Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

DPD - Sendung verschwunden

50 views
Skip to first unread message

Sebastian Wastl Kirchner

unread,
Apr 4, 2006, 12:31:57 PM4/4/06
to
Hallo!
Ich weiß nicht, ob ich hier oder in de.soc.recht.misc richtig bin, wäre bei
einem Hinweis aber lernfähig...

Mein Problem:

Ich habe eine Ware bestellt, die mit DPD als Parcel - Letter verschickt
wurde. Laut online tracking wurde dieser Letter am Montag bei mir im
Briefkasten eingeworfen.
Da war aber definitiv nichts drin! Der Kasten ist abschließbar, den
Schlüssel habe NUR ich. Der Fahrer behauptet, er hätte es eingeworfen.

Ich habe nicht wirklich vor, irgendwas Größeres in Gang zu setzen (Summe
inkl. Porto ca 10 EUR), mich würde aber interessieren, ob dpd damit durch
kommt?
Gruß
Sebastian

++++++++++++++++++++++++++
Mail-Addy ist nicht reply-fähig
++++++++++++++++++++++++++


Hauke Hagenhoff

unread,
Apr 4, 2006, 1:16:27 PM4/4/06
to
Sebastian Wastl Kirchner schrieb:

> Ich habe eine Ware bestellt, die mit DPD als Parcel - Letter verschickt

> mich würde aber interessieren, ob dpd damit durch kommt?

Ja, weil

> Ich habe nicht wirklich vor, irgendwas Größeres in Gang zu setzen
> (Summe inkl. Porto ca 10 EUR),

Diesem Verein gehört der Laden dichtgemacht.

--
Mit freundlichen Grüßen
Hauke Hagenhoff

Sebastian Wastl Kirchner

unread,
Apr 5, 2006, 2:07:00 PM4/5/06
to
So, also rechtliche Situation ist wohl diese:
Der DPD-Mitarbeiter sagt aus, er habe die Sendung passend ausgeliefert,
Zustellurkunde (vom DPD-MA) unterschrieben (vgl. Einwurf-Einschreiben) ist
vorhanden.
Damit bin ich in der Beweispflicht, das DPD die Sendung nicht ausgeliefert
hat. Das kann ich natürlich nicht, also habe ich Pech gehabt.

Das darf es doch nicht sein, oder?
Sebastian


Frank Lachmann

unread,
Apr 6, 2006, 4:46:25 AM4/6/06
to
On Wed, 5 Apr 2006 20:07:00 +0200, Sebastian Wastl Kirchner wrote:

> Zustellurkunde (vom DPD-MA) unterschrieben^

Ich schätze mal, das hier dürfte der Ansatzpunkt sein, an dem du den
Laden noch "drankriegen" könntest. IANAL, aber gibt's nicht für
Unterschriftenfälschung einen ähnlichen Begriff wie Urkundenfälschung
oder sowas? Für eine Lappalie halte ich das jedenfalls nicht.

--
| http://www.argh.de/ · icq #83271428 | o. o o o o oo |
| - the key to joy is disobedience. - | oo o o o o .o |

Message has been deleted

Mario Ruhmann

unread,
Apr 6, 2006, 8:03:48 AM4/6/06
to
Ralf Kusmierz <m...@privacy.invalid> schrieb:

>>> Zustellurkunde (vom DPD-MA) unterschrieben^
>> Ich schätze mal, das hier dürfte der Ansatzpunkt sein, an dem du den
>> Laden noch "drankriegen" könntest. IANAL, aber gibt's nicht für
>> Unterschriftenfälschung einen ähnlichen Begriff wie Urkundenfälschung
>> oder sowas? Für eine Lappalie halte ich das jedenfalls nicht.

>Das *ist* Urkundenfälschung.

Nein, DPD Parcel Letter entspricht dem "Einschreiben Einwurf" der
Post.

Auszug aus den AGB:

4.1.2 die Zustellung des PARCELLetters wahlweise durch

- Briefkasteneinwurf,
- Ablage an geeigneter Stelle,
- Aushändigung an den Empfänger,
- Ablieferung mit befreiender Wirkung an jede unter der
Zustelladresse angetroffene Person, es sei denn, es bestehen
begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung;

Entweder der Zusteller hat den Brief nie eingeworfen oder der OP
hat "nette" Nachbarn. Wie groß war der Brief denn, hat er evtl.
aus dem Kasten rausgeschaut?

In jedem Fall dürfte die Unterschrift von dem DPD-Fahrer vor
Gericht genausoviel/wenig wert sein, wie deine unter einer
eidesstattlichen Erklärung den Brief nie erhalten zu haben. Wie
auch immer: Bei einem Wert von ~10 EUR sollte sich DPD kulant
zeigen - stellen die sich denn kpl. quer?

Mario

Hauke Hagenhoff

unread,
Apr 6, 2006, 9:04:48 AM4/6/06
to
Mario Ruhmann schrieb:

> Nein, DPD Parcel Letter entspricht dem "Einschreiben Einwurf" der
> Post.

Nein.

> Auszug aus den AGB:
> 4.1.2 die Zustellung des PARCELLetters wahlweise durch

> - Ablage an geeigneter Stelle,
= Mülleimer oder Kaktee neben der Tür, Fensterbank?

Auf jeden Fall sind damit ALLE anderen Punkte uninteressant, da dies der
am weitesten gefasste ist und dieser am ehesten der *Postwurfsendung*
nahekommt.

Vergleichen wir mal:

Deutsche Post AGB Brief National

4 Leistungen der Deutschen Post

(3) Absatz 2 gilt nur, soweit der Empfänger der Deutschen Post keine
anderweitige Weisung, wie z. B. zur Lagerung oder Nachsendung, erteilt
hat und

der Absender keine entgegenstehenden Vorausverfügungen getroffen hat.
Sendungen mit den Zusatzleistungen „Einschreiben“, „Rückschein“ und
„Eigenhändig“ werden nur gegen schriftliche Empfangsbestätigung
und Nachweis der Empfangsberechtigung abgeliefert.

Sendungen mit der Zusatzleistung „Eigenhändig“ werden außer dem
Empfänger nur einem hierzu besonders Bevollmächtigten ausgehändigt. Die
Deutsche Post behält sich vor, einen Nachweis der Empfangsberechtigung
auch für andere Sendungen zu verlangen. Ein Nachweis wird nicht erlangt,
wenn der Empfangsberechtigte persönlich bekannt ist.

Message has been deleted

Mario Ruhmann

unread,
Apr 6, 2006, 10:47:53 AM4/6/06
to
Hauke Hagenhoff <Hauke.H...@gmx.de> schrieb:

>> Nein, DPD Parcel Letter entspricht dem "Einschreiben Einwurf" der
>> Post.

>Nein.

Doch, füg aber von mir aus noch "in etwa" hinzu. Es geht doch
hier primär um den Punkt _dokumentierte_ Zustellung.

