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DHL-Paket angeblich für Hausmitbewohner angenommen - ist weg

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Anselm Rapp

unread,
Mar 12, 2015, 7:30:26 AM3/12/15
to
Hallo,

aus gutem Grund nehme ich in einem größeren Mehrfamilienhaus Pakete nur
für die unmittelbaren Nachbarn gegenüber an: Von den anderen weiß ich ja
nicht, ob sie das überhaupt wünschen, ob es sich um eine erwünschte
Sendung handelt, ob der Empfänger möglicherweise längere Zeit abwesend
ist (Urlaub, Krankenhaus, Friedhof o. dgl.).

Nun habe ich angeblich für einen der Nachbarn, für die ich generell
nichts annehme, ein Paket angenommen. Auf der Sendungsverfolgung stehe
mein Name als die Person, die das Paket entgegengenommen hat, und - der
Nachbar scheint schon rückgefragt zu haben - die Unterschrift sehe auch
wie mein Name aus.

Noch sind Details nicht geklärt, aber der Vorwurf, dass ich das Paket
unterschlagen habe, steht (noch) unausgesprochen im Raum. Hat jemand
einen Rat, wie ich mich am besten verhalte?

Danke im Voraus und Gruß, Anselm

--
Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten. ;-)

Anselm Rapp

unread,
Mar 12, 2015, 8:34:16 AM3/12/15
to
Nachtrag: Das Paket ist bei unseren direkten Nachbarn gelandet. Auf sich
beruhen lassen möchte ich das allerdings nicht. Tipps sind mir auch zur
nunmehrigen Vorgehensweise willkommen.

Thomas Klix

unread,
Mar 12, 2015, 2:52:35 PM3/12/15
to
Anselm Rapp wrote at Thu, 12 Mar 2015 13:34:17 +0100:
> Nachtrag: Das Paket ist bei unseren direkten Nachbarn gelandet.

Und *der* hat dann *deinen* Namen angegeben und für *dich* unterschrieben,
oder wie verstehe ich dein vorheriges Posting?

Thomas

Thomas Hochstein

unread,
Mar 13, 2015, 4:15:01 PM3/13/15
to
Thomas Klix schrieb:

> Anselm Rapp wrote at Thu, 12 Mar 2015 13:34:17 +0100:
>> Nachtrag: Das Paket ist bei unseren direkten Nachbarn gelandet.
>
> Und *der* hat dann *deinen* Namen angegeben und für *dich*
> unterschrieben,

Die Angaben der Lieferdienste, wer angeblich eine Sendung
entgegengenommen haben soll, sind oft eher von Zufall geprägt als dass
sie irgendeinen Bezug zur Realität hätten. [1]

Und ich bin mir recht sicher, noch nicht einmal meine eigene
Unterschrift auf diesen Multifunktionsdisplays wiederzuerkennen.

Da gab es schlicht eine Fehleingabe, und der Nachbar hat unleserlich
gekritzelt. Also alles wie immer.

-thh

[1] Problematisch sind mehr die Fälle, wo die Sendung im Briefkasten
landet, wenn sie da passt, oder vor der Haustür oder sonstwo abgelegt
wird und dann - weil das System die Eingabe des Empfängers verlangt -
ein Fantasiename (oder der Empfänger, oder ...) angegeben und die
Unterschrift durch den Boten geleistet wird. Auch das ist nicht
wirklich selten.

Rainer Wahl

unread,
Mar 14, 2015, 1:35:29 AM3/14/15
to
Am Thu, 12 Mar 2015 22:11:17 +0100 schrieb Thomas Hochstein:

> [1] Problematisch sind mehr die Fälle, wo die Sendung im Briefkasten
> landet, wenn sie da passt, oder vor der Haustür oder sonstwo abgelegt
> wird und dann - weil das System die Eingabe des Empfängers verlangt -
> ein Fantasiename (oder der Empfänger, oder ...) angegeben und die
> Unterschrift durch den Boten geleistet wird. Auch das ist nicht
> wirklich selten.

