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Hermes gab Paket bei Nachbar ab, dieser rückt es nicht raus

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Frank A. Simon

unread,
Aug 3, 2009, 11:18:42 AM8/3/09
to
Hallo,

hatte Kleidung für meine Tochter bestellt. Nach einer Woche war noch
nichts da, also habe ich die Versandfirma angerufen. Das Paket sei
bereits vor Tagen zugestellt worden. Ich frage an wen - Name meines
Nachbarn wird mir genannt. Also gehe ich zum Nachbarn und sage "ich
möchte mein Paket holen". Er sagt: "das habe ich vor Ihre Tür
gestellt". In dem Moment kommt die Tochter des Nachbarn raus und hat
genau die Kleidung an, die ich bestellt hatte. Als ich dies dem
Nachbarn sage, sagt er, die Tochter habe die Kleidung von ihrer Oma
geschenkt bekommen.

Was kann ich nun tun? Kann ich von der Versandfirma verlangen, mir die
Sachen kostenfrei nochmal zu schicken, da ich ja nichts erhalten habe?
Kann die Versandfirma von Hermes Schadenersatz verlangen, da das Paket
falsch zugestellt wurde? Kann die Versandfirma die Rechnung für die
Ware einfach an meinen Nachbarn schicken statt an mich? Hat der
Nachbar ein Problem, da er nicht nachweisen kann, dass er mir das
Paket übergeben (vor die Tür gestellt) hat?

Gruß,
F

Marion Scheffels

unread,
Aug 3, 2009, 12:04:20 PM8/3/09
to
"Frank A. Simon" <frank...@ymail.com> schrieb:

>Er sagt: "das habe ich vor Ihre T�r


>gestellt". In dem Moment kommt die Tochter des Nachbarn raus und hat
>genau die Kleidung an, die ich bestellt hatte.

Das' ja'n starkes St�ck! :-D

Tats�chlich kannst du vom Versandhaus Ersatz verlangen, da nicht an dich
zugestellt wurde. Das Versandhaus kann den Nachbarn angehen und dich als
Zeugen verwenden.
Da� der Nachbar vorgeblich das Paket vor die T�r gestellt hat, kommt
fast auf dasselbe raus, da er dann mit der ihm anvertrauten Sendung
fahrl�ssig umgegangen w�re. Er muss es ersetzen, nur die Unterschlagung
fiele weg, stattdessen grobe Fahrl�ssigkeit.

MarionS
--
einwega...@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"

Jürgen

unread,
Aug 3, 2009, 12:21:10 PM8/3/09
to

Normal ist das das Problem von Hermes. Ruf beim Absender an und sag Du
hast keine Ware erhalten, laut Hermes wäre es beim Nachbarn zugestellt
aber der weis von nix.
Meiner Meinung nach müsste sich der Absender darum kümmern.

Jürgen

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Roger Möller

unread,
Aug 3, 2009, 12:40:25 PM8/3/09
to
"Ludger Averborg" schrieb

> Das stimmt ja leider nicht. Hermes hat die Unterschrift des Nachbarn,
> un der Nachbar sagt ja, er habe das Paket erhalten. Damit hat Hermes
> erfolgreich zugestellt, der Verkäufer seine Verpflichtung erfüllt.

Der Verkäufer hat seine Pflichten gegenüber dem OP nicht erfüllt!


Ralf Teschenbaum

unread,
Aug 3, 2009, 1:50:24 PM8/3/09
to
Ludger Averborg schrieb:

> On Mon, 3 Aug 2009 16:21:10 +0000 (UTC), Jürgen <smile...@gmx.net>
> wrote:
>
>> Normal ist das das Problem von Hermes. Ruf beim Absender an und sag Du
>> hast keine Ware erhalten, laut Hermes wäre es beim Nachbarn zugestellt
>> aber der weis von nix.
>
> Das stimmt ja leider nicht. Hermes hat die Unterschrift des Nachbarn,
> un der Nachbar sagt ja, er habe das Paket erhalten. Damit hat Hermes
> erfolgreich zugestellt,

Findest Du? Normalerweise sollte eine Zustellung an den Empfänger gehen.


Gruß, ralf.

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Frank Grimm

unread,
Aug 3, 2009, 1:58:13 PM8/3/09
to
Ludger Averborg schrieb am Mon, 03 Aug 2009 18:33:15 +0200:

>Das asoziale Gesocks ist in diesem Falle Hermes. [...]
>Dieser Passus in den AGB, wonach die Sendung auch durch Abgeben an
>Wildfremde zugestellt werden kann, ist v�llig untragbar.

Das steht doch in den AGB bei DHL genauso, und vermutlich bei anderen
Paketdiensten auch.

http://www.dhl.de//mlm.nf/dhl/images/download/dhl_de/agb/agb_paket_express_nat_010709.pdf
Punkt 4 Absatz 3
--
Gru�
Frank

Frank Grimm

unread,
Aug 3, 2009, 2:10:51 PM8/3/09
to
Ralf Teschenbaum schrieb am Mon, 03 Aug 2009 19:50:24 +0200:

>Ludger Averborg schrieb:
>> On Mon, 3 Aug 2009 16:21:10 +0000 (UTC), J�rgen <smile...@gmx.net>


>> wrote:
>>
>>> Normal ist das das Problem von Hermes. Ruf beim Absender an und sag Du

>>> hast keine Ware erhalten, laut Hermes w�re es beim Nachbarn zugestellt

>>> aber der weis von nix.
>>
>> Das stimmt ja leider nicht. Hermes hat die Unterschrift des Nachbarn,
>> un der Nachbar sagt ja, er habe das Paket erhalten. Damit hat Hermes
>> erfolgreich zugestellt,
>

>Findest Du? Normalerweise sollte eine Zustellung an den Empf�nger gehen.

Das hat ja mit "finden" nicht viel zu tun, das steht in den AGB von Hermes
(und auch von DHL).
--
Gru�
Frank

Jens Müller

unread,
Aug 3, 2009, 2:17:30 PM8/3/09
to
Am 08/03/09 20:10, schrieb Frank Grimm:

Und inwiefern hat der Verk�ufer damit jetzt geliefert?

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Flo 'Irian' Schaetz

unread,
Aug 3, 2009, 2:42:23 PM8/3/09
to
And thus spoke Frank Grimm...

> Das hat ja mit "finden" nicht viel zu tun, das steht in den AGB von Hermes
> (und auch von DHL).

Und inwiefern mu� das den Kunden interessieren, welche komischen
Vertr�ge der Versender mit Hermes geschlossen hat?

Gru�,

Flo

Jens Engberding

unread,
Aug 3, 2009, 3:00:52 PM8/3/09
to
Frank Grimm schrieb:

> Das steht doch in den AGB bei DHL genauso, und vermutlich bei anderen
> Paketdiensten auch.

Was nichts �ber deren Wirksamkeit aussagt.
Jens

Martin Hentrich

unread,
Aug 3, 2009, 3:04:58 PM8/3/09
to
On Mon, 03 Aug 2009 21:00:52 +0200, Jens Engberding <deel...@gmx.net>
wrote:

>Was nichts �ber deren Wirksamkeit aussagt.

Was �berhaupt nichts aussagt, und darum ist dem OP ja auch schon von
allen - von dir auch - sehr geholfen worden.... :-(

Ergo: Die Paketzustellung ist grunds�tzlich abzuschaffen. Der
Empf�nger hat sich sein Paket stets pers�nlich abzuholen. Vertretungen
sind nicht erlaubt.

Erst dadurch ist sicher gestellt, dass es keinerlei Ausnahmen, auch
nicht ser seltsamst asozialen Art, geben kann.

Martin
--
In diesem Moment begriff er, dass niemand den Verstand benutzen wollte.
Menschen wollten Ruhe. Sie wollten essen und schlafen, und sie wollten,
da� man nett zu ihnen war. Denken wollten sie nicht.
[Daniel Kehlmann: Die Vermessung der Welt]

Jens Engberding

unread,
Aug 3, 2009, 3:07:58 PM8/3/09
to
Ludger Averborg schrieb:

> Das stimmt ja leider nicht. Hermes hat die Unterschrift des Nachbarn,
> un der Nachbar sagt ja, er habe das Paket erhalten. Damit hat Hermes

> erfolgreich zugestellt, der Verkäufer seine Verpflichtung erfüllt.

Ob Hermes seine Pflichten erfüllt hat, hängt von der Wirksamkeit der AGB
ab. M.E. kann man eher von einer Unwirsamkeit ausegehen, so dass Hermes
seine Pflicht nicht erfüllt hat.

Sowohl Versender als auch Empfänger können demnach Ansprüche gegen
Hermes stellen.

> Das ist jetzt ein Problem deines Nachbarn. Der hat dir das Paket nicht
> übergeben sondern hat es irgendwo abgestellt, wo es nicht sicher
> aufgehoben war und gestohlen werden konnte.

Das Transportrisiko trägt beim Verbrauchsgüterkauf nach wie vor der
Versender. Sollte er nicht eine neue Sache liefern, so kann der
Empfänger den bereits gezahlten Kaufpreis zurückverlangen bzw. die
Zahlung verweigern.

Dies ändert jedoch nichts daran, dass der Nachbar evtl. dem Versender
aus § 823 ff. BGB haftet und dem Frachtführer ggf. aus einer
Pflichtverletzung aus einem Verwahrungsvertrag.

