Marion Scheffels wrote:
> AFAIK ja, aber ich wei� nicht, ob, ich deswegen einfach raten
> kann, das Zeug generell in den Gelben Kasten zu schmei�en.
Ich w�rde es zumindest nicht empfehlen.
Das ist wie, ich werfe es beim Nachbarn ein oder einfach
irgendwo, in die M�lltonne z.B., sollen die M�llwerker sich drum
k�mmern.
Mir ist die Rechtslage unklar, die w�rde mich interessieren.
F�r unaufgeordert zugesendete Waren ist die Rechtslage inzwischen
scheinbar klar, du kannst sie entsorgen oder sonstwas machen, der
Absender hat in der Regel keinen Anspruch auf R�ckgabe, *aber*
wenn die Zusendung versehentlich erfolgt ist, musst es doch
zur�ckgeben und zumindest befristet aufbewahren.
Nur in unserem Fall weiss der Absender nicht wo es gelandet ist,
bestenfalls der Bote.
>> Aus welchem Grunde sollte sie den Dienstleister f�r andere
>> spielen?
>> Ein Recht eine Verg�tung zu verlangen hat sie nicht.
>
> Wenn man was in einen Briefkasten schmei�t, kommt ein
> Bef�rderungsvertrag zustande
Ja, aber mit wem?
Mit dem unbgekannten Einwerfer, die anderen fallen aus.
Man k�nnte vielleicht so etwas konstruieren, wie Gesch�ftsf�hrung
ohne Auftrag, wo in gewissen Situationen der Beg�nstigte zur
Zahlung herangezogen werden kann.
Aber das sehe ich hier nicht, dass die Post vom Absender oder
echten Empf�nger Geld eintreiben kann.
Das die Post als einziges Unternehmen fl�chendeckend Briefk�sten
anbietet ist die Post hier benachteiligt, sollte sie die Pflicht
haben falsche Einw�rfe weiterzuleiten.
> - aber mit wem in dem Fall?
> Absender, Empf�nger und urspr�nglicher Dienstleister sind
> klar, aber keiner von denen wars so gesehen.
> Ich gehe davon aus, da die Post das Problem wohl �fters haben
> wird, dass sie da auch was vereinbart haben mit ihren
> Mitbewerbern, denn einfach wegschmei�en werden sie es kaum
> k�nnen.
Das ist die Frage, d�rfen sie es entsorgen?
Wenn nicht, wer zahlt f�r die Leistung.
Gr��e Harald