Bei DHL ist seit einiger Zeit die Zustellung in den Briefkasten von Paketen
zulässig, sofern sie natürlich problemlos in den Briefkasten paßt. Als
Unterschrift ist dann "Briefkasten" vorgeschrieben.


-=( Rainer )=-

--
Ein Haus mit nur 3 Wänden nennt man einwandfrei.

Thomas Hochstein

unread,
Mar 14, 2015, 10:45:03 AM3/14/15
to
Rainer Wahl schrieb:

> Bei DHL ist seit einiger Zeit die Zustellung in den Briefkasten von Paketen
> zulässig, sofern sie natürlich problemlos in den Briefkasten paßt.

Interessant. Hast Du zufällig einen Link oder Verweis auf die
entsprechende Regelung (in den AGB oder wo auch immer)? [1]

> Als Unterschrift ist dann "Briefkasten" vorgeschrieben.

Großartig. Man hätte dann ja vielleicht sinnvollerweise eine
entsprechende Auswahl ins Menü aufnehmen sollen ...

Grüße,
-thh

[1] Das ist nicht ganz unbedeutend, weil § 206 Abs. 2 Nr. 2 StGB die
"Unterdrückung" einer Postsendung unter Strafe stellt und
"Unterdrückung" als "Entziehung aus dem ordnungsgemäßen Postverkehr"
definiert wird. Eine Sendung, die einfach vor der Tür abgestellt wird,
ist - weil das keine ordnungsgemäße Zustellung ist - damit aller
Voraussicht nach unterdrückt; gleiches kann für den Einwurf in den
Briefkasten gelten, wenn und soweit das keine ordnungsgemäße
Zustellung ist. [2]

[2] In der Praxis ist das meist nur von untergeordneter Bedeutung,
weil das Multifunktionsgerät (wie auch immer das Teil korrekt heißt)
eine Eingabe erwartet, wer die Sendung angenommen hat, und dessen
Unterschrift. Wird da "Empfänger" o.ä. oder eine Person angegeben und
dann durch den Zusteller die Unterschrift geleistet, verwirklicht das
den Tatbestand des § 269 StGB, so dass man die Postunterdrückung nicht
mehr zwingend diskutieren muss.
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Anselm Rapp

unread,
Mar 14, 2015, 2:50:35 PM3/14/15
to
Am 12.03.2015 um 12:30 schrieb ich:

> Noch sind Details nicht geklärt, aber der Vorwurf, dass ich das Paket
> unterschlagen habe, steht (noch) unausgesprochen im Raum. Hat jemand
> einen Rat, wie ich mich am besten verhalte?

Inzwischen hat sich ein zweiter Bewohner gemeldet, dessen Paket auch
erst unauffindbar war und dann bei dem weiteren Nachbarn auftauchte. Ich
habe mich bei DHL beschwert und warte auf die Reaktion.

Danke für die Diskussionsbeiträge und Gruß, Anselm

Thomas Klix

unread,
Mar 14, 2015, 3:52:59 PM3/14/15
to
Thomas Hochstein wrote at Thu, 12 Mar 2015 22:11:17 +0100:
> Thomas Klix schrieb:
>> Anselm Rapp wrote at Thu, 12 Mar 2015 13:34:17 +0100:
>>> Nachtrag: Das Paket ist bei unseren direkten Nachbarn gelandet.
>>
>> Und *der* hat dann *deinen* Namen angegeben und für *dich*
>> unterschrieben,
>
> Die Angaben der Lieferdienste, wer angeblich eine Sendung
> entgegengenommen haben soll, sind oft eher von Zufall geprägt als dass
> sie irgendeinen Bezug zur Realität hätten. [1]

Ja, ich weiß. Mir ging es darum, wie Anselms Name überhaupt ins Spiel
gekommen ist - das kann schließlich mächtig ins Auge gehen, wenn die Sendung
tatsächlich nicht mehr auftaucht und Anselm als angeblicher Empfänger
verantwortlich gemacht wird. Hier glücklicherweise aufgeklärt...
Ich weiß nicht, wie *rechtssicher* diese "Empfänger"-Quittungen angesehen
werden - ich weiß aber wie du, wie schlampig diese erfasst werden.