Jens

Jens Engberding

unread,
Aug 3, 2009, 3:09:23 PM8/3/09
to
Martin Hentrich schrieb:

> Was �berhaupt nichts aussagt, und darum ist dem OP ja auch schon von
> allen - von dir auch - sehr geholfen worden.... :-(

Ich glaube, das es genug Antworten gab, die den Empf�nger �ber seine
Anspr�che gegen den Versender aufgekl�rt haben.

Jens

Roger Möller

unread,
Aug 3, 2009, 3:09:28 PM8/3/09
to
"Frank Grimm" schrieb

>>> Das stimmt ja leider nicht. Hermes hat die Unterschrift des Nachbarn,
>>> un der Nachbar sagt ja, er habe das Paket erhalten. Damit hat Hermes
>>> erfolgreich zugestellt,
>>
>>Findest Du? Normalerweise sollte eine Zustellung an den Empf�nger gehen.
>
> Das hat ja mit "finden" nicht viel zu tun, das steht in den AGB von Hermes
> (und auch von DHL).

Hermes hat gegen�ber dem Absender seine Vertragspflichten aus dem
Frachtvertrag erf�llt. Der Absender hat aber nicht gegen�ber dem Empf�nger
seine Vertragspflichten aus dem Kaufvertrag erf�llt. Hermes kann doch nicht
die Vertragspflichten zwischen Absender und Empf�nger regeln.


David Kastrup

unread,
Aug 3, 2009, 3:09:56 PM8/3/09
to
Martin Hentrich <tax...@aol.com> writes:

> On Mon, 03 Aug 2009 21:00:52 +0200, Jens Engberding <deel...@gmx.net>
> wrote:
>
>>Was nichts �ber deren Wirksamkeit aussagt.
>
> Was �berhaupt nichts aussagt, und darum ist dem OP ja auch schon von
> allen - von dir auch - sehr geholfen worden.... :-(
>
> Ergo: Die Paketzustellung ist grunds�tzlich abzuschaffen. Der
> Empf�nger hat sich sein Paket stets pers�nlich abzuholen. Vertretungen
> sind nicht erlaubt.

Dem Usenet w�rde es auch zum Vorteil gereichen, wenn Du Deine Artikel
selbst auf den Computern m�glicher Empf�nger eintippen m��test.

--
David Kastrup

Karsten Düsterloh

unread,
Aug 3, 2009, 3:12:02 PM8/3/09
to
Flo 'Irian' Schaetz aber hob zu reden an und schrieb:

>> Das hat ja mit "finden" nicht viel zu tun, das steht in den AGB von Hermes
>> (und auch von DHL).
>
> Und inwiefern mu� das den Kunden interessieren, welche komischen
> Vertr�ge der Versender mit Hermes geschlossen hat?

Hermes ist da ziemlich merkbefreit.
Auf meine diesbez�gliche Anmerkungen hat mich mit "Sie haben ja die
Lieferbedingungen von $H�ndler akzeptierrt, da stand das drin" beschieden.

Zum Gl�ck ist mein Paket bei mir angekommen, allerdings mag ich es
�berhaupt nicht, wenn man meine Post wild an mi�liebige Umwohner
verteilt. :-(


Karsten
--
Freiheit stirbt | Fsayannes SF&F-Bibliothek:
Mit Sicherheit | http://fsayanne.tprac.de/

Karsten Düsterloh

unread,
Aug 3, 2009, 3:14:24 PM8/3/09
to
Martin Hentrich aber hob zu reden an und schrieb:

> Erst dadurch ist sicher gestellt, dass es keinerlei Ausnahmen, auch
> nicht ser seltsamst asozialen Art, geben kann.

Wenn *ich* etwas bestelle, warum sollte es dann zul�ssig sein, das
*irgendwo* abzuwerfen? Die einzige Logik dahinter ist doch der Gewinn
des Transporteur, und das kann ja kaum mein Problem sein...

Jens Engberding

unread,
Aug 3, 2009, 3:16:55 PM8/3/09
to
Karsten D�sterloh schrieb:

> Hermes ist da ziemlich merkbefreit.
> Auf meine diesbez�gliche Anmerkungen hat mich mit "Sie haben ja die
> Lieferbedingungen von $H�ndler akzeptierrt, da stand das drin" beschieden.

Ich frag mich ernsthaft, wer die Mitarbeiter zwingt, solche Aussagen zu
treffen. Es muss doch wirklich Schulungen geben...

Roger Möller

unread,
Aug 3, 2009, 3:21:22 PM8/3/09
to
"Jens Engberding" schrieb

> und dem Frachtführer ggf. aus einer Pflichtverletzung aus einem
> Verwahrungsvertrag.

Warum? Und warum ggf.?


Jens Engberding

unread,
Aug 3, 2009, 3:23:42 PM8/3/09
to
Roger Möller schrieb:

> Warum? Und warum ggf.?

Die Frage ist eben, ob tatsächlich ein Verwahrungsvertrag geschlossen
wurde oder lediglich eine Gefälligkeit des Nachbarn vorlag. Ein
Gefälligkeitsverhältnis begründet nich notwendigerweise Pflichten, die
verletzt werden könnten.

Jens

Karsten Düsterloh

unread,
Aug 3, 2009, 3:24:10 PM8/3/09
to
Jens Engberding aber hob zu reden an und schrieb:

Wo sie solche Aussagen lernen? Bestimmt! ;-)

Message has been deleted

Horst Stolz

unread,
Aug 3, 2009, 4:06:32 PM8/3/09
to
>>
>>Findest Du? Normalerweise sollte eine Zustellung an den Empf�nger gehen.
>
> Das hat ja mit "finden" nicht viel zu tun, das steht in den AGB von Hermes
> (und auch von DHL).

Diese AGBs gehen den Empf�nger absolut nichts an, er ist nicht
Vertragspartner von Hermes.

Gru�, Horst

--
Die Mailadresse ist zwar lang, aber ohne �nderung g�ltig.
Durch die L�nge wurde Spam drastisch reduziert.

Frank Grimm

unread,
Aug 3, 2009, 4:24:27 PM8/3/09
to

Dann k�nnen wir ja das Gespr�ch beenden. Du wei�t es nicht, ich auch nicht,
also ist alles Spekulation.
--
Gru�
Frank

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Jens Engberding

unread,
Aug 3, 2009, 4:29:36 PM8/3/09
to
Frank Grimm schrieb:

> Dann k�nnen wir ja das Gespr�ch beenden. Du wei�t es nicht, ich auch nicht,
> also ist alles Spekulation.

OLG D�sseldorf in Az. I-18 U 163/06 spricht sich gegen die Wirksamkeit aus.

Frank Grimm

unread,
Aug 3, 2009, 4:33:06 PM8/3/09
to
Jens Engberding schrieb am Mon, 03 Aug 2009 21:07:58 +0200:

>Ludger Averborg schrieb:
>
>> Das stimmt ja leider nicht. Hermes hat die Unterschrift des Nachbarn,
>> un der Nachbar sagt ja, er habe das Paket erhalten. Damit hat Hermes

>> erfolgreich zugestellt, der Verk�ufer seine Verpflichtung erf�llt.
>
>Ob Hermes seine Pflichten erf�llt hat, h�ngt von der Wirksamkeit der AGB

>ab. M.E. kann man eher von einer Unwirsamkeit ausegehen, so dass Hermes

>seine Pflicht nicht erf�llt hat.
>
>Sowohl Versender als auch Empf�nger k�nnen demnach Anspr�che gegen
>Hermes stellen.

Deines Erachtens kann man "eher" von einer Unwirksamkeit ausgehen... Was
ist das f�r schwammige Formulierung? Und auf welcher Rechtsgrundlage kann
der Empf�nger Anspr�che gegen Hermes geltend machen?
--
Gru�
Frank

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Christoph Kaemper

unread,
Aug 3, 2009, 4:46:38 PM8/3/09
to
Am Mon, 03 Aug 2009 19:58:13 +0200 schrieb Frank Grimm:

> Ludger Averborg schrieb am Mon, 03 Aug 2009 18:33:15 +0200:
>
>>Das asoziale Gesocks ist in diesem Falle Hermes. [...]
>>Dieser Passus in den AGB, wonach die Sendung auch durch Abgeben an
>>Wildfremde zugestellt werden kann, ist v�llig untragbar.
>
> Das steht doch in den AGB bei DHL genauso, und vermutlich bei anderen
> Paketdiensten auch.

Mit den AGB hat aber der Empf�nger des Pakets nichts am Hut, sondern nur
der Absender.

Christoph

Jens Engberding

unread,
Aug 3, 2009, 4:47:01 PM8/3/09
to
Frank Grimm schrieb:

> Deines Erachtens kann man "eher" von einer Unwirksamkeit ausgehen... Was
> ist das f�r schwammige Formulierung? Und auf welcher Rechtsgrundlage kann
> der Empf�nger Anspr�che gegen Hermes geltend machen?

Ich werde mich h�ten, hier bei unklarer Rechtslage, keine schwammigen
Aussagen zu machen. Meiner Meinung nach verst��t die Klausel gegen � 307
I 2 BGB. So sieht es z.B. auch das OLG D�sseldorf in Az. I-18 U 163/06.

