Regeln für die Einrichtung und Entfernung von de-Gruppen
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Vom 18. September 1995, geändert am 6. Februar 1996,
behutsam ins Deutsche übersetzt und in eckigen Klammern
kommentiert von Ralph Babel.
Inhalt
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Teil 1: Überblick
Teil 2: Zusammenfassung
Teil 3: Moderation
Teil 4: RfD
Teil 5: Die Diskussion
Teil 6: CfV
Teil 7: Die Wahlregeln
Teil 8: Nach der Wahl
Teil 9: Sonderregeln für kombinierte Votings
Teil 10: Sonderregel für de.alt.*
Teil 11: Danksagung
1 Überblick
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Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist - von
technischer Seite gesehen - ausgesprochen einfach. In der
Tat reicht ein einziger Artikel, der einem bestimmten Format
entspricht, dazu aus. Damit aber nicht vollständig
chaotische Zustände herrschen, in denen jeder, der glaubt,
das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen, eine
newgroup-Message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln
zur Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten
Systemen wird auch technisch das hier beschriebene Prozedere
bevorzugt.
Diese Regeln differieren von News-Hierarchie zu
News-Hierarchie. So gelten für Gruppen innerhalb der
»alt.*«-Hierarchie andere Bedingungen als innerhalb von
»news.*«. Der folgende Text beschreibt die Spielregeln, wie
sie innerhalb der deutschsprachigen News-Hierarchie »de.*« -
mit Ausnahme von »de.alt.*«, dazu siehe Teil 10 - gelten.
Diese Spielregeln gelten zunächst einmal nur für die
Einrichtung oder Entfernung einer Gruppe; es spricht jedoch
nichts dagegen, auch andere netzübergreifende Entscheidungen
nach analogen, nur im Detail abweichenden Regeln zu
entscheiden.
Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet,
so ist es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung
akzeptiert wird.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein
Netzteilnehmer oder Systemadministrator in irgendeiner Weise
an die »Beschlüsse« des Netzes gebunden ist: Ob eine Gruppe
lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine Gruppe lokal
entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird oder
nicht - das ist alles Entscheidung des lokalen News-Admins
beziehungsweise dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts
und niemanden irgendeine Art von Rechtsanspruch, und das
Usenet hat keine - oder besser: verzichtet freiwillig auf
jegliche - Exekutive.
Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu
verstehen: Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen
net.sheriffs wie gegen net.terrorists! Es wäre doch schade,
wenn wegen letzterer die Freiheit dieses Netzes
eingeschränkt werden müßte ...
2 Zusammenfassung
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Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema
durch einen förmlichen RfD (siehe unten) zur Diskussion
stellt, der Diskussion genügend Zeit läßt und dann, falls
noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf Erfolg bestehen,
durch einen förmlichen CfV (siehe unten) darüber abstimmen
läßt.
Ist die Wahl erfolgreich, veranlaßt der Moderator oder der
Wahlleiter die notwendigen Schritte zur »Durchsetzung« der
Entscheidung, indem er einen dafür vorgesehenen Server die
Einrichtungsnachricht (newgroup) abschicken läßt. Dieser
Server kann von jedem Netznutzer per Einspruchsmail in
diesem Prozedere gestoppt werden.
[Siehe Kommentar zu Teil 8.]
Damit alle Administratoren und alle interessierten
Netznutzer mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen,
müssen alle Ankündigungen und Einrichtungen über die
Newsgroup de.admin.news.announce laufen.
3 Moderation
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Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
ausschließlich der Veröffentlichung von Diskussionsaufrufen
(RfDs, siehe unten), Wahlaufrufen (CfVs, siehe unten),
Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser
Gruppe (wie Listen laufender Votings) sowie dazu analogen
Postings. Wünscht man eine solche Veröffentlichung, so muß
man seinen Artikel per E-Mail an den Moderator schicken.
