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voller Briefkasten, Empfänger verstorben

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Stefan Schmitz

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Aug 29, 2020, 6:10:24 AM8/29/20
to
Mir ist vor einiger Zeit ein überquellender Briefkasten aufgefallen, in dem alte
Prospekte herumgammeln. Als dann mal eine frische Tageszeitung dazukam, habe ich
auf das Klingelschild geschaut und festgestellt, dass der Bewohner schon vor
Monaten verstorben ist.

Jetzt hängen da auch noch frische Briefe raus. Damit hätte ich nicht gerechnet,
da die Postbotin vom Tod weiß. Vielleicht war aber auch ein Vertreter unterwegs.

Unter welchen Umständen hat ein Zusteller Sendungen als unzustellbar
zurückzusenden? Bereits bei Kenntnis vom Tod des Empfängers? Erst wenn sein Name
von Briefkasten/Klingel verschwunden ist? Oder dann, wenn er nichts mehr in den
Briefkasten reinstopfen kann?

Einerseits sollten Absender frühzeitig wissen, dass der Empfänger nicht mehr
lebt. Andererseits könnten die Erben Interesse haben, Briefe an den
Verstorbenen direkt zu erhalten.
Ideal fände ich, wenn die Post beides täte: nach Möglichkeit zustellen und
trotzdem den Absender informieren. Was ist das reguläre Vorgehen?

Harald Klotz

unread,
Aug 29, 2020, 9:22:17 AM8/29/20
to
Am 29.08.2020 um 12:10 schrieb Stefan Schmitz:

> Jetzt hängen da auch noch frische Briefe raus. Damit hätte ich nicht gerechnet,
> da die Postbotin vom Tod weiß. Vielleicht war aber auch ein Vertreter unterwegs.

Was erwartest du von der Postbotin?
Ich wüsste nicht mit welchen Recht sie Briefe dort nicht einwerfen muss.

Hier sind die Erben, evtl. die Hausverwaltung verantwortlich.

> Unter welchen Umständen hat ein Zusteller Sendungen als unzustellbar
> zurückzusenden?

Wenn es keine Briefeinwurf mit dem Namen gibt.

> Bereits bei Kenntnis vom Tod des Empfängers?

Das wäre fatal.
Die Post muss zugestellt werden. Die Erben sind verantwortlich die Post
zu bearbeiten.

> Erst wenn sein Name
> von Briefkasten/Klingel verschwunden ist?

Wann sonst?
Woher hat der Briefträger Kenntnis vom Tod?
Gibt es eine amtliche Mitteilung an den Briefträger.
Hat es ihm jemand erzählt und du erwartest, dass er auf hörensagen reagiert?

> Oder dann, wenn er nichts mehr in den
> Briefkasten reinstopfen kann?

Tja, dann wird es zum Problem.
Ich weiß nicht ob der Fall rechtlich vorgesehen ist.

> Einerseits sollten Absender frühzeitig wissen, dass der Empfänger nicht mehr
> lebt. Andererseits könnten die Erben Interesse haben, Briefe an den
> Verstorbenen direkt zu erhalten.

Wie ich oben schrieb, Sache der Erben.

> Ideal fände ich, wenn die Post beides täte: nach Möglichkeit zustellen und
> trotzdem den Absender informieren. Was ist das reguläre Vorgehen?

Du hast schon mal was vom Datenschutz gehört?
Es geht die Post absolut nichts an.

Denkbar, es gibt keine Erben, bzw. die haben das Erbe abgelehnt. Der
Staat erbt und sucht nach weiteren Erbberechtigten. Erst wann das
Verfahren abgeschlossen ist, wird dem Vermieter die Wohnung frei
gegeben. Bis dahin darf der nichts machen, bekommt auch keine Miete mehr.
--
Grüße
Harald

Marion Scheffels

unread,
Aug 29, 2020, 10:32:21 AM8/29/20
to
On Sat, 29 Aug 2020 03:10:23 -0700 (PDT), Stefan Schmitz <ss...@gmx.de>
wrote:

>Ideal fände ich, wenn die Post beides täte: nach Möglichkeit zustellen und
>trotzdem den Absender informieren. Was ist das reguläre Vorgehen?

