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DHL - Paket für Ehefrau nur gegen Vollmacht?

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Ralph A. Schmid, dk5ras

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Dec 1, 2021, 12:34:02 PM12/1/21
to
Moin,

eben wollte ich für meine Frau in der Postbankfiliale ein Paket
abholen, wie immer mal wieder in den letzten Jahrzehnten - da wurde
mir bedeutet, nur gegen Vollmacht. Höh?!

Wir haben den gleichen Nachnamen, die gleiche Anschrift, es ist
keinerlei Zusatzleistung wie "persönlich" oder "Altersprüfung" auf dem
Paket, es ist einfach nur ein Weihnachtspaket.

Ist das eine neue Regelung, oder ist das an sich schon immer so und
hat bisher nur keinen interessiert?

Dazu muß ich sagen, die Mitarbeiterin habe ich dort noch nie gesehen,
keine Ahnung, ob die neu ist oder so, aber bei den meisten anderen
dort am Schalter dürfte ich schon halbwegs persönlich bekannt sein...

Hintergrund meiner Frage, wenn die im Recht war, dann ist alles OK,
aber wenn nicht und sie es mir eigentlich hätte aushändigen müssen,
dann gehe ich wieder hin, ohne Vollmacht, und mit Diskussionsfreude,
so oft, bis ich das Ding kriege :))) Ist ja nur ein Weihnachtspaket
für uns, nix Eiliges.


-ras

--
Ralph A. Schmid +49-171-3631223 +49-911-21650056
http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/ http://www.kabuliyan.de/

Marco Moock

unread,
Dec 1, 2021, 12:49:38 PM12/1/21
to
Am Wed, 01 Dec 2021 18:34:01 +0100
schrieb "Ralph A. Schmid, dk5ras" <ra...@schmid.xxx>:

> eben wollte ich für meine Frau in der Postbankfiliale ein Paket
> abholen, wie immer mal wieder in den letzten Jahrzehnten - da wurde
> mir bedeutet, nur gegen Vollmacht. Höh?!
Ich kenne das auch so. Wenn das Paket nicht an die Person adressiert
ist, die es abholt, ist eigentlich eine Vollmacht erforderlich. Das
wird zwar nicht immer so gehandhabt, steht aber meines Wissens auch auf
dem Zettel, der dann im Briefkasten liegt.

Reinhard Zwirner

unread,
Dec 1, 2021, 1:37:33 PM12/1/21
to
Marco Moock schrieb:
Darf der Paketbote es folglich auch nicht an den Ehemann aushändigen,
wenn der nach dem Klingeln die Wohnungstür öffnet?

Fragt (auch) sich

Reinhard

Marco Moock

unread,
Dec 1, 2021, 1:41:40 PM12/1/21
to
Am Wed, 1 Dec 2021 19:37:33 +0100
schrieb Reinhard Zwirner <reinhard...@t-online.de>:

> Darf der Paketbote es folglich auch nicht an den Ehemann aushändigen,
> wenn der nach dem Klingeln die Wohnungstür öffnet?
Das wiederum, wird gemacht, meines Wissens ist das auch ok. Genauso
auch die Abgabe bei den Nachbarn. Aber im Paketshop verlangt die DHL
komischerweise den Ausweis (an der Tür könnte auch jeder kommen und
unterschreiben) und ggf. eine Vollmacht.

Reinhard Zwirner

unread,
Dec 1, 2021, 2:04:42 PM12/1/21
to
Marco Moock schrieb:
> unterschreiben) ...

Ebent!

Kopfschüttelnd

Reinhard


Marco Moock

unread,
Dec 1, 2021, 2:53:15 PM12/1/21
to
Am Wed, 01 Dec 2021 20:25:15 +0100
schrieb Michael 'Mithi' Cordes <mithr...@news-2021-12.dvd-welt.de>:

> An der Tür ist die Person aber im Haus an dessen Adresse das Paket
> geht.
Nicht zwingend, es wird auch nicht geprüft. Es zwar wahrscheinlich,
aber keineswegs sichergestellt, vor allem nicht in der Hinsicht, dass
es dann an den eigentlichen Empfänger weitergegeben wird, wenn es z.B.
ein Familienmitglied annimmt.
Das kann der Postbote schon daran erkennen, wenn das Paket an eine Frau
adressiert ist, es aber ein Mann annimmt. Das stört bei den
Postdiensten keinen.

