Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Kriegspropaganda: War der Kriegseintritt Russlands wirklich ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg?

0 views
Skip to first unread message

a.anderer

unread,
Jan 29, 2024, 10:43:53 AM1/29/24
to
https://globalbridge.ch/kriegspropaganda-war-der-kriegseintritt-russlands-wirklich-ein-voelkerrechtswidriger-angriffskrieg/

Kriegspropaganda: War der Kriegseintritt Russlands wirklich ein
völkerrechtswidriger Angriffskrieg?

21. Januar 2024 Von: Redaktion in Allgemein, Geschichte, Medienkritik,
Militär, Politik

(Red.) Das Hauptargument für die gegenwärtige aktive Beteiligung der
NATO am Ukraine-Krieg – durch Finanzierung, Waffen,
Geheimdienstinformationen, militärische Unterstützung und militärische
Ausbildung – ist, dass es sich um einen „unprovozierten Angriffskrieg
Russlands“ gehandelt habe. Was ist nach dem Völkerrecht ein
Angriffskrieg? Und was waren die genauen Umstände des russischen
Kriegseintritts am 24. Februar 2022? Diese Fragen sind unendlich
wichtig. Es ist deshalb sehr wichtig, hier genau hinzusehen, denn wenn
es kein völkerrechtswidriger Angriffskrieg war, dann fällt die gesamte
westliche Kriegspropaganda wie ein Kartenhaus zusammen. Wichtig dabei
ist: Krieg ist immer ein Verbrechen, es gibt nichts Schlimmeres! Eine
Friedenslösung braucht aber ein Ende der Kriegspropaganda und ein Ende
der Waffenlieferungen.

Mit diesen Fragen beschäftigt sich ausführlich das Buch
„Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg – um was es wirklich geht“ von Thomas
Mayer. Globalbridge hat das Buch rezensiert: Ukraine-Krieg: dazu
gibt’s jetzt ein sehr informatives Buch! Das Buch ist eine sorgfältig
recherchierte und umfassende Tatsachensammlung und Analyse. Es
enthält, was man über diesen Konflikt wissen muss. Wie ist er
historisch entstanden? Mit welchen Weichenstellungen wurde auf den
Krieg hingesteuert? Wie haben die Ukraine, die USA, die NATO und
Russland die Eskalations-Spirale angetrieben? Um was geht es wirklich?
Im folgenden Auszug aus dem Buch „Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg“
werden die Umstände des Kriegseintritts Russlands am 24. Februar 2022
genauer beleuchtet. (cm)

Kriegseintritt Russlands am 24. Februar 2022 – Auszug aus dem Buch von
Thomas Meyer:

Am Morgen des 24. Februar begannen russische Truppen in die Ostukraine
einzumarschieren. Aus dem furchtbaren Donbass-Krieg wurde der noch
schrecklichere Ukraine-Krieg.

Es gab in den westlichen Medien sehr viel Aufregung. Die Medien taten
ganz überrascht und verschwiegen, dass in der Ukraine schon seit 2014
Krieg herrschte. Manchmal rutschte die Wahrheit aber doch heraus. So
sagte der NATO-Generalsekretär Stoltenberg im Februar 2023:

„… weil der Krieg nicht im Februar letzten Jahres begonnen hat. Er
begann im Jahr 2014 (im Original auf Englisch: … because the war
didn’t start in February last year. It started in 2014).“

Diese Aussage war ein seltenes Versehen. Als Regel galt die
millionenfach in den westlichen Medien wiederholte Sprachregelung
„unprovozierter völkerrechtswidriger Angriffskrieg“. Das sollte als
unumstößliche Tatsache ins öffentliche Bewusstsein eingebrannt werden,
um das Feindbild zu festigen, Russland sei ein gesetzeswidriger
Verbrecher.

So wurde das Völkerrecht für Kriegspropaganda missbraucht. Tatsächlich
kann der Kriegseintritt Russlands stringent völkerrechtskonform
begründet werden. Doch darüber gab es überhaupt keine Diskussion.
Anstatt einer juristischen Klärung wurde das Wort „völkerrechtswidrig“
zu einem Schlagstock degradiert im Krieg gegen Russland.

