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Blaulicht-Inflation?

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Petra Ehlers

unread,
May 27, 2003, 5:22:41 PM5/27/03
to
Hallo,

ich habe gerade bei PlusMinus in der ARD einen Bericht über die neue
Autobahnmaut f. LKW gesehen. Zu deren Kontrolle gibt es, neben diesen
Brücken über die Autobahn, auch "mehrere hundert (!) Fahrzeuge für
mobile Kontrollen".
Die im Beitrag gezeigten Fahrzeuge (weiß mit blauer Aufschrift BAG;
Bundesamt f. Güterverkehr oder so)) haben mit eingeschaltetem
Blaulicht und Anhaltesignalgeber "Mautkontrolle" LKW kontrolliert.

Weiß jemand wofür Mautkontrolleure Blaulicht benötigen? Da gibts doch
was mit Menschenleben und höchster Eile... aber LKW-Maut-Kontrollen???

Ich denke, dass mehrer hundert Blaulicht-führende
Gebührenkontrolleuere nicht unbedingt sinnvoll sind - weiß jemand mehr
darüber/was meint ihr?


Gruss

Petra

Markus Z.

unread,
May 27, 2003, 5:45:08 PM5/27/03
to
> Weiß jemand wofür Mautkontrolleure Blaulicht benötigen? Da gibts doch
> was mit Menschenleben und höchster Eile... aber LKW-Maut-Kontrollen???

BAG sind ja nicht nur Mautkontrolleure!

Die BAG kontrolliert z.B. auch LKW´s auf Strassenverkehrssicherheit und
ähnliches!
Zur Mautkontrolle ist das sicherlich bisserl übertrieben!

> Ich denke, dass mehrer hundert Blaulicht-führende
> Gebührenkontrolleuere nicht unbedingt sinnvoll sind - weiß jemand mehr
> darüber/was meint ihr?

Die gibt es doch schon längst, nur halt in grün-weissen Autos! *FG*


Matthias Koehler

unread,
May 27, 2003, 5:59:02 PM5/27/03
to
[Petra:]


> Weiß jemand wofür Mautkontrolleure Blaulicht benötigen?

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) verfügt über eine große Zahl von
Fahrzeugen (überwiegend weiße Vitos mit blauem Streifen), die vor allem für
die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Lkw und die Überwachung der
Lenkzeiten eingesetzt werden. Die Maut ist dann nur eine kleine
Nebentätigkeit. Und alle diese Fahrzeuge sind mit gelben Rundumleuchten
ausgerüstet. Einige wenige haben zusätzlich blaue Rundumleuchten. Wann die
blauen Leuchten eingesetzt werden, das ist klar definiert. Also in diesem
Bereich sehr selten. Von einer Inflation kann also keine Rede sein.

Matthias


--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de


Marcus Michel

unread,
May 27, 2003, 6:14:35 PM5/27/03
to
Petra Ehlers schrieb:

> Zu deren Kontrolle gibt es, neben diesen
> Brücken über die Autobahn, auch "mehrere hundert (!) Fahrzeuge für
> mobile Kontrollen".

Die gibt es schon ewig. Die BAG ist ein Bundesamt und dient ausschließlich
zur Kontrolle des Güter- und gewerblichen Personenverkehrs.
Die Kontrollieren eben jetzt neben Fahrzeiten, Ladung, technischer Zustand
und Ausstattung, mitzuführender Papiere (dazu gehört auch das Mitführen der
Autobahnvignette, da die Benutzung der BAB für LKW seit vielen Jahren schon
extra kostet) auch die Kontrolle der ach so neuen LKW-Maut.

> Die im Beitrag gezeigten Fahrzeuge (weiß mit blauer Aufschrift BAG;
> Bundesamt f. Güterverkehr oder so)) haben mit eingeschaltetem
> Blaulicht und Anhaltesignalgeber "Mautkontrolle" LKW kontrolliert.

Eigentlich haben die zum Anhalten zur Kontrolle von LKWs Gelblicht, wobei
mir persönlich noch nie klar war, wo gesetzlich geregelt ist, dass Gelblicht
STOP heißt.

> Weiß jemand wofür Mautkontrolleure Blaulicht benötigen? Da gibts doch
> was mit Menschenleben und höchster Eile... aber LKW-Maut-Kontrollen???

Nein. Blaulicht heißt "Achtung Gefahr" - langsam fahren oder auch "Anhalten"
Das läßt sich in der StVO sehr leicht nachlesen.

Gruß Sugus
--
Marcus Michel
www.Kraftfahrer-Unfallhilfe.de
www.Feuerwehr-Heddesheim.de


Thomas Hochstein

unread,
May 27, 2003, 6:18:12 PM5/27/03
to
petraehle...@spamgourmet.com (Petra Ehlers) scripsit/wrote:

> Die im Beitrag gezeigten Fahrzeuge (weiß mit blauer Aufschrift BAG;
> Bundesamt f. Güterverkehr oder so)) haben mit eingeschaltetem
> Blaulicht und Anhaltesignalgeber "Mautkontrolle" LKW kontrolliert.

Je nun, die Polizei macht das als Anhaltesignal oft ähnlich.

> Weiß jemand wofür Mautkontrolleure Blaulicht benötigen? Da gibts doch
> was mit Menschenleben und höchster Eile...

Nö, da gibt es was mit
| [...] darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur
| Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten
| oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen
| Verbänden verwendet werden.

Tja, sonstige Einsatzstelle, nicht wahr.

-thh
--
Thomas Hochstein * t...@mail.th-h.de * http://www.th-h.de/
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. - RV Weinstraße * http://www.juh-nw.de/

Die FAQ für de.etc.notfallrettung: <http://www.th-h.de/faq/den.html>

Frank Scheffski

unread,
May 27, 2003, 7:19:51 PM5/27/03
to
On Tue, 27 May 2003 23:59:02 +0200, Matthias Koehler <matz...@gmx.de>
wrote:


>Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) verfügt über eine große Zahl von
>Fahrzeugen (überwiegend weiße Vitos mit blauem Streifen), die vor allem für
>die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Lkw und die Überwachung der
>Lenkzeiten eingesetzt werden. Die Maut ist dann nur eine kleine
>Nebentätigkeit. Und alle diese Fahrzeuge sind mit gelben Rundumleuchten
>ausgerüstet. Einige wenige haben zusätzlich blaue Rundumleuchten.

Offensichtlich wurde/wird komplett von gelb auf blau umgestellt.
Auch die Sprinter fahren hier nur noch mit blau durch die Landschaft.
Vmtl. weil das Gelblicht in Verbindung mit dem Anhaltetext nicht
verbindlich genug war.
Man muß allerdings dazu sagen, daß die Leuchtbalken auf der hinteren
Dachkante montiert sind und eine akustische SoSi-Anlage nicht
vorhanden ist.
Blaulichtfahrten, wie wir sie kennen, sind damit also garnicht
möglich.

MfG

Frank

Henning Koch

unread,
May 27, 2003, 9:06:19 PM5/27/03
to
On Wed, 28 May 2003 01:19:51 +0200, Frank Scheffski
<fsche...@t-online.de> wrote:

>Offensichtlich wurde/wird komplett von gelb auf blau umgestellt.
>Auch die Sprinter fahren hier nur noch mit blau durch die Landschaft.
>Vmtl. weil das Gelblicht in Verbindung mit dem Anhaltetext nicht
>verbindlich genug war.

wenn jemand zum Anhalten von Fahrzeugen befugt ist (was ich ja noch
nichtmals bezweifeln will), dann braucht der dafuer verbindlicherseits
ueberhaupt keine Kennleuchten, sondern nur eine rote Leuchte. Die kann
dann auch Handgefuehrt sein (man Anhaltestab)...

vermutlich hat man das Blaulicht dann nicht aus formaler Notwendigkeit
eingefuehrt, sondern weil es sonst einige nicht begreifen mit den
Anhaltezeichen :-((

>Man muß allerdings dazu sagen, daß die Leuchtbalken auf der hinteren
>Dachkante montiert sind und eine akustische SoSi-Anlage nicht
>vorhanden ist.

oha.
Also auch hier wieder eine Aufweichung der eigentlich ganz
konsequenten Vorschriften der StVZO (Blaulicht nur mit Einsatzhorn,
weil es sonst keinen Sinn macht).

Also Rumdoktern an Symptonen.

Armes Deutschland.

Nikos Killas

unread,
May 28, 2003, 2:59:43 AM5/28/03
to
Wobei, ich die BAG nur in kombination mit den grün-weissen gesehen habe,
wenn die z.B. einen Parkplatz fast komplett für Ihre Kontrollen besetzen;)

Gruss Nikos

--
Ein Betriebssystem sie zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkle zu
treiben und ewig zu binden, im Lande Redmonda, wo die Schatten drohen.
(Bill Gates - der Herr der Rechner)

http://www.kreuzretter.net http://www.el-greco.info

Matthias Koehler

unread,
May 28, 2003, 5:23:04 AM5/28/03
to
[Nikos:]

> Wobei, ich die BAG nur in kombination mit den grün-weissen gesehen habe,
> wenn die z.B. einen Parkplatz fast komplett für Ihre Kontrollen besetzen;)

Neeeee, die können durchaus auch selbständig arbeiten... :-))

Ich bin ja recht regelmäßig auf der A 9 und der A 2 unterwegs - und ich
finde es gut, dass das BAG sich so intensiv um die Lkw kümmert. Es gibt
mehrere Parkplätze, die für Kontrollen ausgerüstet wurden, in dem man dort
Wechselverkehrszeichenanlagen für einen Geschwindigkeitstrichter aufgebaut
hat. Die Kontrollen macht das BAG meist alleine - aber es gibt auch große
Kontrollen, bei denen die Polizei ebenso mitmacht wie der Zoll, die RegTP
und so weiter.

Ich habe mich eben mal erkundigt: Es werden derzeit alle Fahrzeuge
zusätzlich zu den gelben Rundumleuchten auch mit blauen ausgerüstet, aber
eben ohne Horn, wie es hier schon geschrieben wurde. Das hat mehrere Gründe:
Zum einen macht das Blaulicht die Befugnisse der Behörde beim Anhalten von
Fahrzeugen deutlicher - und zum anderen ist das Blaulicht eine bessere
Absicherung beim Aufklappen von Verkehrszeichen, wo das noch nicht
automatisch funktioniert. In anderen Warnsituationen werden weiterhin die
gelben Leuchten verwendet. Wegerechtsfahrten sind so nicht möglich, aber das
muss ja auch nicht sein. Und ich vermute auch mal ganz stark, dass sich eine
Bundesbehörde schon korrekt verhält, wenn es seine Fahrzeuge mit Blau
ausrüstet, mit denen hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden.

Nikos Killas

unread,
May 28, 2003, 5:37:14 AM5/28/03
to

> Neeeee, die können durchaus auch selbständig arbeiten... :-))
>
> Ich bin ja recht regelmäßig auf der A 9 und der A 2 unterwegs - und ich
> finde es gut, dass das BAG sich so intensiv um die Lkw kümmert. Es gibt
> mehrere Parkplätze, die für Kontrollen ausgerüstet wurden, in dem man dort
> Wechselverkehrszeichenanlagen für einen Geschwindigkeitstrichter aufgebaut
> hat. Die Kontrollen macht das BAG meist alleine - aber es gibt auch große
> Kontrollen, bei denen die Polizei ebenso mitmacht wie der Zoll, die RegTP
> und so weiter.

Wieder was dazugelernt, wie schon erwähnt, mir ist die BAG nur als
Großaufgebot in Kombination mit Polizei bzw Zoll aufgefallen.

> Ich habe mich eben mal erkundigt: Es werden derzeit alle Fahrzeuge
> zusätzlich zu den gelben Rundumleuchten auch mit blauen ausgerüstet, aber
> eben ohne Horn, wie es hier schon geschrieben wurde. Das hat mehrere Gründe:
> Zum einen macht das Blaulicht die Befugnisse der Behörde beim Anhalten von
> Fahrzeugen deutlicher - und zum anderen ist das Blaulicht eine bessere
> Absicherung beim Aufklappen von Verkehrszeichen, wo das noch nicht
> automatisch funktioniert. In anderen Warnsituationen werden weiterhin die
> gelben Leuchten verwendet. Wegerechtsfahrten sind so nicht möglich, aber das
> muss ja auch nicht sein. Und ich vermute auch mal ganz stark, dass sich eine
> Bundesbehörde schon korrekt verhält, wenn es seine Fahrzeuge mit Blau
> ausrüstet, mit denen hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden.

Die Leute dürften auf die blauen Lampen eher reagieren und vor allem
Vorsichtiger fahren, weil sie aus der Ferne die Polizei an der Stelle
vermuten;)

Jens Hanten

unread,
May 28, 2003, 6:07:12 AM5/28/03
to

"Henning Koch" <Hennin...@student.uni-dortmund.de> schrieb:

> >Man muß allerdings dazu sagen, daß die Leuchtbalken auf der hinteren
> >Dachkante montiert sind und eine akustische SoSi-Anlage nicht
> >vorhanden ist.
>
> oha.
> Also auch hier wieder eine Aufweichung der eigentlich ganz
> konsequenten Vorschriften der StVZO (Blaulicht nur mit Einsatzhorn,
> weil es sonst keinen Sinn macht).