> Und ich bin mir recht sicher, noch nicht einmal meine eigene
> Unterschrift auf diesen Multifunktionsdisplays wiederzuerkennen.

Stümpt. Mein Gekrakel erkenne ich auch regelmäßig nicht wieder.

Thomas

Marc Haber

unread,
Mar 14, 2015, 6:25:56 PM3/14/15
to
Das kann doch nur unser Vorteil sein. Dass es dazu noch keine Urteile
gibt? UPS benutzt die Dinger immerhin schon seit über 20 Jahren.

In der Anwaltskanzlei, für die ich damals gearbeitet habe, gab es
damals eine Büroanweisung mit dem Tenor "wir unterschreiben nicht auf
solchen Dingern, entweder hat der Fahrer noch eine Papierliste dabei
auf der wir dann unterschreiben oder er nimmt das Paket wieder mit".
Ich weiß allerdings nicht, wie lange sie das durchgehalten haben.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Marion Scheffels

unread,
Mar 15, 2015, 5:51:25 AM3/15/15
to
On Sat, 14 Mar 2015 23:25:56 +0100, Marc Haber
<mh+usene...@zugschl.us> wrote:

>In der Anwaltskanzlei, für die ich damals gearbeitet habe, gab es
>damals eine Büroanweisung mit dem Tenor "wir unterschreiben nicht auf
>solchen Dingern, entweder hat der Fahrer noch eine Papierliste dabei
>auf der wir dann unterschreiben oder er nimmt das Paket wieder mit".

Mich würde echt interessieren, was dabei rauskam. Handliste,
Benachrichtigung oder Annahmeverweigerung?
Haben die Zusteller überhaupt noch Handlisten am Mann?

MarionS
--
einwega...@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"

Marc Haber

unread,
Mar 15, 2015, 6:40:35 AM3/15/15
to
Marion Scheffels <einwega...@marions.de> wrote:
>On Sat, 14 Mar 2015 23:25:56 +0100, Marc Haber
><mh+usene...@zugschl.us> wrote:
>>In der Anwaltskanzlei, für die ich damals gearbeitet habe, gab es
>>damals eine Büroanweisung mit dem Tenor "wir unterschreiben nicht auf
>>solchen Dingern, entweder hat der Fahrer noch eine Papierliste dabei
>>auf der wir dann unterschreiben oder er nimmt das Paket wieder mit".
>
>Mich würde echt interessieren, was dabei rauskam. Handliste,
>Benachrichtigung oder Annahmeverweigerung?
>Haben die Zusteller überhaupt noch Handlisten am Mann?

Damals hatten sie das sicher, das war wie geschrieben vor 20 Jahren
und die Geräte nagelneu und noch nicht so ganz ausgereift. Die hatten
auch in etwa die Größe eines 15-Zoll-Notebooks, mit einem dreizeiligen
Display.

Rainer Wahl

unread,
Mar 15, 2015, 7:41:12 AM3/15/15
to
Am Sat, 14 Mar 2015 15:37:06 +0100 schrieb Thomas Hochstein:

> Interessant. Hast Du zufällig einen Link oder Verweis auf die
> entsprechende Regelung (in den AGB oder wo auch immer)? [1]

Müßte ich jetzt selber suchen, gehe aber davon aus, daß das irgendwo in den
AGBs entsprechend geändert wurde. Gefunden habe ich das jetzt nicht auf die
Schnelle bei DHL. Seit dem 01.07.14 ist dies aber geändert mit der
Briefkastenzustellung.

