Michael Kallweitt <
michael....@posteo.de> wrote:
>Das kommt darauf an, was du unter »amtlich« verstehst. Wenn es wichtig
>ist, den Zugang eines bestimmten Schriftstücks nachzuweisen, ist der
>Zustellungsauftrag das Mittel der Wahl.
>
>Damit erhältst du am Ende eine beglaubigte Kopie deines Schreibens, die
>mit einer Urkunde des Gerichtsvollziehers über dessen Zustellung
>verbunden ist.
>
>Die Kosten sind überschaubar (bei mir im letzten Jahr 10,25 EUR für eine
>Seite, einfache Kopie selbst beigefügt) und der Seelenfrieden-Faktor
>hinsichtlich möglicher Ausreden (Post aus dem Briefkasten entwendet,
>leeren Umschlag bekommen) ist erheblich größer.
Das wäre mir in den allermeisten Fällen zu aufwendig. Bei mir hat es
auch bisher immer gereicht, das Einwurf-Einschreiben in einem
Fensterbriefumschlag zu verschicken. Es hat noch niemand behauptet,
einen leeren Zettel bekommen zu haben auf dem nur seine Adresse stand.
Und wenn, hätte er den vorlegen müssen.
Grüße
Marc
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Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
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