Antwort auf deine zweite Frage:
�� 421, 425 HGB

Gru�,
Jens

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Jens Engberding

unread,
Aug 3, 2009, 4:55:24 PM8/3/09
to
Ludger Averborg schrieb:

> Eben. Will man das gegen einen Nachbarn wirklich durchziehen?

Der Versender ist gleichzeitig Nachbar vom Nachbarn?!

Ralf Bader

unread,
Aug 3, 2009, 5:13:32 PM8/3/09
to
Ludger Averborg wrote:

> On Mon, 03 Aug 2009 21:12:02 +0200, Karsten Düsterloh <tr...@tprac.de>
> wrote:
>
>>Flo 'Irian' Schaetz aber hob zu reden an und schrieb:
>>>> Das hat ja mit "finden" nicht viel zu tun, das steht in den AGB von
>>>> Hermes (und auch von DHL).
>>>

>>> Und inwiefern muß das den Kunden interessieren, welche komischen
>>> Verträge der Versender mit Hermes geschlossen hat?


>>
>>Hermes ist da ziemlich merkbefreit.

>>Auf meine diesbezügliche Anmerkungen hat mich mit "Sie haben ja die
>>Lieferbedingungen von $Händler akzeptierrt, da stand das drin" beschieden.
>>
> Wenn da beim Händler steht "Lieferung per DHL-Paket" könnte man
> annehmen, dass man dann konkludent zustimmt, dass die Sendung
> vielleicht irgendwo beliebig abgeworfen wird.

Das wäre eine interessante Methode, um AGB in Verträge aufzunehmen: Man
überträgt die Ausführung des Vertrags an Dritte, läßt den Kunden dieser
Übertragung zustimmen, und damit hat der Kunde auch den ungenannten AGB des
Dritten "konkludent" zugestimmt. Wenn ein solcher Versuch nicht vor Gericht
mit einem harten Aufprall auf die Wand endet, stimmt etwas nicht im Staate
Dänemark.


Ralf
--
W. Hughes, in sci.math.: "No set of natural numbers without a last element
[is finite]"
Prof. Dr. W. Mückenheim, mathematical mastermind of "Augsburg University of
Applied Science": "There is no natural number called "out a last element".

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Harald Klotz

unread,
Aug 3, 2009, 6:51:12 PM8/3/09
to
Jens Engberding schrieb:
> Frank Grimm schrieb:

>
>> Das steht doch in den AGB bei DHL genauso, und vermutlich bei
>> anderen Paketdiensten auch.
>
> Was nichts �ber deren Wirksamkeit aussagt.

Du meinst, Jahrzehnte lang ge�bte Praxis die allgemein bekannt ist,
ist eine �berraschende Klausel?
Ich weiss, es gibt mindestens ein g�nstiges Urteil f�r den OP.

Harald

Harald Klotz

unread,
Aug 3, 2009, 6:52:30 PM8/3/09
to
Ludger Averborg schrieb:

> Das asoziale Gesocks ist in diesem Falle Hermes.

Nein, der Standardauftrag sieht Ersatzempfänger vor.

Streiten kannst du dich evtl. mit deinem Lieferanten.
Was dabei raus kommt, wenn der sich weigert kann man meines Erachtens
nicht sicher sagen.
Letztlich warst es sehr wahrscheinlich du, der den Lieferanten
angewiesen hat per Hermes zu senden, bzw. du hast sein Angebot
angenommen.
Da es üblich ist an Ersatzempfänger zuzustellen, bleibt dir Frage
offen wie der Richter es im Streitfalle sehen wird.
Immerhin hast du es so beauftragt.
Deine Unwissenheit dürfte dein Problem sein, es ist allgemein bekannt,
dass an Ersatzempfänger ausgeliefert wird.
Wenn du das nicht willst musst du die Sachen als "persönlich" schicken
lassen.
Die andere Sichtweise ist mir bekannt, ob es dein Richter im
Streitfall so sehen wird würde ich nicht als sicher ansehen.

Harald

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Bernhard Muenzer

unread,
Aug 3, 2009, 7:13:29 PM8/3/09
to
Ralf Bader schrieb:

> Das wäre eine interessante Methode, um AGB in Verträge aufzunehmen: Man
> überträgt die Ausführung des Vertrags an Dritte, läßt den Kunden dieser
> Übertragung zustimmen, und damit hat der Kunde auch den ungenannten AGB des
> Dritten "konkludent" zugestimmt.

Das geht nach § 305 Abs. 2 BGB so nicht.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C

Jens Engberding

unread,
Aug 3, 2009, 7:27:47 PM8/3/09
to
Harald Klotz schrieb:

> Du meinst, Jahrzehnte lang ge�bte Praxis die allgemein bekannt ist,
> ist eine �berraschende Klausel?

Das OLG D�sseldorf (Az. I-18 U 163/06) ordnet sie einerseits als
�berraschend ein. Auch ich w�rde dem evtl. nicht notwendigerweise zustimmen.

Ferner aber - so das OLG - benachteiligt die Klausel, gleich wie eng
oder weit man sie versteht, den Absender inhaltlich unangemessen (� 307
Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB). Auch der Nachbar im engsten Sinne, der
Bewohner des angrenzenden Einfamilienhausgrundst�cks oder der neben der
eigenen gelegenen Miet- bzw. Eigentumswohnung, ist ein Dritter, den der
frachtbriefm��ige Empf�nger sich nicht aussuchen konnte und mit dem ihn
keineswegs zwingend eine pers�nliche Beziehung oder ein besonderes
Vertrauensverh�ltnis verbindet; vielmehr ist es sowohl allgemein als
auch speziell gerichtsbekannt, dass Nachbarn untereinander nicht selten
gleichg�ltig oder sogar verfeindet sind. Nach Wahl des Frachtf�hrers an
einen solchen Dritten statt an den Empf�nger zuzustellen, missachtet die
berechtigten Interessen des Vertragspartners in grober Weise.

Jens

Holger Pollmann

unread,
Aug 3, 2009, 8:37:00 PM8/3/09
to
Christoph Kaemper <chri...@kaemper.at> schrieb:

f'up dsrm

>> Das steht doch in den AGB bei DHL genauso, und vermutlich bei
>> anderen Paketdiensten auch.
>

> Mit den AGB hat aber der Empf�nger des Pakets nichts am Hut,
> sondern nur der Absender.

Ganz so stimmt es nicht: die Anspr�che bspw. aus � 421 HGB des
Empf�ngers gegen den Frachtf�hrer richten sich nat�rlich nach dem
Vertrag.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin k�mpfen schon lange daf�r,
da� die Bildung einen h�heren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekret�r der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008

Frank Müller

unread,
Aug 3, 2009, 9:39:56 PM8/3/09
to
Hallo Michael,

Michael Holzt wrote:
> Ludger Averborg wrote:
>>> Und dann kommt der OP (oder
>>> der Händler) mit § 823 hinterher.


>> Eben. Will man das gegen einen Nachbarn wirklich durchziehen?

> Wieso nicht? Gegen einen Nachbarn der einen beklaut und an der Tür
> anlügt?

Wie groß sind denn da die Erfolgsaussichten? Da steht doch
Aussage gegen Aussage. Der Nachbar behauptet dass er das
Paket dir vor die Tür gestellt hat, der Empfänger behauptet
dass es dort nicht stand. Selbst wenn es dort stand könnte
der Empfänger das Paket genommen haben und behaupten es
habe nie dort gestanden. Wie soll ein Richter denn da
entscheiden wenn keiner von beiden beweisen kann wie es ist.

Dass solche Sachen das Nachbarschaftsverhältnis nicht grade
fördern ist eine andere Sache. Und solche Sachen, dass man
die Tochter des Nachbarn halt mit den Klamotten gesehen hat
die dann von der Oma geschenkt wurden ist auch kein Beweis,
denn grade Hermes versendet ja für große Versandhändler
wo du an jeder Ecke in der Stadt die gleichen Klamotten findest.

Muss dann die Oma beweisen wo sie was gekauft hat?

Gruß,
Frank

Volker Hahn

unread,
Aug 4, 2009, 12:32:50 AM8/4/09
to
In article <4a7733e2$0$32667$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net>, Jens
Engberding wrote:
> > Das steht doch in den AGB bei DHL genauso, und vermutlich bei anderen
> > Paketdiensten auch.
>
> Was nichts �ber deren Wirksamkeit aussagt.

So ist es - und das kann IMO auch nicht oft genug erw�hnt werden. AGB sind
seit Menschengedenken eine beliebte Spielwiese f�r ahnungslose
Firmenjuristen, die glauben, sie w�ssten, wie man Kunden verarschen kann.
Oder f�r solche, die das tats�chlich oder angeblich auf Anweisung ihrer
Chefs tun und einfach nicht die Eier daf�r haben (oder zu karrieregeil
sind) zu sagen, was f�r eine gequirlte Kacke sie da teilweise
reinschreiben.
--
"Einen Staat, der mit der Erkl�rung, er wolle Straftaten
verhindern, seine B�rger st�ndig �berwacht, kann man als
Polizeistaat bezeichnen."
(Ernst Benda, ehem. Pr�sident des BVerfG)

Klaus-Holger Trappe

unread,
Aug 4, 2009, 2:45:43 AM8/4/09
to

Hallo,

Frank Grimm schrieb:

> Das steht doch in den AGB bei DHL genauso, und vermutlich
> bei anderen Paketdiensten auch.

und die sind idR niemals mit dem Empfänger vereinbart worden!

