Am 09.11.2023 um 14:11 schrieb Reinhard Zwirner:
> Stefan Schmitz schrieb:
>> Am 09.11.2023 um 12:26 schrieb Reinhard Zwirner:
>>> Hi,
>>>
>>> mir stinkt's!
>>>
>>> Dieser
>>>
>>> <
https://s20.directupload.net/images/231109/2zp6cx5d.jpg>
>>>
>>> Großbrief lag erst gestern (8.11.) in meinem Briefkasten. Muss der
>>> Postkunde, der das Porto bezahlt hat, das wirklich so hinnehmen?
>>
>> Solange er nicht zusätzlich einen zugesicherten Zustelltermin gebucht
>> hat, ja.
>
> Dann muss die Bundesnetzagentur (?) von uns unzufriedenen Kunden halt
> solange genervt werden, bis es geschafft ist, dass die Post bei solch
> unterirdischer <neudeutsch> Performance mit ordentlichen Sanktionen
> rechnen muss!
Die Performance bemisst sich nicht an einzelnen Ausreißern, sondern an
der großen Masse.
Die BNA schreibt dazu:
"Im Jahresdurchschnitt müssen mindestens 80 Prozent der Briefsendungen
in Deutschland am folgenden Werktag ausgeliefert werden, 95 Prozent
müssen nach zwei Werktagen ankommen. Es gibt keinen gesetzlichen
Anspruch, dass ein einzelner Brief innerhalb dieser Fristen befördert wird."
>> War der Inhalt denn eilig?
>
> Das ist/war hier nicht die Frage.
Wenn es nicht eilig war, besteht kein Grund zur Beschwerde. Wenn es
eilig war, wäre wohl eine andere Versandart angezeigt.
Ich habe den Verdacht, dass Großbriefe eher mal liegen bleiben als
Standardbriefe, Einschreiben oder Pakete.
Vielleicht hielt man den Brief für eine Warensendung, dazu würde die
Laufzeit passen. Mich würde mal interessieren, wie auf dem Versandweg
entschieden wird, ob es sich um eine nachrangig zu bearbeitende Sendung
handelt.