einen nicht gleich ins Grab bringt, ist der
soziale Aspekt dahinter nicht weniger daneben.

Grüßle,

Martin.

Martin Wohlauer

unread,
Mar 31, 2017, 4:38:36 PM3/31/17
to
Am 31.03.2017 um 07:13 schrieb Michael Heydenbluth:
> Am 31.03.2017 um 00:37 schrieb Alexander Brock:
>> On 03/30/2017 12:29 AM, Marco Heinrich wrote:
>>> Derzeit bleibt Radfahrern aber auch die Möglichkeit, die Regelung ganz legal zu
>>> umgehen, indem sie sich ein Fahrzeug besorgen, das von ihr ausgenommen ist. Die
>>> Nutzungspflicht gilt nur für einspurige Räder. Ein Rad mit Kinder-Anhänger
>>> beispielsweise oder auch ein dreirädriges Lastenrad darf auf der Straße gefahren
>>> werden.
>>
>> Das ist neu mir, kann das jemand begründen oder wiederlegen?
>
> Das ist auch nicht so. Es gibt eine sich ausschließlich an die
> Verwaltung adressierende (und ausschließlich die Verwaltung bindende)
> Verwaltungsvorschrift, in der zu den Mindestbreiten in etwa Folgendes steht:
>
> "Die genannten Breiten beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad.
> Fahrten mit Fahrrädern mit mehrspurigen Anhängern [...] sollen nicht
> beanstandet werden, wenn entgegen der RWBP die Fahrbahn benutzt wird"
> (nur dem Gedächtnis nach zitiert)
>
> D.h. der Schupo SOLL Dich nicht verwarnen, wenn Du den nach
> Mindestabmessungen VwV-StVO gebauten Radweg ignorierst, die
> Bußgeldstelle SOLL Dir kein Knöllchen schicken, der Amtsrichter kann
> entscheiden, wie er will, weil die VwV nicht die Gerichte bindet.


Richtet sich die VwV wirklich auch an die Ordnungshüter? OK, die
gehörten gewissermaßen auch zur Verwaltung, aber ich ging bisher davon
aus, dass sie sich an diejenigen richtet, die Verkehrswege planen und
realisieren.

Grüßle,

Martin.

Gerald Eіscher

unread,
Mar 31, 2017, 4:44:23 PM3/31/17
to
Am 31.03.17 um 11:52 schrieb Ralph Angenendt:
> Well, Gerald Eіscher <Dein-H...@liebt-dich.info> wrote:
>> Am 30.03.17 um 15:45 schrieb Olaf Barheine:
>>>
>>> Allerdings meiden viele Radfahrer auch die Straße und widmen kurzerhand
>>> - offenbar auch mit gutem Gewissen - den Gehweg zum Radweg um und
>>> klingeln gnadenlos alles weg, was nicht bei Drei auf den Bäumen ist. Ich
>>> suche schon immer meinen Schienbeinen zuliebe den nächsten rettenden
>>> Hauseingang, wenn mir mal wieder eine "Supermutti" mit Kinderanhänger
>>> auf dem Gehweg entgegen kommt.
>>
>> Radfahrern am Gehsteig weiche ich nicht einen cm aus.
>
> Na ja, Kindern unter 10 schon.

In .at nicht, die haben am Gehsteig nichts zu suchen.

Bernd Ullrich

unread,
Mar 31, 2017, 5:42:01 PM3/31/17
to
Am 31.03.2017 um 22:38 schrieb Martin Wohlauer:
[...]
> Richtet sich die VwV wirklich auch an die Ordnungshüter? OK, die
> gehörten gewissermaßen auch zur Verwaltung, aber ich ging bisher davon
> aus, dass sie sich an diejenigen richtet, die Verkehrswege planen und
> realisieren.

Die VwV richtet sich nicht an die Ordnungshüter. Die entscheiden nach
eigener Interessenlage. Die Strasse muss frei sein nur für den Verkehr,
nicht für die langsameren Hindernisse auf der Straße. Ordnungshüter
müssen immer freihe Fahrt haben. Notfalls mit Sondersignalen durchzusetzen.

BU

Ralph Angenendt

unread,
Apr 1, 2017, 9:26:18 AM4/1/17
to
Well, Bernd Ullrich <ullric...@hotmail.com> wrote:
> Am 31.03.2017 um 14:57 schrieb Ralph Angenendt:
> [...]
>> Davon habe ich gar nicht geredet. Kinder bis 8 Jahren mÃŒssen, Kinder bis
>> 10 dÃŒrfen auf dem Gehweg fahren. Und mittlerweile darf eine
>> Begleitperson diese Kinder auf dem Gehweg begleiten - auf einem eigenen
>> Fahrzeug.

Fix mal deinen "Newsreader".

> >Und genau diesen mache ich auf dem Gehweg auch Platz.
>
> Du stolperst für die auf die Fahrbahn?

Nö.

> Kadavergehorsam ist das.

Muss halt jeder selber wissen, wie er nach außen wirken will.

Bernd Ullrich

unread,
Apr 1, 2017, 11:54:10 AM4/1/17
to
Am 01.04.2017 um 15:26 schrieb Ralph Angenendt:
> Well, Bernd Ullrich <ullric...@hotmail.com> wrote:
>> Am 31.03.2017 um 14:57 schrieb Ralph Angenendt:
>> [...]
>>> Davon habe ich gar nicht geredet. Kinder bis 8 Jahren mÃŒssen, Kinder bis
>>> 10 dÃŒrfen auf dem Gehweg fahren. Und mittlerweile darf eine
>>> Begleitperson diese Kinder auf dem Gehweg begleiten - auf einem eigenen
>>> Fahrzeug.
>
> Fix mal deinen "Newsreader".

geht nicht

Markus Luft

unread,
Apr 1, 2017, 12:57:07 PM4/1/17
to
Eben, wer unbedingt auf dem Gehweg fahren will sollte sich darüber im
Klaren sein, daß Gehwege nicht zum Radfahren geeignet sind.
Ich werde offenkundig alt, denn ich verstehe die Welt zunehmend nicht
mehr. Zu meiner Zeit fuhr ein Grundschüler schon im ersten Schuljahr
z.B. zur Schule, zunächst begleitet und dann später unbegleitet.
Ich kann mich nicht erinnern, daß ich mit meiner Mutter über Gehwege
gefahren wäre. Über Radwege schon, aber wenn da keiner war, ging es
auf der Fahrbahn weiter. Ich bin auch allein, bei fehlenden Radwegen
auf der Fahrbahn gefahren, so wie es mir Mutti ja beigebracht hatte.
Das war vielleicht rechtlich falsch, aber dennoch richtig.
Ich wüßte nicht, warum das nicht auch heute möglich sein sollte.

Markus Luft

unread,
Apr 1, 2017, 12:59:39 PM4/1/17
to
On Sat, 01 Apr 2017 01:05:11 +0200, Martin Gerdes wrote:

> Markus Luft <01-...@news.marquee-moon.de> schrieb:
>
>>| Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der
>>| Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit
>>| erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr
>>| angepasst werden.
>
> Papier ist geduldig.
>
> Soll ich jetzt (als noch besseres Beispiel für dieses Prinzip) den §1
> der StVO zitieren? Der hat mit der Realität auf unseren Straßen auch
> herzlich wenig zu tun.

Mir ist schon klar, daß viele Fußgänger auf dem Gehweg dort fahrenden
Radfahrern ausweichen und nicht umgekehrt. So wie sich die meisten
Radfahrer ja auch von der Fahrbahn vertreiben lassen.
Diese Hackordnung, die sich da entgegen der Rechtslage ausgebildet hat,
gefällt mir nicht.

Martin Wohlauer

unread,
Apr 1, 2017, 1:40:41 PM4/1/17
to
Das habe ich auch noch genießen dürfen, allerdings vermutlich
hauptsächlich deshalb, weil meine Eltern sich da nichts drum geschissen
haben. So lernt man Verkehrsteilnahme ohne Mamma-Bullshit. Im Nachhinein
evtl. genau richtig so. Und ich bin definitiv nicht deine
Altersklasse... ;-)

Grüßle,

Martin.

Markus Luft

unread,
Apr 1, 2017, 4:40:32 PM4/1/17
to
Dann haben sich Deine Eltern auch nicht darum gekümmert was andere über sie
denken, denn sie gelten bei Vielen deshalb gleich als "Asi-Eltern".
Der soziale Druck ist groß und nicht viele können dem standhalten.
Die Kinder heute tun mir leid, alles ist feindlich und dann wundern sich
die Eltern, daß ihre Blagen nur in der Stube hocken.
Hier in der Nähe sind mehrere Hundert Flüchtlinge untergebracht und die
bereiten mir Freude. Wahnwesten habe ich bei denen noch nie gesehen
und Helmchen sind selten. Die meisten fahren auf der Fahrbahn und die
Kinder spielen auch auf der Fahrbahn. Letzteres hat kürzlich dazu geführt,
daß die Straßen drum herum endlich zur T-30-Zone erklärt wurden.
Und deren Eltern sind keineswegs nachlässig oder gleichgültig ihren
Kindern gegenüber. Ich denke, die haben nur einfach ein gesünderes
Verhältnis zu Risiken. Meine Eltern konnten sich ja auch noch verschwommen
an Krieg und Bomben, Hunger, Verschüttetsein, etc, erinnern.
*Das* sind Dinge vor denen man wirklich Todesangst haben muß...

Martin Wohlauer

unread,
Apr 1, 2017, 5:44:17 PM4/1/17
to
Nein, das war noch zu der Zeit, als nicht ständig alle Eltern ihre
Schrazen vor (oder noch besser, in der) Schule abgeliefert haben. Die
kamen alle zu Fuß. Da war ich damals schon der große Revoluzzer, als ich
in der 2. Klasse mit dem Rad hin fuhr. Hat keiner mitbekommen...

> Die Kinder heute tun mir leid, alles ist feindlich und dann wundern sich
> die Eltern, daß ihre Blagen nur in der Stube hocken.

Und total hibbelig in der Schule. Klar, wenn man sich eigentlich kein
Stück mehr auslebt.

> Hier in der Nähe sind mehrere Hundert Flüchtlinge untergebracht und die
> bereiten mir Freude. Wahnwesten habe ich bei denen noch nie gesehen
> und Helmchen sind selten. Die meisten fahren auf der Fahrbahn und die
> Kinder spielen auch auf der Fahrbahn. Letzteres hat kürzlich dazu geführt,
> daß die Straßen drum herum endlich zur T-30-Zone erklärt wurden.

Das ist ein Aspekt, der mir in letzter Zeit eben zunehmend im Kopf rum
geht. Die Bürger müssen die Fakten schaffen, dann zieht die Verwaltung
sehr oft mit. Aber wenn man schon immer mit dem Gedanken »das kriegen
die eh nicht durch« dran geht und es daher gar nicht erst macht... Oder
wenn man mit der Schranke im Kopf dran geht, dass alles sich dem Auto
unterzuordnen hätte. Das ist mMn momentan das einzige echte Problem.
Diese Unterwürfigkeit, die von allen gelebt wird.

> Und deren Eltern sind keineswegs nachlässig oder gleichgültig ihren
> Kindern gegenüber. Ich denke, die haben nur einfach ein gesünderes
> Verhältnis zu Risiken.

So isses. Wenn man mal eine Weile mit der täglichen Angst leben musste,
dass einem einer den Arsch weg schießt oder einen in die Luft jagt, dann
stört einen das Brumm Brumm hinter einem vermutlich nur noch wenig.

> Meine Eltern konnten sich ja auch noch verschwommen an Krieg und
> Bomben, Hunger, Verschüttetsein, etc, erinnern. *Das* sind Dinge vor
> denen man wirklich Todesangst haben muß...

