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Zoll von/nach Guernsey

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Ulrich F. Heidenreich

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Oct 23, 2013, 5:26:44 AM10/23/13
to
Guten Abend!

Ab und an beziehe ich in Deutschland schwer oder nur hoffnungslos
überteuert erhältliche Musik-CDs aus etwas, was sich zwar "Vereinigtes
Königreich" (vulgo "Großbritannien") schimpft, aber wie
erstaunlicherweise auch Helgoland nicht zur Zollunion der EU zählt.

Soweit, so inzwischen klar. Was aus Guernsey kommt, geht durch den
deutschen Zoll. Nicht weiter schlimm, weil <20€ zollfrei. Allerdings
klebt eine CN22-Zollerklärung drauf.

Nun ergibt sich der Fall, daß ich eine Falschlieferung nach Guernsey zu
retournieren habe. Ist eine solche Retoure überhaupt zollpflichtig und
hätte, falls ja, ich eine solche Erklärung abzugeben?

TIA,
Ulrich

P.S.:
Vpu xöaagr nhpu zny orv qre Cbfg sentra, nore uvre znpug'f zrue Fcnß :-)

Jens Müller

unread,
Oct 23, 2013, 11:48:59 AM10/23/13
to
Am 23.10.2013 11:26, schrieb Ulrich F. Heidenreich:
> Ab und an beziehe ich in Deutschland schwer oder nur hoffnungslos
> überteuert erhältliche Musik-CDs aus etwas, was sich zwar "Vereinigtes
> Königreich" (vulgo "Großbritannien") schimpft, aber wie
> erstaunlicherweise auch Helgoland nicht zur Zollunion der EU zählt.

Nein, die Kronkolonie Guernsey gehört nicht zum Vereinigten Königreich.
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Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 24, 2013, 3:37:02 AM10/24/13
to
Jens Müller in <news:bcq9fb...@mid.individual.net>:
<http://www.amazon.de/gp/shops/storefront/index.html?ie=UTF8&marketplaceID=A1PA6795UKMFR9&sellerID=A2DP85H0LRUT6E>
behauptet es von sich selbst. Und auch diverse Reiseführer siedeln die
Insel in Großbritannien an. Genauso, wie auch Helgoland zu Deutschland
gehört.

Aber darum geht's nicht, sondern um die Verzollung - respektive
zolltechnische Behandlung - einer *Rück*sendung. Immerhin exportiere ich
ja nicht meine Ware ins EU-Ausland, sondern schicke sie lediglich dahin
zurück, wo sie herkam.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 2 Monaten und 1 Tag ist Weihnachten.
JHAJN CGY8O UNHPZ CTCMM KOW7V UZ9HO ZLRSN AJBSK ZDQOW
Stellt euch vor, es ist Donnerstag und keiner geht hin!
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Armin Ehrbar

unread,
Oct 24, 2013, 4:19:07 AM10/24/13
to
Martin Hentrich <martinw....@t-online.de> wrote/schrieb:
>
>>Ist eine solche Retoure überhaupt zollpflichtig und
>>hätte, falls ja, ich eine solche Erklärung abzugeben?
> Ja./Ja.

Was soll an einer CD (mit Cover/Verpackung) und Rechnung denn
zoll*plichtig* sein?

Die Erklärung ist ja nur für die Einfuhrkontrolle nach EU-Ausland. Wenn
das nicht gerade tickt oder vibriert, dann interessiert das den
deutschen Zoll in der Regel nicht.

Luftfracht wird sowieso alles durchgescannt, da weiß man schon, was
drinne ist.


MfG,

ae
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Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 24, 2013, 5:49:14 AM10/24/13
to
Armin Ehrbar in <news:l4al5r$hi4$2...@dont-email.me>:

>Martin Hentrich <martinw....@t-online.de> wrote/schrieb:
>>
>>>Ist eine solche Retoure überhaupt zollpflichtig und
>>>hätte, falls ja, ich eine solche Erklärung abzugeben?
>> Ja./Ja.
>
>Was soll an einer CD (mit Cover/Verpackung) und Rechnung denn
>zoll*pflichtig* sein?

Also gekommen ist es mit dem ominösen CN22 und einem grünen "Von
zollamtlicher Behandlung befreit. Deutsche Post. NL IP B. Frankfurt-
Flughafen"-Bapperl. Zoll*gebühren* werden AFAIK erst fällig, sobald
der Warenwert 20€ überschreitet.

>Die Erklärung ist ja nur für die Einfuhrkontrolle nach EU-Ausland.

Okay: Der Versender aus Guernsey hat es ja ins EU-Inland exportiert;
wenn ich dies zum Absender zurückschicke, exportierte ich dann ins
EU-Ausland? Es geht doch nur dorthin zurück, wo's herkam: Es ist ja
keine EU-Ware, die ins EU-Ausland geht, sondern Auslandsware, die ins
selbe zurückgeht.

CU!
Ulrich

P.S.: Die Thematik ist derweil rein akademisch geworden. Ich habe zwei
Händler hinterm Kanal. Der, zu dem was zurückgehen soll, ist gar nicht
der in Guernsey, sondern sitzt in "Pontyclun, Wales, United Kingdom".

Armin Ehrbar

unread,
Oct 24, 2013, 10:51:16 AM10/24/13
to
Ulrich F. Heidenreich wrote/schrieb:
> Armin Ehrbar in <news:l4al5r$hi4$2...@dont-email.me>:
>>Martin Hentrich <martinw....@t-online.de> wrote/schrieb:
>>>>
>>>>Ist eine solche Retoure überhaupt zollpflichtig und
>>>>hätte, falls ja, ich eine solche Erklärung abzugeben?
>>> Ja./Ja.
>>Was soll an einer CD (mit Cover/Verpackung) und Rechnung denn
>>zoll*pflichtig* sein?
> Also gekommen ist es mit dem ominösen CN22 und einem grünen "Von
> zollamtlicher Behandlung befreit. Deutsche Post. NL IP B.
> Frankfurt- Flughafen"-Bapperl. Zoll*gebühren* werden AFAIK erst
> fällig, sobald der Warenwert 20¤ überschreitet.

Klar - *Einfuhr* nach D bzw. in das Gebiet der EU. Exakt dafür hält
der Zoll in Fankfurt am Main am Flughafen für Güter bzw. bei
Überlast in Giessen ein Zollgebäude vor.

Den grünen "Kann durchgehen" Aufkleber bekommen alle unbedenklichen
Sendungen - halt wie der grüne Ausgang im Flughafen für Passagiere.

Laut Deutsche Post ist CN22 bzw. exakt diese Angaben *direkt* auf
dem aüßeren sichtbaren Umschlag nur für den Warenverkehr außerhalb
der EU Zollunion vorgeschrieben, bisher habe ich einige nationale
Ausprägungen selbst gesehen.

Allerdings ist es *nicht* verboten, diesen *immer* anzubringen und
auszufüllen.

>>Die Erklärung ist ja nur für die Einfuhrkontrolle nach EU-Ausland.
> Okay: Der Versender aus Guernsey hat es ja ins EU-Inland
> exportiert; wenn ich dies zum Absender zurückschicke, exportierte
> ich dann ins EU-Ausland? Es geht doch nur dorthin zurück, wo's
> herkam: Es ist ja keine EU-Ware, die ins EU-Ausland geht, sondern
> Auslandsware, die ins selbe zurückgeht.

Scheißegal - Du *exportierst* es ja nun in das Land des Versenders,
*deren* Zoll könnte daran interesse haben, aber auch wenn nicht, er
würde die Sendung von der zollamtlichen Prüfung halt ausnehmen und
so wäre es schneller in der Weiterbeförderung zum Empfänger. Und
daran sollte es Dir doch gelegen sein, nicht wahr?

Das *unser* deutscher Zoll das Paket für persönliche Sichtung
öffnet, ist fast nicht mehr üblich - der Scanner findet das Viagra
oder die Waffe auch so.

> P.S.: Die Thematik ist derweil rein akademisch geworden. Ich habe
> zwei Händler hinterm Kanal. Der, zu dem was zurückgehen soll, ist
> gar nicht der in Guernsey, sondern sitzt in "Pontyclun, Wales,
> United Kingdom".

Dann ist es EU Versand, dort kann man CN22 draufkleben (und muß es
auch ausfüllen). Aber nicht wundern, wenn nix notiert ist , wenn die
Tommies die Sendung aufschneiden, um nachzuschauen. Man hätte dies
mit einem CN22 Aufkleber ja verhindern können.

Bisheriges Laufzeitergebnise (E+ x Tage):
Ware mit CN22 nach Asien 5 Tage (mit Eingangsstempel Land)
ohne CN22 15 Tage (mit deutscher Öffnung)
Ware mit CN22 innerh. Europa 2 Tage
ohne CN22 4 Tage
Ware mit CN22 aus Thailand 5 Tage
ohne CN22 30 Tage (Menge Zollkleber, k.Öffn)

Die Dinger werden also beachtet, wie es scheint; und man kann damit
die Versandzeit absolut minimieren. Das wird auch der Grund sein,
warum manche europäischen Versender wie früher auch jede Sendungen
bekleben - falsch ist es ja eben nicht!