Die momentane Adresse des Moderators lautet:
<mode...@dana.de>.
Der Moderator prüft, ob der gewünschte Artikel den
Bestimmungen der Gruppe entspricht. Findet er
Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so schickt er entweder
eine Liste der strittigen Punkte an den Initiator zurück
oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert diese. Ist
der Artikel akzeptabel, so wird der Moderator ihn in
de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten
Gruppe oder Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet
insbesondere, daß RfD/CfV _ausschließlich_ per Mail an den
Moderator gehen. Ein Posten »auf eigene Faust« hat zu
unterbleiben. Ausnahmen regeln allein die
Moderatorenwahlregeln für de.admin.news.announce.
Moderator»eid«: Bei allen Entscheidungen als Moderator werde
ich mich bemühen, mich nicht an die Buchstaben, sondern an
den Geist einer Regel zu halten. Wenn man mich also
_überzeugen_ kann, werden Regelabweichungen im Einzelfall
akzeptiert. Auf das Überzeugen lege ich in einem solchen
Fall allerdings Wert!
[Voriger Absatz ist eine persönliche Äußerung von Lutz
Donnerhacke. Klarstellung durch selbigen vom 1996-12-30:
»Wer darauf besteht, kann jede Empfehlung durchbrechen.«]
4 RfD
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Wünscht man einen förmlichen »Aufruf zur Diskussion« -
englisch »Request for Discussion« oder kurz RfD - so muß
dieser an den Moderator von de.admin.news.announce geschickt
werden. Dieser wird ihn, wenn er den Regeln entspricht, in
de.admin.news.announce posten; ansonsten wird er Rücksprache
mit dem Initiator halten.
Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:
- Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert
werden soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe
sollte insbesondere der angestrebte Status (moderiert oder
unmoderiert) und der Name der Gruppe erwähnt sein. Sollte
eines von beidem (oder beides) noch unklar sein, so sollte
darauf explizit hingewiesen werden.
- Nach Möglichkeit bereits hier, spätestens jedoch im CfV
sollten eine Kurzbeschreibung und eine Charta erstellt
werden: Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgroup
überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis zwei Absätze
lang. Die Kurzbeschreibung (zirka 60 Zeichen) wird in den
regelmäßigen Postings verwendet, die den
Systemadministratoren helfen festzustellen, welche
Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche
News-Programme zeigen diese Information auch an - zur
Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht in
ungeeigneten Newsgroups landen.
Beispiel:
Kurzbeschreibung:
de.etc.misc Alles, was woanders nicht hinpasst
Charta:
de.etc.misc ist das »Auffangbecken« für alle Themen,
für die es keine eigene Newsgroup gibt und die auch
nicht in eine der übrigen ».misc«-Newsgroups passen
(beispielsweise de.comp.misc für computerbezogene
Themen).
5 Die Diskussion
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Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels
»Followup-To:« auf de.admin.news.groups gerichtet; eine
Diskussion an (ausschließlich) anderer Stelle sollte
unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend Zeit gelassen
werden, damit das Thema sorgfältig überdacht werden kann,
also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch
kein Konsens eingestellt hat.
Wenn die Befürworter einer neuen Gruppe sich innerhalb von
30 Tagen nicht über die strittigen Punkte einig werden
können, dann sollte die Diskussion offline (zum Beispiel per
Mail) statt in de.admin.news.groups weitergeführt werden,
bis ein Konsens erreicht ist. Wenn ein Konsens zustande
kommt, kann ein neuer, präzisierter Vorschlag eingebracht
werden. In diesem Fall wird bei der Einreichung eines RfD
(siehe oben) erneut begonnen. Ein solcher zweiter RfD sollte
als Zusammenfassung die Regel sein.
6 CfV
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_Nach_ (!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt
wurde, daß eine neue Gruppe wirklich gewünscht wird, eine
Einigung über Name, Kurzbeschreibung und Charta der Gruppe
erreicht wurde und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
moderiert werden soll, kann ein »Aufruf zur Stimmabgabe« -
englisch »Call for Votes« oder kurz CfV - beim Moderator
eingereicht werden.