Mario

Hauke Hagenhoff

unread,
Apr 6, 2006, 11:03:50 AM4/6/06
to
Mario Ruhmann schrieb:
> Hauke Hagenhoff <Hauke.H...@gmx.de> schrieb:

>>> Nein, DPD Parcel Letter entspricht dem "Einschreiben Einwurf" der
>>> Post.
>> Nein.
> Doch, füg aber von mir aus noch "in etwa" hinzu.

Nö.
Passenderweise ein "nicht im Entferntesten". Wenn Du drauf bestehst auch
ein "vorgeblich [durch DPD]".

> Es geht doch
> hier primär um den Punkt _dokumentierte_ Zustellung.

Dieses "Dokument" ist im Zusammenhang mit DEN AGB völlig wertlos.
Genausogut kann mein Klopfinchen Dir per Pfotenabdruck jede Zustellung
bestätigen.

Sebastian Wastl Kirchner

unread,
Apr 6, 2006, 11:08:44 AM4/6/06
to
"Mario Ruhmann" <mar...@gmx.net> schrieb im

> Wie
> auch immer: Bei einem Wert von ~10 EUR sollte sich DPD kulant
> zeigen - stellen die sich denn kpl. quer?

Na ja, wie man es nimmt; Zitat einer dpd-Mail:
"Sehr geehrter Herr Kirchner,
der Fahrer hat uns nach Rücksprache nochmals bestätigt, dass er den
Parcel-Letter zugestellt hat. Alles weitere müssen Sie mit dem Versender
klären."

Für mich hört sich das nicht kompromißbereit an...
Gruß
Sebastian


Hauke Hagenhoff

unread,
Apr 6, 2006, 11:33:24 AM4/6/06
to
Sebastian Wastl Kirchner schrieb:

> der Fahrer hat uns nach Rücksprache nochmals bestätigt, dass er den
> Parcel-Letter zugestellt hat. Alles weitere müssen Sie mit dem Versender
> klären."
> Für mich hört sich das nicht kompromißbereit an...

Was ich jetzt an der Sache immer noch nicht verstehe ist:
Wieso hat der Absender überhaupt einen BRIEF per DPD verschickt?

Sebastian Wastl Kirchner

unread,
Apr 6, 2006, 11:35:59 AM4/6/06
to
"Hauke Hagenhoff" <Hauke.H...@gmx.de> schrieb

>>Was ich jetzt an der Sache immer noch nicht verstehe ist:
>>Wieso hat der Absender überhaupt einen BRIEF per DPD verschickt?


Das weiß ich auch nicht, in der Auktion schrieb ein Powerseller, das er
überwiegend mit DHL versendet...
Es war kein normaler Brief, Inhalt war eine Sonnenbrille für meinen kleinen
Sohn...
Sebastian


Hauke Hagenhoff

unread,
Apr 6, 2006, 11:49:00 AM4/6/06
to
Sebastian Wastl Kirchner schrieb:
> "Hauke Hagenhoff" <Hauke.H...@gmx.de> schrieb

>>> Wieso hat der Absender überhaupt einen BRIEF per DPD verschickt?


> Das weiß ich auch nicht, in der Auktion schrieb ein Powerseller, das er
> überwiegend mit DHL versendet...
> Es war kein normaler Brief, Inhalt war eine Sonnenbrille für meinen kleinen
> Sohn...

Ich wüsste jetzt gerne mal, ob das wirklich billiger war als die 2,20
EUR die die Post dafür nimmt.

Was sagt denn der Versender dazu?

HaJo Hachtkemper

unread,
Apr 6, 2006, 12:18:34 PM4/6/06
to
Halli-Hallo!

Hauke Hagenhoff schrieb:
> Mario Ruhmann schrieb:


>> Auszug aus den AGB:
>> 4.1.2 die Zustellung des PARCELLetters wahlweise durch
>> - Ablage an geeigneter Stelle,
> = Mülleimer oder Kaktee neben der Tür, Fensterbank?

Jede Ablage an einer offensichtlich nicht gegen unbefugten Zugriff
geschützten Stelle ist keine geeignete Stelle. Wenn der Briefkasten
sich mit leichtem verbiegen durch jedermann öffnen lässt ist die
Ablage jedenfalls geeignet da die Offensichtlichkeit fehlt.
Durchschieben unter der Tür ist bei Einparteienhäusern geeignet, bei
Mehrparteienhäusern nicht.

Beim Antreffen einer Person in einem Mehrparteienhaus ist die
Zustellung an diese nur nach Personalienfeststellung oder sichere
Zuordnung zum Empfänger (z.B. Öffnen der Entsprechenden Wohnungstür
mit Schlüssel) wirksam.

HTH

Ciao/HaJo
--
Historische Strassenbahnen in Dortmund: http://bahnhof-mooskamp.de

Hauke Hagenhoff

unread,
Apr 6, 2006, 1:54:10 PM4/6/06
to
HaJo Hachtkemper schrieb:

> Hauke Hagenhoff schrieb:
>> Mario Ruhmann schrieb:

>>> Auszug aus den AGB:
>>> 4.1.2 die Zustellung des PARCELLetters wahlweise durch
>>> - Ablage an geeigneter Stelle,
>> = Mülleimer oder Kaktee neben der Tür, Fensterbank?
> Jede Ablage an einer offensichtlich nicht gegen unbefugten Zugriff
> geschützten Stelle ist keine geeignete Stelle. Wenn der Briefkasten
> sich mit leichtem verbiegen durch jedermann öffnen lässt ist die
> Ablage jedenfalls geeignet da die Offensichtlichkeit fehlt.
> Durchschieben unter der Tür ist bei Einparteienhäusern geeignet, bei
> Mehrparteienhäusern nicht.
> Beim Antreffen einer Person in einem Mehrparteienhaus ist die
> Zustellung an diese nur nach Personalienfeststellung oder sichere
> Zuordnung zum Empfänger (z.B. Öffnen der Entsprechenden Wohnungstür
> mit Schlüssel) wirksam.

Klingt alles ganz toll.
Sagt wer?
Kontrolliert wer?
Welche Quelle hast Du bemüht?

HaJo Hachtkemper

unread,
Apr 7, 2006, 12:58:14 AM4/7/06
to
Hauke Hagenhoff schrieb:
> Sagt wer?
> Kontrolliert wer?

Wenn mir eine Sache zugestellt werden soll muss sie meinen
persönlichen Machtbereich auch erreichen. Alles was nicht dahin
gelangt ist mir eben nicht zugestellt worden.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen, Postfach 80 01, 53105 Bonn
030 22480-500 Mo-Fr 0900-1500
<www.bundesnetzagentur.de>

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Referat IV, u.a. Wirtschaft, Verkehr und Postdienste
Husarenstr. 30, D-53117 Bonn
Tel.: +49-(0)1888-7799-415 oder
+49-(0)228-81995-415
Fax : +49-(0)1888-7799-550
E-Mail Referat: re...@bfdi.bund.de
<www.bfdi.bund.de>

> Welche Quelle hast Du bemÃŒht?