MfG,

ae

Jens Müller

unread,
Oct 24, 2013, 12:20:24 PM10/24/13
to
Am 24.10.2013 11:49, schrieb Ulrich F. Heidenreich:
> P.S.: Die Thematik ist derweil rein akademisch geworden. Ich habe zwei
> Händler hinterm Kanal. Der, zu dem was zurückgehen soll, ist gar nicht
> der in Guernsey, sondern sitzt in "Pontyclun, Wales, United Kingdom".

Guernsey ist nicht wirklich _hinterm_ Kanal ...

Harald Klotz

unread,
Oct 24, 2013, 2:08:24 PM10/24/13
to
Ulrich F. Heidenreich schrieb:

> Okay: Der Versender aus Guernsey hat es ja ins EU-Inland exportiert;
> wenn ich dies zum Absender zurückschicke, exportierte ich dann ins
> EU-Ausland?

Klar.

> Es geht doch nur dorthin zurück, wo's herkam:

Das spielt keine Rolle.

Was eine Rolle spielt sind die Einfuhrbestimmungen im Empfängerland.
Hier kann es sein, dass Zoll anfällt, die der Empänger zu zahlen hat.

Keine Rolle spielt, wo es ursprünglich herkam.

Dort ist weg!
Kommt es dorthin zurück, ist es eine ganz normale Einfuhr.
Soll es dort nur zu Reparatur hin und wieder zurück, gibt es eine
spezielle zollamtliche Behandlung dafür.
Das wirst du bei Zoll.de finden.

Das ist aber nur von Interesse wenn überhaupt Zoll anfällt.
Ich vermute, dass Guernsey ähnliche Bagatellgrenzen wie D hat. Das wirst
du auf den Zollseiten von Guernsey erfahren oder erfragst es bei deinem
Verkäufer.

Grüße Harald

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Marcel Mainz

unread,
Oct 25, 2013, 4:18:52 AM10/25/13
to
Am 24.10.2013 10:03, schrieb Armin Ehrbar:
> Ulrich F. Heidenreich <from!not-fo...@tremornet.de>
> wrote/schrieb:
>
>> Nun ergibt sich der Fall, daß ich eine Falschlieferung nach
>> Guernsey zu retournieren habe. Ist eine solche Retoure überhaupt
>> zollpflichtig und hätte, falls ja, ich eine solche Erklärung
>> abzugeben?
>
> Wenn Guernsey da zollrechtliche Bedenken hat, ja.
>
> Die Zollerklärung ist Dein Spaß - wenn Du möchtest, das das Produkt
> schnell und heile/unbeschädigt beim Verkäufer im Briefkasten liegt,
> dann füllst Du CN22 aus - CN23 ist nur nötig, wenn Du immer oder in
> großer Menge (Container) Sendungen verschickst. Diese CN22 Aufkleber
> kann man sich selber gießen oder fertig kostenlos in jeder Post Agentur
> bekommen.
>


Woher beziehst Du solche Weisheiten?
Der CN23 muß jedem Paket in Ziele außerhalb der EU beiliegen und jeder
sonstigen Sendungen mit einem Wareninhalt jenseits von 300 SZR (~320
Euro). Bei letzterem darf kein CN22 mehr verwendet werden.

Das hat weder großer Menge, noch mit regelmäßigem Versand zu tun.

Auf die Sendung schreibt man, das es eine Retoure ist ist pappt ggf.
eine Kopie der Rechnung an die Sendung, so das es für den Zoll
nachvollziehbar ist.


Gruß
Marcel

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 24, 2013, 11:14:29 AM10/24/13
to
Armin Ehrbar in <news:l4bc54$kff$1...@dont-email.me>:

>Ulrich F. Heidenreich wrote/schrieb:
[..]
>> Also gekommen ist es mit dem ominösen CN22 und einem grünen "Von
>> zollamtlicher Behandlung befreit. Deutsche Post. NL IP B.
>> Frankfurt- Flughafen"-Bapperl. Zoll*gebühren* werden AFAIK erst
>> fällig, sobald der Warenwert 20¤ überschreitet.
>
>Klar - *Einfuhr* nach D bzw. in das Gebiet der EU. Exakt dafür hält
>der Zoll in Fankfurt am Main am Flughafen für Güter bzw. bei
>Überlast in Giessen ein Zollgebäude vor.

Betrifft die Hinsendung.

>> Okay: Der Versender aus Guernsey hat es ja ins EU-Inland
>> exportiert; wenn ich dies zum Absender zurückschicke, exportierte
>> ich dann ins EU-Ausland? Es geht doch nur dorthin zurück, wo's
>> herkam: Es ist ja keine EU-Ware, die ins EU-Ausland geht, sondern
>> Auslandsware, die ins selbe zurückgeht.
>
>Scheißegal - Du *exportierst* es ja nun in das Land des Versenders,

Nö. Ursprungsort der Ware ist Guernsey, Zielort auch.

>*deren* Zoll könnte daran interesse haben, aber auch wenn nicht, er
>würde die Sendung von der zollamtlichen Prüfung halt ausnehmen und
>so wäre es schneller in der Weiterbeförderung zum Empfänger. Und
>daran sollte es Dir doch gelegen sein, nicht wahr?

Also Bapperl drauf? Irgendwie habe ich eher das "Wenn drauf, dann läuft
es durch den Zoll, obwohl's gar nicht braucht"-Gefühl

>> P.S.: Die Thematik ist derweil rein akademisch geworden. Ich habe
>> zwei Händler hinterm Kanal. Der, zu dem was zurückgehen soll, ist
>> gar nicht der in Guernsey, sondern sitzt in "Pontyclun, Wales,
>> United Kingdom".
>
>Dann ist es EU Versand, dort kann man CN22 draufkleben (und muß es
>auch ausfüllen). Aber nicht wundern, wenn nix notiert ist , wenn die
>Tommies die Sendung aufschneiden, um nachzuschauen. Man hätte dies
>mit einem CN22 Aufkleber ja verhindern können.

Hä?

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 2 Monaten und 1 Tag ist Weihnachten.
YCIVQ 19Q6D VSECD DHI7Q MG2P0 1H9EF RD612 EG03I ETEJQ
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Armin Ehrbar

unread,
Oct 25, 2013, 4:23:31 PM10/25/13
to
Michael Holzt <sp...@fqdn.org> wrote/schrieb:
> Ulrich F. Heidenreich wrote:
>> Also Bapperl drauf? Irgendwie habe ich eher das "Wenn drauf, dann
>> läuft es durch den Zoll, obwohl's gar nicht braucht"-Gefühl
> Wen es durch den Zoll muß, dann läuft es so oder so dadurch. Die
> Produktbestimmungen der DPAG werden Dich aber vermutlich (ich habs
> nicht nachgelesen) dazu verpflichten auf solche Sendungen den CN22
> draufzumachen. Insofern könnte man sich vielleicht auch einfach
> weigern, die Sendung zu transportieren.

*Jede* Sendung von Land A nach Land B geht durch den Zoll von Land
B. Fertig aus.

Allerdings gibt es ein Paar Länder, die sich darüber hinwegsetzen -
so kontrolliert wohl der britische Zoll jede Sendung, die über ihr
Hoheitsgebiet abgewickelt wird. Sind halt ein wenig paranoid, die
Tommies.

Dann sind weiterhin *alle* EU-Staaten angehalten, *alle* *Exporte*
nach Land-außerhalb-der-EU aufgrund diverser Gesetze hin zu
kontrollieren. So dürfen Sendungen, die Waffen, Munition, große
Menge Bargeld (jede wichtige Währung), Tierpräperate,
Medizinprodukte, etc. aufgehalten werden. Genau aus diesem Grund
*müssen* Sendungen, die Waren enthalten, Frachtpapiere enthalten,
aus welchen zweifelsfrei gewisse Punkte hervorgehen. Die wichtigsten
Angaben sind in den Dokumenten *CN22* und *CN23* zusammengefaßt.
Diese Nachweise also werden nicht, wie Michael vermutet, von der
DPAG gefordert, sondern sind in den allgemeinen Gesetzen über den
Frachtversand. Näheres beim TIS vom GDV unter
<http://www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/trpdoku/inhalt.htm> .

Bei den Versandunternehmen z.B. solche Vordrucke für Klein-
versender (CN22):
<http://farm9.staticflickr.com/8068/8197987852_73a08ea343_b.jpg>

Dann kontrolliert natürlich auch der *deutsche* Zoll *alle*
Sendungen, die das Hoheitsgebiet der EU ab Frankfurt am Main
verlassen. Sollte diese Sendung ein ausgefüllten CN22 Aufkleber
haben, wird dieser in der Regel auch beachtet und die Sendung nur
gescannt. So ein Aufkleber ist eher wie der *grüne* Ausgang auf
jedem internationalen Flughafen.