Reinhard Zwirner

unread,
Dec 1, 2021, 3:58:01 PM12/1/21
to
Michael 'Mithi' Cordes schrieb:
> Marco Moock füllte insgesamt 11 Zeilen u.a. mit:

>> Aber im Paketshop verlangt die DHL
>> komischerweise den Ausweis (an der Tür könnte auch jeder kommen und
>> unterschreiben) und ggf. eine Vollmacht.

> An der Tür ist die Person aber im Haus an dessen Adresse das Paket geht.
> Im Paketshop kann jeder aufschlagen der die Benachrichtigungskarte aus
> dem Briefkasten angelt. ...

Aber dann sollte der ein Foto beinhaltende Perso doch reichen, denn
damit wird doch dokumentiert, dass die den Ausweis vorlegende Person
denselben (Nach-)namen und dieselbe Adresse hat.

Die Unlogik nicht verstehen könnend

Reinhard

Martin Klaiber

unread,
Dec 1, 2021, 4:38:10 PM12/1/21
to
Reinhard Zwirner <reinhard...@t-online.de> wrote:
> Michael 'Mithi' Cordes schrieb:

>> An der Tür ist die Person aber im Haus an dessen Adresse das Paket geht.
>> Im Paketshop kann jeder aufschlagen der die Benachrichtigungskarte aus
>> dem Briefkasten angelt. ...

> Aber dann sollte der ein Foto beinhaltende Perso doch reichen, denn
> damit wird doch dokumentiert, dass die den Ausweis vorlegende Person
> denselben (Nach-)namen und dieselbe Adresse hat.

Aber folgt daraus, dass Du das Paket für die Empfängerin annehmen
darfst? Ihr könntet euch getrennt haben und Dein Perso ist noch nicht
umgeschrieben. Oder ihr könntet zwar zusammenleben, aber Deine Frau
könnte trotzdem nicht wollen, dass Du das Paket abholst, aus welchen
Gründen auch immer. Und sei es nur, weil da ein Geschenk für Dich
drin ist, mit dem sie Dich überraschen will und das Du am Absender
des Pakets erraten könntest.

Umgekehrt könnte man auch argumentieren: Wenn Ehepartner das Paket
abholen dürfen, müsste die DHL das Paket auch an Ehepartner ausgeben,
die nicht den gleichen Nachnamen haben. Und wenn schon an Ehepartner,
warum dann nicht an nicht-verheiratete Lebenspartner, usw.?

Das ergäbe einen Wust an Bescheinigungen und Dokumenten, die man
vorlegen müsste. Da ist es doch einfacher, die DHL fordert einfach
pauschal eine Vollmacht von allen.

> Die Unlogik nicht verstehen könnend

Logik ist immer auch eine Frage des Blickwinkels ;-)

Grüße
Martin

Reinhard Zwirner

unread,
Dec 1, 2021, 8:36:15 PM12/1/21
to
Martin Klaiber schrieb:
> Reinhard Zwirner <reinhard...@t-online.de> wrote:
>> Michael 'Mithi' Cordes schrieb:

>>> An der Tür ist die Person aber im Haus an dessen Adresse das Paket geht.
>>> Im Paketshop kann jeder aufschlagen der die Benachrichtigungskarte aus
>>> dem Briefkasten angelt. ...

>> Aber dann sollte der ein Foto beinhaltende Perso doch reichen, denn
>> damit wird doch dokumentiert, dass die den Ausweis vorlegende Person
>> denselben (Nach-)namen und dieselbe Adresse hat.

> Aber folgt daraus, dass Du das Paket für die Empfängerin annehmen
> darfst? Ihr könntet euch getrennt haben und Dein Perso ist noch nicht
> umgeschrieben. Oder ihr könntet zwar zusammenleben, aber Deine Frau
> könnte trotzdem nicht wollen, dass Du das Paket abholst, aus welchen
> Gründen auch immer. Und sei es nur, weil da ein Geschenk für Dich
> drin ist, mit dem sie Dich überraschen will und das Du am Absender
> des Pakets erraten könntest.

