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Indiziertes Spiel

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Peter Braechter

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Apr 25, 2000, 3:00:00 AM4/25/00
to

Habe mir von ID-Software den letzten Ego-Shooter gekauft und
wollte ihn unter Angabe des Originaltitels nun wieder verkaufen.

Es gingen innerhalb sehr kurzer Zeit Gebote ueber 60,-DM ein.

Leider bin ich angemahnt worden dieses Spiel weder oeffentlich
anzubieten noch zu versenden.

Welche Moeglichkeit habe ich nun dieses Spiel loszuwerden ohne
dass man mich dafuer belangen kann?

--
Gruss aus
Velbert

Peter

Egon Lehr

unread,
Apr 26, 2000, 3:00:00 AM4/26/00
to
"Peter Braechter" <vir...@wtal.de> schrieb:

> Leider bin ich angemahnt worden dieses Spiel weder oeffentlich
> anzubieten noch zu versenden.
>
> Welche Moeglichkeit habe ich nun dieses Spiel loszuwerden ohne
> dass man mich dafuer belangen kann?

Hallo Peter,

Vorschlag:

wenn man z.B. QuakeII verkaufen möchte gib als Namen einfach Q..keII an.
Desweiteren ist meines Wissens der Verkauf von Indizierten Spielen
von "Privat" nach "Privat" gestattet.
Die verkaufs und "werbungs" beschränkung gilt nur für gewerbliche Zwecken.
Sonst müsten ja auch alle de. Homepages die sich ums Thema Quake drehen
geschlossen werden. (selbst der MediaMarkt verkauft ab und an Indizierte
Spiele, wenn noch auf Lager. Nur halt liegt diese Soft nicht mehr frei
zugänglich herum und wird auch nicht mehr beworben. -Nachfragen-)

Notfalls kannst Du auch mal eine der de.recht... Groups besuchen und
Dir dort den rechtlichen Sachverhalt schildern lassen ;-)

Wenn ich eines meiner im Ausland erworbenen indizierten Spiele wieder
verkaufen möchte, würde ich mir dies jedensfalls von einem
Möchtegernfuzzi nicht verbieten lassen.

Wobei es selbst im schrecklichen Deutschland einen unterschied zwischen
Indiziert und "verboten" gibt. Was leider den meisten nicht in den Kopf
will. (es soll Personen geben die den Unterschied nicht kennen ;-)

MfG Egon
--
X-Post, FollowUp-To z-netz.fundgrube.biete.allgemein

Andy Morgan

unread,
Apr 26, 2000, 3:00:00 AM4/26/00
to
Peter Braechter schrieb:

>
> Habe mir von ID-Software den letzten Ego-Shooter gekauft und
> wollte ihn unter Angabe des Originaltitels nun wieder verkaufen.

*Das* war allerdings ein Fehler - Indiziert heisst nicht öffentlich
verkaufbar (aber *nicht* verboten).

> Es gingen innerhalb sehr kurzer Zeit Gebote ueber 60,-DM ein.

> Leider bin ich angemahnt worden dieses Spiel weder oeffentlich
> anzubieten noch zu versenden.

Öffentlich anbieten ist richtig - "versenden" darfst du das teil nicht
gewerblich, privat zu privat verkaufen und verschicken durfte ok sein.
Wie es wäre, wenn du als privatman das teil an unter 18-Jährige oä.
verkaufen wurdest, weiss ich nicht.


> Welche Moeglichkeit habe ich nun dieses Spiel loszuwerden ohne
> dass man mich dafuer belangen kann?

Einfach wie oben beschreiben (ID Ego-Shooter) und um Mailanfragen
bitten. Verlange sicherheitshalber auch noch ein altersnachweis.


andy M

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