Daher ist ein CN22 für Sendungen innerhalb der EU zwar nicht nötig,
schadet aber auch nicht. Und wenn Du also an ganz viele Kunden auf
der ganzen Welt Waren versendest, packst Du einfach auf jede Sendung
einen drauf.


MfG,

ae

Armin Ehrbar

unread,
Oct 25, 2013, 4:46:09 PM10/25/13
to
Michael Holzt <sp...@fqdn.org> wrote/schrieb:
> Armin Ehrbar wrote:
>> Martin Hentrich <martinw....@t-online.de> wrote/schrieb:
>>>>Ist eine solche Retoure überhaupt zollpflichtig und
>>>>hätte, falls ja, ich eine solche Erklärung abzugeben?
>>> Ja./Ja.
>> Was soll an einer CD (mit Cover/Verpackung) und Rechnung denn
>> zoll*plichtig* sein?
> Was gibt Dir die Idee, dass dem nicht so ist? Es handelt sich um
> Warenverkehr mit einem Gebiet was weder zur EU noch zum Zollgebiet
> der EU gehört.
> Wenn die CD hinreichend teuer ist, dann fallen natürlich auch
> entsprechende Abgaben an.

Dann hätte der OP diese Steuern auch schon bei der Einfuhr
entrichten müssen, ich glaube nicht, daß der OP dann diese
Versandmöglichkeit benutzt hätte. Dazu ist er zu sparsam.

Meistens kannst Du davon ausgehen, daß unsere Einfuhrbedingungen mit
den meisten Staaten außerhalb der EU vergleichbar sind.

> Entsprechend der allgemeinen Regelungen muß auf jeden Fall eine
> Zollinhaltserklärung (CN22) aufgeklebt werden.

Nein - *muß* nicht! Es *kann* eine Zollinhaltserklärung (CN22/CN23)
aif der Außenseite der Sendung abgegeben werden. Diese Zollinhalts-
erklärung kann auch per Frachtführer oder Frachbegleiter übergeben
werden. Auch Versand direkt an die Zollbehörde per Brief ist
möglich. Dies sollte natürlich zeitnah geschehen - und wird
üblicherweise nur bei Großgütern (Rennwagen, Waffen, Pferden, etc.)
gemacht.

Wenn keine Zollinhaltserklärung abgegeben wird, darf die Sendung von
jedem Zoll vom Start- bis zum Zielland zu Prüfzwecken geöffnet
werden. Der Inhalt ewentuell auch. Dann gibt es meist so eine
amtliche Bandarole ;-))


MfG,

ae
Message has been deleted

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 26, 2013, 3:23:25 AM10/26/13
to
Michael Holzt in <news:slrnl6kvb...@aio.lmfnet.de>:

>Ulrich F. Heidenreich wrote:
>
>> Also Bapperl drauf? Irgendwie habe ich eher das "Wenn drauf, dann läuft
>> es durch den Zoll, obwohl's gar nicht braucht"-Gefühl
>
>Wenn es durch den Zoll muß, dann läuft es so oder so dadurch.

In diesem Teilaspekt ging es aber um Sendungen, die nicht durch den
Zoll müssen. Warum (auch) dort ein "may be opened officially"-Bapperl
drauf solle, damit es schneller ginge, verstehe ich nicht.

CU!
Ulrich
--
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In 1 Monat und 29 Tagen ist Weihnachten.
BJKSK 40PKG K7HQI QKC12 RMH60 Q2O8A ZWVLF HKIKK 0BT70
Stellt euch vor, es ist Samstag und keiner geht hin!

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 26, 2013, 3:22:13 AM10/26/13
to
Armin Ehrbar in <news:l4elah$hr8$1...@dont-email.me>:

>Michael Holzt <sp...@fqdn.org> wrote/schrieb:
>> Armin Ehrbar wrote:
>>> Martin Hentrich <martinw....@t-online.de> wrote/schrieb:
>>>>>Ist eine solche Retoure überhaupt zollpflichtig und
>>>>>hätte, falls ja, ich eine solche Erklärung abzugeben?
>>>> Ja./Ja.
>>> Was soll an einer CD (mit Cover/Verpackung) und Rechnung denn
>>> zoll*plichtig* sein?
>> Was gibt Dir die Idee, dass dem nicht so ist? Es handelt sich um
>> Warenverkehr mit einem Gebiet was weder zur EU noch zum Zollgebiet
>> der EU gehört.
>> Wenn die CD hinreichend teuer ist, dann fallen natürlich auch
>> entsprechende Abgaben an.

Wenn Du schon UTF-8 benutzst - und sei es nur in Zitaten - dann
deklariere es doch bitte auch als solches.

>Dann hätte der OP diese Steuern auch schon bei der Einfuhr
>entrichten müssen, ich glaube nicht, daß der OP dann diese
>Versandmöglichkeit benutzt hätte. Dazu ist er zu sparsam.

a) Wenn es sich gerechnet hätte, warum nicht? Allerdings achte ich aus
genau jenen Gründen auf den Versand aus der EU. Der besagte Händler
aus Guernsey hat da wohl mit Bedacht "Versand aus dem Vereinigten
Königreich" drangeschrieben. Da rechnet niemand, der die Ausnahme
mit den Kanalinseln nicht kennt - mit Zoll/Einfuhrumsatzsteuer.

b) Ist das ein weiterer, anderer interessanter Fall: Hat man für die
Hinsendung Zoll/Steuern gezahlt, kann man das erstattet bekommen,
wenn man's wieder zurücksendet. Reichlichst Googleergebnisse gab es
dazu, als ich nach meinem Fall suchte.

>Wenn keine Zollinhaltserklärung abgegeben wird, darf die Sendung von
>jedem Zoll vom Start- bis zum Zielland zu Prüfzwecken geöffnet
>werden.

Komisch:
Genau dies - daß die Sendung geöffnet werden darf - steht auf der CN22.
Message has been deleted

Armin Ehrbar

unread,
Oct 26, 2013, 9:55:44 AM10/26/13
to
Ulrich F. Heidenreich wrote/schrieb:
> Armin Ehrbar in <news:l4elah$hr8$1...@dont-email.me>:
>>
>>Wenn keine Zollinhaltserklärung abgegeben wird, darf die Sendung
>>von jedem Zoll vom Start- bis zum Zielland zu Prüfzwecken geöffnet
>>werden.
> Komisch:
> Genau dies - daß die Sendung geöffnet werden darf - steht auf der
> CN22.

Du scheinst nie viel herumzukommen, speziell nicht ins andere
Deutschland vor 1989 oder ins Ausland. *Jede* Sendung darf zu
Prüfzwecken geöffnet werden. Deshalb wurden an Grenzen sogar schon
Autos auseinandergeschraubt...

Das Problem ist, heute benutzt man Durchleuchtungsapparate (wie bei
jedem Flughafen) anstatt jede xte Sendung aufzuschneiden. In
Frankfurt am Main Flughafen wird diese Durchleuchtung auch für
*jede* ankommende Sendung durchgeführt. Dann muß der Zöllner nur des
Lesens mächtig sein und er vergleicht die Beschriftung mit dem
Inhalt. Widerspricht sich da was, wird schon mal gerne die
Verpackung geöffnet. Ist mir mit mit Gesundheits Pillen vom Aim Star
Network passiert - trotz CN22! Dann wird die Beschriftung
identifiziert und eventuell der Gegenstand selber durchleuchtet.
Findet sich nix, wird alles wieder eingetütet und ein Sorry-Zettel
mit Aufkleber der Sendung beigelegt. Wenn der Zöllner aber verbotene
Güter zu erkennen glaubt, wird die Verpackung oder der Gegenstand
auch mal geöffnet und evtl. das innere noch mal einzeln geröncht.
Ist dann immer noch nix verbotenes gefunden worden, wird der
zerstörte Gegenstand wieder eingepackt und man muß zum Zoll, um
alles abzuholen.

Es kann Dir aber auch passieren, daß Du die Sendungsöffnung
durchführen sollst, dann mußt Du direkt zum Zoll. Das passiert
manchmal bei Gegenständen, die mit Schlössern, amtlichen Marken oder
ähnlichem verschlossen wurden.

Bis auf zerstörten Gegenstand hatte ich bisher schon alles durch...


MfG,

ae

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 26, 2013, 9:46:52 AM10/26/13
to
Armin Ehrbar in <news:l4ggj9$c9g$1...@dont-email.me>:

>Ulrich F. Heidenreich wrote/schrieb:
>>
>> In diesem Teilaspekt ging es aber um Sendungen, die nicht durch
>> den Zoll müssen. Warum (auch) dort ein "may be opened
>> officially"-Bapperl drauf solle, damit es schneller ginge,
>> verstehe ich nicht.
>
>*Was* meinst Du damit?

Ja nun: Der CN22 impliziert ja "darf vom Zoll geöffnet werden".

