On Fri, 25 May 2018, Wolfgang wrote:
> Also auch Hermitesch. Nur dass dieses Adjektiv auch prädikativ gebraucht wird,
> während die anderen Adjektive dieser Art rein attributiv sind.
>
> Für mich ist dagegen «hermitesch» eine elliptische Verkürzung von «Hermitesch
> selbstadjungiert». Daher der prädikative Gebrauch und die Kleinschreibung von
> «hermitesch».
Ich denke eher, der prädikative Gebrauch solcher sei in der Mathematik
generell üblich, wenn der Gesamtbegriff definiert ist oder gerade
definiert wird, und in den Definitionen wird das Wort "heißen"
verwendet, was in der Umgangssprache ebenfalls eher ungewöhnlich
ist. Es ist typischer Mathematiker-Jargon, wenn die Definition von
"Hermitesche Matrix" bei bereits bekannter Definition von "Matrix"
etwa mit den Worten beginnt:
Eine Matrix heißt Hermitesch, wenn ...
Hätten Mathematiker statt Juristen die §§ 224 und 226 StGB mit den
Definitionen von gefährlicher und schwerer Körperverletzung
geschrieben, wobei Körperverletzung schon definiert ist, hätten sie
sicher geschrieben:
Eine Körperverletzung heißt gefährlich, wenn ...
Eine Körperverletzung heißt schwer, wenn ...
Allein, der Jargon der Juristen ist ein anderer. Die definieren diese
Begriffe gar nicht, sondern beschreiben sie inhaltlich, ohne sie im
Gesetzestext zu erwähnen.
Wegen der Groß- und Kleinschreibung gabs früher eine Regel, dass es
darauf ankommt, ob der Namensgeber Urheber der genannten Sache ist. Im
berühmt-berüchtigten Kosogschen Diktat fand sich der Satz:
Macht Euch eine abrahamsche Friedfertigkeit zu eigen, indem Ihr im
Streit nach dem Abrahamschen Wort handelt: „Gehst Du zur Rechten, so
gehe ich zur Linken“.
Ob das nach der RSR noch ein Kriterium ist, weiß ich nicht.
--
Helmut Richter