Da diese Feststellung, dass der Kriegseintritt Russlands nicht
völkerrechtswidrig war, für die meisten eine ungeheuerliche Neuigkeit
darstellt, möchte ich an dieser Stelle die Zusammenhänge, aus denen
sich das ergibt, kurz zusammenfassen, bevor ich es ausführlich
erläutere.

Das Völkerrecht sieht vor, dass die Bevölkerung eines Landesteiles
sich durch Mehrheitsbeschluss zu einem selbstständigen Staat erklären
kann, sofern es die Voraussetzung erfüllt, über eine eigenstaatliche
Organisationsstruktur zu verfügen. Einer Anerkennung dieser
Selbstständigkeit durch andere Staaten bedarf es für die
völkerrechtliche Gültigkeit dieses Schrittes nicht. Das war bei den
Donbass-Republiken wie auch auf der Krim der Fall. Die
Donbass-Republiken sind nach dem Völkerrecht selbstständige Staaten.
(Ausführlich dazu im Buch „Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg“ ab Seite
233.) Die militärischen Angriffe der Ukraine mit Artillerie- und
Raketenbeschuss auf zivile und militärische Ziele in den Gebieten
dieser Staaten sind ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg der Ukraine
auf die Donbass-Volksrepubliken. Solange Russland die Republiken nicht
als solche anerkannte, konnte es ihnen nicht völkerrechtskonform
militärisch zu Hilfe kommen. Aber mit der Anerkennung war Russland
berechtigt, einem von einem Aggressor völkerrechtswidrig angegriffenen
Staat auf dessen Aufforderung hin militärisch beizustehen. Es kommt
hinzu, dass ein Großteil der Bevölkerung der Republiken bereits die
russische Staatsbürgerschaft hatte. Insofern war der Angriff auf die
Republiken ein Angriff auf russische Staatsbürger.

Im westlichen Narrativ kommt all das nicht vor, weil die
Willensbekundung der Menschen auf der Krim wie in den
Donbass-Republiken negiert wird. Das Feindbild Russland macht es
möglich, alles als erzwungenen Gewaltakt Russlands darzustellen. Dass
dem nicht so war, habe ich ausführlich beschrieben und belegt. So
ergibt sich aus den Fakten und der Analyse, dass die Ukraine einen
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg durchgeführt hat, und dass Russland
dem Völkerrecht entsprechend den Donbass-Republiken bei ihrer
legitimen Selbstverteidigung zu Hilfe gekommen ist. Russland ist nicht
der völkerrechtswidrige Aggressor, sondern das ist die Ukraine. Die
massive Steigerung des Beschusses der Volksrepubliken durch
ukrainisches Militär ab dem
17. Februar 2022, auf die diese mit einer deutlich schwächeren
Gegenwehr antworteten (was von der OSCE dokumentiert wurde), hatte den
Zweck, Russland zum Kriegseintritt zu zwingen.

Ich betone ausdrücklich, dass diese völkerrechtliche Betrachtung keine
Rechtfertigung des Krieges bedeutet. Denn auch wenn ein Krieg
rechtlich zulässig ist, ist er immer schrecklich und erzeugt
unendliches Leid. Ich halte es jedoch für wichtig, die Frage der
rechtlichen Beurteilung und die Frage der moralischen Sinnhaftigkeit
getrennt zu betrachten.

Im Folgenden will ich ausführlicher schildern, warum der
Kriegseintritt Russlands nicht völkerrechtswidrig war.

Kriegsbeteiligung nach dem Völkerrecht

Die UNO-Charta als Basis des Völkerrechts nennt drei Gründe, die eine
Kriegsbeteiligung rechtfertigen:

1. Wenn ein Staat angegriffen wurde, darf er sich nach Artikel 51
verteidigen. Maßnahmen der Selbstverteidigung „sind dem Sicherheitsrat
sofort anzuzeigen“.

2. Der angegriffene Staat kann auch andere Staaten um Unterstützung
bitten. Nach Art. 51 kann das Selbstverteidigungsrecht auch
„kollektiv“ ausgeübt werden.

