Ich meine ist das Mithören des einsatzkanales gestattet oder wird die
Funktion nur "der vollständigkeits halber"einprogrammiert ??
Bei uns ist es anscheinend erlaubt mitzuhören,in anderen Kreisen soll das
nicht der Fall sein,wie siehts bei euch aus ??
Danke für eure Mühe...
Dennis
E-Mail :Gei...@aol.com
Quix :0165-6-2953503
Auszug aus der Meterwellen-Richtlinie:
- Verboten ist es, die Funkanlage zum Abhoeren des nicht
oeffentlich gesprochenen Wortes eines anderen ohne dessen
Einwilligung zu benutzen.
Ausserdem kann das Abhoeren in der Oeffentlichkeit gegen verschiedene
Punkte des Fernmeldegeheimnisses verstossen und ist mit aeusserster
Vorsicht zu geniessen.
Die Mithoerschaltung ist also hoechstens geduldet, aber generell nicht
zulaessig. Da die Meterwellen-Richtlinie eine einheitliche Regelung
ist, kann dies von Kreis zu Kreis nicht unterschiedlich sein.
Micha
Hallo!
Die Voraussetzung zum Mithoeren ist immer noch die technische Voraussetzung.
Prinzipiell sind alle FME's nicht durchgeschaltet. Allerdings werden die
meisten Geraete nachtraeglich - meist auf Bastlerebene - so praepariert.
Dies ist nicht zulaessig. FME's duerfen nur mit Erlaubnis der zustaendigen
Behoerde so geschaltet werden. Den letzten FME, den unsere OG (DLRG) erhalten
hat, hat die technische Voraussetzung und die entsprechende Genehmigung.
Wer die Genehmigung erteilt ist mir leider nicht bekannt.
Viele Gruesse vom Rhein
Matthias
DLRG Wiesbaden-Biebrich und Amoeneburg
Cio,
Armin
THW Neuss, Fachgruppe Wassergefahren
******************************************************************************
* Armin Riemer@Am Krausenbaum 32.41464.Neuss.de *
* Tel: (02131) 43529 eMail: rie...@uni-duesseldorf.de *
* *
* Institut für Schicht- und Ionentechnik(ISI), Forschungszentrum *
* Juelich GmbH (FZJ) Tel: (02461)61-3285 Fax: (02461)61-2940 *
* *
* Institut fuer Physikalische Chemie und Elektrochemie (IPCEC) der Heinrich- *
* Heine-Universitaet Duesseldorf Tel:(0211)81-14862 Fax: (0211) 81-12803 *
******************************************************************************
!!! WE BRAKE FOR NOBODY !!!
Unser Leitender Notarzt hat uns erst kuerzlich einen Vortrag gehalten,
dass _Ehrenamtliche_ Helfer den Funkverkehr der _Hauptamtlichen_ nicht
mithoeren duerfen. Er wurde recht sauer, als unser Zugfuehrer(!!) in
einer Fuehrungsbesprechung erzaehlte, was er für einen "Mist"gehoert
habe und Kritik an einer Sache uebte. Er hat als einziger noch einen
Pageboy, den er unter einem Regal einklemmt, um mithoeren zu koennen.
Bei meinen BMD habe ich keine Möglichkeit und das Umbauen auf eigene
Kosten geht auch nicht, weil dabei an der Oberseite ein zweiter
Schalter eigebaut werden muß, den unser LNA dank seiner guten Augen
sofort bemerken wuerde.
Der groesste Nachteil an der nicht vorhandenen Mithoermoeglichkeit
ist, dass ich keine Möglichkeit habe, den Empfang zu testen! Die
Artikel "Computer stort Empfang" geben mir zu Denken!
Meine Ladestation steht ca. 1m neben meinem Rechner. Wenn alle vier
Wochen Funktionsprobe ist (Samstag 10 Uhr), bin ich entweder nicht
zuhause und trage den Melder bei mir, oder ich liege noch in der
Koje(dann gönne ich mein Recher natürlich auch eine Pause!)
Ich bin in einer Einheit, bei der der Melder sehr reglemaessig
ausgeloesst wird: 13 mal im Jahr- 12 Funktionsproben, 1 Uebung ;-))
Ich meine, dass es nicht sein darf, dass ein FW-Kamerad( die haben bei
uns fast alle offene Melder) in der Kneipe den ganzen Tisch mit seinem
offenen Melder "unterhaelt". Andereseits muß jedem eine
Kontrollmöglichkeit seiner Empfangsmöglichkeit gegeben werden.
Bei uns ist es schon passiert, dass ein defekter Melder erst nach 3
Monaten zu Reparatur kam:
Der Kameard dachter am ersten Samstag war wohl in einem Funkloch(?).
Am zweiten wunderte er sich, warum sein Melder nicht ansprach, (er
dachte, die Leitstelle hatte wohl zuviel zu tun und hatte nicht
alarmiert)
Nach der dritten Funktionsprobe rief er mich an, ob mein Melder
gegangen sei - worauf ich seinen in REparatur brachte, was auch noch
einmal zwei Wochen dauerte! Die Werkstatt stellte fest, daß der
Empfangskreis nicht funktierte. Mit einer Mithoermoeglichkeit waere
das schneller festgestelt worden!!
m.sc...@bridge.de schrieb folgendes:
>>Bei uns ist es anscheinend erlaubt mitzuhören,in anderen Kreisen soll das
>>nicht der Fall sein,wie siehts bei euch aus ??
>Auszug aus der Meterwellen-Richtlinie:
> - Verboten ist es, die Funkanlage zum Abhoeren des nicht
> oeffentlich gesprochenen Wortes eines anderen ohne dessen
> Einwilligung zu benutzen.
>Ausserdem kann das Abhoeren in der Oeffentlichkeit gegen verschiedene
>Punkte des Fernmeldegeheimnisses verstossen und ist mit aeusserster
>Vorsicht zu geniessen.
>Die Mithoerschaltung ist also hoechstens geduldet, aber generell nicht
>zulaessig. Da die Meterwellen-Richtlinie eine einheitliche Regelung
>ist, kann dies von Kreis zu Kreis nicht unterschiedlich sein.
In Bayern ist vom Bay. Staatsministerium des Innern bzgl. der Zulassung
von Funkmeldeempfängern festgelegt, daß Geräte mit aktivierter
Mithörfunktion generell _nicht_ zulassungsfähig sind.
Durch aktivieren derselbe erlischt somit die Genehmigung.
