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Ausbildungsstand SANITÄTER / FIRST RESPONDER

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Markus Schlosser

unread,
Apr 16, 2003, 2:58:26 AM4/16/03
to
On Mon, 07 Apr 2003 12:47:16 +0200, Christian Sieber wrote:
> Kann mir jemand sagen, was die mindestausbildung
> ist, um sich Sanitäter oder First Responder nennen
> zu dürfen (in Bayern).

Bei uns (RLP) sollen die First Responder mindestens einen
SAN-B Lehrgang abgeschlossen haben und die Ausbildungen
regelmäßig wiederholen. Einige Erfahrung im SAN-Dienst
ist auch wünschenswert.

> Hab auch mal eine 64h San Kurs bei der JUH
> besucht. Die meinten, daß wir jetzt lediglich
> Sanitätshelfer sind und auf gar keinen Fall
> SANITÄTER.

Bei uns darf man sich ab SAN-B Sanitäter nennen.

> Gibt es eigentlich eine genormte Ausbildung
> Sanitäter?

Hier teilt sich die SAN- Ausbildung in drei einzelne
Lehrgänge auf (SAN-A|B|C). Ob das bundesweit einheitlich
ist, oder nur in RLP gilt, weiss ich leider auch nicht.


CU - Markus

Bernhard Nowotny

unread,
Apr 16, 2003, 5:41:21 AM4/16/03
to
Christian Sieber wrote:
> Kann mir jemand sagen, was die mindestausbildung
> ist, um sich Sanitäter oder First Responder nennen
> zu dürfen (in Bayern).

Meiner bescheidenen Meinung (und sogar Meinung des BRK! - siehe
unten -) nach sollte das Soll so aussehen:
- >70h Grundausbildung
- plus spezielle Intensivtraining in bestimmten Notfallsituationen,
Defi, "Einsatztaktik light".
- dazu noch Pflichtpraktika auf dem RTW. Bei uns im Landkreis fahren
auch die Feuerwehr-First-Responder regelmäßig mal auf dem RTW mit,
die Rotkreuz-HvO's natürlich auch. Das lässt sich bei ein bisschen
gutem Willen problemlos organisieren. Und hilft dem gegenseitigem
Verständnis bzw. Kennenlernen => bessere Zusammenarbeit vor Ort.

IMHO sollte es eigentlich aber mindestens ein RD-Helfer-Lehrgang sein
inkl. regelmäßiger RTW-Praktika.

Man darf nicht vergessen, dass "First Responding" eine höchst
anspruchsvolle Tätigkeit ist, da man ja genau die erste
kritische Einsatzphase beherrschen muss und ggf. bereits
wegweisende Entscheidungen trifft.

Und: gerade das First Responding findet ja im eigenen Lebensumfeld
statt, im eigenen Dorf. Die Patienten, die man bereits kennt, sind
deutlich häufiger als bei einer Rettungswache, die ein wesentlich
größeres Einsatzgebiet hat. Das Belastungspotential ist da
ungleich höher, noch dazu, wenn ein First Responder allein
ausrückt. Gerade deshalb ist gute Ausbildung und Einsatzpraxis
sehr wichtig.

Manche verstehen leider den "First Responder" als den schwachen
Arm des Rettungsdienstes und sind mit einer Basis-Ausbildung
völlig zufrieden. :(

"Action" für die Feuerwehr-Jugend und "gute Öffentlichkeitsarbeit"
durch einen schnittig bemalten Blaulicht-PKW sollten nicht das
ausschlaggebende Argument sein. Ich halte auch das Argument
"besser es hilft einer, der ein bisschen was kann, als gar keiner"
für verfehlt in einer organisierten (!) Hilfeleistungskette.

> Hab auch mal eine 64h San Kurs bei der JUH
> besucht. Die meinten, daß wir jetzt lediglich
> Sanitätshelfer sind und auf gar keinen Fall
> SANITÄTER.

Den Begriff "Sanitätshelfer" kenne ich auch als
allgemeine Bezeichnung für einen Menschen, der
als nichtärztlicher Helfer im Fachdienst Sanitätsdienst
eingesetzt wird - unabhängig von der tatsächlichen Ausbildung. [*]

"Sanitätshelfer" als Unter-Begriff für Sanitäter bzw.
als "Helfer des Sanitäters" finde ich schon ziemlich
daneben...

> Gibt es eigentlich eine genormte Ausbildung

> Sanitäter? Oder darf sich jeder mit einem
> Sanitätskurs auch Sani (vom San A bis zum LRA)
> nennen?