Meinen Schriftverkehr. Die Firma Porto Brieflogistik in Marl
<www.porto-logistik.de> nimmt es nicht so genau...

Mario Ruhmann

unread,
Apr 7, 2006, 4:02:24 AM4/7/06
to
Hauke Hagenhoff <Hauke.H...@gmx.de> schrieb:

>> Doch, füg aber von mir aus noch "in etwa" hinzu.
>Nö.
>Passenderweise ein "nicht im Entferntesten".

Ersetze bitte DPD durch Post im Ausgangsposting und teile mir
mit, was dann anders wäre.

Übrigens: deine zitierten AGB der Post gelten für das
Einschreiben, nicht das EE. Dafür gibt es _keine_
Empfangsbestätigung. Passend wäre gewesen:

"(2) Die Deutsche Post nimmt die Ablieferung („Zustellung“) unter
der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in
einen für den Empfänger bestimmten und ausreichend
aufnahmefähigen Hausbriefkasten oder eine vergleichbare
Einrichtung (z. B. Postfach) vor."

>Dieses "Dokument" ist im Zusammenhang mit DEN AGB völlig wertlos.

Nicht wertloser, als der Zustellnachweis beim
Einwurf-Einschreiben. Im vorliegenden Fall besteht der DPD-Fahrer
darauf, den Brief eingeworfen zu haben - in den _Briefkasten_.
Wäre der DPD-Fahrer in diesem Fall ein Postmensch, stände der OP
genauso blöd da.

Interessant wäre allerdings zu wissen, ob DPD im Zustellnachweis
zw. "eingeworfen" und "an geeigneter Stelle abgelegt"
differenziert.

Mario

Hauke Hagenhoff

unread,
Apr 7, 2006, 5:35:21 AM4/7/06
to
Mario Ruhmann schrieb:
> Hauke Hagenhoff <Hauke.H...@gmx.de> schrieb:

>>> Doch, füg aber von mir aus noch "in etwa" hinzu.
>> Nö.
>> Passenderweise ein "nicht im Entferntesten".
> Ersetze bitte DPD durch Post im Ausgangsposting und teile mir
> mit, was dann anders wäre.

Du schreibst es weiter unten selber:

> "(2) Die Deutsche Post nimmt die Ablieferung („Zustellung“) unter
> der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in
> einen für den Empfänger bestimmten und ausreichend
> aufnahmefähigen Hausbriefkasten oder eine vergleichbare
> Einrichtung (z. B. Postfach) vor."

Aber nicht wie beim DPD Einschreiben Wegwurf durch Fallenlassen an
geeigneter Stelle.
D.h. solange mein Briefkasten nicht geknackt ist, kann ich davon
ausgehen, kein Einschreiben Einwurf gekriegt zu haben.

Ein Einschreiben Einwurf hat übrigens Rechtskraft: Eine per Einschreiben
Einwurf zugestellte Kündigung ist vor Zeugen zugestellt.
Beim DPD Einschreiben Wegwurf würde ich es auf einen Prozess ankommen
lassen.


>> Dieses "Dokument" ist im Zusammenhang mit DEN AGB völlig wertlos.
> Nicht wertloser, als der Zustellnachweis beim
> Einwurf-Einschreiben.

Doch.


> Im vorliegenden Fall besteht der DPD-Fahrer
> darauf, den Brief eingeworfen zu haben - in den _Briefkasten_.

Also wenn das, was der OP bekommen hat, vernünftig verpackt war, dann
kann es eigentlich in kaum einen haushaltsüblichen Briefkasten passen.
Das würde ich als OP mal mit dem Absender abgleichen. Evtl. kann man DPD
ja so der Lüge überführen.


> Wäre der DPD-Fahrer in diesem Fall ein Postmensch, stände der OP
> genauso blöd da.

Der Postmensch würde nicht behaupten, es in einen Briefkasten
eingeworfen zu haben, wenn er das nicht wirklich getan hat.

Verzeih mir mein Vertrauen, aber ich kenne einfach zu viele Fälle, in
denen Postmitarbeiter sich teilweise nervig überkorrekt verhalten haben.

Du kriegst z.B. einen einmal abgeschickten Brief nicht wieder
ausgehändigt, und wenn Du Dich 10x mit Personalausweis als der Absender
ausweisen kannst... ich hätte ja dem wahrhaftigen Absender was über den
Schädel gezogen haben können, um an seinen Perso zu kommen...
(Ich habe den Brief dann zwar zurückbekommen, aber auf dem offiziellen
Weg, vom Postamt beim Empfänger als Postsache zum Absender
zurückgeleitet...)

Nach dem Umzug habe ich im Postamt auch meine Pakete nicht mehr ohne
Perso bekommen, bis ich wieder "persönlich bekannt" war.

Daher bin ich davon überzeugt, daß ein Postmann das Einschreiben durch
Einwerfen einer Benachrichtigungskarte und Hinterlegung bei der
Postfiliale zugstellt hätte, wenn es nicht in den Briefkasten paßt,
statt es geeignet wegzuwerfen.
Sowieso bin ich davon überzeugt, daß ein Postmensch es auch wirklich in
den Briefkasten gesteckt hätte, wenn er es behauptet.

Bei den, gerüchteweise ja auch nach erfolgreichen Zustellungen
bezahlten, DPD-Leuten mit Trümmerpaketen habe ich dieses Vertrauen NICHT.
Erst recht nicht, wenn die AGB weiter gefaßt sind als bei der Post.

Hauke Hagenhoff

unread,
Apr 7, 2006, 5:38:21 AM4/7/06
to
HaJo Hachtkemper schrieb:
> Hauke Hagenhoff schrieb:

>> Sagt wer?
>> Kontrolliert wer?
> Wenn mir eine Sache zugestellt werden soll muss sie meinen
> persönlichen Machtbereich auch erreichen. Alles was nicht dahin
> gelangt ist mir eben nicht zugestellt worden.

Stimmt.

> Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und

> Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

>> Welche Quelle hast Du bemÃŒht?


> Meinen Schriftverkehr. Die Firma Porto Brieflogistik in Marl
> <www.porto-logistik.de> nimmt es nicht so genau...

Und ich würde meinen Arsch verwetten, daß es DPD auch nicht so genau nimmt.
Mich würde DEREN Definition einer geeigneten Stelle interessieren.

Mario Ruhmann

unread,
Apr 7, 2006, 6:25:37 AM4/7/06
to
Hauke Hagenhoff <Hauke.H...@gmx.de> schrieb:

>Ein Einschreiben Einwurf hat übrigens Rechtskraft: Eine per Einschreiben
>Einwurf zugestellte Kündigung ist vor Zeugen zugestellt.

Träum weiter.

http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl05779.html

oder

http://groups.google.de/group/de.soc.recht.misc/msg/26d95a1e4fa57fbd?dmode=source&hl=de

>Daher bin ich davon überzeugt, daß ein Postmann das Einschreiben durch
>Einwerfen einer Benachrichtigungskarte und Hinterlegung bei der
>Postfiliale zugstellt hätte, wenn es nicht in den Briefkasten paßt,
>statt es geeignet wegzuwerfen.

