seit neustem wird von mir verlangt, dass ich/wir den Dienstplan, wenn er
ausgehangen wurde, immer gegenzeichne.
Nun gibt es zwischen meiner Abteilungsleiterin und mir große
Schwierigkeiten, da ich mit nur 10 Stunden auf eine ganze Arbeitswoche
verteilt wurde.
Das kann ich aber nicht leisten, da ich so flexibel mit 3 kleinen Kindern
2,4 und 7 Jahren nicht reagieren kann. (Deswegen bin ich auch auf 10 Stunden
runtergefahren)
Letztes Mal hieß es aber, das ich da mit einverstanden wäre, da ich ja den
Dienstplan so gegengezeichnet habe.
Frage:
Gibt es ein amtliches Kürzel den ich vor oder hinter mein Namenszeichen
schreiben kann, so dass zu ersehen ist, dass ich den Dienstplan gesehen
habe, aber mir dies nicht als ein EINVERSTANDEN ausgelegt werden kann.
Vielen Dank
>Gibt es ein amtliches Kürzel den ich vor oder hinter mein Namenszeichen
>schreiben kann, so dass zu ersehen ist, dass ich den Dienstplan gesehen
>habe, aber mir dies nicht als ein EINVERSTANDEN ausgelegt werden kann.
Nein, sicher nicht. Derartige Kürzel sind eine Konvention, es gibt da
keine amtliche oder gesetzliche Regelung. Du musst dem Empfänger die
Bedeutung schon mitteilen, wenn er sie akzeptieren soll. (Es sei denn,
es handelt sich um eine allgemein gebräuchliche Abkürzung wie z.B.
z.B.)
--
Viele Grüße
Gerald Fix
> Gibt es ein amtliches Kürzel den ich vor oder hinter mein Namenszeichen
> schreiben kann, so dass zu ersehen ist, dass ich den Dienstplan gesehen
> habe, aber mir dies nicht als ein EINVERSTANDEN ausgelegt werden kann.
Du könntest es mit "G.u.n.e. <kürzel>" versuchen (mit einem (Asterisk)
hinter der Abkürzung, nebst Erklärung in der Legende "Gelesen und nicht
einverstanden"), aber helfen wird Dir das wohl kaum etwas, solange Du
den Dienstplan nicht einvernehmlich mit Deinen Scheffes abgeklärt hast.
mike
>seit neustem wird von mir verlangt, dass ich/wir den Dienstplan, wenn er
>ausgehangen wurde, immer gegenzeichne.
Verlangt werden kann viel.
>Letztes Mal hieß es aber, das ich da mit einverstanden wäre, da ich ja den
>Dienstplan so gegengezeichnet habe.
Wer hindert Dich, Dienstpläne, mit denen Du nicht einverstanden bist,
*nicht* mit Deinem Kürzel zu versehen? Das bringt den Betrieb nicht
zum Stehen. Ist nur eine Formalität.
Alternativ kannst Du auch hinkritzeln:
"Zumutung!" oder
"Rücksichtslos!" oder
"Darüber reden wir noch!!!" (adressatenbezogen, mit
Mehrfachrufzeichen)
Das wird man Dir dann schwerlich als "Einverständnis" auslegen können.
Andererseits ist markiert, daß Du den Plan gesehen hast.
Werner Tann schrieb:
> "Zumutung!" oder
> "Rücksichtslos!" oder
> "Darüber reden wir noch!!!" (adressatenbezogen, mit
> Mehrfachrufzeichen)
Sicher, man kann die Türe auch zuknallen.
Ein "Mit Vorbehalt" tut dem Gesprächsklima aber sicher besser.
Roland
"Amtliche" Kürzel für sowas gibts nicht. Ich hätte "zur Kenntnis
genommen" draufgeschrieben.
Das Einverständnis ergibt sich wohl eher aus dem nicht oder nicht
genügend erhobenen Einwand.
> Frage:
>
> Gibt es ein amtliches Kürzel den ich vor oder hinter mein Namenszeichen
> schreiben kann, so dass zu ersehen ist, dass ich den Dienstplan gesehen
> habe, aber mir dies nicht als ein EINVERSTANDEN ausgelegt werden kann.
Ich schriebe für "gesehen" lateinisch "vidi" oder "vid.", was wohl kurz
genug ist. (Darauf muß man bei einer 10-Stunden-Arbeitszeit schon
achten.) Um ein Nichteinverständnis auszudrücken, bedarf es wohl weiter
des Äußersten: des Gesprächs mit dem Chef, allfällig* auch des
schriftlichen Einwands.
Lars
* Helvetismen nach Deutschland!
> Ich schriebe für "gesehen" lateinisch "vidi" oder "vid.", was wohl kurz
> genug ist.
Auf Spitalsbefunden (verschiedener Spitäler) habe ich immer wieder "Gs."
als Kürzel für "gesehen" gesehen.
P
danke für eure Tipp. Die Angelegenheit liegt auch schon beim Personalrat,
sowie bei der Frauenbeauftragten. Leider finden diese 3 Personen aber nur
schwer einen Termin um sich zu treffen. So hänge ich jetzt immer noch in der
Luft.
Da ich diesbezüglich auch sehr aufpassen muss, wollte ich bei allem was ich
derzeit gegenzeichne mir nicht den Ast absägen auf dem ich sitze.
Vielen Dank für eure Hilfe
vi|di [lat., 1. Pers. Sg. Perfekt Aktiv von: videre = sehen] (bildungsspr.
veraltet): ich habe gesehen, zur Kenntnis genommen; Abk.: v.
Quelle Das große Wörterbuch der deutschen Sprache © 2000 Dudenverlag,
Vi|di das; -[s], -[s]: (veraltet) [auf einem Schriftstück vermerktes]
Zeichen der Kenntnisnahme u. des Einverständnisses
Duden - Das Fremdwörterbuch, 9. Aufl. Mannheim 2007 [CD-ROM]
Liegt das nur an der Groß- und Kleinschreibung, das hier noch ... "u. des
des Einverständnisses" heißt?
Vielen Dank
Schreib einfach: Gelesen und nicht einverstanden! Das habe ich immer
so gehalten und zuweilen wirds übersehen. Und wenn nicht, dann
beginnen die Chefs üblicherweise zu rotieren ...
--
_____ _ _ mailto: halbritter at acornusers.org
|__ __|| | | | "Ich nenn mich katholisch, du nennst mich
| | | |_| | Spinner. Steinigen oder verbrennen tun
| | | _ | wir deshalb schon lange keinen mehr."
|_|a |_| |_|a (W. Zähl in desd)
>danke für eure Tipp.
Es heißt der Tipp, die Tipps.
In alter Schreibung Tip, Tips.
Was Du mit Deiner Frage im Parallelposting mit der Großschreibung
meinst, verstehe ich nicht. Und ja, der Genitiv von "Einverständnis"
lautet "Einverständnisses".
oder noch deutlicher im Kanzleiton "zustimmend zur Kenntnis genommen"
oder kurz "einverstanden" oder "okay" oder "ok",
und wenn Du Otto Kaiser heisst, dann schreib statt "ok, OK" einfach nur "OK"
:-)
--
Immerhin habt ihr so was (beides)...
ansonsten hingest Du noch mehr
> So hänge ich jetzt immer noch in der Luft.
Thomas