"Sanitäter", "Sanitätshelfer", "First Responder",
"Helfer vor Ort", "San A|B|C" sind keine einheitlichen
oder gar geschützten Begriffe.

Du darfst Dich rechtlich jederzeit auch ohne Ausbildung
Sanitäter nennen...

Diese Begriffe und die für die Tätigkeit notwendige
Ausbildung nennt Dir die jeweils gültige Dienstanweisung
(zB. "Ausbildungsvorschrift") Deiner Organisation.

In Bayern gilt da zB. für das BRK die "Richtlinie Helfer vor Ort"
(Landesausschuss der BRK-Bereitschaften, Stand 05/2002), die
dazu folgendes sagt:
| Voraussetzung für die Teilnahme am HvO-Dienst ist der erfolgreiche
| Abschluss der Ausbildungsabschnitte San A und B. Darüber hinaus ist
| ein laufendes Reanimationstraining und die Berechtigung zur
| Frühdefibrillation wünschenswert. Der Nachweis von 15
| durchgeführten Notfalleinsätzen (als 3. Mann auf dem RTW) ist
| durch den Bereitschaftsleiter vor Beginn der Tätigkeit als
| Helfer vor Ort zu bestätigen.
|
| Besondere Ausbildung:
| Der Helfer vor Ort ist in folgenden Ausbildungsthemen besonders zu
| schulen:
| - Das Polytrauma
| - Kindernotfälle
| - besondere Notfälle und Eigenschutz
| - Frühdefibrillation (HLW, AED)
| - Zusammenarbeit mit der RLSt

Zwischen der Feuerwehr (Landesfeuerwehrverband) und dem BRK sind
in dieser Angelegenheit Rahmenrichtlinien abgesprochen worden. Aus
dem "Ergebnisprotokoll über die Besprechung der Arbeitsgruppe
'Helfer vor Ort/First Responder' am 12.12.1997" geht da
folgendes hervor:
| Qualifikation:
| Normale BRK-Ausbildung der Bereitschaften ist zunächst
| ausreichend (evtl. später ein Zusatzlehrgang ist seitens des
| BRK in Überlegung! - die FW hat 72-Stunden-Ausbildung und hat
| anklingen lassen, daß Interesse an BRK Ausbildung in diesem
| Bereich besteht.)

Ganzer Text unter http://www.hiorg.de/hvo_bespr_fw.html .
Ich weiss aber nicht, in wie weit die Feuerwehr sich daran
noch gebunden fühlt und das in ihren Dienstanweisungen
umgesetzt hat.

Eventuell hilft eine Anfrage beim Landesfeuerwehrarzt,
bei der nächsten Feuerwehrschule (Referat Führungsausbildung,
die kennen die Vorschriften am besten) oder beim Bay.Innenministerium
(einfach anrufen, die sind idR. ganz nett am Telefon).

Antwort bitte nach hier! :)

> Wäre nett, wenn ihr mich da mal aufklären könntet.

Eine gut gestaltete Übersicht der Ausbildungsstufen findest Du
übrigens beim BRK-Präsidium unter http://www.rettungsdienst.brk.de/
(Unterpunkt "Rettungsdienst/Personal") bzw. gleich auf
http://www.rettungsdienst.brk.de/personal/personal2.htm .
Dank an Uli... (?)

Servus,


Bernhard

[*] Die Fussnote einer alten K-Dienstvorschrift führte da übrigens
AFAIK das dritte Geschlecht "Arzt" ein: "Helfer im Sinne dieser
Vorschrift sind Männer, Frauen und Ärzte". :)

--
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Thomas Hochstein

unread,
Apr 16, 2003, 4:59:36 PM4/16/03
to
Bernhard Nowotny <bn...@antispam.de> scripsit/wrote:

>> Hab auch mal eine 64h San Kurs bei der JUH
>> besucht. Die meinten, daß wir jetzt lediglich
>> Sanitätshelfer sind und auf gar keinen Fall
>> SANITÄTER.
>
> Den Begriff "Sanitätshelfer" kenne ich auch als
> allgemeine Bezeichnung für einen Menschen, der
> als nichtärztlicher Helfer im Fachdienst Sanitätsdienst
> eingesetzt wird - unabhängig von der tatsächlichen Ausbildung. [*]

Ja - i.S.v. "Helfer im Sanitätsdienst". So benutzt die JUH diesen
Begriff auch; eine Ausbildung zum "Sanitäter" gibt es dort nicht, und
gab es auch in den letzten x Jahren nicht.