Das alles könnte auch auf den Fall zutreffen, daß der Adressat, an
den das Paket gerichtet ist, abwesend ist, wenn das Paket gebracht
wird, und es deswegen der in der Wohnung anwesenden Person problemlos
übergeben wird. Logischerweise müßte dann, zumindest bei
offensichtlichen Abweichungen wie Mann<->Frau, das Paket wieder
mitgenommen werden.

Und was ist mit den vielen Paketen, die ich schon für Nachbarn oder
Nachbarn für mich angenommen habe(n)?

Ciao

Reinhard

Martin Klaiber

unread,
Dec 2, 2021, 3:08:09 AM12/2/21
to
Reinhard Zwirner <reinhard...@t-online.de> wrote:
> Martin Klaiber schrieb:

>> Aber folgt daraus, dass Du das Paket für die Empfängerin annehmen
>> darfst? Ihr könntet euch getrennt haben und Dein Perso ist noch nicht
>> umgeschrieben. Oder ihr könntet zwar zusammenleben, aber Deine Frau
>> könnte trotzdem nicht wollen, dass Du das Paket abholst, aus welchen
>> Gründen auch immer. Und sei es nur, weil da ein Geschenk für Dich
>> drin ist, mit dem sie Dich überraschen will und das Du am Absender
>> des Pakets erraten könntest.

> Das alles könnte auch auf den Fall zutreffen, daß der Adressat, an
> den das Paket gerichtet ist, abwesend ist, wenn das Paket gebracht
> wird, und es deswegen der in der Wohnung anwesenden Person problemlos
> übergeben wird. Logischerweise müßte dann, zumindest bei
> offensichtlichen Abweichungen wie Mann<->Frau, das Paket wieder
> mitgenommen werden.

Ja, mein Beispiel mit der Frau, die nicht möchte, dass ihr Mann das
Paket annimmt, war schlecht. Dann sollte sie persönliche Zustellung
wählen, das gibt es ja auch.

Aber dass man mit dem gleichen Nachnamen und der gleichen Adresse
zwangsläufig zu einem Haushalt gehört, ist ja nicht gesagt. Es gibt
Häuser mit zig Wohnungen und "Allerweltsnachnamen" wie Müller oder
Schulz. Herr und Frau Müller können Nachbarn in einem Mehrparteienhaus
sein, oder verheiratet und in einem Haushalt leben, das kann auf der
Postfiliale niemand wissen, außer man legt eine Heiratsurkunde vor.

> Und was ist mit den vielen Paketen, die ich schon für Nachbarn oder
> Nachbarn für mich angenommen habe(n)?

Das ist meines Wissens strenggenommen nur zulässig, wenn der Empfänger
des Pakets der Weiterleitung an den Nachbarn zugestimmt hat. Das lassen
sich die Paketdienste aber AFAIK per AGB zusichern.

Diesen Punkt finde ich übrigens auch sehr ärgerlich, ich möchte das
nämlich nicht, aber man muss der Praxis aktiv widersprechen und selbst
dann halten sich die Lieferdienste (bzw. die Fahrer) meist nicht daran.
Die wollen einfach nur ihren Wagen leer bekommen. Auch verständlich,
weil sie m.W. die nicht ausgelieferten Pakete am nächsten Tag wieder
aufs Fahrzeug bekommen.

Grüße
Martin

Stephan Seitz

unread,
Dec 2, 2021, 4:14:45 AM12/2/21
to
Martin Klaiber <usenet....@gmx.de> wrote:
> Aber dass man mit dem gleichen Nachnamen und der gleichen Adresse
> zwangsläufig zu einem Haushalt gehört, ist ja nicht gesagt. Es gibt
> Häuser mit zig Wohnungen und "Allerweltsnachnamen" wie Müller oder
> Schulz. Herr und Frau Müller können Nachbarn in einem Mehrparteienhaus

Jepp, sowas haben wir hier auch. Und Briefe gehen da häufig
verkehrt...

>> Und was ist mit den vielen Paketen, die ich schon für Nachbarn oder
>> Nachbarn für mich angenommen habe(n)?
> Das ist meines Wissens strenggenommen nur zulässig, wenn der Empfänger
> des Pakets der Weiterleitung an den Nachbarn zugestimmt hat. Das lassen
> sich die Paketdienste aber AFAIK per AGB zusichern.

Hier versucht auch jeder Zusteller seine Pakete irgendwie loszuwerden
und klingelt irgendwo bzw. stellt sie dann einfach ins Treppenhaus.