Andererseits ist das Leben und geldverdienen eines
paketausfahrers nicht beneidenswert (ausnahme gutes gebiet).

--
Viele Gruesse Klaus-Holger Trappe
(E-Mail hierauf verbleibt unbeachtet)

Klaus-Holger Trappe

unread,
Aug 4, 2009, 2:46:27 AM8/4/09
to

Mann!

Martin Hentrich schrieb:

...
> Ergo: Die Paketzustellung ist grundsätzlich abzuschaffen. Der
> Empfänger hat sich sein Paket stets persönlich abzuholen. Vertretungen
> sind nicht erlaubt.
>
> Erst dadurch ist sicher gestellt, dass es keinerlei Ausnahmen, auch
> nicht ser seltsamst asozialen Art, geben kann.

bist Du krank!

Message has been deleted

Marion Scheffels

unread,
Aug 4, 2009, 3:21:10 AM8/4/09
to
Bernhard Muenzer <bmue...@yahoo.com> schrieb:

>> Das w�re eine interessante Methode, um AGB in Vertr�ge aufzunehmen: Man
>> �bertr�gt die Ausf�hrung des Vertrags an Dritte, l��t den Kunden dieser
>> �bertragung zustimmen, und damit hat der Kunde auch den ungenannten AGB des


>> Dritten "konkludent" zugestimmt.
>
>Das geht nach � 305 Abs. 2 BGB so nicht.

Das interessiert mich jetzt:
Im eBay Forum taucht gelegentlich der Fall auf, da� Tickets nicht
rechtzeitig ankommen. Stand in der Auktion "Versand per Einschreiben",
ging man davon aus, da� der K�ufer mit seinem Gebot dieser Versandart
zugestimmt hatte und seinen Verk�ufer nicht daf�r haftbar machen konnte,
da bei dieser Versandart keine Laufzeitgarantie enthalten ist.

Stimmt das nicht?

MarionS
--
einwega...@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"

Marion Scheffels

unread,
Aug 4, 2009, 3:26:03 AM8/4/09
to

Sorry, falsche NG.
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David Kastrup

unread,
Aug 4, 2009, 4:48:01 AM8/4/09
to
Ludger Averborg <ludger_...@web.de> writes:

> Hier tut es die DHL in die Paketbox, wenn sie es sonst nicht los wird.
> Diese L�sung hatte die DDR (mit ca 100 % berufst�tiger Bev�lkerung)
> schon vor knapp tausend Jahren entdeckt -ebenso wie die f�chendeckende
> Kinderbetreuung-. Nicht hitek, sondern einfach der
> Schlie�fachschl�ssel im Briefkasten.
>
> Ich find das eine ziemlich geniale L�sung.

Da mu� man erst einmal drauf kommen, die Kinder ins Schlie�fach zu
stecken. Aber wenn man dr�ber nachdenkt: genial! Da hat DHL noch
Nachholbedarf. Momentan d�rften die Kapazit�ten f�r eine
fl�chendeckende Versorgung allerdings nicht reichen.

--
David Kastrup

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Harald Klotz

unread,
Aug 4, 2009, 7:30:32 AM8/4/09
to
Frank Müller schrieb:

> Wie soll ein Richter denn da
> entscheiden wenn keiner von beiden beweisen kann wie es ist.

Den Nachbar auf Schadenersatz verurteilen.
Letztlich hat der seine Sorgfaltspflicht verletzt.
Den Diebstahl des Paketes wird man sicher schwer beweisen können.

> Dass solche Sachen das Nachbarschaftsverhältnis nicht grade
> fördern ist eine andere Sache.

Was gibt es bei dieser Zerrüttung noch kaputt zu machen, was nicht
schon kaputt ist?

Harald

Harald Klotz

unread,
Aug 4, 2009, 8:18:14 AM8/4/09
to
Klaus-Holger Trappe schrieb:

> Frank Grimm schrieb:
>
>> Das steht doch in den AGB bei DHL genauso, und vermutlich
>> bei anderen Paketdiensten auch.
>
> und die sind idR niemals mit dem Empf�nger vereinbart worden!

Mit dem Empf�nger war Versand mit einem bestimmten Spediteur nicht
vereinbart worden?

Harald

Harald Klotz

unread,
Aug 4, 2009, 7:25:20 AM8/4/09
to
Jens Engberding schrieb:

> Ferner aber - so das OLG - benachteiligt die Klausel, gleich wie eng
> oder weit man sie versteht, den Absender inhaltlich unangemessen (�
> 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB). Auch der Nachbar im engsten Sinne,
> der
> Bewohner des angrenzenden Einfamilienhausgrundst�cks oder der neben
> der eigenen gelegenen Miet- bzw. Eigentumswohnung, ist ein Dritter,
> den der frachtbriefm��ige Empf�nger sich nicht aussuchen konnte und
> mit dem ihn keineswegs zwingend eine pers�nliche Beziehung oder ein
> besonderes Vertrauensverh�ltnis verbindet; vielmehr ist es sowohl
> allgemein als
> auch speziell gerichtsbekannt, dass Nachbarn untereinander nicht
> selten gleichg�ltig oder sogar verfeindet sind. Nach Wahl des
> Frachtf�hrers an einen solchen Dritten statt an den Empf�nger
> zuzustellen, missachtet die berechtigten Interessen des
> Vertragspartners in grober Weise.

Naja, in dem Urteil wurde vor allem bem�ngelt, weil "Nachbar" zu
weitreichend war.
Wie weit die aktuellen AGB nachgebessert wurden und jetzt den Anspruch
des Gerichts, ausreichend genau spezifiziert zu sein erf�llen kann ich
dir nicht sagen.
Ob ein neues Urteil aufgrund der aktuellen AGB ebenso ausf�llt kann
niemand sicher sagen.
Das Gericht hat die Nachbarschaftszustellung vom Grundsatz her nicht
bem�ngelt.

Harald

Claus Färber

unread,
Aug 4, 2009, 8:24:00 AM8/4/09
to
Volker Hahn <z4...@gmx.de> schrieb/wrote:

> So ist es - und das kann IMO auch nicht oft genug erw�hnt werden. AGB
> sind seit Menschengedenken eine beliebte Spielwiese f�r ahnungslose
> Firmenjuristen, die glauben, sie w�ssten, wie man Kunden verarschen
> kann. Oder f�r solche, die das tats�chlich oder angeblich auf
> Anweisung ihrer Chefs tun und einfach nicht die Eier daf�r haben (oder
> zu karrieregeil sind) zu sagen, was f�r eine gequirlte Kacke sie da
> teilweise reinschreiben.

In vielen F�llen -- gerade bei gro�en Firmen -- d�rfte sowohl den
Juristen als auch den Entscheidern v�llig klar sein, was f�r ein Unsinn
in den AGB steht.

Aber solange die meisten Kunden darauf reinfallen und es sich gefallen
lassen, rentiert es sich trotzdem. Sobald jemand sich qualifiziert und
juristich fundiert beschwert, gibt die Firma halt nach, sobald das ganze
bei der Rechtsabteilung angekommen ist.

Claus

Alexander Goetzenstein

unread,
Aug 4, 2009, 9:39:30 AM8/4/09
to
Hallo,

Ludger Averborg schrieb:
> Ein Weg, das zu vermeiden wäre z. B., den Händler anzuweisen die
> Sendung als Expressendung Eigenhändig auszuführen. Dann wird es aber
> wirklich heftig teuer.

Letztens wollte ich einen Einschreibebrief eigenhändig zustellen lassen,
da wurde mir gesagt, dass es diese Zustellungsform nicht mehr gäbe.
Vielleicht ist das bei Paketsendungen ebenso?


--
Gruss
Alex

Jens Engberding

unread,
Aug 4, 2009, 10:42:59 AM8/4/09
to
Harald Klotz schrieb:

> Das Gericht hat die Nachbarschaftszustellung vom Grundsatz her nicht
> bem�ngelt.

Das sehe ich aufgrund dieser Passage

"vielmehr ist es sowohl allgemein als auch speziell gerichtsbekannt,
dass Nachbarn untereinander nicht selten gleichg�ltig oder sogar
verfeindet sind."

anders. Aber im Ergebnis muss ich dir zustimmen. Jedoch habe ich z.B.
bei DHL noch keine besondere �nderung ihrer AGB bemerkt.

Jens

Volker Hahn

unread,
Aug 4, 2009, 10:46:46 AM8/4/09
to
In article <4a7737a5$0$32667$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net>, Jens
Engberding wrote:
> Ich frag mich ernsthaft, wer die Mitarbeiter zwingt, solche Aussagen zu
> treffen. Es muss doch wirklich Schulungen geben...

Gibt es nicht, sind auch nicht notwendig. Mitarbeiter sollen
"funktionieren", d.h. das tun, was ihnen vom Vorgesetzten aufgetragen
wird. Und genau darauf ziehen sie sich im Regelfall dann auch zur�ck, und
zwar selbst dann, wenn es ungesetzlich ist.

