wie schreibt man den folgenden Satz richtig?
"Ich bitte dich mir das Teil zuzusenden."
Nach welchen Regeln wird hier verfahren?
Danke,
FJK
> "Ich bitte dich mir das Teil zuzusenden."
Altschrieb: "Ich bitte dich, mir das Teil zuzusenden."
- der erweiterte Infinitiv "mir das Teil zuzusenden" wird mit Komma vom
Hauptsatz "ich bitte dich" abgetrennt.
In Neuschrieb ist das Komma AFAIK optional, sollte aber wegen der
Übersichtlichkeit gesetzt werden.
vG
--
Volker Gringmuth http://www.volker-gringmuth.de
Phantasie ist wichtiger als Wissen. (Albert Einstein)
Warum nicht:
"Ich bitte dich, mir das Teil zu senden." oder
"Sende mir bitte das Teil."
Leider habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Mir geht es vor
allem um das innen liegende "zu", also generell die Form -zu-. Kann
man (nach der neuen Rechtschreibung) generell davon ausgehen, dass
diese Ausdrücke zusammen geschrieben (oder zusammengeschrieben?)
werden müssen? Ist das durch den Sonderfall zu- bzw. -zu mit
abgedeckt?
Immer noch ratlos,
Franz-Josef
m...@tgm.com.au (Michael Bednarek) wrote:
[...]
> >"Ich bitte dich mir das Teil zuzusenden."
[...]
[...]
> Kann man (nach der neuen Rechtschreibung) generell davon ausgehen,
Nein. Nach der neuen Rechtschreibung kannst Du von gar nichts mehr
"generell" ausgehen.
NRS ist Freistil, Orthographie der Regellosigkeit, die dem
Klassendümmsten jederzeit jeden Griff unter die Gürtellinie erlaubt.
[...]
> Danke für die bisherigen Antworten!
>
> Leider habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Mir geht es vor
> allem um das innen liegende "zu", also generell die Form -zu-. Kann
> man (nach der neuen Rechtschreibung) generell davon ausgehen, dass
> diese Ausdrücke zusammen geschrieben (oder zusammengeschrieben?)
> werden müssen? Ist das durch den Sonderfall zu- bzw. -zu mit
> abgedeckt?
>
> Immer noch ratlos,
> Franz-Josef
Also, so ist es nach NRS:
| Das Wort "zu" in Verbindung mit einem Infinitiv wird getrennt
| geschrieben (1). Es ist dann unbetont.
| Ist "zu" Bestandteil einer Zusammendetzung mit eigener
| Bedeutung, schreibt man zusammen. Es ist dann betont (2).
(1) Du brauchst die Tür nicht zu schliessen (= zumachen)
(2) Würdest du die Tür bitte zuschliessen? (= absperren)
Aber:
| Wenn das getrennt geschriebene "zu" auf ein mit "zu"
| zusammengeschriebenes Verb trifft, schreibt man die ganze
| Verbindung immer zusammen (3):
(3) Du brauchst deine Fehler nicht zuzugeben.
Hoffe, geholfen zu haben.
Yvonne Steiner
Wessen Gürtel?
SCNR
pcr
--
"Humans beans is all squifflerotters and grinksludgers." -
"That simply isn't true!" Sophie cried angrily. "Some are very
kind indeed." "Who?" the BFG said. "Name one". - "The Queen of
England," Sophie said. | Roald Dahl | parrots-and-jabberwocks.de
> y...@swissonline.ch (Yvonne Steiner) schrieb:
>
> >Also, so ist es nach NRS:
>
> Wo hast Du denn das her?
_Alles_ steht _wörtlich_ so, im Taschenbuch "Die neue Rechtschreibung",
Compact Verlag München, 1999, Seite 37.
Leider hatte ich vergessen, die Quelle zu nennen, aber meiner
Textdarstellung (in Zitatform) ist doch immerhin zu entnehmen, dass ich
nicht eine eigene Interpretation niedergeschrieben habe.
> > | Das Wort "zu" in Verbindung mit einem Infinitiv (Grundform des Verbs)
> > | wird getrennt geschrieben (1). Es ist dann unbetont.
>
> Nein, wie kommst Du denn darauf?
Wie gesagt, es ist nicht meine eigene Meinung.
[Kleine Anmerkung: "(Grundform des Verbs)" habe ich, oben in meinem
Text, neu dazugeschrieben; das fehlte im Vorposting.]
> "Abschließen" neuschreibt man zusammen; daher: Er hat
> vergessen, die Tür abzuschließen.
Ja sicher, aber das gehört jetzt nicht hierher; davon war nicht die
Rede.
Vergleiche doch einfach nochmals die gegebenen Beispiele.
> > | Ist "zu" Bestandteil einer Zusammensetzung mit eigener
> > | Bedeutung, schreibt man zusammen. Es ist dann betont (2).
>
>
> >(1) Du brauchst die Tür nicht zu schliessen (= zumachen)
>
> ... nicht abzuschließen.
Nochmals, nimm bitte einfach _das_ Beispiel, das hier gegeben ist.
"schliessen (= zumachen)" steht doch ausdrücklich dort, und so angewandt
bedeutet es eben nicht "abschliessen".
In den Sätzen wird unterschieden zwischen "zumachen" und "absperren".
Den Hinweis auf betontes bzw. unbetontes "zu" finde ich übrigens auch
nicht schlecht; manch einer kommt damit vielleicht besser zurecht, als
wenn er eine Wörterliste auswendig lernen müsste, wie du (in einem
anderen Posting) vorgeschlagen hast.
>
> >(2) Würdest du die Tür bitte zuschliessen? (= absperren)
>
> >Aber:
> >
> > | Wenn das getrennt geschriebene "zu" auf ein mit "zu"
> > | zusammengeschriebenes Verb trifft, schreibt man die ganze
> > | Verbindung immer zusammen (3):
>
> Das ist eine völlig unnötige Sonderregel.
Das ist auch gar nicht als Regel bezeichnet. Es ist ein entsprechender
Hinweis und ich wüsste nichts, was dagegen einzuwenden wäre.
Gerade "unnötig" - wird er ja auch nicht sein, sofern er hilft, solche
"Neuschreibfehler" zu vermeiden, wie du sie doch so gerne tadelst. ;-)
> >(3) Du brauchst deine Fehler nicht zuzugeben.
> Gib doch bitte Deine Quelle an.
Siehe oben!
Ich meinte doch, das Ganze wäre dir, trotz all deiner Skepsis, schon
auch noch zuzumuten.
Yvonne Steiner
> Leider habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Mir geht es vor
> allem um das innen liegende "zu", also generell die Form -zu-. Kann
> man (nach der neuen Rechtschreibung) generell davon ausgehen, dass
> diese Ausdrücke zusammen geschrieben (oder zusammengeschrieben?)
> werden müssen? Ist das durch den Sonderfall zu- bzw. -zu mit
> abgedeckt?
Die Entscheidung, ob ein innen liegendes "zu" mit den umgebenden Verb-
komponenten zusammengeschrieben wird oder nicht, hat sich mit der
Rechtschreibreform nicht geändert. Alt wie neu schreibt man hier
zusammen, wenn der Infinitiv zusammengeschrieben wird, sonst auseinander.
Dass sich die Zusammen- bzw. Getrenntschreibung einiger Verben geändert
hat, ist eine andere Sache, die mit deiner Frage nichts zu tun hat.
Franz