On Sat, 10 Feb 2024 11:31:25 -0800 (PST), Gehtniemand Wasan
<
gehtnieman...@gmail.com> wrote:
>Kann irgendwie die Nutzung einer Internetmarke nachgewiesen werden?
Nutzern gegenüber oder der Post gegenüber?
Die Post sagt "ungültig" und fertig. Ich weiß nicht, was passiert,
wenn jemand darüber einen Streit mit der Post anfangen will, ob die
groß was nachweisen, sich taub stellen oder dir im Einzelfall einfach
nur ne Marke als Entschädigung schicken.
>Was passiert bei erneuter Benutzung der gleichen Marke?
Die Marken werden beim Durchlauf durch die Sortieranlage digital
entwertet bzw gecheckt, ob sie gültig sind. Wenn nicht, passiert das
Übliche: gelbes Bapperl drauf und zurück zum Absender mit der Bitte um
Nachfrankierung.
Bei offensichtlichen Betrugsversuchen kann auch ein Nachentgelt von
€50 ausgeworfen werden (s.35 Postbibel).
LG,
Marion