Eben. Aber nur weil der Trottel hinter mit den Motor aufheulen lässt,
bringt mich das sicher nicht aus der Fassung. Was will er schon machen?
In dem Fall gilt eigentlich immer, der bellt nur, der beißt nicht. Denn
die, die beißen, kündigen das nicht lange an...

Grüßle,

Martin.

Markus Luft

unread,
Apr 2, 2017, 1:04:41 PM4/2/17
to
On Sun, 02 Apr 2017 01:21:45 +0200, Martin Gerdes wrote:

> Markus Luft <01-...@news.marquee-moon.de> schrieb:
>
>>>>| Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der
>>>>| Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit
>>>>| erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr
>>>>| angepasst werden.
>
>>> Papier ist geduldig.
>
>>> Soll ich jetzt (als noch besseres Beispiel für dieses Prinzip) den §1
>>> der StVO zitieren? Der hat mit der Realität auf unseren Straßen auch
>>> herzlich wenig zu tun.
>
>>Mir ist schon klar, daß viele Fußgänger auf dem Gehweg dort fahrenden
>>Radfahrern ausweichen und nicht umgekehrt.
>
> Dem kann ich aus meiner Erfahrung nicht zustimmen.
>
Immer wenn mir jemand so etwas sagt, frage ich mich ob derjenige in einer
noch heilen Welt unterwegs ist oder schlicht eine selektive Wahrnehmungs-
störung hat. Oder aber ob in der Gegend die Fußgänger schon wieder min.
eine Gerneration vorraus sind und sich schon nicht mehr von Radfahrern
vertreiben lassen.

>>So wie sich die meisten Radfahrer ja auch von der Fahrbahn vertreiben lassen.
>
> Andere Baustelle.
>
Nein gleiche Baustelle.

>>Diese Hackordnung, die sich da entgegen der Rechtslage ausgebildet hat,
>>gefällt mir nicht.
>
> Ex falso quodlibet.
>
Genau.

> Ein Großteil des Verkehrs läuft reibungslos, ein Großteil der
> Verkehrsteilnehmer nimmt aufeinander Rücksicht. Vielleicht gerade
> deswegen fallen die prozentual eher wenig zahlreichen Problembären so
> sehr auf. Einer, der schreit, ist lauter als hundert, die still sind.
>
Bewege Dich hier vor allem mal in Uni-Nähe und Du wirst merken, daß es
insbesondere eine Verkehrsgruppe (genauer eine sozio-kulturelle Gruppe)
ist, welche sich auffällig daneben benimmt.
Das war nicht immer so. Es gab eine deutliche Änderung und zwar fahren
Autofahrer mittlerweile mehrheitlich vernünftig, während die Radfahrer
deutlich an Aggressivität (vermutlich aus Dummheit) zugelegt haben.
Während der KFZ-Verkehrsanteil um gut 10% abgenommen hat, der ÖPNV-
Anteil gleichbleibend auf niedrigem Niveau vor sich hin dümpelt, hat
der Radverkehr, insbesondere aber der Fußverkehr kräftig zugelegt.
Da wird es dann besonders im Umkreis von 3-4 km um die Uni herum
sehr eng. Gleichzeitig hat die Zahl der Studierenden sehr kräftig
zugelegt und Studierende bestimmen hier den Gesamtradverkehr so sehr,
daß man dies deutlich den Unfallzahlen entnehmen kann. In der Zeit
zwischen Juli und August, also zur "Hochsaison" gehen hier die VU(RF)
zurück, da haben die nämlich Semesterferien.
Andere Fahrradstädte werden das gleiche Problem haben.

> Ich fahre selten auf dem Gehweg, aber manchmal aus guten Gründen eben
> doch. Wenn ein Gehweg geräumig ist und nur wenige Fußgänger unterwegs
> sind, halte ich das für völlig unproblematisch -- so mancher Autofahrer
> übrigens auch. Ich habe keinerlei Interesse daran, Fußgänger zu jagen
> oder zu vertreiben, ich will auf dem Fahrrad einfach nur zügig mein Ziel
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> erreichen.
^^^^^^^^^^^^
Diese Einstellung ist auf Gehwegen (und auch auf Radwegen) völlig fehl
am Platze und führt ja gerade zum Fußgängerslalom und Fußgängervertreiben.
So versuchen hier die Einwohner bei mir in Wik-City insbesondere eine
Gehwegfreigabe seit Jahren wegzubekommen, weil sie dort durch Radfahrer
belästigt und gefährdet werden. Dieser Abschnitt wird auch hauptsächlich
(rechtswidrig im Zweirichtungsverkehr) zum Durchgangsverkehr benutzt,
anstatt auf der Fahrbahn zu fahren. Gedacht ist diese Freigabe allenfalls
für Radfahrer, welche nur mal 30-50 m von einem Geschäft zu anderen wollen.
Nicht aber um dort richtigen Radverkehr abzuwickeln, dafür ist die Fahrbahn
vorgesehen. Ich kenne die Strecke selbstverständlich auch aus Fußgänger-
perspektive und die Leute haben einfach Recht.

>
> Hierzustadt ist ein bestimmter Teil der Fußgängerzone hochoffiziell fürs
> Fahrradfahren freigegeben. Ärgerlicherweise ist gerade dieser Teil bei
> Fußgängern hochbeliebt, sie benutzen vorwiegend diesen -- und dann als
> Fußgänger kreuz und quer laufend, manchmal kreuz und quer rennend.
> Dennoch funktioniert das Miteinander dort, weil die Leute einigermaßen
> Rücksicht aufeinander nehmen.
>
Ich meine, das es dazu eine Untersuchung der BASt oder der UDV gäbe
und das Fazit lautet: Radfahrer passen ihre Geschwindigkeit regelmäßig
nicht an die des Fußverkehrs an. Das Fahren auf Gehwegen wird gern
schön geredet, weil natürlich schwere Unfälle regelmäßig ausbleiben.
Das Radfahrer, die dort fahren, das regelmäßig als unproblematisch
betrachten, ist ja zu erwarten.
Um zu merken, daß es nicht mal dann funktioniert, wenn nur wenig Rad-
und Fußverkehr herrscht, brauche ich hier nur vor meiner Haustür
auf den gegenüberliegenden Gehweg zu wechseln. Genau da kommen mir
regelmäßig in der Kurve depperte Radfahrer mit unangepaßter
Geschwindigkeit entgegen. Und wer muß wieder auf Fahrzeugführer achten,
welche das Sichtfahrgebot mißachten?

> Es gibt unter allen Verkehrsteilnehmern Besserwisser, denen es
> vordringlich ums Prinzip geht. Ich erinnere mich an den Rentner in den
> 80er Jahren, der allein deswegen offensichtlich Bluthochdruck bekam,
> weil ich in der Fußgängerzone nicht abstieg und schob, sondern mit
> Schrittgeschwindigkeit weiterfuhr. Er bemühte sich sehr, mir den Weg zu
> vertreten; ich versuchte auszuweichen, aber er schaffte es mit Mühe
> doch, mir vors Vorderrad zu laufen und mich zur Rede zu stellen. Es hat
> ihm aber nichts gebracht, Einsicht bei mir ist nicht gewachsen. Ach
> doch: Meine Fahrräder sind normalerweise Testfahrräder, die nie
> gereinigt werden. Sein Hosenbein war hinterher ordentlich ölig. Aber das
> war es ihm offensichtlich wert.
Die Vielzahl an Fußgängern die über eine Vielzahl täglicher Konflikte
mit Radfahrern berichten sind nicht alle Besserwisser, denen es nur um's
Prinzip geht.
Auf meinem Arbeitsweg fahre ich übrigens auch 100 m auf einem Gehweg,
obwohl diese Route länger ist, weil der legale Weg ein Matschweg und
Schotterweg ist. So genau nehme ich es dann auch nicht.
Aber wenn mich dabei Kinder auf Laufrädern überholen, werde ich wohl
auch nicht zu schnell fahren. Der Ortsbeirat hat auf meinen Vorschlag
die kürzere und legale Route doch endlich mal zu asphaltieren, zumal
sich da auch Fußgänger durch den Matsch quälen müssen, nicht reagiert.



Markus Luft

unread,
Apr 2, 2017, 1:30:14 PM4/2/17
to
On Sun, 02 Apr 2017 11:02:45 +0200, Martin Kozlowski wrote:

> Markus Luft wrote:
>
>> Eben, wer unbedingt auf dem Gehweg fahren will sollte sich darüber im
>> Klaren sein, daß Gehwege nicht zum Radfahren geeignet sind.
>> Ich werde offenkundig alt, denn ich verstehe die Welt zunehmend nicht
>> mehr. Zu meiner Zeit fuhr ein Grundschüler schon im ersten Schuljahr
>> z.B. zur Schule, zunächst begleitet und dann später unbegleitet.
>> Ich kann mich nicht erinnern, daß ich mit meiner Mutter über Gehwege
>> gefahren wäre. Über Radwege schon, aber wenn da keiner war, ging es
>> auf der Fahrbahn weiter. Ich bin auch allein, bei fehlenden Radwegen
>> auf der Fahrbahn gefahren, so wie es mir Mutti ja beigebracht hatte.
>> Das war vielleicht rechtlich falsch, aber dennoch richtig.
>> Ich wüßte nicht, warum das nicht auch heute möglich sein sollte.
>
> Einen ersten Ansatz in die richtige Richtung gibt es: die Polizei
> vertreibt 56 Schulkinder vom Gehweg:
>
> | Die Überwachungsmaßnahme wurde von den Anwohnern und besonders von
> | den Eltern des nahegelegenen Kindergartens begrüßt, da die Rad
> | fahrenden Kinder häufig auch die Kindergartenkinder auf dem Gehweg
> | gefährden.
>
> Quelle:
> <http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/3594390>
>
> Der im genannten Link erwähnte Verkehrsunfall mit einem verletzten
> Schulkind ist ein zusammenprall mit PKW:
> <http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/3587954>

In Eckernförde wurde die Ahndung von Radfahrern, die nach der Anlage eines
Schutzstreifens auf der Fahrbahn weiterhin auf dem jetzt reinen Gehweg
fahren, auch diskutiert, zumal Eltern ankündigten ihre StVO-erwachsenen
Kinder auf den Gehweg zu verweisen.
Ob was daraus geworden ist, weiß ich nicht. Im Hinblick auf die Sicherheit
ist es aber sinnvoll, vor allem um Merkbefreite zu sanktionieren. Und ja,
es gab natürlich so wie hierzustadt Aufklärungsveranstaltungen der Kommune
und wie üblich meinen dann Erwachsene, ohne jeglichen Sachgrund, das sei
alles falsch. Mischverkehr, selbst in ghettoisierter Form von
Schutzstreifen, ist eben "Neuland". Darüber hinaus herrscht in der
Bevölkerung der weit verbreitete Irrtum man könne über demokratische
Mitbestimmung auf kommunaler Ebene Rechtsnormen und Fakten überstimmen.
Der Slogan "Mehr Demokratie wagen" klingt für mich wie eine handfeste
Bedrohung. Wie wäre es denn mit "Mehr Vernunft wagen"?