3. Der Sicherheitsrat kann nach Artikel 42 ein Mandat für einen
Militäreinsatz zur „Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens
und der internationalen Sicherheit“ beschließen. Das hat dann Vorrang
vor dem Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51.

Für den Ukraine-Krieg bedeutet das: Die Ukraine hat die beiden
Donbass-Volksrepubliken angegriffen. Diese verteidigten sich
entsprechend Punkt 1. Sie baten Russland entsprechend Punkt 2 um
militärische Hilfe. Der UNO-Sicherheitsrat hat entsprechend Punkt 3
keinen Beschluss getroffen. Sehen wir uns die Vorgänge noch genauer
an.

21. Februar 2022: Anerkennung der Volksrepubliken und
Beistandsabkommen

Für die Einwohner der Donbass-Volksrepubliken war der 21. Februar 2022
ein großer Tag, der bis in die Nacht gefeiert wurde. Der russische
Präsident Putin hatte die Donbass-Republiken anerkannt und ein
Beistandsabkommen mit ihnen geschlossen. Acht Jahre hatten die
Volksrepubliken darauf gewartet. Die Hoffnung auf Frieden wuchs.

Damit man diesen Vorgang einordnen kann, führen wir uns den
Hintergrund vor Augen. Seit dem 17. Februar 2022 nahm der
Artillerie-Beschuss durch die ukrainische Armee stark zu, wie wir
gesehen haben. Am Mittag des 18. Februar erklärte Denis Puschilin, der
Regierungschef der Donezker Volksrepublik, dass die Bevölkerung der
Region Donezk in die benachbarte russische Region Rostow evakuiert
wird. Denis Puschilin schrieb in einer Erklärung: „Der ukrainische
Präsident Wladimir Selenskyj wird in Kürze dem Militär den Befehl
geben, in die Offensive zu gehen und einen Plan zum Einmarsch in das
Gebiet der Volksrepubliken Donezk und Lugansk umsetzen.“ Die
Evakuierung der Bevölkerung der Volksrepublik Donezk begann sofort am
Nachmittag. Ein Bericht beschreibt die Stimmung: „Erste Busse für die
Evakuierung fahren bereits in den Donbass-Städten und Dörfern vor!
Unterdessen ist lautes Sirenengeheul des Katastrophen- und
Zivilschutzes zu hören. Auch vor den Banken bilden sich
Menschenschlangen. Es heißt, der ukrainische Großangriff gegen den
Donbass stehe unmittelbar bevor.“ Auch die Lugansker Volksrepublik
forderte die Bewohner auf, nach Russland zu fliehen.

Wie konkret die Kiewer Regierung einen Einmarsch in den Donbass
vorbereitet hatte, ist nicht sicher belegt, auch wenn es die
grundsätzliche Absicht von Kiew war, wie wir im letzten Kapitel
gesehen haben. Zweifellos fand ein Artillerieangriff der Ukraine auf
die Volksrepubliken statt.

Warum wurden die Volksrepubliken nach den Unabhängigkeitsreferenden
2014 acht Jahre lang von Russland nicht anerkannt? Hätte Russland ein
Interesse daran gehabt, den Donbass zu integrieren, hätte es das 2014
relativ problemlos genauso tun können, wie es mit der Krim geschehen
ist. Westliche Sanktionen hatte es sowieso gegeben, und durch eine
Vereinigung mit dem Donbass wären sie kaum härter geworden. Russland
wollte aber eine Lösung innerhalb der Ukraine und forcierte gegen die
Widerstände in den Volksrepubliken das Minsk-Abkommen. Solange
Russland dieses Ziel verfolgte, erkannte es die Unabhängigkeit der
Volksrepubliken nicht an, um die Möglichkeit aufrecht zu erhalten,
dass die unabhängigen Volksrepubliken autonome Teile der Ukraine
werden.

