Am Wed, 21 May 2014 18:57:27 +0200 schrieb Der Habakuk:
> Am Wed, 21 May 2014 18:31:11 +0200 schrieb Erika Cieśla
> <qw...@zuiopue.invalid>:
> Du mit deinen SS-Runen bist auch nicht viel besser als die Idioten,
> die Sieg-Heil brüllen.
>
> Nur nochmal zur Erinnerung: es stehen bis zu 3 Jahre Knast drauf!
>
> AUF BEIDES!
>
> MfG
>
> Der Habakuk.
Mein herzallerliebster Weißwürste *fressender* Freund Habakuk,
Gucken wir und den einschlägigen Paragraphen mal näher an
http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html
Der § 86 spricht ganz allgemein von Propagandamitteln.
und fährt dann fort (Absatz 2 und 3)
Zitat
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§
11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der
staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger
Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der
Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der
Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Zitat Ende.
Die Verwendung der SS-Rune (oder dem sehr ähnlichen griechischen
Buchstaben Koppa) fällt hier in diesem Zusammenhang *nicht* unter den
Begriff "Propagandamittel", weil klar erkennbar ist, dass damit KEINE
Propaganda FÜR eine verfassungswidrige Organisation gemacht werden soll.
Ich persönlich würde das eher unter Absatz 3 "Abwehr verfassungswidriger
Bestrebungen" und "ähnliche Zwecke" subsummieren.
Mithin ist m. E. die Verwendung der SS-Rune durch Erika an dieser Stelle
NICHT strafbar, sondern ausdrücklich erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Ijon Tichy