> [1] Das ist nicht ganz unbedeutend, weil § 206 Abs. 2 Nr. 2 StGB die
> "Unterdrückung" einer Postsendung unter Strafe stellt und
> "Unterdrückung" als "Entziehung aus dem ordnungsgemäßen Postverkehr"
> definiert wird. Eine Sendung, die einfach vor der Tür abgestellt wird,
> ist - weil das keine ordnungsgemäße Zustellung ist - damit aller
> Voraussicht nach unterdrückt; gleiches kann für den Einwurf in den
> Briefkasten gelten, wenn und soweit das keine ordnungsgemäße
> Zustellung ist. [2]
>
> [2] In der Praxis ist das meist nur von untergeordneter Bedeutung,
> weil das Multifunktionsgerät (wie auch immer das Teil korrekt heißt)
> eine Eingabe erwartet, wer die Sendung angenommen hat, und dessen
> Unterschrift. Wird da "Empfänger" o.ä. oder eine Person angegeben und
> dann durch den Zusteller die Unterschrift geleistet, verwirklicht das
> den Tatbestand des § 269 StGB, so dass man die Postunterdrückung nicht
> mehr zwingend diskutieren muss.

Nun, wie dem auch sei, der schwarze Peter liegt definitiv bei DHL. Der
Zusteller ist raus, da dies eine von DHL so gewünschte Vorgehensweise ist,
die auch (intern) offiziel so kund getan wurde.


-=( Rainer )=-

--
Warum besteht Zitronenlimonade größtenteils aus künstlichen Zutaten,
während in Geschirrspülmittel richtiger Zitronensaft drin ist?

Rainer Wahl

unread,
Mar 15, 2015, 7:44:14 AM3/15/15
to
Am Sun, 15 Mar 2015 10:51:25 +0100 schrieb Marion Scheffels:

> Haben die Zusteller überhaupt noch Handlisten am Mann?

Haben sie, aber nur für den Notfall falls der Scanner unterwegs abschmiert
und nicht mehr in die Pötte kommt. Für "besondere Befindlichkeiten", weil
einem wieder einmal ein Furz quer steckt, wird das keiner auf Dauer raus
kramen.


-=( Rainer )=-

--
Plötzlich ruft es aus einer Wahlkabine, "Sag mal einer Stop!".

Anselm Rapp

unread,
Mar 15, 2015, 10:02:20 AM3/15/15
to
Am 14.03.2015 um 20:44 schrieb Thomas Klix:

>> Die Angaben der Lieferdienste, wer angeblich eine Sendung
>> entgegengenommen haben soll, sind oft eher von Zufall geprägt als dass
>> sie irgendeinen Bezug zur Realität hätten. [1]
>
> Ja, ich weiß. Mir ging es darum, wie Anselms Name überhaupt ins Spiel
> gekommen ist - das kann schließlich mächtig ins Auge gehen, wenn die Sendung
> tatsächlich nicht mehr auftaucht und Anselm als angeblicher Empfänger
> verantwortlich gemacht wird. Hier glücklicherweise aufgeklärt...
> Ich weiß nicht, wie *rechtssicher* diese "Empfänger"-Quittungen angesehen
> werden - ich weiß aber wie du, wie schlampig diese erfasst werden.

Das war meine Hauptsorge, ob ich dann nicht für verloren gegangene
Pakete geradestehen soll. Und im Treppenhaus wegen vermeintlicher
Paketunterschlagung nicht mehr gegrüßt werde.

>> Und ich bin mir recht sicher, noch nicht einmal meine eigene
>> Unterschrift auf diesen Multifunktionsdisplays wiederzuerkennen.
>
> Stümpt. Mein Gekrakel erkenne ich auch regelmäßig nicht wieder.