>Sowieso bin ich davon überzeugt, daß ein Postmensch es auch wirklich in
>den Briefkasten gesteckt hätte, wenn er es behauptet.

Tja, dann ist dir wohl nicht mehr zu helfen. Dein Urvertrauen in
die Post will ich haben...

Mario

Hauke Hagenhoff

unread,
Apr 7, 2006, 7:08:10 AM4/7/06
to
Mario Ruhmann schrieb:
> Hauke Hagenhoff <Hauke.H...@gmx.de> schrieb:

>> Ein Einschreiben Einwurf hat übrigens Rechtskraft: Eine per Einschreiben
>> Einwurf zugestellte Kündigung ist vor Zeugen zugestellt.
> Träum weiter.
> http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl05779.html
> oder
> http://groups.google.de/group/de.soc.recht.misc/msg/26d95a1e4fa57fbd?dmode=source&hl=de

Dann war mein Anwalt faul.
Hab ihn eh gewechselt :-)


>> Daher bin ich davon überzeugt, daß ein Postmann das Einschreiben durch
>> Einwerfen einer Benachrichtigungskarte und Hinterlegung bei der
>> Postfiliale zugstellt hätte, wenn es nicht in den Briefkasten paßt,
>> statt es geeignet wegzuwerfen.
>> Sowieso bin ich davon überzeugt, daß ein Postmensch es auch wirklich in
>> den Briefkasten gesteckt hätte, wenn er es behauptet.
> Tja, dann ist dir wohl nicht mehr zu helfen. Dein Urvertrauen in
> die Post will ich haben...

Das haben die sich halt erarbeitet.
Was nicht heißt, daß sie es nicht auch verwirken könnten, wenn sie sich
ausreichend bemühen, z.B. durch "Kostensenkungen" unter Konkurrenzdruck.

Ich sehe Preissenkungen skeptisch. Die zuverlässige und schnelle
Zustellung von Briefen und Paketen ist verbunden mit großem logistischen
und personellen Aufwand, u.a. auch Nachtarbeit, festangestellten
Arbeitskräften sowie auch Kontrollen der Mitarbeiter.

Holger Pollmann

unread,
Apr 7, 2006, 8:15:40 AM4/7/06
to
Mario Ruhmann <mar...@gmx.net> schrieb:

> http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl05779.html

Das ist aber GANZ MIES erklärt. Um nicht zu sagen: völlig falsch.

Der Grund dafür, daß das Einwurfeinschreiben so wertlos ist, ist NICHT,
daß keine Unterschrift vom Empfänger erfolgt; für den Zugang einer
Erklärung ist weder nötig, daß der Empfänger der Erklärung deren
Empfang quittiert noch daß er sie überhaupt jemals zu Gesicht bekommt.
Es ist nötig, daß die Erklärung in seinen Machtbereich kommt und mit
Kenntnisnahme gerechnet werden kann; schon dann ist die Erklärung
zugegangen. Einwurf in den Briefkasten führt in aller Regel dazu, daß
die Erklärung spätestens am nächsten Tag als zugegangen gilt.

Der Grund dafür, daß Einwurfeinschreiben so wertlos sind, ist schlicht,
daß die Postangestellten nicht wie vorgesehen tatsächlich das
Einwurfeinschreiben gesondert behandeln und pflichtbewußt beim Einwurf
eine Bestätigung dafür ausfüllen, sondern daß sie hingehen, schon vor
der Auslieferung alle Einwurfbestätigungen abzeichnen und dann die
Einwurfeinschreiben einfach wie normale Briefe austragen, so daß
überhaupt nicht klar ist, ob das Einschreiben auch nur annähernd in die
Nähe des Empfängerbriefkastens gekommen ist. Deshalb ist der Beleg bzw.
eine entsprechende Zeugenaussage wertlos und beweist den Zugang nicht.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Mario Ruhmann

unread,
Apr 7, 2006, 8:41:36 AM4/7/06
to
Holger Pollmann <hi...@uboot.com> schrieb:

>Das ist aber GANZ MIES erklärt. Um nicht zu sagen: völlig falsch.

>Der Grund dafür, daß das Einwurfeinschreiben so wertlos ist, ist NICHT,
>daß keine Unterschrift vom Empfänger erfolgt;

>[persönlicher Machtbereich]

Hab ich auch mal so gelernt. Nur das es doch darum gar nicht
geht. Relevant ist der _Nachweis_, dass das Schreiben in den
persönlichen Machtbereich gelangt ist.

In allen Quellen die ich zum Urteil des OLG Koblenz (11 WF
1013/04) finden konnte, galt der Beweis des Zugangs als nicht
erbracht, weil eben das dokumentierte Einwerfen in den
Briefkasten nicht _nachweist_, dass das Schreiben auch
tatsächlich an den richtigen Empfänger gelangt ist. Der Postbote
kann es ja auch in den falschen Briefkasten geworfen haben.

>Der Grund dafür, daß Einwurfeinschreiben so wertlos sind, ist schlicht,
>daß die Postangestellten nicht wie vorgesehen tatsächlich das
>Einwurfeinschreiben gesondert behandeln

Das die Zustelldokumente der EE schon vorab alle auf einmal
abgezeichnet werden ist eine andere Geschichte.

Holger Pollmann

unread,
Apr 7, 2006, 9:09:50 AM4/7/06
to
Mario Ruhmann <mar...@gmx.net> schrieb:

>> Der Grund dafür, daß das Einwurfeinschreiben so wertlos ist, ist
>> NICHT, daß keine Unterschrift vom Empfänger erfolgt;
>>
>> [persönlicher Machtbereich]
>
> Hab ich auch mal so gelernt. Nur das es doch darum gar nicht
> geht.

Doch.

> Relevant ist der _Nachweis_, dass das Schreiben in den
> persönlichen Machtbereich gelangt ist.

Richtig.

> In allen Quellen die ich zum Urteil des OLG Koblenz (11 WF
> 1013/04) finden konnte, galt der Beweis des Zugangs als nicht
> erbracht, weil eben das dokumentierte Einwerfen in den
> Briefkasten nicht _nachweist_, dass das Schreiben auch
> tatsächlich an den richtigen Empfänger gelangt ist. Der Postbote
> kann es ja auch in den falschen Briefkasten geworfen haben.

Die Begründ des OLG geht tatsächlich in die Richtung, was ich für falsch
halte; hinzu kommt aber, daß in der erwähnten Entscheidung bedeutsam war,
daß in der Wohnanlage, in der die Empfängerin wohnte, über 40 Briefkästen
an ein und derselben Stelle waren UND es in der Vergangenheit schon
mehrfach zu Falscheinwürfen gekommen war.

Hätte das nicht vorgelegen, sondern wäre es ein einfaches Ein- oder
Mehrfamilienhaus gewesen, so hätte vermutlich das Gericht die vom Kläger
vorgelegte Urkunde ausreichen lassen. (Was ich, aufgrund der
Gepflogenheiten der Post, wie gesagt nicht für ausreichend halte).