> Die wollen einfach nur ihren Wagen leer bekommen. Auch verständlich,

Eben. Wieder mitgenommene Pakete machen nur Ärger und Arbeit.

> weil sie m.W. die nicht ausgelieferten Pakete am nächsten Tag wieder
> aufs Fahrzeug bekommen.

Nö, hier darfst du die irgendwo abholen.

Stephan

--
| Stephan Seitz E-Mail: stse+...@rootsland.net |
| If your life was a horse, you'd have to shoot it. |

Stefan Schmitz

unread,
Dec 2, 2021, 5:19:11 AM12/2/21
to
Es ist doch ganz einfach.

Die Post bedingt sich in ihren AGB das Recht aus, Pakete auch an andere
in der Wohnung anwesende Personen oder Nachbarn auszuhändigen, damit die
Zusteller nicht so häufig vergebens klingeln.
Für die Abholung in der Agentur gibt es eine vergleichbare Klausel
nicht. Da hätte die Post auch keinen Vorteil von einer laxeren
Handhabung. Deshalb muss der Abholer seine Berechtigung nachweisen.

Allerdings kann trotzdem jeder abholen, der die Karte in die Finger
bekommt. Es kontrolliert niemand, ob die Unterschrift unter der
Vollmacht tatsächlich vom Empfänger ist. Von daher ist es sinnlos,
darauf zu bestehen.

Stefan Schmitz

unread,
Dec 2, 2021, 5:31:25 AM12/2/21
to
Am 02.12.2021 um 09:07 schrieb Martin Klaiber:
> Reinhard Zwirner <reinhard...@t-online.de> wrote:
>> Martin Klaiber schrieb:
>> Und was ist mit den vielen Paketen, die ich schon für Nachbarn oder
>> Nachbarn für mich angenommen habe(n)?
>
> Das ist meines Wissens strenggenommen nur zulässig, wenn der Empfänger
> des Pakets der Weiterleitung an den Nachbarn zugestimmt hat. Das lassen
> sich die Paketdienste aber AFAIK per AGB zusichern.

*Das* können sie sich gar nicht per AGB zusichern lassen.

Sie lassen sich vom Absender zusichern, dass auch an Nachbarn zugestellt
werden darf, wenn kein abweichender Wille des Empfängers anzunehmen ist.

> Diesen Punkt finde ich übrigens auch sehr ärgerlich, ich möchte das
> nämlich nicht, aber man muss der Praxis aktiv widersprechen und selbst

Das ist doch auch vernünftig so. Diejenigen, die lieber länger warten,
als dass ein Nachbar das Paket in die Hände kriegt, sind doch wohl eine
kleine Minderheit. Und heutzutage gibt es diverse Möglichkeiten, die
Nachbarschaftszustellung zu vermeiden.

> dann halten sich die Lieferdienste (bzw. die Fahrer) meist nicht daran.
> Die wollen einfach nur ihren Wagen leer bekommen. Auch verständlich,
> weil sie m.W. die nicht ausgelieferten Pakete am nächsten Tag wieder
> aufs Fahrzeug bekommen.

Das hängt vom Dienstleister ab.

Ralph A. Schmid, dk5ras

unread,
Dec 2, 2021, 8:53:11 AM12/2/21
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:

>Allerdings kann trotzdem jeder abholen, der die Karte in die Finger
>bekommt. Es kontrolliert niemand, ob die Unterschrift unter der
>Vollmacht tatsächlich vom Empfänger ist. Von daher ist es sinnlos,
>darauf zu bestehen.

Das kommt noch dazu, das ist albern, das Zettelchen - da schmiert man
irgendwas rein, prüfen kann es keiner, und schon läuft's.

Stefan Schmitz

unread,
Dec 2, 2021, 9:12:24 AM12/2/21
to
Am 02.12.2021 um 14:53 schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras:
> Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
>
>> Allerdings kann trotzdem jeder abholen, der die Karte in die Finger
>> bekommt. Es kontrolliert niemand, ob die Unterschrift unter der
>> Vollmacht tatsächlich vom Empfänger ist. Von daher ist es sinnlos,
>> darauf zu bestehen.
>
> Das kommt noch dazu, das ist albern, das Zettelchen - da schmiert man
> irgendwas rein, prüfen kann es keiner, und schon läuft's.

