Wer kann mir sagen wo die Grössenbeschränkung für Drachen liegt. Wenn es
soetwas überhaupt gibt.
Im Planung ist ein Sled mit den Maße 10x20m, nein Ihr lest richtig ein
Versuch ist es wert oder was meint Ihr.
Windige Grüsse
Jörg der Crasher
> Im Planung ist ein Sled mit den Maße 10x20m, nein Ihr lest richtig ein
> Versuch ist es wert oder was meint Ihr.
Klingt sehr interessant...ärgerlich ist nur, daß der "Aufbau" des
Bodenankers jedesmal das Anmieten eines Autokrans erforderlich macht...=:)
--
Bis denne...Marc
> Wer kann mir sagen wo die Grössenbeschränkung für Drachen liegt. Wenn es
> soetwas überhaupt gibt.
> Im Planung ist ein Sled mit den Maße 10x20m
Bau so groß wie du willst.
Du solltest aber nur so groß bauen das der Kite noch ins Auto passt :-)
Stefan!
die Grösse ist wohl relativ egal...
Es gab hier mal einen Thread über die Sicherheit und Verantwortung der
Drachenpiloten...
will sagen, du solltest dir auch über die Zugkraft und das damit
verbundene Risiko eines so grossen Teils im Klaren sein, alleine wirst
du das kaum bewerkstelligen können...
Kein Mecker!!! nur Anregung zum Nachdenken!!!
Gruss
Norbert
> Im Planung ist ein Sled mit den Maße 10x20m, nein Ihr lest richtig ein
> Versuch ist es wert oder was meint Ihr.
Arthur Skibb aus Wuppertal hat so was in der Art, ich meine sogar, daß er
noch etwas größer ist... In der Mitte sind jedenfalls größere Felder in
Willi Koch's Geflechtkunst. So viel ich weiß, hat Willi auch an diesen
Elementen mitgebaut....?
Oliver K., kannst Du da was zu sagen? Du hast ihn, Arthur und den Drachen,
sicherlich zuletzt gesehen...?
Jochen
> Alles was (zusammen mit der Leine?) schwerer als 20 kg ist, gilt als
> Luftfahrzeug und kann nur mit Anmeldung bei der Flugsicherung etc.
fliegen!
wo steht denn das?
Hab noch ganz schwach Bilder eines Großdrachen in Erinnerung. Dieser Drachen
flog auf den Rheinwiesen, wurde mit einem Tieflader herangekarrt und mit
einem Gabelstapler entladen.
Gruß Gerd
--
Kitepage von Gerd und Babs http://www.kitepage.de
Kiters world http://world.kitepage.de
Gibt es.
Alles was (zusammen mit der Leine?) schwerer als 20 kg ist, gilt als
Luftfahrzeug und kann nur mit Anmeldung bei der Flugsicherung etc. fliegen!
Frohes wiegen
Jürgen
hast du bilder davon???
Oder jemand anderes.
Stefan!
> hast du bilder davon???
verdammt nochmal, ich find das Buch nicht mehr, war eins mit Bauanleitungen.
Der Autor des Buches war Drachenflieger und -bauer. Sagen euch
"Düssel-Delta" oder "Turbo-Taifun" etwas? Ist alles schon ein paar Jahre
her.
Gerhard Rutter schrieb:
>
> Hi,
>
> > hast du bilder davon???
>
> verdammt nochmal, ich find das Buch nicht mehr, war eins mit Bauanleitungen.
> Der Autor des Buches war Drachenflieger und -bauer. Sagen euch
> "Düssel-Delta" oder "Turbo-Taifun" etwas? Ist alles schon ein paar Jahre
> her.
>Das ist Peter Rieleit aus Düsseldorf
WB
> Arthur Skibb aus Wuppertal hat so was in der Art, ich
> meine sogar, daß er noch etwas größer ist... (...)
> Oliver K., kannst Du da was zu sagen? Du hast ihn, Arthur
> und den Drachen, sicherlich zuletzt gesehen...?