Im übrigen, und das sagte auch das OLG Koblenz, hätte man dann eben den
Zusteller als Zeugen vernehmen können:

| Zugunsten des Klägers mag allerdings der Beweis des ersten Anscheins
| für den ordnungsgemäßen Einwurf der Sendung sprechen (vgl. AG
| Paderborn NJW 2000,3722,3723; Reichert a.a.O.; Palandt/Heinrichs,
| BGB, 62. Auflage 2003, § 130 Rn. 21). Die Beklagte hat aber -
| unwidersprochen - vorgebracht, dass in der von ihr bewohnten
| Wohnanlage etwa 40 Briefkästen vorhanden und es dieserhalb schon
| mehrfach zu Fehlzustellungen gekommen sei; damit hat sie den
| Anscheinsbeweis erschüttert. Die volle Beweisführung obliegt damit
| wieder dem Kläger, der die Vernehmung der Zustellerin angeboten
| hat.

Das ganze liest sich aber beim ARD-Ratgeber Recht so, als ob es für die
Zustellung (es müßte heißen: den Zugang) darauf ankommt, daß die
Erklärung dem Empfänger "persönlich ausgehändigt" wird. Und das ist eben
falsch. Darum schrieb ich, daß ich finde, daß das auf der Ratgeber-Recht-
Seite mies bzw. falsch erklärt ist. Gerade der Laie kriegt da einen
VÖLLIG falschen Eindruck.

Hauke Hagenhoff

unread,
Apr 7, 2006, 9:43:48 AM4/7/06
to
Holger Pollmann schrieb:
> Mario Ruhmann <mar...@gmx.net> schrieb:

>> In allen Quellen die ich zum Urteil des OLG Koblenz (11 WF


>> 1013/04) finden konnte, galt der Beweis des Zugangs als nicht
>> erbracht, weil eben das dokumentierte Einwerfen in den
>> Briefkasten nicht _nachweist_, dass das Schreiben auch
>> tatsächlich an den richtigen Empfänger gelangt ist. Der Postbote
>> kann es ja auch in den falschen Briefkasten geworfen haben.

Das halte ich für in den meisten Fällen an den Haaren herbeigezogen:

> daß in der Wohnanlage, in der die Empfängerin wohnte, über 40 Briefkästen
> an ein und derselben Stelle waren UND es in der Vergangenheit schon
> mehrfach zu Falscheinwürfen gekommen war.
> Hätte das nicht vorgelegen, sondern wäre es ein einfaches Ein- oder
> Mehrfamilienhaus gewesen, so hätte vermutlich das Gericht die vom Kläger
> vorgelegte Urkunde ausreichen lassen. (Was ich, aufgrund der
> Gepflogenheiten der Post, wie gesagt nicht für ausreichend halte).

Wenn ich das mal zusammenfasse, dann ist die Sachlage diese:

*Obwohl* die Zustell-Bescheinigungen bereits im Briefverteilzentrum
ausgefüllt wurden, *hatte* das Einschreiben Einwurf Rechtskraft.

Es hat diese Rechtskraft *nur im konkreten Fall* verloren, weil durch
die Vielzahl der Briefkästen und der vorangegangenen Falscheinwürfe
nicht ausgeschlossen werden konnte, daß es im falschen Kasten gelandet ist.

D.h. daß die Lage in einer anderen Situation völlig anders aussehen
kann, u.U. also schon wenn die Briefkästen andere sind.

Ich kenne solche Monsterbriefkastenbatterien aus dem Studentenwohnheim,
in dem ich gewohnt habe:
Falscheinwürfe gab es da auch, aber eher in der Form, daß die
Zimmernummer stimmt, aber der Empfänger längst ausgezogen war.
(Klar hätten diese Briefe eigentlich zurückgeschickt werden müssen, aber
dann hätten sich die 70% der zum Beschriften zu faulen Studenten
aufgeregt, daß ihre Post zurückgeht)

Nach der Begründung des Urteils zu schließen kann der Einwand der
Fehleinwürfe ja schon hinfällig sein, wenn die Briefkästen
übersichtlicher sind und es keine Fehleinwürfe gab.

Jetzt wäre es noch interessant zu wissen, ob es sich bei der
Vorgehensweise die Zustellbescheinigungen vorab auszufüllen nur um eine
örtliche Unsitte oder um gängige Praxis handelt.


Abgesehen davon halte ich die meisten Einwände, daß Post-Briefsendungen
NICHT zugegangen seien um Lügen:
Ich denke jeder hier hat schonmal eine Mahnung o.ä. "nicht bekommen".

Man müsste wirklich mal diverse besonders beliebte Absender befragen,
wie hoch die vorgebliche Verlustrate bei denen ist, z.B. kann ich mir
vorstellen, daß Post von der GEZ fast nie ankommt *g*

Mario Ruhmann

unread,
Apr 7, 2006, 10:07:03 AM4/7/06
to
Holger Pollmann <hi...@uboot.com> schrieb:

>Das ganze liest sich aber beim ARD-Ratgeber Recht so, als ob es für die
>Zustellung (es müßte heißen: den Zugang) darauf ankommt, daß die
>Erklärung dem Empfänger "persönlich ausgehändigt" wird.

Das inpretierst du da rein. Es braucht an der Stelle einfach
keine Abhandlung über den Zugang einer Sendung, da es
ausschließlich um den Nachweis des Zugangs mit den Mitteln der
DPAG geht.

>Und das ist eben falsch. Darum schrieb ich, daß ich finde, daß das auf der

>Ratgeber-Recht-Seite mies bzw. falsch erklärt ist. Gerade der Laie kriegt

>da einen VÖLLIG falschen Eindruck.

Der Laie will nur wissen, wie er notfalls vor Gericht beweisen
kann, dass sein Schreiben zugegangen ist. Insofern ist der
Eindruck vollkommen richtig: das EE der Post ist völlig nutzlos.

Mario Ruhmann

unread,
Apr 7, 2006, 10:14:26 AM4/7/06
to
Hauke Hagenhoff <Hauke.H...@gmx.de> schrieb:

>Wenn ich das mal zusammenfasse, dann ist die Sachlage diese:

>*Obwohl* die Zustell-Bescheinigungen bereits im Briefverteilzentrum
>ausgefüllt wurden,

Wo liest du das?

>*hatte* das Einschreiben Einwurf Rechtskraft.

Nein, siehe dazu das andere Urteil.

Der Nachweis über den Zugang des EE hätte sicher Rechtskraft,
wenn die Briefe zB direkt durch einen Schlitz in der Wohnungstür
in die Wohnung des Empfängers eingeworfen werden und der
Zusteller das auch tatsächlich erst NACH dem Einwurf mit Uhrzeit
dokumentiert hat.

Das ich als Absender aber die Situation vor Ort nicht kenne, ist
das einfach eine viel zu unsichere Geschichte.