Dieser muß explizit enthalten:
- an wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.
Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß
genauso klar erklärt und genauso einfach sein wie eine
Stimme gegen die Einrichtung - und umgekehrt.
Es ist explizit erlaubt, zwei verschiedene E-Mail-Adressen
für die Ja- und Nein-Stimmen einzurichten, vorausgesetzt,
sie sind auf der gleichen Maschine.
Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von
der aus der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur
»Replies« auf den »Call for Votes«-Artikel anzunehmen,
solange in dem »Call for Votes«-Artikel klar und explizit
erklärt wird, wie die Stimmen abgegeben werden können.
Wenn zwei Adressen für die Stimmabgabe benutzt werden, muß
die Adresse im »Reply-To:«-Feld _entweder_ sowohl Ja- als
auch Nein-Stimmen annehmen und bearbeiten, _oder_ sie darf
keine Stimme auf dieser Adresse akzeptieren (in diesem
Fall ist es also besser, erst gar kein »Reply-To:« zu
generieren).
Sehr empfohlen werden jedoch Sammel-Accounts, die sowohl
Ja- als auch Nein-Stimmen akzeptieren, mit einem
entsprechenden »Reply-To:« auf diese Adresse, da sie unter
anderem Meinungsänderungen (siehe unten) besser handhaben
lassen. Die Auszählung wird dadurch allerdings etwas
komplizierter.
- den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
Üblicherweise beginnt die Abstimmung mit der
Veröffentlichung des CfV, aber das muß nicht sein. Das
Ende der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der
Zeitraum sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens
einen Monat betragen.
- Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen
enthalten. Sofern nicht anders erwähnt, gelten die
üblichen Regeln (siehe unten).
- Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!)
Wahlmöglichkeit auszusehen hat.
Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen
enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen
aber vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige
Gruppe die Wahlbeteiligungsklausel (siehe unten) für die
anderen Gruppen ausgehebelt werden kann.
Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der
folgenden Punkte noch unklar ist:
- Name der Gruppe
- Kurzbeschreibung der Gruppe
- Charta der Gruppe
- Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
- der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe
Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz
intensiver Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig
geklärt werden konnten, können die Regeln für »kombinierte
Votings« (Teil 9) eingesetzt werden.
7 Die Wahlregeln
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- Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem
Zeitraum Stimmen akzeptiert werden. Wird als
Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00
des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei
das _Eintreffen_ der Stimme, nicht das Absendedatum. Es
sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen
der Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.
- Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an
welche Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse
ist verbindlich; andere Adressen werden nicht gewertet.
Stimmen müssen (!) per E-Mail abgegeben werden.
News-Artikel werden genausowenig gezählt wie
(fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
Meinungsäußerungen oder Vergleichbares.
- Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür
der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
konjunktivierte Äußerungen (»Ich würde ...«) nur als
Meinungen, nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher
auch nicht gewertet.
- Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen
Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt
nur für _genau_ _den_ Vorschlag, für den sie abgegeben
wurde. Insbesondere darf eine Stimme für oder gegen eine
Newsgroup mit einem bestimmten Namen _nicht_ als Stimme
für oder gegen eine Newsgroup mit einem anderen Namen oder
einer anderen Charta, einem anderen Status
(unmoderiert/moderiert) oder, falls moderiert, einem
anderen Moderator oder einer anderen Gruppe von
Moderatoren gezählt werden. Über jede Gruppe wird einzeln
abgestimmt; Verknüpfungen von Wahlen sind nicht möglich
(einzige Ausnahme: Verzicht auf Umbenennung von xyz zu
xyz.misc).