Immerhin kann die Post damit belegen, dass da jemand entweder wirklich
zur Abholung berechtigt war oder aber eine strafbare (und wegen Vorlage
des Ausweises auch verfolgbare) Urkundenfälschung begangen hat.

Fragt sich, wie oft es vorkommt, dass der Empfänger sich beschwert, der
Abholer sei dazu gar nicht befugt gewesen.

Marco Moock

unread,
Dec 2, 2021, 9:39:21 AM12/2/21
to
Am Thu, 2 Dec 2021 11:19:09 +0100
schrieb Stefan Schmitz <ss...@gmx.de>:

> Allerdings kann trotzdem jeder abholen, der die Karte in die Finger
> bekommt. Es kontrolliert niemand, ob die Unterschrift unter der
> Vollmacht tatsächlich vom Empfänger ist. Von daher ist es sinnlos,
> darauf zu bestehen.

Von mir wollte die DHL einen Ausweis oder Reisepass sehen, obwohl ich
der Empfänger war.

Stefan Schmitz

unread,
Dec 2, 2021, 10:23:20 AM12/2/21
to
Ja, die Identität des Abholers wird streng kontrolliert. Aber nicht die
Unterschrift des Vollmachtgebers.

Marion Scheffels

unread,
Dec 2, 2021, 4:11:07 PM12/2/21
to
On Wed, 1 Dec 2021 19:37:33 +0100, Reinhard Zwirner
<reinhard...@t-online.de> wrote:

>Darf der Paketbote es folglich auch nicht an den Ehemann aushändigen,
>wenn der nach dem Klingeln die Wohnungstür öffnet?

Der Zusteller darf davon ausgehen, dass jemand, den er in der Wohnung
antrifft, auch was da zu suchen hat.
Benachrichtigungskarten zu "finden" kommt dagegen wohl eher vor.

LG,
Marion

Marion Scheffels

unread,
Dec 2, 2021, 4:15:36 PM12/2/21
to
On Wed, 1 Dec 2021 21:58:00 +0100, Reinhard Zwirner
<reinhard...@t-online.de> wrote:

>Aber dann sollte der ein Foto beinhaltende Perso doch reichen, denn
>damit wird doch dokumentiert, dass die den Ausweis vorlegende Person
>denselben (Nach-)namen und dieselbe Adresse hat.

Du denkst nur an dich selbst, aber die Regelung gilt für alle.
Auch Leute, die Krach haben oder die keinen gleichen Namen haben.
Auf der gleichen Adresse wohnen bei einigen Gebäuden verdammt viele
Leute und gelegentlich haben sie sogar gleiche Namen, obwohl sie nicht
verwandt sind.

LG,
Marion

Stephan Seitz

unread,
Dec 2, 2021, 4:16:19 PM12/2/21
to
Marion Scheffels <einweg...@marions.de> wrote:
> Der Zusteller darf davon ausgehen, dass jemand, den er in der Wohnung
> antrifft, auch was da zu suchen hat.

Das ist bei Einfamilienhäusern vielleicht der Fall, aber hier im
Gruppenhaus, in dem die Leute runter zur Tür gehen, um das Paket
entgegenzunehmen, weiß der Zusteller das nicht.

Er hat hier Leute, die gerade durch die Haustür kamen, sogar gefragt,
ob sie vielleicht Person X sind, ohne daß er es kontrollieren täte.
Einfach ja sagen und du hast ein Paket.

Marion Scheffels

unread,
Dec 2, 2021, 4:19:46 PM12/2/21
to
On Thu, 2 Dec 2021 15:39:20 +0100, Marco Moock <mo...@posteo.de> wrote:

>Von mir wollte die DHL einen Ausweis oder Reisepass sehen, obwohl ich
>der Empfänger war.

Natürlich.
Wie wär das denn auch, wenn man nur hinzugehen bräuchte und behaupten,
man sei der Empfänger und schon entfällt die Ausweisleistung? :-D

LG,
Marion

Marion Scheffels

unread,
Dec 2, 2021, 4:24:50 PM12/2/21
to
On 2 Dec 2021 21:16:18 GMT, Stephan Seitz <stse+...@rootsland.net>
wrote:

>Das ist bei Einfamilienhäusern vielleicht der Fall, aber hier im
>Gruppenhaus, in dem die Leute runter zur Tür gehen, um das Paket
>entgegenzunehmen, weiß der Zusteller das nicht.

