Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Sinn von Einwurf-Einschreiben

18 views
Skip to first unread message

Tobias Schuster

unread,
Feb 21, 2024, 12:54:51 PM2/21/24
to
Hallo,

nachdem 2 Einwurf-Einschreiben mit online-Frankierung auf ihrem Weg
unauffindbar untergegangen sind, habe ich einen dritten Anlauf mit
Frankierung in der Filiale unternommen.

Dieses Einwurf-Einschreiben wurde dann endlich in der Sendungsverfolgung
als "Die Sendung wurde am ... zugestellt." beschieden.

Allerdings fehlt jetzt dazu jeglicher Bezug zum Empfänger und mir als
Absender. Der Einlieferungsbeleg weist lediglich auch nur die
Sendungsnummer aus.
Wie kann man so den konkreten Zugang beweisen?

Bei der online-Frankierung waren wenigstens diese Angaben mit im
Ausdruck. Aber hier vermute ich, dass der Briefträger beim Einwerfen das
"Einschreiben" übersehen und somit ignoriert hat.

2

Stefan Schmitz

unread,
Feb 21, 2024, 1:49:57 PM2/21/24
to
Am 21.02.2024 um 18:54 schrieb Tobias Schuster:
> Hallo,
>
> nachdem 2 Einwurf-Einschreiben mit online-Frankierung auf ihrem Weg
> unauffindbar untergegangen sind, habe ich einen dritten Anlauf mit
> Frankierung in der Filiale unternommen.
>
> Dieses Einwurf-Einschreiben wurde dann endlich in der Sendungsverfolgung
> als "Die Sendung wurde am ... zugestellt." beschieden.
>
> Allerdings fehlt jetzt dazu jeglicher Bezug zum Empfänger und mir als
> Absender. Der Einlieferungsbeleg weist lediglich auch nur die
> Sendungsnummer aus.

Mein Beleg hat eine gepunktete Linie, in der der Mitarbeiter den
Empfängernamen eingetragen hat. Wenn das bei dir vergessen wurde,
könntest du es zur Erinnerung selbst nachtragen.

> Wie kann man so den konkreten Zugang beweisen?

Du kannst gegen Gebühr eine Kopie des Auslieferungsbelegs anfordern.

> Bei der online-Frankierung waren wenigstens diese Angaben mit im
> Ausdruck. Aber hier vermute ich, dass der Briefträger beim Einwerfen das
> "Einschreiben" übersehen und somit ignoriert hat.

Ist denn eine Bearbeitung im Briefzentrum dokumentiert?
Ich kann mir vorstellen, dass so ein eigener Ausdruck auch für die
Maschinen nicht als Einschreiben identifizierbar ist. Der Aufkleber von
der Post ist deutlich auffälliger.

Tobias Schuster

unread,
Feb 21, 2024, 2:33:28 PM2/21/24
to
Am 21.02.2024 um 19:49 schrieb Stefan Schmitz:

>> Allerdings fehlt jetzt dazu jeglicher Bezug zum Empfänger und mir als
>> Absender. Der Einlieferungsbeleg weist lediglich auch nur die
>> Sendungsnummer aus.
>
> Mein Beleg hat eine gepunktete Linie, in der der Mitarbeiter den
> Empfängernamen eingetragen hat. Wenn das bei dir vergessen wurde,
> könntest du es zur Erinnerung selbst nachtragen.

Aber so richtig "amtlich" ist wohl weder das Eine noch das Andere?

>> Wie kann man so den konkreten Zugang beweisen?
> Du kannst gegen Gebühr eine Kopie des Auslieferungsbelegs anfordern.

Das habe ich bei der "Hotline" für Briefe angefragt; wurde aber
verneint, da keine Aufzeichnungen hierüber gemacht würden.

>> Bei der online-Frankierung waren wenigstens diese Angaben mit im
>> Ausdruck. Aber hier vermute ich, dass der Briefträger beim Einwerfen
>> das "Einschreiben" übersehen und somit ignoriert hat.
>
> Ist denn eine Bearbeitung im Briefzentrum dokumentiert?