Ich fühle mich verstanden ... :-D

Gruß, Anselm

Marion Scheffels

unread,
Mar 15, 2015, 2:01:54 PM3/15/15
to
On Sun, 15 Mar 2015 12:41:22 +0100, Rainer Wahl
<un5.1...@spamgourmet.com> wrote:

>Nun, wie dem auch sei, der schwarze Peter liegt definitiv bei DHL.

Sicher so ne Mischkalkulation.
Man spart vermutlich mehr ein, als man wegen Verlustes ersetzen muss.

Harald Klotz

unread,
Mar 15, 2015, 2:07:35 PM3/15/15
to
Marc Haber schrieb:

>> Stümpt. Mein Gekrakel erkenne ich auch regelmäßig nicht wieder.
>
> Das kann doch nur unser Vorteil sein. Dass es dazu noch keine
> Urteile gibt? UPS benutzt die Dinger immerhin schon seit über 20
> Jahren.

Ich vermute, im Zweifel geben sie nach.
Ein Urteil wird vermutlich nicht zugunsten von UPS etc. ausgehen.

> In der Anwaltskanzlei, für die ich damals gearbeitet habe, gab es
> damals eine Büroanweisung mit dem Tenor "wir unterschreiben nicht
> auf solchen Dingern, entweder hat der Fahrer noch eine Papierliste
> dabei auf der wir dann unterschreiben oder er nimmt das Paket
> wieder mit". Ich weiß allerdings nicht, wie lange sie das
> durchgehalten haben.

Naja, nicht wirklich professionell.

Grüße Harald

Thomas Hochstein

unread,
Mar 15, 2015, 3:45:01 PM3/15/15
to
Rainer Wahl schrieb:

> Am Sat, 14 Mar 2015 15:37:06 +0100 schrieb Thomas Hochstein:
>
>> Interessant. Hast Du zufällig einen Link oder Verweis auf die
>> entsprechende Regelung (in den AGB oder wo auch immer)? [1]
>
> Müßte ich jetzt selber suchen, gehe aber davon aus, daß das irgendwo in den
> AGBs entsprechend geändert wurde. Gefunden habe ich das jetzt nicht auf die
> Schnelle bei DHL. Seit dem 01.07.14 ist dies aber geändert mit der
> Briefkastenzustellung.

In den als aktuell auf der Website dargestellten AGB (die dort den
Stand 07/2013 haben) findet sich nichts dazu, mit Ausnahme von DHL
EXPRESS BRIEF.

Rainer Wahl

unread,
Mar 15, 2015, 3:57:51 PM3/15/15
to
Am Sun, 15 Mar 2015 20:31:21 +0100 schrieb Thomas Hochstein:

> In den als aktuell auf der Website dargestellten AGB (die dort den
> Stand 07/2013 haben) findet sich nichts dazu, mit Ausnahme von DHL
> EXPRESS BRIEF.

http://www.gutefrage.net/frage/dhl-paket-angeblich-zugestellt

Soll wohl in den Leistungsbeschrebungen nachzulesen sein. Dort finde ich es
allerdings auch nicht.


-=( Rainer )=-

--
Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie Alt+Entfernen
gleichzeitig drücken.

Rainer Wahl

unread,
Mar 15, 2015, 4:00:57 PM3/15/15
to
Am Sun, 15 Mar 2015 19:01:55 +0100 schrieb Marion Scheffels:

> Sicher so ne Mischkalkulation.
> Man spart vermutlich mehr ein, als man wegen Verlustes ersetzen muss.

Im Endeffekt geht es um die Benachrichtigungsquote, die nur ein paar
Prozent groß sein soll. Viele zugestellte Pakete bedeuten, man muß weniger
Provision an die Agenturen für die ben. Pakete zahlen und die Kunden wollen
das Paket zu Hause (beim Nachbarn) abholen und nicht in einer Agentur.


-=( Rainer )=-

--
Ein Theologe ist wie ein Blinder in einem dunklen Raum, der nach einer
schwarzen Katze sucht, welche nicht da ist - und sie findet!

