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Gene Dowling

unread,
Sep 21, 1999, 3:00:00 AM9/21/99
to
*PLONK*
Ich wünsche dir das du bei lebendigen Leib verfaulst.
(Entschuldigung wegen meiner formulierung an die anderen
Newsgroupteilnehmer)
Gene

Franck Meckum

unread,
Sep 22, 1999, 3:00:00 AM9/22/99
to
... kann man das irgendwie juristisch verfolgen ?


Ingo Ehrhardt

unread,
Sep 22, 1999, 3:00:00 AM9/22/99
to Franck Meckum

Franck Meckum schrieb:

> ... kann man das irgendwie juristisch verfolgen ?

Hoffentlich oder mindestens sperren. So nen Scheiss hat hier nichts zu
suchen.

Na - anderswo eigenlich auch nicht

Ehrhardt.vcf

Henning Halfpap

unread,
Sep 22, 1999, 3:00:00 AM9/22/99
to
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Franck Meckum wrote:
> ... kann man das irgendwie juristisch verfolgen ?

Hab das Originalposting nicht vorliegen aber:

1. Generell ja. Wenn die Polizei bei Euch einigermassen auf Draht ist
Einfach hingehen und Anzeige erstatten, auch wenn's aus dem Ausland
kommt. Bei genuegend Gewichtigkeit (und die sollte bei dem Topic
gegeben sein) leiten die das an Interpol oder die zustaendige
nationale Polizei weiter. Sofern die sich dafuer interessiert.

2. Praktisch wird's schwierig. Da in der Subject-Zeile 'ne Nummer
steht,
nehme ich an, dass der Poster nicht ganz dumm ist, denn er hat
einen
Bulk-Mailer oder sowas zum posten verwendet, der versucht, den BI
mittels der Nummer im Subject und wahrscheinlich auch mit
irgendwel-
chem Zufalls-Quatsch im Body runterzusetzen. Wenn der sowas
verwendet
hat, wird es schwierig, den Poster ausfindig zu machen. Wenn da
aber
irgendwelche Links drinstehen: die bekannten Abuse-Adressen beim
ISP
und die zustaendige Polizeibehoerde informieren, dann gibt's
hoffentlich boese auf die Finger. Fuer den Poster oder den
Betreiber
der Site.

3. Wichtig: Wenn in dem Originalposting irgendwelche Bilder drin sind,
*nicht* (!!!) abspeichern, sondern lediglich Link notieren und den
Behoerden uebergeben. Auf keinen Fall selbst abspeichern, das
koennte
im duemmsten Fall als "Besitz von..." ausgelegt werden. Ich hab
zwar
noch nicht davon gehoert, dass jemand, der so einen incident
gemeldet
hat, Schwierigkeiten bekommen haette, aber man muss es ja nicht
herausfordern.

Hoffe, ich hab's nicht vergessen, das stand mal in irgend einer
Computerzeitschrift. c't war's glaub ich, aber nagelt mich nicht drauf
fest. Alle Angaben wie immer ohne Gewaehr ;-)

Gruss,

Henning
-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
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a8spSKYlxFZjYcVu7rUwpI/x
=MWKK
-----END PGP SIGNATURE-----

Henning Halfpap

unread,
Sep 22, 1999, 3:00:00 AM9/22/99
to
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Henning Halfpap wrote:
[einige Tips]

Jaja. Follow-Up auf 'nen eigen Artikel ist lame. Aber ich hab noch 'ne
Zusatzinfo.

Der Heise Verlag hat 'ne Aktion in's Leben gerufen: "Netz gegen
Kinderporno" ( http://www.heise.de/ct/Netz_gegen_Kinderporno/ )

Unter dem URL finden sich Tips und Links zu dem Thema und was man als
'J. Random User' ('Otto Normalverbraucher' auf Neudeutsch :-)) dagegen
unternehmen kann.

Gruss,

Henning
-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: PGPfreeware 6.0.2i

iQA/AwUBN+jl6j4kBmLnXAyLEQKd9QCgoDB3I8O3jvxNcP4gi9QXD8xy/G4AoLvN
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=yxoM
-----END PGP SIGNATURE-----

Markus Freudenstein

unread,
Sep 22, 1999, 3:00:00 AM9/22/99
to
> ... kann man das irgendwie juristisch verfolgen ?

Hi

Ich hatte mal (per Post) solche Schweinswerbung bekommen.
Der Brief ist irgendwo aus Dänemark gekommen. Ich habe das Teil dann
einfach mal zur Polizei gebracht und habe mich beschwert. Mein Argument
war, ich habe eine nicht mal 2jährige Tochter zu Hause und wenn die
solche "Werbung" zwischen die Finger bekommt (könnte ja mal passieren),
bekommt sie einen Schock für's Leben. (Auf der Werbung waren Bilder von
Kindern, Sex mit Tieren und SM Bilder).
Jetzt habe ich eine Vorladung zur Zeugenaussage vom Gericht bekommen.
Anscheinend haben die den "Werbeversender" aus dem Ausland verfolgen
können. Auf der Ladung steht, wegen "Verbreitung pornogr. Schriften".

Wenn man solche Sachen per Email oder in Newsgroups bekommt oder sieht,
könnte man ja eine Nachricht an die Polizei (Kopie der Email?) oder an
das BKA schicken, oder nicht?

bye
--
Freudenstein Markus
MF Computer, Passau
Email: pri...@mf-computer.de
Hp: http://www.mf-computer.de
ICQ: 12644805


Andre' Steinberg

unread,
Sep 22, 1999, 3:00:00 AM9/22/99
to
Franck Meckum schrieb:

> ... kann man das irgendwie juristisch verfolgen ?

Wenn es sich tatsächlich um Kinderpornografie handelt, dann ja.
Zuständig dafür ist das Internet-Kommissariat beim Polizeipräsidium
München (ppc...@polizei.bayern.de). Allerdings benötigen die nicht nur
die email-Adresse, sondern auch noch die Postanschrift des Absenders und
die Angabe des Fundortes (URL / Newsgroup).

Gruß
Andre'


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