ist es zulässig eine mit Atemluft gefüllte Taucherflasche
(Fülldruck ca. 200 - 300 bar) mit der Post als Paket
zu versenden?
Wie sieht es aus mit gefüllten CO2 Flaschen? Diese
kleineren 2 kg Flaschen?
Oder muss diese Flasche grundsätzlich leer sein, also
nicht unter Druck stehen?
Gruss
Artur
> ist es zulässig eine mit Atemluft gefüllte Taucherflasche
> (Fülldruck ca. 200 - 300 bar) mit der Post als Paket
> zu versenden?
danach:
http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/zulaessige-inhalte.html
evtl. nicht.
evtl. hier fragen:
http://www.dhl.de/de/express/versenden/versandberatung/gefahrgut.html
--
cu |_|
|olger
Danach dürften auch Haarspray-Dosen nicht versandt werden, weil
diese bei ausreichender Erhitzung explodieren können.
Das kann eine Taucherflasche auch.
Gruss
Artur
DHL akzeptiert im nationalen Express-Versand (TDD) gefährliche Stoffe
und Gegenstände, wenn
deren Versand nach dem ADR Kapitel 1.1.3.4 Freistellungen in Anspruch
nehmen kann.
Viel Spass beim Lesen der ADR.
Harald
> Danach d�rften auch Haarspray-Dosen nicht versandt werden, weil
so steht es zumindest dort.
--
cu |_|
|olger
Letztlich hat DHL sich gespart das in normal lesbaren Text zu setzen.
DHL beruft sich auf "ADR Kapitel 1.1.3.4 Freistellungen".
Viel Spass.
Das braucht ein längeres Studium um festzustellen ob du eine
Haarspraydose per DHL versenden darfst.
Harald
> Danach dürften auch Haarspray-Dosen nicht versandt werden, weil
> diese bei ausreichender Erhitzung explodieren können.
Sind sie doch auch, wenn du dir die Bedingungen durchliest. Wie
genau DHL geringfügige Mengen auslegt, ist wohl Ermessens-
spielraum.
> Das kann eine Taucherflasche auch.
Eine Dose Haarspray mit Kleinstmengen an Treibgas ist immer
noch was anderes als ein Geschoß mit 2-300 bar, von dem du
hier redest. Überlege mal, was das Ding unter ungünstigen
Bedingungen auslösen kann.
Bei DHL nachfragen, aber ich würde davon ausgehen, daß das
eindeutig als unzulässiges Gefahrgut einzustufen ist. Da wirst
du wohl einen Spezialversender brauchen.
Klaus
> Eine Dose Haarspray mit Kleinstmengen an Treibgas ist immer
> noch was anderes als ein Gescho� mit 2-300 bar, von dem du
> hier redest. �berlege mal, was das Ding unter ung�nstigen
> Bedingungen ausl�sen kann.
Ich sehe die h�here Gefahr in der Spraydose.
Brennbar und d�nnes lecht zerst�rbares Blech.
Harald
Nein da Gefahrgut. Gilt auch für Haarspray-Dosen, Feuerzeuge, etc.
Freigestellte (geringe) Mengen nur in sorgfältiger Verpackung.
Trockeneis z.B. in Styropor-Behältern.
Freilich hält sich kaum jemand dran. Im Schadensfall jedoch wird der
Versender zur Kasse gebeten.
> Wie sieht es aus mit gefüllten CO2 Flaschen? Diese
> kleineren 2 kg Flaschen?
ebenso.
> Oder muss diese Flasche grundsätzlich leer sein, also
> nicht unter Druck stehen?
ja.
-t.
ja, es ist wohl nicht zulässig.
Lustig ist, dass ich beides von Händlern in einem normalen
gepolstertem DHL-Paket im gefüllten Zustand bezogen habe.
So scheinen sich die Händler nicht darum zu kümmern, sondern
versenden diese Flaschen, ob Taucherflasche oder CO2 einfach
voll befüllt und nicht besonders verpackt als DHL Paket.
Bis irgendwann Mal halt was passiert...
Gruss
Artur
Ich meine ein Bekannter hätte genau für diesen Fall (es waren allerdings
ein paar mehr Flaschen, 10-20 auf einer Europalette
verstaute) Iloxx genutzt.
Ansonsten hilft vielleicht noch bezüglich ADR folgender Link:
Gruß, Dennis
Oha, hast du die Händler mal drauf angesprochen? :)
Sowas kann schnell zu Abmahnungen von Mitbewerbern führen, die sich
um den Gefahrguttransport kümmern und daher finanzielle Nachteile
daraus haben. Interessant das es noch immer Leute gibt, die sowas
riskieren...
Gruß, Dennis
> Ansonsten hilft vielleicht noch bezᅵglich ADR folgender Link:
>
> http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:PzvWi4ziSaAJ:www.taucher.net/redaktion/28/Gefahrgut_Tauchflasche__6.html+gef%C3%BCllte+tauchflaschen+versand&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
Nicht wirklich, geht hier ja nur um den Transport bis zur Post. ;-)
Fᅵr mich fᅵllt das unter alberne Regulierungswut, dass man nicht ganz
simpel Kleinmengen erlaubt.
Im Laden stehen Haarspraydosen ungesichert palettenweise rum, im
Postpaket ist eine Dose hochgefᅵhrliches Gefahrgut. ;-)
Harald
> Im Laden stehen Haarspraydosen ungesichert palettenweise rum, im
> Postpaket ist eine Dose hochgefährliches Gefahrgut. ;-)
Genau.
Da stehen sie rum und werden nicht bewegt.
Und Paletten werden anders Transportiert als Pakete.
Ich persönlich möchte jedenfalls nicht erleben wenn eine schlecht
verpackte (was ich dem OP auf keinen Fall unterstellen will) Flasche mit
200-300 Bar mal runterfällt und dann genau auf den Kopf in ungünstigem
Winkel noch dazu ;-)
Seinerzeit hat DHL auch diese SodaStream Kartuschen transportiert.
Seit längerer Zeit hole ich nur noch leere Flaschen in original
Verpackung zurück.
Also scheinen die auch unter diese ADR zu fallen, jedenfalls gefüllt.
> Für mich fällt das unter alberne Regulierungswut, dass man nicht ganz
> simpel Kleinmengen erlaubt.
>
> Im Laden stehen Haarspraydosen ungesichert palettenweise rum, im
> Postpaket ist eine Dose hochgefährliches Gefahrgut. ;-)
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
Im Flugzeug gibt es hunderte von Schwimmwesten, alle ausgestattet mit
einer CO2-Patrone. Bringt man nun seine eigene Weste mit steht man
mitunter vor dem Problem, _eine_ weitere CO2-Patrone als Gefahrgut
transportieren zu müssen...
Würde DHL Kleinmengen erlauben wäre das Regelwerk extrem umfangreich und
damit unverständlich. Schließlich unterscheidet sich eine Kleinmenge
Pressluft deutlich von einer Kleinmenge Wasserstoff...
Tschüs,
Andre
--
"Lache nie über die Dummheit der anderen. Sie ist deine Chance."
(Winston Churchill)
Das sehe ich nicht als meine Aufgabe, anderen Menschen an
den Karren zu fahren...
Artur