Helmut Waitzmann

unread,
Apr 2, 2017, 6:32:37 PM4/2/17
to
absm...@arcor.de (Martin Kozlowski):
> Markus Luft wrote:

> Einen ersten Ansatz in die richtige Richtung gibt es: die Polizei
> vertreibt 56 Schulkinder vom Gehweg:

(nur zur Klarstellung: 56 auf dem Gehweg radfahrende Schulkinder)

>
> | Die Überwachungsmaßnahme wurde von den Anwohnern und besonders von
> | den Eltern des nahegelegenen Kindergartens begrüßt, da die Rad
> | fahrenden Kinder häufig auch die Kindergartenkinder auf dem Gehweg
> | gefährden.
>
> Quelle:
> <http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/3594390>

Vollzitat:

Mainz (ots) - Donnerstag, 23.03.2017, 08:15 Uhr Am
Donnerstagmorgen wurde in der Bodelschwinghstraße eine
Verkehrsüberwachung durch die Polizei durchgeführt. Ursächlich
war der Verkehrsunfall mit einem verletzten Schulkind am
16.03.2017. Bei der Überwachung konnten 60 Schulkinder
festgestellt werden. Hiervon nutzten 56 verbotswidrig den Gehweg
mit ihrem Fahrrad. Es wurden entsprechende Gespräche mit den
Schülern geführt. Diese waren sehr einsichtig und gelobten
Besserung. Bei der einzigen Erwachsenen, die den Gehweg
verbotswidrig benutzte, musste man den Verstoß deutlicher
erklären. Die Überwachungsmaßnahme wurde von den Anwohnern und
besonders von den Eltern des nahegelegenen Kindergartens
begrüßt, da die Rad fahrenden Kinder häufig auch die
Kindergartenkinder auf dem Gehweg gefährden. Der Grund für die
Gehwegbenutzung dürfte darin liegen, dass der Pkw-Verkehr von
der Bodelschwinghstraße auf die Hechtsheimer Straße auffährt und
hierbei den vorhandenen Radweg versperrt, so dass die Kinder
zunächst über den Gehweg in die Bodelschwinghstraße einfahren
und erst später auf die Fahrbahn wechseln. Der starke
Quellverkehr entsteht jedoch durch die sog. "Elterntaxis" der
anliegenden Schule und führt dazu auch zu Gefährdungen der
Schulkinder. Die Verkehrsüberwachung wird fortgesetzt.

Aha. Die auf dem Gehweg radfahrenden Schulkinder sind also nicht
einfach rücksichtslos sondern werden vom PKW‐Verkehr daran
gehindert, den Radweg zu benutzen.

(nochmal zitiert:)

> Einen ersten Ansatz in die richtige Richtung gibt es: die Polizei
> vertreibt 56 Schulkinder vom Gehweg:

Ist bekannt, ob dieser erste Ansatz eine Alibiveranstaltung bleibt
oder bei den wirklichen Verursachern – den die Schulkinder auf den
Gehweg zwingenden Kraftfahrern – fortgeführt wird?

Markus Luft

unread,
Apr 2, 2017, 9:03:01 PM4/2/17
to
On Sun, 02 Apr 2017 23:58:45 +0200, Martin Gerdes wrote:

> absm...@arcor.de (Martin Kozlowski) schrieb:
>
>>> Eben, wer unbedingt auf dem Gehweg fahren will sollte sich darüber im
>>> Klaren sein, daß Gehwege nicht zum Radfahren geeignet sind.
>
> Ob das der Fall ist, kommt sehr auf die lokele Situation an.
>
Aha und das läßt sich wie aus den Unfallstatistiken rauslesen.
IMHO ist das Radfahren auf Gehwegen sogar noch etwas gefährlicher als
auf Hochbordradwegen.

>>> Ich werde offenkundig alt, denn ich verstehe die Welt zunehmend nicht
>>> mehr. Zu meiner Zeit fuhr ein Grundschüler schon im ersten Schuljahr
>>> z.B. zur Schule, zunächst begleitet und dann später unbegleitet.
>
> ... bei deutlich geringerem Verkehrsaufkommen, ggf. in einer deutlich
> kleineren Stadt. Ich bin in einer Stadt von etwa 10.000 Einwohnern
> aufgewachsen und wohne nun in einer Großstadt von 500.000. Die beiden
> Städte lassen sich verkehrsmäßig nicht vergleichen, in der kleineren
> beispielsweise ruft keiner nach Radwegen.
>
Mitten im Ruhrpott! Zu der Zeit war die Massenmotorisierung
schon voll abgeschlossen. Meine Mutter fuhr z.B. schon den Zweitwagen.
Stau, Smog und Unfalltote auf Höchstniveau, noch keine T-30 Zonen, etc.
Du sitzt einem weit verbreitetem Irrtum auf. Mehr KFZ-Verkehr macht das
Radfahren keineswegs gefährlicher.

>>> Ich kann mich nicht erinnern, daß ich mit meiner Mutter über Gehwege
>>> gefahren wäre. Über Radwege schon, aber wenn da keiner war, ging es
>>> auf der Fahrbahn weiter.
>
> Ich bin als Kind logischerweise immer auf der Fahrbahn gefahren. Wie
> auch anders?
>
Hattet ihr keine Gehwege?

>>> Ich bin auch allein, bei fehlenden Radwegen auf der Fahrbahn gefahren,
>>> so wie es mir Mutti ja beigebracht hatte.
>
> Wenn es keine Radwege gibt, geht das kaum anders.
>
Wir reden doch die ganze Zeit von Radfahrern auf Gehwegen.

>>Einen ersten Ansatz in die richtige Richtung gibt es: die Polizei
>>vertreibt 56 Schulkinder vom Gehweg:
>
>>| Die Überwachungsmaßnahme wurde von den Anwohnern und besonders von
>>| den Eltern des nahegelegenen Kindergartens begrüßt, da die Rad
>>| fahrenden Kinder häufig auch die Kindergartenkinder auf dem Gehweg
>>| gefährden.
>>
>>Quelle:
>><http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/3594390>
>
>>Der im genannten Link erwähnte Verkehrsunfall mit einem verletzten
>>Schulkind ist ein Zusammenprall mit PKW:
>><http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/3587954>
>

> In erster Linie müßte man hier bei der Verkehrskenntnis des Schülers
> nachbessern, wobei allerdings der "ordnungsgemäß fahrende" Autofahrer in
> der T30-Zone das Kind hätte kommen sehen müssen (und gewußt haben müßte,
> daß 2 Ecken weiter eine Schule ist).
>
In erster Linie müßte man mal bei der Verkehrskenntnis der Eltern
nachbessern, solange die nämlich meinen ihre Blagen und sie selbst führen
auf Radgehwegen sicher, ist Hopfen und Malz verloren.

> An sich könnte man einen solchen Unfall zum Anlaß für eine Stunde
> Verkehrsunterricht nehmen, wiewohl ich weiß, daß sich an Gymnasien (der
> Lehrplan!) für dieses Thema niemand zuständig fühlt.
Am Gümmi ja wohl auch zu spät. Tatsächlich ist das aber für viele Schüler
das erste mal in ihrem Leben, daß sie eigenständig am Verkehr teilnehmen
dürfen.
Und dann lernen die es auch noch von merkbefreiten Eltern und Lehrern.
In der vierten Klasse findet üblicherweise der Radfahrtest statt, da
sind die Kinder dann StVO-erwachsen und sollten längst das richtige
Radfahren gelernt haben. Aber was lernen die Blagen? Geistergehwegtorkelei!
Die Erwachsenen machen es ihnen täglich vor.




Markus Luft

unread,
Apr 2, 2017, 9:17:08 PM4/2/17
to
Wann fing denn die ständige Kontrolle und Gängelei eigentlich an?

>> Die Kinder heute tun mir leid, alles ist feindlich und dann wundern sich
>> die Eltern, daß ihre Blagen nur in der Stube hocken.
>
> Und total hibbelig in der Schule. Klar, wenn man sich eigentlich kein
> Stück mehr auslebt.
>
Dürfen Kinder im Kindergarten eigentlich noch richtig toben?
Ist das nicht auch alles viel zu gefährlich?

>> Hier in der Nähe sind mehrere Hundert Flüchtlinge untergebracht und die
>> bereiten mir Freude. Wahnwesten habe ich bei denen noch nie gesehen
>> und Helmchen sind selten. Die meisten fahren auf der Fahrbahn und die
>> Kinder spielen auch auf der Fahrbahn. Letzteres hat kürzlich dazu geführt,
>> daß die Straßen drum herum endlich zur T-30-Zone erklärt wurden.
>
> Das ist ein Aspekt, der mir in letzter Zeit eben zunehmend im Kopf rum
> geht. Die Bürger müssen die Fakten schaffen, dann zieht die Verwaltung
> sehr oft mit. Aber wenn man schon immer mit dem Gedanken »das kriegen
> die eh nicht durch« dran geht und es daher gar nicht erst macht... Oder
> wenn man mit der Schranke im Kopf dran geht, dass alles sich dem Auto
> unterzuordnen hätte. Das ist mMn momentan das einzige echte Problem.
> Diese Unterwürfigkeit, die von allen gelebt wird.
>
Die Bürger wollen aber keine Fakten schaffen, sondern wollen selbst
Gehwegtorkeln. Wenn Kommunen sich tatsächlich mal an die Gesetze und an
die Erkenntnisse der Unfallforschung halten wollen, gibt es sogleich
Proteste. Und wenn es um die eigenen Parkplätze geht, ist denen die
Sicherheit der eigenen Kinder sogar egal, die werden eh eingesperrt.

>> Und deren Eltern sind keineswegs nachlässig oder gleichgültig ihren
>> Kindern gegenüber. Ich denke, die haben nur einfach ein gesünderes
>> Verhältnis zu Risiken.
>
> So isses. Wenn man mal eine Weile mit der täglichen Angst leben musste,
> dass einem einer den Arsch weg schießt oder einen in die Luft jagt, dann
> stört einen das Brumm Brumm hinter einem vermutlich nur noch wenig.
>
>> Meine Eltern konnten sich ja auch noch verschwommen an Krieg und
>> Bomben, Hunger, Verschüttetsein, etc, erinnern. *Das* sind Dinge vor
>> denen man wirklich Todesangst haben muß...
>
> Eben. Aber nur weil der Trottel hinter mit den Motor aufheulen lässt,
> bringt mich das sicher nicht aus der Fassung. Was will er schon machen?
> In dem Fall gilt eigentlich immer, der bellt nur, der beißt nicht. Denn
> die, die beißen, kündigen das nicht lange an...
>
Sogar meine Katze hat gelernt, daß Autos nicht grundsätzlich gefährlich
sind. Nur LKW sind ihr zu groß und zu laut. Und eine Katze hat den
Verstand eines 3-5 jährigen Kindes.
Aber ich gehe eh davon aus, daß das Sicherheitsgefühl eh nur vorgeschoben
ist.

Martin Wohlauer

unread,
Apr 3, 2017, 2:44:04 AM4/3/17
to
Irgendwann nach meiner Grundschulzeit, so viel ist sicher. Später hat
das keinen mehr interessiert...

>>> Die Kinder heute tun mir leid, alles ist feindlich und dann wundern sich
>>> die Eltern, daß ihre Blagen nur in der Stube hocken.
>>
>> Und total hibbelig in der Schule. Klar, wenn man sich eigentlich kein
>> Stück mehr auslebt.
>>
> Dürfen Kinder im Kindergarten eigentlich noch richtig toben?

Jupp, da schon noch. Zumindest nach dem zu urteilen, was ich noch so sehe.

> Ist das nicht auch alles viel zu gefährlich?

Kommt noch früh genug...

>>> Hier in der Nähe sind mehrere Hundert Flüchtlinge untergebracht und die
>>> bereiten mir Freude. Wahnwesten habe ich bei denen noch nie gesehen
>>> und Helmchen sind selten. Die meisten fahren auf der Fahrbahn und die
>>> Kinder spielen auch auf der Fahrbahn. Letzteres hat kürzlich dazu geführt,
>>> daß die Straßen drum herum endlich zur T-30-Zone erklärt wurden.
>>
>> Das ist ein Aspekt, der mir in letzter Zeit eben zunehmend im Kopf rum
>> geht. Die Bürger müssen die Fakten schaffen, dann zieht die Verwaltung
>> sehr oft mit. Aber wenn man schon immer mit dem Gedanken »das kriegen
>> die eh nicht durch« dran geht und es daher gar nicht erst macht... Oder
>> wenn man mit der Schranke im Kopf dran geht, dass alles sich dem Auto
>> unterzuordnen hätte. Das ist mMn momentan das einzige echte Problem.
>> Diese Unterwürfigkeit, die von allen gelebt wird.
>>
> Die Bürger wollen aber keine Fakten schaffen, sondern wollen selbst
> Gehwegtorkeln.

