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[IN-004] Netiquette des Individual Network

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Individual Network e.V.

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Dec 4, 1998, 3:00:00 AM12/4/98
to
Archive-Name: IN-Netiquette
Posting-Frequency: monthly
Last-Modified: 28 Aug 1997

IN-Document-ID: IN-004-003 (IN-Netiquette)

Netiquette des Individual Network (26.12.1994, HS)
=============================================================================
Artikel 1: Zustaendigkeit
Artikel 2: Teilnehmer (Benutzer)
Artikel 3: Weitergabe von News
Artikel 4: Mailforwarder
Artikel 5: Solidaritaetsprinzip
Artikel 6: Firmen, Universitaeten, oeffentliche Einrichtungen
Artikel 7: Abwerbung
Artikel 8: Verwaltungsrechner
Artikel 9: News-Controlmessages
Artikel 10: Persoenlichkeitsschutz
Artikel 11: Ausgeschlossene Sites
Artikel 12: Kommerzielle Nutzung
Artikel 13: Ausschluss von Domains
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Artikel 1: Zustaendigkeit
-------------------------
Die Betreibergemeinschaften (Domains) entscheiden ueber ihre Politik, ihre
Netiquette und ihren technischen Anschluss autonom. Das Individual Network
hat die Aufgabe, die nationale und die internationale Konnektivitaet zu
schaffen und zu erhalten sowie die Arbeit der Domains zu koordinieren. Die
Domains informieren sich ueber ihre "Politik" untereinander und kooperieren
fuer eine gemeinsame "Politik" im Individual Network.

Artikel 2: Teilnehmer (Benutzer)
--------------------------------
Fuer das Verhalten der Teilnehmer beim Posten, Mailen und bei der Nutzung
anderer Netzdienste sei hier auf die regionalen und netzspezifischen
Regelwerke (Netiquetten) verwiesen, deren Einhaltung empfohlen wird. Die
Netiquette des Individual Network bezieht sich allein auf Dinge im Rahmen des
Individual Network oder im Zusammenleben der Domains.

Artikel 3: Weitergabe von News
------------------------------
News, die ueber die vom Individual Network zur Verfuegung gestellten Dienste
bezogen wurden, duerfen nur an Sites weitergegeben werden, die dazu auch durch
eine Vereinbarung mit einem Provider, bei dem der Individual Network e.V.
Kunde ist, berechtigt sind. Dabei sollte vermieden werden, News an
Wiederverkaeufer (z.B. POPs) weiterzugeben, weil diese keine Endkunden
darstellen. Es ist zu beachten, dass diese Regelung des Individual Network
durch Auflagen eines lokalen Versorgungspunktes (Universitaet, POP etc.)
fuer einzelne Betreibergemeinschaften weiter eingeschraenkt werden kann
und diese ebenfalls zu beruecksichtigen sind.

Artikel 4: Mailforwarder
------------------------
Es ist nicht zulaessig, auf Sites, die dem Individual Network angehoeren,
Mailforwarder fuer Rechner oder Benutzer einzurichten, die nicht dem
Individual Network angehoeren.

Artikel 5: Solidaritaetsprinzip
-------------------------------
Das Individual Network lebt davon, dass die Domains sich gegenseitig vertrauen
und keine versucht, die andere zu uebervorteilen. Das Individual Network ist
eine Solidargemeinschaft mit dem Ziel, guenstige und sichere internationale
Konnektivitaet zu schaffen. Daher sind die Bedingungen im Rahmen der
Kostenverteilung im Individual Network (IN-Info [IN-002], Kapitel 9)
einzuhalten.

Artikel 6: Firmen, Universitaeten, oeffentliche Einrichtungen
-------------------------------------------------------------
Firmen, Universitaeten und oeffentliche Einrichtungen duerfen die Leistungen
des Individual Network nicht nutzen und koennen nicht in den Betreiberge-
meinschaften aufgenommen werden. Ein voruebergehender Anschluss zu Testzwecken
mit dem Ziel, dass diese Teilnehmer selbst einen Vertrag mit einem Provider
ihrer Wahl abschliessen, ist gestattet. Ueber einen Anschluss zu Testzwecken
muss der Vorstand des Individual Network e.V. informiert werden.