Die Erben sollten einen Nachsendungsauftrag stellen, wenn sie sie Post
haben wollen, dann wird sie umgeleitet.
Wenn nicht mehr zugestellt werden soll, sollte das Namensschild von
Klingel und Briefkasten verschwinden. Dann sollte der Zusteller die
Sendung als "unzustellbar" zurücksenden. Optional kann er im
Retour-Stempel oder dem Aufkleber angeben, dass der Empfänger
verstorben ist - falls er es zufällig weiß.

Wenn die Briefe als unzustellbar an den Absender zurück gehen, wird
dieser dadurch informiert. Optional kann der Absender weitere
Vorausverfügungen angeben wie "Falls verzogen, mit neuer Anschrift
zurück". Bei einigen Sachen wie Werbesendungen interessiert es den
Absender aber auch nicht, und dann wird er halt nicht informiert.

LG,
Marion

Stefan Schmitz

unread,
Aug 29, 2020, 10:47:25 AM8/29/20
to
Am Samstag, 29. August 2020 16:32:21 UTC+2 schrieb Marion Scheffels:
> On Sat, 29 Aug 2020 03:10:23 -0700 (PDT), Stefan Schmitz <ss...@gmx.de>
> wrote:
>
> >Ideal fände ich, wenn die Post beides täte: nach Möglichkeit zustellen und
> >trotzdem den Absender informieren. Was ist das reguläre Vorgehen?
>
> Die Erben sollten einen Nachsendungsauftrag stellen, wenn sie sie Post
> haben wollen, dann wird sie umgeleitet.
> Wenn nicht mehr zugestellt werden soll, sollte das Namensschild von
> Klingel und Briefkasten verschwinden.

Und wenn keins von beiden passiert? Gibt es da keine Dienstanweisung?
Wie ich hörte, steht noch gar kein Erbe fest.

Harald Klotz

unread,
Aug 29, 2020, 11:32:07 AM8/29/20
to
Am 29.08.2020 um 16:32 schrieb Marion Scheffels:

Alles richtig was du sagst.
Ein wenig Bedenken habe ich jedoch bei dem Vermerk Empfänger verstorben?
Woher soll der Austräger das wissen?
Ein Nachbar kann es natürlich gesagt haben. Nur, kann er nicht wissen ob
es richtig ist und ist er befugt so ein Gerücht weiterzugeben.

Was mich interessiert ist, gibt es eine Option, "nicht zustellbar"?
In diesem Fall der überquellende Briefkasten, in anderen Fällen kein
Briefkasten vorhanden und keiner öffnet die Tür.
Ich kenne einen Fall.
Es war ein Zugang, links Durchgang zu einer Kneipe, recht Treppe zu
einer Wohnung. Zur Austragszeit war meist die Kneipe dicht. Es gab keine
Briefkästen. Die Post wurde einfach auf die Treppe gelegt.
--
Grüße
Harald

Marion Scheffels

unread,
Aug 29, 2020, 11:40:21 AM8/29/20
to
On Sat, 29 Aug 2020 07:47:24 -0700 (PDT), Stefan Schmitz <ss...@gmx.de>
wrote:

>Und wenn keins von beiden passiert? Gibt es da keine Dienstanweisung?
>Wie ich hörte, steht noch gar kein Erbe fest.

OK, dann berichtige ich mich mal... nennen wir denjenigen einen
Kümmerer, dessen Beziehung zum Verstorbenen der Post meines Wissens
nach ziemlich egal ist. Er stellt einen NSA, er kriegt das Zeug.