Thomas Hochstein

unread,
Mar 21, 2015, 8:00:02 AM3/21/15
to
Rainer Wahl schrieb:

> Soll wohl in den Leistungsbeschrebungen nachzulesen sein. Dort finde ich es
> allerdings auch nicht.

Ich sage ja: das Problem hat im Zweifelsfall der Zusteller ...

Rainer Wahl

unread,
Mar 21, 2015, 9:49:48 AM3/21/15
to
Am Sat, 21 Mar 2015 12:36:44 +0100 schrieb Thomas Hochstein:

> Ich sage ja: das Problem hat im Zweifelsfall der Zusteller ...

So gesehen hat der Zusteller IMMER das Problem. Bei Garagenverträgen z.B.
Oder wenn der Kunde das Paket annimmt und später behauptet, er habe das
Paket nie erhalten. Die Unterschrift im Scanner kann man leicht variieren
beim unterschreiben um später zu behaupten, daß wäre nicht die eigene
Unterschrift.

Ist die Frage wie weit DHL seinen Mitarbeitern vertraut wenn der sagt, er
habe es dem Kunden abgeliefert. Meiner Erfahrung nach hält sich das
Vertrauen in der Tat in engen Grenzen, wenn es an's Bezahlen geht.

Berufsrisiko.
DHL/DPAG ist auch einer der wenigen Arbeitgeber, bei dem ich den
Mitarbeitern eine Berufshaftpflicht/-rechtsschutzversicherung empfehle...


-=( Rainer )=-

--
Gott sei Dank hat Isaac Newton die Schwerkraft erfunden.
Ohne ihn müssten wir jedesmal, wenn einmal etwas herunter fällt, die Leiter
holen!

Anselm Rapp

unread,
Apr 21, 2015, 4:37:06 AM4/21/15
to
Am 12.03.2015 um 12:30 schrieb ich:

> Noch sind Details nicht geklärt, aber der Vorwurf, dass ich das Paket
> unterschlagen habe, steht (noch) unausgesprochen im Raum. Hat jemand
> einen Rat, wie ich mich am besten verhalte?

Am 13.03.2015 habe ich mich bei Kundense...@dhl.com beschwert.
Daraufhin kam ein Automatischer Zwischenbescheid, man werde sich in 3
Tagen bei mir melden.

Am 14.04.2015 (!) habe ich angefragt, wo ich mich über nicht bearbeitete
Beschwerden beschweren kann. Auch keine Antwort.

Kann mir jemand eine Adresse "ganz oben" (Geschäftsleitung) nennen, wo
ich mich nunmehr wirksam beschweren kann? Dieser Weg klappt in
vergleichbaren Fällen ja meistens.

Vielen Dank im Voraus und Gruß

Stefan Schmitz

unread,
Apr 21, 2015, 11:19:32 AM4/21/15
to
Am Dienstag, 21. April 2015 10:37:06 UTC+2 schrieb Anselm Rapp:

> Kann mir jemand eine Adresse "ganz oben" (Geschäftsleitung) nennen, wo
> ich mich nunmehr wirksam beschweren kann? Dieser Weg klappt in
> vergleichbaren Fällen ja meistens.

Wenn du einen Brief schreiben willst, findest du die nötigen Informationen auf
der Website der Post.
Ob Herr Appel sich persönlich deines Falls annimmt, ist allerdings fraglich.

Lutz Schulze

unread,
Apr 21, 2015, 11:51:04 AM4/21/15
to
Am Tue, 21 Apr 2015 08:19:32 -0700 (PDT) schrieb Stefan Schmitz:

>> Kann mir jemand eine Adresse "ganz oben" (Geschäftsleitung) nennen, wo
>> ich mich nunmehr wirksam beschweren kann? Dieser Weg klappt in
>> vergleichbaren Fällen ja meistens.
>
> Wenn du einen Brief schreiben willst, findest du die nötigen Informationen auf
> der Website der Post.
> Ob Herr Appel sich persönlich deines Falls annimmt, ist allerdings fraglich.

