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Kürzel für "gelesen" bzw. "gesehen" ???

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EDV1

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Feb 13, 2009, 5:46:41 AM2/13/09
to
Hallo zusammen,

seit neustem wird von mir verlangt, dass ich/wir den Dienstplan, wenn er
ausgehangen wurde, immer gegenzeichne.

Nun gibt es zwischen meiner Abteilungsleiterin und mir große
Schwierigkeiten, da ich mit nur 10 Stunden auf eine ganze Arbeitswoche
verteilt wurde.

Das kann ich aber nicht leisten, da ich so flexibel mit 3 kleinen Kindern
2,4 und 7 Jahren nicht reagieren kann. (Deswegen bin ich auch auf 10 Stunden
runtergefahren)

Letztes Mal hieß es aber, das ich da mit einverstanden wäre, da ich ja den
Dienstplan so gegengezeichnet habe.

Frage:

Gibt es ein amtliches Kürzel den ich vor oder hinter mein Namenszeichen
schreiben kann, so dass zu ersehen ist, dass ich den Dienstplan gesehen
habe, aber mir dies nicht als ein EINVERSTANDEN ausgelegt werden kann.

Vielen Dank


Gerald Fix

unread,
Feb 13, 2009, 6:08:16 AM2/13/09
to
On Fri, 13 Feb 2009 11:46:41 +0100, "EDV1" <ed...@gmx.de> wrote:

>Gibt es ein amtliches Kürzel den ich vor oder hinter mein Namenszeichen
>schreiben kann, so dass zu ersehen ist, dass ich den Dienstplan gesehen
>habe, aber mir dies nicht als ein EINVERSTANDEN ausgelegt werden kann.

Nein, sicher nicht. Derartige Kürzel sind eine Konvention, es gibt da
keine amtliche oder gesetzliche Regelung. Du musst dem Empfänger die
Bedeutung schon mitteilen, wenn er sie akzeptieren soll. (Es sei denn,
es handelt sich um eine allgemein gebräuchliche Abkürzung wie z.B.
z.B.)


--
Viele Grüße
Gerald Fix

Michael Schumacher

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Feb 13, 2009, 6:27:46 AM2/13/09
to
EDV1 wrote:

> Gibt es ein amtliches Kürzel den ich vor oder hinter mein Namenszeichen
> schreiben kann, so dass zu ersehen ist, dass ich den Dienstplan gesehen
> habe, aber mir dies nicht als ein EINVERSTANDEN ausgelegt werden kann.

Du könntest es mit "G.u.n.e. <kürzel>" versuchen (mit einem (Asterisk)
hinter der Abkürzung, nebst Erklärung in der Legende "Gelesen und nicht
einverstanden"), aber helfen wird Dir das wohl kaum etwas, solange Du
den Dienstplan nicht einvernehmlich mit Deinen Scheffes abgeklärt hast.


mike


Werner Tann

unread,
Feb 13, 2009, 7:13:48 AM2/13/09
to
"EDV1" <ed...@gmx.de> schrieb:

>seit neustem wird von mir verlangt, dass ich/wir den Dienstplan, wenn er
>ausgehangen wurde, immer gegenzeichne.

Verlangt werden kann viel.

>Letztes Mal hieß es aber, das ich da mit einverstanden wäre, da ich ja den
>Dienstplan so gegengezeichnet habe.

Wer hindert Dich, Dienstpläne, mit denen Du nicht einverstanden bist,
*nicht* mit Deinem Kürzel zu versehen? Das bringt den Betrieb nicht
zum Stehen. Ist nur eine Formalität.

Alternativ kannst Du auch hinkritzeln:

"Zumutung!" oder
"Rücksichtslos!" oder
"Darüber reden wir noch!!!" (adressatenbezogen, mit
Mehrfachrufzeichen)

Das wird man Dir dann schwerlich als "Einverständnis" auslegen können.
Andererseits ist markiert, daß Du den Plan gesehen hast.

Roland Messerschmidt

unread,
Feb 13, 2009, 8:28:47 AM2/13/09
to
Hallo Werner!

Werner Tann schrieb:

> "Zumutung!" oder
> "Rücksichtslos!" oder
> "Darüber reden wir noch!!!" (adressatenbezogen, mit
> Mehrfachrufzeichen)

Sicher, man kann die Türe auch zuknallen.

Ein "Mit Vorbehalt" tut dem Gesprächsklima aber sicher besser.


Roland

M. Maier

unread,
Feb 13, 2009, 1:53:46 PM2/13/09
to
On 13 Feb., 11:46, "EDV1" <e...@gmx.de> wrote:
> Gibt es ein amtliches Kürzel den ich vor oder hinter mein Namenszeichen
> schreiben kann, so dass zu ersehen ist, dass ich den Dienstplan gesehen
> habe, aber mir dies nicht als ein EINVERSTANDEN ausgelegt werden kann.

"Amtliche" Kürzel für sowas gibts nicht. Ich hätte "zur Kenntnis
genommen" draufgeschrieben.