>Man müsste wirklich mal diverse besonders beliebte Absender befragen,
>wie hoch die vorgebliche Verlustrate bei denen ist, z.B. kann ich mir
>vorstellen, daß Post von der GEZ fast nie ankommt *g*

Die schreiben immer mind. 3 Briefe, dass alle drei Schreiben
nicht ankommen, dürfte bei korrekter Adressierung reichlich
unwahrscheinlich sein ;)

Hauke Hagenhoff

unread,
Apr 7, 2006, 10:35:10 AM4/7/06
to
Mario Ruhmann schrieb:

> Der Laie will nur wissen, wie er notfalls vor Gericht beweisen
> kann, dass sein Schreiben zugegangen ist. Insofern ist der
> Eindruck vollkommen richtig: das EE der Post ist völlig nutzlos.

Riskanter Ratschlag.
Am Ende sagt der Zusteller aus, daß er die Zustellungsbescheinigungen
grundsätzlich erst beim Einwurf abzieht und der Adressat wohnt im
Einfamilienhaus mit unverwechselbarem Briefkasten...

Wir haben in Deutschland einfach keine Präzedenzfälle und jeder kann
einen ähnlich gelagerten Fall vor Gericht vortragen, der dann aus
irgendeinem Grund anders ausgeht, was wir dann irgendwann in einem
Urteil vom OLG Düsseldorf zu lesen bekommen (Achtung: Beispiel).


Besserer Ratschlag:
Einschreiben Einwurf KANN von einem findigen Anwalt unter Umständen
zerlegt werden, also besser ein Übergabeeinschreiben nehmen, oder, auf
Nummer sicher, ein Einschreiben eigenhändig.

Mario Ruhmann

unread,
Apr 7, 2006, 11:33:19 AM4/7/06
to
Hauke Hagenhoff <Hauke.H...@gmx.de> schrieb:

>> Der Laie will nur wissen, wie er notfalls vor Gericht beweisen
>> kann, dass sein Schreiben zugegangen ist. Insofern ist der
>> Eindruck vollkommen richtig: das EE der Post ist völlig nutzlos.

>Riskanter Ratschlag.
>Am Ende sagt der Zusteller aus, daß er die Zustellungsbescheinigungen
>grundsätzlich erst beim Einwurf abzieht und der Adressat wohnt im
>Einfamilienhaus mit unverwechselbarem Briefkasten...

Häh? Du argumentierst aus Sicht desjenigen, der den Zugang eines
Schreibens bestreitet. Mir ging es um den Absender - für den ist
mein Ratschlag alles andere als riskant. Das EE taugt nix,
Einschreiben mit Rückschein heisst die Lösung, jedenfalls dann,
wenn es nicht um knappe Fristen geht.

Mario

Jan Becker

unread,
Apr 7, 2006, 11:41:43 AM4/7/06
to
> Ich habe eine Ware bestellt, die mit DPD als Parcel - Letter verschickt
> wurde. Laut online tracking wurde dieser Letter am Montag bei mir im
> Briefkasten eingeworfen.


Genau den gleichen Fall habe ich auch zu vermelden. Es handelt sich um
eBay-Ware, die per DPD zugestellt wurde. Der Wert ist äußers gering, so
dass sich der Aufwand eigentlich nicht lohnt. Ich habe die Sendungsnummer
erhalten: Angeblich wurde sie erfolgreich zugestellt.

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Briefkästen gibt es nicht, Post wird
durch die Tür gesteckt. Das Problem dabei: Die Sendung passte sicherlich
nicht durch den Schlitz und wurde entweder bei einem Nachbarn abgegen oder
(wahrscheinlich) einfach im Flur abgelegt, obwohl ich extra einen Hinweis
an der Haustür angebracht habe, dass keine Sendungen vor die Tür zu legen
sind!


Jetzt stehe ich vor folgenden Problem:

Wie finde ich heraus, ob die Sendung von einem Nachbarn entgegen genommen
und unterschlagen wurde oder ob sie im Hausflur weggekommen ist
(meinetwegen auch durch einen Nachbarn)?


Da es leider nicht das erste mal ist, dass eine Sendung für mich nicht
ankommt, vermute ich sehr stark, dass jemand im Haus selbst Postbote
spielt.

Andreas Fonferek

unread,
Apr 7, 2006, 11:52:57 AM4/7/06
to
Jan Becker schrieb:

> Wie finde ich heraus, ob die Sendung von einem Nachbarn entgegen
> genommen und unterschlagen wurde oder ob sie im Hausflur weggekommen
> ist (meinetwegen auch durch einen Nachbarn)?

Einfach mal bei den Nachbarn klingeln und unverbindlich anfragen, ob es
denn sein könne, daß etwas abgegeben wurde. Vielleicht ist es
tatsächlich so und der Nachbar hats schlicht vergessen. Oder, wenn es
tatsächlich ein "wohlmeinender" Nachbar an sich genommen hat fühlt er
sich vielleicht ertappt und rückts raus, natürlich auch mit der
Begründung, der Postbote habe es abgegeben und er hat es total vergessen
weiterzugeben. Vielleicht passiert auch nichts davon, aber in Zukunft
verschwindet nichts mehr.
Oder es ging tatsächlich schon früher, ohne Nachbarsbeteiligung unter.

Jan Becker

unread,
Apr 7, 2006, 12:10:09 PM4/7/06
to
> Einfach mal bei den Nachbarn klingeln und unverbindlich anfragen, ob es
> denn sein könne, daß etwas abgegeben wurde.
Ist schon längst passiert -> negativ

> Oder, wenn es
> tatsächlich ein "wohlmeinender" Nachbar an sich genommen hat fühlt er
> sich vielleicht ertappt und rückts raus

Sicherlich wird er es mir nicht in die Hand drücken. Dann läge nämlich der
Verdacht nahe, dass er auch am Verschwinden der anderen Sendungen
beteiligt war. In einem Fall habe ich Ware dann zufällig in der Mülltonne
wiedergefunden! Hatte er wohl keine Verwendung dafür...

Deshalb sehe ich da leider keine Möglichkeit, dass es dort eine
"Kooperation" geben kann.

Hauke Hagenhoff

unread,
Apr 7, 2006, 12:23:24 PM4/7/06
to
Mario Ruhmann schrieb:
> Hauke Hagenhoff <Hauke.H...@gmx.de> schrieb:

>>> Der Laie will nur wissen, wie er notfalls vor Gericht beweisen
>>> kann, dass sein Schreiben zugegangen ist. Insofern ist der
>>> Eindruck vollkommen richtig: das EE der Post ist völlig nutzlos.

>> Riskanter Ratschlag.
>> Am Ende sagt der Zusteller aus, daß er die Zustellungsbescheinigungen
>> grundsätzlich erst beim Einwurf abzieht und der Adressat wohnt im
>> Einfamilienhaus mit unverwechselbarem Briefkasten...
> Häh? Du argumentierst aus Sicht desjenigen, der den Zugang eines
> Schreibens bestreitet.