Eben, weil die Straße ist schließlich für Autos da.™

> Wenn Kommunen sich tatsächlich mal an die Gesetze und an
> die Erkenntnisse der Unfallforschung halten wollen, gibt es sogleich
> Proteste.

Vor allem aus dem Stadtrat. Ich höre hier aus der Verwaltung auch in
beunruhigend steigender Häufigkeit, dass angeblich der Stadtrat rein
labern würde, bei Dingen, die definitiv nicht in ihrer Hoheit sind.

> Und wenn es um die eigenen Parkplätze geht, ist denen die
> Sicherheit der eigenen Kinder sogar egal, die werden eh eingesperrt.

Nein, Parkplätze dürfen durchaus weg – solange es nicht die eigenen™
(also die vor'm eigenen Haus) sind.

>>> Und deren Eltern sind keineswegs nachlässig oder gleichgültig ihren
>>> Kindern gegenüber. Ich denke, die haben nur einfach ein gesünderes
>>> Verhältnis zu Risiken.
>>
>> So isses. Wenn man mal eine Weile mit der täglichen Angst leben musste,
>> dass einem einer den Arsch weg schießt oder einen in die Luft jagt, dann
>> stört einen das Brumm Brumm hinter einem vermutlich nur noch wenig.
>>
>>> Meine Eltern konnten sich ja auch noch verschwommen an Krieg und
>>> Bomben, Hunger, Verschüttetsein, etc, erinnern. *Das* sind Dinge vor
>>> denen man wirklich Todesangst haben muß...
>>
>> Eben. Aber nur weil der Trottel hinter mit den Motor aufheulen lässt,
>> bringt mich das sicher nicht aus der Fassung. Was will er schon machen?
>> In dem Fall gilt eigentlich immer, der bellt nur, der beißt nicht. Denn
>> die, die beißen, kündigen das nicht lange an...
>>
> Sogar meine Katze hat gelernt, daß Autos nicht grundsätzlich gefährlich
> sind. Nur LKW sind ihr zu groß und zu laut. Und eine Katze hat den
> Verstand eines 3-5 jährigen Kindes.

Deswegen rennen die immer noch mal schnell vor einem drüber?! Ah! =)

> Aber ich gehe eh davon aus, daß das Sicherheitsgefühl eh nur vorgeschoben
> ist.


Es ist zumindest bei Leibe nicht der Hauptgrund, wie es einem Koopmann &
Co. weiß machen wollen. Ist sicher kein zu vernachlässigender Faktor.
Aber da gibt es noch mindestens zwei andere, die dazu kommen.

Grüßle,

Martin.

Rasmus Richter

unread,
Apr 3, 2017, 2:31:56 PM4/3/17
to
Am 30.03.2017 um 14:03 schrieb Chr. Maercker:
> Marco Heinrich wrote:
>> Provinzblatt aus Hedwig Holzbein, noch erleben darf:
>>
>> http://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/panorama/radler-auf-den-strassen-es-war-einmal-die-radwegebenutzungspflicht-id16458736.html
>
> Nur ein Provinzblättchen, aber himmerhin. In der DDR wäre das nicht
> passiert. ;-)

In Münster auch nicht.

>
>> Diese Pracht verdient es, in Gänze zitiert zu werden:
>
> Ich snippe trotzdem, einmal reicht. ;-)
>
>> 1934 gab es eine Presseerklärung zur neuen Reichs-Straßenverkehrsordnung
>> (RStVO), die über Generationen besiegelte, dass Radfahrer auf den Radweg müssen.
>> Man wolle „dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes
>> Deutschland“ geben, „in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen,
>> sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet“, hieß
>> es.
>
> Sogar das Nazi-Zitat, obwohl die Site mit den FDF, wo das drin stand,
> seit langem nicht mehr existiert.
>

Da suche ich seit Urzeiten die Original-Belegstelle. Hat die vielleicht
jemand zur Hand?

Grüße aus dem Neuschwabenland der Radwegebenutzungspflichten,

Rasmus


--
-- http://www.leezerize.de --

Bernd Ullrich

unread,
Apr 3, 2017, 4:32:08 PM4/3/17
to
Am 03.04.2017 um 20:31 schrieb Rasmus Richter:
[...]

> Da suche ich seit Urzeiten die Original-Belegstelle. Hat die vielleicht
> jemand zur Hand?

Morgen krauche ich mal auf den Spitzboden, da liege noch Datengräber von
2005. Alles habe ich seitdem nicht automatisch ins nächste OS
übernommen. Versprechen kann ich nix.

BU

Michael Heydenbluth

unread,
Apr 4, 2017, 2:14:32 AM4/4/17
to
Am 04.04.2017 um 00:11 schrieb Martin Gerdes:
> Markus Luft <01-...@news.marquee-moon.de> schrieb:

>> Mehr KFZ-Verkehr macht das Radfahren keineswegs gefährlicher.
>
> Die Anschauung

Mit anderern Worten: Der gefürchtete "gesunde Menschenverstand". Dagegen
kann man natürlich nichts sagen.

> sagt, daß eine erhöhte Verkehrsdichte mit einer höheren
> Zahl an Konflikten einhergeht. Ich bin mir ziemlich sicher, daß die
> vorhandenen Statistiken (in aller Unvollkommenheit) diese Ansicht
> stützen würden.

Ich kenne nur Statistiken, aus denen sich das gerade nicht herauslesen
läßt. Nicht einmal in den staatlichen Untersuchungen der BASt konnte das
(Gewünschte?) herausdestilliert werden. Zwar hat man an einigen
Untersuchungen (in den einleitenden Kapiteln wurden jeweils andere
frühere Studien aller Art zitiert und Ergebnisse ganz kurz angerissen)
festzustellen geglaubt, es könnte bei einer DTV von 18000 ein Maximum
des persönlichen Radfahrerrisikos geben, andere Studien glauben dieses
Maximum bei 10000 verortet zu haben, wiederum andere konnten bei 40000
keine höhere Gefährdung herausfinden. Wohlgemerkt bei Radverkehr auf der
Fahrbahn und Abwesenheit von Radverkehrsanlagen jedweder Art.

Bei sovielen unterschiedlichen Ergebnisse kann man nur den Schluß
ziehen: Es liegt an etwas anderem, jedenfalls nicht am DTV. Und dann
mußte man doch feststellen, daß die größten Knackpunkte für die
Sicherheit des Radverkehrs auf der Fahrbahn nicht der Überholunfall war,
sondern der Konflikt mit dem ruhenden Verkehr und das Einspuren in
Straßenbahnschienen, die zusammen fast 70% der Unfälle ausmachten.

Wenn man etwas länger darüber nachdenkt, dann ahnt man auch, warum das
so ist: Ordnet man jeder Verkehrssituation bzw jedem Konflikt
(Vorfahrtverstoß, rote Ampel, ... aber auch schlichter Überholvorgang)
einen bestimmten "Gefährlichkeitskoeffizienten" zu und multipliziert
diesen mit der Anzahl der feststellbaren Häufigkeit, so könnte man zu
dem Schluß kommen, daß Längsverkehr wegen der zweifelsfrei sehr häufig
auftretenden Überholvorgänge gefährlich sein MUSS. Wenn andererseits
festgestellt wird, daß die Überunfälle in der Realität unauffällig sind,
dann taugt entweder das Modell nichts oder der
Gefährlichkeitskoeffizient ist so gering, daß das Produkt eben immer
noch sehr klein ist. Wenn dann der Fall des Unfalles trotz des geringen
Produktes noch eintritt, liegt es nicht an der Verkehrsdichte, sondern
ist ein Produkt des Zufalls, ein Blitzeinschlag: Mal in Fukushima, mal
in Harrisburg, mal in Tschernobyl, vielleicht das nächste mal in Tihange
oder Grohnde, jedenfalls nicht aus vorher bestimmbaren Kriterien
antizipierbar.

Das deckt sich durchaus mit Thomas' Unfallsammlung: Stark befahrerene
Strecken sind im Längsverkehr unauffällig, der Rempler von hinten
passiert in Wohnvierteln, auf Nebenstrecken (Säuferausweichverkehr?),
bei Dunkelheit, bei idiotischem Verhalten des Radfahrers...

> Zugegeben: Wenn der KFZ-Verkehr mal so dicht ist, daß
> alles steht, dann mag die Unfallgefahr für Radfahrer wieder sinken.

Hier verpieseln sich wohl weitestgehend alle Radfahrer in die
Seitenräume womit die weiterhin auch bei stark belasteten Straßen
auftretenden Unfälle eher "Seitenraumunfälle" zuzurechnen und eher mit
"Radwegunfällen" vergleichbar sind. Aber auch bei den Längsunfällen
stark belasteter Straßen wurde in den Studien konstatiert, daß diese bei
Weitem nicht ausschließlich aus auffahrenden oder streifenden
Autofahrern bestanden, sondern auch solche Exoten dabei waren wie
plötzlich nach links ausscherende Radfahrer oder pennende Radfahrer, die
auf verkehrsbedingt haltende Kfz auffuhren.

Kurzum: "Die Anschauung" muß hinterfragt werden....

Dietmar Kettler

unread,
Apr 4, 2017, 3:49:13 AM4/4/17
to
Am Montag, 3. April 2017 schrieb Rasmus Richter:
> > mit den FDF, wo das drin stand,
> > seit langem nicht mehr existiert.
> Da suche ich seit Urzeiten die Original-Belegstelle. Hat die vielleicht
> jemand zur Hand?

Meine FDF-Sammlung sollte vollständig sein. Wenn mir jemand eine Nummer nennt, gucke ich nach der gesuchten Stelle.

Dietmar

Thomas Sçhlueter

unread,
Apr 4, 2017, 5:04:20 AM4/4/17
to
Am 03.04.2017 um 20:31 schrieb Rasmus Richter:
<http://pdeleuw.de/fahrrad/fdf/fdf-218.html>

Die Textstelle ist demnach aus Volker Brieses "Besondere Wege für
Radfahrer. Zur Geschichte des Radwegebaus von den Anfängen bis 1940"
zitiert. Im Original stammt sie aus der Zeitschrift "Radmarkt", Nr.
2290, Seite 17 von 1935.

In Brieses Werk finden sich noch andere Perlen. Die Vorbilder, denen man
nacheifern wollte, waren auch vor 82 Jahren schon die selben:
"1935 zeigt die Ausstellung "Deutschland braucht Radfahrwege!", die von
der Reichsleitung der NSDAP [...] veranstaltet wird, an Beispielen aus
Holland, Belgien und Dänemark, "wie verhältnismäßig rückständig
Deutschland im Bau von Radfahrwegen ist."

Seit Volker an der Uni Paderborn emeritiert ist, sind seine
Publikationen dort nicht mehr online. Google findet es aber zumindest
noch im cache. Das pdf hätte ich aber auch hier.

Tom

Chr. Maercker

unread,
Apr 4, 2017, 12:08:32 PM4/4/17
to
Thomas Sçhlueter wrote:
> <http://pdeleuw.de/fahrrad/fdf/fdf-218.html>
>
> Die Textstelle ist demnach aus Volker Brieses "Besondere Wege für
> Radfahrer. Zur Geschichte des Radwegebaus von den Anfängen bis 1940"
> zitiert. Im Original stammt sie aus der Zeitschrift "Radmarkt", Nr.
> 2290, Seite 17 von 1935.
>
> In Brieses Werk finden sich noch andere Perlen. Die Vorbilder, denen man
> nacheifern wollte, waren auch vor 82 Jahren schon die selben:
> "1935 zeigt die Ausstellung "Deutschland braucht Radfahrwege!", die von
> der Reichsleitung der NSDAP [...] veranstaltet wird, an Beispielen aus
> Holland, Belgien und Dänemark, "wie verhältnismäßig rückständig
> Deutschland im Bau von Radfahrwegen ist."