> "Sanitätshelfer" als Unter-Begriff für Sanitäter bzw.
> als "Helfer des Sanitäters" finde ich schon ziemlich
> daneben...

Verwendet das denn jemand so?

> [*] Die Fussnote einer alten K-Dienstvorschrift führte da übrigens
> AFAIK das dritte Geschlecht "Arzt" ein: "Helfer im Sinne dieser
> Vorschrift sind Männer, Frauen und Ärzte". :)

"Er ist kein' Mann, er ist kein' Frau ..."? :)

-thh
--
Thomas Hochstein * t...@mail.th-h.de * http://www.th-h.de/
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. - RV Weinstraße * http://www.juh-nw.de/

JUHMAIL: Infos für und rund um die Johanniter * http://www.juhmail.de/

Thomas Hochstein

unread,
Apr 16, 2003, 5:07:18 PM4/16/03
to
Christian Sieber <christia...@mra.man.de> scripsit/wrote:

> Hab auch mal eine 64h San Kurs bei der JUH
> besucht. Die meinten, daß wir jetzt lediglich
> Sanitätshelfer sind und auf gar keinen Fall
> SANITÄTER.

Die JUH kennt keinen Ausbildungsstand "Sanitäter".

> Gibt es eigentlich eine genormte Ausbildung
> Sanitäter?

Nein.

> Oder darf sich jeder mit einem
> Sanitätskurs auch Sani (vom San A bis zum LRA)
> nennen?

Man darf sich auch ohne Sanitätskurs so nennen.

-thh

Uli Meier

unread,
Apr 16, 2003, 5:20:16 PM4/16/03
to
Bernhard Nowotny <bn...@antispam.de> schrieb:

> Eine gut gestaltete Übersicht der Ausbildungsstufen findest Du
> übrigens beim BRK-Präsidium unter http://www.rettungsdienst.brk.de/
> (Unterpunkt "Rettungsdienst/Personal") bzw. gleich auf
> http://www.rettungsdienst.brk.de/personal/personal2.htm .
> Dank an Uli... (?)

Nö, die Hauptarbeit hat Frank gemacht (inzwischen RLSt Weilheim), ich
habe ihm damals nur unter Androhung unmittelbarem Zwanges klargemacht,
dass man HTML mit einem Texteditor und nicht mit Frontpatsch baut.
(Kommt mir jetzt sehr entgegen, weil ich die meisten Wartungsarbeiten
mal schnell von zuhause aus erledigen kann.)

Uli

--
Ulrich Meier * Keltenring 12 * D-82024 Taufkirchen
Fon +49 89 61469800 * GSM +49 172 5109109
mail -s "get pgp key"

Till Borngesser

unread,
Apr 22, 2003, 3:28:14 AM4/22/03
to
> Hier teilt sich die SAN- Ausbildung in drei einzelne
> Lehrgänge auf (SAN-A|B|C). Ob das bundesweit einheitlich
> ist, oder nur in RLP gilt, weiss ich leider auch nicht.

Ähm, das gilt nur für den ASB.
Bei den Maltis sieht das ganz wieder anders aus.
Wurde aber meines Wissens nach in anderen Threads zur Genüge diskutiert.

Markus Schlosser

unread,
Apr 22, 2003, 4:51:10 AM4/22/03
to
On Tue, 22 Apr 2003 09:28:14 +0200, Till Borngesser wrote:
>
> Ähm, das gilt nur für den ASB.

Ich bin aber im DRK ;-)

SCNR

Till Borngesser

unread,
Apr 22, 2003, 5:43:01 AM4/22/03
to
von mir aus auch fürs RK, aber beim MHD ganz sicher nicht und meines
Wissens nach auch nciht bei der JUH weshalb ich es fälschlich fände von
einer landesweite geltenden Ausbildung zu sprechen.

*g* so, genug diskutiert.

Gruß
Till

Marco Fritsch

unread,
Apr 28, 2003, 11:01:38 AM4/28/03
to
Die Namensführung "Rettungsassistent" bedarf der Erlaubnis.

Die niedrigeren, im RD/KTP/KAT-S vorkommenden Ausbildungen sind nicht
einheitlich geregelt und fußen auch nicht auf einem bundeseinheitlichen
Gesetzestext.

Sanitäter sind laut Duden Personen, die in der Ersten Hilfe ausgebildet
sind.