Wolfgang Krietsch

unread,
Aug 4, 2009, 10:52:57 AM8/4/09
to
Martin Hentrich <tax...@aol.com> wrote:

>On Mon, 03 Aug 2009 21:00:52 +0200, Jens Engberding <deel...@gmx.net>
>wrote:


>
>>Was nichts �ber deren Wirksamkeit aussagt.
>

>Was �berhaupt nichts aussagt, und darum ist dem OP ja auch schon von
>allen - von dir auch - sehr geholfen worden.... :-(
>
>Ergo: Die Paketzustellung ist grunds�tzlich abzuschaffen. Der
>Empf�nger hat sich sein Paket stets pers�nlich abzuholen.

Aber zu Fu�. Jegliche schnelleren Fortbewegungsmittel f�rdern das
Unfallrisiko und somit fahrl�ssig den Untergang der Sendung.


Gr��e

woffi

Wolfgang Krietsch

unread,
Aug 4, 2009, 10:55:17 AM8/4/09
to
"Harald Klotz" <inv...@invalid.invalid> wrote:

Braucht der OP denn solche ein Urteil? Er hat die bestellte Ware nicht
erhalten, warum, ist nicht sein Problem, sondern das des Versenders.
Das Urteil mag relevant sein f�r die Frage, ob sich der Versender den
Verlust von Hermes erstatten lassen kann, aber das kann dem OP ja sehr
egal sein.


Gr��e

woffi

Wolfgang Krietsch

unread,
Aug 4, 2009, 10:58:31 AM8/4/09
to
Ludger Averborg <ludger_...@web.de> wrote:

>Wenn da beim H�ndler steht "Lieferung per DHL-Paket" k�nnte man
>annehmen, dass man dann konkludent zustimmt, dass die Sendung
>vielleicht irgendwo beliebig abgeworfen wird.

Man m�sste allerdings sehr hart mit dem Kopf irgendwo aufgeschlagen
sein um sowas anzunehmen.


Gr��e

woffi

Wolfgang Krietsch

unread,
Aug 4, 2009, 11:00:27 AM8/4/09
to
Michael Holzt <sp...@fqdn.org> wrote:

>Ludger Averborg wrote:
>>>Und dann kommt der OP (oder

>>>der H�ndler) mit � 823 hinterher.


>> Eben. Will man das gegen einen Nachbarn wirklich durchziehen?
>

>Wieso nicht? Gegen einen Nachbarn der einen beklaut und an der T�r anl�gt?

Weil man sich selbst nicht mit solchen Leuten rum�rgern will wenn das
ganze eigentlich ein klassisches PAL ist.


Gr��e

woffi

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Rupert Haselbeck

unread,
Aug 4, 2009, 4:14:22 PM8/4/09
to
Harald Klotz schrieb:

> Frank Müller schrieb:
>> Wie soll ein Richter denn da
>> entscheiden wenn keiner von beiden beweisen kann wie es ist.
>
> Den Nachbar auf Schadenersatz verurteilen.

Auf welcher rechtlichen und tatsächlichen Grundlage soll das hier denn
möglich sein?

> Letztlich hat der seine Sorgfaltspflicht verletzt.

In welcher Vorschrift ist denn diese "Sorgfaltspflicht" normiert? Wie,
durch welches Verhalten, wurde sie verletzt? Wie ist das zu beweisen?

MfG
Rupert

Volker Hahn

unread,
Aug 4, 2009, 6:44:43 PM8/4/09
to
In article <4A783A12...@web.de>, Alexander Goetzenstein wrote:
> Letztens wollte ich einen Einschreibebrief eigenh�ndig zustellen lassen,
> da wurde mir gesagt, dass es diese Zustellungsform nicht mehr g�be.

Guckstu hier

http://www.deutschepost.de/dpag?
tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1015321_3906

Varianten
Eigenh�ndig - pers�nliche Zustellung nur an den Empf�nger
Einschreiben Einwurf - Wir dokumentieren die Zustellung in den Briefkasten
oder das Postfach
R�ckschein - Empfangsbest�tigung mit der Originalunterschrift des
Empf�ngers

Message has been deleted

Harald Klotz

unread,
Aug 4, 2009, 7:11:16 PM8/4/09
to
Wolfgang Krietsch schrieb:

>> Du meinst, Jahrzehnte lang ge�bte Praxis die allgemein bekannt ist,
>> ist eine �berraschende Klausel?
>> Ich weiss, es gibt mindestens ein g�nstiges Urteil f�r den OP.
>
> Braucht der OP denn solche ein Urteil?

Ich denke schon.

> Er hat die bestellte Ware
> nicht erhalten, warum, ist nicht sein Problem, sondern das des
> Versenders.

Er hat eine Spediteur und eine Versandform gew�hlt oder mindestens
akzeptiert, die eine Ersatzzustellung vorsehen.
Warum soll der Empf�nger sich das nicht zurechnen lassen?

> Das Urteil mag relevant sein f�r die Frage, ob sich der
> Versender den Verlust von Hermes erstatten lassen kann, aber das
> kann dem OP ja sehr egal sein.

So einfach sehe ich es nicht.
Was kann der Versender daf�r, wenn der Empf�nger sagt, falls ich nicht
da bin gebt es meinem Nachbarn?

Mir ist die Problematik schon klar, dass das meist nicht bewusst
vereinbart ist, mir ist aber auch klar, dass die Ersatzzustellung
�blich ist und es eigentlich jeder weiss.
Vern�nftig finde ich das im Thread genannte Urteil durchaus.

Harald

Jo Tin

unread,
Aug 5, 2009, 5:13:57 AM8/5/09
to
Hallo,

Frank A. Simon wrote:

> Hallo,
>
> hatte Kleidung für meine Tochter bestellt. Nach einer
> Woche war noch nichts da, also habe ich die Versandfirma
> angerufen. Das Paket sei bereits vor Tagen zugestellt
> worden. Ich frage an wen - Name meines Nachbarn wird mir
> genannt. Also gehe ich zum Nachbarn und sage "ich möchte
> mein Paket holen". Er sagt: "das habe ich vor Ihre Tür
> gestellt".

Nachdem ich diese ganze Diskussion mitverfolgt habe, drängt
sich mir die Frage auf, warum darf der Nachbar überhaupt
"zustellen" indem er das Paket vor der Tür ablegt?
Der Paketdienst gibt das Paket ja beim Nachbarn ab, gerade
damit es nicht vor der Tür liegt.
Müsste ich, falls ich ein Paket für meinen Nachbarn annehme,
nicht (um auf der sicheren Seite zu sein) mir die Übergabe
bestätigen lassen, da ich dem Paketdienst den Erhalt schon
bestätigt habe?

Soviel ich weiß gibt es Vorschriften die mich verpflichten,
falls ich irgendwelche Dinge annehme, unterstelle, verwahre,
diese Dinge sorgfältig zu behandeln. Dazu gehört meiner
Meinung nach nicht diese im (womöglich öffentlich
zugänglichen) Flur abzulegen.

Gruß Jo

Jens Engberding

unread,
Aug 5, 2009, 8:07:34 AM8/5/09
to
Jo Tin schrieb:

> Nachdem ich diese ganze Diskussion mitverfolgt habe, drängt
> sich mir die Frage auf, warum darf der Nachbar überhaupt
> "zustellen" indem er das Paket vor der Tür ablegt?

1. stellt der Nachbar überhaupt gar nichts zu.
2. darf der Nachbar alles, was nicht verboten ist. Ein Paket vor die Tür
stellen, ist nicht verboten.

> Der Paketdienst gibt das Paket ja beim Nachbarn ab, gerade
> damit es nicht vor der Tür liegt.

Ist das mit dem Nachbarn so vereinbart?

> Müsste ich, falls ich ein Paket für meinen Nachbarn annehme,
> nicht (um auf der sicheren Seite zu sein) mir die Übergabe
> bestätigen lassen, da ich dem Paketdienst den Erhalt schon
> bestätigt habe?

Wenn das so mit dem Frachtführer vereinbart ist. Ansonsten sicher nicht.

> Soviel ich weiß gibt es Vorschriften die mich verpflichten,
> falls ich irgendwelche Dinge annehme, unterstelle, verwahre,
> diese Dinge sorgfältig zu behandeln.

Diese Vorschriften nennt man vertragstypische Pflichten. Je nachdem ob
du einen Vertrag abschließt, musst du auch deine Pflichten daraus
einhalten. Hier könnte z.B. ein Verwahrungsvertrag vorliegen. Dann gilt
aber eine gesetzliche Haftungserleichterung gem. § 690 BGB.

> Dazu gehört meiner
> Meinung nach nicht diese im (womöglich öffentlich
> zugänglichen) Flur abzulegen.

Das würde auch ich eher als grob fahrlässig einstufen. Ob dies noch von
§ 690 BGB umfasst ist, ist eine andere Frage.

Jens

Harald Klotz

unread,
Aug 5, 2009, 11:53:06 AM8/5/09
to
Jens Engberding schrieb:

> 1. stellt der Nachbar überhaupt gar nichts zu.
> 2. darf der Nachbar alles, was nicht verboten ist. Ein Paket vor
> die Tür stellen, ist nicht verboten.

Dürften darf er, ob er damit aber seiner übernommenen Pflicht
nachgekommen ist, bezweifle ich.
Ich denke, er ist Schadenrsatzpflichtig, da er mit dem Diebstahl
rechnen muss und ihm auch klar sein muss, dass es einen Grund gibt,
warum die Post das nicht gemacht hat.

