in vielen Staedten gibt es sogenannte Busspuren, die eigentlich nur
durch Linienbusse benuetzt werden duerfen. Meistens steht jedoch ein
Schild dabei, welches die Benutzung auch durch Taxis gestattet.
Jetzt meine Frage: Darf ich eine solche Busspur auch mit dem KTW / RTW
benutzen, wenn ich einen Patiententransport (und damit einen Transport
aehnlich dem Transport durch ein Taxi) durchfuehre? Bei Notfaellen mit
Sondersignal spielt das ganze bekanntlich ja keine Rolle, mir geht es
um den ganz "normalen" Transport ohne besondere Rechte.
Hinweis: Mir geht es bitte nicht um persoenliche Meinungen, was
sinnvoll ist und was nicht und warum das so ist, sondern lediglich um
eine juristisch begruendbare Aussage.
Danke & Gruss
Ralf
Gruß
Thorsten
> Wir haben genau diese Frage mal rechtlich abklopfen lassen beim zuständigen
> Verkehrskommissariat. Und die klare Antwort lautet: NEIN! Wenn zum Taxi
> zusätzlich der Krankenkraftwagen auf dem Schild stände, wäre alles
> problemlos :-(
Und genau das ist bei den meisten Berliner Busspuren der Fall: "Busse im
Gelegenheitsverkehr und Krankentransporte frei".
Radfahrer und Taxen dürfen ja sowieso.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Was für eine Frage?!
Ein KTW/RTW ist ein "Fahrzeug des Rettungsdienstes", kein Taxi.
Guckstdu "Sonderrecht" in der StVO (§ 35 Abs. 5a StVO) oder
das FAQ der d.e.n. (unter http://www.th-h.de/faq/den.html
zu finden).
Antwort: "Ja, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten
oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden."
Um gleich vorzubeugen: "Wegerecht" mit Blaulicht und Horn ist
was anderes, nämlich §38 StVO.
Servus,
Bernhard
"StVO1960
§ 53 (1)
[...]
24. ,,STRASSE FÜR OMNIBUSSE``
(Anm.: Zeichen nicht darstellbar.)
Dieses Zeichen zeigt eine Straße an, die nur von Fahrzeugen des
Kraftfahrlinienverkehrs, von Taxi- und Krankentransportfahrzeugen und
bei Arbeitsfahrten auch von Fahrzeugen des Straßendienstes und der
Müllabfuhr benützt werden darf. Auf einer Zusatztafel kann angegeben
werden, daß die betreffende Straße auch mit anderen Fahrzeugarten (zB
Omnibusse des Stadtrundfahrten-Gewerbes oder einspurige Fahrzeuge)
benützt werden darf; diese Angaben können auch im weißen Feld des
Hinweiszeichens angebracht werden, wenn dadurch die Erkennbarkeit des
Verkehrszeichens nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für das
Zeichen nach Z 25.
25. ,,FAHRSTREIFEN FÜR OMNIBUSSE``
(Anm.: Zeichen nicht darstellbar.)
Dieses Zeichen zeigt einen den Fahrzeugen des
Kraftfahrlinienverkehrs vorbehaltenen Fahrstreifen an, für dessen
Benützung die Bestimmungen der Z. 24 sinngemäß gelten. Falls es die
Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs erfordert,
sind auf diesem Zeichen durch Fahrstreifenkennzeichnung und Pfeile
die Fahrstreifen anzugeben, die für den übrigen Verkehr zur
Verfügung stehen.[...]"
lg
Bernhard
(für alle die's genau wissen wollen: http://ris.bka.gv.at...)
> Jetzt meine Frage: Darf ich eine solche Busspur auch mit dem KTW / RTW
> benutzen, wenn ich einen Patiententransport (und damit einen Transport
> aehnlich dem Transport durch ein Taxi) durchfuehre?
Nein. Es sei denn, die Spur ist auch für KTW/RTW freigegeben.
Das könnte man dann vielleicht bei der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde einmal anregen.