Zudem sagt der Name "Funkmeldeempfänger" ja schon alles über dessen
Verwendungszweck aus.
Ein Mithören mit einem solchen Gerät stellt also tatsächlich einen Verstoß
gegen das Telekommunikationsgesetz dar.
Zum Quellensuchen habe ich jetzt keine Lust; kann mich aber bei Bedarf
drum kümmern.
Uli
--
Uli Meier u...@meier.camelot.de
Schlesierstr. 3 +49 89 61 44 04 67 (priv.)
D-82024 Taufkirchen +49 89 61 44 03 33 (dstl.)
Germany/Bavaria +49 172 5 109 109 (GSM)
>In Bayern ist vom Bay. Staatsministerium des Innern bzgl. der Zulassung
>von Funkmeldeempfängern festgelegt, daß Geräte mit aktivierter
>Mithörfunktion generell _nicht_ zulassungsfähig sind.
>Durch aktivieren derselbe erlischt somit die Genehmigung.
>
>Zudem sagt der Name "Funkmeldeempfänger" ja schon alles über dessen
>Verwendungszweck aus.
>Ein Mithören mit einem solchen Gerät stellt also tatsächlich einen Verstoß
>gegen das Telekommunikationsgesetz dar.
Ein Telekomdingsdagesetz gibt es nicht!
Es gibt ein FAG (Fernmeldeanlagengesetz) und da steht garantiert nix ueber
das mithoeren von BOS-Kanaelen drinne!
Ich bleibe immer noch bei meiner Unterscheidung zwischen ABHOEREN und
MITHOEREN. Eine wichtige Ergaenzung zu meinem ersten Posting ist allerding,
das der Bereich BOS-Funk den Innenministern der Laender und nicht dem Bundes-
ministerium des Inneren (BMI) oder dem Bundesamt fuer Post und Telekommuni-
kation (BAPT) unterliegt. Hiernach ist es offensichtlich, dasz es laender-
spezifische Unterschiede geben kann.
Das mit dem erlischen der Zulassung koennte so eine spezifische Definition
in Bayern sein, das aendert aber nichts an der Tatsache, dasz hier mitgehoert
und nicht abgehoert wird.
Das scheint mir dann allerdings nur eine rechtliche Spitzfindigkeit zu sein,
Du darfst prinzipiell mithoeren, wenn Dein FME jedoch umgebaut ist, darfst
Du diesen Dafuer nicht benutzen... (ich habe jetzt mal laut gedacht!)
Mekrwuerdig an der Sache ist nur, dasz man mit jedem Pageboy mithoeren kann,
egal ob der umgebaut ist oder nicht. Man musz halt nur die Taste druecken
und festhalten...
>
> Die Voraussetzung zum Mithoeren ist immer noch die technische Voraussetzung.
> Prinzipiell sind alle FME's nicht durchgeschaltet. Allerdings werden die
> meisten Geraete nachtraeglich - meist auf Bastlerebene - so praepariert.
> Dies ist nicht zulaessig. FME's duerfen nur mit Erlaubnis der zustaendigen
> Behoerde so geschaltet werden. Den letzten FME, den unsere OG (DLRG) erhalten
> hat, hat die technische Voraussetzung und die entsprechende Genehmigung.
> Wer die Genehmigung erteilt ist mir leider nicht bekannt.
>
> Viele Gruesse vom Rhein
>
> Matthias
>
> DLRG Wiesbaden-Biebrich und Amoeneburg
Bedingt richtig.
Es steht nicht in der genehmigungsurkunde ob mit oder ohne Mithöroption.
Wie das Gerät geliefert wird ist rein eine Frage der Bestellung.Bei den
neueren Geräten wird diese Option über die Programmierung festgelegt
--
Gruss vom Starnberger See
Juergen
>
> Hallo!
Hallo zusammen,
> Die Voraussetzung zum Mithoeren ist immer noch die technische Voraussetzung.
> Prinzipiell sind alle FME's nicht durchgeschaltet. Allerdings werden die
> meisten Geraete nachtraeglich - meist auf Bastlerebene - so praepariert.
> Dies ist nicht zulaessig. FME's duerfen nur mit Erlaubnis der zustaendigen
> Behoerde so geschaltet werden. Den letzten FME, den unsere OG (DLRG)
> erhalten hat, hat die technische Voraussetzung und die entsprechende
> Genehmigung. Wer die Genehmigung erteilt ist mir leider nicht bekannt.
>
> Viele Gruesse vom Rhein
>
> Matthias
>
> DLRG Wiesbaden-Biebrich und Amoeneburg
Das ist nicht ganz richtig. Z.B. sind die FME's Motorola Pageboy II von Hause
aus mit dieser Funktion ausgestattet, nur das in den meisten Gemeinden diese
Funktion außer Betrieb gesetzt wurde.
Richtig ist das das eingreifen in ein solches Fernmeldeendgerät einen Verstoß
gegen das Fernmeldeanlagen-Gesetz darstellt.
Wer die Genehmigungen erteilt weiß auch ich leider nicht !
mfg Dirk
,,,
Freiwilliger Helfer im (o o) Technischen Hilfswerk
.........................oOO--(_)--OOo............................
Psssst, wo ist der OB ???
>>>> E-Mail: *Di...@funline.gun.de* <<<<
> m.sc...@bridge.de schrieb folgendes:
> =
> >>Bei uns ist es anscheinend erlaubt mitzuh=F6ren,in anderen Kreisen so=
ll das
> >>nicht der Fall sein,wie siehts bei euch aus ??
> In Bayern ist vom Bay. Staatsministerium des Innern bzgl. der Zulassung=
> von Funkmeldeempf=E4ngern festgelegt, da=DF Ger=E4te mit aktivierter
> Mith=F6rfunktion generell _nicht_ zulassungsf=E4hig sind.
> Durch aktivieren derselbe erlischt somit die Genehmigung.
> =
> Zudem sagt der Name "Funkmeldeempf=E4nger" ja schon alles =FCber dessen=
> Verwendungszweck aus.
> Ein Mith=F6ren mit einem solchen Ger=E4t stellt also tats=E4chlich eine=
n Versto=DF
> gegen das Telekommunikationsgesetz dar.
> =
> Zum Quellensuchen habe ich jetzt keine Lust; kann mich aber bei Bedarf
> drum k=FCmmern.
Bitte ja, mir ist von einer solchen Bekanntmachung nichts bekannt.
> =
> Uli
> --
> Uli Meier u...@meier.camelot.de
> Schlesierstr. 3 +49 89 61 44 04 67 (priv.)