Was ist mit "Absicherung der Einsatzstelle" und zum Aufmerksammachen auf in
Anspruch genommene Sonderrechte? Horn wird benötigt, um auf die Wegerechte
hinzuweisen. Nachzulesen in der StVO §38 Abs. 1 und 2.

Jens


Joern Dost

unread,
May 28, 2003, 8:48:54 AM5/28/03
to
Nikos Killas wrote:

> Die Leute dürften auf die blauen Lampen eher reagieren und vor allem
> Vorsichtiger fahren, weil sie aus der Ferne die Polizei an der Stelle
> vermuten;)

oder Angst haben, am Unfall vorbeigefahren zu sein, ohne ausgiebig
gaffen zu koennen...

Nikos Killas

unread,
May 28, 2003, 9:06:23 AM5/28/03
to

> oder Angst haben, am Unfall vorbeigefahren zu sein, ohne ausgiebig
> gaffen zu koennen...

stimmt, wie konnte ich nur diesen kreis ehrbarer bürger nur unterschlagen;)

--
"Lebensgefährtin" ist ein Wort,
daß von Lebensgefahr abgeleitet ist.

http://www.kreuzretter.net http://www.el-greco.info

Bernhard Nowotny

unread,
May 28, 2003, 9:11:24 AM5/28/03
to
Matthias Koehler wrote:
> Kontrollen, bei denen die Polizei ebenso mitmacht wie der Zoll, die RegTP
> und so weiter.

RegTP? Was kontrollieren die denn auf der BAB?

> Fahrzeugen deutlicher - und zum anderen ist das Blaulicht eine bessere
> Absicherung beim Aufklappen von Verkehrszeichen, wo das noch nicht
> automatisch funktioniert. In anderen Warnsituationen werden weiterhin die
> gelben Leuchten verwendet.

Ich hielt die gelben Blitzleuchten bisher immer für wesentlich besser
als die blauen in ihrer Warnwirkung...?
Die Feuerwehr hat sich ja auch extra für die Autobahn die gelben
angeschafft. Blaue hatten sie ja schon.

Hauptsache bunt. :)

Servus,


Bernhard

--
Bernhard Nowotny /°\ --- JOIN NOW!!! ---
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X against HTML
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Joern Dost

unread,
May 28, 2003, 9:40:39 AM5/28/03
to
Bernhard Nowotny wrote:

> RegTP? Was kontrollieren die denn auf der BAB?

hat mich auch gewundert ... vermutlich CB-Funkgeraete, damit das mit den
Brennern mal ein Ende hat?

Matthias Koehler

unread,
May 28, 2003, 9:48:04 AM5/28/03
to
[Bernhard:]


> RegTP? Was kontrollieren die denn auf der BAB?

Alle Arten von Funkanlagen. Legale und illegale.

Sven Herzfeld

unread,
May 28, 2003, 9:27:00 AM5/28/03
to
jens....@web.de schrieb in bb21on$i0g$1...@nets3.rz.RWTH-Aachen.DE:

> "Henning Koch" <Hennin...@student.uni-dortmund.de> schrieb:

> > Also auch hier wieder eine Aufweichung der eigentlich ganz
> > konsequenten Vorschriften der StVZO (Blaulicht nur mit Einsatzhorn,
> > weil es sonst keinen Sinn macht).
>
> Was ist mit "Absicherung der Einsatzstelle" und zum Aufmerksammachen auf in
> Anspruch genommene Sonderrechte? Horn wird benötigt, um auf die Wegerechte
> hinzuweisen. Nachzulesen in der StVO §38 Abs. 1 und 2.

Henning weist zu Recht auf die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung hin,
die die Zulassung einer KfbB nur mit Einsatzhorn erlaubt.

Die zuständige Behörde kann Ausnahmegenehmigungen erteilen ...

Sven

Markus Z.

unread,
May 28, 2003, 11:47:52 AM5/28/03
to
> > RegTP? Was kontrollieren die denn auf der BAB?
>
> Alle Arten von Funkanlagen. Legale und illegale.

Scanner z.B. die ja "zufällig" auf Pol.Frequenz sein könnten - man will ja
niemanden was unterstellen, schon gar keinem LKW-Fahrer, der ne unerhebliche
Lenkzeitüberschreitung von lächerlichen 24 Std. hat! *FG*

Der hat doch garkein Interesse daran, zufällig zu erfahren, ob auf seiner
Strecke kontrollen sind! *FG*

Markus Z.

unread,
May 28, 2003, 11:50:05 AM5/28/03
to
> Die zuständige Behörde kann Ausnahmegenehmigungen erteilen ...

Was sie in diesem Fall ja wohl gemacht hat! *FG*

Aber wäre doch mal was - BAG kontrolliert und bei 10 Fahrzeugen von denen
läuft das Pressluft (Was anderes gabs leider beim Exportladen um die Ecke
nicht mehr) die ganze Zeit!
Der Schalldruck wird ja schon die Schadhaften LKW´s deutlich kennzeichnen,
z.B. durch auseinanderfallen dank des Schalldrucks! *FG*


Ralph A. Schmid, DK5RAS

unread,
May 28, 2003, 11:57:16 AM5/28/03
to
Bernhard Nowotny <bn...@antispam.de> wrote:

>Matthias Koehler wrote:
>> Kontrollen, bei denen die Polizei ebenso mitmacht wie der Zoll, die RegTP
>> und so weiter.
>
>RegTP? Was kontrollieren die denn auf der BAB?

Hab ich auch noch nie gehört, aber bei LKWs mit CB-Funkgeräten ist
doch manch OWI drin...

>Bernhard


regards - Ralph

--

Want to get in touch? http://www.radio-link.net/whereisralph.txt

Alexander Lelie

unread,
May 28, 2003, 12:11:20 PM5/28/03
to

"Petra Ehlers" <petraehle...@spamgourmet.com> schrieb

> Die im Beitrag gezeigten Fahrzeuge (weiß mit blauer Aufschrift BAG;
> Bundesamt f. Güterverkehr oder so)) haben mit eingeschaltetem
> Blaulicht und Anhaltesignalgeber "Mautkontrolle" LKW kontrolliert.
>

Blaulicht? Ich hab die netten BAG Fahrzeuge bisher nur mit
Gelblich gesehen. Oder ist das zwischen den verschiedenen Bundesländern
unterschiedlich geregelt?
Oder bin ich jetzt schon sooo alt, dass mein Farbensehen nachlässt ? ;-))


Gruß, Alex


Erich Kirchmayer

unread,
May 28, 2003, 1:52:58 PM5/28/03
to
Hi,

"Petra Ehlers" <petraehle...@spamgourmet.com> schrieb im
Newsbeitrag news:3ed3d604...@news.t-online.de...

> Autobahnmaut f. LKW gesehen. Zu deren Kontrolle gibt es, neben diesen
> Brücken über die Autobahn, auch "mehrere hundert (!) Fahrzeuge für
> mobile Kontrollen".
> Die im Beitrag gezeigten Fahrzeuge (weiß mit blauer Aufschrift BAG;
> Bundesamt f. Güterverkehr oder so)) haben mit eingeschaltetem
> Blaulicht und Anhaltesignalgeber "Mautkontrolle" LKW kontrolliert.
>
> Weiß jemand wofür Mautkontrolleure Blaulicht benötigen? Da gibts doch
> was mit Menschenleben und höchster Eile... aber
LKW-Maut-Kontrollen???

Die Autos gibt es längst, die kurven hier im Grossruam München täglich
durch die Gegend. Vorne ein(!) Gelblicht, hinten(!) ein schicker,
aerodynamischer Blaulichtbalken. Was das wieder soll..... (nach hinten
wäre Absichern=Gelb besser....)


--
Gruß

Erich Kirchmayer


--
"Jetzt wird´s mal kurz hell im Hals!"
Dieses Posting gibt meine persönliche Meinung wieder. Diese entspricht
nicht zwingend der Meinung meines/meiner Arbeitgeber!

Thomas Hochstein

unread,
May 28, 2003, 2:07:57 AM5/28/03
to
Frank Scheffski <fsche...@t-online.de> scripsit/wrote:

> Man muß allerdings dazu sagen, daß die Leuchtbalken auf der hinteren
> Dachkante montiert sind und eine akustische SoSi-Anlage nicht
> vorhanden ist.

Das widerspricht der StVZO. Und ich kann mir eigentlich nicht
vorstellen, dass sich irgendein Trottel findet, der dafür
Ausnahmegenehmigungen erteilt (aber wer weiß?).

-thh

Thomas Hochstein

unread,
May 28, 2003, 1:58:23 PM5/28/03
to
Matthias Koehler <matz...@gmx.de> scripsit/wrote:

> Ich habe mich eben mal erkundigt: Es werden derzeit alle Fahrzeuge
> zusätzlich zu den gelben Rundumleuchten auch mit blauen ausgerüstet, aber
> eben ohne Horn, wie es hier schon geschrieben wurde.

Das halte ich für eine _ganz_ dumme Idee.

> Das hat mehrere Gründe:
> Zum einen macht das Blaulicht die Befugnisse der Behörde beim Anhalten von
> Fahrzeugen deutlicher -

Na, ganz toll. Soll man ihnen ein paar Anhaltestäbe schenken?

> und zum anderen ist das Blaulicht eine bessere
> Absicherung beim Aufklappen von Verkehrszeichen, wo das noch nicht
> automatisch funktioniert.

Und an Pannen- und Unfallstellen. Wäre ich der ADAC, würde ich mir die
Ausnahmegenehmigung besorgen, schauen, wie die begründet ist, und
unter Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz dasselbe für meine
Fahrzeuge herausholen. :)

> Und ich vermute auch mal ganz stark, dass sich eine
> Bundesbehörde schon korrekt verhält, wenn es seine Fahrzeuge mit Blau
> ausrüstet, mit denen hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden.

Ob's wirklich so sinnvoll ist, Fahrzeuge der RegTP, des Försters, ...
mit Blaulicht auszurüsten, nur weil die hoheitliche Aufgaben
wahrnehmen?

-thh

Thomas Hochstein

unread,
May 28, 2003, 1:56:31 PM5/28/03
to
"Jens Hanten" <jens....@web.de> scripsit/wrote:

> Was ist mit "Absicherung der Einsatzstelle"

Dafür gibt es primär Gelblicht. Die Trennung in gelb und blau macht
durchaus Sinn, auch wenn beides vor Einsatzstellen warnen kann.

Genauso sinnlos wie allen Einsatzfahrzeugen mit Sondersignalanlage
auch Gelblicht zu verpassen, damit sie dann zur Absicherung von blau
auf gelb umschalten können, wäre es aber, jetzt stattdessen auch zu
reinen Absicherungszwecken Blaulicht (ohne Horn) zu montieren, nur
weil's cooler aussieht.

Die entsprechende Vorschrift in der StVZO hat ihren guten Sinn, und
mich würde wirklich interessieren, mit welchem Grund man in diesem
Falle eine Ausnahme gemacht hat. Und warum der Pannendienst die nicht
bekommt.

> und zum Aufmerksammachen auf in
> Anspruch genommene Sonderrechte?

Das dürfte für das BAG wohl kaum in Betracht kommen, da sie nicht zu
den Berechtigten gehören.

-thh

Jürgen Häge

unread,
May 28, 2003, 2:38:01 PM5/28/03
to
Hallo Thomas

> Das widerspricht der StVZO. Und ich kann mir eigentlich nicht
> vorstellen, dass sich irgendein Trottel findet, der dafür
> Ausnahmegenehmigungen erteilt (aber wer weiß?).
>
> -thh

Deutschland ist bekanntermaßen groß und du wirst immer einen Dummen finden
der das macht (leider). Wie wärs wenn wir grüne Lichter draufmachen? Das wär
gelb und blau in einem. ;) So könnt man das Problem umgehen *ironie*
CU
Jürgen Häge


Alexander Lelie

unread,
May 28, 2003, 2:38:30 PM5/28/03
to

"Marcus Michel" <marcus...@kraftfahrer-unfallhilfe.de> schrieb

>
> Eigentlich haben die zum Anhalten zur Kontrolle von LKWs Gelblicht, wobei
> mir persönlich noch nie klar war, wo gesetzlich geregelt ist, dass Gelblicht
> STOP heißt.
>
Gelblicht heißt vielleicht nicht unbedingt Stop, aber die BAG Fahrzeuge haben
eine Laufschrift-Anzeige, auf der eindeutig "Stop" zu lesen steht, wenn sie´s
einschalten ;-)


Gruß, Alex


Erich Kirchmayer

unread,
May 28, 2003, 3:34:10 PM5/28/03
to
Hi,

"Thomas Hochstein" <t...@inter.net> schrieb im Newsbeitrag
news:den.2003052...@dragonfly.akallabeth.de...


> Und an Pannen- und Unfallstellen. Wäre ich der ADAC, würde ich mir
die
> Ausnahmegenehmigung besorgen, schauen, wie die begründet ist, und
> unter Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz dasselbe für meine
> Fahrzeuge herausholen. :)

Klar, ich werd emeine blaue Kappe auch wieder montieren - die gelbe
find´ ich eh langweilig ("blau" ist also wohl beim Privat-Kfz zum
Absichern genauso legal oder illegal wie das Gelblicht.... Und wenn
schon illegal, dann soll´s wenigstens hübsch aussehen GRINS)

> Ob's wirklich so sinnvoll ist, Fahrzeuge der RegTP, des Försters, ...
> mit Blaulicht auszurüsten, nur weil die hoheitliche Aufgaben
> wahrnehmen?