Artikel 7: Abwerbung
--------------------
Die gezielte Abwerbung von Sites aus einer anderen Betreibergemeinschaft hat
zu unterbleiben.

Artikel 8: Verwaltungsrechner
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Der Verwaltungsrechner einer Betreibergemeinschaft muss auch unter dem
Domainnamen (ohne Rechnernamen) erreichbar sein.

Beispiel:
Der Verwaltungsrechner der Betreibergemeinschaft "IN-Domain"
soll auch als "in-domain.de" erreichbar sein. Wie auf allen Systemen
im Internet sollte die Mailadresse "postmaster" vorhanden sein und
dahin adressierte Mail von einem technischem Kontakt der Betreiber-
gemeinschaft gelesen werden. "postm...@in-domain.de" sollte also
eine sinnvolle Adresse sein.

Artikel 9: News-Controlmessages
-------------------------------
Die Betreibergemeinschaften sollten dafuer Sorge tragen, dass die Teilnehmer
durch Absenden von Controlmessages in den News keinen grossen (finanziellen)
Schaden erzeugen. Dieses kann durch Information, administrative oder
technische Massnahmen sichergestellt werden. Folgende Controlmessages
koennen bei unbedarfter Nutzung sehr hohe Kosten erzeugen und sollten
gnach Moeglichkeit voellig vermieden werden: sendsys, version, senduuname.
Auch der Umgang mit checkgroups, newgroup und rmgroup sollte erfahrenen
Benutzern vorbehalten bleiben, um fehlerhafte Controlmessages zu vermeiden.

Artikel 10: Persoenlichkeitsschutz
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Es duerfen beim Mailverkehr und bei anderen Kommunikationsdiensten keine
unnoetigen Verkehrsdaten erhoben werden. Die Erhebung von Verkehrsdaten hat
nur im technisch und administrativ notwendigem Rahmen zu erfolgen; die Daten
sollten anschliessend geloescht werden. Eine personenbezogene Auswertung von
Verkehrsdaten z.B. zum Zwecke der Erstellung von Persoenlichkeitsprofilen darf
nicht erfolgen.
Inhaltsdaten bei personenbezogener Kommunikation (Mail) sind nicht zu erheben,
zu kontrollieren oder zu speichern, sofern dieses ueber die zum Transport
noetige Technik hinausgeht.

Artikel 11: Ausgeschlossene Sites
---------------------------------
Sites (Teilnehmer), die von einer Betreibergemeinschaft ausgeschlossen wurden,
koennen nur in begruendeten Ausnahmefaellen von einer anderen, dem
Individual Network angehoerenden, Domain aufgenommen werden.

Artikel 12: Kommerzielle Nutzung
--------------------------------
Die Nutzung der vom Individual Network gebotenen Dienste fuer kommerzielle
Interessen ist verboten. Das Individual Network foerdert, unterstuetzt und
gestattet ausschliesslich die private Nutzung der Dienste.

Artikel 13: Ausschluss von Domains
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Ein Verstoss gegen die Netiquette des Individual Network, insbesondere
gegen Artikel 5 oder Artikel 12, kann den Ausschluss aus einer Betreiber-
gemeinschaft oder den Ausschluss der Betreibergemeinschaft aus dem
Individual Network zur Folge haben. Naeheres regelt die Satzung des
Individual Network e.V.
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--
Individual Network e.V. _/ Martin Schulze
in...@individual.net _/ jo...@office.individual.net
Geschaeftszeit: Di+Fr, 15-18 Uhr _/ Tel: (0441) 9834715
Key fingerprint = 06 C0 48 6C C4 18 B9 7D 85 D7 13 F0 E9 5A A9 72

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