> D-82024 Taufkirchen +49 89 61 44 03 33 (dstl.)
> Germany/Bavaria +49 172 5 109 109 (GSM)
-- =
### einmal werde ich auch feuerwehrmann !!! ###
Dieter Centner
gr...@t-online.de
CIS:100265,3724
>Mekrwuerdig an der Sache ist nur, dasz man mit jedem Pageboy mithoeren kann,
>egal ob der umgebaut ist oder nicht. Man musz halt nur die Taste druecken
>und festhalten...
>
und hört nur: RRRRRRRRRRRRAAAAAAUUUUUUSSSSSSCCCCHHHHHHHH!
Heiko
gei...@aol.com schrieb im Beitrag
<19970129143...@ladder01.news.aol.com>...
> Hallo ihr alle...
> Ich habe mal wieder ne Frage und zwar : Wie sieht es rechtlich mit den
> Mithörschaltungen in den FME`s aus ??
>
> Ich meine ist das Mithören des einsatzkanales gestattet oder wird die
> Funktion nur "der vollständigkeits halber"einprogrammiert ??
>
> Bei uns ist es anscheinend erlaubt mitzuhören,in anderen Kreisen soll das
> nicht der Fall sein,wie siehts bei euch aus ??
>
> Danke für eure Mühe...
>
> Dennis
>
> E-Mail :Gei...@aol.com
> Quix :0165-6-2953503
>
Halli hallo,
soweit mir bekannt ist, ist der Besitz einer Mithörschaltung (soweit es für
den Meldertyp von der zuständigen Behörde genehmigt wurde) erlaubt.
Meines wissens ist das Mithören hingegen aber nicht erlaubt, genau wie bei
den
Scannern, die überall angeboten werden. (Ausgenommen div Führungskräfte,
die im Einsatzfalle mithören).
Gruß
Martin
>> Ein Mithoeren mit einem solchen Geraet stellt also tatsaechlich einen
>> Verstoss gegen das Telekommunikationsgesetz dar.
AR> Ein Telekomdingsdagesetz gibt es nicht!
Vergiss das FAG schnellstens! Das Telekommunikationsgesetz ist / wird gerade verabschiedet.
Bis denne...
Gruss, Norbert
Was hat denn der LNA da zu melden. Der ist für den ärztlichen Teil
zuständig. Für den Rest gibte es den Fm-Bereich und da hat der LNA
nichts zu melden. Eine Unterscheidung zwischen Haupt-/Ehrenamt ist ja
wohl überhapt der grösste Humbug.
Matthias
DRK Fmdi Bln
Hier geht ja nun alles durcheinander:
Für Zulassungen ist -auch im Freistaat - eine Bundesbehörde, die dem
BMPT nachgeordnet ist zuständig (BZT).
Welche FME's eine BOS-Zulassung erhalten wird grundsätzlich vom AK II
der PolFüAk festgelegt.
Meldeempf. deren aktive Mithörmöglichkeit durch einen Eingriff in die
Schaltung ausser Betrieb gesetzt wird, sind illegal, da sie damit ihre
Zulassung verlieren.
> Durch aktivieren derselbe erlischt somit die Genehmigung.
>
richtig
Allerdings werden die
> > meisten Geraete nachtraeglich - meist auf Bastlerebene - so praepariert.
leider auch richtig, weil häufig mehr kaputt geht als alles andere
> Richtig ist das das eingreifen in ein solches Fernmeldeendgerät einen Verstoß
> gegen das Fernmeldeanlagen-Gesetz darstellt.
>
Bei einem Eingriff in die Schaltung (meist beim Pageboy II der Fall)
verliert das Gerät schlicht und ergreifend seine Zulassung!
Bei allen modernen Geräten wird so ein Schnickschnack über den PC
programmiert.
Matthias
DRK Fmdi Bln
im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurde von obersten Funker festgelegt, dass
Mithoerschaltung nur bei den Fuehrungskraeften erlaubt ist.
Das ist aber nur von dem angeordnet, der auch die Zulassungsurkunde
unterschreiben soll.
Gruss Robert.
P.S. Bitte macht doch die Zitate von anderen Beitraegen so kurz wie
moeglich. Das spart ne Menge Zeit, zumal man die alten Berichte meist noch
hat.
>Thema: Re: Mihörschaltungen bei FME`s ?
>Von: rie...@uni-duesseldorf.de (Armin Riemer)
>Datum: Fri, 31 Jan 97 14:40:34 GMT
--------------------------------------------------------------------------
------------------------------------
<Text gekuerzt>
>>Ein Mithören mit einem solchen Gerät stellt also tatsächlich einen
Verstoß
>>gegen das Telekommunikationsgesetz dar.
>
>Ein Telekomdingsdagesetz gibt es nicht!
>
>Es gibt ein FAG (Fernmeldeanlagengesetz) und da steht garantiert nix
ueber
>das mithoeren von BOS-Kanaelen drinne!
Hallo Armin,
nur zur Richtigstellung. Es gibt ein Telekommunikationsgesetz!
Das ehemalige FAG ist um einige §§ beschnitten worden, aber dafuer ist am
1.August 1996 das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten.
Im Amtsblatt Nr.20 von 1996 des BMPT ist der Gesetzestext abgedruckt.
Von Bedeutung duerfte der §86 (Abhoerverbot, Geheimhaltungspflicht der
Betreiber von Empfangsanlagen) sein. Bei Bedarf kann ich ihn hier ja mal
posten.
Viele Gruesse
Matthias Struck
>>>...gegen das Telekommunikationsgesetz dar.
>>
>>Ein Telekomdingsdagesetz gibt es nicht!
>nur zur Richtigstellung. Es gibt ein Telekommunikationsgesetz!
>Das ehemalige FAG ist um einige §§ beschnitten worden, aber dafuer ist am
>1.August 1996 das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten...
>Von Bedeutung duerfte der §86 (Abhoerverbot, Geheimhaltungspflicht der
>Betreiber von Empfangsanlagen) sein. Bei Bedarf kann ich ihn hier ja mal
>posten.
Hmmm, das mit dem FAG mag ja richtig sein, bin wohl nicht up to date...
Aber vergeszt bitte nicht, dasz es sich hier um MITHOEREN und NICHT um
ABHOEREN handelt. ABHOEREN ist verboten, da gibt's hier garnix zu diskutieren.