Ja.
Möglicherweise beruht das Ganze aber teils auch darauf, wie Betrüger
in der Regel vorgehen. Vielleicht warten die normalerweise nicht vor
Ort im Haus, sondern greifen lieber die Karten ab oder gehen auch
gleich ohne Karte zur Agentur abholen.

>Er hat hier Leute, die gerade durch die Haustür kamen, sogar gefragt,
>ob sie vielleicht Person X sind, ohne daß er es kontrollieren täte.
>Einfach ja sagen und du hast ein Paket.

Ich weiß nicht, wie genau es ein Zusteller nehmen muss.

LG,
Marion

Marion Scheffels

unread,
Dec 2, 2021, 4:28:43 PM12/2/21
to
On Wed, 01 Dec 2021 18:34:01 +0100, "Ralph A. Schmid, dk5ras"
<ra...@schmid.xxx> wrote:

>Hintergrund meiner Frage, wenn die im Recht war, dann ist alles OK,

Ja, issie.

Es gibt heute so Vollmachtskärtchen in Scheckkartengröße.
Bevollmächtigt euch gegenseitg und gut.

LG,
Marion

Reinhard Zwirner

unread,
Dec 3, 2021, 10:19:04 AM12/3/21
to
Marion Scheffels schrieb:
Stimmt. Aber dasselbe gilt, wenn das Paket an der Wohnungstür
abgeliefert wird: da wird ja noch nicht einmal nach dem Perso
gefragt, geschweige denn nach einer Vollmacht. Und was ist mit der
Aushändigung an Nachbarn ...

Ciao

Reinhard

Reinhard Zwirner

unread,
Dec 3, 2021, 10:24:08 AM12/3/21
to
Marion Scheffels schrieb:
> On Wed, 1 Dec 2021 19:37:33 +0100, Reinhard Zwirner
> <reinhard...@t-online.de> wrote:
>
>> Darf der Paketbote es folglich auch nicht an den Ehemann aushändigen,
>> wenn der nach dem Klingeln die Wohnungstür öffnet?
>
> Der Zusteller darf davon ausgehen, dass jemand, den er in der Wohnung
> antrifft, auch was da zu suchen hat.

Okay, aber hat "was da zu suchen" mit "berechtigt, in Empfang zu
nehmen" zu tun - z. B. im Fall von Noch-Eheleuten im Trennungsjahr?
Und was ist mit der Übergabe an Nachbarn?

> Benachrichtigungskarten zu "finden" kommt dagegen wohl eher vor.

Die können auch von Nachbarn (s. o.) "gefunden" werden.

Ciao

Reinhard

Stefan Schmitz

unread,
Dec 3, 2021, 11:00:55 AM12/3/21
to
Am 03.12.2021 um 16:24 schrieb Reinhard Zwirner:
> Marion Scheffels schrieb:
>> On Wed, 1 Dec 2021 19:37:33 +0100, Reinhard Zwirner
>> <reinhard...@t-online.de> wrote:
>>
>>> Darf der Paketbote es folglich auch nicht an den Ehemann aushändigen,
>>> wenn der nach dem Klingeln die Wohnungstür öffnet?
>>
>> Der Zusteller darf davon ausgehen, dass jemand, den er in der Wohnung
>> antrifft, auch was da zu suchen hat.
>
> Okay, aber hat "was da zu suchen" mit "berechtigt, in Empfang zu
> nehmen" zu tun - z. B. im Fall von Noch-Eheleuten im Trennungsjahr?
> Und was ist mit der Übergabe an Nachbarn?

Dass das erlaubt ist, ist Bestandteil des Vertrags zwischen Absender und
Paketdienst.

>> Benachrichtigungskarten zu "finden" kommt dagegen wohl eher vor.
>
> Die können auch von Nachbarn (s. o.) "gefunden" werden.

Wer keine Zustellung beim Nachbarn will, kann das untersagen. Wer auch
die Auslieferung an andere Personen in der eigenen Wohnung verhindern
will, kann den Absender um die Zustellart "persönlich" bitten. Alles gut
machbar.