In der Duma, dem russischen Parlament, wurde über die Anerkennung der
Donbass-Republiken heftig gestritten. Darüber berichtet der Journalist
Thomas Röper am 21. Februar 2022:

Die Kommunistische Partei Russlands (die keine Kommunisten mehr sind,
sondern eher das, was früher die SPD in Deutschland war) fordert als
einzige Partei schon seit Beginn des Konfliktes 2014, die
Donbass-Republiken diplomatisch anzuerkennen. Ihr Argument ist, dass
das der einzige Weg sei, wie man die Menschen dort vor dem Kiewer
Beschuss schützen kann, denn Kiew würde es kaum wagen, die Gebiete zu
beschießen, wenn Russland sie offiziell als Staaten anerkennt und
unter seinen Schutz stellt. Eine Mehrheit gab es in der Duma dafür
nie, denn die Bedenken, den Konflikt dadurch zu verschärfen, waren bei
den anderen Parteien größer. (…) In den Monaten vor Februar 2022 ist
die Stimmung aufgrund des aggressiven Verhaltens von Kiew, vor allem
aber wegen der geradezu zügellosen Waffenlieferungen des Westens an
die Ukraine, umgeschlagen. Inzwischen wird in Russland befürchtet,
dass Kiew einen Angriff auf den Donbass beginnen und versuchen könnte,
den Konflikt gewaltsam zu lösen. Die Tatsache, dass ein Kiewer Angriff
Straßenkämpfe in dicht besiedelten Gebieten und massiven
Artilleriebeschuss bedeuten würde, hat die Stimmung in letzter Zeit
umschlagen lassen. Immer öfter ertönte der Ruf nach Anerkennung der
Donbass-Republiken auch außerhalb der Kommunistischen Partei.

Dazu kam: Da die Reisepässe der Volksrepubliken, außer von Russland,
von keinen anderen Staaten anerkannt wurden und sich Kiew weigerte,
Dokumente in den Volksrepubliken auszustellen, bekamen die
Donbass-Bewohner seit 2019 die Möglichkeit, russische Pässe zu
beantragen, womit sie auch die russische Staatsbürgerschaft erhielten.
So lebten Anfang 2022 in den Volksrepubliken über 700.000 russische
Staatsbürger, für die sich Russland natürlich verantwortlich fühlte.

Der Sinneswandel in der Duma kam also zustande, weil Kiew immer
offener sagte, dass es den Donbass-Krieg mit Gewalt lösen und das
Minsker Abkommen nicht umsetzen will. So ging die Minsker Hoffnung auf
Frieden verloren und die russische Duma forderte am 15. Februar 2022
die Anerkennung der Donbass-Republiken, überlies die endgültige
Entscheidung darüber aber dem Präsidenten.

Kiew reagierte auf diese Entscheidung der Duma am 17. Februar 2022
provokativ mit einem stark erhöhten Artilleriebeschuss auf die
Volksrepubliken. (Anm: Das ist in den OSCE-Berichten zu den
Waffenstillstandsverletzungen dokumentiert. Diese wurden im Buch im
vorherigen Kapitel analysiert.)

Präsident Putin hielt dann am 21. Februar 2022 eine Grundsatzrede über
die Geschichte der Sowjetunion und über die Fehler von Lenin und
Stalin, die Republiken künstlich und totalitär zusammenzufügen, was zu
den gegenwärtigen Problemen geführt habe. Putin sprach auch über die
Missachtung russischer Interessen durch die NATO. Dann verwies er auf
den Horror von acht Jahren Donbass-Krieg. „Jetzt vergeht praktisch
kein Tag mehr, an dem nicht Städte und Dörfer im Donbass beschossen
werden.“ Der Einsatz für das Minsker Friedensabkommen und die „Wahrung
der territorialen Integrität der Ukraine“ seien umsonst gewesen, da
die Kiewer-Regierung nur eine „militärische Lösung“ der Donbass-Frage
anstrebe. Am Ende der Rede sagte Putin, dass er „die Unabhängigkeit
und Souveränität der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik
Lugansk unverzüglich anerkennt“. Wichtig ist die folgende Warnung an
die Kiewer Regierung:

Und von denen, die in Kiew die Macht übernommen haben und halten,
fordern wir die sofortige Einstellung der Feindseligkeiten.
Andernfalls wird die Verantwortung für die mögliche Fortsetzung des
Blutvergießens ausschließlich auf dem Gewissen des Regimes lasten, das
das Gebiet der Ukraine regiert.