Ein FME ist vom Prinzip ein zugelassener Empfaenger, wer Ihn von seinem
Vorgesetzten bekommen hat ist damit per Definition Teilnehmer des zu-
gehoerigen Funkverkehrskreises und kann daher garnicht mehr ABHOEREN.
Wenn der naemlich bei Gespraechen lauscht, dann ist das MITHOEREN, per
Definition. Da kann der sich auf den Kopf stellen, er schafft es nicht
mehr ABZUHOEREN, wenn er denk er tut es, dann HOERT ER MIT und das darf
er.
Einzige Fehler den der macht, ist ein umgebauten FME zu verwenden, der,
je nach Bundesland, dann nicht mehr zugelassen ist. Aber wer macht da
schon einen Aufstand, es geht wohl keiner zu seinem Landesinnenminister
und verpetzt den Boesewicht, wo kein Klaeger da kein Richter....
Auch das ist nicht ganz richtig. Die Mithörschaltung funktioniert bei
ALarm automatisch und wenn man den kleinen Knopf am Pageboy drückt. Auf
der Platine sieht man ein auffällige Unterbrechung einer Leiterbahn.
Wird diese wieder überbrückt, schaltet sich die Mithöreinrichtung
jedesmal ein, wenn das Relais anzieht und die Lautstärke voll aufgedreht
(eingerastet) ist. Da dies aber nicht erwünscht ist, wird diese Option
durch Unterbrechen der Leiterbahn lahmgelegt.
> Wer die Genehmigungen erteilt weiß auch ich leider nicht !
Das BAPT (Bundesamt für das Postwesen und die Telekommunikation o.s.ä.)
?
--
Jochen Koepfer. Fileserver MIM. (j...@mim.uni-hannover.de)
WWW: http://www.mim.uni-hannover.de/user/joc_home.html
Institut fuer Mess- und Regelungstechnik im Maschinenbau
Universitaet Hannover
Nicht nur im Prinzip; der FME ist ein zugelassener Empfänger. Immerhin
mußte man ja bis vor einiger Zeit noch für jeden FME gebühren abdrücken.
Sinn der Mithöroption ist es ja gerade, mitzuhören (z.B. wenn man etwas
weiter entfernt vom Stützpunkt ist und eine Einsatzstelle direkt
anfährt, ist es durchaus nützlich, den Funkverkehr mitzuhören).
> Aber wer macht da
> schon einen Aufstand, es geht wohl keiner zu seinem Landesinnenminister
> und verpetzt den Boesewicht, wo kein Klaeger da kein Richter....
Ein blöder Spruch... Es gibt aber leider Leute, die, seit sie ihren FME
haben, so wichtig sind, daß das die gesamte Umwelt erfahren muß. Im
Klartext heißt daß, das diese Leute extra die Mithörschaltung
aktivieren, wenn jemand es geschafft hat, nicht auf deren FME zu
starren, obwohl er in der äußersten Tasche getragen wird und ein
neongelber Pfeil darauf zeigt.
>> Unser Leitender Notarzt hat uns erst kuerzlich einen Vortrag gehalten,
>> dass _Ehrenamtliche_ Helfer den Funkverkehr der _Hauptamtlichen_ nicht
>> mithoeren duerfen.
>
>Was hat denn der LNA da zu melden. Der ist für den ärztlichen Teil
>zuständig. Für den Rest gibte es den Fm-Bereich und da hat der LNA
>nichts zu melden. Eine Unterscheidung zwischen Haupt-/Ehrenamt ist ja
>wohl überhapt der grösste Humbug.
Oha, da hast Du ma voll recht. Tja, in jeder Organisation gibt es zuviele
Wichtigtuer, die dann auch noch eine Unterscheidung zwischen sich als
Hauptamtliche und denn dummen anderen, den Ehrenamtlichen machen.
Man darf sich von dieser Statuseinordnung mal blosz nicht blenden lassen!!!
Was bin ich froh, dasz ich beim THW bin. Hauptamtliche gibt's da nur in
den Geschaeftsstellen und darueber, jede Geschaeftsstelle managed rund
10 Ortsverbaende, welche ausschlieszlich aus Ehrenamtlichen bestehen. Da
gibt's dann, Gott sei dank, nicht so ein aufgeplusterten Hickhack!
Nein, die erteilen keine BOS Zulassung!
Hoheitsrecht im BOS-Bereich haben jeweils die Innenminister der Laender!
So versteht sich auch, warum so ein GP300 HFG in BaWue (oder so..) eine
Zulassung hat, in NRW z.B. aber nicht (so ein Schwachsinn!).
Die Zulassung wird wohl irgend so ein Amt im Landesinnenministerium er-
teilen, was weisz ich...
> Zum Quellensuchen habe ich jetzt keine Lust; kann mich aber bei Bedarf
> drum kümmern.
Das ist mir aber sehr neu, de in der Typenbezeichnung kein unterschied gemacht wird und die BOS
Prüfnr. zugelassen wird.
Poste doch mal die Quelle.
Moin Armin!
AR> Einzige Fehler den der macht, ist ein umgebauten FME zu verwenden, der,
AR> je nach Bundesland, dann nicht mehr zugelassen ist.
Jeder Funkmeldeempfaenger kann ohne "Umbau" zum Mithoeren (Monitor-Funktion, siehe Service-Handbuch) verwendet werden. Die neuen FMEs werden nur entsprechend programmiert, die alten Swissphone-Geraete mit einer genau fuer diesen Zweck vorgesehenen Loetbruecke. Der alte E496 von Telefunken (AEG, jetzt AMC) konnte durch trennen des Empfaenger vom Ladegeraet/Auswerter als reiner Empfaenger eingesetzt werden.
Von einem "Umbau", der das erloeschen der Genehmigung zur Folge hat, kann hier keine Rede sein.
Ausserdem: Wo in der Genehmigungsurkunde steht was von Mithoerschaltung?
Bis denne...
Gruss, Norbert
Hallo alle zusammen,
ich weiß ja nicht, was Euch alle so heiß auf das Mithören/Abhören
Eures Betriebskanals macht, aber da ja wohl hoffentlich mittlerweile
überall die nächste Fahrzeug/Einheit Strategie gefahren wird, werdet
Ihr doch rechtzeitig alarmiert, falls es Euren Einsatzbereich
betrifft. Und falls Ihr Euch mit Eurem FME mit dem Umbau oder was auch
immer nicht in die Nesseln setzen wollt, so kauft Euch doch einfach
einen billigen Scanner, denn die sind mittlerweile erlaubt und zuhören
dürft Ihr auch, Ihr dürft nur nicht drüber sprechen, was Ihr gehört
habt, und daß gilt auch für Teilnehmer am Funkverkehrskreis und dann
darf sich sehr wohl jeder über das abhören/mithören beschweren, denn
das ist ein STRAFTATBESTAND und kein kinkerlitzchen...
