Hallo,
Am 16.03.2019 um 20:05 schrieb Marion Scheffels:
> Naja, "aus den Fingern saugen"... warum sollte er? Ich finde einen
> Irrtum wahrscheinlicher, oder dass der Mitarbeiter eigentlich guten
> Willens über den Inhalt des Paketes urteilt und es einem
> Minderjährigen nicht geben will - oder auch nicht weiß, dass auf
> Wunsch der Eltern tatsächlich auch einem 13jährigen ein Perso
> ausgestellt wird und nicht grundsätzlch erst ab 16, und er den Perso
> für ne Fälschung hält. Weiß der Himmel.
>
> Aber andersrum hast du recht: wenn ein Kunde *mich* auffordert, zu
> zeigen, wo irgendwas steht, verweise ich ihn ggf. an den Kundenservice
> und mache mir die Arbeit nicht.
Es ist noch viel schlimmer, was der Kundenservice erzählt, interessiert
nicht weiter:
Inhalt des Pakets ist ein Patchkabel, der Absender ist nicht dafür
bekannt, irgendwelche "tollen Sachen" für Erwachsene im Portfolio zu
haben, der Karton ist völlig unverfänglich. Mein Sohn war beim
Abholversuch mit seinem eigenen Reisepass (ist mit Foto versehen) und
natürlich der ausgefüllten Abholvollmacht ausgestattet.
Ich habe das Paket nun selbst, trotz Fieber, abgeholt. Ein Irrtum oder
guter Willen kann ausgeschlossen werden: Im Gespräch wurde mir sinngemäß
von Frau DHL-Filialbetreiberin und ihrer Mitarbeiterin (= komplette
Mannschaft) selbstbewusst Folgendes mit auf den Weg gegeben:
a) Die von mir ausgedruckte DHL-Webseite mit dem Passus "nicht
Volljährig" interessiert sie nicht, verbunden mit dem sinngemäßen
Hinweis, dass DHL viel erzählt, wenn der Tag lang ist. Das heißt,
weitere Einlassungen des DHL-Supports brauche ich gar nicht beizubringen.
b) Paketabholer müssen bei ihr grundsätzlich voll Geschäftsfähig, sprich
mind. 18 Jahre alt sein.
Auf dieser Basis macht das DHL-Produkt Alterssichtprüfung Ü16 dann auch
keinen Sinn mehr, wenn doch ein Jeder Ü18 sein muss.
Da es in meinem Fall zwischen dem betroffenen DHL-Paketshop und der
Deutschen Post DHL (Franchisegeber) leider augenscheinlich
unversöhnliche Rechtsauffassungen und keine vertrauensvolle
Zusammenarbeit gibt, habe ich nun die Bundesnetzagentur im Rahmen einer
Beschwerde gebeten, sich der Sache anzunehmen, da alle Kunden (auch
solche mit Produkten, die der PUDLV unterliegen) auf eine verbindliche
und rechtssichere Vorgehensweise für die Bevollmächtigung von Abholungen
(z. B. im Krankheitsfall) angewiesen sind.
Ich habe bei der BNetzA angeregt, im Hause Deutsche Post DHL auf eine
eindeutige Regelung für Minderjährige bei allen Abholvollmachten
hinzuwirken. Eventuell ist es sinnvoll, diese eindeutigen Regelungen
künftig direkt in den PDF-Formularen unmissverständlich zu hinterlegen,
da das Qualifikationsniveau der DHL-Filialen im Einzelhandel leider
stark schwankend ist, oder anders ausgedrückt: DHL hat im
Rhein-Main-Gebiet leider ein Talent, völlig ungeeignete Partner im
Einzelhandel unter Vertrag zu nehmen.