Jor. Auch der könnte Deinen Ratschlag lesen, das EE als wertlos ansehen
und dann vor Gericht eine böse Überraschung erleben.
Nicht jeder der den Empfang einer Sendung bestreitet ist böse.


> Mir ging es um den Absender - für den ist
> mein Ratschlag alles andere als riskant.

Das ist wohl richtig.

Hauke Hagenhoff

unread,
Apr 7, 2006, 12:28:43 PM4/7/06
to
Jan Becker schrieb:

> Wie finde ich heraus, ob die Sendung von einem Nachbarn entgegen
> genommen und unterschlagen wurde oder ob sie im Hausflur weggekommen ist
> (meinetwegen auch durch einen Nachbarn)?

Wenn der DPD-Bote nicht komplett unseriös ist, sollte er die Form der
Ersatzzustellung vermerkt haben:
Wer das Paket hat, ist im Tracking nachzusehen.
Wenn Du selber da stehst, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß das Paket
"an geeigneter Stelle" entsorgt wurde.

Ich würde trotz des geringen Wertes beim Versender Streß machen.

Nur wenn die Verursacher des Übels, die verantwortungslosen DPD-Kunden,
ständig Ärger haben, kann DPD endlich in Ruhe pleite gehen!

Jan Becker

unread,
Apr 7, 2006, 12:50:06 PM4/7/06
to
> Wenn der DPD-Bote nicht komplett unseriös ist, sollte er die Form der
> Ersatzzustellung vermerkt haben:
> Wer das Paket hat, ist im Tracking nachzusehen.

Ich bin ja nicht sicher, ob es überhaupt ein Paket ist. Gibt es da
irgendwelche grundlegenden Unterschiede bei DPD bei der Definition? Gibt
es bei DPD auch Sendungen, die wie normale Päckchen oder Warensendungen
ohne Haftung transporiert werden?

> Ich würde trotz des geringen Wertes beim Versender Streß machen.

Kann das nur der Absender übernehmen? Ich bin mir sicher, dass dieser die
Ware tatsächlich losgeschickt hat, möchte ihm aber nicht unnötig Stress
machen, wenn ich selbst das auch erledigen kann.

Hauke Hagenhoff

unread,
Apr 7, 2006, 1:02:15 PM4/7/06
to
Jan Becker schrieb:

>> Wenn der DPD-Bote nicht komplett unseriös ist, sollte er die Form der
>> Ersatzzustellung vermerkt haben:
>> Wer das Paket hat, ist im Tracking nachzusehen.
> Ich bin ja nicht sicher, ob es überhaupt ein Paket ist. Gibt es da
> irgendwelche grundlegenden Unterschiede bei DPD bei der Definition? Gibt
> es bei DPD auch Sendungen, die wie normale Päckchen oder Warensendungen
> ohne Haftung transporiert werden?

Nun, was steht denn im Tracking?


>> Ich würde trotz des geringen Wertes beim Versender Streß machen.
> Kann das nur der Absender übernehmen?

Ja. Denn nur er hat einen Vertrag mit DPD.


> Ich bin mir sicher, dass dieser die Ware tatsächlich losgeschickt hat,
> möchte ihm aber nicht unnötig Stress machen,

Wer DPD benutzt hat es nicht besser verdient.
Was DPD nicht verliert wird, wenn irgend möglich, kaputt geliefert,
daher boykottiere ich Versender die per DPD versenden und lehne den
Empfang von DPD-Sendungen (Also ohne mein Wissen per DPD verschickte
Sendungen) ab.
Damit hat man weit weniger Streß als wenn man sich ständig mit
Versendern kurzschließen muß, um sowas zu regeln.


> wenn ich selbst das auch erledigen kann.

Kannst Du nicht.

--- Schnipp ---
Guten Tag Herr Hagenhoff,

[...]
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Versender in Verbindung, da wir einige
Unterlagen vom Versanddepot benötigen, die nur der Versender hat, um diese
Reklamation zu bearbeiten.


Es grüßt Sie freundlich
Niruntha Braun

***********************************************************
Service Eingang & Vertrieb
DPD GeoPost (Deutschland) GmbH & Co. KG
--- Schnapp ---

Holger Pollmann

unread,
Apr 7, 2006, 1:47:32 PM4/7/06
to
Hauke Hagenhoff <Hauke.H...@gmx.de> schrieb:

> Wenn ich das mal zusammenfasse, dann ist die Sachlage diese:
>
> *Obwohl* die Zustell-Bescheinigungen bereits im Briefverteilzentrum
> ausgefüllt wurden, *hatte* das Einschreiben Einwurf Rechtskraft.

Erstmal ist der Begriff Rechtskraft völlig falsch. Ein Urteil wird
rechtskräftig, wenn dagegen keine Rechtsmittel mehr möglich sind; eine
Urkunde ist nicht rechtskräftig. Sie ist höchstens beweiskräftig.

Und da gilt, daß die Vorinstanz des in Rede stehenden OLGs sich
anscheinend nicht mit der üblichen Praxis der Post beschäftigt hat,
sondern allein aufgrund der Tatsache, daß die Beklagte Argumente
vorbringen konnte, um eine Vermutung, die man dem Dokument des Postboten
zumessen KÖNNTE (zumindest das OLG läßt offen, ob man so eine Vermutung
annehmen muß), zu erschüttern; diese Tatsachen sind auch von Seiten des
Klägers unwidersprochen geblieben (der war natürlich schön blöd und
hätte lieber mal vorbringen sollen, das stimme ja alles gar nicht).

Man kann also aus dem Urteil nicht so wahnsinnig viel rausholen.

> Nach der Begründung des Urteils zu schließen kann der Einwand der
> Fehleinwürfe ja schon hinfällig sein, wenn die Briefkästen
> übersichtlicher sind und es keine Fehleinwürfe gab.

Ja. Was allerdings nichts zu der Frage zur Sache tut, ob aufgrund der
Praxis der Post (Ausstellen der Einwurfbestätigungen schon vor
Verteilung der Post) diese Dinger nicht ebenfalls wertlos sind. Das LG
Potsdam hat das z.B. so gesehen.

> Jetzt wäre es noch interessant zu wissen, ob es sich bei der
> Vorgehensweise die Zustellbescheinigungen vorab auszufüllen nur um
> eine örtliche Unsitte oder um gängige Praxis handelt.

ACK. Ich befürchte aber, daß es letzteres ist.

> Abgesehen davon halte ich die meisten Einwände, daß
> Post-Briefsendungen NICHT zugegangen seien um Lügen:
> Ich denke jeder hier hat schonmal eine Mahnung o.ä. "nicht
> bekommen".

Jeder zweite Brief, den ich an meinen bruder schreibe, kommt als
unzustellbar zurück, obwohl meiN Bruder seit 1998 in derselben Wohnung
wohnt und Briefkästen und Klingelschilder gut lesbar beschriftet sind.
Abhilfe schaffte erst, jedes Mal zur Adresse "doch, der wohnt wirklich
da!" hinzuzufügen.

