a.anderer
unread,Feb 16, 2024, 3:47:33 PM2/16/24You do not have permission to delete messages in this group
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Der Publizist und Politiker Jürgen Todenhöfer hat Strafanzeige gegen
die Bundesregierung wegen Beihilfe zu Israels Krieg im Gazastreifen
erstattet. In einem Statement am Freitag schreibt er, dass das
Vorgehen der Regierung Netanjahu ein völkerrechtswidriger
Angriffskrieg sei und unter den Paragraphen 11 des
Völkerstrafgesetzbuchs falle.
Jürgen Todenhöfer, Bundesvorsitzender der Gerechtigkeitspartei – Team
Todenhöfer und ehemaliger Bundestagsabgeordneter der CDU (1972 bis
1990), hat heute Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung
wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen im Gazastreifen erstattet. Das geht
aus einer am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung des
Journalisten und Politikers hervor.
Darin heißt es:
"Ich habe heute Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung
wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen nach § 8 und § 11
Völkerstrafgesetzbuch erstattet. Die Regierung Netanjahu begeht in
Gaza schwerste Kriegsverbrechen. Die Ampel leistet hierzu politisch
und militärisch Beihilfe. Unter anderem durch eine Verzehnfachung
ihrer Rüstungsexporte an Israel seit Kriegsbeginn. Diese Beihilfe zu
Kriegsverbrechen ist strafbar."
An der Strafanzeige beteiligt sich laut Todenhöfer auch ein aus Gaza
stammender Deutscher, der bei einem der Angriffe Israels auf Gaza
einen Großteil seiner Familie verloren hat.
Todenhöfer in Stuttgart: "Nicht Friedenstauben, Kriegstreiber wie
Scholz sind gefallene Engel"
Todenhöfer in Stuttgart: "Nicht Friedenstauben, Kriegstreiber wie
Scholz sind gefallene Engel"
Das Grundgesetz verlange von allen Deutschen, "dem Frieden der Welt zu
dienen" und nicht den Kriegen westlicher oder prowestlicher Staaten,
"die erkennbar mit Selbstverteidigung nichts zu tun haben", heißt es
in dem Statement weiter.
Der Generalbundesanwalt stehe vor einer schwierigen juristischen und
auch politischen Aufgabe. Er dürfe bei der Bearbeitung der Anzeige dem
"zu erwartenden Druck" der Bundesregierung nicht nachgeben.
Nach Paragraph 11 des Völkerstrafgesetzbuchs ist die Führung eines
Angriffskrieges mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren zu
bestrafen, laut Paragraph 8 ist auch die Beihilfe dazu strafbar.