Außerdem weiß ich nicht, wie Ihr es fändet, wenn da Eure Probleme oder
Nöte vom halben Ort mitgehört werden würden, denkt doch also auch mal
an die Patienten oder Unfallopfer...
Ciao
Oliver
E-Mail: Kli...@stud-mailer.uni-marburg.de
Mitarbeiter im RD des MKT
Hallo
> Bei meinen BMD habe ich keine M=F6glichkeit und das Umbauen auf eigene
> Kosten geht auch nicht, weil dabei an der Oberseite ein zweiter
> Schalter eigebaut werden mu=DF, den unser LNA dank seiner guten Augen
> sofort bemerken wuerde.=20
Also das Umbauen des BMD ist gar nicht so schwierig, man braucht nicht
einmal den zweiten Schalter, es gibt einige bei uns, die ihn aufschalten
koennen und das ohne Schalter allerdings ist es bei manchen reichlich
umstaendlich, da es etwas fuddel Arbeit ist, den entsprechenden Kontakt
herzustellen, bei anderen ist es wiederum ziemlich einfach, aber auch
wieder auffaelliger.
> Der groesste Nachteil an der nicht vorhandenen Mithoermoeglichkeit
> ist, dass ich keine M=F6glichkeit habe, den Empfang zu testen!
Scanner oder einen aufgeschalteten Melder ausleihen
> Wenn alle vier Wochen Funktionsprobe ist=20
Das ist natuerlich uebel, bei uns wird er jeden Samstag ueberprueft
(ausser er faellt auf einen Feiertag) und das Problem mit den Funkloechern
haben wir mitlerweile auch geloest; nachdem sich einige Kameraden
darueber beschwert haben, das ihre Melder nicht ausgeloest haben und sie
dadurch von Einsaetzten nichts mitbekommen hatten, obwohl sie Zuhause
waren, hat unsere Leitstelle die Anweisung bekommen grundsaetzlich
ueber beide Relaisstationen zu Alarmieren, was mittlerweile ganz gut
funktioniert.=20
Allerdings ist dieses Problem jetzt nur in unserer STadt
geloest, wobei einige umliegende Gemeinden einen dermassen schlechten
empfang haben, dass diese noch nicht mal mit Meldern ausgestattet wurden
und wenn sie funken wollen, ist unter umstaenden ein Standortwechsel
notwendig.
Alla bis dann
Joerg Ebersohl
> immer nicht in die Nesseln setzen wollt, so kauft Euch doch einfach
> einen billigen Scanner, denn die sind mittlerweile erlaubt und zuhören
> dürft Ihr auch, Ihr dürft nur nicht drüber sprechen, was Ihr gehört
> habt, und daß gilt auch für Teilnehmer am Funkverkehrskreis und dann
Eh, bitte was ? Man darf mithören, ja, solange es dienstlich ist. Wenn ein
Hauptamtlicher aber gerade Freischicht hat oder ein Ehrenamtlicher gerade
nicht seinem Ehrenamt nachgeht, befindet er/sie sich nicht im Dienst und darf
dann *NICHT* mithören. Insofern ist Deine pauschale Aussage schlichtweg
falsch.
Und selbst wenn Du im Dienst bist, darfst Du auch nur Deinen Betriebskanal
mithören, keinen anderen ! Ausnahmen sind natürlich auch hier möglich (z. B.:
RTW und NEF werden für ein SEK gestellt und sollen sich auf dem Polizeifunk
Einsatzstelle an melden etc.).
+---------------------------------------------------------------+
| Michael A. Bode http://www.wupper.de/sites/mab/ |
+---------------------------------------------------------------+
--- MicroDot V1.12
"Gib DOSen keine Chance !"
>Jeder Funkmeldeempfaenger kann ohne "Umbau" zum Mithoeren (Monitor-Funktion,
>siehe Service-Handbuch) verwendet werden. Die neuen FMEs werden nur
>entsprechend programmiert, die alten Swissphone-Geraete mit einer genau fuer
>diesen Zweck vorgesehenen Loetbruecke. Der alte E496 von Telefunken (AEG,
>jetzt AMC) konnte durch trennen des Empfaenger vom Ladegeraet/Auswerter als
>reiner Empfaenger eingesetzt werden.
>
>Von einem "Umbau", der das erloeschen der Genehmigung zur Folge hat, kann
>hier keine Rede sein.
Vergisz mal den Begriff UMBAU, der kommt da ehr vom Pageboy...
Entscheident ist, dasz Du die Funktionalitaet des entsprechenden zugelassenen
Geraetes veraenderst. Die fernmeldetechnische Funktionalitaet bzw.
Spezifikation ist in der Zulassung exakt umrissen. Sobald das Geraet
damit nichtmehr ueberein stimmt, erlischt die Zulassungsurkunde zwar nicht,
sie gilt aber dafuer nicht mehr fuer Dein umgebautes Geraet.
Cio,
Armin
THW Neuss, Fachgruppe Wassergefahren
PS: Eine Loetbruecke schlieszen ist Uebrigends auch ein Umbau!
> ich weiß ja nicht, was Euch alle so heiß auf das Mithören/Abhören
> Eures Betriebskanals macht, aber da ja wohl hoffentlich mittlerweile
> überall die nächste Fahrzeug/Einheit Strategie gefahren wird, werdet
> Ihr doch rechtzeitig alarmiert, falls es Euren Einsatzbereich
> betrifft. Und falls Ihr Euch mit Eurem FME mit dem Umbau oder was auch
> immer nicht in die Nesseln setzen wollt, so kauft Euch doch einfach
> einen billigen Scanner, denn die sind mittlerweile erlaubt und zuhören
> dürft Ihr auch, Ihr dürft nur nicht drüber sprechen, was Ihr gehört
> habt, und daß gilt auch für Teilnehmer am Funkverkehrskreis und dann
> darf sich sehr wohl jeder über das abhören/mithören beschweren, denn
> das ist ein STRAFTATBESTAND und kein kinkerlitzchen...
> Außerdem weiß ich nicht, wie Ihr es fändet, wenn da Eure Probleme oder
> Nöte vom halben Ort mitgehört werden würden, denkt doch also auch mal
> an die Patienten oder Unfallopfer...