Es wäre aber ein enormer Zusatzaufwand, wenn die Postagenturen bei jedem
dort gelagerten Paket überprüfen müssten, wer für den jeweiligen
Empfänger auch ohne Vollmacht abholen darf.

Marion Scheffels

unread,
Dec 3, 2021, 3:05:00 PM12/3/21
to
On Fri, 3 Dec 2021 16:24:08 +0100, Reinhard Zwirner
<reinhard...@t-online.de> wrote:

>Okay, aber hat "was da zu suchen" mit "berechtigt, in Empfang zu
>nehmen" zu tun - z. B. im Fall von Noch-Eheleuten im Trennungsjahr?
>Und was ist mit der Übergabe an Nachbarn?

Die Zusteller dürfen das.

...in gewissen Grenzen, also manchmal wird das schon ziemlich
strapaziert.

LG,
Marion

Michael Landenberger

unread,
Dec 6, 2021, 2:49:33 AM12/6/21
to
"Ralph A. Schmid, dk5ras" schrieb am 01.12.2021 um 18:34:01:

> eben wollte ich für meine Frau in der Postbankfiliale ein Paket
> abholen, wie immer mal wieder in den letzten Jahrzehnten - da wurde
> mir bedeutet, nur gegen Vollmacht. Höh?!

War bei mir noch nie anders. Ironie bei der Geschichte: trifft der
Paketzusteller an der Anschrift der Empfängerin auf deren Ehemann, bekommt der
das Paket auch ohne Vollmacht ausgehändigt. Er muss sich noch nicht einmal
ausweisen. Sogar einem Nachbarn drückt der Paketbote das Paket ohne jede
Vollmacht in die Hand, wenn ihm keine gegenteilige Verfügung des Empfängers
vorliegt und er den Empfänger nicht antrifft. Die Vollmacht ist erst
notwendig, wenn eine Sendung, die nicht zugestellt werden konnte, in der
Filiale abgeholt werden soll.

> Ist ja nur ein Weihnachtspaket für uns, nix Eiliges.

Dann hast du maximal 7 Tage Zeit für deine Versuche, das Paket ohne Vollmacht
zu bekommen.

Gruß

Michael

Marc Haber

unread,
Dec 6, 2021, 11:16:14 AM12/6/21
to
"Michael Landenberger" <spamwird...@web.de> wrote:
>"Ralph A. Schmid, dk5ras" schrieb am 01.12.2021 um 18:34:01:
>
>> eben wollte ich für meine Frau in der Postbankfiliale ein Paket
>> abholen, wie immer mal wieder in den letzten Jahrzehnten - da wurde
>> mir bedeutet, nur gegen Vollmacht. Höh?!
>
>War bei mir noch nie anders. Ironie bei der Geschichte: trifft der
>Paketzusteller an der Anschrift der Empfängerin auf deren Ehemann, bekommt der
>das Paket auch ohne Vollmacht ausgehändigt. Er muss sich noch nicht einmal
>ausweisen. Sogar einem Nachbarn drückt der Paketbote das Paket ohne jede
>Vollmacht in die Hand, wenn ihm keine gegenteilige Verfügung des Empfängers
>vorliegt und er den Empfänger nicht antrifft. Die Vollmacht ist erst
>notwendig, wenn eine Sendung, die nicht zugestellt werden konnte, in der
>Filiale abgeholt werden soll.

Umleitung in die Filiale wird bei DHL ja nicht umsonst als "gelbe
Arschkarte" bezeichnet.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
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Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Marion Scheffels

unread,
Dec 7, 2021, 2:19:06 AM12/7/21
to
On Mon, 06 Dec 2021 17:16:13 +0100, Marc Haber
<mh+usene...@zugschl.us> wrote:

>Umleitung in die Filiale wird bei DHL ja nicht umsonst als "gelbe
>Arschkarte" bezeichnet.

Wenn ich sehe, was bei uns im Laden gerade los ist, kommt das hin.

LG,
Marion

Marc Haber

unread,
Dec 7, 2021, 3:20:09 AM12/7/21
to
Die Arschkarte scheint sowohl für den Kunden als auch für das
Filialpersonal zu gelten. *evilgrin*

Marion Scheffels

unread,
Dec 7, 2021, 3:44:39 AM12/7/21
to
On Mon, 6 Dec 2021 08:49:27 +0100, "Michael Landenberger"
<spamwird...@web.de> wrote:

> Ironie bei der Geschichte: trifft der
>Paketzusteller an der Anschrift der Empfängerin auf deren Ehemann, bekommt der
>das Paket auch ohne Vollmacht ausgehändigt.