Zwei Mal gleicher Empfänger und:
... wurde im Logistikzentrum bearbeitet ... Das optische Segment in der
Sendungsverfolgung mit der Zustellung fehlt jeweils.

> Ich kann mir vorstellen, dass so ein eigener Ausdruck auch für die
> Maschinen nicht als Einschreiben identifizierbar ist. Der Aufkleber von
> der Post ist deutlich auffälliger.

Auch mein Gedanke, deshalb nochmals die Frankierung in der Filiale mit
leerer gepunkteter Linie :-(

2


Michael Kallweitt

unread,
Feb 21, 2024, 4:00:53 PM2/21/24
to
Tobias Schuster <7e0f...@gmx.de> schrieb:

> Aber so richtig "amtlich" ist wohl weder das Eine noch das Andere?

Das kommt darauf an, was du unter »amtlich« verstehst. Wenn es wichtig
ist, den Zugang eines bestimmten Schriftstücks nachzuweisen, ist der
Zustellungsauftrag das Mittel der Wahl.

Damit erhältst du am Ende eine beglaubigte Kopie deines Schreibens, die
mit einer Urkunde des Gerichtsvollziehers über dessen Zustellung
verbunden ist.

Die Kosten sind überschaubar (bei mir im letzten Jahr 10,25 EUR für eine
Seite, einfache Kopie selbst beigefügt) und der Seelenfrieden-Faktor
hinsichtlich möglicher Ausreden (Post aus dem Briefkasten entwendet,
leeren Umschlag bekommen) ist erheblich größer.

»Amtlicher« geht es kaum.


--
michael.kallweitt.art
»Meine Stücke wachsen nicht von vorne nach hinten, sondern von innen nach
außen.« Pina Bausch https://de.wikipedia.org/wiki/Pina_Bausch#Inszenierung

Tobias Schuster

unread,
Feb 21, 2024, 4:41:35 PM2/21/24
to
Am 21.02.2024 um 22:00 schrieb Michael Kallweitt:

>> Aber so richtig "amtlich" ist wohl weder das Eine noch das Andere?
>
> Das kommt darauf an, was du unter »amtlich« verstehst. Wenn es wichtig
> ist, den Zugang eines bestimmten Schriftstücks nachzuweisen, ist der
> Zustellungsauftrag das Mittel der Wahl.
>
> Damit erhältst du am Ende eine beglaubigte Kopie deines Schreibens, die
> mit einer Urkunde des Gerichtsvollziehers über dessen Zustellung
> verbunden ist.
>
> Die Kosten sind überschaubar (bei mir im letzten Jahr 10,25 EUR für eine
> Seite, einfache Kopie selbst beigefügt) und der Seelenfrieden-Faktor
> hinsichtlich möglicher Ausreden (Post aus dem Briefkasten entwendet,
> leeren Umschlag bekommen) ist erheblich größer.
>
> »Amtlicher« geht es kaum.

Die Möglichkeit mit dem Gerichtsvollzieher oder einem Boten, der vom
Inhalt des Schreibens Kenntnis erlangt hat, kenne ich.

Warum wird aber in verschiedenen Medien der Verbrauchberatung das
Einwurf-Einschreiben als probates Mittel dargestellt, da es doch zum
Beweis ungeeignet ist?
Auch ich habe mich dazu verleiten lassen, um nun zu wissen, dass
juristisch damit niemand in Verzug zu setzen ist.

Dann doch wieder Einschreiben mit Rückschein ...

2


Marion Scheffels

unread,
Feb 21, 2024, 5:04:45 PM2/21/24
to
On Wed, 21 Feb 2024 22:41:33 +0100, Tobias Schuster <7e0f...@gmx.de>
wrote:

>Dann doch wieder Einschreiben mit Rückschein ...

Je nach Schreiben sogar Postkarte mit ERsch. Bei der neuen Art
Rückschein wird die Vorderseite der Sendung abfotografiert und auf dem
Rückschein angedruckt. Und so ne Postkarte darf ziemlich groß sein
(ist ggf. halt zum Brief-Preis).