Sicher nicht. Von einem "Blaulichtauto" erwartet der Bürger im
Allgemeinen bestimmte Dinge (Schutz, med. Hilfe etc.) Ganz egal ob da
"Polizei", "Feuerwehr" oder "BAG" draufsteht. Haben die
Mautkontrolleure wneigstens BOSFunk zur Alarmierung von "echten"
Hilfskräften?

Ist schon verrückt, von KTW´s schraubt man Blaulichter mit der
Begründugn "braucht man nicht" runter und die BAG schraubt´s
drauf......


--
Gruß

Erich Kirchmayer


--
Schlaganfall - ein NOTFALL!!

Markus Z.

unread,
May 28, 2003, 4:01:30 PM5/28/03
to
> Klar, ich werd emeine blaue Kappe auch wieder montieren - die gelbe
> find´ ich eh langweilig ("blau" ist also wohl beim Privat-Kfz zum
> Absichern genauso legal oder illegal wie das Gelblicht.... Und wenn
> schon illegal, dann soll´s wenigstens hübsch aussehen GRINS)

Erich, jetzt muß ich diesbezüglich nen Einwand loswerden!

Zum Absichern ist Gelbes Blinklich nicht illegal - wichtig ist, das es nicht
fest montiert ist und am stehenden Auto betrieben wird.

Du darfst es ergo nur nicht während der Fahrt aufsetzen oder festschrauben.

Wenn Du es nur im Handschuhfach liegen hast, und es nur aus Dach setzt, wenn
Du angehalten hast,
um bei nem Verkehrsunfall zu helfen, widerspricht das keiner geltenden
Ordnung.


Markus Z.

unread,
May 28, 2003, 4:03:05 PM5/28/03
to
> Gelblicht heißt vielleicht nicht unbedingt Stop, aber die BAG Fahrzeuge
haben
> eine Laufschrift-Anzeige, auf der eindeutig "Stop" zu lesen steht, wenn
sie´s
> einschalten ;-)

Dies würde aber vorraussetzen, das Deutsche Verkehrsteilnehmer Lesen UND
Denken könnten!

Und wenn man sich da manchmal auf Einsatzfahrten die anderen
Verkehrsteilnehmer anschaut! *FG*


Dennis Panske

unread,
May 28, 2003, 3:16:23 PM5/28/03
to
Thomas Hochstein schrieb:

> Und an Pannen- und Unfallstellen. Wäre ich der ADAC, würde ich mir die
> Ausnahmegenehmigung besorgen, schauen, wie die begründet ist, und
> unter Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz dasselbe für meine
> Fahrzeuge herausholen. :)

Wen willst du denn hier vergleichen? Den ADAC (=Verein) und das BAG
(=Behörde)? Das ist nichts was man miteinander vergleichen könnte....


> Ob's wirklich so sinnvoll ist, Fahrzeuge der RegTP, des Försters, ...
> mit Blaulicht auszurüsten, nur weil die hoheitliche Aufgaben
> wahrnehmen?

Hoheitliches Handeln ist doch schon das bloße Stoppen eines LKW zwecks
Kontrolle. Und ich bin noch nie von einem Förster angehalten worden.
Ich sehe das mal so: besser das BAG ist in der Lage ohne große
Eigengefährdung eigenständig zu handeln als kostbare Einsatzkräfte der
Polizei zu binden!

Dennis

Goetz Schultz

unread,
May 28, 2003, 4:54:56 PM5/28/03
to
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Ist das mit der blauen nicht genauso? Ich erinnere mich dunkel das
"blaue RKL zum Absichern von Gefahren und Unfallstellen" zulaessig ist,
nur in Verbindung mit dem Signalhorn Wegerechte einraeumt. Also in der
grauen Theorie ginge es .... Nur habe ich schon mit 'ner gelben
diskutieren muessen. Blau waere wohl richtig Stress geworden ....

Cheers

Goetz

- --
Due to the recent cutbacks in the organisation, the light at the end of
the tunnel, has been shut down until further notice.
-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: GnuPG v1.2.2 (MingW32)
Comment: Keep your privacy: http://www.gnupg.org

iD8DBQE+1SIgy+yj+kKHrXwRAgLYAKDrdphUTrmbS8Rq417w1TEdjvHR+ACfe7eJ
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=y6B2
-----END PGP SIGNATURE-----

Henning Koch

unread,
May 28, 2003, 4:58:55 PM5/28/03
to
On Wed, 28 May 2003 21:16:23 +0200, "Dennis Panske"
<dennis...@gmx.de> wrote:

>> Und an Pannen- und Unfallstellen. Wäre ich der ADAC, würde ich mir die
>> Ausnahmegenehmigung besorgen, schauen, wie die begründet ist, und
>> unter Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz dasselbe für meine
>> Fahrzeuge herausholen. :)
>Wen willst du denn hier vergleichen? Den ADAC (=Verein) und das BAG
>(=Behörde)? Das ist nichts was man miteinander vergleichen könnte....

dann vergleich doch mal das im Rettungsdienst eingesetzte DRK mit dem
Gruenflaechenamt. Soll das DRK die Blaulichter vom RTW abschrauben und
dafuer das Gruenflaechenamt welche bekommen, um Maeharbeiten an
vielbefahrenen Strassen besser absichern zu koennen?

Oder den immer wieder vergessenen Unfallhilfswagen eines
Verkehrsbetriebes mit Schienenverkehr...

>> Ob's wirklich so sinnvoll ist, Fahrzeuge der RegTP, des Försters, ...
>> mit Blaulicht auszurüsten, nur weil die hoheitliche Aufgaben
>> wahrnehmen?
>Hoheitliches Handeln ist doch schon das bloße Stoppen eines LKW zwecks
>Kontrolle. Und ich bin noch nie von einem Förster angehalten worden.

aus dem Stehgreif heraus bin ich da jetzt nicht soo fit, aber evtl.
solltest Du mal gezielt nach den hoheitlichen Befugnissen der
Forstbehoerden googlen, Du wirst Dich vermutlich wundern...

Alexander Lelie

unread,
May 28, 2003, 5:09:50 PM5/28/03
to

"Markus Z." <webm...@forum-der-notfallmedizin.de> schrieb

>
> Dies würde aber vorraussetzen, das Deutsche Verkehrsteilnehmer Lesen UND
> Denken könnten!
>
ROTFL


> Und wenn man sich da manchmal auf Einsatzfahrten die anderen
> Verkehrsteilnehmer anschaut! *FG*
>

Wie wahr, wie wahr ;-))


Gruß, Alex


Dennis Panske

unread,
May 28, 2003, 6:04:19 PM5/28/03
to
Henning Koch schrieb:

> dann vergleich doch mal das im Rettungsdienst eingesetzte DRK mit dem
> Gruenflaechenamt. Soll das DRK die Blaulichter vom RTW abschrauben und
> dafuer das Gruenflaechenamt welche bekommen, um Maeharbeiten an
> vielbefahrenen Strassen besser absichern zu koennen?

Nee, bestimmt nicht. Das DRK wird auch wohl eher hoheitlich handeln als das
Grünflächenamt. Also "verdient" ;-) das DRK auch das Blaulicht.
Aber das BAG handelt nun mal hoheitlich, der ADAC nicht.

> Oder den immer wieder vergessenen Unfallhilfswagen eines
> Verkehrsbetriebes mit Schienenverkehr...

Ja, wirklich diskussionsfähig... Außerhalb des § 52 III Nr 3 StVZO fielen
mir da noch diverse Entstördienste der Stadtwerke, der Notfallmanager der DB
AG (dessen Sinn auch anzuzweifeln ist!) und noch eine ganze Menge anderer
Institionen ein die auch Blaulicht führen und teilweise auch extensiv
nutzen.
Beispiel: ein Wagen der Stadtwerke Köln in einer kaum befahrenen Straße am
Eigelstein der ohne ersichtliche besondere Eile/Gefahr mit eingeschaltetem
Blaulicht auf der Straße steht... Und der Bürger gewöhnt sich an das
Blaulicht, benutzt ja eh jeder.

> aus dem Stehgreif heraus bin ich da jetzt nicht soo fit, aber evtl.
> solltest Du mal gezielt nach den hoheitlichen Befugnissen der
> Forstbehoerden googlen, Du wirst Dich vermutlich wundern...

Ich auch nicht. Aber mir fielen auch auf Anhieb gerade keine Hoheitsrechte
ein wofür die Forstverwaltung zwingend Blaulicht braucht (Reh verfolgen?).

Gruß
Dennis

Markus Z.

unread,
May 28, 2003, 6:30:49 PM5/28/03
to
> Ist das mit der blauen nicht genauso? Ich erinnere mich dunkel das
> "blaue RKL zum Absichern von Gefahren und Unfallstellen" zulaessig ist,
> nur in Verbindung mit dem Signalhorn Wegerechte einraeumt. Also in der
> grauen Theorie ginge es .... Nur habe ich schon mit 'ner gelben
> diskutieren muessen. Blau waere wohl richtig Stress geworden ....

Nicht ganz, das blaue Blinklicht geniest da wieder nen anderen Status, da
Behörden etc. vorbehalten!

Ausserdem ist ein Blaulicht im KFZ immer genehmigungspflichtig (in einigen
fällen nicht mal eintragunspflichtig, z.B.
haben in München einige Polizisten einen Kojak im Auto, das sie im Notfall
schneller zur Wache kommen können.),
das Gelblicht hingegen unterliegt keiner Genehmigungspflicht!

Das gilt natürlich nur, solange es benutzt werden soll oder wird.

Klar werde ich in Erklärungsnot kommen, wenn ich ein blaulicht im
Handschuhfach liegen habe, denn ne gute Erklärung
(ausser: Ich feier daheim ne Party, und dazu brauch ich das) wird da schwer
zu finden sein.

Das Gelblich hingegen kann ich da ruhig liegen haben, das interessiert
wiederum keine Sau!


Markus Z.

unread,
May 28, 2003, 6:35:21 PM5/28/03
to
> Wie wahr, wie wahr ;-))

Wobei ich da gewisse Kollegen net ausnehmen will!

Gibt es auch in unseren Reihen - heute war so ein Fall, wo es ein Zivilist
(wenn man das so nennen kann!) ganz Heldenhaft war!

Dem Erich dürfte das jetzt was sagen:

Obermüller/Frisch - Neurochirurgische Arztpraxis in München!

MB ML stand in der Haltebucht für Rettungsfahrzeuge, war über ne halbe
stunde net erreichbar, fuhr dann doch mal weg.

Naja, dann wollte derjenige wieder auf das Gelände auffahren, wo aber der
Schrankenwärter gemeint hatte, das sich das mit dem einfahren
wegen der Parkaktion (Es stand für 20 Min. alles auf dem Privatgrund -
keinen Meter mehr hin und her wegen dem MB-Fahrer).

Der MB-Fahrer meinte, das Ihn so ein SChrankenheini net interessiere, der
Krankenwagen schon gleich dreimal net, weil das
ja alles Untermenschen seien, und gab gas, hat also den Schrankenmanschgerl
bisserl zur Seite gefahren!

Naja, das mit den Untermenschen hat er sogar gegenüber der Polizei
widerholt.

Ich persönlich schätze, von seinem Benz kann er sich mal ein paar Wöchelchen
verabschieden!

Aber das zeugt wieder davon:

Denken ist Glückssache!


Bernhard Nowotny

unread,
May 28, 2003, 7:00:39 PM5/28/03
to
"Markus Z." wrote:
> Klar werde ich in Erklärungsnot kommen, wenn ich ein blaulicht im
> Handschuhfach liegen habe, denn ne gute Erklärung
> (ausser: Ich feier daheim ne Party, und dazu brauch ich das) wird da schwer
> zu finden sein.

<story>
Uns hat mal nach einem VU die Polizei besucht und wollte uns
die Blaulichtkappe vorbeibringen, die wir angeblich beim Einsatz
an einer Unfallstelle verloren hatten. Die Feuerwehr hatten sie
schon gefragt. Uns fehlte aber auch keins. Lösung: der Unfallfahrer
hatte das als Partylicht im PKW... :)
</story>

Sven Riese

unread,
May 28, 2003, 11:24:04 PM5/28/03
to
Matthias Koehler schrieb:


>> RegTP? Was kontrollieren die denn auf der BAB?
>
> Alle Arten von Funkanlagen. Legale und illegale.

sind das demnach die Nachfolger von den netten gelben VW-Bussen der Post,
bei denen die Antenne auf dem Dach oft größer war als das Auto selbst?

Sven


--
Wenn einem alles gegen den Strich geht, sollte man einen Punkt machen
.
http://www.ig4.de

Matthias Koehler

unread,
May 29, 2003, 3:40:41 AM5/29/03
to
[Sven:]


> sind das demnach die Nachfolger von den netten gelben VW-Bussen der Post,
> bei denen die Antenne auf dem Dach oft größer war als das Auto selbst?

Genau. Wobei es immer noch ein paar gelbe T3 gibt. Die neuen sind aber weiße
T4. Und es gibt verschiedene Antennenaufsätze - je nach dem, was gerade
gemessen werden soll. Die Jungs sind ziemlich pfiffig und müssen oftmals
sehr kreativ sein, wenn es darum geht, Funkstörungen zu orten.