Demnach kann sich jeder mit einem Kurs in Erster Hilfe rein theoretisch
"Sani" nennen.

Aus Respekt und um Verwechslungen mit den höheren Ausbildungen RS und RA zu
vermeiden, ist die Bezeichnung einer Person mit SAN-Ausbildung üblicherweise
als "Sanitätshelfer" zu bezeichnen.

Die JUH verbietet SanH Schilder mit der Bezeichnung "Sanitäter" zu
verwenden.

Ich rate Dir, von der Bezeichnung Sanitäter die Finger zu lassen, um nicht
fälschlicherweise für mehr gehalten zu werden, als du bist.

Bei Großschadensereignissen und auf Großereignissen treffen die
verschiedenen Ausbildungsgrade teilweise gleichzeitig auf Patienten.

Treffen nun ein Rettungsassistent, ein Rettungsassistent im Praktikum, ein
Rettungshelfer und du auf einen Patienten, so wärest du, falls du die
Bezeichnung Sanitäter führst, denklogisch für den Patient die
höchstqualifizierte Kraft.
Und das mit einer Ausbildung, die im Vergleich zum RA wirklich nur als
Schnupperkurs in Notfallmedizin zu bezeichnen ist.

Mit kollegialem Gruße
Marco


Sascha Wostmann

unread,
Apr 28, 2003, 4:00:45 PM4/28/03
to
Marco Fritsch :

> Treffen nun ein Rettungsassistent, ein Rettungsassistent im Praktikum, ein
> Rettungshelfer und du auf einen Patienten, so wärest du, falls du die
> Bezeichnung Sanitäter führst, denklogisch für den Patient die
> höchstqualifizierte Kraft.
> Und das mit einer Ausbildung, die im Vergleich zum RA wirklich nur als
> Schnupperkurs in Notfallmedizin zu bezeichnen ist.

erinnert mich an die Schilderung eines Kameraden von der WF Ford:

er hat als Teil der Ausbildung für Führungskräfte auch ein
RD-Praktikum absolviert. Da er mit ~40 Jahren als Dritter Mann auf dem
RTW der Älteste dort war, wurde er meist von den Patienten und
Angehörigen als "Herr Doktor" angeredet, während die fähigen RAs links
(und rechts) stehen gelassen wurden :)

Viele Grüße,
Sascha

Erich Kirchmayer

unread,
Apr 28, 2003, 4:42:29 PM4/28/03
to
Hi,

"Marco Fritsch" <M-Fr...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:b8jfof$4tc$03$1...@news.t-online.com...

> Treffen nun ein Rettungsassistent, ein Rettungsassistent im
Praktikum, ein
> Rettungshelfer und du auf einen Patienten, so wärest du, falls du die
> Bezeichnung Sanitäter führst, denklogisch für den Patient die
> höchstqualifizierte Kraft.

Nicht ganz - "Rettungssanitäter" ist etwas "mehr". Die unglücklich
gewählte Bezeichnung "Rettungsassistent" jedoch viel weniger ;-)

> Und das mit einer Ausbildung, die im Vergleich zum RA wirklich nur
als
> Schnupperkurs in Notfallmedizin zu bezeichnen ist.

Das allerdings. Leider sind alle Begriffe und Ausbildungsstufen bis zum
RS oder RA weder genormt noch sonstwie gesetzlich festgelegt.


--
Gruß

Erich Kirchmayer


--
"Jetzt wird´s mal kurz hell im Hals!"
Dieses Posting gibt meine persönliche Meinung wieder. Diese entspricht
nicht zwingend der Meinung meines/meiner Arbeitgeber!

Markus Schlosser

unread,
Apr 28, 2003, 5:00:06 PM4/28/03
to
On Mon, 28 Apr 2003 22:42:29 +0200, Erich Kirchmayer wrote:
>
> Nicht ganz - "Rettungssanitäter" ist etwas "mehr". Die unglücklich
> gewählte Bezeichnung "Rettungsassistent" jedoch viel weniger ;-)

Frei nach dem Motto:

"Tag, ich bin Rettungssanitäter und das ist mein Assistent" ;-)


CU - Markus

Ingo zum Felde

unread,
Apr 29, 2003, 1:47:18 AM4/29/03
to

Marco Fritsch schrieb:

>
> Die JUH verbietet SanH Schilder mit der Bezeichnung "Sanitäter" zu
> verwenden.

Quelle ?