>Vom Gesetzgeber her *darf* aber *jeder* Zoll jedes Landes, die die
>Sendung berührt, diese Sendung *prüfen*.

Warum dann der CN22 drauf, der ja "Darf geöffnet werden" impliziert?

>Das kann mit einer Öffnung der
>Verpackung und/oder des enthaltnen Gegenstandes enden!

Es geht derweil ja um den "Geht ja gar nicht nach Guernsey, sondern auf
die 'echte' Insel".

>Dies natürlich auch mit CN22/CN23! Allerdings beläßt es der deutsche
>Zoll meistens mit einer Durchleuchtung, wenn sich Bild und
>Inhaltsbeschreibung nicht widersprechen.

Ich verstehe immer noch Bahnhof und Kofferklauen: Warum sollte ich
eine Sendung, die in die EU-Zollunion (also gar nicht durch den Zoll)
geht, mit einem Wisch bekleistern, der die Öffnung durch den Zoll
gestattet?

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 1 Monat und 29 Tagen ist Weihnachten.
YRA28 YQZUD ZYA9D DRZ4S COPDM 92JZ1 MUJQM 3YNSJ UT71R

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 26, 2013, 10:10:38 AM10/26/13
to
Armin Ehrbar in <news:l4ghl0$i8e$1...@dont-email.me>:

>Ulrich F. Heidenreich wrote/schrieb:
>> Armin Ehrbar in <news:l4elah$hr8$1...@dont-email.me>:
>>>
>>>Wenn keine Zollinhaltserklärung abgegeben wird, darf die Sendung
>>>von jedem Zoll vom Start- bis zum Zielland zu Prüfzwecken geöffnet
>>>werden.
>> Komisch:
>> Genau dies - daß die Sendung geöffnet werden darf - steht auf der
>> CN22.
>
>Du scheinst nie viel herumzukommen, speziell nicht ins andere
>Deutschland vor 1989 oder ins Ausland. *Jede* Sendung darf zu
>Prüfzwecken geöffnet werden.

Auch innerhalb der EU-Zollunion? Löse Dich mal bitte vom Betreff.
Man - ach nee: Genau Du - empfahl(st) mir, den CN22 auch dann
draufzukleben, wenn die Sendung gar nicht ins EU-Ausland ginge.

Und da habe ich immer noch Sand im Logikgetriebe. Darf ich etwa Dein
<news:l4ek03$abh$1...@dont-email.me> vielleicht so interpretieren, daß
die verquerten Briten alles durch den Zoll schicken, was dort gar
nicht durch müsste und der CN22 würde die Öffnung nicht gestatten
sondern sie eher verhindern?

CU!
Ulrich
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Marcel Mainz

unread,
Oct 26, 2013, 12:25:10 PM10/26/13
to
Am 25.10.2013 22:54, schrieb Armin Ehrbar:
> Marcel Mainz <JFUKER...@spammotel.com> wrote/schrieb:
>> Am 24.10.2013 10:03, schrieb Armin Ehrbar:
>>> Ulrich F. Heidenreich <from!not-fo...@tremornet.de>
>>> wrote/schrieb:
>>>>
>
>> Der CN23 muß jedem Paket in Ziele außerhalb der EU beiliegen und
>> jeder sonstigen Sendungen mit einem Wareninhalt jenseits von 300
>> SZR (~320 Euro). Bei letzterem darf kein CN22 mehr verwendet
>> werden.
>> Das hat weder großer Menge, noch mit regelmäßigem Versand zu tun.
>
> Richtig. Aber weißt Du, wie es vor CN23/CN22 war? Und exakt so ist
> es natürlich heute auch noch ;-))

Bestimmt nicht.
Da es die Versandart Päckchen erst seit 1920 gibt und es
Zollinhaltserklärungen auch schon einige Zeit vorher gab. ;-)

Wenn wir noch etwas weiter zurückgehen, ändert sich das Format der
Formulare und die Paketkarte ihren Namen in Postpaketadresse.
Noch einen Schritt weiter zurück in Paketbegleitbrief.
Die Beförderung geschah getrennt per Briefpost und etwaige Faktura
befand sich im Paket selbst.
</klugscheiss off>


>> Auf die Sendung schreibt man, das es eine Retoure ist ist pappt
>> ggf. eine Kopie der Rechnung an die Sendung, so das es für den
>> Zoll nachvollziehbar ist.
>
> Richtig. Exakt damit hat man ja schon eine fertige CN22 *grinz*
>

Nicht ganz.
Du benötigst bei einer Sendung über 320 Euro Wert nicht nur
die Rechnung, sondern auch das CN23 und mußt auch noch den kleinen
obersten Teil der CN22 'kann amtlich geöffnet werden' auf die Sendung
pappen.
Für einen Wert unter 320 Euro
a.) verzögerst Du die Bearbeitung
b.) darf der Empfänger ggf. zum Zoll tippeln und die Sendung selber öffnen

wenn nur die Rechnung kommentarlos an der Sendung pappt.

Gruß
Marcel

Marcel Mainz

unread,
Oct 26, 2013, 6:53:59 PM10/26/13
to
Am 26.10.2013 15:46, schrieb Ulrich F. Heidenreich:
> Armin Ehrbar in <news:l4ggj9$c9g$1...@dont-email.me>:
>
>> Ulrich F. Heidenreich wrote/schrieb:

>
> Es geht derweil ja um den "Geht ja gar nicht nach Guernsey, sondern auf
> die 'echte' Insel".
>
>> Dies natürlich auch mit CN22/CN23! Allerdings beläßt es der deutsche
>> Zoll meistens mit einer Durchleuchtung, wenn sich Bild und
>> Inhaltsbeschreibung nicht widersprechen.

Das entspricht leider wieder nicht den Tatsachen.

Den deutschen Zoll juckt das nicht- die Zoll-Erklärungen
sind für das Bestimmungsland und man kann bei Sendungen
die Erklärung auch nur in Landessprache/schrift des Ziellandes abfassen.
Sei es nun Swahili, Burmesisch, Tongaisch oder sonstwas.


> Ich verstehe immer noch Bahnhof und Kofferklauen: Warum sollte ich
> eine Sendung, die in die EU-Zollunion (also gar nicht durch den Zoll)
> geht, mit einem Wisch bekleistern, der die Öffnung durch den Zoll
> gestattet?
>

Brauchst Du im Gegensatz zu Guernsey nach UK nicht draufkleben.
Näheres findest Du auch unter:
http://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland.html



Gruß
Marcel

Armin Ehrbar

unread,
Oct 26, 2013, 7:02:54 PM10/26/13
to
Ulrich F. Heidenreich wrote/schrieb:
> Armin Ehrbar in <news:l4ghl0$i8e$1...@dont-email.me>:
>>Ulrich F. Heidenreich wrote/schrieb:
>>> Armin Ehrbar in <news:l4elah$hr8$1...@dont-email.me>:
>>>>
>>>>Wenn keine Zollinhaltserklärung abgegeben wird, darf die Sendung
>>>>von jedem Zoll vom Start- bis zum Zielland zu Prüfzwecken
>>>>geöffnet werden.
>>> Komisch:
>>> Genau dies - daß die Sendung geöffnet werden darf - steht auf
>>> der CN22.
>>Du scheinst nie viel herumzukommen, speziell nicht ins andere
>>Deutschland vor 1989 oder ins Ausland. *Jede* Sendung darf zu
>>Prüfzwecken geöffnet werden.
> Auch innerhalb der EU-Zollunion?

Ja!

> Löse Dich mal bitte vom Betreff. Man - ach nee: Genau Du -
> empfahl(st) mir, den CN22 auch dann draufzukleben, wenn die
> Sendung gar nicht ins EU-Ausland ginge.

Nein, tat ich noch nie. Du selber erwähntest, daß die Sendung bei
Ankunft ein CN22 trug und reichtest nachher nach, daß der Versender in
Wales, UK sein Wohnort hat. Dazu merkte ich an, daß man *immer* den
Zettel aufkleben kann, aber wenn man es tun sollte, diesen auszufüllen.
Aber man muß es bei Sandungen innerhalb der EU nicht machen.

> Und da habe ich immer noch Sand im Logikgetriebe. Darf ich etwa
> Dein <news:l4ek03$abh$1...@dont-email.me> vielleicht so
> interpretieren, daß die verquerten Briten alles durch den Zoll
> schicken, was dort gar nicht durch müsste und der CN22 würde die
> Öffnung nicht gestatten sondern sie eher verhindern?

Ja, die knallten bisher alles durch den Zoll, Personen wie auch
Begleitgepäck oder Waren. Macht aber der deutsche Zoll im postalischen
Warenverkehr inzwischen auch - da wird am Flughafen Frankfurt am Main
nun alles durchleuchtet.

Wenn etwas durchleuchtet wird, kann man ja den Inhalt zu über 80%
erkannt werden, dann muß man ja nicht mehr die Stichprobe per fühlen
und aufschneiden der Sendung bzw. des Gegenstandes durchführen.

