mal eine Frage von mir. Ich bin frisch gebackener Rettungsassistent und
suche jetzt eine Anerkennungsstelle möglichst schnell. Kann mir da wer
weiterhelfen?
Viele Grüße
Dennis
Es wäre vielleicht nicht schlecht, wenn Du deinen WOhnort angeben
würdest. Dann kann man Angebote >500 km ausschliessen ;-)
--
MfG
Stefan
http://www.feuerwehr-alpen.de
ICQ # 79109840
"Stefan Bruening" <stefan....@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bs6rk4$gd1$00$1...@news.t-online.com...
Also heist Du Oldenburg und wohnst konsequenter Weise auch dort. *g*
Wenn Du bereit bist umzuziehen kann ich dir jetzt Pauschal das
Ruhrgebiet empfehlen. Dort gibt es sehr viele HiORgs und private
Anbieter für KTP und Notfallrettung.
Suchst Du eine Vollzeitstelle oder ein Jahrespraktikum? (wegen des
Themas RAiP)
> Wenn Du bereit bist umzuziehen kann ich dir jetzt Pauschal das
> Ruhrgebiet empfehlen. Dort gibt es sehr viele HiORgs und private
> Anbieter für KTP und Notfallrettung.
> Suchst Du eine Vollzeitstelle oder ein Jahrespraktikum? (wegen des
> Themas RAiP)
Ich würde gerne auf den fahrenden Zug aufspringen, zumal ich auch
Schleswig-Holsteiner bin ;)
Und zwar sollte ich nächstes Jahr Ende August mit dem ersten Jahr der
RettAss-Ausbildung durch sein und würde danach auch einen Platz für ein
Anerkennungsjahr benötigen.
S-H ist ja eher klein und hat somit leider auch recht wenig Plätze,
daher würde mich eine Liste mit Adressen/Links o.ä. auch sehr freuen.
Danke :)
Sebastian
--
Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp
http://www.feuerwehr-heiligenstedtenerkamp.de
Löschzug-Gefahrgut des Kreises Steinburg
http://lzg.kfv-steinburg.de
"Stefan Bruening" <stefan....@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bs6tv4$v0g$02$1...@news.t-online.com...
> Wenn Du bereit bist umzuziehen kann ich dir jetzt Pauschal das
> Ruhrgebiet empfehlen. Dort gibt es sehr viele HiORgs und private
> Anbieter für KTP und Notfallrettung.
Versuchen kannst du es ja mal. Aber im Ruhrgebiet sind vielfach die
Feuerwehren die RD-Betreiber und da sieht es meist schlecht mit
Praktikantenstellen aus.
Außer der Feuerwehr Castrop-Rauxel fällt mir keine Fw ein, die
Praktikantenstellen anbietet. HiOrgs sind aber einen Versuch wert.
Wie sieht es denn in Bayern aus? Ansonsten schau mal regelmäßig in die
Zeitschrift "Rettungsdienst". Dort sind schon mal welche
ausgeschrieben.
In der Ausgabe 12/03:
JUH e.V.
Regionalverband
Köln/Erftkreis/Leverkusen
Herr Thomas Beyer
Frankfurter Straße 666
51107 Köln
eMail: thomas...@juh-cologne.de
<klugscheißmode>
Achso, noch am Rande. Rettungsassistent bist du erst, wenn Du das
Abschlußgespräch bestanden hast _und_ die Urkunde in der Hand hälst!
<\klugscheißmode>
so, genug gemeckert für heute ;-)
Schönen Tag
Tino
> Versuchen kannst du es ja mal. Aber im Ruhrgebiet sind vielfach die
> Feuerwehren die RD-Betreiber und da sieht es meist schlecht mit
> Praktikantenstellen aus.
Im Ruhrgebiet sind die BF meistens Betreiber des RD, haben aber in fast
jeder Stadt ne ganze Menge Lizenzen abgegeben. zB Duisburg: insgesamt
mindestens drei RTW, 1 NEF, und >15 KTW an Private.
> Außer der Feuerwehr Castrop-Rauxel fällt mir keine Fw ein, die
> Praktikantenstellen anbietet.
Bochum IRRC auch noch.
> <klugscheißmode>
> Achso, noch am Rande. Rettungsassistent bist du erst, wenn Du das
> Abschlußgespräch bestanden hast _und_ die Urkunde in der Hand hälst!
> <\klugscheißmode>
Ich hatte mir auch erst überlegt dazu was zu schreiben, ich wollte aber
nicht so großkotzig(TM) sein. *g*
Das hat mit Großkotz nichts zu tun. Es gibt ein Gesetz über das Führen der
Berufsbezeichnung "Rettungsassistent"!
Du hast doch recht. War doch gar nicht so gemeint...
Also ich RS such nen Anerkennungsjahr zum RA!
