ich habe eine paar grundsaetzliche Fragen:
Wenn ich auf werkvertragsbasis Internet-Dienstleistungen anbieten
moechten: Was ist grundsaetzlich bei der Kudensuche und Werbung zu
beachten:
Benoetige ich AGB?
Als Kleinunternehmer kann man glaube ich vertraglich ausmachen, dass
keine mwst ausgewiesen werden muss? Darf man damit werben? Oder wuerde
das zu schoenen Abmahnungen fuehren koennen?
Kann ich bei der Werbung (Zeitung, Internetseiten, etc.) nur allgemein
angeben: Preis nach Vereinbarung
Was ist, wenn ich die Taetigkeiten als Student ausuebe und in
Annonceblaettern "Hilfe rund ums Internet" anbietet. Werden diese
Taetigkeiten ueber das angemeldete Gewerbe abgerechnet? Oder gelten
die gleichen Regelungen wie fuer Nachhilfe? Was muss man bei dieser
Form, die ja selten ueber schriftliche Vertraege laufen belegen und
dem Finanzamt einreichen. Hier faellt keine mwst an?
Was ist, wenn man dann nach und nach groesser einsteigen will und sich
einen Firmennamen sichern moechte: Was kosten Markenrecherchen und
Markenanmeldungen? Wie kann man ganz sicher gehen, dass die Marke/der
Name bisher nicht genutz wird und mir durch eine Markenanmeldung
gehoert?
Welche Dienstleistungen bieten die IHKs ihren Mitgleidern kostenlos
an? Rechtsberatung? Markenrecherchen?
Viele Gruesse,
Dirk
Viele Gruesse,
Dirk Balthasar
Was sollte man bei den aktivitaeten allgemein beachten und kann man
fuer diese Taetigkeiten preiswerte Rechtsschutz und
Haftpflichtversicherungen abschliessen?
Viele Gruesse,
Dirk
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Dirk
news...@theoffice.net
Hi,
>Wenn Du allerdings mit Selbstverstaendlichkeiten wirbst (so wie: alle
>Preise sind incl. MWSt.) gibt es schnell eine Abmahnung.
Wie wird das begruendet? Darf man denn schreiben "Preise plus Mwst"?