-thh
> In .at schaut die Sache ganz anders aus, hier mal der Auszug aus der
> StVO (betrifft das Aussehen von Hinweiszeichen/Verkehrsschildern,
> gibt die Sache aber gut wieder...)
ACK. Zum Vergleich der entsprechende Auszug aus der deutschen StVO
(§41 II 5.):
Zeichen 245 ... ( Zeichen nicht darstellbar, BGBl. I 1992, 685 )
Linienomnibusse
Der so gekennzeichnete Sonderfahrstreifen ist Omnibussen des
Linienverkehrs vorbehalten. Dasselbe gilt auch für Taxen, wenn
dies durch das Zusatzschild, "Taxi frei" angezeigt ist, sowie für
Radfahrer, wenn dies durch das Zusatzschild
... ( Zusatzschild nicht darstellbar, BGBl. I 1997, 2029 )
angezeigt ist. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den
Sonderfahrstreifen nicht benutzen.
Bis neulich,
Andi
>Nein. Es sei denn, die Spur ist auch für KTW/RTW freigegeben.
>
>Das könnte man dann vielleicht bei der zuständigen
>Straßenverkehrsbehörde einmal anregen.
Bei uns in Innsbruck so geschehen...
Kostenpunkt: 1.450 EUR / Jahr / Fahrzeug
"Verwaltungsaufwand"... ;-)
mfg
Stefan
Würde mich nur interessieren wofür die kassieren. Siehe mein Posting weiter
unten, die Fahrt auf Busstreifen ist für Krankentransportfahrzeuge sowieso
frei... (s. StVO)
lg
Bernhard
"Ralf Assmann" <rj...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:db639baf.0306...@posting.google.com...
> in vielen Staedten gibt es sogenannte Busspuren, die eigentlich nur
> durch Linienbusse benuetzt werden duerfen. Meistens steht jedoch ein
> Schild dabei, welches die Benutzung auch durch Taxis gestattet.
> Jetzt meine Frage: Darf ich eine solche Busspur auch mit dem KTW /
RTW
> benutzen, wenn ich einen Patiententransport (und damit einen
Transport
> aehnlich dem Transport durch ein Taxi) durchfuehre?
Nein, da in der StVO (Par.41) die Benutzung der "Busspur" ganz klar
ausschliesslich für Linien(!)Busse und - sofern ein Zusatzschild dies
anzeigt - auch für Taxis oder/und Fahrräder freigegeben ist.
Leider haben RTW und KTW hiermit deutlich weniger Rechte als Taxifahrer
(sofern nicht Vorraussetzungen für den Gebrauch von Sonderrechten
gegeben sind)
Es kann IMHO aber lokal geregelt sein, das "Taxi frei" auch für RTW und
KTW gilt - auch wenn es nicht extra ausgeschildert ist. (Zuständige
Strassenverkehrsbehörde/Kreisverwaltungsreferat etc. fragen)
--
Gruß
Erich Kirchmayer
--
"Jetzt wird´s mal kurz hell im Hals!"
Dieses Posting gibt meine persönliche Meinung wieder. Diese entspricht
nicht zwingend der Meinung meines/meiner Arbeitgeber!
Hat die Grafschaft Tirol die Republik Österreich verlassen? :-) Also ich
habe in der StVO keine Ausnahmeregeln für Innsbruck oder Tirol gefunden. Was
kassieren die wofür?
LG Viktor
>Hat die Grafschaft Tirol die Republik Österreich verlassen? :-) Also ich
>habe in der StVO keine Ausnahmeregeln für Innsbruck oder Tirol gefunden. Was
>kassieren die wofür?
>
So genau darfst mich des nicht fragen, aber ich bin sicher, dass es so
ist - es hat auch jedes Fahrzeug so einen Wisch im Handschuhfach, Wo
halt bestätigt wird, dass die abgabe gemacht wurde...
Aber ich werd mich da noch mal genauer erkundigen...
cu
steff
Hi Steff!
Wenn das wirklich soo ist ...würde ich das Geld verdammt schnell
zurückverlangen.
Wär sehr gespannt wöfür ihr das zahlt.
LG Viktor
In Österreich darf man.
Grüße Christian