Von den Orginalseiten der Tommies:

<http://www.ukba.homeoffice.gov.uk/customs-travel/customs/postal/>
| You do not need to pay tax or duty on gifts, purchases
| or commercial items sent from another country in the EU.
| However, there are different rules for goods containing alcohol
| or tobacco (known as 'excise goods') - see Notice 143 on the
| HMRC website for more information.
| [...]
| Our officers also examine parcels to ensure that they do
| not contain prohibited or restricted goods, and that
| the declaration is accurate. In some cases, parcels must
| be opened, and are then repacked by Royal Mail on your behalf.

<http://customs.hmrc.gov.uk/channelsPortalWebApp/channelsPortalWebApp.p
ortal?_nfpb=true&_pageLabel=pageTravel_ShowContent&id=HMCE_CL_000014
&propertyType=document#P188_19129>
| 4.1 Are there customs controls on goods from the EU?
| The Border Force carry out selective checks to ensure that no
| prohibited goods such as drugs, indecent or obscene material,
| weapons etc, are received in the UK from other EU countries.
| The Border Force also carry out routine controls for revenue
| purposes.
| [...]
| 5.3 Are there customs controls on goods exported from the UK?
| Yes. The Border Force carry out selective examinations to ensure
| that no prohibited or restricted goods or items relating to
| the proceeds of crime are being improperly exported.
| 7. Extracts from the law
| Opening of postal packages - Regulation 21 of the The Postal
| Packets (Revenue and Customs) Regulations 2011 gives authority for
| an Officer of Customs to require the Royal Mail to open
| for examination any postal packet being imported or exported.


MfG,

ae

Armin Ehrbar

unread,
Oct 26, 2013, 8:14:31 PM10/26/13
to
Marcel Mainz <JFUKER...@spammotel.com> wrote/schrieb:
>
> Den deutschen Zoll juckt das nicht- die Zoll-Erklärungen
> sind für das Bestimmungsland und man kann bei Sendungen
> die Erklärung auch nur in Landessprache/schrift des Ziellandes
> abfassen. Sei es nun Swahili, Burmesisch, Tongaisch oder sonstwas.

<http://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/B_b/Briefe_ins_A
usland/pdf/DP_LandfuerLand_072013.pdf>

Abschnitt
| mögliche Sprachen bei CN 22 oder CN 23

Anscheinend nicht. Trotz anderer Landessprachen oftmals Englisch...

Trotzdem hat bisher der deutsche Zoll meine Sendungen zum Ausland
angefaßt und nachweislich auch kontrolliert.

<http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-
einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/frage_2.html?nn=115522>

| Darf der Zoll meine Postsendung öffnen?
|
| Der Zoll darf trotz Brief- und Postgeheimnis Postsendungen
| öffnen lassen und ihren Inhalt prüfen.
| [...]
| Alle Postsendungen, die in die Europäische Gemeinschaft 0
| verbracht *oder* *aus* *dieser* *versandt* *werden*,
| unterliegen der zollamtlichen Überwachung. Im Rahmen
| dieser Überwachung prüft der Zoll beispielsweise:
|
| - ob für die Postsendung Einfuhrabgaben zu zahlen sind,
| - ob in der Postsendung Waren enthalten sind, die Verboten
| oder Beschränkungen unterliegen,
| - ob alle für die Postsendung erforderlichen Angaben und
| Dokumente vorliegen.
| [...]
| Unter bestimmten Voraussetzungen *dürfen* *auch* *innerhalb*
| der EU beförderte Postsendungen kontrolliert werden. Gemäß
| § 5 ZollVG hat die Deutsche Post AG den Zollbehörden Sendungen
| zur Nachprüfung vorzulegen, bei denen zureichende tatsächliche
| Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie Waren enthalten, deren
| Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr gegen gesetzliche Verbote
| oder Beschränkungen verstoßen könnte. Auch diese Sendungen
| dürfen geöffnet und inhaltlich geprüft werden.

Hervorhebungen von mir, Text von der *staatlichen* Webseite
ZOLL.DE, nix Wikipedia oder so!

Mit besten Grüßen,

ae

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 27, 2013, 3:57:47 AM10/27/13
to
Armin Ehrbar in <news:l4hhmu$dhr$1...@dont-email.me>:

>Ulrich F. Heidenreich wrote/schrieb:

>>>Du scheinst nie viel herumzukommen, speziell nicht ins andere
>>>Deutschland vor 1989 oder ins Ausland. *Jede* Sendung darf zu
>>>Prüfzwecken geöffnet werden.
>> Auch innerhalb der EU-Zollunion?
>
>Ja!

Wozu dann die Zollunion?

>> Löse Dich mal bitte vom Betreff. Man - ach nee: Genau Du -
>> empfahl(st) mir, den CN22 auch dann draufzukleben, wenn die
>> Sendung gar nicht ins EU-Ausland ginge.
>
>Nein, tat ich noch nie. Du selber erwähntest, daß die Sendung

… aus Guernsey …

>bei Ankunft ein CN22 trug und reichtest nachher nach, daß der
>Versender

… einer anderen …

>in Wales, UK sein Wohnort hat.

Könnte es vielleicht in Dein Köpfchen gehen, daß ich irrtümlicherweise
annahm, die Sendung aus Guernsey sei die falsche, die zurückmüsse?
Zurück soll tatsächlich die aus Wales. Was war an …

|P.S.: Die Thematik ist derweil rein akademisch geworden. Ich habe zwei
|Händler hinterm Kanal. Der, zu dem was zurückgehen soll, ist gar nicht
|der in Guernsey, sondern sitzt in "Pontyclun, Wales, United Kingdom".

… so schwer zu verstehen? Und nein, der aus Wales hatte auch keinen
CN22 draufkleben. Warum also sollte ich ihm für die Rücksendeung einen
kleben?

>Dazu merkte ich an, daß man *immer* den
>Zettel aufkleben kann,

Man /kann/ sich auch eine Frikadelle ans Knie nageln. Die Frage war
eher, ob man das auch tun /sollte/, wenn die Sendung gar nicht verzollt
sein will? Für mich hat das den Charme eines "Warensendung. Darf zu
Prüfzwecken geöffnet werden"-Klebers auf einem normalen Brief.

>Von den Orginalseiten der Tommies:
>
><http://www.ukba.homeoffice.gov.uk/customs-travel/customs/postal/>
>| You do not need to pay tax or duty on gifts, purchases
>| or commercial items sent from another country in the EU.
>| However, there are different rules for goods containing alcohol
>| or tobacco (known as 'excise goods') - see Notice 143 on the
>| HMRC website for more information.
>| [...]
>| Our officers also examine parcels to ensure that they do
>| not contain prohibited or restricted goods, and that
>| the declaration is accurate. In some cases, parcels must
>| be opened, and are then repacked by Royal Mail on your behalf.

Und dann noch extra einen gelben Zettel draufkleben, auf dem steht, ich
erlaubte dies explizit?

CU!
Ulrich
--
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In 1 Monat und 28 Tagen ist Weihnachten.
YHSEN OA8BD WOEPB JQQRR E09UO 740Z0 SZW3T Y7C2P P57N4
Stellt euch vor, es ist Sonntag und keiner geht hin!

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 27, 2013, 3:59:28 AM10/27/13
to
Marcel Mainz in <news:526c481b$0$6567$9b4e...@newsspool4.arcor-online.net>:
Genau deswegen wundert mich ja Armins Vorschlag, ich solle es dennoch
tun.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 27, 2013, 4:01:05 AM10/27/13
to
Michael Holzt in <news:slrnl6nma...@aio.lmfnet.de>:

>Ulrich F. Heidenreich wrote:
>
>>>Du scheinst nie viel herumzukommen, speziell nicht ins andere
>>>Deutschland vor 1989 oder ins Ausland. *Jede* Sendung darf zu
>>>Prüfzwecken geöffnet werden.
>> Auch innerhalb der EU-Zollunion?
>
>Ja.

Warum dann extra ein Papperl drauf, der das gestattet? Also für mich
hat das den Charme von "Genau diese Sendung sollten wir mal öffnen.
Warum klebt der einen CN22 drauf, will der was vertuschen?".

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon

Marion Scheffels

unread,
Oct 27, 2013, 4:20:56 AM10/27/13
to
On Wed, 23 Oct 2013 11:26:44 +0200, "Ulrich F. Heidenreich"
<from!not-fo...@tremornet.de> wrote:

>Nun ergibt sich der Fall, da� ich eine Falschlieferung nach Guernsey zu
>retournieren habe. Ist eine solche Retoure �berhaupt zollpflichtig und
>h�tte, falls ja, ich eine solche Erkl�rung abzugeben?

Keine Ahnung, ob eine Retoure zollpflichtig ist. Ich denke mal nicht.