Da muss ich Dir wirklich recht geben. Im Grunde genommen kann doch jeder
froh sein, wenn sein Melder "die Klappe" haelt (zumindest geht es mir
so). Warum soll ich denn noch dauernd mitbekommen / mithoeren, was die
anderen so alles zu tun haben. Wie kann ich mich da etwas "entspannen"
etc.
Hat es vielleicht damit zu tun, dass es zuviele "Profilneurotiker" gibt,
die gerne ueber alles Bescheid wissen moechten oder ja nicht entbehrlich
sein wollen ??? ;-)))))))
Servus
Ralf
--
³ Ralf Assmann
³ Technische Informatik
³ Fachhochschule Ravensburg-Weingarten, Germany
³ e-Mail: ass...@fl-sun00.fbe.fh-weingarten.de
* BRK-Rettungsdienst Lindau (B)
Moin Martin!
MH> Unser Leitender Notarzt hat uns erst kuerzlich einen Vortrag gehalten,
MH> dass _Ehrenamtliche_ Helfer den Funkverkehr der _Hauptamtlichen_ nicht
MH> mithoeren duerfen.
Dann duerfen die Ehrenamtlichen auch in keinem funkausgeruesteten Fahrzeug mitfahren? Oder werden die Einschaltknoepfe vor Fahrtbeginn verplomt?
Er hat ausserdem noch nie was ueber Scanner-Empfaenger gehoert, die jeder beliebige Mitbuerger fuer z.T. unter DM 200,- legal erwerben kann? :-)))
MH> Ich meine, dass es nicht sein darf, dass ein FW-Kamerad( die haben bei
MH> uns fast alle offene Melder) in der Kneipe den ganzen Tisch mit seinem
MH> offenen Melder "unterhaelt".
Das ist bei uns Grund fuer einen ordentlichen Verweis durch die Wehrfuehrung! Wenn ich einen dabei erwische oder das um mehrere Ecken erfahre, kassiere ich dem Melder gleich ein und er kann ihn sich persoenlich beim Wehrfuehrer, ohne Mithoerfunktion, wieder abholen.
Bis denne...
Gruss, Norbert
Moin Armin!
AR> Vergisz mal den Begriff UMBAU, der kommt da ehr vom Pageboy...
Stimmt :-)
AR> PS: Eine Loetbruecke schlieszen ist Uebrigends auch ein Umbau!
Sehe ich anders. Aber egal. Unsere Meldeempfaenger sind fast ohne Ausnahme
mit Monitorschaltung im Einsatz. Der Grund ist ein ganz einfacher:
Wir als FM (SB) nehmen unter bestimmten Umstaenden (Durchsage nach Alarmierung) Sonderrechte mit dem Privat-Kfz in Anspruch. Da macht es Sinn, dass man auch nach der Alarmierung, also auf dem Weg zum Feuerwehrhaus, noch eine Weile mithoeren kann, um die erste Meldung von der Einsatzstelle oder von der Lst das "Abspannen" zu bekommen PUNKT.
Bis denne...
Gruss, Norbert
Welche Genehmigungsurkunde. Entscheidend ist, was in der
Zulassungsurkunde vom ZZF abgenommen wurde. I.d.R. sind neuere FME aber
programmierbar und da kann man dies dann völlig legal tun.
Der Witz bei älteren (z.B. der beliebte PB II) istz ja, dass die Dinger
eine Mithöroption haben, die von den Fm-Werkstätten der Orgs meist durch
Trennung einer Leiterbahn herausgenommen wird. Und dann haben die das
Problem
Matthias
>Nein, nicht zwangsläufig. Wenn diese Option bei der Abnahme beim ZZF im
>Service-Handbuch dokumentiert ist, ist sie Bestandteil der Zulassung.
>Wenn man Leiterbahnen durchtrennt oder selber Drähte einzieht dann
>sehrwohl.
Mag dokumentiert sein, was will. Tatsache ist, daß lange nicht alle
Optionen, die möglich sind, auch der TR-BOS entsprechen, bzw von den
einzelnen Ländern genehmigt werden.
Thomas
>Welche Genehmigungsurkunde. Entscheidend ist, was in der
>Zulassungsurkunde vom ZZF abgenommen wurde. I.d.R. sind neuere FME aber
>programmierbar und da kann man dies dann völlig legal tun.
>Der Witz bei älteren (z.B. der beliebte PB II) istz ja, dass die Dinger
>eine Mithöroption haben, die von den Fm-Werkstätten der Orgs meist durch
>Trennung einer Leiterbahn herausgenommen wird. Und dann haben die das
>Problem
Es ist nicht das Gusto der Funkwerkstatt. Außerdem ist "mithören"
nicht die einzige Option, die durch Trennen eines Leiterbahnstückes
gewählt wird. Steht ausdrücklich so im Handbuch!
Thomas
Vielleicht solltest Du dann einmal auch am Samstag den Wecker stellen,
und mit eingeschaltetem Computer auf die Ausloesung warten!!
--
Gruss,
Nils Gahmann
> Er hat ausserdem noch nie was ueber Scanner-Empfaenger gehoert, die jeder beliebige Mitbuerger fuer z.T. unter DM 200,- legal erwerben kann? :-)))
...nicht aber auf BOS-Frequenzen u.ä. einstellen darf.
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| Michael A. Bode http://www.wupper.de/sites/mab/ |
+---------------------------------------------------------------+
"Mal Gates, mal Gates nicht..."
Aber bitte nurvom Fachpersonal durchgefuehrt, sonst issie futsch, die
Zulassung....
Armin
THW Neuss, Fachgruppe Wassergefahren
******************************************************************************
>> Außerdem weiß ich nicht, wie Ihr es fändet, wenn da Eure Probleme oder
>> Nöte vom halben Ort mitgehört werden würden, denkt doch also auch mal
>> an die Patienten oder Unfallopfer...
>
>Da muss ich Dir wirklich recht geben. Im Grunde genommen kann doch jeder
>froh sein, wenn sein Melder "die Klappe" haelt (zumindest geht es mir
>so). Warum soll ich denn noch dauernd mitbekommen / mithoeren, was die
>anderen so alles zu tun haben. Wie kann ich mich da etwas "entspannen"
>etc.
>
>Hat es vielleicht damit zu tun, dass es zuviele "Profilneurotiker" gibt,
>die gerne ueber alles Bescheid wissen moechten oder ja nicht entbehrlich
>sein wollen ??? ;-)))))))
Mich wundert's immer wieder, wenn sich ein Popans in eine Diskussion
einschaltet, und als einziges ein bloedes und unsachliches Argument
auf den Tisch wirft. Mit Deinem Profilneurotiker kannst Du so etwa
jede zweite Diskussion in dieser NewsGroup erschlagen, macht aber wohl
wenig Sinn, oder ???