> Seit Volker an der Uni Paderborn emeritiert ist, sind seine
> Publikationen dort nicht mehr online. Google findet es aber zumindest
> noch im cache. Das pdf hätte ich aber auch hier.

Seite 32. ;-)
--


CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.

Bo Pavé

unread,
Apr 4, 2017, 4:06:40 PM4/4/17
to
Am Thu, 30 Mar 2017 23:57:23 +0200 schrieb Gerald Eіscher:

> Radfahrern am Gehsteig weiche ich nicht einen cm aus.

Gut, dass Du nicht hier in Berlin wohnst. Die Babboe-Muttis, die
selbstverständlich auf dem Gehweg fahren, kennen hier keine Gnade.
Muss wohl eine Art SUV Feeling sein.

--
Traction King: http://tk.de-rec-fahrrad.de/

Gerald Eіscher

unread,
Apr 4, 2017, 5:45:25 PM4/4/17
to
Am 04.04.17 um 22:06 schrieb Bo Pavé:
> Am Thu, 30 Mar 2017 23:57:23 +0200 schrieb Gerald Eіscher:
>
>> Radfahrern am Gehsteig weiche ich nicht einen cm aus.
>
> Gut, dass Du nicht hier in Berlin wohnst. Die Babboe-Muttis, die
> selbstverständlich auf dem Gehweg fahren, kennen hier keine Gnade.
> Muss wohl eine Art SUV Feeling sein.

Solange die nicht mit am Gebäckträger mitgeführten Pflastersteinen
bewaffnet sind, können die mich.

HC Ahlmann

unread,
Apr 4, 2017, 5:51:24 PM4/4/17
to
Bo Pavé <spamgrabe...@yahoo.de> wrote:

> Am Thu, 30 Mar 2017 23:57:23 +0200 schrieb Gerald E?scher:
>
> > Radfahrern am Gehsteig weiche ich nicht einen cm aus.
>
> Gut, dass Du nicht hier in Berlin wohnst. Die Babboe-Muttis, die
> selbstverständlich auf dem Gehweg fahren, kennen hier keine Gnade.
> Muss wohl eine Art SUV Feeling sein.

Fahren klingelnde Babboe(?)-Muttis Fußgänger auf dem Gehweg um? Das wäre
schlimmer als hupende Autofahrer gegenüber Radfahrern.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte

Bernd Ullrich

unread,
Apr 4, 2017, 5:58:53 PM4/4/17
to
Am 04.04.2017 um 23:45 schrieb Gerald Eіscher:
> Am 04.04.17 um 22:06 schrieb Bo Pavé:
>> Am Thu, 30 Mar 2017 23:57:23 +0200 schrieb Gerald EÑ–scher:

>>> Radfahrern am Gehsteig weiche ich nicht einen cm aus.

>> Gut, dass Du nicht hier in Berlin wohnst. Die Babboe-Muttis, die
>> selbstverstÀndlich auf dem Gehweg fahren, kennen hier keine Gnade.
>> Muss wohl eine Art SUV Feeling sein.
---------------------------------
> Solange die nicht mit am GebÀcktrÀger mitgefÌhrten Pflastersteinen
> bewaffnet sind, können die mich.

Diese bekloppten darf es dort nicht geben, und wennse blöken werden die
Spinnerinnen fysikalisch ignoriert.

BASTA.PUMPE.

BU


Michael Heydenbluth

unread,
Apr 5, 2017, 2:45:22 AM4/5/17
to
Am 05.04.2017 um 00:29 schrieb Martin Gerdes:
> Michael Heydenbluth <mh98...@arcor.de> schrieb:
>
>>>> Mehr KFZ-Verkehr macht das Radfahren keineswegs gefährlicher.
>
>>> Die Anschauung sagt, daß eine erhöhte Verkehrsdichte mit einer höheren
>>> Zahl an Konflikten einhergeht. Ich bin mir ziemlich sicher, daß die
>>> vorhandenen Statistiken (in aller Unvollkommenheit) diese Ansicht
>>> stützen würden.
>
>> Mit anderen Worten: Der gefürchtete "gesunde Menschenverstand". Dagegen
>> kann man natürlich nichts sagen.
>
> Und das ist auch gut so. Der "gesunde Menschenverstand" ist alltäglich
> überlebenswichtig und daher zu Recht hochgeachtet.
>
>> Ich kenne nur Statistiken, aus denen sich das gerade nicht herauslesen
>> läßt.
>
> <an dieser Stelle fehlen die einschlägigen Links>

Nein. Sie fehlen nicht. Selbst lesen und recherchieren ist nicht
verboten. Ich mache mir keine Einzeluntersuchung zu eigen, sondern lese
übereinstimmende Ergebnisse heraus.

Du liest inzwischen lange genug mit. Die einschlägigen Untersuchungen
sind oft genug erwähnt worden: BASt V9, V184, M209, M232, ... Das meiste
ist kostenlos verfügbar, V9 evtl nur noch als Restexemplar für 5 Euronen.

In allen ist das Versuchsprozedere beschrieben, und jeder kann
ermitteln, ob er die Ergebnisse für plausibel und auf andere Straßen
anwendbar hält. Ich halte die festgestellten Ergebnisse der
Unfallereignisse auf Straßen ohne Radverkehrsführung für
verallgemeinerbar und mache sie mir zu eigen. Bisher hat sie niemand
widerlegt.

>> Nicht einmal in den staatlichen Untersuchungen der BASt konnte das
>> (Gewünschte?) herausdestilliert werden. Zwar hat man an einigen
>> Untersuchungen (in den einleitenden Kapiteln wurden jeweils andere
>> frühere Studien aller Art zitiert und Ergebnisse ganz kurz angerissen)
>> festzustellen geglaubt, es könnte bei einer DTV
>
> DTV? Deutscher Tanzlehrer-Verband?

_D_urchschnittliche(r) _T_ages_v_erkehr(smenge)
Eine gängige Abkürzung. Nicht mein Fehler, wenn Du sie nicht kennst.

>
>> von 18000 ein Maximum des persönlichen Radfahrerrisikos geben, andere
>> Studien glauben dieses Maximum bei 10000 verortet zu haben, wiederum
>> andere konnten bei 40000 keine höhere Gefährdung herausfinden.
>
> .... und das alles auf der Basis der real existierenden, in der Sache nur
> als traurig zu bezeichnenden statistischen Erhebungen.
>
> Übrigens (um Deine

Meine???? Wer stellt sich denn absichtlich bei jeder Gelegenheit doof?

> Gedanken in die richtige Richtung zu lenken) bewege
> ich mich normalerweise nicht auf Straßen (also nicht auf Einzelstraßen),
> sondern in Straßennetzen. Die Unfallwahrscheinlichkeit an einer
> bestimmten Straße mit einer bestimmten, amtlich festgestellten
> Verkehrsdichte ist mir normalerweise egal.

Sollte sie aber nicht, denn aus den Beschreibungen der untersuchten
Straßen kann man sehr wohl eine Gefährlichkeit anderen Ortes mit
ähnlichen Verhältnissen vorhersagen.

> Wenn mir die Verkehrsdichte
> zu hoch erscheint, setzte ich mich der Unfallwahrscheinlichkeit in der
> Regel nicht aus, sondern wähle einen anderen Weg.

Auf der die Unfallwahrscheinlichkeit evtl höher ist als auf der
Hauptstraße, z.B. weil zugeparkt (mit Dooring-Unfällen), weil rechts vor
links mißachtet wird (oder weil sichtbehindernd zugeparkt)

Wiederum führt der "gesunde Menschenverstand" nicht weiter. Wenn ich ein
Risiko abschätzen bzw Risiken vergleichen will, komme ich um
Quantifizierung nicht herum. Der "gesunde Menschenverstand" kann nur
Teufel an die Wand malen.

>> Wohlgemerkt bei Radverkehr auf der Fahrbahn und Abwesenheit von
>> Radverkehrsanlagen jedweder Art.
>
> Das gibt es bei den genannten Verkehrsdichten zumindest hierzulande
> nicht oder allenfalls nur sehr selten.

Sprich für Dich: Wilhelmshaven hat 2 vierspurige Hauptverkehrsstraßen
ohne jede "Radverkehrsinfrastruktur". In Sachen Längsunfälle sind die
unauffällig. Die "ruhige" Ausweichstrecke hat die erwähnten
Sicherheitsdefizite.

>> Bei sovielen unterschiedlichen Ergebnisse kann man nur den Schluß
>> ziehen: Es liegt an etwas anderem, jedenfalls nicht am DTV. Und dann
>> mußte man doch feststellen, daß die größten Knackpunkte für die
>> Sicherheit des Radverkehrs auf der Fahrbahn nicht der Überholunfall
>> war, sondern der Konflikt mit dem ruhenden Verkehr und das Einspuren in
>> Straßenbahnschienen, die zusammen fast 70% der Unfälle ausmachten.
>
> Aha.

Dein Problem, wenn Du die klaren Erkenntnisse der Unfallforschung nicht
zur Kenntnis nehmen willst.<shrug>

>> Wenn man etwas länger darüber nachdenkt, dann ahnt man auch, warum das
>> so ist: Ordnet man jeder Verkehrssituation bzw jedem Konflikt
>> (Vorfahrtverstoß, rote Ampel, ... aber auch schlichter Überholvorgang)
>> einen bestimmten "Gefährlichkeitskoeffizienten" zu und multipliziert
>> diesen mit der Anzahl der feststellbaren Häufigkeit, so könnte man zu
>> dem Schluß kommen, daß Längsverkehr wegen der zweifelsfrei sehr häufig
>> auftretenden Überholvorgänge gefährlich sein MUSS. Wenn andererseits
>> festgestellt wird, daß die Überunfälle in der Realität unauffällig sind,
>
> Was sind "Überunfälle"?

Überholunfälle. Die sind es doch, aufgrund derer die Radwege angeblich
notwendig sind.

(Stell Dich nicht immer blöder an als Du bist. Soll ich jeden Deiner
Flüchtigkeitsfehler kommentieren?)
[...]

>> Kurzum: "Die Anschauung" muß hinterfragt werden....
>
> Mag sein, aber wenn, dann bitte in erster Linie mal verständlich, gern
> auch strukturiert und belegt.

Mehr als Denkanstöße bekommst Du nicht. Mach Dich selbst kundig.

HC Ahlmann

unread,
Apr 5, 2017, 6:07:23 AM4/5/17
to
Michael Heydenbluth <mh98...@arcor.de> wrote:

> Sprich für Dich: Wilhelmshaven hat 2 vierspurige Hauptverkehrsstraßen ohne
> jede "Radverkehrsinfrastruktur". In Sachen Längsunfälle sind die
> unauffällig. Die "ruhige" Ausweichstrecke hat die erwähnten
> Sicherheitsdefizite.

Gökerstraße zwischen Bismarckstraße und Mühlenweg ("GöBi")?
Abschnitte von Peterstraße oder Bismarckstraße?

Ich kann mich nicht entsinnen, da jemals Radfahrer gesehen zu haben -
sei es früher oder heute bei Besuchen. Ohne Radfahrer kann es kaum
Unfälle geben und das ist dann kein Beleg für eine risikoarme Führung.