Da die Bekleidungsordnung aus den 80er Jahren stammt und sich wirklich keine
Gliederung daran hält (Dienst-Uniform für SanDienste) kann das wohl kaum die
Quelle sein.

> Treffen nun ein Rettungsassistent, ein Rettungsassistent im Praktikum, ein
> Rettungshelfer und du auf einen Patienten, so wärest du, falls du die
> Bezeichnung Sanitäter führst, denklogisch für den Patient die
> höchstqualifizierte Kraft.

Glaubst du wirklich das der Patient zwischen "Sanitäter" und "Sanitätshelfer"
unterscheidet?
Entscheiden ist, das das beteidigte Personal sich groß einschätzen kann, hierbei
gilt für alle Bundesländer außer NRW: RA> RAiP / RS > RH > San(H) und für NRW
RA> RAiP / RS > RH/San(H)
Unter dem Oberbegriff Sanitätshelfer/Sanitäter gibt es vom SanA (DRK + DLRG,
24h) bis zum Sanitätshelfer mit Fachausbildung (DRK SanC, JUH Fachausbildung
Sanitätsdienst > 100h) sehr unterschiedliche Ausbildungsstände.

Gruß
Ingo

Dirk M. Zebisch

unread,
Apr 29, 2003, 2:04:42 AM4/29/03
to
Hi,

> Unter dem Oberbegriff Sanitätshelfer/Sanitäter gibt es vom SanA (DRK + DLRG,
>24h) bis zum Sanitätshelfer mit Fachausbildung (DRK SanC, JUH Fachausbildung
>Sanitätsdienst > 100h) sehr unterschiedliche Ausbildungsstände.
>
>

Na, weil der Begriff eben einmal funktionell und zum anderen als
Qualifikation eingesetzt wird. Und das nicht mal innerhalb einer
bestimmten HO einheitlich.
Besonders schade finde ich, dass die BAGEH behauptet, es würden
gemeinsame Grundsätze auch für die Ausbildung des Sanitätshelfer gelten,
dann aber keine Aussage macht, worin diese bestehen.

Gruß

Dirk

Henning Koch

unread,
Apr 29, 2003, 6:21:22 AM4/29/03
to
On Tue, 29 Apr 2003 07:47:18 +0200, Ingo zum Felde
<ingo.zu...@siemens.com> wrote:

>Entscheiden ist, das das beteidigte Personal sich groß einschätzen kann, hierbei
>gilt für alle Bundesländer außer NRW: RA> RAiP / RS > RH > San(H) und für NRW
>RA> RAiP / RS > RH/San(H)

wie kommst Du fuer NRW darauf?


Erich Kirchmayer

unread,
Apr 29, 2003, 1:32:13 PM4/29/03
to
Hi,

"Markus Schlosser" <m...@rz-online.net> schrieb im Newsbeitrag
news:slrnbar5...@phoenix.rhein-zeitung.de...

> > Nicht ganz - "Rettungssanitäter" ist etwas "mehr". Die unglücklich
> > gewählte Bezeichnung "Rettungsassistent" jedoch viel weniger ;-)
>
> Frei nach dem Motto:
> "Tag, ich bin Rettungssanitäter und das ist mein Assistent" ;-)

genau - und nicht zu vergessen die Berufe "Krankenträger" und
"Krankenwagenfahrer" (immerhin gibt´s die beim Arbeitsamt.....)

Ingo zum Felde

unread,
Apr 30, 2003, 1:11:14 AM4/30/03
to

Henning Koch schrieb:

In allen Bundesländern <> NRW hat ein RH 320 Std Ausbildung
160 Lehrgang
80 Krankenhaus (nicht Bayern)
80 RTW (Bayern 160)

In NRW hat ein RH 160 Std Ausbildung
80 Lehrgang
80 RTW

Dies ist weniger als z.B. die JUH als Fachausbildung Sanitätsdienst hat (48+54 Std
Lehrgang+ Funk+Recht mit je 5 Std =112Std)

In diesem Fall ist der Sanitätshelfer mit Vollausbildung _besser_ ausgebildet als der
RH !!

Gruß
Ingo

Henning Koch

unread,
Apr 30, 2003, 6:49:31 PM4/30/03
to
On Wed, 30 Apr 2003 07:11:14 +0200, Ingo zum Felde
<ingo.zu...@siemens.com> wrote:

>> >für NRW RA> RAiP / RS > RH/San(H)
>>
>> wie kommst Du fuer NRW darauf?

