Am 29.08.2020 um 12:10 schrieb Stefan Schmitz:
> Jetzt hängen da auch noch frische Briefe raus. Damit hätte ich nicht gerechnet,
> da die Postbotin vom Tod weiß. Vielleicht war aber auch ein Vertreter unterwegs.
Was erwartest du von der Postbotin?
Ich wüsste nicht mit welchen Recht sie Briefe dort nicht einwerfen muss.
Hier sind die Erben, evtl. die Hausverwaltung verantwortlich.
> Unter welchen Umständen hat ein Zusteller Sendungen als unzustellbar
> zurückzusenden?
Wenn es keine Briefeinwurf mit dem Namen gibt.
> Bereits bei Kenntnis vom Tod des Empfängers?
Das wäre fatal.
Die Post muss zugestellt werden. Die Erben sind verantwortlich die Post
zu bearbeiten.
> Erst wenn sein Name
> von Briefkasten/Klingel verschwunden ist?
Wann sonst?
Woher hat der Briefträger Kenntnis vom Tod?
Gibt es eine amtliche Mitteilung an den Briefträger.
Hat es ihm jemand erzählt und du erwartest, dass er auf hörensagen reagiert?
> Oder dann, wenn er nichts mehr in den
> Briefkasten reinstopfen kann?
Tja, dann wird es zum Problem.
Ich weiß nicht ob der Fall rechtlich vorgesehen ist.
> Einerseits sollten Absender frühzeitig wissen, dass der Empfänger nicht mehr
> lebt. Andererseits könnten die Erben Interesse haben, Briefe an den
> Verstorbenen direkt zu erhalten.
Wie ich oben schrieb, Sache der Erben.
> Ideal fände ich, wenn die Post beides täte: nach Möglichkeit zustellen und
> trotzdem den Absender informieren. Was ist das reguläre Vorgehen?
Du hast schon mal was vom Datenschutz gehört?
Es geht die Post absolut nichts an.
Denkbar, es gibt keine Erben, bzw. die haben das Erbe abgelehnt. Der
Staat erbt und sucht nach weiteren Erbberechtigten. Erst wann das
Verfahren abgeschlossen ist, wird dem Vermieter die Wohnung frei
gegeben. Bis dahin darf der nichts machen, bekommt auch keine Miete mehr.
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Grüße
Harald