Hier in Berlin kommt es zum Beispiel regelmäßig vor, dass eine bestimmte
Energiesparlampe eines bestimmten Herstellers den DVB-T-Empfang stört,
obwohl sie sich in ihrem Betriebsverhalten innerhalb der Norm bewegt. Oder
die Polizei oder auch die Feuerwehr hat Probleme mit einem Dauerträger auf
einem ihrer Kanäle und findet ihn nicht selbst. Die Arbeit des Messdienstes
ist also wirklich wichtig, um den reibungslosen Funkbetrieb sicherzustellen.

Thomas Hochstein

unread,
May 29, 2003, 5:50:17 AM5/29/03
to
"Dennis Panske" <dennis...@gmx.de> scripsit/wrote:

>> dann vergleich doch mal das im Rettungsdienst eingesetzte DRK mit dem
>> Gruenflaechenamt. Soll das DRK die Blaulichter vom RTW abschrauben und
>> dafuer das Gruenflaechenamt welche bekommen, um Maeharbeiten an
>> vielbefahrenen Strassen besser absichern zu koennen?
>
> Nee, bestimmt nicht. Das DRK wird auch wohl eher hoheitlich handeln als das
> Grünflächenamt.

Das DRK ist ein privater Verein, ganz genau wie der ADAC (der übrigens
mit der ADAC Luftrettung gGmbH auch im RD tätig ist). Das
Grünflächenamt kann hingegen durchaus einmal hoheitlich handeln.

> Also "verdient" ;-) das DRK auch das Blaulicht.

Der Gesetzgeber macht die Entscheidung nicht daran fest, wer ein
Blaulicht verdient, sondern an bestimmten und durchaus sinnvollen
Kriterien. Bei einer Ausnahmegenehmigung wird man also begründen
müssen, warum die Regelung "Blaulicht nur mit Horn" (deren Sinn ich im
übrigen in diesem Thread IIRC schon einmal begründet habe - das
Blaulicht soll eben kein "cooler" Gelblichtersatz sein) in diesem
Falle nicht gelten soll. "Die BAG ist eine Behörde" reicht dafür nicht
aus.

> Aber das BAG handelt nun mal hoheitlich, der ADAC nicht.

_Jede_ Behörde handelt (auch) hoheitlich. Bekommen die jetzt alle
Blaulicht? :)

>> aus dem Stehgreif heraus bin ich da jetzt nicht soo fit, aber evtl.
>> solltest Du mal gezielt nach den hoheitlichen Befugnissen der
>> Forstbehoerden googlen, Du wirst Dich vermutlich wundern...
>
> Ich auch nicht. Aber mir fielen auch auf Anhieb gerade keine Hoheitsrechte
> ein wofür die Forstverwaltung zwingend Blaulicht braucht (Reh verfolgen?).

Wilderer stellen (obwohl das vermutlich eher der Jagdschutz wäre).

-thh

Christian Schumacher

unread,
May 29, 2003, 6:23:06 AM5/29/03
to
Hallo,

Thomas Hochstein schrieb in de.etc.notfallrettung:

> "Dennis Panske" <dennis...@gmx.de> scripsit/wrote:

> > Nee, bestimmt nicht. Das DRK wird auch wohl eher hoheitlich handeln
> > als das Grünflächenamt.
>
> Das DRK ist ein privater Verein, ganz genau wie der ADAC (der übrigens
> mit der ADAC Luftrettung gGmbH auch im RD tätig ist). Das
> Grünflächenamt kann hingegen durchaus einmal hoheitlich handeln.

Wie war das noch gleich mit der Übertragung von entsprechenden Rechten
an Privatpersonen? So dunkel habe ich da z.B. die Beauftragung eines
Abschleppunternehmens, einen verbotswidrig geparkten Wagen abzuschleppen
und ähnliches im Hinterkopf. Oder was das eine ganz andere Baustelle des
Verwaltungsrechts?

--
Gruß
Christian

Michael Lammers

unread,
May 29, 2003, 6:46:05 AM5/29/03
to
Thomas Hochstein <t...@inter.net>
tippte im Beitrag
den.2003052...@dragonfly.akallabeth.de :

> "Dennis Panske" <dennis...@gmx.de> scripsit/wrote:


>
>>> aus dem Stehgreif heraus bin ich da jetzt nicht soo fit, aber evtl.
>>> solltest Du mal gezielt nach den hoheitlichen Befugnissen der
>>> Forstbehoerden googlen, Du wirst Dich vermutlich wundern...
>>
>> Ich auch nicht. Aber mir fielen auch auf Anhieb gerade keine
>> Hoheitsrechte ein wofür die Forstverwaltung zwingend Blaulicht
>> braucht (Reh verfolgen?).
>
> Wilderer stellen (obwohl das vermutlich eher der Jagdschutz wäre).

Nee, das ist tatsächlich eine der Aufgaben der Forstämter. Die Förster
sind in etlichen Bundesländern nicht nur Hilfsbeamte der
Staatsanwaltschaft sondern auch expliziet berechtigt, ihre Schusswaffe
bei der Strafverfolgung zu benutzen.
BTW: auch das mitnehmen eines gefunden Geweihes ist Wilderei!
So weit ich mich erinnern kann, gabs doch auch mal ne Bestimmung von
wegen grüner RKL für den Forst. Weiss da jemand genaueres, z.B. Sinn und
Zweck?

MfG

Michael


Christian Schumacher

unread,
May 29, 2003, 6:54:50 AM5/29/03
to
Hallo,

Michael Lammers schrieb in de.etc.notfallrettung:

> So weit ich mich erinnern kann, gabs doch auch mal ne Bestimmung von
> wegen grüner RKL für den Forst. Weiss da jemand genaueres, z.B. Sinn
> und Zweck?

Tarnung.

--
Gruß & SCNR
Christian

Oliver Gabriel

unread,
May 29, 2003, 9:40:29 AM5/29/03
to

"Markus Z." <webm...@forum-der-notfallmedizin.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bb3dao$563lb$1...@ID-190233.news.dfncis.de...

> > Ist das mit der blauen nicht genauso? Ich erinnere mich dunkel das
> > "blaue RKL zum Absichern von Gefahren und Unfallstellen" zulaessig ist,
> > nur in Verbindung mit dem Signalhorn Wegerechte einraeumt. Also in der
> > grauen Theorie ginge es .... Nur habe ich schon mit 'ner gelben
> > diskutieren muessen. Blau waere wohl richtig Stress geworden ....
>
> Nicht ganz, das blaue Blinklicht geniest da wieder nen anderen Status, da
> Behörden etc. vorbehalten!
>
> Ausserdem ist ein Blaulicht im KFZ immer genehmigungspflichtig (in einigen
> fällen nicht mal eintragunspflichtig, z.B.
> haben in München einige Polizisten einen Kojak im Auto, das sie im Notfall
> schneller zur Wache kommen können.),


Ich habe mein Blaulicht eintragen lassen müssen (OrgL). Im Brief und im
Schein. Ist es bei der Polizei anders? Müssen die es nicht eintragen?

gruss, oli


Thomas Hochstein

unread,
May 29, 2003, 9:53:23 AM5/29/03
to
"Michael Lammers" <Michael...@ePost.de> scripsit/wrote:

>> Wilderer stellen (obwohl das vermutlich eher der Jagdschutz wäre).
>
> Nee, das ist tatsächlich eine der Aufgaben der Forstämter. Die Förster
> sind in etlichen Bundesländern nicht nur Hilfsbeamte der
> Staatsanwaltschaft sondern auch expliziet berechtigt, ihre Schusswaffe
> bei der Strafverfolgung zu benutzen.

Ah, dann war mein erster Gedanke doch richtig.

> So weit ich mich erinnern kann, gabs doch auch mal ne Bestimmung von
> wegen grüner RKL für den Forst. Weiss da jemand genaueres, z.B. Sinn und
> Zweck?

Nein, da muß ich leider passen. Nie davon gehört, nie gesehen.

-thh

Markus Z.

unread,
May 29, 2003, 2:46:31 PM5/29/03
to
> Wie war das noch gleich mit der Übertragung von entsprechenden Rechten
> an Privatpersonen? So dunkel habe ich da z.B. die Beauftragung eines
> Abschleppunternehmens, einen verbotswidrig geparkten Wagen abzuschleppen
> und ähnliches im Hinterkopf. Oder was das eine ganz andere Baustelle des
> Verwaltungsrechts?

Was jetzt wieder die Frage aufwirft, warum die dann kein Blaulicht bekommen!

*zwinker*

Also ne Hoheitliche Aufgabe befugt nicht automatisch zum Benutzen des
Blaulichtes, darüber
sind wir uns doch sicherlich einig!


Markus Z.

unread,
May 29, 2003, 2:47:31 PM5/29/03
to

"Christian Schumacher" <C.Schu...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bb4oth$qnc$1...@piggy.rz.tu-ilmenau.de...

> Hallo,
>
> Michael Lammers schrieb in de.etc.notfallrettung:
>
> > So weit ich mich erinnern kann, gabs doch auch mal ne Bestimmung von
> > wegen grüner RKL für den Forst. Weiss da jemand genaueres, z.B. Sinn
> > und Zweck?
>
> Tarnung.

*LOL*

Genau, und die Bundeswehr bekommt dann Blinklichter in Flecktarn! *FG*


Markus Z.

unread,
May 29, 2003, 2:48:40 PM5/29/03
to
> Ich habe mein Blaulicht eintragen lassen müssen (OrgL). Im Brief und im
> Schein. Ist es bei der Polizei anders? Müssen die es nicht eintragen?

Ich weiß es von nem Bekannten, der war bei der ZEG (Zivile Eingreif Truppe)
und die hatten das im Auto, mußte auch net eingtragen werden.

Ob und inwieweit sich das jetzt allg. gültig macht ist wiederum die Frage!


Goetz Schultz

unread,
May 29, 2003, 2:57:16 PM5/29/03
to
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Markus Z. wrote:
>
> Das Gelblich hingegen kann ich da ruhig liegen haben, das interessiert
> wiederum keine Sau!
>
>

Hmmm, das hatte der Kollege in Gruen ein wenig anders gesehen. Das die
gelbe RKL bei mir Mangels Platz auf der Konsole stand, brubbelte er was
rum von "unzulaessig und betriebsbereit", obwohl das Kabel 10 cm vom
Strom entfernt war (was ihn dann auch dazu gebracht hat endlich still zu
sein).
War jedenfalls ein Spass ihn Abzubuersten .... <veg>

Cheers,

Goetz


- --
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Dirk M. Zebisch

unread,
May 29, 2003, 3:28:53 PM5/29/03
to
Hi,

>Genau, und die Bundeswehr bekommt dann Blinklichter in Flecktarn! *FG*
>
>
>

Für Nachtmärsche gab es früher so kleine gelbe Blinklichter zum auf den
Helm schrauben... Habe mich vorher immer gefragt, wofür im Stahlhelm das
Loch mit Gewinde war.

Da war nichts mit Tarnung!

Die heutigen Helme haben dieses Loch nicht mehr...

CU

Dirk

Heiko Rittelmeier

unread,
May 29, 2003, 3:54:08 PM5/29/03
to
On Tue, 27 May 2003 21:22:41 GMT, petraehle...@spamgourmet.com
(Petra Ehlers) wrote:

>
>Weiß jemand wofür Mautkontrolleure Blaulicht benötigen? Da gibts doch
>was mit Menschenleben und höchster Eile... aber LKW-Maut-Kontrollen???
>

Ich fahre zur Zeit ca. 1.000 km Autobahn pro Woche und habe es in den
letzten Monaten mehrfach erlebt, dass das BAG zum Beispiel zur
Absichterung an Unfallstellen oder auch zur Stauabsicherung eingesetzt
wurden.

Einmal habe ich es auch erlebt, dass ein BAG-Fahrzeug mit Gelblicht
beim VU Hilfe geleistet hat während ein zweiter mit Blaulich weiter
vorne den Stau abgesichert hat.

Vorbildlich...


Viele Grüße,

Heiko
--
http://www.computerbetrug.de - Gegen Straftaten im Internet
http://www.dialerhilfe.de - Gegen unseriöse 0190-Dialer

sp...@crisu.de

Heiko Rittelmeier

unread,
May 29, 2003, 3:52:10 PM5/29/03
to
On Wed, 28 May 2003 00:14:35 +0200, "Marcus Michel"
<marcus...@kraftfahrer-unfallhilfe.de> wrote:

>Eigentlich haben die zum Anhalten zur Kontrolle von LKWs Gelblicht, wobei
>mir persönlich noch nie klar war, wo gesetzlich geregelt ist, dass Gelblicht
>STOP heißt.
>

Das heißt es auch nicht.
Aber es gibt mind. ein Urteil dazu, dass Blaulicht mit Horn zusammen
eine verbindliche Anhalteweisung darstellen. Da war mal ein Fall, als
ein Fahrzeugführer meinte, eine hinter ihm herfahrende Polizeistreife
mit "Blauhorn" habe er nicht als Anhalteaufforderung verstanden.
Das wurde dann IIRC recht hochgerichtlich entschieden. Fragt mich aber
bitte nicht nach dem Aktenzeichen...