>In NRW hat ein RH 160 Std Ausbildung


>80 Lehrgang
>80 RTW
>
>Dies ist weniger als z.B. die JUH als Fachausbildung Sanitätsdienst hat (48+54 Std
>Lehrgang+ Funk+Recht mit je 5 Std =112Std)

wie gliedern sich diese 48+54 Stunden?
Theorie, Praxis?
Themenbereiche RD/SanD/allgemeiner KatS?

>In diesem Fall ist der Sanitätshelfer mit Vollausbildung _besser_ ausgebildet als der
>RH !!

gibts denn ueberhaupt irgendwo Leute, die _nur_ die RH-Ausbildung
haben?

bei uns gehoert z.B. alleine der Grundlehrgang (rund 80 Stunden) dazu,
ausserdem machen alle RH eine Erweiterung fuer den MANV-Bereich
(nochmal rund 40 Stunden), ausserdem soll der Sprechfunker da auch
gemacht werden (rund 20 Stunden). (Keule, hab ich was vergessen?)

von daher ist die Vergleigbarkeit offenbar wirklich recht schwer ;-)

Markus Schlieper

unread,
May 1, 2003, 4:49:04 AM5/1/03
to
Hi,
"Henning Koch" schrieb

" Ingo zum Felde" wrote:
>
> >> >für NRW RA> RAiP / RS > RH/San(H)
> >>
> >> wie kommst Du fuer NRW darauf?
>
[NRW RH 160 h Ausbildungung]

[JUH-SAN-Ausbildung mit 112 h]

[RH-Ausbildung FW-Dortmund]


> bei uns gehoert z.B. alleine der Grundlehrgang (rund 80 Stunden) dazu,
> ausserdem machen alle RH eine Erweiterung fuer den MANV-Bereich
> (nochmal rund 40 Stunden), ausserdem soll der Sprechfunker da auch
> gemacht werden (rund 20 Stunden). (Keule, hab ich was vergessen?)

Pack bei dem MANV Teil noch 10 Stunden dazu und du hast das
Klinikpraktikum von 40 Zeitstunden vergessen , aber der RH-Lehrgang FW
Dortmund wird in Zukunft eh gekürzt.....

Gruß Markus

Ingo zum Felde

unread,
May 2, 2003, 7:47:01 AM5/2/03
to

Henning Koch schrieb:

> >Dies ist weniger als z.B. die JUH als Fachausbildung Sanitätsdienst hat (48+54 Std
> >Lehrgang+ Funk+Recht mit je 5 Std =112Std)
>
> wie gliedern sich diese 48+54 Stunden?
> Theorie, Praxis?

Theorie


>
> Themenbereiche RD/SanD/allgemeiner KatS?

RD/ SanD

allgemeiner KatS ist bei der JUh das Modul G1 (26 Std)

> gibts denn ueberhaupt irgendwo Leute, die _nur_ die RH-Ausbildung
> haben?

z.B. Zivi´s im Krankentransport. Außerdem ist ein SanH/RH mit 80 Stf Theorie genauso
schlecht ausgebildet wie ein FM mit Grundlehrgang (wie viele gibt es davon in den FF ?)

Gruß
Ingo


Henning Koch

unread,
May 2, 2003, 4:38:00 PM5/2/03
to
On Fri, 02 May 2003 13:47:01 +0200, Ingo zum Felde
<ingo.zu...@siemens.com> wrote:

>> >Dies ist weniger als z.B. die JUH als Fachausbildung Sanitätsdienst hat (48+54 Std
>> >Lehrgang+ Funk+Recht mit je 5 Std =112Std)
>>
>> wie gliedern sich diese 48+54 Stunden?
>> Theorie, Praxis?
>
>Theorie

also nicht vergleichbar mit dem RH, von daher macht ein direkter
Vergleich IMO keinen Sinn, wenn er umfassend gemeint ist.

>> gibts denn ueberhaupt irgendwo Leute, die _nur_ die RH-Ausbildung
>> haben?
>
>z.B. Zivi´s im Krankentransport.

die dann aber auch nur genau dafuer eingesetzt werden koennen.
Das aber dann vermutlich besser als der SanH mit laengerer
Ausbildung...

>Außerdem ist ein SanH/RH mit 80 Stf Theorie genauso
>schlecht ausgebildet wie ein FM mit Grundlehrgang (wie viele gibt es davon in den FF ?)

der Grundlehrgang ist keine vollstaendige Ausbildung, sondern nur die
Haelfte der Truppmann-Ausbildung.