Radfahrer in WHV können radweglose Abschnitte der Hauptstraßen recht gut
durch Seitenstraßen mit Kfz oder Grünflächen ohne Kfz umgehen und tun es
auch, weil WHV kein ausgeprägtes Stadtzentrum, sondern mehrere
"Funktionsagglomerationen" wie Rathausplatz, Marktstraße, F'groden, die
vielfach leerstehende "GöBi" oder locker verteilte Supermärkte auf einem
"Schachbrettraster mit Störungen" hat.

Entlang der Freiligrathstraße, der ehemals 4-spurigen, ehemals einzigen
und heute einzig durchgängig für Radfahrer erlaubten Hauptstraße in
N-S-Richtung, werden die nicht mehr benutzungspflichtigen Radwege statt
der Fahrbahn benutzt (entspricht einer BASt-Studie, wimre), die zu
meiner Schulzeit bis 1987 noch beschildert waren. Schüler aus dem
Stadtnorden, die zum NGW per Rad fahren, werden das noch heute tun, weil
es die kürzeste Strecke ist. Wer aus dem Stadtnorden zum Rathaus will,
fährt ab Joh.-Seb.-Bach-Straße entlang der Heete oder spätestens ab
Friedenstraße durch das Brommygrün (kfz-frei, Betonverbundpflaster oder
wassergebundene Wege) oder das Pädagogenviertel (Kopfstein- oder
Klinkerpflaster, T30-Zone) und umgeht die radweglose Gökerstraße
zwischen Mühlenweg und Bismarckstraße oder wählt den Weg entlang der
Friedrich-Paffrath-Straße bis zum Z.254 und dann über den Totenweg.

Michael Heydenbluth

unread,
Apr 5, 2017, 6:36:46 AM4/5/17
to
Am 05.04.2017 um 12:07 schrieb HC Ahlmann:
> Michael Heydenbluth <mh98...@arcor.de> wrote:
>
>> Sprich für Dich: Wilhelmshaven hat 2 vierspurige Hauptverkehrsstraßen ohne
>> jede "Radverkehrsinfrastruktur". In Sachen Längsunfälle sind die
>> unauffällig. Die "ruhige" Ausweichstrecke hat die erwähnten
>> Sicherheitsdefizite.
>
> Gökerstraße zwischen Bismarckstraße und Mühlenweg ("GöBi")?

Nein.

> Abschnitte von Peterstraße oder Bismarckstraße?

Nicht nur Abschnitte. Beide Straßen haben ausschließlich reine Gehwege,
die Bismarckstraße auf einer Länge von ca 2 km, die Peterstraße gar auf
ca 2,4 km, in voller Länge 4-spurig, abschnittsweise ist die rechte
Fahrsour eher ein Parkplatz.

Selbstverständlich wird dort (auf der Fahrbahn - ich sah selten welche
auf dem Gehweg) auch Fahrrad gefahren. Mit einer NRW-"Fahrradstadt" ist
WHV nicht vergleichbar, aber zu behaupten, es gäbe dort keinen
Radverkehr, ist nicht zutreffend. Die nicht unauffällige Nebenverbindung
ist übrigens die über die Bremer Straße.

Die Nord-Südstrecken sind in der Tat verradwegt oder mit Vz 254 verziert
(überflüssigerweise, da normale Stadtstraße - war in grauer Vorzeit mal
auf 70 km/h beschränkt).

Im Übrigen führte ich diese beiden Strecken als Existenzbeweis für
4-spurige Hauptverkehrsstraßen ohne Radwege an, da deren Existenz
angezweifelt wurde. Die unfalltechnische Problemlosigkeit nicht
vorhandener Radverkehrsanlagen ergab sich aus den skizzierten
Untersuchungen, nicht aus Beispielen aus WHV.

Chr. Maercker

unread,
Apr 5, 2017, 7:20:55 AM4/5/17
to
Martin Gerdes wrote:
> Speicherplatz (auch Web-Speicherplatz) ist mittlerweile spottbillig.

Was nicht bedeutet, dass jeder, aber auch jeder Furz, der je ins
Internet gestellt wurde, für alle Zeiten online bleiben muss. Etwas
Systematik und Konzentration auf Wesentliches kann selbst dem Internet
nicht schaden.

> Das Löschen (oder Herausnehmen) von Publikationen aus dem Webangebot von
> Universitäten ist zwar immer noch gängige Handhabung, für mich hat sie
> aber etwas von Bücherverbrennen.

ACK, wissenschaftliche Publikationen sollten so ziemlich das Letzte
sein, was aussortiert werden sollte. Eher schon gewisse Usenet-Beiträge
oder Ergüsse in sozialen Medien. Da hätte ich nix gegen einzuwenden,
sogar wenn es meine eigenen betrifft. ;-)

> Jedes "Diese Ressource steht nicht mehr zur Verfügung" ist im Grunde ein
> Armutszeichen für die jeweilige Hochschule.

Die haben einfach den Unterschied zwischen aufräumen und plattmachen zu
gut verstanden. Aufräumen macht Arbeit ...

> Heißt nicht "publizieren" im Wortsinne "an die Öffentlichkeit
> weitergeben"?

Das ist ja gerade im Internet möglich, ohne dass der originale URL noch
aktiv ist. Eine eMail an Prof. Briese dürfte genügen, um seine wirklich
gute Arbeit woanders "auferstehen" zu lassen. Falls er erlaubt, versteht
sich.

> Flöht man eigentlich die Papier-Bibliothek der Universität auch, wenn
> ein Mitglied des Lehrkörpers ausscheidet, und wirft dessen Werke dann
> auch auf den Müll?

Meines Wissens werden Bestände von (Uni-)Bibiliotheken in gewissen
Abständen gesichtet und verdichtet. Bei technischen Bibiliotheken dürfte
es ein ziemliches Missverhältnis zwischen vorhandenem Platz, vorhandenem
Bestand und tatsächlich genutzter Literatur geben, weil technisches
Wissen immer schneller veraltet. Historische Abhandlungen wie die von
Prof. Briese sollten aber auch dort als letztes ausgesondert werden.

> Das Verblüffendste an dieser vielgeübten Handhabung ist, daß sie an
> Hochschulen passiert, also an Institutionen, die länger als alle anderen
> Erfahrungen damit haben, Wissen über Jahrhunderte aufzubewahren und an
> die folgenden Generationen weiterzugeben.


Die Verzeichnisstruktur an der Uni Paderborn wär
.../soziologie/personal/...

Sie könnte bedeutet, dass die Publikation in Homeverzeichnis der
Mitarbeiter lag. Dafür sind Bibliotheken i.a. nicht zuständig, sondern
die Server-Admins.

Martin Wohlauer

unread,
Apr 5, 2017, 1:26:23 PM4/5/17
to
Am 04.04.2017 um 23:51 schrieb HC Ahlmann:
> Bo Pavé <spamgrabe...@yahoo.de> wrote:
>> Am Thu, 30 Mar 2017 23:57:23 +0200 schrieb Gerald E?scher:
>>> Radfahrern am Gehsteig weiche ich nicht einen cm aus.
>>
>> Gut, dass Du nicht hier in Berlin wohnst. Die Babboe-Muttis, die
>> selbstverständlich auf dem Gehweg fahren, kennen hier keine Gnade.
>> Muss wohl eine Art SUV Feeling sein.
>
> Fahren klingelnde Babboe(?)-Muttis Fußgänger auf dem Gehweg um? Das wäre
> schlimmer als hupende Autofahrer gegenüber Radfahrern.


Höchstens Kinder, die sind so klein, dass sie kaum bis zur Motorhaube
rauf reichen... (Nein, kein Sarkasmus, nur eine Miniextrapolation aus
dem, was da täglich real passiert.)

Grüßle,

Martin.

HC Ahlmann

unread,
Apr 5, 2017, 5:04:45 PM4/5/17
to
Umfahren wegen Motorhaube hatte ich am letzten Sonntag. Ein Autofahrer
hatte mit seinem Touran in einer Einmündung gestanden, sodass seine
Absicht nicht zu erkennen war. Als ich in seinem Sichtfeld hielt, winkte
er mich vorbei, dabei sah er mich, das Fahrrad und dessen Anhänger. Ich
musste dann vor seinem Auto anhalten, weil an der Einmündung
wartepflichtig. Er fuhr an, weil er an mir und dem Fahrrad vorbeikam. An
den Anhänger dachte er nicht mehr und fuhr ihn um. Es ist ein
Einradanhänger...

Bernd Ullrich

unread,
Apr 5, 2017, 5:23:24 PM4/5/17
to
Am 05.04.2017 um 23:04 schrieb HC Ahlmann:
[...]
> Umfahren wegen Motorhaube hatte ich am letzten Sonntag. Ein Autofahrer
> hatte mit seinem Touran in einer Einmündung gestanden, sodass seine
> Absicht nicht zu erkennen war. Als ich in seinem Sichtfeld hielt, winkte
> er mich vorbei, dabei sah er mich, das Fahrrad und dessen Anhänger. Ich
> musste dann vor seinem Auto anhalten, weil an der Einmündung
> wartepflichtig.

> Er fuhr an, weil er an mir und dem Fahrrad vorbeikam. An
> den Anhänger dachte er nicht mehr und fuhr ihn um. Es ist ein
> Einradanhänger...

Diese Zombies können nicht solange kucken und vorausdenken.
Und ausserdem kommen diese Anhänger im TIVI nicht vor, sind also
verboten. ;-)


B[Zweispuriger Anhänger]U

Johann Mayerwieser

unread,
Apr 5, 2017, 6:05:14 PM4/5/17
to
Am Wed, 05 Apr 2017 00:29:43 +0200 schrieb Martin Gerdes:

> Das Löschen (oder Herausnehmen) von Publikationen aus dem Webangebot von
> Universitäten ist zwar immer noch gängige Handhabung, für mich hat sie
> aber etwas von Bücherverbrennen.

Wenn es eine aus anderen Quellen zusammengestückelte Dissertation ist,
dann kann man es durchaus verstehen.

Helmut Waitzmann

unread,
Apr 6, 2017, 1:18:14 AM4/6/17
to
Martin Gerdes <martin...@gmx.de>:
> Helmut Waitzmann <nn.th...@xoxy.net> schrieb:
>
>>> Quelle:
>>> <http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/3594390>

>> | Der Grund für die Gehwegbenutzung dürfte darin liegen, dass der
>> | Pkw-Verkehr von der Bodelschwinghstraße auf die Hechtsheimer
>> | Straße auffährt und hierbei den vorhandenen Radweg versperrt,
>> | so dass die Kinder zunächst über den Gehweg in die
>> | Bodelschwinghstraße einfahren und erst später auf die
>> | Fahrbahn wechseln.

[den sarkastischen Kommentar zustimmend gelöscht]

>> | Der starke Quellverkehr entsteht jedoch durch die
>> | sog. "Elterntaxis" der anliegenden Schule und führt dazu
>> | auch zu Gefährdungen der Schulkinder. Die Verkehrsüberwachung
>> | wird fortgesetzt.
>
> Obs das dann bringt? Ich kann es mir nicht vorstellen. Eine
> "Überwachung" reicht da eher nicht, zumindest eine Belehrung darf es
> schon sein.
>
>>Aha. Die auf dem Gehweg radfahrenden Schulkinder sind also nicht
>>einfach rücksichtslos, sondern werden vom PKW-Verkehr daran
>>gehindert, den Radweg zu benutzen.
>
> In der Bodelschwinghstraße gibt es keinen Radweg. Der Radverkehr, der
> (huch! Geisterradler) vom Zebrastreifen über die Hechtheimer Straße
> kommt, müßte vom Radweg Hechtsheimer Straße im weiten Bogen nach links
> auf die Bodelschwinghstraße. Es ist sehr wohl plausibel, daß an dieser
> Stelle eine Kolonne von Elterntaxis die Durchfahrt versperrt, gerade
> angesichts des Zebrastreifens.