Ich habe gerade eine CN23 bekommen mit einem Comic aus den USA, und da
fiel mir auf, dass "Retopure" ankreuzbar ist. Daraufhin habe ich mir
die Zollformulare bei DHL mal angeschaut: auf der CN 22 steht nichts
dergleichen, h�tte mich auch �berrascht, die Dinger habe ich auch
hier. Aber auf der CN 23 ist das Feld ebenfalls!

Ich frage mich, welcher Kunde aus sowas kommt? Wie oft bekommen Firmen
Waren zur�ck, wo vom Kunden nicht korrekt deklariert wurde?
K�nnen sich Firmen den Zoll ggf. dann erstatten lassen?
Das hei�t doch glaub ich "Einfuhrumsatzsteuer". Vielleicht �ber die
Steuererkl�rung? Wird Zoll erhoben, sind der Sendung vom Zoll immer
Papiere dar�ber beigelegt.

MarionS
--
einwega...@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 27, 2013, 4:45:26 AM10/27/13
to
Marion Scheffels in <news:cjhp699jf4u2lqvil...@4ax.com>:

>On Wed, 23 Oct 2013 11:26:44 +0200, "Ulrich F. Heidenreich"
><from!not-fo...@tremornet.de> wrote:
>
>>Nun ergibt sich der Fall, daß ich eine Falschlieferung nach Guernsey zu
>>retournieren habe.

Extra für den Herrn Ehrbar: Dies war ein Irrtum. Die zu retournierende
kam aus Wales. :-)

>>Ist eine solche Retoure überhaupt zollpflichtig und
>>hätte, falls ja, ich eine solche Erklärung abzugeben?
>
>Keine Ahnung, ob eine Retoure zollpflichtig ist. Ich denke mal nicht.

Ich dachte, auch nicht. Der sich zwischenzeitlich ergebene Tenor scheint
dem aber zu widersprechen.

>Ich habe gerade eine CN23 bekommen mit einem Comic aus den USA, und da
>fiel mir auf, dass "Retoure" ankreuzbar ist. Daraufhin habe ich mir
>die Zollformulare bei DHL mal angeschaut: auf der CN 22 steht nichts
>dergleichen,

Es dürfte mit dem Wert der Sendung zu tun haben. Eine Sendung, die so
teuer ist, einen CN23 zu erfordern, wird auch verzollt (verzollt i.S.v:
Es musste Zoll/Einfurumsatzsteuer entrichtet werden). Dazu gab's auch
Googletreffer, in denen erklärt wurde, wie und daß bei einer Retoure die
bei der *Hin*sendung entrichete Einfuhrumsatzsteuer wieder erstattet
wird, weil die Ware ja retour ging.

Aber das ist eine andere Baustelle. Hier ging's um die Notwendigkeit des
CN22 auf einer Sendung, die eine Retoure ist. Aus meiner irrtümlichen(?)
Logik heraus, mit Vollendung der Retoure hätte unterm Strich weder der
Empfänger die Hinsendung importiert, noch die Rücksendung exportiert.
Tatsächlich scheint es sich dabei aber wohl um zwei vollständig getrennt
zu betrachtende Vorgänge zu handeln.

Und derweil sind wir an dem Punkt angekommen, daß es sich gar nicht mehr
um eine Retoure nach Guernsey handelt, warum also *da* dann (egal ob
Retore oder nicht) ein CN22 drauf müsse, der die Öffnung der Sendung
gestatte.

CU!
Ulrich
--
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In 1 Monat und 28 Tagen ist Weihnachten.
LXMU9 JYILN 9ZGXA 2134I HQWAO 0RYOY BKPSH 62Y7M WDB53
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Marcel Mainz

unread,
Oct 27, 2013, 5:41:39 AM10/27/13
to
Am 27.10.2013 02:14, schrieb Armin Ehrbar:
> Marcel Mainz <JFUKER...@spammotel.com> wrote/schrieb:
>>
>> Den deutschen Zoll juckt das nicht- die Zoll-Erklᅵrungen
>> sind fᅵr das Bestimmungsland und man kann bei Sendungen
>> die Erklᅵrung auch nur in Landessprache/schrift des Ziellandes
>> abfassen. Sei es nun Swahili, Burmesisch, Tongaisch oder sonstwas.
>
> <http://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/B_b/Briefe_ins_A
> usland/pdf/DP_LandfuerLand_072013.pdf>
>
> Abschnitt
> | mᅵgliche Sprachen bei CN 22 oder CN 23
>
> Anscheinend nicht. Trotz anderer Landessprachen oftmals Englisch...

Das sind nur "gewᅵnschte" Sprachen:
Zitat vom CN22:
"Um die Zollabwicklung *zu beschleunigen*, fᅵllen Sie bitte das Formular
in englischer,franzᅵsischer oder einer anderen Sprache aus, die vom
Bestimmungsland akzeptiert wird. "

Daher kann man z.B. auch nach Pakistan in Urdu deklarieren.

> Trotzdem hat bisher der deutsche Zoll meine Sendungen zum Ausland
> angefaᅵt und nachweislich auch kontrolliert.
>
> <http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-
> einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/frage_2.html?nn=115522>
>
> | Darf der Zoll meine Postsendung ᅵffnen?
> |
> | Der Zoll darf trotz Brief- und Postgeheimnis Postsendungen
> | ᅵffnen lassen und ihren Inhalt prᅵfen.
> | [...]
> | Alle Postsendungen, die in die Europᅵische Gemeinschaft 0
> | verbracht *oder* *aus* *dieser* *versandt* *werden*,
> | unterliegen der zollamtlichen ᅵberwachung. Im Rahmen
> | dieser ᅵberwachung prᅵft der Zoll beispielsweise:
> |
> | - ob fᅵr die Postsendung Einfuhrabgaben zu zahlen sind,
> | - ob in der Postsendung Waren enthalten sind, die Verboten
> | oder Beschrᅵnkungen unterliegen,
> | - ob alle fᅵr die Postsendung erforderlichen Angaben und
> | Dokumente vorliegen.
> | [...]
> | Unter bestimmten Voraussetzungen *dᅵrfen* *auch* *innerhalb*
> | der EU befᅵrderte Postsendungen kontrolliert werden. Gemᅵᅵ
> | ᅵ 5 ZollVG hat die Deutsche Post AG den Zollbehᅵrden Sendungen
> | zur Nachprᅵfung vorzulegen, bei denen zureichende tatsᅵchliche
> | Anhaltspunkte dafᅵr bestehen, dass sie Waren enthalten, deren
> | Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr gegen gesetzliche Verbote
> | oder Beschrᅵnkungen verstoᅵen kᅵnnte. Auch diese Sendungen
> | dᅵrfen geᅵffnet und inhaltlich geprᅵft werden.
>
> Hervorhebungen von mir, Text von der *staatlichen* Webseite
> ZOLL.DE, nix Wikipedia oder so!
>

Ich habe nichts gegenteiliges behauptet- nur, das der Zoll sich fᅵr
Zollerklᅵrungen, die fᅵr den Zoll im Bestimmungsland bestimmt sind,
nicht interessiert.
Da wird schon aus Mangel an Mᅵglichkeiten/Zeit nicht verglichen, ob der
Paketinhalt mit der in chinesisch,
aserbaidschanisch etc. abgefassten Zollerklᅵrung ᅵbereinstimmt.



Gruᅵ
Marcel

Message has been deleted

Marcel Mainz

unread,
Oct 27, 2013, 5:58:44 AM10/27/13
to
Ich denke, der Zoll kennt die Firmen, welche Retouren bekommen
und kann sich auch denken, das Firmen wie Amazon nicht selber irgendwo
einzelne Artikel bestellen.
Meist ist ja auf oder in der Sendung auch ein entsprechender Beleg mit
RMA-Nummer..., damit die Firma selbst auch erstmal wei�, was da grade
angekommen ist.

Sollte kein Problem sein, sich sowas erstatten zu lassen.


Gru�
Marcel

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 27, 2013, 5:55:45 AM10/27/13
to
Armin Ehrbar in <news:l4imt6$vhi$1...@dont-email.me>:

>Ulrich F. Heidenreich wrote/schrieb:
>>
>> Genau deswegen wundert mich ja Armins Vorschlag, ich solle es
>> dennoch tun.
>
>Wo schrieb ich dies? Ich schrieb lediglich, daß Dir es *freisteht*, es
>zu tun,

Eher lasest Du Dich so, als empfiehltest Du, es auch bei Sendungen in
die UK zu tun. <news:l4bc54$kff$1...@dont-email.me>:

|Dann ist es EU Versand, dort kann man CN22 draufkleben (und muß es
|auch ausfüllen). Aber nicht wundern, wenn nix notiert ist , wenn die
|Tommies die Sendung aufschneiden, um nachzuschauen. Man hätte dies
|mit einem CN22 Aufkleber ja verhindern können.

Besonders der letzte Satz liest sich verdächtig nach der dringensten
Empfehlung, ihn draufzutun, um das Aufschneiden zu verhindern, nicht
wahr? Und da knarzt nachwievor mein Logikmodul, ist es doch der
Aufkleber, der das Aufschneiden explizit erlaubt.