Leute mit nur-Truppmann-Ausbildung gibts bei uns aber auch eher
wenige, weil die halt nicht so universell einsetzbar sind.

Manuel Schmidt

unread,
May 6, 2003, 9:34:34 AM5/6/03
to

"Ingo zum Felde" <ingo.zu...@siemens.com> schrieb

> In allen Bundesländern <> NRW hat ein RH 320 Std Ausbildung
> 160 Lehrgang
> 80 Krankenhaus (nicht Bayern)
> 80 RTW (Bayern 160)
Jo.
Damit liegt der RH ziemlich nahe am RS dran.
Wenn man sich jetzt mal ueberlegt, wofuer der RH gedacht ist...
- Als Fahrer eines KTW
- um hoeheren (vor allem dem RS) qualifiziert
zuarbeiten zu koennen
- Eigenstaendig qualifizierte erweiterte Erste Hilfe
durchfuehren zu koennen.

> In NRW hat ein RH 160 Std Ausbildung
> 80 Lehrgang
> 80 RTW

IMHO reicht diese Ausbildung fuer obiges durchaus.

> Dies ist weniger als z.B. die JUH als Fachausbildung Sanitätsdienst hat (48+54
Std
> Lehrgang+ Funk+Recht mit je 5 Std =112Std)
>
> In diesem Fall ist der Sanitätshelfer mit Vollausbildung _besser_ ausgebildet
als der
> RH !!

Die Sache hat jedoch einen Haken...

Ich weis nicht, wie's bei der JUH aussieht.
Nehmen wir mal das DRK als beispiel (weil ich da
die Ausbildungsstufen kenne):
San-Ausbildung ist 12h[EH]+18h[SanA]+18h[SanB]=48h
Damit kann man prinzipiell als Verantwortlicher
Helfer bei einem Sanitaetsdienst eingesetzt werden.
Einen Patienten hat er auch noch keinen gesehen
Bei einem DRK Ortsverein mag man so einen 'Sanitaeter'
bei einem SanDienst bekommen.

Bei 'nem anderen Ortsverein muss er zusaetlich noch:
SanC[6h],AED-Ausbildung[AFAIK 8h],
interne Schulung fuer Verantwortliche Helfer,
RTW-PRaktikum sowie die eine oder andere
interne Fortbildung haben, um als verantwortlicher
'Sanitaeter' bei einem Sanitaetsdienst zu laden.

Jedoch nennen sich beide vollkommen legal "Sanitaeter"

Hinzu kommt: der eine Macht beim SanA eine Pruefung,
bei dem anderen ist die Pruefung beim SanB so locker,
dass man sie auch fast ohne SanB bestehen kann...

Ich selbst hab mich immer als "Sanitaetshelfer"
bezeichnet. Beim Sanitaeten helfen kann man IMO mit SanA
nicht, und selbst Sanitaeten mit SanB auch nicht richtig.

Um etwas Qualitaetssicherung auf der Ebene des
"Sanitaetshelfers / Sanitaeters" zu erreichen finde
ich den RH(NRW) sehr gut.
Immerhin ist dann klar, was drinn ist. Egal ob DRK-OV
A oder B, JUH, MHD oder sonstwer.

IMHO fehlte auf dieser Qualifikations-Ebene schon lange
etwas wirklich geregeltes.

Wer mir sagen kann, weswegen man doch einen 'Mini-RS'
braucht, kann das gerne tun.

Gruesse

Manuel

Ingo zum Felde

unread,
May 7, 2003, 12:56:20 AM5/7/03
to

Manuel Schmidt schrieb:

> Wer mir sagen kann, weswegen man doch einen 'Mini-RS'
> braucht, kann das gerne tun.

Weil es viele Bundesländer gibt, die als fahrer eines RTW eben keinen RS sondern nur
eine "geeignete Person" vorschreiben. Und eben hier ist der RH (320h) eben eine
häufig anzutreffende Qualifikation. der RH (160h) ist eben zu wenig.

Gruß
Ingo

Bernhard Nowotny

unread,
May 7, 2003, 4:02:30 AM5/7/03
to
Manuel Schmidt wrote:
> Wer mir sagen kann, weswegen man doch einen 'Mini-RS'
> braucht, kann das gerne tun.