[Nach herrschender Meinung ist mit der abschließenden
Klammerbemerkung gemeint, daß im Rahmen einer
Untergliederung einer Hierarchie eine bestehende Gruppe
de.foo implizit - also ohne eigene Abstimmung - in
de.foo.misc umbenannt werden darf, wenn die Einrichtung
mindestens einer weiteren Gruppe der Form de.foo.* oder
die Umbenennung einer anderen Gruppe hinein in die
Hierarchie de.foo von der notwendigen Mehrheit der Wähler
angenommen wurde. Nicht minder logisch, aber durch die
gängige Praxis nicht belegt, ist die Interpretation,
wonach auch über die Umbenennung von de.foo in de.foo.misc
explizit abgestimmt werden muß, jedoch bei Annahme keiner
sonstigen Gruppe unter de.foo von dieser Umbenennung
selbst dann abgesehen werden kann, wenn sich die
notwendige Mehrheit der Wähler eigentlich für diese
ausgesprochen hat.]
- Formulare: »Formulare« sind zwar sehr schön, um etwas
automatisch auswerten zu können, aber man sollte sie nie
vorschreiben, da sonst zum Beispiel solche Kleinigkeiten
wie Zitatzeichen oder »Tabulator vs. acht Leerzeichen« zu
einer ungültigen Stimme führen könnten.
- Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine
ansonsten korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist
wahlberechtigt und hat genau eine Stimme. Dies schließt
»fremde Netze« ausdrücklich ein. Das Wahlrecht beschränkt
sich auf natürliche Personen. Das bedeutet insbesondere,
daß jede Stimme mit einem Realname verknüpft sein muß; auf
die Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!)
Einzelfällen verzichtet werden, dazu siehe unten. Die Wahl
ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht geheim!
- Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als
angenommen, wenn nach Ablauf der Frist (siehe oben)
mindestens 2/3 aller abgegebenen, gültigen Stimmen dafür
stimmen (Verhältnis) und mindestens 30 Ja-Stimmen
eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).
- Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen derselben
Person beim Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt
abgesandte.
- Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer
gültigen Stimme (in Teil 7, »Ergebnis«), da sie das
Ergebnis verfälschen würden. Sie sollten daher auch erst
gar nicht eingesandt werden! Selbstverständlich ist es
möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer
»Enthaltung« zu widerrufen. Enthaltungen ergeben besonders
bei »kombinierten Votings« (siehe Teil 9) Sinn.
- Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür
Sorge tragen, daß jeder Abstimmende eine Bestätigung
bekommt, daß seine Stimme auch angekommen ist und gewertet
werden kann. Dies kann einerseits durch Bestätigungsmail
geschehen oder aber durch das Posten eines zweiten CfV
(oder beides). Im zweiten CfV sollten alle Namen der
bisherigen Wähler erscheinen und ob die Stimme jeweils
gültig war oder nicht. Ob die Abstimmenden mit »Ja« oder
»Nein« gestimmt haben, darf jedoch - um Wahlbeeinflussung
zu unterbinden - nicht erwähnt werden!
Zumindest einmal - möglichst in der Mitte der Wahlperiode
- sollte dieser zweite CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet
werden, bei dem eine »Massenbestätigung« (siehe oben)
ausdrücklich erwünscht ist. Der zweite CfV wird wie gehabt
per Mail an den Moderator geschickt, der ihn dann in
de.admin.news.announce (sowie gegebenenfalls weiteren
Gruppen beziehungsweise Mailing-Listen) postet.
- Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode
begründete Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln,
der Verdacht von Wahlmanipulationen oder schwere
inhaltliche Fehler im Wahlaufruf bekannt, kann die
Abstimmung durch den Wahlleiter oder durch den Moderator
von de.admin.news.announce im Einvernehmen mit dem
Wahlleiter abgebrochen werden. Ein neuer CfV ist dann
jederzeit möglich.
- Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden.
Sofern diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt der
Moderator entweder diese Regeln, und damit das ganze
Voting, ab, oder aber sie gelten verbindlich.
Grundsätzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in
wirklich begründeten Fällen akzeptiert.
8 Nach der Wahl
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Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus
dieser Liste muß eindeutig hervorgehen, wer (Mailadresse und
Realname) für was (Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf
die Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!)
Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall
angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
zurücktritt!
Diese Liste wird dann vom Moderator gepostet. Wird nicht
innerhalb einer Woche dem Ergebnis widersprochen, so wird
die Wahl als gültig angesehen. Gilt die Wahl als angenommen
(siehe Regeln oben), so veranlaßt der Moderator oder der
Wahlleiter einen definierten Server-Account, eine
newgroup-Control-Message zu verbreiten. Der Server-Account
kann per Einspruchsverfahren in dieser Prozedur angehalten
werden. Dazu sendet der Einsprucherhebende einfach E-Mail an
diesen Account. Sollte kein Einspruch eingehen, so veranlaßt
der Account gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der
Liste der offiziellen Newsgroups. newgroup-Messages von
anderen Adressen als diesem Account werden in der Regel
ignoriert.
[Das automatisierte Einspruchsverfahren existiert nicht.
Einsprüche sollten in de.admin.news.groups publik gemacht
werden und als Kopie an den Wahlleiter gehen.]
9 Sonderregeln für kombinierte Votings
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Abweichend von den obigen Regeln können sogenannte
»kombinierte Votings« durchgeführt werden, wenn
- der Name der Gruppe,
- der Moderationsstatus oder
- der Name des Moderators
strittig sind.
In diesem Fall wird für jede mögliche Kombination der
Wahlvorschläge eine eigene Wahl durchgeführt,
sinnvollerweise natürlich in _einem_ CfV. Über die
Einrichtung der Gruppe an sich ist dabei getrennt
abzustimmen.
Würde dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt
einzig derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der
das beste Verhältnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen
aufzuweisen hat, als angenommen.
[Die getrennte Abstimmung über die Einrichtung der Gruppe
widerspricht dem Punkt »Übertragbarkeit« in Teil 7, da nicht
unterschieden wird zwischen denjenigen, denen das Forum an
sich wichtig ist, und denjenigen, die auf die Einrichtung
unter einem bestimmten Namen etc. Wert legen. Die
ursprüngliche Fassung dieser Regel lautet: »Würde dann nach
obigen Regeln mehr als ein Wahlvorschlag angenommen, so gilt
einzig derjenige, der das beste Verhältnis Ja-Stimmen gegen
Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als angenommen.«]
10 Sonderregel für de.alt.*
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Hier ist alles viel einfacher. Die einzige echte Regel
lautet hier: Fairneß.
Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft
folgendermaßen ab: Man postet in de.alt.admin, ob jemand
Einwände gegen die vorgeschlagene Gruppe hat, wartet
fairerweise lang genug, damit sich auch wirklich jemand
beklagen kann (News-Laufzeiten liegen bedauerlicherweise
immer noch im Tage-, nicht im Minutenbereich - also etwa
eine Woche warten), und schickt, wenn der Protest nicht
allzu heftig war, einfach die newgroup-Message. Nachteil:
de.alt wird nur von einer kleinen Menge von Systemen
getragen; man erreicht also nur einen kleinen Teil
gegebenenfalls Interessierter.
11 Danksagung
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Vielen Dank für Zu- und Vorarbeiten geht an:
Greg Woods <wo...@ncar.ucar.edu>
Eliot Lear <le...@turbo.bio.net>
Christoph Badura <b...@flatlin.ka.sub.org>
Matthias Urlichs <url...@smurf.noris.de>
Joachim Astel <ac...@astel.de>
Wolfgang Zenker <wolf...@lyxys.ka.sub.org>
Andreas Bewersdorff <an...@akb.in-berlin.de>
Wilhelm Buehler <w...@xlink.net>
Andreas M. Kirchwitz <a...@zikzak.snafu.de>