> Ist das mit dem Nachbarn so vereinbart?

Die Post fragt, der Nachbar sagt ja oder nein.

Harald

Harald Hengel

unread,
Aug 5, 2009, 11:33:44 AM8/5/09
to
Jo Tin schrieb:

> Müsste ich, falls ich ein Paket für meinen Nachbarn annehme,
> nicht (um auf der sicheren Seite zu sein) mir die Übergabe
> bestätigen lassen, da ich dem Paketdienst den Erhalt schon
> bestätigt habe?

Im Grunde ja, das ist im Wesentlichen eine Vertrauensfrage.
Auf jeden Fall hast du Sorgfaltspflichten, die der Nachbar hier
offensichtlich verletzt hat.
Ich schätze, eine Schadenersatzforderung gegen den Nachbarn würde
erfolgreich verlaufen.

> Soviel ich weiß gibt es Vorschriften die mich verpflichten,
> falls ich irgendwelche Dinge annehme, unterstelle, verwahre,
> diese Dinge sorgfältig zu behandeln. Dazu gehört meiner
> Meinung nach nicht diese im (womöglich öffentlich
> zugänglichen) Flur abzulegen.

So sehe ich es auch.

Harald

Ute Galczinsky

unread,
Aug 5, 2009, 6:43:33 AM8/5/09
to
On Wed, 05 Aug 2009 11:13:57 +0200
Jo Tin <joti...@t-online.de> wrote:

> Soviel ich weiß gibt es Vorschriften die mich verpflichten,
> falls ich irgendwelche Dinge annehme, unterstelle, verwahre,
> diese Dinge sorgfältig zu behandeln. Dazu gehört meiner
> Meinung nach nicht diese im (womöglich öffentlich
> zugänglichen) Flur abzulegen.

WIMRE, gilt diese "Aufbewahrungspflicht" für unverlangt zugesandte
Ware. Ob dieser Sachverhalt in diesem Fall zutrifft, entzieht sich
meiner Kenntnis. Mit "unverlangt zugesandt"er Ware ist (bzw. war) es
bis dato so, daß der Warenempfänger die Sache im Rahmen der ihm
verfügbaren Möglichkeiten mit der ihm zumutbaren Sorgfalt 2 Jahre
aufbewahren muß(te). - Wie gesagt: im Rahmen der ihm verfügbaren
Aufbewahrungsmöglichkeiten. Wer z.B. von Ikea eine
4,60-Meter-Schrankwand unverlangt als Ansichtssendung bekommt und in
einem 9-Quadratmeter-Appartment wohnt, kann dieser Aufbewahrungspflicht
nicht nachkommen. Bei diesem Beispiel kann der Spanplattenkrempel dann
getrost 2 Jahre lang auf dem Hof verrotten.

In der Rechts-NG tummeln sich jede Menge Experten, die Dir dazu alle
möglichen §§ um die Ohren hauen können (der Umgangston dort ist
allerdings so ähnlich wie in manchen Linux-Gruppen; nix für zarte
Gemüter...)

Warenversand B2C ist immer Risiko des Absenders.

Womit sich der Kreis schließt: der Gefahrübergang ist die Übergabe der
Sache an den Warenempfänger, nur an ihn oder seinen Bevollmächtigten.
Die A...karte hat der Lieferant, oder? - Was der Zustelldienst tut oder
nicht tut, hat der Empfänger (wenn er Verbraucher ist) nicht zu
vertreten.

lG, Ute
--
Daß ich auf englisch träume, macht mir nichts aus. Aber die deutschen
Untertitel nerven mich.

Harald Klotz

unread,
Aug 6, 2009, 5:22:06 AM8/6/09
to
Ute Galczinsky schrieb:

>> Soviel ich wei� gibt es Vorschriften die mich verpflichten,


>> falls ich irgendwelche Dinge annehme, unterstelle, verwahre,

>> diese Dinge sorgf�ltig zu behandeln. Dazu geh�rt meiner
>> Meinung nach nicht diese im (wom�glich �ffentlich
>> zug�nglichen) Flur abzulegen.
>
> WIMRE, gilt diese "Aufbewahrungspflicht" f�r unverlangt zugesandte


> Ware. Ob dieser Sachverhalt in diesem Fall zutrifft, entzieht sich
> meiner Kenntnis.

Warum sollte das gelten?
Der Nachbar hat freiwillig eine Pflicht �bernommen.
Das erfordert auch eine angemessene Sorgfalt.

> Warenversand B2C ist immer Risiko des Absenders.

Die Streitfrage ist, wann die Ware in den Verantwortungbereich des
Empf�ngers �bergeht.
Wenn der Erf�llungsgehilfe des Empf�ngers die Ware annimmt ist sie im
Verantwortungbereich des Empf�ngers. Bei Firmen kann das z.B. der
Lagerist sein.

In diesem Fall war der nachbar der Erf�llungsgehilfe.
Damit ist das Paket in den Verantwortungbereich des Empf�ngers
�bergeben worden.

Das zitierte Gerichtsurteil bem�ngelt jedoch die unklare
Spezifizierung des Nachbarschaftsbegriffs,nicht die Zustellung an
Nachbarn grunds�tzlich.

> Womit sich der Kreis schlie�t: der Gefahr�bergang ist die �bergabe
> der Sache an den Warenempf�nger, nur an ihn oder seinen
> Bevollm�chtigten.

Das kann ich aus dem zitierten Urteil nicht herauslesen.
Grunds�tzlich muss der Spediteur die Vollmacht nicht pr�fen und darf
annehmen, dass jemand in den R�umen des Emp�ngers, der die Ware
annimmt, die n�tigen Rechte hat.
Sicher hat der Spediteur eine Sorgfaltspflicht und darf in einem Laden
sich nicht an z.B. einen Kunden wenden.

> Die A...karte hat der Lieferant, oder? - Was der

> Zustelldienst tut oder nicht tut, hat der Empf�nger (wenn er


> Verbraucher ist) nicht zu vertreten.

Der Lieferant hat an den Erf�llungsgehilfen des Empf�ngers geliefert.
Die Streitfrage ist ob der Nachbar als g�ltiger Erf�llunggehilfe zu
sehen ist.

Harald

David Kastrup

unread,
Aug 6, 2009, 5:27:33 AM8/6/09
to
"Harald Klotz" <inv...@invalid.invalid> writes:

> Ute Galczinsky schrieb:


>
>> Womit sich der Kreis schlie�t: der Gefahr�bergang ist die �bergabe
>> der Sache an den Warenempf�nger, nur an ihn oder seinen
>> Bevollm�chtigten.
>
> Das kann ich aus dem zitierten Urteil nicht herauslesen.
> Grunds�tzlich muss der Spediteur die Vollmacht nicht pr�fen und darf
> annehmen, dass jemand in den R�umen des Emp�ngers, der die Ware
> annimmt, die n�tigen Rechte hat.

Nicht jeder meiner Nachbarn l�uft in meinen R�umen rum.

--
David Kastrup

Ute Galczinsky

unread,
Aug 6, 2009, 12:06:44 AM8/6/09
to
On Thu, 6 Aug 2009 11:22:06 +0200
"Harald Klotz" <inv...@invalid.invalid> wrote:

> Der Lieferant hat an den Erfüllungsgehilfen des Empfängers geliefert.
> Die Streitfrage ist ob der Nachbar als gültiger Erfüllunggehilfe zu
> sehen ist.

Für mich ist die Antwort eindeutig nein. Hat der OP den Nachbarn als
"Erfüllungsgehilfen" bestellt?

Das geht aus seiner Frage nicht eindeutig heraus, somit kann ich nur
mutmaßen, daß der Nachbarn nicht als "Erfüllungsgehilfe" bestellt war.

Der OP hatte Ware von einem Versandhaus bestellt. Wenn er absehen
konnte, zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Zustellung nicht zu Hause
zu sein, hätte er sinnvollerweise seinen Nachbarn gebeten, das Paket
für ihn Empfang zu nehmen und in seiner Obhut zu behalten. An der
Wohnungstür hätte ein Zettel geklebt "Bitte Paket beim Nachbarn
abgeben". Hätte-hätte-hätte.

Da der Besteller aber keinen "Erfüllungsgehilfen" benannt hat, war es
strenggenommen Pflicht des Zustellers, eine Benachrichtigung im
Briefkasten des Bestellers zu hinterlassen (oder solange vor der
Wohnungstür zu warten, bis der Besteller wieder nach Hause kommt).

Das alles hat der Besteller nicht zu vertreten. Was schert es ihn, wenn
die Sache vor dem Gefahrübergang untergeht? IMHO kann er sich voll &
ganz auf $ 446 und § 474 BGB berufen.

Wolfgang Krietsch

unread,
Aug 6, 2009, 8:00:11 AM8/6/09
to
"Harald Klotz" <inv...@invalid.invalid> wrote:

>
>Das kann ich aus dem zitierten Urteil nicht herauslesen.
>Grunds�tzlich muss der Spediteur die Vollmacht nicht pr�fen und darf
>annehmen, dass jemand in den R�umen des Emp�ngers, der die Ware
>annimmt, die n�tigen Rechte hat.

wie kommst Du darauf, dass der Nachbar in den R�umen des Empf�ngers
rumgelaufen ist?