LG,
Marion

Tobias Schuster

unread,
Feb 21, 2024, 5:28:26 PM2/21/24
to
Am 21.02.2024 um 23:04 schrieb Marion Scheffels:

>> Dann doch wieder Einschreiben mit Rückschein ...
>
> Je nach Schreiben sogar Postkarte mit ERsch. Bei der neuen Art
> Rückschein wird die Vorderseite der Sendung abfotografiert und auf dem
> Rückschein angedruckt. Und so ne Postkarte darf ziemlich groß sein
> (ist ggf. halt zum Brief-Preis).

Das wird wohl künftig das Mittel der Wahl sein.

Ein Gutes hat das Einwurf-Einschreiben aber juristisch möglicherweise
doch: Wenn an der angegeben (Firmen-)Adresse, aus welchen Gründen auch
immer, nicht zugestellt werden kann und man den Brief mit diesem Vermerk
zurückerhält.
Ich meine, dass man dann hinreichend aktiv war, um eine Rechtsfolge
(Verzugssetzung) eintreten zu lassen.

2


Stefan Schmitz

unread,
Feb 22, 2024, 5:13:05 AM2/22/24
to
Am 21.02.2024 um 20:33 schrieb Tobias Schuster:
>>> Wie kann man so den konkreten Zugang beweisen?
>> Du kannst gegen Gebühr eine Kopie des Auslieferungsbelegs anfordern.
>
> Das habe ich bei der "Hotline" für Briefe angefragt; wurde aber
> verneint, da keine Aufzeichnungen hierüber gemacht würden.

Das halte ich für eine Falschauskunft.
Ohne Aufzeichnungen hätte es jeden Sinn als Zugangsbeleg verloren.

Hier eine Beschreibung, wie es vor zwei Jahren funktionierte.

> Das Schreiben wird mit der Tagespost in den Hausbriefkasten des Empfängers eingeworfen, wofür es genaue Vorgaben gibt: Vor dem Einwurf zieht der Postangestellte ein Abziehetikett, das zur Identifizierung der Sendung dient, von dieser ab und klebt es auf einen vorbereiteten Auslieferungsbeleg, auf dem der Postangestellte nach dem Einwurf mit einer genauen Datums- und Uhrzeitangabe und seiner Unterschrift die Zustellung bestätigt.
>
> Der Auslieferungsbeleg wird von der Post eingescannt, sodass die genauen Auslieferungsdaten zur Verfügung stehen und vom Absender abgerufen werden können.

https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/neues-zum-anscheinsbeweis-beim-einwurf-einschreiben/

Marc Haber

unread,
Feb 22, 2024, 8:09:44 AM2/22/24
to
Michael Kallweitt <michael....@posteo.de> wrote:
>Das kommt darauf an, was du unter »amtlich« verstehst. Wenn es wichtig
>ist, den Zugang eines bestimmten Schriftstücks nachzuweisen, ist der
>Zustellungsauftrag das Mittel der Wahl.
>
>Damit erhältst du am Ende eine beglaubigte Kopie deines Schreibens, die
>mit einer Urkunde des Gerichtsvollziehers über dessen Zustellung
>verbunden ist.
>
>Die Kosten sind überschaubar (bei mir im letzten Jahr 10,25 EUR für eine
>Seite, einfache Kopie selbst beigefügt) und der Seelenfrieden-Faktor
>hinsichtlich möglicher Ausreden (Post aus dem Briefkasten entwendet,
>leeren Umschlag bekommen) ist erheblich größer.

Das wäre mir in den allermeisten Fällen zu aufwendig. Bei mir hat es
auch bisher immer gereicht, das Einwurf-Einschreiben in einem
Fensterbriefumschlag zu verschicken. Es hat noch niemand behauptet,
einen leeren Zettel bekommen zu haben auf dem nur seine Adresse stand.
Und wenn, hätte er den vorlegen müssen.

Grüße
Marc
--
----------------------------------------------------------------------------
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Rhein-Neckar, DE | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 6224 1600402
0 new messages