Am 23.08.2012 23:34, schrieb Ralf . K u s m i e r z:
...
>> Ich bin ganz deiner Meinung, m�chte aber, da wir hier in desd sind,
>> anregen, besser von 'Sippenhaftung' zu sprechen, solange niemand
>> eingesperrt wurde.
> Abgelehnt, unidiomatisch.
> Und sachlich unpassend: Es geht um Repressalien gegen in Geiselhaft
> genommene Angeh�rige - das nennt man Sippenhaft.
Nicht nur, Sippenhaftung umfasst mehr. Auch wenn die Angeh�rigen ohne
vorhergehende Haft gleich erschossen w�rden, wenn lediglich eine
Geldbu�e/-strafe gegen sie verh�ngt w�rde, wenn man sie in die
Verbannung schickte oder wenn sie eine andere Bestrafung erlitten,
spr�che man von Sippenhaftung.
"Sip|pen|haf|tung, die <o.Pl.>: 1. (V�lkerk.) Verantwortlichkeit einer
2Sippe (1 a) f�r eine Tat, die von einem ihrer Mitglieder begangen
wurde. 2. (bes. nationalsoz.) unrechtm��iges Zur-Rechenschaft-Ziehen der
Angeh�rigen von jmdm., der f�r etw. bestraft worden ist: Die S. f�r
Angeh�rige von Kommunisten ist noch nicht eingef�hrt (Chotjewitz, Friede
158).
Sip|pen|haft, die: Haft, Haftstrafe f�r jmdn., der der Sippenhaftung
(2) unterworfen wird."
Quelle: DUDEN - Das gro�e W�rterbuch der deutschen Sprache,
hrsg. vom Wissenschaftlichen Rat der Dudenredaktion.
Die CD-ROM basiert auf der 3., v�llig neu bearbeiteten und erweiterten
Auflage der Buchausgabe in 10 B�nden - 1999
� 2000 Dudenverlag
Brockhaus kennt nur:
"Sippenhaftung,
im Rechtsstaat unzul�ssige straf- oder verm�gensrechtliche
Haftbarmachung der Angeh�rigen einer Person f�r Delikte, die dieser zur
Last gelegt werden."
Quelle: Der Brockhaus in Text und Bild 2006
� Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, 2006
Das war auch durchaus die offizielle Bezeichnung:
"Aus einer Anordnung Wilhelm Keitels
�ber �Sippenhaftung�
(5. Februar 1945)
[...]
Auf Grund der Weisungen des F�hrers wird daher befohlen:
1. F�r Wehrmachtsangeh�rige, die in der Kriegsgefangenschaft
Landesverrat begehen und deswegen rechtskr�ftig zum Tode verurteilt
werden, haftet die Sippe mit Verm�gen, Freiheit oder Leben. Den Umfang
der Sippenhaftung im Einzelfalle bestimmt der Reichsf�hrer SS und Chef
der Deutschen Polizei."
Quelle: Dokumente: Das Dritte Reich, S. 8931
http://www.digitale-bibliothek.de/band49.htm
> (Sachlich falsch ist es insofern, als Sippenh�ftlinge als Geiseln
> nicht das prim�re Ziel der Ma�nahme sind, sondern nur Mittel zum
> Zweck, den "Sippenhaftsschuldner" zu Wohlverhalten zu n�tigen - in
> diesem Fall richtete sich die Ma�nahme aber gegen die "Geisel" selbst
> wegen eigenen angeblichen Fehlverhaltens; es ging also eigentlich
> nicht um Sippenhaft, sondern um Rassenschande.
Das k�nnte man im konkreten Fall vielleicht so sehen. Grunds�tzlich geht
es bei der Sippenhaftung, die ja auch eine lediglich zivilrechtliche
sein kann, einfach nur darum, dass f�r Fehlverhalten einer Person auch
deren Angeh�rige verantwortlich gemacht werden k�nnen, was dann zivil-
oder strafrechtliche Folgen haben kann. Unchristlich ( filius non
portabit iniquitatem patris et pater non portabit iniquitatem filii, Ez
18:20) aber leider nicht un�blich.
> Nun ist aber die gesamte auch gutmenschliche �ffentlichkeit sofort
> auf diesen Vergleich mit genau diesem Wort gekommen (ist mir auch als
> einem der ersten spontan dazu eingefallen), also ist das wohl der
> passende Begriff. [...]
Die vielen Artikel, Forenbeitr�ge etc., in denen von "Sippenhaft" die
Rede war, sind mir nicht entgangen, um so wohltuender war es, ab und an
auch einmal "Sippenhaftung" zu lesen.
Tsch�s, J�rgen