Heiko Rittelmeier

unread,
May 29, 2003, 3:48:39 PM5/29/03
to
On Wed, 28 May 2003 08:59:43 +0200, Nikos Killas
<nos...@kreuzretter.de> wrote:

>Wobei, ich die BAG nur in kombination mit den grün-weissen gesehen habe,
>wenn die z.B. einen Parkplatz fast komplett für Ihre Kontrollen besetzen;)
>

Das war vor allem zu der Zeit, als das BAG noch keine verbindliche
Anhaltebefugnis hatte. Damals mußte die Pol die Fahrzeuge anhalten,
die dann vom BAG kontrolliert wurden. Mittlerweile halten die selber
an.

Heiko Rittelmeier

unread,
May 29, 2003, 3:49:29 PM5/29/03
to
On Wed, 28 May 2003 01:19:51 +0200, Frank Scheffski
<fsche...@t-online.de> wrote:

>Offensichtlich wurde/wird komplett von gelb auf blau umgestellt.

Den Eindruck habe ich auch. Zumindest sieht man zunehmend BAG-Fahrzeug
mit Blaulicht.

Goetz Schultz

unread,
May 29, 2003, 5:00:41 PM5/29/03
to
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Christian Schumacher wrote:
> Hallo,
>
> Michael Lammers schrieb in de.etc.notfallrettung:
>
>
>>So weit ich mich erinnern kann, gabs doch auch mal ne Bestimmung von
>>wegen grüner RKL für den Forst. Weiss da jemand genaueres, z.B. Sinn
>>und Zweck?
>
>
> Tarnung.
>

Cool. Muss ich hier mal vorbringen. Gruene RKL ist hier den Aerzten im
Not(fall)dienst vorbehalten. Hat aehnliche Befugnisse wie blau, nur ist
der Verkehrsteilnehmer nicht gehalten "brachial" den Weg zu raeumen.

Cheers,

Goetz

- --
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Sebastian Posner

unread,
May 29, 2003, 5:19:16 PM5/29/03
to
Heiko Rittelmeier meinte kundzutun:

> Zumindest sieht man zunehmend BAG-Fahrzeug
> mit Blaulicht.

Ack.

Sebastian
--
"Ja der weiße Mann aus Texas / Brät den Teufel heut am Spieß,
Und alle, die ein anderes Lied singen / grillt der Mann im Fegefeuer mit"
Fink feat. Peter Lohmeyer / Bagdad Blues ( Der weiße Mann aus Texas)

Dennis Panske

unread,
May 29, 2003, 6:26:52 PM5/29/03
to
Thomas Hochstein schrieb:

> Das DRK ist ein privater Verein, ganz genau wie der ADAC (der übrigens
> mit der ADAC Luftrettung gGmbH auch im RD tätig ist).

Das DRK ist aber eine im KatS anerkannte HiOrg. Und handelt durchaus
vergleichbar-hoheitlich.
Und zum Hubschrauber: der kann dann ja gern sein Blaulicht haben :-)

> Das Grünflächenamt kann hingegen durchaus einmal hoheitlich handeln.

Was äußerste Seltenheit sein dürfte. Mir fiele gerade kein Beispiel ein.

> Jede Behörde handelt (auch) hoheitlich. Bekommen die jetzt alle
> Blaulicht? :)
Du sagst es: AUCH hoheitlich. Viele tun es eben nicht. Es gibt genügend
Behörden die überwiegend rein fiskalisch handeln, beratend tätig werden etc.
bzw. zumindest keine Behörden der Eingriffsverwaltung sind. Es dürfte z.B.
kaum Sinn machen, die Fahrzeuge des Landesamtes für Datenverarbeitung und
Statistik mit Sonderrechten ins Rennen zu schicken.

Gruß
Dennis

Dennis Panske

unread,
May 29, 2003, 6:31:48 PM5/29/03
to
Christian Schumacher schrieb:

> Wie war das noch gleich mit der Übertragung von entsprechenden Rechten
> an Privatpersonen? So dunkel habe ich da z.B. die Beauftragung eines
> Abschleppunternehmens, einen verbotswidrig geparkten Wagen
> abzuschleppen und ähnliches im Hinterkopf. Oder was das eine ganz
> andere Baustelle des Verwaltungsrechts?

Ja, andere Baustelle. Das was du meinst ist der klassische Fall der
Ersatzvornahme. Hier überträgt die Behörde keine Rechte auf den
Abschleppunternehmer (als Beliehener), sondern schließt mit ihm einen
privatrechtlichen Werkvertrag und holt sich das Geld im Rahmen des
öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs vom Falschpaker zurück.

Gruß
Dennis

Marcus Michel

unread,
May 29, 2003, 7:37:28 PM5/29/03
to
Goetz Schultz schrieb:

> Cool. Muss ich hier mal vorbringen. Gruene RKL ist hier den Aerzten


Wo ist denn hier?

Gruß Sugus
--
Marcus Michel
www.Kraftfahrer-Unfallhilfe.de
www.Feuerwehr-Heddesheim.de


Marcus Michel

unread,
May 29, 2003, 7:39:16 PM5/29/03
to
Heiko Rittelmeier schrieb:

> Ich fahre zur Zeit ca. 1.000 km Autobahn pro Woche und habe es in den
> letzten Monaten mehrfach erlebt, dass das BAG zum Beispiel zur
> Absichterung an Unfallstellen oder auch zur Stauabsicherung eingesetzt
> wurden.
>
> Einmal habe ich es auch erlebt, dass ein BAG-Fahrzeug mit Gelblicht
> beim VU Hilfe geleistet hat während ein zweiter mit Blaulich weiter
> vorne den Stau abgesichert hat.

Verrätst Du mir, wo das war?

Thomas Hochstein

unread,
May 29, 2003, 8:46:18 PM5/29/03
to
"Dennis Panske" <dennis...@gmx.de> scripsit/wrote:

>> Das DRK ist ein privater Verein, ganz genau wie der ADAC (der übrigens
>> mit der ADAC Luftrettung gGmbH auch im RD tätig ist).
>
> Das DRK ist aber eine im KatS anerkannte HiOrg. Und handelt durchaus
> vergleichbar-hoheitlich.

Nein, das tut das DRK nicht. Der Katastrophenschutz schon - aber der
ist trotz der Mitwirkung des DRK dort nun nicht mit dem DRK identisch.

>> Das Grünflächenamt kann hingegen durchaus einmal hoheitlich handeln.
>
> Was äußerste Seltenheit sein dürfte. Mir fiele gerade kein Beispiel ein.

Wie soll es denn sonst handeln, wenn nicht hoheitlich, sprich
öffentlich-rechtlich? :) --- Und eine Zuständigkeit für die
Überwachung und Genehmigung von - bspw. - Baumfällarbeiten (Stichwort
Baumschutzsatzung) halte ich nicht für besonders weit hergeholt.

>> Jede Behörde handelt (auch) hoheitlich. Bekommen die jetzt alle
>> Blaulicht? :)
>
> Du sagst es: AUCH hoheitlich. Viele tun es eben nicht. Es gibt genügend
> Behörden die überwiegend rein fiskalisch handeln, beratend tätig werden etc.
> bzw. zumindest keine Behörden der Eingriffsverwaltung sind.

Das stimmt. Aber auch die Leistungsverwaltung handelt hoheitlich ...
Das kann wohl kaum ein Kriterium dafür sein, dass Blaulicht ohne Horn
genehmigt wird (typische Behörden der Eingriffsverwaltung bekommen das
nämlich nicht *g*).

> Es dürfte z.B.
> kaum Sinn machen, die Fahrzeuge des Landesamtes für Datenverarbeitung und
> Statistik mit Sonderrechten ins Rennen zu schicken.

Och, für den Datenschutz oder das CERT ... *bg*

-thh

Markus Scholz

unread,
May 30, 2003, 1:48:13 AM5/30/03
to

"Marcus Michel" <marcus...@kraftfahrer-unfallhilfe.de> schrieb...

> Wo ist denn hier?

.uk?

CU Markus

Thomas Hochstein

unread,
May 30, 2003, 2:42:56 AM5/30/03
to
"Dennis Panske" <dennis...@gmx.de> scripsit/wrote:

>> Und an Pannen- und Unfallstellen. Wäre ich der ADAC, würde ich mir die
>> Ausnahmegenehmigung besorgen, schauen, wie die begründet ist, und
>> unter Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz dasselbe für meine
>> Fahrzeuge herausholen. :)
>
> Wen willst du denn hier vergleichen? Den ADAC (=Verein) und das BAG
> (=Behörde)? Das ist nichts was man miteinander vergleichen könnte....

Ich vergleiche Fahrzeuge, deren Halter Bedarf an einer
Ausnahmegenehmigung für blaues Blinklicht ohne Einsatzhorn haben. Das
ist regelmäßig für niemanden vorgesehen, auch nicht für Behörden -
nicht für die Feuerwehr, nicht die Polizei und auch nicht den Zoll
oder sonstwen. Denn blaues Blinklicht soll eben *nicht* zur bloßen
Absicherung verwendet werden - dafür ist gelbes Blinklicht vorgesehen
-, sondern für Wegerechtsfahrzeuge, also solche, die ggf. ihren
Vorrang deutlich machen müssen (und die können es dann auch als
Absicherung verwenden, damit sie nicht noch Gelblicht zusätzlich
brauchen).

Also muss es einen Grund geben, dass das BAG nicht mit Gelblicht leben
kann, sondern Blaulicht braucht. "Wir sind eine Behörde" ist dieser
Grund sicherlich nicht.

>> Ob's wirklich so sinnvoll ist, Fahrzeuge der RegTP, des Försters, ...
>> mit Blaulicht auszurüsten, nur weil die hoheitliche Aufgaben
>> wahrnehmen?
>
> Hoheitliches Handeln ist doch schon das bloße Stoppen eines LKW zwecks
> Kontrolle.

Ja, und? Dafür gibt es Anhaltesignalgeber und Anhältestäbe.

> Und ich bin noch nie von einem Förster angehalten worden.

Das kommt vielleicht noch. :)

> Ich sehe das mal so: besser das BAG ist in der Lage ohne große
> Eigengefährdung eigenständig zu handeln als kostbare Einsatzkräfte der
> Polizei zu binden!

Und das geht nur mit Blaulicht? Seit wann ist Blaulicht ein
Anhaltesignal? *wunder*

-thh

Thomas Hochstein

unread,
May 30, 2003, 2:42:53 AM5/30/03
to
Heiko Rittelmeier <h...@mayl.de> scripsit/wrote:

> Ich fahre zur Zeit ca. 1.000 km Autobahn pro Woche und habe es in den
> letzten Monaten mehrfach erlebt, dass das BAG zum Beispiel zur
> Absichterung an Unfallstellen oder auch zur Stauabsicherung eingesetzt
> wurden.

Ach, und das geht nur mit Blaulicht? Das wäre aber auch für andere
Fahrzeug (ADAC, Bau- und Betriebsdienst) wichtig zu wissen.

> Einmal habe ich es auch erlebt, dass ein BAG-Fahrzeug mit Gelblicht
> beim VU Hilfe geleistet hat während ein zweiter mit Blaulich weiter
> vorne den Stau abgesichert hat.
>
> Vorbildlich...

Die Absicherung - sicherlich. Die Verwendung von Blaulicht (ohne
Einbau eines Horns) zu Absicherungszwecken (ich verstehe immer noch
nicht, wo dafür der Bedarf liegt, und wenn es den gibt, warum der sich
auf das BAG beschränken soll) - sicherlich nicht.

-thh

Thomas Hochstein

unread,
May 30, 2003, 2:42:58 AM5/30/03
to
"Marcus Michel" <marcus...@kraftfahrer-unfallhilfe.de> schrieb:

> Wo ist denn hier?

| From: Goetz Schultz <nos...@goetz.co.uk>
^^ Da, darf man vermuten.

Und in Großbritannien ist das tatsächlich so, wenn ich mich recht an
einen alten Artikel in der "Rettungsdienst" erinnere.

-thh

Thomas Hochstein

unread,
May 30, 2003, 2:42:51 AM5/30/03
to
Heiko Rittelmeier <h...@mayl.de> scripsit/wrote:

> Aber es gibt mind. ein Urteil dazu, dass Blaulicht mit Horn zusammen
> eine verbindliche Anhalteweisung darstellen.

Was für ein Unsinn! - entschuldige [1]. Aber Blaulicht mit Horn
bedeutet die Verpflichtung, einem Fahrzeug unverzüglich freie Bahn zu
schaffen. Das heißt nicht notwendig "anhalten" - langsam und rechts
fahren kann genügen - und anzuhalten kann ggf. sogar kontraproduktiv
sein, wenn das Vorrangfahrzeug nicht vorbei kann.

> Da war mal ein Fall, als
> ein Fahrzeugführer meinte, eine hinter ihm herfahrende Polizeistreife
> mit "Blauhorn" habe er nicht als Anhalteaufforderung verstanden.

Das würde ich auch nicht so verstehen. (Es gibt IMHO auch keinen
Bedarf an einer solchen Regelung - das mit Blaulicht und Horn fahrende
Fahrzeug muss ja vorbeigelassen werden, und von vorne kann man das
Fahrzeug dann ganz normal mit Signalgeber oder Kelle rauswinken,
fertig. Da muss man nichts umdefinieren.)

-thh

[1] Nicht von Dir, sondern von dem Gericht, dass das ggf. so
entschieden hat.