Alles möglich, in jeder Variante, bis hin zu "Toter lag X Jahre in der
Wohnung".
Was dabei passiert, dürfte ausgesprochen unterschiedlich sein, je
nachdem ob irgendwen irgendwo irgendwas auffällt oder intressiert.

Sowas wie ne Anweisung ist meines Wissens nach höchstens, dass man da
einwerfen soll/darf, was zuzuordnen ist an Hand von Klingel und/oder
Briefkasten.
Vielleicht soll noch im Zweifelsfall eine Benachrichtigung
hinterlassen werden, aber das geht mehr in Richtung Betrugsprävention.

LG,
Marion

Marion Scheffels

unread,
Aug 29, 2020, 12:03:18 PM8/29/20
to
On Sat, 29 Aug 2020 17:32:06 +0200, Harald Klotz <klo...@freenet.de>
wrote:

>Ein wenig Bedenken habe ich jedoch bei dem Vermerk Empfänger verstorben?
>Woher soll der Austräger das wissen?

Die Stempel und Aufkleber wurden vor einigen Jahren mal geändert, das
heißt heute "soll verstorben sein".

Die Aufkleber hier nutzen wir in der Agentur:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=10911.0;attach=21910;image
Die sind von der Zustellung:
https://static.paketda.de/img/logistik-briefermittlung.jpg

Mir bringen auch ab und an mal Leute ne Handvoll Post und berichten,
die Empfänger seien aus diesen oder jenen Gründen dort nicht zu
erreichen.
So schreib ich das auch drauf.

>Was mich interessiert ist, gibt es eine Option, "nicht zustellbar"?

So gesehen nicht.
Ich weiß nicht, was da so alles angestellt wird, damit die Leute ihre
Post kriegen. Bei "Haustür verschlossen, keine Abgabemöglichkeit"
(schon mal als Stempel gesehen) wird der Kunde benachrichtigt und kann
abholen gehen.

LG,
Marion

Stefan Schmitz

unread,
Aug 29, 2020, 1:31:31 PM8/29/20
to
Am Samstag, 29. August 2020 17:40:21 UTC+2 schrieb Marion Scheffels:
> On Sat, 29 Aug 2020 07:47:24 -0700 (PDT), Stefan Schmitz <ss...@gmx.de>
> wrote:
>
> >Und wenn keins von beiden passiert? Gibt es da keine Dienstanweisung?
> >Wie ich hörte, steht noch gar kein Erbe fest.
>
> OK, dann berichtige ich mich mal... nennen wir denjenigen einen
> Kümmerer, dessen Beziehung zum Verstorbenen der Post meines Wissens
> nach ziemlich egal ist. Er stellt einen NSA, er kriegt das Zeug.

Das fände ich jetzt allerdings bedenklich, wenn jeder sich ohne Nachweis die
Briefe eines Fremden nachsenden lassen könnte. Damit könnte man ja auch
jemanden schikanieren, der noch quicklebendig ist.

> Sowas wie ne Anweisung ist meines Wissens nach höchstens, dass man da
> einwerfen soll/darf, was zuzuordnen ist an Hand von Klingel und/oder
> Briefkasten.

Das wäre eine nachvollziehbare Regelung.
Und was soll bei überfülltem Briefkasten getan werden?

Marion Scheffels

unread,
Aug 29, 2020, 4:28:17 PM8/29/20
to
On Sat, 29 Aug 2020 10:31:30 -0700 (PDT), Stefan Schmitz <ss...@gmx.de>
wrote:

>Das fände ich jetzt allerdings bedenklich, wenn jeder sich ohne Nachweis die
>Briefe eines Fremden nachsenden lassen könnte. Damit könnte man ja auch
>jemanden schikanieren, der noch quicklebendig ist.