Das Dekret zur Anerkennung der beiden Donbass-Republiken sah dann auch
die Entsendung von russischen Truppen in den Donbass zur „Sicherung
des Friedens“ vor.

Russland erkannte die beiden Donbass-Republiken also am 21. Februar
2022 an. Sie wurden nicht erst dadurch unabhängig, aber die
Anerkennung hatte wichtige Konsequenzen. In den Republiken lebten
inzwischen über 700‘000 Menschen mit russischem Pass. Jetzt konnten
die Republiken Russland um Hilfe bitten gegen die militärische
Aggression der Ukraine. Jetzt war es legal, wenn russisches Militär zu
Hilfe kommt. Jetzt war der völkerrechtswidrige Angriff der Ukraine auf
die Donbass-Republiken faktisch ein Angriff auf Russland selbst. (…)

Trotz Beistandsabkommen mit Russland: Ukrainische Armee führt
Angriffskrieg im Donbass fort

Präsident Putin hatte in seiner Rede am 21. Februar 2022 eine klare
Warnung an die Kiewer Regierung ausgesprochen, diese zur „sofortigen
Einstellung der Feindseligkeiten“ aufgefordert, und russische Truppen
wurden zur Friedenssicherung in den Donbass geschickt. Damit hatte
sich die Situation im Vergleich zu den acht Jahren Donbass-Krieg davor
deutlich verändert. Durch die Anerkennung der Republiken und das
Beistandsabkommen war klar, dass ein weiterer Beschuss der
Volksrepubliken zu militärischen Konsequenzen durch Russland führen
musste.

Kiew hat den Beschuss auf die Volksrepubliken nach dem 21. Februar
aber nicht beendet, sondern noch einmal demonstrativ erhöht. Es ist
also festzuhalten, dass Kiew den Angriffskrieg fortführte und sogar
den Krieg mit Russland aktiv suchte. Hätte die Kiewer-Regierung den
Krieg mit Russland vermeiden wollen, dann hätte sie sofort den Befehl
zum Einstellen aller Kampfhandlungen gegeben: Das hat sie aber nicht.
Wenn von der ukrainischen Seite keine Granaten mehr gekommen wären,
hätte man sehen können, ob auch die Donbass-Milizen ihren Beschuss
einstellen. In jedem Fall hätte es keinen aktuellen Grund mehr für den
Einmarsch russischer Soldaten gegeben. Stattdessen lieferte die Kiewer
Regierung durch die fortgeführte Aggression den Grund für das
völkerrechtskonforme Einschreiten der russischen Armee.

Russische Militäroperation ist nach Art. 51 UNO-Charta
völkerrechtskonform

Nachdem Russland am 21. Februar 2022 die beiden Donbass-Republiken
anerkannte, baten deren Regierungschefs am 23. Februar in einem Brief
den russischen Präsidenten Putin um militärische Hilfe bei der Abwehr
ukrainischer Angriffe. Am 24. Februar 2022 verkündete Putin in einer
Rede den Beginn der russischen Militäroperation in der Ukraine. In
seiner Rede bezog sich Putin auf Art. 51 der UNO-Charta, der das Recht
auf Selbstverteidigung regelt:

In diesem Zusammenhang habe ich, gemäß Teil 7 Artikel 51 der Charta
der Vereinten Nationen, mit Genehmigung des russischen
Föderationsrates, und in Übereinstimmung mit den von der
Bundesversammlung am 22. Februar dieses Jahres ratifizierten Verträgen
über Freundschaft und gegenseitigen Beistand mit der Volksrepublik
Donezk und der Volksrepublik Lugansk, beschlossen, eine
Militäroperation durchzuführen.