>genauso wie Dein Geschäftspartner in Wales einfach ein CN22 auf
>die Sendung geklebt hat und ausgefüllt hat - auch wenn er eigentlich
>nicht mußte ...

Wo bitteschön hatte er das? Versuche mal zwei Dinge:

a) Löse Dich mental vom Subject. Die Sendung, die zurückgehen soll,
ist nicht - wie irrtümlicherweise von mir angenommen - die aus
Guernsey. Die aus Guernsey liegt gerade neben mir und trägt den
(benötigten) CN22.

b) Verstehend lesen: Die Sendung, die zurückgehen soll, soll nicht nach
Guernsey zurück, weil sie gar nicht aus Guernsey, sondern Wales kam.
Dafür ist kein CN22 nötig und demzufolge klebt auch keiner drauf.

CU!
Ulrich
--
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In 1 Monat und 28 Tagen ist Weihnachten.
OA6CC F95MW IQUU7 3LJ38 WVQFH EK955 IZKRA B4QC1 C31GC

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 27, 2013, 6:14:14 AM10/27/13
to
Armin Ehrbar in <news:l4inip$3gf$1...@dont-email.me>:

>Ulrich F. Heidenreich wrote/schrieb:
>
>> Warum dann extra ein Papperl drauf, der das gestattet? Also für
>> mich hat das den Charme von "Genau diese Sendung sollten wir mal
>> öffnen. Warum klebt der einen CN22 drauf, will der was
>> vertuschen?".
>
>Die Sendung wird in der Regel heute durchleuchtet ...

Wenn ein CN22 drauf ist, der gar nicht drauf braucht. Wenn aber keiner
drauf ist, wird sie laut <news:l4bc54$kff$1...@dont-email.me> von den
Tommies aufgeschnitten, was man mit dem CN22 verhindern könne:

|> P.S.: Die Thematik ist derweil rein akademisch geworden. Ich habe
|> zwei Händler hinterm Kanal. Der, zu dem was zurückgehen soll, ist
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
|> gar nicht der in Guernsey, sondern sitzt in "Pontyclun, Wales,
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯ ¯¯¯¯¯
|> United Kingdom".
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
|Dann ist es EU Versand, dort kann man CN22 draufkleben (und muß es
|auch ausfüllen). Aber nicht wundern, wenn nix notiert ist , wenn die
|Tommies die Sendung aufschneiden, um nachzuschauen.

|Man hätte dies mit einem CN22 Aufkleber ja verhindern können.
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯

Nochmal extra für dich unterstrichen, damit Du sowohl das
verinnerlichst, was man Dir schrieb und was Du selbst schrubst.

CU!
Ulrich
--
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In 1 Monat und 28 Tagen ist Weihnachten.
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Marion Scheffels

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Oct 27, 2013, 7:10:12 AM10/27/13
to
On Sun, 27 Oct 2013 09:01:05 +0100, "Ulrich F. Heidenreich"
<from!not-fo...@tremornet.de> wrote:

>Warum dann extra ein Papperl drauf, der das gestattet? Also f�r mich
>hat das den Charme von "Genau diese Sendung sollten wir mal �ffnen.
>Warum klebt der einen CN22 drauf, will der was vertuschen?".

Oder verhindern.
In meinem Fall kamen mehrfach Sendungen unge�ffnet(!) zur�ck, wo man
bei Durchleuchtung einen "gef�hrlichen Gegenstand" diagnostizierte,
der nicht in den Flieger darf. Seit ich auch innerhalb der EU eine
CN22 draufpappe, ist das nicht mehr vorgekommen.

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 27, 2013, 7:27:18 AM10/27/13
to
Marion Scheffels in <news:3ksp695kjc95879dl...@4ax.com>:

>On Sun, 27 Oct 2013 09:01:05 +0100, "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-fo...@tremornet.de> wrote:
>
>>Warum dann extra ein Papperl drauf, der das gestattet? Also für mich
>>hat das den Charme von "Genau diese Sendung sollten wir mal öffnen.
>>Warum klebt der einen CN22 drauf, will der was vertuschen?".
>
>Oder verhindern.
>In meinem Fall kamen mehrfach Sendungen ungeöffnet(!) zurück, wo man
>bei Durchleuchtung einen "gefährlichen Gegenstand" diagnostizierte,
>der nicht in den Flieger darf. Seit ich auch innerhalb der EU eine
>CN22 draufpappe, ist das nicht mehr vorgekommen.

Fassen wir also kurz zusammen:
Es kann nicht schaden, schlimmstenfalls nur nutzen :-)

CU!
Ulrich
--
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GWVI3 RLHJX NCRMG S43ZG WOWGP ISGD3 CBKBM OV48L 1KTV4
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Ulrich F. Heidenreich

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Oct 27, 2013, 10:11:28 AM10/27/13
to
Martin Hentrich in <news:4n4q69dsba0kph1sm...@4ax.com>:

>Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind zwei verschiedne Dinge!

Deren effektiven Unterschied beim Import von Guernsey Du
uns ja gleich erklären wirst, nicht wahr?

CU!
Ulrich

P.S.: Eventuell habe ich Dank Marions tatkräftiger Mithilfe
jetzt auch den Armin verstanden? Also so:

Wenn kein CN22 drauf, dann darf der (auch innereuropäische Zoll) die
Sendung nicht öffnen und läßt sie im Verdachtsmoment zurückgehen. Wenn
CN22 drauf, darf er öffnen und durchwinken, wenn und weil er sieht, daß
keine "Bösen Sachen™" drin sind.
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Marion Scheffels

unread,
Oct 27, 2013, 3:05:15 PM10/27/13
to
On Sun, 27 Oct 2013 18:39:21 +0000 (UTC), Armin Ehrbar
<armin....@gmx.de> wrote:

>Das ist ja ein netter Service, bevor etwas zerst�rt wird.

Wie mans nimmt, das Porto war futsch. Den "Service" bitt ich mir aber
aus!

Harald Klotz

unread,
Oct 28, 2013, 2:58:17 PM10/28/13
to
Ulrich F. Heidenreich schrieb:

> a) Wenn es sich gerechnet h�tte, warum nicht? Allerdings achte ich aus
> genau jenen Gr�nden auf den Versand aus der EU. Der besagte H�ndler
> aus Guernsey hat da wohl mit Bedacht "Versand aus dem Vereinigten
> K�nigreich" drangeschrieben. Da rechnet niemand, der die Ausnahme
> mit den Kanalinseln nicht kennt - mit Zoll/Einfuhrumsatzsteuer.

Das hat er wohl um dich zu t�uschen, oder er kennt die deutschen
Einfuhrbedingungen und weiss, dass es bei den Preisen gleichg�ltig ist,
ob EU oder nicht EU.

> b) Ist das ein weiterer, anderer interessanter Fall: Hat man f�r die
> Hinsendung Zoll/Steuern gezahlt, kann man das erstattet bekommen,
> wenn man's wieder zur�cksendet. Reichlichst Googleergebnisse gab es
> dazu, als ich nach meinem Fall suchte.

Und es gibt noch spezielle Bestimmungen im Falle einer Reparatur im
Ausland.
Das wird speziell behandelt, es f�llt kein Zoll an, ausser auf den
Reparaturpreis.

>> Wenn keine Zollinhaltserkl�rung abgegeben wird, darf die Sendung von
>> jedem Zoll vom Start- bis zum Zielland zu Pr�fzwecken ge�ffnet
>> werden.
>
> Komisch:
> Genau dies - da� die Sendung ge�ffnet werden darf - steht auf der
> CN22.

Richtig, der Zoll darf immer pr�fen.
W�r auch komisch, wenn er glauben m�sste was drauf steht.

Gr��e Harald

Harald Klotz

unread,
Oct 28, 2013, 3:04:59 PM10/28/13
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Ulrich F. Heidenreich schrieb:

>>> Auch innerhalb der EU-Zollunion?
>>
>> Ja!
>
> Wozu dann die Zollunion?

Weil immer noch nicht alles Zollfrei ist und weil es Waren gibt, die in
einem Land zulässig sind, im anderen nicht.

Grüße Harald

Harald Klotz

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Oct 28, 2013, 3:09:20 PM10/28/13
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Marion Scheffels schrieb:

> Keine Ahnung, ob eine Retoure zollpflichtig ist. Ich denke mal nicht.

Dann lasse ich mir alles als Retoure schicken. ;-)

> Ich frage mich, welcher Kunde aus sowas kommt? Wie oft bekommen Firmen
> Waren zurück, wo vom Kunden nicht korrekt deklariert wurde?
> Können sich Firmen den Zoll ggf. dann erstatten lassen?

Ja, nur muss es geeignet deklariert sein.

> Das heißt doch glaub ich "Einfuhrumsatzsteuer". Vielleicht über die
> Steuererklärung? Wird Zoll erhoben, sind der Sendung vom Zoll immer
> Papiere darüber beigelegt.