Hmnajaa, allerdings klappt das vermutlich auch nur ein-zweimal, würd
ich denken, und kostenlos ist der NSA ja auch nicht grad.
Der Kunde erhält erst mal eine Auftragebestätigung, und wenn dann ein
überraschter gar-nicht-verzogener auf einmal im Dreieck springt, wird
die Post wohl auch aufmerksam...

>Und was soll bei überfülltem Briefkasten getan werden?

Ich zitier mich grad mal von weiter unten:

Harald Klotz

unread,
Aug 31, 2020, 4:58:09 PM8/31/20
to
Am 29.08.2020 um 17:40 schrieb Marion Scheffels:

> OK, dann berichtige ich mich mal... nennen wir denjenigen einen
> Kümmerer, dessen Beziehung zum Verstorbenen der Post meines Wissens
> nach ziemlich egal ist. Er stellt einen NSA, er kriegt das Zeug.

Das geht?
Wie kann das gehen, solange es keinen Berchtigungsnachweis gibt?
Der Behörde geht es am Arsch vorbei. Alles was die machen ist einen
berechtigten Erben suchen.
Einen Vermögensverwalter werden sie vermutlich kaum einsetzen, wenn es
kein Vermögen gibt.
Oder gibt es einen Verwalter, der auch die Post regeln sollte. Ich meine
nein.

> Alles möglich, in jeder Variante, bis hin zu "Toter lag X Jahre in der
> Wohnung".

Ok, hier ist der Tod offensichtlich der Behörde bekannt.
Meines Wissens wird die Erbe, muss aber vorher nach einem
Erbberechtigten suchen.

Lohnt es für die Behörde nicht, lehnt auch die die Erbschaft ab.
Der Vermieter bekommt die Freigabe der Wohnung.

Ich frage mich gerade, was mit Restbeständen auf dem Konto passiert,
wenn alle das Erbe ablehnen.
Meine Vermutung, es wird einkassiert und mit den Beerdigungskosten
verrechnet.

> Was dabei passiert, dürfte ausgesprochen unterschiedlich sein, je
> nachdem ob irgendwen irgendwo irgendwas auffällt oder intressiert.

Aufgefallen ist es ja offensichtlich, nur gibt es keinen der sich kümmert.

> Sowas wie ne Anweisung ist meines Wissens nach höchstens, dass man da
> einwerfen soll/darf, was zuzuordnen ist an Hand von Klingel und/oder
> Briefkasten.
> Vielleicht soll noch im Zweifelsfall eine Benachrichtigung
> hinterlassen werden, aber das geht mehr in Richtung Betrugsprävention.

Wenn will er benachrichtigen?
In den überquellenden Briefkasten dürfte sinnfrei sein.
--
Grüße
Harald

Harald Klotz

unread,
Aug 31, 2020, 5:19:36 PM8/31/20
to
Am 29.08.2020 um 22:28 schrieb Marion Scheffels:

> Ich zitier mich grad mal von weiter unten:

>> Ich weiß nicht, was da so alles angestellt wird, damit die Leute ihre
>> Post kriegen. Bei "Haustür verschlossen, keine Abgabemöglichkeit"
>> (schon mal als Stempel gesehen) wird der Kunde benachrichtigt und kann
>> abholen gehen.

Wie soll das gehen?
Wohin stellt man die Benachrichtigung zu? Benachrichtigung konnte nicht
zugestellt werden, weil Tür verschlossen?

Ich kenne das von den Paketboten, weil die Postzusteller in der Regel
einen Schlüssel haben oder eher wissen wie sie Post los werden.
--
Grüße
Harald

Marion Scheffels

unread,
Sep 15, 2020, 2:51:34 PM9/15/20
to
On Mon, 31 Aug 2020 23:19:35 +0200, Harald Klotz <klo...@freenet.de>
wrote:

>Wohin stellt man die Benachrichtigung zu? Benachrichtigung konnte nicht
>zugestellt werden, weil Tür verschlossen?