Gr��e

woffi

Harald Klotz

unread,
Aug 6, 2009, 1:30:55 PM8/6/09
to
David Kastrup schrieb:

>> Das kann ich aus dem zitierten Urteil nicht herauslesen.
>> Grunds�tzlich muss der Spediteur die Vollmacht nicht pr�fen und
>> darf annehmen, dass jemand in den R�umen des Emp�ngers, der die
>> Ware annimmt, die n�tigen Rechte hat.
>
> Nicht jeder meiner Nachbarn l�uft in meinen R�umen rum.

Stimmt, aber der Auftrag lautete ja, gib es jemanden aus meinem
Umfeld.
Ein OLG hat zwar die Fragw�rdigkeit derartiger Vereinbarungen erkannt,
aber vor dem BGH war es wohl noch nicht.

Harald

Harald Klotz

unread,
Aug 6, 2009, 1:32:26 PM8/6/09
to
Wolfgang Krietsch schrieb:

Zu der Annahme bin ich �berhaupt nicht gekommen, es war nur ein
Beispiel f�r �hnlich gelagerte F�lle.
Der Auftrag lautete, "bring mir und wenn nicht da bin, gib es einem
Nachbarn".

Harald

Harald Klotz

unread,
Aug 6, 2009, 1:29:26 PM8/6/09
to
Ute Galczinsky schrieb:

> On Thu, 6 Aug 2009 11:22:06 +0200
> "Harald Klotz" <inv...@invalid.invalid> wrote:
>
>> Der Lieferant hat an den Erf�llungsgehilfen des Empf�ngers
>> geliefert. Die Streitfrage ist ob der Nachbar als g�ltiger

>> Erf�llunggehilfe zu sehen ist.
>
> F�r mich ist die Antwort eindeutig nein. Hat der OP den Nachbarn als
> "Erf�llungsgehilfen" bestellt?

Ich schrieb es schon, das hier zitierte OLG Urteil halte ich f�r
richtig.
Dennoch hat er mit der Beauftragung akzeptiert, dass seine Nachbarn
als Erf�llungsgehilfen gelten.

> Das geht aus seiner Frage nicht eindeutig heraus, somit kann ich nur

> mutma�en, da� der Nachbarn nicht als "Erf�llungsgehilfe" bestellt
> war.

Die Vereinbarung war, dass Hermes einen beliebigen nachbanr als
Erf�llungsgehilfe w�hlen kann.
Ja, das ist kritisch, aber andererseits seit Jahrzehnten im
Postverkehr �blich.

> Der OP hatte Ware von einem Versandhaus bestellt. Wenn er absehen
> konnte, zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Zustellung nicht zu

> Hause zu sein, h�tte er sinnvollerweise seinen Nachbarn gebeten,
> das Paket f�r ihn Empfang zu nehmen und in seiner Obhut zu
> behalten. An der Wohnungst�r h�tte ein Zettel geklebt "Bitte Paket
> beim Nachbarn abgeben". H�tte-h�tte-h�tte.

Erhat aber einen Versandweg beauftragt, bei dem der Versender einen
Nachbarn als Erf�llungsgehilfen ausw�hlen darf.

> Das alles hat der Besteller nicht zu vertreten. Was schert es ihn,

> wenn die Sache vor dem Gefahr�bergang untergeht? IMHO kann er sich


> voll & ganz auf $ 446 und � 474 BGB berufen.

Das ist eben die Frage.
Wenn der Auftrag lautet, "wenn ich nicht da bin gib es einem
beliebigen Nachbarn..........."

Der Auftrag lautete so.

Harald

Henrik Grün

unread,
Aug 6, 2009, 2:48:33 PM8/6/09
to
Ute Galczinsky schrieb:

> Der OP hatte Ware von einem Versandhaus bestellt. Wenn er absehen
> konnte, zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Zustellung nicht zu Hause

> zu sein, h�tte er sinnvollerweise seinen Nachbarn gebeten, das Paket
> f�r ihn Empfang zu nehmen und in seiner Obhut zu behalten. An der
> Wohnungst�r h�tte ein Zettel geklebt "Bitte Paket beim Nachbarn
> abgeben". H�tte-h�tte-h�tte.

Eben,h�tte-h�tte.
Wie oft lege ich als Zusteller Karten in den Briefkasten das ich am
n�chsten Tag nochmals versuche die Sendung zuzustellen.
Dort ist explizit aufgef�hrt einen Nachbarn zu benennen der die Sendung
annehmen soll oder kann.
Von 100 solcher Karten h�ngen dann im Durchschnitt 5 wieder f�r mich an
der T�r.
Ca. 45 Prozent der Leute sind dann an dem Tag anwesend und der Rest ist
sinnlose Zeitverschwendung.
Neulichst bekam ich sogar einen Anranzer wegen einem 2.ten Zustell Versuch.
O-Ton:
"Was machen sie denn f�r ein Drama aus meinem Paket? Das hole ich mir
doch immer bei der Post ab."
Ich sag mal so.... nun das sollen wir eben, damit die Quote stimmt.
"Ach was? Und deshalb muss ich nun den ganzen Tag hier sitzen und warten
das sie kommen.Das ist nicht Kundenfreundlich."
Ups,sorry ich mach ja nur was von mir verlangt wird.
Und mal ganz ehrlich, Ihr als Kunden wisst gar nicht was abgeht.
Da wirst du getreten und geknebelt: "Halt die Benachrichtigungsquote
ein", so und so viel Prozent von deinen Paketen.
Ich habe ehrlich gesagt auch die Schnauze gestrichen voll, bei den
Nachbar den "Bittsteller und Schleimbeutel" zu spielen.
Aber ein Deutsches Sprichwort sagt:
"DES BROT ICH ESS DES LIED ICH SING!

Wolfgang Krietsch

unread,
Aug 6, 2009, 3:52:40 PM8/6/09
to
Harald Klotz wrote:

>
>Zu der Annahme bin ich �berhaupt nicht gekommen, es war nur ein
>Beispiel f�r �hnlich gelagerte F�lle.
>Der Auftrag lautete, "bring mir und wenn nicht da bin, gib es einem
>Nachbarn".

Ich halte das f�r nicht sehr �hnlich. Dass eine Person, die sich (wom�glich
allein) in meinen Rumen aufh�lt, mein Vertrauen genie�t ist eine plausible
Annahme. Dass das auch f�r jemanden gilt der zuf�llig in meiner
Nachbarschaft wohnt ist sehr ungewi�.

Bye

woffi

--
Go to Heaven for the climate, Hell for the company.
- Mark Twain

Rainer Wahl

unread,
Aug 6, 2009, 4:41:54 PM8/6/09
to
Henrik Gr�n schrieb am 06 Aug 2009:

> Ich sag mal so.... nun das sollen wir eben, damit die Quote
> stimmt. "Ach was? Und deshalb muss ich nun den ganzen Tag hier
> sitzen und warten das sie kommen.Das ist nicht Kundenfreundlich."

Und damit hat er Recht.

> Ups,sorry ich mach ja nur was von mir verlangt wird.

Ja, der Fisch stinkt vom Kopf her. Sowas passiert, wenn man nur auf
Gewinnmaximierung aus ist und dar�ber vergi�t, woher der Gewinn im
Grunde kommen soll. Ist ein anderes Thema.

> "DES BROT ICH ESS DES LIED ICH SING!

Singst du DHL, Hermes oder was genau?


-=( Rainer )=-

--
Airbrush FAQ: http://www.r-wahl.de/airbrush/faq.php
Baubericht ME-109 RC-Flugmodell:
http://www.r-wahl.de/modellbau/me-109/me-109.php

Thomas R. Sareks

unread,
Aug 6, 2009, 4:59:26 PM8/6/09
to
Henrik GrīŋŊn" <"Henrik GrīŋŊn wrote:
> Eben,hīŋŊtte-hīŋŊtte.

> Wie oft lege ich als Zusteller Karten in den Briefkasten das ich am
> nīŋŊchsten Tag nochmals versuche die Sendung zuzustellen.
> Dort ist explizit aufgefīŋŊhrt einen Nachbarn zu benennen der die

> Sendung annehmen soll oder kann.
> Von 100 solcher Karten hīŋŊngen dann im Durchschnitt 5 wieder fīŋŊr mich
> an der TīŋŊr.

> Ca. 45 Prozent der Leute sind dann an dem Tag anwesend und der Rest
> ist sinnlose Zeitverschwendung.
> Neulichst bekam ich sogar einen Anranzer wegen einem 2.ten Zustell
> Versuch. O-Ton:
> "Was machen sie denn fīŋŊr ein Drama aus meinem Paket? Das hole ich mir

> doch immer bei der Post ab."
> Ich sag mal so.... nun das sollen wir eben, damit die Quote stimmt.
> "Ach was? Und deshalb muss ich nun den ganzen Tag hier sitzen und
> warten das sie kommen.Das ist nicht Kundenfreundlich."

doofe Kunden, bestellen was und sind dann nicht zuhause, organisieren
auch nicht Alternativen.

> Ups,sorry ich mach ja nur was von mir verlangt wird.
> Und mal ganz ehrlich, Ihr als Kunden wisst gar nicht was abgeht.
> Da wirst du getreten und geknebelt: "Halt die Benachrichtigungsquote
> ein", so und so viel Prozent von deinen Paketen.
> Ich habe ehrlich gesagt auch die Schnauze gestrichen voll, bei den
> Nachbar den "Bittsteller und Schleimbeutel" zu spielen.
> Aber ein Deutsches Sprichwort sagt:
> "DES BROT ICH ESS DES LIED ICH SING!