Um Deinem einzigen Argument noch das bischen Wind aus den segeln zu
nehmen: Es ging garnicht darum, staendig irgentwelche Kanaele mit-/ab-
zuhoeren, sondern z.B. auf der Fahrt zur Dienststelle nach einer Alarmierung
ggf. als Privatperson Sonderrechte in Anspruch zu nehmen und einen
Abbruch des Einsatzes dann schon auf der Fahrt zur Dienststelle mitzu-
bekommen.
Ja ja, der heizt schonwieder ueber rote Ampeln, da kommt bestimmt wieder
Dein Profilargument.... vergisz es einfach!
Cio,
Sobald der Pieper losgeht, ist man im Dienst und darf auf jeden Fall
mithören. Das ist ja schließlich der Sinn der Mithöroption.
>
> Und selbst wenn Du im Dienst bist, darfst Du auch nur Deinen Betriebskanal
> mithören, keinen anderen ! Ausnahmen sind natürlich auch hier möglich (z. B.:
> RTW und NEF werden für ein SEK gestellt und sollen sich auf dem Polizeifunk
> Einsatzstelle an melden etc.).
Ich hab' noch keinen Pieper gesehen, bei dem man den Kanal, auf dem man
mithört, auswählen kann. Zur Zusammenarbeit mit anderen BOS sind die
_Funkgeräte_ nach TR-BOS genormt und können auf verschiedene Kanäle
geschaltet werden. Ein Umschalten ist also erwünscht (sofern Du nicht
Deine Nachmittage in der Wache verbringst, nur um den Funk mithören zu
können).
--
Jochen Koepfer. Fileserver MIM. (j...@mim.uni-hannover.de)
Fileserver IMR. (j...@imr.uni-hannover.de)
WWW: http://www.mim.uni-hannover.de/user/joc_home.html
Universit„t Hannover --- Institut fuer Mess- und Regelungstechnik
Also ich wäre ganz froh, wenn mein BMD mit Mithörschaltung ausgestattet
wäre, weil ich dann auf der Anfahrt zur Wache schon wichtige
Informationen mitbekommen kann. Es geht doch nicht darum mit dem Ding in
der Disco anzugeben (mir jedenfalls nicht; wenn ich den Pieper habe,
sieht das sowieso kaum jemand).
>Mag dokumentiert sein, was will. Tatsache ist, daß lange nicht alle
>Optionen, die möglich sind, auch der TR-BOS entsprechen, bzw von den
>einzelnen Ländern genehmigt werden.
Das gilt überigens nicht nur für Lötbrücken, sondern auch für
Programmierungen.
Guido
> Sobald der Pieper losgeht, ist man im Dienst und darf auf jeden Fall
> mithören. Das ist ja schließlich der Sinn der Mithöroption.
Was Du schreibst, ist auch so logisch. Denn nur dann, wenn Du im Dienst bist,
kann der Pieper losgehen. Ausnahme natuerlich z.B. FF.
> Ich hab' noch keinen Pieper gesehen, bei dem man den Kanal, auf dem man
> mithört, auswählen kann. Zur Zusammenarbeit mit anderen BOS sind die
Ich auch nicht. Aber es ist ja mittlerweile auch von Scannern die Rede
gewesen. Dort sollte man i.d.R. die Frequenz einstellen können, sonst ist das
Ding einfach daneben.
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| Michael A. Bode http://www.wupper.de/sites/mab/ |
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"WWaass bbeeddeeuutteedd HHaallff--DDuupplleexx ??"
>Ein blöder Spruch... Es gibt aber leider Leute, die, seit sie ihren FME
>haben, so wichtig sind, daß das die gesamte Umwelt erfahren muß. Im
>Klartext heißt daß, das diese Leute extra die Mithörschaltung
>aktivieren, wenn jemand es geschafft hat, nicht auf deren FME zu
>starren, obwohl er in der äußersten Tasche getragen wird und ein
>neongelber Pfeil darauf zeigt.
SUPER !
Gruß
Matze
kuecken @ aol.com
Feuerwehr Marburg-Mitte 1.Zug
>
>>> PS: Eine Loetbruecke schlieszen ist Uebrigends auch ein Umbau!
>
>>Nein, nicht zwangsläufig. Wenn diese Option bei der Abnahme beim ZZF im
>>Service-Handbuch dokumentiert ist, ist sie Bestandteil der Zulassung.
>>Wenn man Leiterbahnen durchtrennt oder selber Drähte einzieht dann
>>sehrwohl.
>
>Aber bitte nurvom Fachpersonal durchgefuehrt, sonst issie futsch, die
>Zulassung....
Auch Fachpersonal hat sich an TR-BOS zu halten!
Thomas
Moin Armin!
AR> Aber bitte nurvom Fachpersonal durchgefuehrt, sonst issie futsch, die
AR> Zulassung....
Wer darf sich denn als "Fachpersonal" bezeichnen? Der eingesetzte oder gewaehlte Funkwart (bin ich :-) oder nur eine authorisierte (wie erfolgt die Authorisuerung?) Fachwerkstatt (bin ich auch :-) ?
Bis denne...
Gruss, Norbert
Davon steht nicht's in Gesetzen und Verordnungen. Die Arbeiten müssen
fachgerecht ausgeführt werden! Und wer das kann...
Sicherlich ist das Löten mit einem Regenrinnenbrenner nicht das richtige
für den PB II --).
Dies ist aber zugegebener Massen eine philosophische Frage und wird
sicher in den einzelnen Org´s stark reglementiert (zu recht!!!).
Die einzige mir bekannte Einschränkung ist die Zulassung zum Arbeiten am
Koomunikationsnetz. Dazu benötigt man Nachweise.
Matthias
DRK Fmdi Bln
NGoet...@kakibbs.formelbox.com (Norbert Goettsche) wrote:
>To: Utz-Martin....@t-online.de (Martin Hildebrandt)
>MH> Unser Leitender Notarzt hat uns erst kuerzlich einen Vortrag gehalten,
>MH> dass _Ehrenamtliche_ Helfer den Funkverkehr der _Hauptamtlichen_ nicht
>MH> mithoeren duerfen.
>Dann duerfen die Ehrenamtlichen auch in keinem funkausgeruesteten Fahrzeug mitfahren?