Naja, ne Benachrichtigung ist ja im Gegensatz zu den Briefen nur ei
Zettel, der geht dann schon mal noch unter der Tür durch oder man
pappt ihn an die Haustür, irgendsowas.

(Sorry, grad erst auf dem Urlaub zurück)

LG,
Marion

Harald Klotz

unread,
Sep 16, 2020, 6:41:58 AM9/16/20
to
Am 15.09.2020 um 20:51 schrieb Marion Scheffels:

> Naja, ne Benachrichtigung ist ja im Gegensatz zu den Briefen nur ei
> Zettel, der geht dann schon mal noch unter der Tür durch oder man
> pappt ihn an die Haustür, irgendsowas.

Im Grunde ist es sinnfrei, wenn der Briefkasten nicht geleert wird, wird
das auch keiner beachten.
Neuere Türen haben meist Gummidichtungen, da bekommst du den Zettel
nicht durch.
Ob der Briefträger in die 4. Etage läuft und das versucht, wenn der
Briefkasten an der Anlage überquillt ist wohl auch nicht so sehr
wahrscheinlich.

Gibt es eigentlich die Option, nicht zusetellbar, Briefkasten wird/ist
nicht entleert und zurück an den Absender?

> (Sorry, grad erst auf dem Urlaub zurück)

Du hast ihn hoffentlich genossen.

Grüße
Harald

Stefan Schmitz

unread,
Sep 16, 2020, 10:11:31 AM9/16/20
to
Am 16.09.2020 um 12:41 schrieb Harald Klotz:

> Gibt es eigentlich die Option, nicht zusetellbar, Briefkasten wird/ist
> nicht entleert und zurück an den Absender?

Beim Googeln habe ich entsprechende Berichte der Absender gefunden.

Marion Scheffels

unread,
Sep 16, 2020, 3:15:59 PM9/16/20
to
On Wed, 16 Sep 2020 16:11:28 +0200, Stefan Schmitz <ss...@gmx.de>
wrote:

>Beim Googeln habe ich entsprechende Berichte der Absender gefunden.

Nach 7 Werktagen Lagerfrist oder sofort?

LG,
Marion

Marion Scheffels

unread,
Sep 16, 2020, 3:22:16 PM9/16/20
to
On Wed, 16 Sep 2020 12:41:57 +0200, Harald Klotz <klo...@freenet.de>
wrote:

>Im Grunde ist es sinnfrei, wenn der Briefkasten nicht geleert wird, wird
>das auch keiner beachten.

Braucht die Post vermutlich nicht zu interessieren. Zeug wird
angeboten, fertig.

>Gibt es eigentlich die Option, nicht zusetellbar, Briefkasten wird/ist
>nicht entleert und zurück an den Absender?

Meinst du, sofort? Keine Ahnung.

Was benachrichtigt wurde (und bei uns landet) geht nach den üblichen 7
Werktagen zurück.

LG,
Marion

Harald Klotz

unread,
Sep 16, 2020, 6:34:29 PM9/16/20
to
Am 16.09.2020 um 16:11 schrieb Stefan Schmitz:

>> Gibt es eigentlich die Option, nicht zusetellbar, Briefkasten wird/ist
>> nicht entleert und zurück an den Absender?
>
> Beim Googeln habe ich entsprechende Berichte der Absender gefunden.

Ich kenne die Benachrichtigungen nicht. bzw. mal gesehen und Sinnboll
ist sicher, neben den Ankreuzfeldern, dem Austräger die Mglichkeit einer
Notiz zu geben. Per Googel konnte ich kein Bild finden.

Grüße
Harald

Stefan Schmitz

unread,
Sep 17, 2020, 4:19:11 AM9/17/20
to
Beide Varianten.

Stefan Schmitz

unread,
Sep 17, 2020, 4:23:06 AM9/17/20
to
Ich finde einen Stempel mit einem leeren Ankreuzfeld, in das also freier
Text eingetragen werden kann.
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