Die meisten verstehen unter Zoll alle Abgaben.
Wobei es natürlich richtig ist, dass es sich deutlich unterscheidet.
Aber dem, der zahlt ist es völlig egal wie es amtlich korrekt heisst.

Grüße Harald

Harald Klotz

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Oct 28, 2013, 3:13:12 PM10/28/13
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Marcel Mainz schrieb:

> Ich denke, der Zoll kennt die Firmen, welche Retouren bekommen
> und kann sich auch denken, das Firmen wie Amazon nicht selber irgendwo
> einzelne Artikel bestellen.

Warum sollten sie nicht?
Es kann ja auch Verbrauchsmaterial oder sonstiges sein.

> Meist ist ja auf oder in der Sendung auch ein entsprechender Beleg mit
> RMA-Nummer..., damit die Firma selbst auch erstmal wei�, was da grade
> angekommen ist.
>
> Sollte kein Problem sein, sich sowas erstatten zu lassen.

Das ist nicht dein Ernst. Man muss nur RMA und eine Nummer
draufschreiben, der Epf�nger muss Amazin sein und schon ist es Zollfrei?

Allerdings vermute ich, dass Amazon innerhlab der EU auch aus EU-Lagern
versendet, R�cksendungen entsprechend.

Gr��e Harald

Marcel Mainz

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Oct 28, 2013, 7:10:10 PM10/28/13
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Am 28.10.2013 20:13, schrieb Harald Klotz:
> Marcel Mainz schrieb:
>
>> Ich denke, der Zoll kennt die Firmen, welche Retouren bekommen
>> und kann sich auch denken, das Firmen wie Amazon nicht selber irgendwo
>> einzelne Artikel bestellen.
>
> Warum sollten sie nicht?
> Es kann ja auch Verbrauchsmaterial oder sonstiges sein.

Aber dann bestimmt nicht als Einzelstücke und die Rechnung sieht dann
auch etwas anders aus (B2B).

>> Meist ist ja auf oder in der Sendung auch ein entsprechender Beleg mit
>> RMA-Nummer..., damit die Firma selbst auch erstmal weiß, was da grade
>> angekommen ist.
>>
>> Sollte kein Problem sein, sich sowas erstatten zu lassen.
>
> Das ist nicht dein Ernst. Man muss nur RMA und eine Nummer
> draufschreiben, der Epfänger muss Amazin sein und schon ist es Zollfrei?

Ich schrieb, das man sich die Zollgebühren erstatten lassen kann- das
ist ein kleiner Unterschied zu Zollfrei.
Im Gegenzug muß natürlich auch ein Verkauf nachgewiesen werden.


> Allerdings vermute ich, dass Amazon innerhlab der EU auch aus EU-Lagern
> versendet, Rücksendungen entsprechend.

Richtig- ich hab größere Elektrik bei Amazon UK bestellt- das Paket ging
per Spedition nach Amazon D und erst von dort über DHL an mich.
Das Rücksendelabel war dann an eine deutsche Adresse.


Gruß
Marcel

Harald Klotz

unread,
Oct 28, 2013, 9:14:35 PM10/28/13
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Marcel Mainz schrieb:

> Am 28.10.2013 20:13, schrieb Harald Klotz:
>> Marcel Mainz schrieb:
>>
>>> Ich denke, der Zoll kennt die Firmen, welche Retouren bekommen
>>> und kann sich auch denken, das Firmen wie Amazon nicht selber
>>> irgendwo einzelne Artikel bestellen.
>>
>> Warum sollten sie nicht?
>> Es kann ja auch Verbrauchsmaterial oder sonstiges sein.
>
> Aber dann bestimmt nicht als Einzelst�cke und die Rechnung sieht dann
> auch etwas anders aus (B2B).

Wirklich?
Ich bestelle etwas, Amazon z.Hd. Herrn Klotz, lasse es als Retoure
deklarieren.

>> Das ist nicht dein Ernst. Man muss nur RMA und eine Nummer
>> draufschreiben, der Epf�nger muss Amazin sein und schon ist es
>> Zollfrei?
>
> Ich schrieb, das man sich die Zollgeb�hren erstatten lassen kann- das
> ist ein kleiner Unterschied zu Zollfrei.

Stimmt, das bedingt aber bereits eine entsprechende Vorbehandlung durch
den Absender. Dazui muss der sicher seine Rechnung vorlegen.

> Im Gegenzug mu� nat�rlich auch ein Verkauf nachgewiesen werden.

Und die R�cksendung.

>> Allerdings vermute ich, dass Amazon innerhlab der EU auch aus
>> EU-Lagern versendet, R�cksendungen entsprechend.
>
> Richtig- ich hab gr��ere Elektrik bei Amazon UK bestellt- das Paket
> ging per Spedition nach Amazon D und erst von dort �ber DHL an mich.
> Das R�cksendelabel war dann an eine deutsche Adresse.

Wobei UK EU ist.

Gr��e Harald

Jens Müller

unread,
Oct 29, 2013, 6:42:08 AM10/29/13
to
Am 27.10.2013 15:11, schrieb Ulrich F. Heidenreich:
> Martin Hentrich in<news:4n4q69dsba0kph1sm...@4ax.com>:
>
>> >Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind zwei verschiedne Dinge!
> Deren effektiven Unterschied beim Import von Guernsey Du
> uns ja gleich erklären wirst, nicht wahr?

Guernsey gehört zum Zollgebiet der EU[1], aber nicht zum
Mehrwertsteuergebiet.

[1]
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Zollgebiet/zollgebiet_node.html
"das Gebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
sowie die Kanalinseln und die Insel Man"

Andre Bremer

unread,
Nov 2, 2013, 4:05:08 PM11/2/13
to
Harald Klotz schrieb am 28.10.2013 20:13:

> Allerdings vermute ich, dass Amazon innerhlab der EU auch aus EU-Lagern
> versendet, Rᅵcksendungen entsprechend.

Nᅵ, ich habe von Amazon schon direkte Sendungen aus den USA und Japan
bekommen - bei entsprechendem Wert natᅵrlich zzgl. Zoll und EUSt.


Tschᅵs,
Andre

--
"Lache nie ᅵber die Dummheit der anderen. Sie ist deine Chance."
(Winston Churchill)

Ignatios Souvatzis

unread,
Nov 6, 2013, 4:44:48 AM11/6/13
to
Armin Ehrbar wrote:
> Martin Hentrich <martinw....@t-online.de> wrote/schrieb:
>>
>>>Ist eine solche Retoure überhaupt zollpflichtig und
>>>hätte, falls ja, ich eine solche Erklärung abzugeben?
>> Ja./Ja.
>
> Was soll an einer CD (mit Cover/Verpackung) und Rechnung denn
> zoll*plichtig* sein?

Wo ist das Problem? Selbst bei einer kleinen Jolle passt eine CD
samt Verpackung in die Plicht. Wenn der Zoll sie zur leichteren
Kontrolle unterwegs da hin haben will - bittesehr, nur wasserdicht
verpackt sollte sie ggfls. sein.

-is
--
seal your e-mail: http://www.gnupg.org/

Thomas Hochstein

unread,
Nov 30, 2013, 5:30:26 AM11/30/13
to
Ulrich F. Heidenreich schrieb:

> was sich zwar "Vereinigtes K�nigreich" (vulgo "Gro�britannien")

Das ist so nicht richtig, bzw. falsch verk�rzend.
"Vereinigtes K�nigreich" != "Gro�britannien" != "England".

Deshalb hei�t es ja korrekt auch "Vereinigtes K�nigreich
Gro�britannien und Nordirland" (!).

Gr��e,
-thh

Wolfgang Fieg

unread,
Dec 22, 2014, 8:30:08 AM12/22/14
to
Am 30.11.2013 11:30, schrieb Thomas Hochstein:

>
> Deshalb heißt es ja korrekt auch "Vereinigtes Königreich
> Großbritannien und Nordirland" (!).
>

Richtig - so steht es in der AA-Staatennamensliste. Und ich hätte
geschworen, es heißt ... von (!) Großbitiannien und Nordirland,
ensprechend der korrekten Übersetzung des amtl. brit. Staatsnamens.

Wolfgang

Thomas Hochstein

unread,
Dec 22, 2014, 1:30:02 PM12/22/14
to
Wolfgang Fieg schrieb:

> Am 30.11.2013 11:30, schrieb Thomas Hochstein:

Es ist wie gestern!

>> Deshalb heißt es ja korrekt auch "Vereinigtes Königreich
>> Großbritannien und Nordirland" (!).
>
> Richtig - so steht es in der AA-Staatennamensliste.

Das irritiert mich.

> Und ich hätte
> geschworen, es heißt ... von (!) Großbitiannien und Nordirland,
> ensprechend der korrekten Übersetzung des amtl. brit. Staatsnamens.

Richtig, ich auch. Und ich denke, das oben ist v.a. ein Tippfehler...

-thh
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