Das hīŋŊrt sich aber nicht nach Post an, eher einen anderen privaten
Paketdienst.


-t.
--
"Mein neues Motherboard aus chinesischer Fertigung konnte ich auch fast
nur unter Atemschutz verbauen."
Andreas Cammin in
news:gbg34g$fau$1...@aioe.org

Harald Klotz

unread,
Aug 6, 2009, 6:02:14 PM8/6/09
to
Henrik Gr�n" <"Henrik Gr�n schrieb:

> "Was machen sie denn f�r ein Drama aus meinem Paket? Das hole ich
> mir
> doch immer bei der Post ab."

Ich dachte DHL w�re mit dem Schwachsinn, des 2. Zustellversuchs durch.

> Und deshalb muss ich nun den ganzen Tag hier sitzen und
> warten das sie kommen. Das ist nicht Kundenfreundlich."

So ist es.
Die Idee mit dem 2. Zustellversuch auf gut Gl�ck ist reichlich dumm,
warum sollte jemand am n�chsten Tag zur Zustellzeit im Haus sein, wenn
es nicht gerade ein Samstag ist.

> Und mal ganz ehrlich, Ihr als Kunden wisst gar nicht was abgeht.

Das inmteressiert den Kunden auch nicht, der will sein Paket, und zwar
m�glichst schnell.

In wie vielen F�llen klappt denn ein 2. Zustellversuch, ohne dass der
Kunde Klimmt�ge machen muss?
Kundenfreundlich war es einmal, dass das Paket noch am selben Abend
ins Abholpostamt geleifert wurde und dort noch abgeholt werden konnte.
Das ist abgeschafft, auch die Packstation wird erst am n�chsten Tag
bedient.

Harald

Henrik Grün

unread,
Aug 7, 2009, 11:59:38 AM8/7/09
to
Rainer Wahl schrieb:

> Singst du DHL, Hermes oder was genau?

Hallo.
Ich "singe" gelb.

Henrik Grün

unread,
Aug 7, 2009, 12:04:21 PM8/7/09
to
Thomas R. Sareks schrieb:

> doofe Kunden, bestellen was und sind dann nicht zuhause, organisieren
> auch nicht Alternativen.

Du schreibst Unsinn oder willst einfach nur einen auf Provokation machen.

> Das h�rt sich aber nicht nach Post an, eher einen anderen privaten
> Paketdienst.

Es ist die Post.
Aber vermutlich wirst Du mir auch absprechen das ich wei� wo ich arbeite
:-)

Rainer Wahl

unread,
Aug 7, 2009, 12:11:35 PM8/7/09
to
Harald Klotz schrieb am 07 Aug 2009:

> Ich dachte DHL w�re mit dem Schwachsinn, des 2. Zustellversuchs
> durch.

Ist es auch. Daher meine Frage an Henrik, wessen Lied er singt...



> Kundenfreundlich war es einmal, dass das Paket noch am selben
> Abend ins Abholpostamt geleifert wurde und dort noch abgeholt
> werden konnte. Das ist abgeschafft, auch die Packstation wird erst
> am n�chsten Tag bedient.

Das kommt eher darauf an, wieviel Pakete der Zusteller am Tag hatte und
ob er es noch vor Gesch�ftsschlu� ins Postamt schafft. Meine
benachrichtigten Pakete konnte ich bisher immer am gleichen Abend im
Postamt abholen, mit einer Ausnahme.

Rainer Wahl

unread,
Aug 7, 2009, 12:23:47 PM8/7/09
to
Henrik Gr�n schrieb am 07 Aug 2009:

> Ich "singe" gelb.

Hellgelb oder dunkelgelb? :-)
Weil "hier" ist das Thema mit dem 2. Zustellversuch schon _lange_ durch
bei DHL. Ich wei� aber, da� es scheinbar je nach Zustellst�tzpunkt
andere Vorgaben gibt. Jedenfalls f�llt mir das auf, wenn ich mich mit
Frank Z�hl so dar�ber unterhalte.

Frank Zühl

unread,
Aug 7, 2009, 1:08:53 PM8/7/09
to
Rainer Wahl schrieb:

> Weil "hier" ist das Thema mit dem 2. Zustellversuch schon _lange_ durch
> bei DHL. Ich wei� aber, da� es scheinbar je nach Zustellst�tzpunkt
> andere Vorgaben gibt.

Hallo.
Wir praktizieren den hier auch noch.
Allerdings liegt es in meiner alleinigen Entscheidung bei wem ich das mache.
Ein "altes" M�tterlein versuche ich schon am n�chsten Tag zu erreichen.
Oder jemanden der st�ndig Pakete f�r die Nachbarn annimmt,so einen
Empf�nger benachrichtige ich nicht gleich, da versuche ich einen 2.ZV.
Allerdings bin ich Stamm Zusteller und kenne meine Kunden recht gut.
Wo ich einsch�tzen kann das ein 2.ZV keinen Sinn macht mache ich das
auch nicht.
Gru� Frank

Henrik Grün

unread,
Aug 7, 2009, 2:23:36 PM8/7/09
to
Rainer Wahl schrieb:

> Harald Klotz schrieb am 07 Aug 2009:
>
>> Ich dachte DHL w�re mit dem Schwachsinn, des 2. Zustellversuchs
>> durch.
>
> Ist es auch. Daher meine Frage an Henrik, wessen Lied er singt...

Also deshalb.
Neulich sprach mich jemand an er h�tte nach Erhalt einer gr�nen Karte
die Hotline angerufen.
Die haben stur behauptet bei der Post gibt es nur eine Sorte von Karten
und die sind Rot/Orange.
Ich dachte erst die Hotline ist zu bl�de aber so langsam glaube ich das
ich zu bl�de bin.
Man rei�t sich jeden Tag den Arsch auf, macht und tut um den Kram an den
"Mann" zu bringen und dann sagt so eine "Trulle" zu den Kunden das es
sowas wie Engagement nicht gibt bei der Post.
Langsam aber sicher wechselt meine "Hasskappe" die Farbe von Gelb in
Hellrot.
Ich werde mal das eine oder andere Posting aus diesem Theard ausdrucken
und mal unseren BR befragen.
Notfalls schicke ich den ganzen Kram direkt an Ver.Di.

Rainer Wahl

unread,
Aug 7, 2009, 3:34:52 PM8/7/09
to
Frank Z�hl schrieb am 07 Aug 2009:

> Wir praktizieren den hier auch noch.
> Allerdings liegt es in meiner alleinigen Entscheidung bei wem ich

> das mache. Ein "altes" M�tterlein versuche ich schon am n�chsten [...]

Das kann man nat�rlich immer machen. Henrik scheint es aber machen zu
m�ssen (jedenfalls verstehe ich das so).

Rainer Wahl

unread,
Aug 7, 2009, 4:02:16 PM8/7/09
to
Henrik Gr�n schrieb am 07 Aug 2009:

> Neulich sprach mich jemand an er h�tte nach Erhalt einer gr�nen
> Karte die Hotline angerufen.
> Die haben stur behauptet bei der Post gibt es nur eine Sorte von
> Karten und die sind Rot/Orange.

Also "wir" hier haben in der Tat nur die blauen Ben.zettel f�r die
Briefzusteller und die orangenen Ben.zettel f�r die Pakete (+andere
blaue f�r Abgabe beim Nachbarn).

Frank hat mir aber schon erz�hlt, sie h�tten nur noch eine Sorte
Ben.zettel. Farbe wei� ich nicht mehr, aber das wird er schon selber
sagen denke ich. :-)

> Man rei�t sich jeden Tag den Arsch auf, macht und tut um den Kram
> an den "Mann" zu bringen und dann sagt so eine "Trulle" zu den
> Kunden das es sowas wie Engagement nicht gibt bei der Post.

Du wei�t doch wie das ist mit Hotlines, oder? Ich gehe davon aus, da�
da mittlerweile alles "geoutsourced" ist.

> Ich werde mal das eine oder andere Posting aus diesem Theard
> ausdrucken und mal unseren BR befragen.

Dein Betreuer sollte dir da auch schon weiterhelfen k�nnen.

> Notfalls schicke ich den ganzen Kram direkt an Ver.Di.

Ich glaube die haben schon genug zu tun...

Thomas R. Sareks

unread,
Aug 7, 2009, 3:13:31 PM8/7/09
to
Henrik Gr�n" <"Henrik Gr�n wrote:
> Thomas R. Sareks schrieb:
>
>> doofe Kunden, bestellen was und sind dann nicht zuhause, organisieren
>> auch nicht Alternativen.
>
> Du schreibst Unsinn oder willst einfach nur einen auf Provokation
> machen.

Nein, das meine ich tats�chlich so, habe es schon fr�her hier in der NG
geschrieben und Unverst�ndnis geerntet.

>> Das h�rt sich aber nicht nach Post an, eher einen anderen privaten
>> Paketdienst.
>
> Es ist die Post.
> Aber vermutlich wirst Du mir auch absprechen das ich wei� wo ich
> arbeite :-)

Mich wundert die zweimalige Zustellung. Direkt bei der Post oder
Subunternehmer?


-t.

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