Ja, bei der Auslieferung siehts anders aus. Da ist die
Betrugswahrscheinlichkeit anders als bei der Abholung.
Dummerweise gelten die Regeln, die die Betrüger in der Ausübung ihrer
Tätigkeit behindern sollen, auch für die ehrlichen Kunden.

LG,
Marion

Michael Landenberger

unread,
Dec 7, 2021, 4:14:15 AM12/7/21
to
Beim hiesigen Getränkemarkt, der auch als Hermes-Paketshop fungiert, ist der
Andrang auch zur Vorweihnachtszeit eher moderat. Außerdem beträgt die
Entfernung von meiner Wohnung zu diesem Getränkemarkt nur ca. 500m, während
der nächste Rewe, der zumindest vorfrankierte DHL-Sendungen annimmt
(Briefmarken und Paketscheine bekommt man dort nicht) 1,2 km entfernt ist. Bis
zur nächsten Postfiliale mit Fullservice sind es dann 3 km.

Sorry, aber du kannst dir sicher denken, mit welchem Paketdienst ich am
häufigsten was verschicke.

Gruß

Michael

Marc Haber

unread,
Dec 7, 2021, 4:35:11 AM12/7/21
to
"Michael Landenberger" <spamwird...@web.de> wrote:
>"Marion Scheffels" schrieb am 07.12.2021 um 08:18:17:
>
>> On Mon, 06 Dec 2021 17:16:13 +0100, Marc Haber
>> <mh+usene...@zugschl.us> wrote:
>
>>> Umleitung in die Filiale wird bei DHL ja nicht umsonst als "gelbe
>>> Arschkarte" bezeichnet.
>
>> Wenn ich sehe, was bei uns im Laden gerade los ist, kommt das hin.
>
>Beim hiesigen Getränkemarkt, der auch als Hermes-Paketshop fungiert, ist der
>Andrang auch zur Vorweihnachtszeit eher moderat. Außerdem beträgt die
>Entfernung von meiner Wohnung zu diesem Getränkemarkt nur ca. 500m, während
>der nächste Rewe, der zumindest vorfrankierte DHL-Sendungen annimmt
>(Briefmarken und Paketscheine bekommt man dort nicht) 1,2 km entfernt ist. Bis
>zur nächsten Postfiliale mit Fullservice sind es dann 3 km.

Hier ist der nächste Hermes Paketshop weiter weg als die Postagentur
UND der DHL Paketshop (im Bahnhof, 160 m von der Haustür) zusammen.
Leider gehen benachrichtigte Pakete öfter in die Postagentur als in
die Packstation.

Stephan Seitz

unread,
Dec 7, 2021, 5:07:19 AM12/7/21
to
Marc Haber <mh+usene...@zugschl.us> wrote:
> Hier ist der nächste Hermes Paketshop weiter weg als die Postagentur
> UND der DHL Paketshop (im Bahnhof, 160 m von der Haustür) zusammen.

Hier nicht. Der Hermes-Shop ist am nächsten.

Stefan Schmitz

unread,
Dec 7, 2021, 5:29:30 AM12/7/21
to
Am 07.12.2021 um 11:07 schrieb Stephan Seitz:
> Marc Haber <mh+usene...@zugschl.us> wrote:
>> Hier ist der nächste Hermes Paketshop weiter weg als die Postagentur
>> UND der DHL Paketshop (im Bahnhof, 160 m von der Haustür) zusammen.
>
> Hier nicht. Der Hermes-Shop ist am nächsten.

Und was lernen wir jetzt daraus für die Abholung?

Marion Scheffels

unread,
Dec 9, 2021, 10:36:58 AM12/9/21
to
On Tue, 07 Dec 2021 09:19:10 +0100, Marc Haber
<mh+usene...@zugschl.us> wrote:

>Die Arschkarte scheint sowohl für den Kunden als auch für das
>Filialpersonal zu gelten. *evilgrin*

Ja.
Die letzten paar Wochen waren bei uns schon wegen hoher
Personalausfälle extrem. Und dann noch Weihnachten drauf.

LG,
Marion
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