On Wed, 20 Oct 2021 12:08:08 +0200, Stefan Schmitz <
ss...@gmx.de>
wrote:
Nein. Das ist eine umgangssprachliche Übernahme. Bezogen auf einen
Bergmann bedeutet es, daß der arbeitslos wird. Die eigentliche
Bedeutung kann sich nur auf Bergwerke beziehen.
Hier ist der Begriff der Bergfreiheit wichtig, der historisch
gewachsen ist und sich ursprünglich auf im Mittelalter verliehene
Rechte bezog. Der Regalherr erklärte ein bestimmtes Gebiet für
bergfrei, d.h. jeder konnte dort nach Bodenschätzen suchen, die
Grundeigentümer mussten das dulden. Um Bergleute anzulocken, die
damals frei und keinem Herrn gehörig waren, wurde mit der Bergfreiheit
auch verschiedene Reche wie Niederlassungsfreiheit, Schank- und
Marktrechte, freies Holz usw. verliehen.
Das ganze war aber auch an Bedingungen geknüpft, und eine davon war,
daß ein Bergwerk betrieben werden mußte. Arbeitete da eine bestimmte
Zeitspanne niemand, fiel es wieder ins Bergfreie, und andere Bergleute
konnten es in Besitz nehmen. Das diente dazu, das niemand sich
Bergwerke sicherte, um andere auszuschließen. Der Regalherr wollte
schließlich schön regelmäßig seinen Zehnten sehen.
Gruß Uwe
--
Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen.
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