Heiko Rittelmeier

unread,
May 29, 2003, 4:45:31 PM5/29/03
to
On Thu, 29 May 2003 12:23:06 +0200, Christian Schumacher
<C.Schu...@gmx.de> wrote:

>
>Wie war das noch gleich mit der Übertragung von entsprechenden Rechten
>an Privatpersonen? So dunkel habe ich da z.B. die Beauftragung eines
>Abschleppunternehmens, einen verbotswidrig geparkten Wagen abzuschleppen
>und ähnliches im Hinterkopf. Oder was das eine ganz andere Baustelle des
>Verwaltungsrechts?

Da ist doch der Abschlepper eh nur Erfüllungsgehilfe.
Der Verwaltungsakt wird durch den Polizisten gesetzt.

Dennis Panske

unread,
May 30, 2003, 10:45:15 AM5/30/03
to
Hallo,

Thomas Hochstein schrieb:

> Ich vergleiche Fahrzeuge, deren Halter Bedarf an einer
> Ausnahmegenehmigung für blaues Blinklicht ohne Einsatzhorn haben. Das
> ist regelmäßig für niemanden vorgesehen, auch nicht für Behörden -
> nicht für die Feuerwehr, nicht die Polizei und auch nicht den Zoll
> oder sonstwen. Denn blaues Blinklicht soll eben *nicht* zur bloßen
> Absicherung verwendet werden - dafür ist gelbes Blinklicht vorgesehen
> -, sondern für Wegerechtsfahrzeuge, also solche, die ggf. ihren
> Vorrang deutlich machen müssen (und die können es dann auch als
> Absicherung verwenden, damit sie nicht noch Gelblicht zusätzlich
> brauchen).

Stimmt! Ich möchte auch nicht anzweifeln dass es eigentlich nicht sein
kann/darf, dass Fahrzeuge nur mit Blaulicht rumfahren. Aber wenn denn dann
schon falsch, dann wenigstens noch in Maßen. Deshalb meine Begründung "BAG
vor ADAC". Nicht zuletzt wegen des Arguments "keine Gleichbehandlung im
Unrecht".

> Also muss es einen Grund geben, dass das BAG nicht mit Gelblicht leben
> kann, sondern Blaulicht braucht. "Wir sind eine Behörde" ist dieser
> Grund sicherlich nicht.

Richtig. Der Behördenstatus rechtfertigt keine rechtswidrige(!) Benutzung
des Blaulichts.

>> Und ich bin noch nie von einem Förster angehalten worden.
> Das kommt vielleicht noch. :)

Da freu ich mich schon drauf! :-)


>> Ich sehe das mal so: besser das BAG ist in der Lage ohne große
>> Eigengefährdung eigenständig zu handeln als kostbare Einsatzkräfte
>> der Polizei zu binden!
>
> Und das geht nur mit Blaulicht? Seit wann ist Blaulicht ein
> Anhaltesignal? *wunder*

Nee, ganz sicher nicht. Aber die haben doch diesen "Bitte folgen"-Schriftzug
hinten dran. Und der fällt natürlich mit Blaulicht viel besser auf (das ist
nicht meine Meinung!). Und so kann man doch viel besser auf Polizei machen.
Ein Wort noch zum Anhaltestab: wäre sicherlich eine Alternative, aber
gestaltet sich schwierig:
Im Normalfall winkt man den anzuhalten PKW/LKW von der Beifahrerseite aus
auf den nächsten Parkplatz. Das dürfte nur schwierig werden, wenn (wie vor
wenigen Wochen noch gesehen) der BAG-Wagen mit nur einer Person besetzt
ist...
Glücklich ist da wer lange Arme hat ;-)

Gruß
Dennis

Heiko Rittelmeier

unread,
May 30, 2003, 11:05:47 AM5/30/03
to
On Fri, 30 May 2003 01:39:16 +0200, "Marcus Michel"
<marcus...@kraftfahrer-unfallhilfe.de> wrote:

>> Einmal habe ich es auch erlebt, dass ein BAG-Fahrzeug mit Gelblicht
>> beim VU Hilfe geleistet hat während ein zweiter mit Blaulich weiter
>> vorne den Stau abgesichert hat.
>
>Verrätst Du mir, wo das war?
>

Klar. A9 oder A8 zwischen Nürnberg und Salzburg. Genauer gehts aber
leider nicht.

Heiko Rittelmeier

unread,
May 30, 2003, 11:04:57 AM5/30/03
to
On Fri, 30 May 2003 08:42:51 +0200, Thomas Hochstein <t...@inter.net>
wrote:

>> Aber es gibt mind. ein Urteil dazu, dass Blaulicht mit Horn zusammen
>> eine verbindliche Anhalteweisung darstellen.
>
>Was für ein Unsinn! - entschuldige [1]. Aber Blaulicht mit Horn
>bedeutet die Verpflichtung, einem Fahrzeug unverzüglich freie Bahn zu
>schaffen. Das heißt nicht notwendig "anhalten" - langsam und rechts
>fahren kann genügen - und anzuhalten kann ggf. sogar kontraproduktiv
>sein, wenn das Vorrangfahrzeug nicht vorbei kann.
>

Da brauchen wir nicht streiten. Die Idee kam ja auch nicht von mir.

Ich seh schon, Recherche tut Not. ;-)
Ich suche mal den Urteilstext und das Aktenzeichen. Wird aber vor
Montag nix.

>> Da war mal ein Fall, als
>> ein Fahrzeugführer meinte, eine hinter ihm herfahrende Polizeistreife
>> mit "Blauhorn" habe er nicht als Anhalteaufforderung verstanden.
>
>Das würde ich auch nicht so verstehen. (Es gibt IMHO auch keinen
>Bedarf an einer solchen Regelung - das mit Blaulicht und Horn fahrende
>Fahrzeug muss ja vorbeigelassen werden, und von vorne kann man das
>Fahrzeug dann ganz normal mit Signalgeber oder Kelle rauswinken,
>fertig. Da muss man nichts umdefinieren.)
>

Sehe ich genauso. Auch hier brauchen wir mangels differierender
Meinungen nicht diskutieren. Ich such mal das Urteil und poste das
hier...

>[1] Nicht von Dir, sondern von dem Gericht, dass das ggf. so
>entschieden hat.

Das habe ich schon so verstanden. War ja auch - wie gesagt - nicht
meine Idee.

Heiko Rittelmeier

unread,
May 30, 2003, 11:07:42 AM5/30/03
to
On Fri, 30 May 2003 08:42:53 +0200, Thomas Hochstein <t...@inter.net>
wrote:

>


>Ach, und das geht nur mit Blaulicht? Das wäre aber auch für andere
>Fahrzeug (ADAC, Bau- und Betriebsdienst) wichtig zu wissen.
>

Nein, das geht sicher nicht nur mit Blaulicht.
Ich sage ja auch nicht, dass ich das für gut halte. Erlebt habe ich
das halt so und es passt in die aktuelle Diskussion.

>> Vorbildlich...
>
>Die Absicherung - sicherlich. Die Verwendung von Blaulicht (ohne
>Einbau eines Horns) zu Absicherungszwecken (ich verstehe immer noch
>nicht, wo dafür der Bedarf liegt, und wenn es den gibt, warum der sich
>auf das BAG beschränken soll) - sicherlich nicht.
>

Full ACK.

Irgendeine Rechtsgrundlage gibt es aber sicherlich für den
Blaulichteinbau.

Manuel Schmidt

unread,
May 30, 2003, 11:33:54 AM5/30/03
to

"Heiko Rittelmeier" <h...@mayl.de> schrieb

> Irgendeine Rechtsgrundlage gibt es aber sicherlich für den
> Blaulichteinbau.

Ggf. muesste mal jemand ein BAG-Fahrzeug kontrollieren.
Vielleicht steht ja was im Fahrzeugschein:
"Blaues Blinklicht gemaes §§ X und Y sowie Ausnahme-
genehmigung soundso"
;-)


Gruesse

Manuel

Sebastian Posner

unread,
May 30, 2003, 12:10:43 PM5/30/03
to
Thomas Hochstein meinte kundzutun:

>
>> Es dürfte z.B.
>> kaum Sinn machen, die Fahrzeuge des Landesamtes für Datenverarbeitung und
>> Statistik mit Sonderrechten ins Rennen zu schicken.
>
> Och, für den Datenschutz oder das CERT ... *bg*

Jawoll! CERT-Mobil mit Sonder zum nächsten Kaffehändler, akute
Koffeinunterversorgung befürchtet *g*

Dirk Schneider

unread,
May 30, 2003, 1:54:57 PM5/30/03
to
"Thomas Hochstein" <t...@inter.net> schrieb:

> Und das geht nur mit Blaulicht? Seit wann ist Blaulicht ein
> Anhaltesignal? *wunder*

Ist aber doch nicht unüblich. Zumindest zur Unterstützung, da viele
Leute sich von dem "STOP-POLIZEI" im Rückspiegel oft genug nicht
angesprochen fühlen. Was ist eigentlich mit der Zusatz-Leuchte in
Rot, die mal als Neuerung vogesehen war?

Gruß Dirk.

Thomas Hochstein

unread,
May 30, 2003, 1:07:25 PM5/30/03
to
"Dennis Panske" <dennis...@gmx.de> scripsit/wrote:

> Stimmt! Ich möchte auch nicht anzweifeln dass es eigentlich nicht sein
> kann/darf, dass Fahrzeuge nur mit Blaulicht rumfahren.

Na, dann sind wir uns doch einig. :)

>> Also muss es einen Grund geben, dass das BAG nicht mit Gelblicht leben
>> kann, sondern Blaulicht braucht. "Wir sind eine Behörde" ist dieser
>> Grund sicherlich nicht.
>
> Richtig. Der Behördenstatus rechtfertigt keine rechtswidrige(!) Benutzung
> des Blaulichts.

Ich glaube eigentlich nicht, dass es keine Rechtsgrundlage für die
montierten Blaulichter gibt (obwohl, man weiß ja nie ...); da wird
schon die zuständige Behörde (welche wäre das hier eigentlich?) eine
Ausnahmegenehmigung erteilt haben. Aber genau das halte ich für
falsch.

>> Und das geht nur mit Blaulicht? Seit wann ist Blaulicht ein
>> Anhaltesignal? *wunder*
>
> Nee, ganz sicher nicht. Aber die haben doch diesen "Bitte folgen"-Schriftzug
> hinten dran. Und der fällt natürlich mit Blaulicht viel besser auf (das ist
> nicht meine Meinung!). Und so kann man doch viel besser auf Polizei machen.

Keine Frage - ich verstehe ja durchaus, was man sich dabei gedacht
hat. :) Ich halte es nur nicht für richtig.

> Im Normalfall winkt man den anzuhalten PKW/LKW von der Beifahrerseite aus
> auf den nächsten Parkplatz. Das dürfte nur schwierig werden, wenn (wie vor
> wenigen Wochen noch gesehen) der BAG-Wagen mit nur einer Person besetzt
> ist...

Na, das ist ja dann ein besonderes Qualitätsmerkmal ... :-/

-thh
--
Thomas Hochstein * t...@mail.th-h.de * http://www.th-h.de/
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. - RV Weinstraße * http://www.juh-nw.de/

d.e.n-Schreiberliste: <http://den.th-h.de/> - Bist Du schon mit dabei?

Thomas Hochstein

unread,
May 30, 2003, 1:34:16 PM5/30/03
to
Heiko Rittelmeier <h...@mayl.de> scripsit/wrote:

>> Was für ein Unsinn! - entschuldige [1]. Aber Blaulicht mit Horn
>> bedeutet die Verpflichtung, einem Fahrzeug unverzüglich freie Bahn zu
>> schaffen. Das heißt nicht notwendig "anhalten" - langsam und rechts
>> fahren kann genügen - und anzuhalten kann ggf. sogar kontraproduktiv
>> sein, wenn das Vorrangfahrzeug nicht vorbei kann.
>
> Da brauchen wir nicht streiten. Die Idee kam ja auch nicht von mir.

Das dachte ich mir schon fast. :)

-thh

Thomas Hochstein

unread,
May 30, 2003, 1:34:19 PM5/30/03
to
Heiko Rittelmeier <h...@mayl.de> scripsit/wrote:

> Irgendeine Rechtsgrundlage gibt es aber sicherlich für den
> Blaulichteinbau.

Vermutlich eine Ausnahmegenehmigung ...

-thh

Goetz Schultz

unread,
May 30, 2003, 4:29:23 PM5/30/03
to
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Thomas Hochstein wrote:
>
> Und das geht nur mit Blaulicht? Seit wann ist Blaulicht ein
> Anhaltesignal? *wunder*
>
> -thh


Hier in UK halten die Cops nur "von hinten" an. Ich hatte schon ein paar
mal das "Blaulichtgewitter" (die Herren haben 4 blaue Strobos auf dem
Dach und 2 im Kuehler, sowie Springlicht) im rueckspiegel gehabt. In
Verbindung mit dem Blinker Rtg. STandstreifen habe ich da nicht erst den
Highwaycode lesen muessen. Ich denke, wenn man noch ein paar
Gehirnzellen hat, wird man merken das man ranfahren sollte. Das "STOP
POLIZEI" (im Balken auf- und abspringend) habe ich in D'Land immer als
was stoerend empfunden, besonders des Nachts, im Bereich von KH's. Ich
habes immer fuer'n NEF gehalten <veg>

Greetinx aus Schottland :-)

Goetz

- --
Due to the recent cutbacks in the organisation, the light at the end of
the tunnel, has been shut down until further notice.
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=Ee00
-----END PGP SIGNATURE-----

Michael Lammers

unread,
May 31, 2003, 7:01:22 AM5/31/03
to
Oliver Gabriel <oliver....@fbrd.de>
tippte im Beitrag
3ed60...@news.arcor-ip.de :

> Ich habe mein Blaulicht eintragen lassen müssen (OrgL). Im Brief und
> im Schein. Ist es bei der Polizei anders? Müssen die es nicht
> eintragen?