*bisselschmoll*
"Stefan Bruening" <stefan....@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bsa3g6$oef$02$1...@news.t-online.com...
Nun, lt. RettAssG darf man die Bezeichung RettAss erst nach Erteilung
der Erlaubnis durch das Gesundheitsamt führen.
>
> Also ich RS such nen Anerkennungsjahr zum RA!
Vooorsicht! Falls Du den Jahreslehrgang gemacht hast, darfst Du dich
auch nicht RS nennen. Gilt natürlich nicht, wenn Du irgendwann mal die
staatl. Prüfung zum RS bestanden hast und ein Zeugnis darüber besitzt.
Mir persönlich ist das allerdings nicht so wichtig, solange ich nicht
mit jemanden auf dem Fahrzeug sitze, der sich unberechtigterweise
$Ausbildung nennt.
> *bisselschmoll*
Nö. Das nächste mal sich besser von der Schule aufklären lassen. BTW,
auf welcher warst Du? MedEcole?
Gut da magst du ja recht haben. Aber haben die(TM) dann auch eine
Lehrrettungswache!?
> > <klugscheißmode>
> > Achso, noch am Rande. Rettungsassistent bist du erst, wenn Du das
> > Abschlußgespräch bestanden hast _und_ die Urkunde in der Hand
hälst!
> > <\klugscheißmode>
>
> Ich hatte mir auch erst überlegt dazu was zu schreiben, ich wollte
aber
> nicht so großkotzig(TM) sein. *g*
Hat ja IMO nichts mit großkotzig zu tun, sondern mit dem Aufklären
eines weitverbreiteten (?) Irrtums.
Schöne Weihnachtstage
Tino
Die staatliche Prüfung! Aber zum RA gehört noch ein bisserl mehr. Das
solltest du aber auch in der Schule gelernt haben. Und die Ammerkung
hat sich nicht gegen dich persönlich gerichtet. Aber ich denke EOD zu
diesem Thema.
> Also ich RS such nen Anerkennungsjahr zum RA!
Nein. Siehe Postin von Stefan.
> *bisselschmoll*
Völlig unnötig ;-) *nimmindenArmundtröste*
BTW: informier dich mal bitte was TOFU (Text oben, Fullquot unten)
ist. Das ist hier nicht erwünscht. Und bitte nicht persönlich nehmen.
[TOFU entsorgt] ;-)
Schöne WEihnachtstage
Tino
Ja.
> Hat ja IMO nichts mit großkotzig zu tun, sondern mit dem Aufklären
> eines weitverbreiteten (?) Irrtums.
Das habe ich auch so aufgefasst. Sorry, dass ich die Ironietags nicht
gesetzt habe. Das lächeln dabei konntest Du leider nicht sehen...
>
> Schöne Weihnachtstage
Auch so.
Stefan Bruening wrote:
> Nun, lt. RettAssG darf man die Bezeichung RettAss erst nach Erteilung
> der Erlaubnis durch das Gesundheitsamt führen.
Wenn wir hier denn Haare spalten wollen: Meine Urkunde kam vom
Landesverwaltungsamt (Thüringen).
>Falls Du den Jahreslehrgang gemacht hast, darfst Du dich
> auch nicht RS nennen. Gilt natürlich nicht, wenn Du irgendwann mal
>die
> staatl. Prüfung zum RS bestanden hast und ein Zeugnis darüber besitzt.
> Mir persönlich ist das allerdings nicht so wichtig, solange ich
> nicht
> mit jemanden auf dem Fahrzeug sitze, der sich unberechtigterweise
> $Ausbildung nennt.
Und außerdem ist es mittlerweile so, daß viele Schulen die
Zwischenprüfung wie eine RS-Prüfung abhalten und auch die Pratkika
entsprechend gestalten....
Und außerdem ist meines Wissens die Bezeichnugn Rettungssanitäter
nicht geschützt - will heißen es kann sich jeder so nennen, ohne daß
es zu Sanktionen führt...
In diesem Sinne
ein friedliches Weihnachten
und im Ausblick frei nach John Lennon: "Another year's over and a new
one just begun"
Roland
> Hallo,
>
> Stefan Bruening wrote:
>
> > Nun, lt. RettAssG darf man die Bezeichung RettAss erst nach Erteilung
> > der Erlaubnis durch das Gesundheitsamt führen.
>
> Wenn wir hier denn Haare spalten wollen: Meine Urkunde kam vom
> Landesverwaltungsamt (Thüringen).
Wobei die definitiv keine Ahnung von den Ausbildungsinhalten eines RAs
haben dürfen. Eine Dame wusste bei einen Telefonat nichtmals, was ein
Rettungsassistent ist und macht ...
> >Falls Du den Jahreslehrgang gemacht hast, darfst Du dich
> > auch nicht RS nennen. Gilt natürlich nicht, wenn Du irgendwann mal >die
> > staatl. Prüfung zum RS bestanden hast und ein Zeugnis darüber besitzt.