Ich habe vorgestern über das Webformular auch eine Beschwerde abgesandt (die
erste seit vielen Jahren), ein Paket mit einem Gerät für 1100 Euro wurde
einfach im Hof abgestellt (abends eher zufällig gefunden) und im Tracking
ein Empfänger angegeben der es nicht angenommen hat.

Bisher gab es keine Antwort.

Ich würde das auch gern mit dem Zusteller persönlich klären, leider wechseln
die hier in letzter Zeit häufiger.

Lutz

--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Messwerte nachträgliche Wärmedämmung http://www.messpc.de/waermedaemmung.php

Anselm Rapp

unread,
Apr 21, 2015, 1:06:01 PM4/21/15
to
Am 21.04.2015 um 17:19 schrieb Stefan Schmitz:

> Wenn du einen Brief schreiben willst, findest du die nötigen Informationen auf
> der Website der Post.

Danke.

> Ob Herr Appel sich persönlich deines Falls annimmt, ist allerdings fraglich.

Ich auch. Aber an Vorstandsvorsitzende zu adressieren, wirkt oft Wunder.

Gerade jetzt kam eine Antwort. (Ein Schelm, der denkt, DHL lese diese
Newsgroup.) Darin werde ich um Angabe eines Aktenzeichens oder einer
Bearbeitungsnummer gebeten. Die Ticket-Nummer steht im Betreff,
Sendungsnummer usw. stehen in der Mail. Ob ich nun anfrage, wer das
Aktenzeichen oder die Bearbeitungsnummer vergeben hat und wo ich sie
finde, oder doch mal Herrn Appel um Unterstützung bitte?

Gruß, Anselm

Anselm Rapp

unread,
Apr 21, 2015, 1:09:12 PM4/21/15
to
Am 21.04.2015 um 17:50 schrieb Lutz Schulze:

> Ich habe vorgestern über das Webformular auch eine Beschwerde abgesandt

Viel Erfolg und vor allem viel Geduld.

Gruß, Anselm

Lutz Schulze

unread,
Apr 21, 2015, 1:21:59 PM4/21/15
to
Am Tue, 21 Apr 2015 19:09:11 +0200 schrieb Anselm Rapp:

>> Ich habe vorgestern über das Webformular auch eine Beschwerde abgesandt
>
> Viel Erfolg und vor allem viel Geduld.

Ich denke nicht dass das so schnell noch mal vorkommt, schliesslich hat es
viele Jahre vorher auch ohne jegliche Probleme funktioniert.

Aber ich denke es ist richtig gegen solche eklatanten Pflichtverletzungen
vorzugehen, sonst denken einige Mitarbeiter das wäre völlig normal und
machen es dann wieder.

Den Aufwand für Klärung des Sendungsverlusts, Wiederbeschaffung, Zeitverzug
usw. will ich nicht am Hals haben, deshalb nutzt man ja gerade ein
Unternehmen was nicht unbedingt um jeden Preis der Preisführer am Markt sein
will.

Anselm Rapp

unread,
Apr 21, 2015, 3:15:25 PM4/21/15
to
Am 21.04.2015 um 19:21 schrieb Lutz Schulze:

> Ich denke nicht dass das so schnell noch mal vorkommt, schliesslich hat es
> viele Jahre vorher auch ohne jegliche Probleme funktioniert.
>
> Aber ich denke es ist richtig gegen solche eklatanten Pflichtverletzungen
> vorzugehen, sonst denken einige Mitarbeiter das wäre völlig normal und
> machen es dann wieder.

So denke ich auch. Was mich aber jetzt wirklich ärgerlich macht, ist die
"Bearbeitung" meiner Beschwerde. Da kann ich hartnäckig werden.