Hmm, nach meinem Unfall mit Arthur's "kleinem" Sled (und der war immerhin auch
schon 46qm groß), wollte ich eigentlich zu dem Thema nix sagen, aber wo Du schon
fragst. :-)
Ja, ich habe den Großen schon mal in Remscheid gesehen. Dort wäre allerdings
nicht genügend Platz gewesen, so daß er sich darauf beschränkt hat, das Teil bei
Windstille am Boden zu präsentieren. Etwa 20 Kinder haber mitgeholfen, ihn
auszubreiten. Arthur sagte damals es sei der größte Europas. Wie groß er
tatsächlich war, muß ich mal fragen. Mit Sicherheit hatte er aber auch weit über
100qm. Falls ich das in den nächsten Tagen rausfinde, liefere ich die Info noch
nach. Jetzt befürchte ich, daß ich jetzt gefragt werden, ob ich ein Foto von dem
Sled habe. Ja, ich hab eins, aber nur am Boden liegend. Falls Interesse besteht,
kann ich es ja mal auf irgendwo ins Netz stellen. Ich möchte nur ungern ein
Riesen-Mailing mit dem Bild machen.
Aber noch grundsätzlich zu solchen Mega-Teilen: Ich kann mir eigentlich kaum
vorstellen, was bei der Größe für Kräfte entstehen. Bereits den "Kleinen" haben
wir bei 4-5Bft. an einem 2,5t-Bergeseil gestartet. Beim Einholen mußten sich fünf
erwachsene Männer daran hängen. Was für ein Seil braucht man denn bei 200qm und
was nimmt man da als Bodenanker ? Einen Leopard-Panzer ? Hat hier jemand
Erfahrungen damit.
Aber sehen möcht' ich sowas schon mal. ;-) Nur bitte bei wenig Wind,
ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen und einer erfahrenen Startcrew.
Bis dann
Oliver
--
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"Juergen Ebbinghaus" schrieb zu dieser Frage:
> Gibt es.
> Alles was (zusammen mit der Leine?) schwerer als 20 kg ist, gilt als
> Luftfahrzeug und kann nur mit Anmeldung bei der Flugsicherung etc. fliegen!
Hallo Freunde, hallo Jörg,
das ist eine sehr gute Frage.
Darauf warte ich schon lange, daß einer sowas fragt. Denn die meisten von uns wissen gar nicht, wie riskant unser schönes Hobby ist,
wenn mal wirklich was passiert.
Die Angabe von Jürgen Ebbinghaus ist nach meinen Informationen unvollständig und nicht ganz richtig. Ich bin kein Jurist, wollte
aber Bescheid wissen
und habe meine Haftpflichtversicherung (Gerling, 1995) gefragt. Die schrieb mir folgendes:
"Innerhalb der Privathaftpflicht sind Flugmodelle, unbemannte Ballone sowie Drachen,....deren Fluggewicht 5kg nicht übersteigt,
mitversichert.
Im Gegensatz hierzu befinden sich zugelassene Luftfahrzeuge ab 5kg Fluggewicht, für die nach dem Luftverkehrsgesetz
eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muß.......Fahrlässig herbeigeführte Schäden sind dabei versichert."
Bitte verzeiht mir, wenn das folgende sehr juristisch klingt. Ich verstehe diesen Text so:
1. Drachen sind nur bis höchstens 5kg Gewicht versichert (k.A. ob da die Leinen mitgewogen werden).
2. Für Drachen die schwerer sind, kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, aber nur dann, wenn sie "zugelassen" sind, also
eine TÜV-Abnahme oder irgend so was haben.
3. Nur "fahrlässig herbeigeführte" Schäden sind versichert.
Das bedeutet, damit die Versicherung den durch meinen Drachen verursachten Schaden bezahlen soll, muß ich beweisen, daß ich
fahrlässig war.
Klar, das ist einfach zu beweisen: Zu kleiner Bodenanker, zu dünne Leine, kein Warnhinweis, über den Köpfen der Leute geflogen. Oder
so ähnlich.
Und die Versicherung zahlt: Sachschaden, Dachschaden, Krankenhaus, Reha, Schmerzensgeld, alles (bis zur vereinbarten
Versicherungsgrenze).
Aber was ist, wenn jemand verletzt worden ist? Was sagt dann der Richter im zweiten Prozess, in dem über fahrlässige
Körperverletzung verhandelt wird?
"Schuldig!" Ist doch klar, das hab ich doch selber bewiesen.
Was heißt das für uns?
Niemals Drachen schwerer als 5kg bauen und fliegen lassen.
Jedes Risiko vermeiden. Wenn ein Personenschaden entsteht, kommt zur zivilrechtlichen immer auch eine strafrechtliche Verhandlung.
