So ist es. Viele Wörter übertragen ihre Bedeutung von einem abstrakten
auf einen konkreten Begriff und umgekehrt. Mein Standardbeispiel ist
"Übersetzung". Es bedeutet:
(1) die Arbeit, ein Schriftstück von einer Sprache in eine andere zu
übersetzen
(2) den Text in der Zielsprache, der bei der Übersetzung(1) entsteht
(3) das Projekt eines Verlages, eine Übersetzung(2) herauszugeben
(4) ein Exemplar eines Buches, das im Rahmen einer Übersetzung(3)
gedruckt worden ist.
Beispiele:
Konrad Müller nimmt die Ubersetzung(1) von Tolstois "Krieg und Frieden"
vor. Er fertigt eine Übersetzung(2) dieses Werkes an. Der Meyer-Verlag
bringt diese Übersetzung(3) heraus. Ich habe diese Übersetzung(4) in
meinem Bücherschrank stehen.
Das ist nicht ungenaue Sprache, sondern Sprache funktioniert *immer* so.
Deswegen wenden Juristen wie Mathematiker Mühe auf, ihre Sprache so
festzulegen, dass diese Mehrdeutigkeiten vermieden werden oder doch
wenigstens auf Kontexte beschränkt, die die genaue Bedeutung festlegen.
Ich bin nicht philosophisch gebildet. Mir kommt so vor, als sei
mindestens ein erheblicher Teil der Unterscheidung von Extension und
Intension solchen Mehrdeutigkeiten geschuldet.
Bei "Beweis" ist es nicht anders. Das Wort kann bedeuten:
(1) ein Beweismittel, der Erweis einer Tatsache, die für den zu
beweisenden Sachverhalt relevant sein kann
(2) die Zusammenstellung von Beweismitteln und die daraus gezogenen
schlüsse, die einen Sachverhalt so plausibel machen, dass es keine
Zweifel mehr daran gibt
(3) die Niederschrift eines Beweises(2)
Das Wort "Beleg" würde ich auf Dokumente beschränken, die als
Beweismittel geeignet sind, hauptsächlich auf solche, die zu diesem
Zweck erstellt wurden (z.B. Quittungen, Zeugnisse, auch
wissenschaftliche Veröffentlichungen), daneben vielleicht auch welche,
die diesem Zweck unbeabsichtigt dienen (z.B. Tagebucheinträge,
Notizzettel). Eine Fußspur im Garten, die einen Täter überführt, würde
ich nicht einen Beleg nennen.
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Helmut Richter