Thomas Hochstein

unread,
Apr 22, 2015, 3:30:02 AM4/22/15
to
Anselm Rapp schrieb:

> So denke ich auch. Was mich aber jetzt wirklich ärgerlich macht, ist die
> "Bearbeitung" meiner Beschwerde. Da kann ich hartnäckig werden.

<http://netz-rettung-recht.de/archives/1598-Das-Leben,-die-Packstation-und-eine-Schachtel-Pralinen.html>

Nie von DHL etwas dazu gehört, bis heute nicht.

(Geklärt haben das dann die örtliche Postfiliale, will sagen,
Niederlassung der Postbank und ein DHL-Zusteller: ich habe bei
ersterer meine Erreichbarkeit für letzteren hinterlassen, und wir
haben uns dann telefonisch geeinigt, ihm die Sendungen über die
Filiale zukommen zu lassen, damit er eine erneute Zustellung versuchen
kann.)

Im Zweifelsfall würde ich das telefonisch versuchen, das scheint mir
das einzige zu sein, was Aussicht auf Erfolg hat.

-thh

Heinz Schmitz

unread,
Apr 22, 2015, 3:43:28 AM4/22/15
to
Lutz Schulze wrote:

>... ein Paket mit einem Gerät für 1100 Euro wurde
>einfach im Hof abgestellt (abends eher zufällig gefunden) und im Tracking
>ein Empfänger angegeben der es nicht angenommen hat.

Erinnere ich mich da falsch, dass die Brüder im Verlustfalle maximal
500 Euro erstatten?

Grüße,
H.


Lutz Schulze

unread,
Apr 22, 2015, 4:20:54 AM4/22/15
to
Das kommt darauf an wie der Absender das Paket versichert hat,
standardmässig sind es 500 Euro.

Was aber wahrscheinlich so einfach niemand ersetzt ist der ganze Zeitaufwand
usw. wenn die Sendung dadurch weg ist.

Anselm Rapp

unread,
Apr 22, 2015, 5:07:03 AM4/22/15
to
Am 22.04.2015 um 09:19 schrieb Thomas Hochstein:

> <http://netz-rettung-recht.de/archives/1598-Das-Leben,-die-Packstation-und-eine-Schachtel-Pralinen.html>
>
> Nie von DHL etwas dazu gehört, bis heute nicht.

Krass.

> Im Zweifelsfall würde ich das telefonisch versuchen, das scheint mir
> das einzige zu sein, was Aussicht auf Erfolg hat.

Telefonisch mache ich grundsätzlich nichts, weil ich dann nichts in der
Hand habe. Ich erhöhe nur meinen Druck.

Thomas Hochstein

unread,
Apr 28, 2015, 8:15:02 AM4/28/15
to
Anselm Rapp schrieb:

> Am 22.04.2015 um 09:19 schrieb Thomas Hochstein:
>> <http://netz-rettung-recht.de/archives/1598-Das-Leben,-die-Packstation-und-eine-Schachtel-Pralinen.html>
>> Nie von DHL etwas dazu gehört, bis heute nicht.
>
> Krass.

Beim Support größerer Unternehmen nicht ungewöhnlich; mit der Telekom
kann man ähnliches erleben.

>> Im Zweifelsfall würde ich das telefonisch versuchen, das scheint mir
>> das einzige zu sein, was Aussicht auf Erfolg hat.
>
> Telefonisch mache ich grundsätzlich nichts, weil ich dann nichts in der
> Hand habe. Ich erhöhe nur meinen Druck.

Telefonisch hat den Vorteil, dass man den Sachverhalt unmittelbar
erörtern und Rückfragen beantworten kann bzw. Rückmeldungen erhält;
das *kann* zumindest erfolgversprechend sein, auch wenn man nichts in
der Hand hat.

Etwas in der Hand zu haben, aber erfolglos mit einem schwarzen Loch zu
kommunizieren, ist hingegen nicht erfolgversprechend. ;)

Grüße,
-thh
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