Ah, danke, Du scheinst ortskundig zu sein. Ich kann mir noch
immer keinen rechten Vers auf die vorhandene Information machen
(und dachte, der »vorhandene Radweg« sei in der
Bodelschwinghstraße). Neuer Versuch: etwa so (zum Betrachten
bitte Festbreitenschrift einstellen)?

--------------------------------------------------------------
Z
e
b
Hechtsheimer Straße r
a

Radweg <--> ,-------------- <-sollen Radweg
Gehweg / <-tun Gehweg
------------------------+ , /+-----------------
| | ||
| | v|
| | |
|G | B G|
|e | o e|
|h | d h|
|w | e w|
|e v l e|
|g s g|
| c |
| h ||
| w ||
| i v|
| n +----------------
| g Unfall[1]
| h
| s Wichernstraße
| t
| r
| a +----------------
| ß |
| e |

Legende:

sollen: so sollen die Schulkinder fahren
tun: so fahren die Schulkinder tatsächlich

[1] Unfall am 16.03.2017, 07:50 Uhr,
<http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/3587954>

Könntest Du oder jemand anderes noch korrigieren, falls nötig, wo
die Schulkinder fahren, wo sie statt dessen fahren sollten, wo die
Kraftfahrzeuge den Radweg versperren und wo der Zebrastreifen ist?

Ist die Wichernstraße richtig eingezeichnet?

Wie ist die Vorfahrt zwischen der Wichernstraße und der
Bodelschwinghstraße geregelt?

>>(nochmal zitiert:)
>
>>> | Einen ersten Ansatz in die richtige Richtung gibt es: die Polizei
>>> | vertreibt 56 Schulkinder vom Gehweg:
>
>>Ist bekannt, ob dieser erste Ansatz eine Alibiveranstaltung bleibt
>>oder bei den wirklichen Verursachern – den die Schulkinder auf den
>>Gehweg zwingenden Kraftfahrern – fortgeführt wird?
>
> :-)
> Diese Deine Frage sehe ich als suggestive solche.

Das fürchte ich auch, hätte aber nichts dagegen, wenn ich positiv
überrascht würde.

Martin Wohlauer

unread,
Apr 6, 2017, 2:29:31 AM4/6/17
to
Am 05.04.2017 um 23:04 schrieb HC Ahlmann:
Ich sach ja, in den Kisten sieht man ja nichts™.

Grüßle,

Martin.

Chr. Maercker

unread,
Apr 6, 2017, 7:00:38 AM4/6/17
to
Martin Gerdes wrote:
> Jetzt brauchen wir nur noch eine Instanz, die bestimmt, was wesentlich
> ist.

Dafür wären Hochschulen vielleicht gar nicht so schlecht geeignet.

> Ich bin im Kopf Inklusionist. Alles, was eine gewisse Schöpfungshöhe
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> hat, darf meines Erachtens ewig im Internet stehenbleiben -- es frißt ja
> kaum Brot. Text ist kompakt. Auf dem gleichen Speicherplatz, den ein
> einziges Foto der Lieblingskatze braucht, kann man viele
> Vortragsmanuskripts abspeichern.

Mit der markierten Einschränkung FULL ACK. Auch da stellt sich freilich
Deine Frage ...
Andererseits würde ich die Selektion in der Tat nicht auf Textfiles
beschränken. Gelöschte Bilder oder gar Filmchen bringen viel mehr freien
Plattenplatz. ;-)

> Ich schreibe für den Tag und setze deswegen hier im Usenet ganz bewußt
> das Flag X-No-Archive=Yes.

BTW: Lässt sich das bei Mozilla-Mailern inzwischen fest einstellen? Ich
habe wenig Lust, bei *jedem* einzelnen Beitrag X-No-Archive setzen zu
müssen.

> Dennoch gibt es auch im Usenet Texte, die das
> Aufheben lohnen. Warum nicht unser beider auch?

Es gibt welche, sogar von mir. Die hebe ich selber auf und meinetwegen
könnnen die auch im Internet bleiben. Aber viele Postings sind
Kurzkommentare zum Tagesgeschehen etc., die haben sich nach wenigen
Tagen 100% erledigt. Dito irknwelche festgefahrenen Streitereien.
Selbst Threads in Fachgruppen, die keine Lösung des aufgeworfenen
Problems enthalten, sind oft wenig mehr als Datenmüll. Suchmaschinen
helfen dagegen nicht, sondern baggern den ganzen Datenmüll wieder aus
und man darf sich anschließend unter tausenden sinnfreien Treffern den
Wolf suchen, ob vielleicht doch was Verwertbares dabei ist.

> Du wirst mir aber möglicherweise zustimmen, daß die Schöpfungshöhe eines
> Vortragsmanuskripts von 20 Seiten oder so höher zu bewerten ist als
> unser Fahrradchat hier.

Das versuche ich die ganze Zeit zu verdeutlichen. ;-)

>> Die Verzeichnisstruktur an der Uni Paderborn wär
>> .../soziologie/personal/...
>
>> Sie könnte bedeutet, dass die Publikation in Homeverzeichnis der
>> Mitarbeiter lag. Dafür sind Bibliotheken i.a. nicht zuständig, sondern
>> die Server-Admins.
>
> Dieser Gedanke führt auf einen Nebenweg. Ich könnte Dir darauf
> antworten: Wenn schon Veröffentlichungen aller Art in elektronischer
> Form keinen nennenswerten Platz benötigen, warum nimmt sich das
> eingeführte Bibliothekswesen nicht dieser Frage an? Warum werden
> Veröffentlichungen und Manuskripte von Hochschullehrern nicht gleich in
> die Obhut der Bibliotheksverwaltung gegeben, sondern lokal verwaltet
> (und mit Ausscheiden des Betreffenden zerstört)?

Das Homedirectory ist quasi eine Privatbibliothek des betr. Users.
Bibliothekspersonal weiß i.a. gar nicht, was dort liegt. Wenn ein
Mitarbeiter geht, wird der Account gelöscht und das zugehörige
Homeverzeichnis u.U. gleich automatisch mit.

Thomas Bliesener

unread,
Apr 6, 2017, 12:08:06 PM4/6/17
to
Michael Heydenbluth schrieb:
> Am 04.04.2017 um 00:11 schrieb Martin Gerdes:
>> sagt, daß eine erhöhte Verkehrsdichte mit einer höheren
>> Zahl an Konflikten einhergeht. Ich bin mir ziemlich sicher, daß die
>> vorhandenen Statistiken (in aller Unvollkommenheit) diese Ansicht
>> stützen würden.
>
> Ich kenne nur Statistiken, aus denen sich das gerade nicht herauslesen
> läßt. Nicht einmal in den staatlichen Untersuchungen der BASt konnte das
> (Gewünschte?) herausdestilliert werden. Zwar hat man an einigen
> Untersuchungen (in den einleitenden Kapiteln wurden jeweils andere
> frühere Studien aller Art zitiert und Ergebnisse ganz kurz angerissen)
> festzustellen geglaubt, es könnte bei einer DTV von 18000 ein Maximum
> des persönlichen Radfahrerrisikos geben,

Kann es sein, daß Ihr von verschiedenen Zahlen sprecht? Während Martin
vermutlich von der Gesamtzahl der Unfälle zum Beispiel pro
Straßenkilometer spricht, hast Du das persönliche Risiko des einzelnen
Verkehrsteilnehmers im Auge.
--
bli

Thomas Bliesener

unread,
Apr 6, 2017, 12:08:07 PM4/6/17
to
Martin Gerdes schrieb:
> Mich wundert, daß man das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg noch nicht
> dicht gemacht hat. Angesichts der wenigen Arbeit müssen die Leute
> dort doch den ganzen Tag nur Däumchen drehen.

Trotz des Namens verwalten die auch die zahlreichen Punkte der
Radfahrer und Fußgänger.
--
bli

Michael Heydenbluth

unread,
Apr 6, 2017, 3:22:23 PM4/6/17
to
Das könnte in der Tat sein. Andererseits hat Martin stets klar gemacht,
daß er seine Umwege über nicht in der StVO vorgesehene Wege oftmals an
seinem persönlichen Empfinden festmacht: Wenn es IHM opportun erscheint,
verläßt er die Fahrbahn und benutzt den Gehweg. Das finde ich jetzt
überhaupt nicht verwerflich, klingt für mich jedoch nach einer sehr
subjektiven Abschätzung eines persönlichen Risikos, die, wenn man sie in
Zahlen bemißt, die Unfallrate darstellt (Anzahl der Unfälle je Million
geradelter Kilometer).

Die Anzahl der Unfälle je Jahr und Straßenkilometer (Unfalldichte) ist
eher für die Beurteilung der Gesamtgefährlichkeit eines Straßenzugs
relevant: Wieviele Unfälle gibt es an der X-Straße zwischen Einmündung
A-Weg und Kreuzung B-Straße in einem bestimmten Zeitraum? Das kann man
dann schön und losgelöst von Einzelschicksalen mit den
durchschnittlichen Schadenskosten je Unfall multiplizieren und erhält
gewissermaßen das volkswirtschaftliche Schadenpotenzial des
Straßenabschnitts. Daß diese Betrachtungsweise in der persönlichen
Gefährlichkeitsabschätzung eine Rolle spielt, halte ich für
unwahrscheinlich.

Aber Du machst mich auf eine Tatsache aufmerksam: Da ich in der Tat eher
mit der Unfallrate hausieren gehe, habe ich bei den Zahlen 10000, 18000,
40000 unterstellt, es handele sich dabei ebenfalls um Unfallraten.
Tatsächlich könnte es sich dabei auch um Vergleiche der Unfalldichten
gehandelt haben. Wen es interessiert: Steht in BASt V9 oder V184, dort
in den kurz skizzierten früheren Studien und im Vergleich der
Unfalldichten und -raten der Straßen im Streckenkollektiv (wiederum nur
aus dem Gedächtnis).

Anhand der ermittelten Unfallraten der Studien ergibt sich ein Maß der
"normalen" Gefährlichkeit des Straßenverkehrs. Die Unfallrate einer
bestimmten interessierenden Straße läßt sich abschätzen und so die
objektive Gefährlichkeit dieser Strecke einordnen: Hat sie
Sicherheitsdefizite (wie es jede Behörde oder verschiedene Joergse für
jede radweglose Strecke behaupten) oder ist alles prima (wie es jede
Behörde für jeden Radweg behauptet)?

Man benötigt dazu lediglich die Unfallzahlen (Polizei), Streckenlänge
(Tacho oder Karte) und die Anzahl der Radfahrer pro Zeiteinheit (Zählung
und/oder Schätzung).

Michael Heydenbluth

unread,
Apr 6, 2017, 4:37:46 PM4/6/17
to
Am 06.04.2017 um 21:21 schrieb Michael Heydenbluth:
> Am 06.04.2017 um 17:57 schrieb Thomas Bliesener:
>> Michael Heydenbluth schrieb:
>>> Am 04.04.2017 um 00:11 schrieb Martin Gerdes:
>>>> sagt, daß eine erhöhte Verkehrsdichte mit einer höheren
>>>> Zahl an Konflikten einhergeht. Ich bin mir ziemlich sicher, daß die
>>>> vorhandenen Statistiken (in aller Unvollkommenheit) diese Ansicht
>>>> stützen würden.
>>>
>>> Ich kenne nur Statistiken, aus denen sich das gerade nicht herauslesen
>>> läßt. Nicht einmal in den staatlichen Untersuchungen der BASt konnte das
>>> (Gewünschte?) herausdestilliert werden. Zwar hat man an einigen
>>> Untersuchungen (in den einleitenden Kapiteln wurden jeweils andere
>>> frühere Studien aller Art zitiert und Ergebnisse ganz kurz angerissen)
>>> festzustellen geglaubt, es könnte bei einer DTV von 18000 ein Maximum
>>> des persönlichen Radfahrerrisikos geben,
>>
>> Kann es sein, daß Ihr von verschiedenen Zahlen sprecht? Während Martin
>> vermutlich von der Gesamtzahl der Unfälle zum Beispiel pro
>> Straßenkilometer spricht, hast Du das persönliche Risiko des einzelnen
>> Verkehrsteilnehmers im Auge.
>
> Das könnte in der Tat sein.

und ist es auch: Wieder einmal irrte mich meine Erinnerung, denn es ging
bei den 10000,18000 etc um Unfalldichten. Ich fasse BASt V9 mal zusammen.