Und da hilft keine Versicherung. Die Versicherung zahlt nur, wenn meine Fahrlässigkeit bewiesen worden ist. Und für die werde ich
dann ins Loch gesteckt. Klar, ich könnte auch beweisen, daß ich völlig unschuldig bin. Aber dann müßte ich selber zahlen. Das ist
eine Wahl zwischen Pest und Cholera.
Tut mir leid, ich hab die Gesetze nicht gemacht. Aber ich find's notwendig, über diese Risiken mal öffentlich nachzudenken. Was sagt
Ihr dazu?
Gibt es einen Drachen fliegenden Juristen bei uns, der es besser weiß?
Bin gespannt, was Ihr dazu sagt.
\\|//
(o o)
-----ooO-(_)-Ooo--------
Vliegergrüße vom Hermann
> > Wer kann mir sagen wo die Grössenbeschränkung für Drachen liegt. Wenn es
> > soetwas überhaupt gibt.
> Gibt es.
> Alles was (zusammen mit der Leine?) schwerer als 20 kg ist, gilt als
> Luftfahrzeug und kann nur mit Anmeldung bei der Flugsicherung etc.
fliegen!
Aber was ist denn mit den ganzen Teilen von Peter Lynn oder auch den Jungs
aus Cuxhaven? Sind die leichter als 20 kg? Oder wird da _wirklich_ immer
vorher die Flugsicherung angerufen? Das mit dem Limit klingt eigentlich
verständlich, ist mir aber völlig neu. Wer weiß da Bescheid?
Zum Sled: In einem Bauplan für 15qm wird eine 300-400 kg-Leine empfohlen.
Entsprechend hochgerechnet benötigst du 4-5 Tonnen. Plus Reserve, denn wenn
ein 15qm-Sled abstürzt ist das ein Unterschied zu einem 200er. Also auch ein
entsprechendes Fahrzeug, ein unbeweglicher Verankerungspunkt scheidet aus
Sicherheitsgründen ja wohl aus. Der Sled soll bestimmt nicht stablos sein -
also benötigst du eine gut eingewiesene Crew, um überhaupt einen Start hin
zubekommen. Und dann das Landen...
Also auch wenn der Sled von den Baumaterialkosten vielleicht machbar ist und
auch eine schöne Idee zum Träumen - willst Du es nicht noch einmal
überdenken? M.E. stehen die Risiken und der Aufwand in keinem Verhältnis zum
Ergebnis.
Simon
>> Alles was (zusammen mit der Leine?) schwerer als 20 kg
>> ist, gilt als Luftfahrzeug und kann nur mit Anmeldung
>> bei der Flugsicherung etc. fliegen!
>
>wo steht denn das?
In §1 LuftVZO (Luftverkehrszulassungsordnung) steht, in einer Liste
zulassungspflichtiger Luftfahrzeuge unter Punkt 8: "Flugmodelle mit mehr als 20kG
Startgewicht" (Quelle: www.luftrecht-online.de)
Vor Drachen ist dort allerdings nicht die Rede. Ich weiß daher nicht, ob der
Gesetzgeber bei FESSELdrachen, die ja "angebunden sind" nicht etwas großzügigere
Freiräume läßt. Ein anderer Drachenflieger nannte mir mal die Zahl 60kg. Woher er
die Info hatte, weiß ich aber leider nicht. Wer bietet mehr? :-))
> >Sagen euch "D³ssel-Delta" oder "Turbo-Taifun" etwas? Ist alles schon
> >ein paar Jahre her.
>
> ..also diese Regenbogen-Sleds mit der Aufschrift "D³sseldorf" auf dem
> Schwanz geh÷ren dem Rieleit aus D³sseldorf. Aber sooooo wahnsinnig
> gro sind die nicht, wenn ich mich recht erinnere.
> Ich hab mich zwar immer gefragt, wie man so Riesendinger unter die
> NShmaschine bekommt, aber es gibt sicher noch viel gr÷ ere.
damit wir's alle richtig versteh'n:
"Düssel-Delta" und "Turbo-Taifun" sind Lenkdrachen von Peter Rieleit, zu
denen Bauanleitungen in einem Buch veröffentlicht wurden. In diesem Buch
sind auch Bilder des zuvor genannten Großdrachens zu sehen. Dieser
Großdrachen ist nicht von Rileit. Wenn ich mich recht erinnere war's ein
holländisches Team.