Normalerweise müssen nur fest aufgebaute Anlagen (dazu gehören auch
Steck-RKLs) im KfZ-Schein eingetragen werden. Dort geht es lediglich um
die veränderten Masse über Alles (also um die Höhe des KfZ).
Diese Eintragung hat aber keine Aussagekraft darüber, ob ich SoSi auch
benutzen darf! (Ansonsten hätte ich auch öfters privat mit SoSi fahren
können, hatte mal einen Ex-BOS-PKW, da waren die RKLs auch noch
eingetragen.)
Und umgekehrt braucht eine verdeckte Anlage mit Magnet-RKL auch nicht
eingetragen zu sein, darf aber dennoch legal benutzt werden.

MfG

Michael


Michael Lammers

unread,
May 31, 2003, 7:12:03 AM5/31/03
to
Heiko Rittelmeier <h...@mayl.de>
tippte im Beitrag
29052003.215408.den.$hr-nb$.11...@shavenaar.crisu.de :

> Ich fahre zur Zeit ca. 1.000 km Autobahn pro Woche und habe es in den
> letzten Monaten mehrfach erlebt, dass das BAG zum Beispiel zur
> Absichterung an Unfallstellen oder auch zur Stauabsicherung eingesetzt
> wurden.
>

> Einmal habe ich es auch erlebt, dass ein BAG-Fahrzeug mit Gelblicht
> beim VU Hilfe geleistet hat während ein zweiter mit Blaulich weiter
> vorne den Stau abgesichert hat.

Die sind doch letztes Jahr beim Hochwasser in Dresden auch zum Einsatz
gekommen. Da haben sie, teilweise mit, teilweise ohne Polizei, die
BAB-Abfahrten um Dresden gesperrt.
Hatte mich damals sehr gewundert, da ich immer dacht, die wären nur für
den Güterverkehr zuständig. Auch die Menge von Fzgn. und Personal haben
mich damals stutzig gemacht.
Bei solchen Aktionen ist ne blaue RKL aber sicherlich hilfreicher als ne
gelbe, vielleicht weht der Wind ja auch aus dieser Richtung.

MfG

Michael


Heiko Rittelmeier

unread,
May 31, 2003, 12:24:45 PM5/31/03
to
On Fri, 30 May 2003 19:34:19 +0200, Thomas Hochstein <t...@inter.net>
wrote:

>> Irgendeine Rechtsgrundlage gibt es aber sicherlich für den


>> Blaulichteinbau.
>
>Vermutlich eine Ausnahmegenehmigung ...

Jo.

Genau so stelle ich mir das vor.

Wir basteln eine Regel und unterhöhlen die mit möglichst vielen
Ausnahmen und Zusätzen zu den Ausnahmen.

Genau so soll das sein... :-(

Heiko Rittelmeier

unread,
May 31, 2003, 12:21:20 PM5/31/03
to
On Sat, 31 May 2003 13:12:03 +0200, "Michael Lammers"
<Michael...@ePost.de> wrote:

>Die sind doch letztes Jahr beim Hochwasser in Dresden auch zum Einsatz
>gekommen. Da haben sie, teilweise mit, teilweise ohne Polizei, die
>BAB-Abfahrten um Dresden gesperrt.

Frage: Rechtsgrundlage? *denk*

>Bei solchen Aktionen ist ne blaue RKL aber sicherlich hilfreicher als ne
>gelbe, vielleicht weht der Wind ja auch aus dieser Richtung.
>

Ne Warnbake hätte es da aber auch getan... ;-)

Alexander Hantke

unread,
May 31, 2003, 2:47:38 PM5/31/03
to
Erich Kirchmayer schrieb:

> Die Autos gibt es längst, die kurven hier im Grossruam München
> täglich durch die Gegend. Vorne ein(!) Gelblicht, hinten(!) ein
> schicker, aerodynamischer Blaulichtbalken. Was das wieder soll.....
> (nach hinten wäre Absichern=Gelb besser....)

In dem gelben Mini-Balken stecken keine Kennleuchten sondern eine
Antenne zur Kommunikation mit den Mautgeräten in den LKWs. Ich hab mal
einen Beamten gefragt, weil mir das auch komisch vorkam :)

Gruß,
Alexander


Bernhard Nowotny

unread,
May 31, 2003, 5:04:09 PM5/31/03
to
Michael Lammers wrote:
> Die sind doch letztes Jahr beim Hochwasser in Dresden auch zum Einsatz
> gekommen. Da haben sie, teilweise mit, teilweise ohne Polizei, die
> BAB-Abfahrten um Dresden gesperrt.
> Hatte mich damals sehr gewundert, da ich immer dacht, die wären nur für
> den Güterverkehr zuständig. Auch die Menge von Fzgn. und Personal haben
> mich damals stutzig gemacht.

Katastrophenfall -> Behörde zur Hilfeleistung verpflichtet
(genaueres sicher im Klartext im Sächsischen Katastrophenschutzgesetz,
das dürfte da so drin stehen)

> Bei solchen Aktionen ist ne blaue RKL aber sicherlich hilfreicher als ne
> gelbe, vielleicht weht der Wind ja auch aus dieser Richtung.

Wieso soll Blau da hilfreicher sein?
Wenn ein Auto quer in der Ausfahrt steht, mit Gelblicht gekennzeichnet,
evtl. noch ein paar Verlehrsleitkegel und jemand, der mit dem
Anhaltestab zusätzlich wedelt - dann sollte man davon ausgehen
können, dass das in einer K-Situation schon seine rechtliche
Ordnung hat (in Bayern kann die Polizei anderen Hilfskräften die
Verkehrslenkung übertragen, in Dresden hat sie das auch gemacht).

Servus,


Bernhard

Michael Lammers

unread,
Jun 1, 2003, 7:49:10 AM6/1/03
to
Bernhard Nowotny <bn...@antispam.de>
tippte im Beitrag
3ED918C9...@myspot.de :

> Michael Lammers wrote:
>> Die sind doch letztes Jahr beim Hochwasser in Dresden auch zum
>> Einsatz gekommen. Da haben sie, teilweise mit, teilweise ohne
>> Polizei, die BAB-Abfahrten um Dresden gesperrt.
>> Hatte mich damals sehr gewundert, da ich immer dacht, die wären nur
>> für den Güterverkehr zuständig. Auch die Menge von Fzgn. und
>> Personal haben mich damals stutzig gemacht.
>
> Katastrophenfall -> Behörde zur Hilfeleistung verpflichtet
> (genaueres sicher im Klartext im Sächsischen Katastrophenschutzgesetz,
> das dürfte da so drin stehen)

Ist schon klar, nur auf die bag wäre ich halt nicht gekommen, eher auf
die Autobahnmeisterei. Die unterstützen ja auch sonst bei Sperrungen.

>> Bei solchen Aktionen ist ne blaue RKL aber sicherlich hilfreicher
>> als ne gelbe, vielleicht weht der Wind ja auch aus dieser Richtung.
>
> Wieso soll Blau da hilfreicher sein?

Vielleicht weil, wie auch schon andere dazu anmerkten, für den
Normalbürger blau "amtlicher" ist, mehr Autorität austrahlt?
Das soll nicht heissen, dass das meine Meinung ist.

> Wenn ein Auto quer in der Ausfahrt steht, mit Gelblicht
> gekennzeichnet, evtl. noch ein paar Verlehrsleitkegel und jemand, der
> mit dem
> Anhaltestab zusätzlich wedelt - dann sollte man davon ausgehen
> können, dass das in einer K-Situation schon seine rechtliche
> Ordnung hat (in Bayern kann die Polizei anderen Hilfskräften die
> Verkehrslenkung übertragen, in Dresden hat sie das auch gemacht).

Was allerdings nicht von jedem Verkehrsteilnehmer akzeptiert wird. Wovon
ich aus eigener leidiger FFw-Erfahrung ein Lied singen kann, schlimmer
trifft es zum Beispiel die so genannten "Verkehrskadetten" der
Düsseldorfer Verkehrswacht, wenn sie im Rahmen von Grossveranstaltungen
zur Unterstützung der Polizei eingesetzt werden. Die werden einfach oft
nicht ernst genommen, so ist es auch schon vorgekommen, dass ein
Autofahrer deren Anweisung missachtete und somit auf einer
Radrennstrecke gegen die Rennrichtung fuhr. Erst das Eingreifen der
Polizei beendete sein tuen, m.W. auch längerfristig...


MfG

Michael


Bernhard Nowotny

unread,
Jun 1, 2003, 3:09:25 PM6/1/03
to
Michael Lammers wrote:
> Bernhard Nowotny <bn...@antispam.de>

> > Ordnung hat (in Bayern kann die Polizei anderen Hilfskräften die
> > Verkehrslenkung übertragen, in Dresden hat sie das auch gemacht).
> Was allerdings nicht von jedem Verkehrsteilnehmer akzeptiert wird. Wovon
> ich aus eigener leidiger FFw-Erfahrung ein Lied singen kann, schlimmer

Da kommt mir die Erinnerung an eine Erzählung eines amerikanischen
Feuerwehrlers in misc.emerg-services hoch, der bei so einer
Gelegenheit sein Feuerwehrbeil in die Motorhaube eines unwilligen
Autofahrers versenkt hat. :)

Manuel Schmidt

unread,
Jun 1, 2003, 3:15:01 PM6/1/03
to

"Bernhard Nowotny" <bn...@antispam.de> schrieb

Die Polizei hat eine Pistole am Guertel...
Die FW ein Beil.

Gruesse

Manuel

Henning Koch

unread,
Jun 1, 2003, 4:56:20 PM6/1/03
to
On Thu, 29 May 2003 00:04:19 +0200, "Dennis Panske"
<dennis...@gmx.de> wrote:

>> dann vergleich doch mal das im Rettungsdienst eingesetzte DRK mit dem
>> Gruenflaechenamt. Soll das DRK die Blaulichter vom RTW abschrauben und
>> dafuer das Gruenflaechenamt welche bekommen, um Maeharbeiten an
>> vielbefahrenen Strassen besser absichern zu koennen?

>Nee, bestimmt nicht. Das DRK wird auch wohl eher hoheitlich handeln als das
>Grünflächenamt.

Du scheinst hier eine ziemlich individuelle Interpretation von
'hoheitlich' anzuwengen...

>> Oder den immer wieder vergessenen Unfallhilfswagen eines
>> Verkehrsbetriebes mit Schienenverkehr...
>Ja, wirklich diskussionsfähig... Außerhalb des § 52 III Nr 3 StVZO fielen
>mir da noch diverse Entstördienste der Stadtwerke, der Notfallmanager der DB
>AG (dessen Sinn auch anzuzweifeln ist!)

mal so am Rande gefragt:
sind die Dienstfahrzeuge der Notfallmanager denn nicht als
Uhfallhilfswagen zugelassen?

>Beispiel: ein Wagen der Stadtwerke Köln in einer kaum befahrenen Straße am
>Eigelstein der ohne ersichtliche besondere Eile/Gefahr mit eingeschaltetem
>Blaulicht auf der Straße steht...

ja klar, und warum steht der bloede RTW da mit Blaulicht auf der
Strasse rum?!

tut sich doch garnichts, und von Eile sehe ich auch nichts?!

>> aus dem Stehgreif heraus bin ich da jetzt nicht soo fit, aber evtl.
>> solltest Du mal gezielt nach den hoheitlichen Befugnissen der
>> Forstbehoerden googlen, Du wirst Dich vermutlich wundern...
>Ich auch nicht. Aber mir fielen auch auf Anhieb gerade keine Hoheitsrechte
>ein wofür die Forstverwaltung zwingend Blaulicht braucht (Reh verfolgen?).

Du _solltest_ googlen, Michael hatte Dir ja schon Ansaetze genannt.

Jörg Schwarzenberg

unread,
Jun 1, 2003, 5:52:16 PM6/1/03
to
Hi!

> ich habe gerade bei PlusMinus in der ARD einen Bericht über die neue
> Autobahnmaut f. LKW gesehen. Zu deren Kontrolle gibt es, neben diesen
> Brücken über die Autobahn, auch "mehrere hundert (!) Fahrzeuge für
> mobile Kontrollen".
> Die im Beitrag gezeigten Fahrzeuge (weiß mit blauer Aufschrift BAG;
> Bundesamt f. Güterverkehr oder so)) haben mit eingeschaltetem
> Blaulicht und Anhaltesignalgeber "Mautkontrolle" LKW kontrolliert.
>
> Weiß jemand wofür Mautkontrolleure Blaulicht benötigen? Da gibts doch
> was mit Menschenleben und höchster Eile... aber LKW-Maut-Kontrollen???


StVO §38 (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von
Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur
zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam
fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder
Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Der Anhaltevorgang eines LKWs sollte keine so große Gefahr darstellen, dass
davor gewarnt werden muß. Eine Arbeits_stelle_ vor der gewarnt werden könnte
existiert erst, wenn der LKW angehalten wurde. Die gelben RKLs an den
bisherigen BAG Fahrzeugen sollten wohl nur die Aufmerksamkeit auf den
Anhaltesignalgeber richten. Diese Nutzung ist in der StVO meiner Meinung
nach nicht vorgesehen.