Lars Bräsicke

unread,
Feb 13, 2009, 2:11:52 PM2/13/09
to
EDV1 schrieb:

> Hallo zusammen,
>
>
>
> seit neustem wird von mir verlangt, dass ich/wir den Dienstplan, wenn er
> ausgehangen wurde, immer gegenzeichne.
>
>
>
> Nun gibt es zwischen meiner Abteilungsleiterin und mir große
> Schwierigkeiten, da ich mit nur 10 Stunden auf eine ganze Arbeitswoche
> verteilt wurde.
>
>
>
> Das kann ich aber nicht leisten, da ich so flexibel mit 3 kleinen Kindern
> 2,4 und 7 Jahren nicht reagieren kann. (Deswegen bin ich auch auf 10 Stunden
> runtergefahren)
>
>
>
> Letztes Mal hieß es aber, das ich da mit einverstanden wäre, da ich ja den
> Dienstplan so gegengezeichnet habe.

Das Einverständnis ergibt sich wohl eher aus dem nicht oder nicht
genügend erhobenen Einwand.

> Frage:
>
> Gibt es ein amtliches Kürzel den ich vor oder hinter mein Namenszeichen
> schreiben kann, so dass zu ersehen ist, dass ich den Dienstplan gesehen
> habe, aber mir dies nicht als ein EINVERSTANDEN ausgelegt werden kann.

Ich schriebe für "gesehen" lateinisch "vidi" oder "vid.", was wohl kurz
genug ist. (Darauf muß man bei einer 10-Stunden-Arbeitszeit schon
achten.) Um ein Nichteinverständnis auszudrücken, bedarf es wohl weiter
des Äußersten: des Gesprächs mit dem Chef, allfällig* auch des
schriftlichen Einwands.

Lars

* Helvetismen nach Deutschland!

Peter Gründler

unread,
Feb 13, 2009, 5:30:31 PM2/13/09
to
Am Fri, 13 Feb 2009 20:11:52 +0100 schrieb Lars Bräsicke:

> Ich schriebe für "gesehen" lateinisch "vidi" oder "vid.", was wohl kurz
> genug ist.

Auf Spitalsbefunden (verschiedener Spitäler) habe ich immer wieder "Gs."
als Kürzel für "gesehen" gesehen.
P

Peter Mayer

unread,
Feb 16, 2009, 3:27:25 AM2/16/09
to
Hallo zusammen,

danke für eure Tipp. Die Angelegenheit liegt auch schon beim Personalrat,
sowie bei der Frauenbeauftragten. Leider finden diese 3 Personen aber nur
schwer einen Termin um sich zu treffen. So hänge ich jetzt immer noch in der
Luft.

Da ich diesbezüglich auch sehr aufpassen muss, wollte ich bei allem was ich
derzeit gegenzeichne mir nicht den Ast absägen auf dem ich sitze.

Vielen Dank für eure Hilfe

Peter Mayer

unread,
Feb 16, 2009, 3:32:27 AM2/16/09
to
Bezüglich VIDI habe ich folgendes gefunden:


vi|di [lat., 1. Pers. Sg. Perfekt Aktiv von: videre = sehen] (bildungsspr.
veraltet): ich habe gesehen, zur Kenntnis genommen; Abk.: v.
Quelle Das große Wörterbuch der deutschen Sprache © 2000 Dudenverlag,


Vi|di das; -[s], -[s]: (veraltet) [auf einem Schriftstück vermerktes]
Zeichen der Kenntnisnahme u. des Einverständnisses
Duden - Das Fremdwörterbuch, 9. Aufl. Mannheim 2007 [CD-ROM]

Liegt das nur an der Groß- und Kleinschreibung, das hier noch ... "u. des
des Einverständnisses" heißt?

Vielen Dank

Tassilo Halbritter

unread,
Feb 16, 2009, 3:50:21 AM2/16/09
to
Peter Mayer schrieb:

Schreib einfach: Gelesen und nicht einverstanden! Das habe ich immer
so gehalten und zuweilen wirds übersehen. Und wenn nicht, dann
beginnen die Chefs üblicherweise zu rotieren ...


--
_____ _ _ mailto: halbritter at acornusers.org
|__ __|| | | | "Ich nenn mich katholisch, du nennst mich
| | | |_| | Spinner. Steinigen oder verbrennen tun
| | | _ | wir deshalb schon lange keinen mehr."
|_|a |_| |_|a (W. Zähl in desd)

Werner Tann

unread,
Feb 16, 2009, 5:57:17 AM2/16/09
to
"Peter Mayer" <losn...@gmx.de> schrieb:

>danke für eure Tipp.

Es heißt der Tipp, die Tipps.
In alter Schreibung Tip, Tips.

Was Du mit Deiner Frage im Parallelposting mit der Großschreibung
meinst, verstehe ich nicht. Und ja, der Genitiv von "Einverständnis"
lautet "Einverständnisses".

Hubert Partl

unread,
Feb 20, 2009, 11:25:00 AM2/20/09
to

> "Amtliche" Kürzel für sowas gibts nicht. Ich hätte "zur Kenntnis
> genommen" draufgeschrieben.

oder noch deutlicher im Kanzleiton "zustimmend zur Kenntnis genommen"
oder kurz "einverstanden" oder "okay" oder "ok",
und wenn Du Otto Kaiser heisst, dann schreib statt "ok, OK" einfach nur "OK"
:-)


--


Thomas Rachel

unread,
Jul 2, 2009, 11:25:16 AM7/2/09
to
Peter Mayer schrieb:

> Hallo zusammen,
>
> danke für eure Tipp. Die Angelegenheit liegt auch schon beim
> Personalrat, sowie bei der Frauenbeauftragten.

Immerhin habt ihr so was (beides)...

ansonsten hingest Du noch mehr

> So hänge ich jetzt immer noch in der Luft.


Thomas

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