Großdrachen sind übrigens keine Erfindung der Neuzeit. Hab' da noch
interessante Artikel gefunden. Wer mag, schaut mal rein:
http://www.drachenarchiv.de/snoek120.htm
http://www.drachenarchiv.de/snoektempelhof.htm
hm, diese Versicherung scheint ja ziemlich tolerant zu sein. Ich habe irgendwie
in Erinnerung, daß es mal 2.8kg waren. Zum Flugobjekt gehört eigentlich alles,
was zum Fliegen benötigt oder verwendet wird. Also auch die Leine, den Anker,
die Kameraaufhängung, das Windspiel, die Drachenfähre...
Bis denne
Harald
Im Artikel <3b3117cb$0$29839$9b62...@news.freenet.de>, "Hermann Reincke"
<reincke-w...@freenet.de> schreibt:
so, zwischenzeitlich hab ich das Foto von dem Riesen-Sled im Netz
veröffentlicht.
Hier der Link:
http://www.snapx.de/pics/zeigebild.asp?A_ID=1969&I_ID=19132
> > Wer kann mir sagen wo die Grössenbeschränkung für Drachen liegt. Wenn es
> > soetwas überhaupt gibt.
>
> Gibt es.
> Alles was (zusammen mit der Leine?) schwerer als 20 kg ist, gilt als
> Luftfahrzeug und kann nur mit Anmeldung bei der Flugsicherung etc. fliegen!
Das stimmt so nicht! Richtig ist, daß alles ab 20 kg eine
MUSTERZULASSUNG als Luftfahrtgerät haben muß. Das ist ein feiner, aber
sehr wichtiger Unterschied, da eine MZ für einen Hobbydrachenflieger
kaum zu bezahlbar sein dürfte... Desweiteren müßte der Führer des Lfg.
über eine Lizenz zum Führen dieses Lfg's verfügen (für Drachen gibt es
keine Lizenz -> also vermutlich Ausnahmeregelung). Außerdem muß das Lfg.
dann (mind. Haftpflicht) versichert sein und ggf. jede Menge anderer
Auflagen erfüllt werden (Flugfreigabe von der DFS etc.).
Allerdings sagt die LuftVZO auch folgendes aus: "Ein Luftfahrtgerät,
dessen Nachbau nicht vorgesehen ist, wird als Einzelstück zugelassen.
Einzelstücke sind von der Musterzulassung befreit"
Alles in Allem: Wer vorhat, solch einen schweren Drachen zu bauen,
sollte sich besser vorher mit dem LBA in Verbindung setzen und die
Details klären - alternativ dazu kann man natürlich diesen Drachen
"schwarz" fliegen lassen, oder ins Ausland gehen, wo die Gesetze
diesbezüglich teilweise sehr "kooperativ" sind.
Bis denne, blue skies,
--
Dieter Andreas Sattler, EXPO 2000 City Laatzen (Hannover), GERMANY
http://www.fununlimited.de
das mit den "5Kg" ist auch bei der Allianz so,
in Dänemark (Römö) hiess es mal, dass man einen Versicherungs-Nachweis
dabeihaben muss, wenn man Drachenfliegt oder Buggy fährt.
Also Versicherung angerufen und das Hobby schriftlich in die
Privat-Haftplicht-Police aufnehmen lassen. Copy ist jetzt immer im WoMo
(alles unter 5 KG... ist versichert)
Was ist der Unterschied zwischen "Fahrlässig" und "grob Fahrlässig"
Wenn das Gericht entscheidet, dass du Ahnung davon hast und einen zuu
kleinen Anker, zu dünne Schnur...usw. und auf "grob fahrlässig"
entscheidet, wovon auszugehen ist, zahlt die Versicherung unter Garantie
nichts!
Gruss
Norbert
"Dieter A. Sattler" schrieb:
> Juergen Ebbinghaus wrote:
>
> > > Wer kann mir sagen wo die Grössenbeschränkung für Drachen liegt. Wenn es
> > > soetwas überhaupt gibt.
> >
> > Gibt es.
> > Alles was (zusammen mit der Leine?) schwerer als 20 kg ist, gilt als
> > Luftfahrzeug und kann nur mit Anmeldung bei der Flugsicherung etc. fliegen!
>
> Das stimmt so nicht! Richtig ist, daß alles ab 20 kg eine
> MUSTERZULASSUNG als Luftfahrtgerät haben muß.
Ihr habt ja alle ein bischen Recht, aber eben nur ein bischen.