Der Abschnitt, der mir in grober Erinnerung war, lautet:
Mit wachsenden Kfz-Verkehrsbelastungen steigt die Dichte der
Radverkehrsunfälle. Auf Straßen mit Radwegen ergibt sich mit zunehmenden
Verkehrsbelastungen ein leichtes, auf Straßen ohne Radweg ein stärkeres
Ansteigen der Unfalldichtenwerte. Ab einer Belastung von 12000 Kfz/Tag
(Steckenkollektiv) und etwa 17000 Kfz/Tag (Gesamtkollektiv aus Strecken-
und Knotenunfällen) liegen bei [22] die Unfalldichtewerte von Straßen
ohne Radweg über denen von Straßen mit Radweg. [20] nennt als Ergebnis
der Münchener Untersuchungen eine Belastung von 10000 Pkw-E/Tag, ab der
auf Strecken ohne Radwege höhere Unfalldichten gegeben sind als auf
Strecken ohne Radweg. Eine genauere Betrachtung der dieser Aussage
zugrunde liegenden Wertepaare macht allerdings deutlich, daß der bei
etwa 12000 Pkw-E/Tag liegende Schnittpunkt der Regressionsgraden von
Straßen ohne Radweg und von Straßen mit Radweg vor allem bestimmt wird
vom Unfallgeschehen im Bereich sehr hoher Kfz-Verkehrsbelastungen (etwa
30000 bis 80000 Pkw-E/Tag). Im Belastungsbereich bis 20000 Pkw-E/Tag
ergeben sich bei der Münchener Untersuchung (bei nur einzelnen
vorliegenden Wertepaaren) demgegenüber kaum signifikante Unterschiede im
Unfallgeschehen mit oder ohne Radweg.

So... nun hatte ich offensichtlich einige Details in falscher
Erinnerung. Aber an die wesentliche Essenz erinnerte ich mich: Man weiß
es nicht. [20], bzw [22] verweist auf 2 kurz vorgestellte Studien
anderer Autoren.

Und daher wurden dann ja auch die Untersuchungen der BASt V9 gemacht.

An deren Aussage erinnerte ich mich sehr wohl im Wesentlichen korrekt:
-Unfalldichten bei Radwegführung (8,93 U/km/a) fast doppelt so hoch wie
bei Fahrbahnführung (5,49 U/km/a)
-Unfallraten mehr oder weniger gleich
-Strecken mit Fahrbahnführung im Kollektiv hatten eine DTV bis zu 21000
(Podbielskistraßen Hannover mit der Anmerkung: In einem Teilabschnitt
deutlich höhere Verkehrsbelastung)
-Die genannte Podbielskistraße hatte eine lediglich durchschnittliche
Unfalldichte (5,9 U/km/a), allerdings die höchste Unfallrate im Kollektiv

zu den anderen Unfallraten findet sich die Anmerkung:
Setzt man nun die ermittelten Unfallraten in Beziehung zu den jeweiligen
Belastungen des Kfz-Verkehrs, so ergeben sich mit steigender
Kfz-Verkehrsbelastungen von der Tendenz her leicht höhere Unfallraten.
Insgesamt ergibt sich jedoch -betrachtet man z.B. den Belastungsbereich
zwischen 9000 bis 15000 Kraftfahrzeugen pro Tag- ein sehr breites
Streuen der Werte, das auf andere Abhängigkeiten schließen läßt.

Und bevor die Radwegfans jetzt jubeln und es schon immer wußten: Da
steht, daß man es immer noch nicht weiß, die Werte streuen und es gibt
andere einflußreichere Faktoren als die Kfz-Stärke. Das wird klarer,
wenn die Unfalltypen untersucht werden:

Auf der Strecke bei Fahrbahnführung passierte Folgendes: Auf alle
Strecken betrachtet waren ca 14,5% aller Unfälle Alleinunfälle und hier
steht im Text, daß es sich dabei fast ausschließlich um Unfälle in
Verbindung mit StraBa-Schienen handelte. Weitere 46% der Unfälle waren
Unfälle Radfahrer gegen ruhenden Verkehr, 73% davon war Dooring mit der
Fahrertür. Ca 21,6% der Unfälle waren Unfälle im Längsverkehr, davon ca
1/3 als Überholunfälle Kfz/Radfahrer, 1/3 Auffahren eines Radfahrers auf
verkehrsbedingt haltende Pkw und 1/3 wilde Spurwechsel der Radfahrer
(ganz breiter Daumen).

Es ergibt sich zwanglos dreierlei Erkenntnis: Wenn schon nicht jede
Strecke im Kollektiv StraBa-Schienen hatte und trotzdem jeder 7.
Fahrbahnunfall damit in Zusammenhang steht, dann ergibt sich aus der
Anwesenheit von Schienen eine enorme Gefährdung für Radfahrer (zudem war
bei diesem Unfalltypus der Anteil der Schwerverletzten am höchsten).
Zweitens ist die insgesamt größte Gefahr für Radfahrer sehr leicht zu
eliminieren, und zwar durch Abstand halten zu parkenden Fahrzeugen.
Drittens spielten weitere Unfalltypen keine Rolle.

Völlig anderes Bild bei Radwegführung: Bei insgesamt vergleichbarer
Unfallrate veteilten sich die Unfälle auf alle bekannten Typen, und zwar
relativ gleichmäßig und sowohl auf die Kreuzungsbereiche als auch die
Strecken zwischen den Kreuzungen. Auf Radwegen kann Dir jederzeit alles
blühen, und unterm Strich sind weder Verletzungsrisiko noch -schwere
geringer als bei Fahrbahnführung.

Im Wesentlichen wurden diese Verteilungen und Häufigkeiten bei
Radwegführung bei der 15(?) Jahre später durchgeführten V184 bestätigt.
Fahrbahnführung wollte man wohl vorsichtshalber nicht mehr untersuchen,
man beschränkte sich auf Straßen mit Radwegen mit bzw ohne
Benutzungspflicht. Ergebnis: Keine Sicherheitsdefizite bei Wegfall der
Benutzungspflicht.

Thomas Bliesener

unread,
Apr 6, 2017, 8:08:06 PM4/6/17
to
Martin Wohlauer schrieb:
>> Er fuhr an, weil er an mir und dem Fahrrad vorbeikam. An
>> den Anhänger dachte er nicht mehr und fuhr ihn um. Es ist ein
>> Einradanhänger...
>
> Ich sach ja, in den Kisten sieht man ja nichts?.

Ob es daran gelegen hat? Wenn man vorausschauend fährt, geraten Sachen
unmittelbar vor der eigenen Nase leicht aus dem Blickfeld. Vor ein paar
Wochen habe ich wie berichtet das Vorderrad beim Anfahren in einem
Kanalisationsrost direkt vor mir versenkt. Da waren keine Motorhaube
und keine Holme im Weg, nur meine eigene Schusseligkeit.
--
bli

Martin Wohlauer

unread,
Apr 7, 2017, 12:29:37 PM4/7/17
to
War auch nicht ganz bierernst gemeint. Im Kern sehe ich es aber schon
so. In der Dose würde ich den Kanalrost gar nicht erst sehen, wenn ich
so nah dran bin, dass mein Rad das Ding berühren kann. Gegen Pennen
hilft dann aber grundsätzlich nur sehr wenig: Nicht pennen. ;-)

Grüßle,

Martin.

Helmut Waitzmann

unread,
Apr 7, 2017, 8:55:02 PM4/7/17
to
Martin Gerdes <martin...@gmx.de>:
> Helmut Waitzmann <nn.th...@xoxy.net> schrieb:

>>Ah, danke, Du scheinst ortskundig zu sein.
>
> Ich bin nicht ortskundig, sondern habe mir die Situation wie Du im
> "Satellitenbild" (wohl eher Luftbild) bei Google-Maps angeschaut.

Ich habe keinen Zugriff auf javascriptgesteuerte Karten wie Google
Maps oder Open Street Map, sondern nur versucht, mir aus den
beiden Pressemitteilungen der Polizei und den Kommentaren hier im
Usenet einen Reim zu machen. Deswegen bin ich auch an Ergänzungen
und Korrekturen interessiert.

> Deine Zeichnung ist doch ganz gut!
> Ich interpretiere die Lage genauso.
>
> In dieser Zeichnung fehlt nur eins, nämlich die Schlange der Elterntaxis
> in der Bodelschwinghstraße, deren erstes Fahrzeug bis zur Sichtlinie
> vorgezogen ist und damit verhindert, daß die Kinder, die vom
> Zebrastreifen kommen und von dort (huch!) gegen die Fahrtrichtung den
> Radweg benutzen, auf die in ihrer Richtung rechte Fahrbahnseite der
> Bodelschwinghstraße fahren können.

Danke für die Klarstellung. So etwa, wie unten eingezeichnet?

Ist die Geisterfahrt der Kinder auf dem Radweg verboten, erlaubt
oder angeordnet?


--------------------------------------------------------------
Z
<------. e
` b
Hechtsheimer Straße | r
|.--------> a
|
Radweg <--> ,-------- E --- <-sollen Radweg
Gehweg / l ,<-tun Gehweg
------------------------+ , t /+-----------------
| | e ||
| | r v|
| | n |
|G | B t G|
|e | o a e|
|h | d x h|
|w | e i w|
|e v l s e|
|g s g|
| c |
| h ||
| w ||
| i v|
| n +----------------
| g Unfall[1]
| h
| s Wichernstraße
| t
| r
| a +----------------
| ß |
| e |

Legende:

sollen: so sollen die Schulkinder fahren
tun: so fahren die Schulkinder tatsächlich
Elterntaxis: aus der Bodelschwingh- in die Hechtsheimer Straße
einbiegende Fahrzeuge

[1] Unfall am 16.03.2017, 07:50 Uhr,
<http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/3587954>

>>Wie ist die Vorfahrt zwischen der Wichernstraße und der
>>Bodelschwinghstraße geregelt?
>
> Vermutlich rechts vor links.

Ich habe vor 4 Tagen bei der in der Pressemitteilung genannten
Stelle nach der Vorfahrtsregelung gefragt, aber bisher keine
Antwort erhalten.

>>>>> | Einen ersten Ansatz in die richtige Richtung gibt es: die Polizei
>>>>> | vertreibt 56 Schulkinder vom Gehweg:
>
>>>> Ist bekannt, ob dieser erste Ansatz eine Alibiveranstaltung bleibt
>>>> oder bei den wirklichen Verursachern – den die Schulkinder auf den
>>>> Gehweg zwingenden Kraftfahrern – fortgeführt wird?
>
>>> :-)
>>> Diese Deine Frage sehe ich als suggestive solche.

Wenn wir schon bei Suggestivfragen sind:

Hätte der aus der Wichernstraße kommende Kraftfahrer, der mit dem
verbotenerweise auf dem Gehweg der Bodelschwinghstraße
radfahrenden und die Einmündung der Wichernstraße von rechts
überquerenden elfjährigen Kind kollidierte, ein acht bis zehn
Jahre altes Kind besser wahrgenommen?

Die Pressemitteilung der Polizei geht auf dieses Problem mit
keiner Silbe ein, sondern spricht nur von einem ordnungsgemäß
fahrenden PKW.

Da bleibt ein bitterer Geschmack auf der Zunge zurück.
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