StVO §38 (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten
Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei
Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen
Verbänden verwendet werden.

"Einsatzfahrten" und "Begleitung von Fahrzeugen" (nämlich bis zum nächsten
Parkplatz) passen doch schon viel besser.

Auch an ausländische LKW-Fahrer sollte man denken. Die werden schon recht
schnell mitbekommen haben, dass in Deutschland auf vielen Autos, LKWs und
Baumaschienen gelbe RKL montiert sind. Blaue RKL dagegen findet man nur auf
"besonderen" Autos (Polizei, Feuerwehr...). Für die also ein Grund mehr mal
dem Fahrzeug sicherheithalber zu folgen, obwohl man die lustigen roten
Buchstaben da hinten am Fahrzeug nicht versteht.


Wundert mich eigentlich, dass die Paragraphenreiter dieser Newsgroup dem BAG
nicht noch die gelben RKL streitig machen wollten, wenn sie schon einem
Abschleppwagen nicht zugestehen mit eingeschalteten RKL durch den Stau zu
fahren...

MfG
Jörg Schwarzenberg


Bernhard Nowotny

unread,
Jun 2, 2003, 5:39:54 AM6/2/03
to
Manuel Schmidt wrote:
> "Bernhard Nowotny" <bn...@antispam.de> schrieb

> > Da kommt mir die Erinnerung an eine Erzählung eines amerikanischen
> > Feuerwehrlers in misc.emerg-services hoch, der bei so einer
> > Gelegenheit sein Feuerwehrbeil in die Motorhaube eines unwilligen
> > Autofahrers versenkt hat. :)
> Die Polizei hat eine Pistole am Guertel...

Das wiederum war Gegenstand einer Diskussion unter Amerikanern,
wer denn in den diversen Bundesstaaten eigentlich die
Einsatzleitung innehabe. Trockene Aussage eines Teilnehmers:
"The highway police. They have guns." :)

Michael Puch

unread,
Jun 2, 2003, 1:30:57 PM6/2/03
to

> aus dem Stehgreif heraus bin ich da jetzt nicht soo fit, aber evtl.
> solltest Du mal gezielt nach den hoheitlichen Befugnissen der
> Forstbehoerden googlen, Du wirst Dich vermutlich wundern...
>
Mein zukünftiger Schwiegervater ist Förster, und die Förster dürfen (in RLP)
z.B. auch eine Dienstwaffe führen (nicht nur zur Jagd), da sie polizeiliche
Aufgaben im Forst erfüllen.
AFAIK waren sie zur Zeit der rumänischen Posträuberbanden sogar angehalten,
diese immer mitzuführen.

Weitere Gelegenheiten bei denen die Förster polizeiliche AUfgaben übernehmen
sind z.B. Wildunfälle (die stellen sogar diese Wildschadensbestätigungen
aus), Wilderei, Holzraub, Waldbrand,....

Da könnte man mit Sicherheit sogar Rechtfertigungen für komplette
SoSI-Anlagen draus stricken.

Gruß,

M


Dennis Panske

unread,
Jun 2, 2003, 3:35:52 PM6/2/03
to
Henning Koch schrieb:

>> Nee, bestimmt nicht. Das DRK wird auch wohl eher hoheitlich handeln
>> als das Grünflächenamt.
> Du scheinst hier eine ziemlich individuelle Interpretation von
> 'hoheitlich' anzuwengen...

Nö, eigentlich nicht. Man muss halt nur ein wenig differenzieren. Und
"hoheitlich handeln" ist im engeren Sinne meistens die Eingriffs- und
Leistungsverwaltung. Das Grünflächenamt ist aber überwiegend nur interner
Leistungserbringer der Kommune. Ich denke wir hatten uns insoweit geeinigt,
dass eben nicht die alleinige Befugnis zum hoheitlichen Handeln (=Behörde)
für Blaulicht ausreicht.

> mal so am Rande gefragt:
> sind die Dienstfahrzeuge der Notfallmanager denn nicht als
> Uhfallhilfswagen zugelassen?

Hmm, weiss ich auch nicht. Sonst jemand?

>> Beispiel: ein Wagen der Stadtwerke Köln in einer kaum befahrenen
>> Straße am Eigelstein der ohne ersichtliche besondere Eile/Gefahr mit
>> eingeschaltetem Blaulicht auf der Straße steht...
> ja klar, und warum steht der bloede RTW da mit Blaulicht auf der
> Strasse rum?!
> tut sich doch garnichts, und von Eile sehe ich auch nichts?!

Die RTW-Besatzung holt sich gerade bestimmt nicht ne Curry-Wurst
(hoffentlich). Wenn der Wagen von GEWRheinEnergie da steht, die Arbeiter
rumschlendern, albern und ihr Pausenbrot essen, sieht das nicht sooo
dringend aus. Und normalerweise warnen solche Fahrzeuge meist mit gelber
RKL. Dumm wenn es die aber nicht gibt und nur blaue vorhanden sind.

> Du _solltest_ googlen, Michael hatte Dir ja schon Ansaetze genannt.

Ist doch längst geschehen. Bin aber leider nicht schlauer geworden.

Gruß
Dennis

Henning Koch

unread,
Jun 3, 2003, 4:57:47 AM6/3/03
to
On Mon, 2 Jun 2003 21:35:52 +0200, "Dennis Panske"
<dennis...@gmx.de> wrote:

>Ich denke wir hatten uns insoweit geeinigt,
>dass eben nicht die alleinige Befugnis zum hoheitlichen Handeln (=Behörde)
>für Blaulicht ausreicht.

natuerlich.

die wirkliche Befugnis ergibt sich aus der StVZO.

und hier meine ich wirklich die StV_Z_O, irgendwo in dieser Diskussion
wuerde ja schonmal die Befugnis zur Ausruestung mit der zur Benutzung
durcheinandergewuerfelt usw. (nein, ich schaue jetzt nicht mehr nach
wer das war...)

Heiko Aßmus

unread,
Jun 3, 2003, 2:06:01 PM6/3/03
to
"Armin Ehrbar" <arm...@g-kein-spam.com> schrieb im Newsbeitrag
news:35ef673e4aa559c2...@hamster.fqdn.th-h.de...

> Gebrauchte Blaulichter, die mal zulässig waren, dürften doch nicht
> ihre Zulassung verlieren.

Kennleuchten für blaues Rundumlicht unterliegen der
Bauartgenehmigungspflicht. Erkennbar am E-Prüfzeichen. Sowas erlischt nicht,
hat aber nichts mit dem Auto zu tun, auf das ich es draufschrauben will.

HEIKO


Frank Schweizer

unread,
Jun 4, 2003, 12:23:20 PM6/4/03
to
Petra Ehlers schrieb

> Weiß jemand wofür Mautkontrolleure Blaulicht benötigen?
[...]

Ein nettes Mail ans BAG und schon kurz darauf folgende Antwort:

>>>
Sehr geehrter Herr Schweizer,
Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten:
Die Umrüstung der BAG- Kontrollfahrzeuge von gelben Rundumlicht auf
blaues Rundumlicht erfolgt zur Zeit noch auf der Rechtsgrundlage einer
Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften des § 52 Abs. 3 StVZO gem. § 70
Abs. 1 StVZO durch die Bezirksregierung Köln. Die Änderung des § 52 Abs.
3 Nr. 1 StVZO ist beantragt und in Bearbeitung. Die bisherige
Ausstattung mit gelben Rundumlicht und Anhaltesignalgeber erweist sich
bei mobilen Kontrollen zunehmend als unzureichend. Die Möglichkeit zum
Anhalten von Fahrzeugen aus dem fließenden Verkehr verbessert sich durch
den Einsatz von Blaulicht erheblich. Es führt zu einer besseren
Wahrnehmung der BAG- Fahrzeuge während des Anhaltevorganges durch die
Verkehrsteilnehmer und wird als Licht eines behördlichen Kontroll- bzw.
Einsatzfahrzeuges wahrgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
<<<

Bingo?
Gruß,
Frank.

Heiko Rittelmeier

unread,
Jun 4, 2003, 1:18:51 PM6/4/03
to
On Wed, 4 Jun 2003 18:23:20 +0200, "Frank Schweizer"
<fr...@frank-schweizer.de> wrote:

>
>Bingo?

Applaus!

Henning Koch

unread,
Jun 5, 2003, 6:09:11 AM6/5/03
to
On Wed, 4 Jun 2003 18:23:20 +0200, "Frank Schweizer"
<fr...@frank-schweizer.de> wrote:

>Ein nettes Mail ans BAG und schon kurz darauf folgende Antwort:

[Rechtsgrundlage: Ausnahmegenehmigung, Grund: besseres Anhalten]

>Bingo?

ja.

armes Deutschland.

Erich Kirchmayer

unread,
Jun 5, 2003, 6:23:11 AM6/5/03
to
Hi,

"Henning Koch" <Hennin...@student.uni-dortmund.de> schrieb im
Newsbeitrag news:ke8sdv8frbb5ga9uq...@4ax.com...

> [Rechtsgrundlage: Ausnahmegenehmigung, Grund: besseres Anhalten]

> armes Deutschland.

Vielleicht sollte man diese Ausnahmegenehmigung allen den
Ordnungamtfetischisten zeigen, die der Meinung sind dass KTW kein
Blaulicht brauchen - damit kann man dann besser den RTW "einfangen" den
man nun wegen einem Notfall braucht ;-)


--
Gruß

Erich Kirchmayer


--
Schlaganfall - ein NOTFALL!!
Dieses Posting gibt meine persönliche Meinung wieder. Diese entspricht
nicht zwingend der Meinung meines/meiner Arbeitgeber!


Thomas Hochstein

unread,
Jun 7, 2003, 3:53:41 PM6/7/03
to
"Jörg Schwarzenberg" <schwarzen...@gmx.de> scripsit/wrote:

> Die gelben RKLs an den
> bisherigen BAG Fahrzeugen sollten wohl nur die Aufmerksamkeit auf den
> Anhaltesignalgeber richten. Diese Nutzung ist in der StVO meiner Meinung
> nach nicht vorgesehen.

Die Nutzung als Anhaltesignal - und das ist der Knackpunkt - aber auch
nicht.

Und: Blaulicht kennzeichnet *primär* ein Vorrangfahrzeug (das das
Blaulicht dann ggf. auch zur Warnung verwenden kann), im Ggs. zum
Gelblicht, das nur warnt. Welchen Sinn es machen soll, dem Blaulicht
neben "schnell Platz machen" eine zweite Bedeutung "anhalten" zu
verpassen, entzieht sich meinem Verständnis.

> "Einsatzfahrten" und "Begleitung von Fahrzeugen" (nämlich bis zum nächsten
> Parkplatz) passen doch schon viel besser.

Einsatzfahrten paßt - allerdings dürfte dann nach dem bloßen Wortlaut
auch der KTW auf jeder Fahrt mit Blaulicht fahren. *Sinn* macht das
nicht, und aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt sich
klar, dass damit Einsatzfahrten gemeint sind, auf denen Sonderrechte
in Anspruch genommen werden (es geht um eine Regelung, bei der das -
eigentlich gewünschte) Zuschalten des Einsatzhornes nicht
empfehlenswert ist, um Kriminelle nicht vorzuwarnen oder Patienten
nicht unnötig zu belasten.

"Begleitung von Fahrzeugen" paßt nicht, denn da wird eben nicht
begleitet, sondern angehalten.

> Für die also ein Grund mehr mal
> dem Fahrzeug sicherheithalber zu folgen, obwohl man die lustigen roten
> Buchstaben da hinten am Fahrzeug nicht versteht.

Oder anzuhalten, ja. Ist bestimmt für das NEF ganz toll, wenn man dann
in der Erwartung einer Kontrolle anhält, statt Platz zu machen ...

> Wundert mich eigentlich, dass die Paragraphenreiter dieser Newsgroup dem BAG
> nicht noch die gelben RKL streitig machen wollten, wenn sie schon einem
> Abschleppwagen nicht zugestehen mit eingeschalteten RKL durch den Stau zu
> fahren...

Mich hingegen verwundert ausgesprochen, wie jemand, der selbst ggf.
darauf angewiesen ist, dass Blaulicht erkannt und beachtet wird (das
Horn hört man ja nun oft genug gar nicht - das Problem ist, denke ich,
hinreichend bekannt), einer Inflation von in allen Farben blinkenden
Lichtern das Wort redet, die sich für die *wirklich* bevorrechtigten
Wegenutzer als nachteilig erweisen wird.

Und selbstverständlich hat ein Abschleppwagen nicht mit
eingeschalteten RKL durch den Stau zu fahren; denn Gelblicht soll vor
*Gefahrenstellen* warnen, nicht Abschleppfahrzeugen den Weg bahnen.

Man kann natürlich solange alle Lichtsignale durcheinander verwenden,
bis sie keiner mehr ernstnimmt; der Vorteil daran entzieht sich mir
allerdings. (Mit Geschwindigkeitsbegrenzungen hat man das durch
inflationäre Verwendung ja schon geschafft; der Verkehr fließt idR mit
mind. 20 km/h mehr, und das Mitdenken ist oft schon völlig
abgeschaltet ("wenn da keine Geschwindigkeitsbegrenzung steht, dann
kann ich Vollgas geben").)

-thh
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