Hauke Hagenhoff

unread,
Apr 7, 2006, 2:11:50 PM4/7/06
to
Holger Pollmann schrieb:
> Hauke Hagenhoff <Hauke.H...@gmx.de> schrieb:

> Man kann also aus dem Urteil nicht so wahnsinnig viel rausholen.
Darum ging's.

>> Abgesehen davon halte ich die meisten Einwände, daß
>> Post-Briefsendungen NICHT zugegangen seien um Lügen:
>> Ich denke jeder hier hat schonmal eine Mahnung o.ä. "nicht
>> bekommen".
> Jeder zweite Brief, den ich an meinen bruder schreibe, kommt als
> unzustellbar zurück, obwohl meiN Bruder seit 1998 in derselben Wohnung
> wohnt und Briefkästen und Klingelschilder gut lesbar beschriftet sind.
> Abhilfe schaffte erst, jedes Mal zur Adresse "doch, der wohnt wirklich
> da!" hinzuzufügen.

LOL.

Schön doofer Postbote.
Hat aber jetzt nix mit dem Verlust zu tun. Die Sendung ist ja nicht
verlustig (Trotz doppeltem Postweg), sondern "nur" zum Rückläufer geworden.
Das passiert mir bei Hermes deutlich öfter als bei der Post.

Wohnt Dein Bruder irgendwie seltsam? Kellereingang, Seiteneingang o.ä.?

Holger Pollmann

unread,
Apr 7, 2006, 2:48:23 PM4/7/06
to
Hauke Hagenhoff <Hauke.H...@gmx.de> schrieb:

>> Jeder zweite Brief, den ich an meinen bruder schreibe, kommt als
>> unzustellbar zurück, obwohl meiN Bruder seit 1998 in derselben
>> Wohnung wohnt und Briefkästen und Klingelschilder gut lesbar
>> beschriftet sind. Abhilfe schaffte erst, jedes Mal zur Adresse
>> "doch, der wohnt wirklich da!" hinzuzufügen.
>
> LOL.
>
> Schön doofer Postbote.
> Hat aber jetzt nix mit dem Verlust zu tun. Die Sendung ist ja nicht
> verlustig (Trotz doppeltem Postweg), sondern "nur" zum Rückläufer
> geworden. Das passiert mir bei Hermes deutlich öfter als bei der
> Post.

Na ja, sie kommt halt nicht an... und mein Bruder erfährt natürlich con
der Post nicht, daß der Brief nicht zugetsellt werden konnte.

> Wohnt Dein Bruder irgendwie seltsam? Kellereingang, Seiteneingang
> o.ä.?

Der Eingang liegt zwar nicht direkt an der Straße, aber es handelt sich
um ein Fünf-Parteien-Mietshaus, das als solches direkt an der Straße
steht und auch eine Hausnummer hat. Kann man nicht übersehen.

HaJo Hachtkemper

unread,
Apr 7, 2006, 3:09:59 PM4/7/06
to
Hauke Hagenhoff schrieb:

> Verzeih mir mein Vertrauen, aber ich kenne einfach zu viele Fälle, in
> denen Postmitarbeiter sich teilweise nervig überkorrekt verhalten haben.
<Senf dazu>
Ich habe doch tatsächlich versucht auf der Hauptpost in Recklinghausen
ein für mich bestimmtes Paket zu erhalten, indem ich den Abholschein
und meinen Führerschein und meinen fast 3 Wochen abgelaufenen Perso
vorlegte. Richtig geraten: Pustekuchen! "Mit einem abgelaufenen
Personalausweis kann ich doch die Übereinstimmung mit dem gewünschten
Empfänger nicht nachprüfen." Naja, der in der Schlange hinter mir
stehende wurde kurzerhand von mir auf dem Abholschein zur Abholung
ermächtigt und der Posthansel hat (mit Halsschlagadern wie
Gartenschläuchen) das Paket über den Tresen geschoben...

Ciao/HaJo (der noch so einiges berichten könnte)

HaJo Hachtkemper

unread,
Apr 7, 2006, 4:08:52 PM4/7/06
to
Halli-Hallo!

Hauke Hagenhoff schrieb:
> HaJo Hachtkemper schrieb:


>> Die Firma Porto Brieflogistik in Marl
>> <www.porto-logistik.de> nimmt es nicht so genau...
>
> Und ich würde meinen Arsch verwetten, daß es DPD auch nicht so genau nimmt.
> Mich würde DEREN Definition einer geeigneten Stelle interessieren.

Vorder- und Hintertür des Haupthauses (acht Parteien, Briefkästen
innen) sind passend eingebaut, ein Luftpolsterumschlag geht nicht
unten durch. Vor die Vordertür geworfen (wie von mir vermutet) wird
abgestritten; an der Hintertür eine Öffnung für eine
Kellerraumbelüftung (ist öfter mal mit nassem Papier verstopft) am
senkrechten Teil einer Stufe wird auch abgestritten; am Hinterhaus
(zwei weitere Parteien und eine Bar, Briefkästen ebenfalls innen im
Haupthaus) eine Zeitungsrolle im Innenhof angebracht: Hier hole ich
keine Post raus weil es weder meine Rolle und schon garnicht mein
Briefkasten ist. Die Firma sieht sich leider ausserstande trotz
Kenntnis von meinem Postfach (bei der DPAG) dorthin zuzustellen...

Message has been deleted

HaJo Hachtkemper

unread,
Apr 9, 2006, 7:05:21 AM4/9/06
to
Halli-Hallo!

Michael Holzt schrieb:


> HaJo Hachtkemper wrote:
>> Die Firma sieht sich leider ausserstande trotz Kenntnis von meinem
>> Postfach (bei der DPAG) dorthin zuzustellen...
>

> Wie soll DPD dort zustellen? Mit einem Brecheisen? Also sorry,
> aber manche Beschwerde von Kunden ist so albern, daß es kaum
> auszuhalten ist.

Wenn Du mein Posting komplett gelesen hättest würdest Du erkannt haben
dass es um einen Postzustelldienst ging. Dieser kann natürlich in
Postfächer abliefern, muss dafür allerdings an die DPAG zahlen.

Sebastian Wastl Kirchner

unread,
Jun 12, 2006, 3:35:49 PM6/12/06
to
Hi again, mal was aktuelles falls noch jemand das hier liest:
Ich bleibe wohl auf meinen 10 EUR sitzen. Davon geht die Welt nicht unter,
aber mich ärgert das.
Der Versender bezieht sich auf die Zustellurkunde von DPD, diese sagen
Beschwerde bitte an den Versender.
Toll, das war es also...

Hätte nicht übel Lust, einen Anwalt einzuschalten, aber sind eben nur 10
EUR...
Gruß
Wastl

+++++++++++++++++++++++++++++++++++
Mail-Addy wird wegen SPAM nicht mehr abgerufen
+++++++++++++++++++++++++++++++++++

0 new messages