Der Einsatz der russischen Armee wurde also mit Artikel 51 UNO-Charta
begründet, der militärische Hilfe für ein angegriffenes Land vorsieht.
Wurden die Volksrepubliken angegriffen? Ja. Der Angriffskrieg der
Ukraine gegen den Donbass begann mit der Entscheidung des Kiewer
Sicherheitsrates am 13. April 2014. Er kostete bis 2021 über 14.000
Menschen das Leben. Ab dem 17. Februar 2022 nahm der Granatenbeschuss
der Donbass-Republiken stark zu. Am 21. Februar erkannte Russland die
Volksrepubliken an, schloss mit ihnen ein Beistandsabkommen und Putin
forderte die ukrainische Regierung in Kiew zur sofortigen Einstellung
des Beschusses auf. Kiew ignorierte das und tat das Gegenteil:
Tausende weitere Granaten hagelten auf die Menschen im Donbass nieder.
Am 23. Februar baten die Donbass-Republiken Russland schriftlich um
Hilfe. – Damit waren die Voraussetzungen für einen militärischen
Beistand nach Artikel 51 UNO-Charta gegeben.

Dazu kommt, dass Russland aufgrund des Minsk-2-Abkommens, das durch
den Beschluss des UNO-Sicherheitsrates höchste völkerrechtliche
Anerkennung erhielt, als Garantiemacht eine besondere
Schutzverantwortung für die Unversehrtheit der Bevölkerung in den
Donbass-Republiken hatte.

Diese völkerrechtliche Begründung wurde im Westen nicht diskutiert und
gegenüber der Öffentlichkeit unterschlagen. Für die Dämonisierung
Russlands brauchte es den millionenfach wiederholten Slogan vom
„brutalen unprovozierten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“, um in
den Emotionen der breiten Bevölkerung festzuschreiben, dass sich
Russland an keine Gesetze halte, gefährlich und böse sei.

Zusammenfassung:

Nach der russischen Anerkennung der Volksrepubliken Donezk und Lugansk
und dem Beistandspakt am 21. Februar 2022, nach dem fortdauernden und
schließlich massiv gesteigerten Beschuss der beiden Volksrepubliken
durch die ukrainische Armee, und nach dem Hilferuf der Volksrepubliken
am 23. Februar 2022 an Russland, war Russland verpflichtet, in den
Krieg einzutreten. Die diplomatischen Wege waren zu einem Ende
gekommen. Der „militärische Sondereinsatz“ wurde von Putin zu Recht
mit Art. 51 der UNO-Charta als völkerrechtskonform legitimiert. Die
Ausweitung des Donbass-Krieges in den Ukraine-Krieg ist eine sehr
schlimme Entwicklung. Eine realistische Alternative wurde aber bisher
von niemandem vorgebracht. Dazu wäre eine Achtung der
Autonomieinteressen der Donbass-Volksrepubliken durch die Ukraine und
eine Achtung der Sicherheitsinteressen Russlands durch die NATO nötig
gewesen. Dazu waren die NATO und die Ukraine aber nicht bereit.

Am 21. Februar 2022 schlossen Russland und die beiden
Donbass-Volksrepubliken einen Beistandspakt. Dass ein weiterer
Artilleriebeschuss des Donbass zu einem Eingreifen Russlands führen
würde, war für die Ukraine ab diesem Moment glasklar. Die ukrainische
Regierung beendete aber diese kriegerischen Handlungen nicht, sondern
intensivierte sie stattdessen. Somit ist bewiesen, dass der
Ukraine-Krieg und der Einmarsch russischer Truppen, der am 24. Februar
2022 begann, von der ukrainischen Regierung aktiv herbeigeführt wurde.

(Ende Buchauszug. Im Buch ab Seite 442, inkl. zahlreiche
Quellenangaben)

Thomas Mayer: Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg – Um was es wirklich
geht
Oktober 2023, kartoniert, 600 Seiten, durchgehend farbig bebildert,
Print-ISBN 978-3-89060-863-1, E-Book-ISBN 978-3-89060-483-1. Das Buch
ist überall im Buchhandel.

Siehe dazu unbedingt auch Wolfgang Bittner: «Kann sich Russland auf
Selbstverteidigung berufen?»

Und siehe dazu auch David Hendrickson: «Die Abspaltung des Donbass von
der Ukraine war kein Verstoss gegen das Völkerrecht» (Auf
Globalbridge.ch)
0 new messages