Fakt ist, das wir beim DCD (Drachenclub Deutschland) eine Versicherung für das
betreiben von Fesseldrachen abgeschlossen haben die den Versicherungen entspricht
die auch die Modellflieger haben. Es sind Fesseldrachen bis 20 Kg Gewicht
versichert. In normalen Haftpflichtversicherungen sind die Drachen nur bis 5 Kg
abgesichert. Unser Versicherer versichert auch Drachen über 20 Kg, dies muss aber
in jedem Einzelfall angemeldet werden und kostet mindestens das 10fache des
normalen Beitrages (in jedem Einzelfall). Außerdem kommt noch das was Dieter
Sattler schrieb dazu.
Genaue Einzelheiten zu den Versicherungsbedingungen könnt Ihr beim 1.
Vorsitzenden des DCD, Peter Wiesemann erfragen.
Ich persönlich kann nur empfehlen, Finger weg von solchen Gigantomanieprojekten.
Es gibt nur ganz wenige Drachenbauer die sich mit solchen Dingen auskennen und
die Risiken einschätzen können und auch denen sind schon nicht unerhebliche
Unfälle dabei passiert.
mit den windigsten Grüßen
Rolf Sturm
mit windigen Grüßen
Ulrich
nicht schlecht;-) Hoff auch, daß es nicht ganz so ist.
Bis denne
Harald
Im Artikel <9h328v$d72$02$1...@news.t-online.com>, "Ulrich Cziollek"
<Cziollek.Dor...@t-online.de> schreibt:
Hallo Harald,
ich denke mal, es muss alles gewogen werden, was tatsächlich fliegt. Das
würde dann den Bodenanker und die am Boden liegende Leinenspule
ausschließen.
Bitte verwendet keine kleineren und leichteren Bodenanker um
Gesamtgewicht zu sparen! Das kann nicht im Sinne der Versicherungen
sein.
--
Viele Grüße
Michael
_____________________________________
Michael Stegherr's Drachenseiten:
http://drachen.sport-aktiv.de
_____________________________________
nachdem ich die Mail abgeschickt habe, hatte ich noch eine andere Eingebung:
Der Bodenanker gehört erst dann zum Flugobjekt, wenn er aus der stabile Lage im
Boden in eine Flugbahn übergeht ;-)))
SCNR
Harald
Im Artikel <3B3703AA...@gmx.de>, Michael Stegherr
<michael....@gmx.de> schreibt:
Hallo Harald,
... was nach Thomas Friebe's letzter Mail hier ja nicht mehr geschieht!
Wir wollten uns doch alle sehr viele Gedanken über die Festigkeit
unserer Bodenanker machen, damit nicht noch mehr solche Unfälle wie vor
ein paar Monaten passieren.
Im Prinzip hast Du ja recht, aber ich kenne jemanden, der die
Vorstellung an fliegende Bodenanker alleine schon nicht mehr witzig
findet.
>Im Prinzip hast Du ja recht, aber ich kenne jemanden, der die
>Vorstellung an fliegende Bodenanker alleine schon nicht mehr witzig
>findet.
Jemanden? Mehrere, mehrere...
;-))
Jetzt aber nochmal zurück zum Thema.
Meine persönliche Einstellung zur Größenbeschränkung bei Drachen ist folgende:
1.
Ich muß den Drachen weitestgehend alleine handhaben können. Nicht immer sind
helfende Hände auf der Wiese vorhanden. Es gibt nichts schlimmers, plötzlich
alleine auf der Wiese zu stehen und nicht mehr zu wissen, wie das Teil wieder
vom Himmel zu holen ist.
2.
Die maximale Größe hängt auch vom Drachentyp und den vorhandenen
Windverhältnissen ab. Wegen der Lage im Binnenland sind meine Drachen für
leichten bis mittleren Wind ausgelegt. Wenn es zu heftig wird, muß ich das
Drachenfliegen sein lassen.
3.
Große Drachen werden nicht unbeaufsichtigt geflogen. Grundsätzlich sollte
eigentlich kein Drachen unbeaufsichtigt fliegen, außer wenn weiträumig Platz
vorhanden ist und keine Probleme durch Verankerung und der vorherschenden
Windverhältnisse zu erwarten sind.
Soweit die Theorie. In der Praxis wird erst der Drachen ausgepackt und dann
kommen die Gedanken, wie ich das Teil befestige oder nach dem Fliegen wieder
eingepackt kriege.
Bis denne
Harald.