Beim BRK war es eine Zeitlang so, dass es die Stufe "Rettungshelfer"
eigentlich gar nicht gab, das ganze hiess "Fachlehrgang
Rettungsdienst" und endete mit dem Abschluss als RS. Dazwischen
gab es keinen "offiziellen" Titel.

Zufällig habe ich aber gerade gesehen, dass das aktuelle
Ausbildungsstufenschma wieder einen "RDH" enthält (in der
Schiene "qualifizierter Krankentransport/Rettungsdienst".
Ich weiss nicht, wann das wieder eingeführt wurde. Vermutlich,
weil es sowieso jeder weiter so bezeichnet hat.

Der Unterschied von RHe zu RS ist ja eh nicht so gross.
Die Theorie hat man ja, fehlt noch das Praktikum in Klinik
und Rettungsdienst und 1 Woche Abschlusslehrgang mit Prüfung.
Es ist also eigentlich "nur" ein Zeitproblem. Während dieser
Zeit ist man halt Rettungshelfer - die meisten, die ich kenne,
wollen die RS-Prüfung machen.

Servus,


Bernhard

Manuel Schmidt

unread,
May 7, 2003, 5:59:59 AM5/7/03
to

"Ingo zum Felde" <ingo.zu...@siemens.com> schrieb
> Manuel Schmidt schrieb:
> > Wer mir sagen kann, weswegen man doch einen 'Mini-RS'
> > braucht, kann das gerne tun.
> Weil es viele Bundesländer gibt, die als fahrer eines RTW eben keinen RS
sondern nur
> eine "geeignete Person" vorschreiben.

Bayern zum Beispiel.
Da das jedoch im Gesetz steht, gibt's dazu vielleicht
ein Urteil welches die "geeignete Person" vielleicht
etwas naeher definiert?


> Und eben hier ist der RH (320h) eben eine
> häufig anzutreffende Qualifikation. der RH (160h) ist eben zu wenig.

Weshalb finden sich in vielen RD-Gesetzen als
Anforderung an "den zweiten" des RTW wohl die
mindest-Qualifikation "RS" wieder?

Achja:
Beim RH(NRW) wird AFAIK am Ende nach Abschluss
der Praktika geprueft.
Beim RH(320h) nur am Ende des Theorie-Blocks

Auf die 5 Wochen mehr vom RH(320h) zum RS
sollte es nun letztendlich wirklich nicht
ankommen.


Gruesse

Manuel

Michael Lammers

unread,
May 7, 2003, 2:04:23 PM5/7/03
to
"Manuel Schmidt" <ma....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:b9ald0$toc$03$1...@news.t-online.com

> "Ingo zum Felde" <ingo.zu...@siemens.com> schrieb
>> Manuel Schmidt schrieb:
>>> Wer mir sagen kann, weswegen man doch einen 'Mini-RS'
>>> braucht, kann das gerne tun.
>> Weil es viele Bundesländer gibt, die als fahrer eines RTW eben
>> keinen RS
> sondern nur
>> eine "geeignete Person" vorschreiben.

Ist das wirklich in vielen Bundesländern so? Ich hätte jetzt eigentlich
gedacht, es wären eher wenige, meistens sollte es doch der RS sein, oder bin
ich da jetzt schon wieder zu optimistisch?

> Achja:
> Beim RH(NRW) wird AFAIK am Ende nach Abschluss
> der Praktika geprueft.
> Beim RH(320h) nur am Ende des Theorie-Blocks

Für Hessen würde ich sogar meinen, dass der RH gar nicht geprüft wird, da am
Ende der theoretischen RS-Ausbildung (M1) keine Prüfung stattfindet, sonder
erst in der Prüfungswoche (M4) nach den Praktika.

MfG

Michael


Markus Machner

unread,
May 8, 2003, 1:37:12 AM5/8/03
to
Marco Fritsch schrieb:

> Treffen nun ein Rettungsassistent, ein Rettungsassistent im Praktikum, ein
> Rettungshelfer und du auf einen Patienten, so wärest du, falls du die
> Bezeichnung Sanitäter führst, denklogisch für den Patient die
> höchstqualifizierte Kraft.

Ich bin der Sani und das ist mein Assistent ;)

Zumindest der SanH(SB) sollte in der Breitenausbildung bleiben. Anscheinend
wird der aus dem Ausbildungsprogramm einiger HiOrgs für die
Breitenausbildung gestrichen, bei anderen kommt man nur noch sehr schwer
dran, als Nichtmitglied. Ohne Vitamin B läuft da garnix :(

Gruß,
Markus

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