> > Mir persönlich ist das allerdings nicht so wichtig, solange ich
> > nicht
> > mit jemanden auf dem Fahrzeug sitze, der sich unberechtigterweise
> > $Ausbildung nennt.
>
> Und außerdem ist es mittlerweile so, daß viele Schulen die
> Zwischenprüfung wie eine RS-Prüfung abhalten und auch die Pratkika
> entsprechend gestalten....
Die meisten Schulen machen doch eh ausschließlich eine Ausbildung mit
dem Umweg über den RS und Verkürzung der RA Ausbildung.
Ich auch bei den Ausbildungkonzepten der HOs (bezahlte 3
Jahresausbildung zum RA) so vorgesehen.
> Und außerdem ist meines Wissens die Bezeichnugn Rettungssanitäter nicht
> geschützt - will heißen es kann sich jeder so nennen, ohne daß es zu
> Sanktionen führt...
Das ist nicht richtig. Die meisten Bundesländer habe spätestens 2000
(NW) in Ihren RettSanAPOs ziemlich genau festgelegt, wer sich was nennen
darf. In NW ist explizit vorgegeben, dass das Gesundheitsamt einen Arzt
für die Prüfung bestellt. Lediglich vor 2000 ausgegebene Zeugnisse
werden aus Bestandschutzgründen noch anerkannt.
Bis dann,
Thomas
> Hallo,
>
> Stefan Bruening wrote:
>
> > Nun, lt. RettAssG darf man die Bezeichung RettAss erst nach Erteilung
> > der Erlaubnis durch das Gesundheitsamt führen.
>
> Wenn wir hier denn Haare spalten wollen: Meine Urkunde kam vom
> Landesverwaltungsamt (Thüringen).
Wobei die definitiv keine Ahnung von den Ausbildungsinhalten eines RAs
haben dürfen. Eine Dame wusste bei einen Telefonat nichtmals, was ein
Rettungsassistent ist und macht ...
> >Falls Du den Jahreslehrgang gemacht hast, darfst Du dich
> > auch nicht RS nennen. Gilt natürlich nicht, wenn Du irgendwann mal >die
> > staatl. Prüfung zum RS bestanden hast und ein Zeugnis darüber besitzt.
> > Mir persönlich ist das allerdings nicht so wichtig, solange ich
> > nicht
> > mit jemanden auf dem Fahrzeug sitze, der sich unberechtigterweise
> > $Ausbildung nennt.
>
> Und außerdem ist es mittlerweile so, daß viele Schulen die
> Zwischenprüfung wie eine RS-Prüfung abhalten und auch die Pratkika
> entsprechend gestalten....
Die meisten Schulen machen doch eh ausschließlich eine Ausbildung mit
dem Umweg über den RS und Verkürzung der RA Ausbildung.
Ich auch bei den Ausbildungkonzepten der HOs (bezahlte 3
Jahresausbildung zum RA) so vorgesehen.
> Und außerdem ist meines Wissens die Bezeichnugn Rettungssanitäter nicht
> geschützt - will heißen es kann sich jeder so nennen, ohne daß es zu
> Sanktionen führt...
Das ist nicht richtig. Die meisten Bundesländer habe spätestens 2000
(NW) in Ihren RettSanAPOs ziemlich genau festgelegt, wer sich was nennen
darf. In NW ist explizit vorgegeben, dass das Gesundheitsamt einen Arzt
für die Prüfung bestellt. Lediglich vor 2000 ausgegebene Zeugnisse
werden aus Bestandschutzgründen noch anerkannt.
Kleiner nachtrag - bevor misserständnisse entstehen: Natürlich ist
keiner der eine Rettungsassistentenprüfung abgeleistet hat gleichzeitig
RS. In den meisten RD-Gesetzen sind diese aber gleichgestellt in Bezug
auf die Positionen, die sie auch den Rettungsmitteln einnehmen können.
Zeugnisse von RSn werden in NW nur noch anerkannt, wenn ein Amtsiegel
darunter ist und unter Aufsicht des Gesundheitsamtes stattgefunden
haben. Davor hat es formal ausgereicht, wenn die Schule "nach Bund
Länderausschuss Rettungswesen von 1977 ...." SELBST bestätig hat.
Diese Zeugnisse werden Heute noch anerkannt wenn sie vor inkrafttreten
der Verordnungen ausgestellt wurde.
Bis dann,
Thomas
> mal eine Frage von mir. Ich bin frisch gebackener Rettungsassistent und
> suche jetzt eine Anerkennungsstelle möglichst schnell. Kann mir da wer
> weiterhelfen?
>
Hallo,
schau mal regelmäßig auf malteser.de unter Jobs, die haben regelmäßig
Anerkennungstellen ausgeschrieben.
hth,
Jörg