On Tue, 12 Dec 2023 11:50:40 +0100, Matthias Opatz
<inv...@invalid.invalid> wrote:
>In einem Beitrag des MDR ist zu lesen, daß bunte Briefkouverts unter
>Umständen (je nach Farbe) mit einem Strafporto belegt werden, weil sie
>händisch bearbeitet werden müssen.
Das im Volksmund sogenannte "Strafporto" nennt sich "erhöhtes
Beförderungsentgelt". Es besteht aus dem fehlende Porto plus einer
Aufwandspauschale für die Extra-Bearbeitung.
Die Umstände in diesem Fall:
- klar: dunkelfarbiger Brief
- als Standard statt Kompakt frankiert
- mehr als 5 Stück eingeliefert (Kulanzregelung Weihnachten)
- das Pech, dass die Sendung nicht rechtzeitig gefunden wurde (oder
keinen Absender trägt) und mit einem gelben Kleberchen und der Bitte
um Nachfrankierung ganz kostenlos(!) wieder zum Ansender zurückfindet.
>Sachlich ist die Sache nachvollziehbar, aber was ist die
Rechtsgrundlage
>für derlei Gebaren?
Da es keine "Strafe" gibt, sondern das nur Volksmund ist, ist keine
Rechtsgrundlage nötig. Mit der Aufgabe der Sendung gelten die AGB mit
den entsprechenden Regelungen als akzeptiert.
LG,
Marion