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Nachweis des Einlösens einer Internetmarke

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Gehtniemand Wasan

unread,
Feb 10, 2024, 2:31:27 PM2/10/24
to
Hi,

Kann irgendwie die Nutzung einer Internetmarke nachgewiesen werden?
Was passiert bei erneuter Benutzung der gleichen Marke?
Gruß

Wendelin Uez

unread,
Feb 18, 2024, 8:40:09 AM2/18/24
to
> Was passiert bei erneuter Benutzung der gleichen Marke?

Beim zweiten Ablecken schmeckt der Klebstoff nicht mehr so gut.

Marion Scheffels

unread,
Feb 21, 2024, 11:59:15 AM2/21/24
to
On Sat, 10 Feb 2024 11:31:25 -0800 (PST), Gehtniemand Wasan
<gehtnieman...@gmail.com> wrote:

>Kann irgendwie die Nutzung einer Internetmarke nachgewiesen werden?

Nutzern gegenüber oder der Post gegenüber?
Die Post sagt "ungültig" und fertig. Ich weiß nicht, was passiert,
wenn jemand darüber einen Streit mit der Post anfangen will, ob die
groß was nachweisen, sich taub stellen oder dir im Einzelfall einfach
nur ne Marke als Entschädigung schicken.

>Was passiert bei erneuter Benutzung der gleichen Marke?

Die Marken werden beim Durchlauf durch die Sortieranlage digital
entwertet bzw gecheckt, ob sie gültig sind. Wenn nicht, passiert das
Übliche: gelbes Bapperl drauf und zurück zum Absender mit der Bitte um
Nachfrankierung.
Bei offensichtlichen Betrugsversuchen kann auch ein Nachentgelt von
€50 ausgeworfen werden (s.35 Postbibel).

LG,
Marion

Stefan Schmitz

unread,
Feb 21, 2024, 1:21:23 PM2/21/24
to
Am 21.02.2024 um 17:59 schrieb Marion Scheffels:

>> Was passiert bei erneuter Benutzung der gleichen Marke?
>
> Die Marken werden beim Durchlauf durch die Sortieranlage digital
> entwertet bzw gecheckt, ob sie gültig sind. Wenn nicht, passiert das
> Übliche: gelbes Bapperl drauf und zurück zum Absender mit der Bitte um
> Nachfrankierung.
> Bei offensichtlichen Betrugsversuchen kann auch ein Nachentgelt von
> €50 ausgeworfen werden (s.35 Postbibel).

Wodurch zeichnet sich denn ein offensichtlicher Betrugsversuch bei
Mehrfachbenutzung aus?

Marion Scheffels

unread,
Feb 21, 2024, 4:58:13 PM2/21/24
to
On Wed, 21 Feb 2024 19:21:20 +0100, Stefan Schmitz <ss...@gmx.de>
wrote:

>Wodurch zeichnet sich denn ein offensichtlicher Betrugsversuch bei
>Mehrfachbenutzung aus?

Keine Ahnung. Ich bin bislang nur offensichtlichen Fälschungen
begegnet. Da wars das Druckbild, bzw die zu grobe Zähnung.

LG,
Marion

Stefan Schmitz

unread,
Feb 22, 2024, 5:02:17 AM2/22/24
to
Die Formulierung vom offensichtlichen Betrugsversuch scheint auf deinem
Mist gewachsen zu sein.

paketda.de zitiert die AGB so:
"Für eine Sendung mit einer bewusst ungültigen, gefälschten oder
manipulierten Frankierung (z. B. Briefmarke, Internetmarke) oder wenn
der Absender nachweislich das Entgelt nicht oder nicht vollständig
entrichten will, wird zusätzlich zum fälligen Entgelt ein erhöhtes
Einziehungsentgelt (Pauschalierter Schadenersatz) erhoben."

Dass der Mehrfachverwender sich der Ungültigkeit bewusst ist, dürfte
nach einer ersten Warnung im Wiederholungsfall klar sein.

Marion Scheffels

unread,
Feb 22, 2024, 6:22:39 AM2/22/24
to
On Thu, 22 Feb 2024 11:02:14 +0100, Stefan Schmitz <ss...@gmx.de>
wrote:

>Die Formulierung vom offensichtlichen Betrugsversuch scheint auf deinem
>Mist gewachsen zu sein.

Ist sie, ja. Juristisch korrekt wohl Leistungserschleichung oder so,
aber ich bin kein Jurist.
Wie würdest du den Text kurz und knapp zusammenfassen?

LG,
Marion
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