>Oder werden die Einschaltknoepfe vor Fahrtbeginn verplomt?
Was heißt hier ehrenamtlich? Mal eine frage habt ihr als
"ehrenamtliche" eigentlich mal nen' Wisch zum Thema Geheimhaltung nach
dem Fernmeldegesetz unterschrieben. Wenn nicht würde ich sagen, dann
müsste man die FuG verplomben.
Andererseits wann ist es abhören und wann mithören. Wenn Dein
Leitender NA seinen Funkgerät bei der Leitstelle abgemeldet hat, und
Dienstschluß macht, ab diesem Augenblick hört er ab und es ist
theoretisch illegal wenn er jetzt noch etwas hört. Er müßte sich erst
wieder bei der Leitstelle als Funkverkehrsteilnehmer anmelden.
Gruß Hannes
THW-Böblingen
Web: http://members.aol.com/thwbb
eMail: han...@aol.com
han...@aol.com (Hannes Blomberg) wrote:
>Tachjen!
>
>>Dann duerfen die Ehrenamtlichen auch in keinem funkausgeruesteten Fahrzeug mitfahren?
>>Oder werden die Einschaltknoepfe vor Fahrtbeginn verplomt?
>
>Was heißt hier ehrenamtlich? Mal eine frage habt ihr als
>"ehrenamtliche" eigentlich mal nen' Wisch zum Thema Geheimhaltung nach
>dem Fernmeldegesetz unterschrieben. Wenn nicht würde ich sagen, dann
>müsste man die FuG verplomben.
>
Ich habe so einen "Wisch" während meiner RS-Ausbildung unterschrieben. Darüber hinaus haben wir
es in dem SanH-Kurs gesagt bekommen. Und: Sollte es eigentlich nicht selbstverständlich sein,
daß man persönliche Daten nicht weitergibt?! Übrigens: Ich bin einer der "ehrenamtlichen".
Heiko
=20
> >Dann duerfen die Ehrenamtlichen auch in keinem funkausgeruesteten Fahrze=
ug mitfahren?=20
> >Oder werden die Einschaltknoepfe vor Fahrtbeginn verplomt?
>=20
> Was hei=DFt hier ehrenamtlich? Mal eine frage habt ihr als
> "ehrenamtliche" eigentlich mal nen' Wisch zum Thema Geheimhaltung nach
> dem Fernmeldegesetz unterschrieben. Wenn nicht w=FCrde ich sagen, dann
> m=FCsste man die FuG verplomben.
Als Zugfunker habe ich im Rahmen des Funklehrgangs so ein Ding
unterschrieben. Allerdings: Im Falle des Falles sitzen noch ein halbes
Dutzend andere Leute im Fahrzeug, und die hoeren auch alles mit. Und die
haben weder Funkausbildung noch den Geheimhaltungsschrieb gesehen.
Erschwerend kommt hinzu, dass nicht zu jedem Fahrzeug ein ausgebildeter
Funker vorhanden ist (noch nicht!). Es muss also irgendjemand "dran
glauben" und sein Bestes geben....
=20
Mich hatte man auch mal so in das kalte Wasser geworfen. Aber es hat Spass
gemacht und ich bin dabeigeblieben.
Gruss,
Markus Mueller
THW OV Kaiserslautern
---------------------------------------------------
Markus Mueller markus....@netclub.de
>Andererseits wann ist es abhören und wann mithören. Wenn Dein
>Leitender NA seinen Funkgerät bei der Leitstelle abgemeldet hat, und
>Dienstschluß macht, ab diesem Augenblick hört er ab und es ist
>theoretisch illegal wenn er jetzt noch etwas hört. Er müßte sich erst
>wieder bei der Leitstelle als Funkverkehrsteilnehmer anmelden.
Zum anmelden musz er das Funkgeraet aber erstmal einschalten und einige
Sekunden in den Aether (ab-/mit-)hoeren ob keiner auf Sendung ist, bevor
er sich anmelden kann...
Armin
In de Genehmigunsurkunde zum FuG ist ja sogar der Kanal eingetragen,
bei den Älteren sogar der Standort des Relais! (mittlerweile auf
Gleichwellenfunk umgestellt)
Daher ist der Kanalwechsel nur auf Anweisung der Betriebsleitung bzw.
des Führers der takt. Einheit zulässig!
Allerdings habe ich beim Funklehrgang auf die Frage, ob ich als
Einsatzleiter bei einer Kirmes mit zwei Einsatzabschnitten (Nr.1
Saalveranstaltung, Nr2 Rummelplatz), einem Abschnitt einen anderen
Kanal (2m BOS) zuweisen darf vom einen Ausbilder ein JA, vom anderen
ein NEIN bekommen! (schöner Satz, oder? ;-) )
Ich bin doch in dem Fall "Führer der takt. Einheit" oder?
MHi
Utz-Martin....@T-Online.de
>Als Zugfunker habe ich im Rahmen des Funklehrgangs so ein Ding
>unterschrieben. Allerdings: Im Falle des Falles sitzen noch ein halbes
>Dutzend andere Leute im Fahrzeug, und die hoeren auch alles mit. Und die
>haben weder Funkausbildung noch den Geheimhaltungsschrieb gesehen.
Alle Mitarbeiter des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des
Katastrophenschutztes müssen diesen "Wisch" (Niederschrift über die Belehrung
gemäß...) regelmäßig unterschreiben, egal, ob sie funken dürfen oder nicht, es
geht ja nicht nur um das gefunkte, sondern auch um das gesprochene Wort.
Guido
> Alle Mitarbeiter des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des
> Katastrophenschutztes müssen diesen "Wisch" (Niederschrift über die Belehrung
> gemäß...) regelmäßig unterschreiben, egal, ob sie funken dürfen oder nicht, es
> geht ja nicht nur um das gefunkte, sondern auch um das gesprochene Wort.
>
Ehrlich? Ich habe diesen "Wisch" auch nur beim Funkerlehrgang gesehen, und bin
seit 10 Jahren bei der FF.
--
Gruss aus Koeln Sascha....@Koeln.Netsurf.De
>> Alle Mitarbeiter des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des
>> Katastrophenschutztes müssen diesen "Wisch" (Niederschrift über die Belehrung
>> gemäß...) regelmäßig unterschreiben, egal, ob sie funken dürfen oder nicht, es
>> geht ja nicht nur um das gefunkte, sondern auch um das gesprochene Wort.
>>
>Ehrlich? Ich habe diesen "Wisch" auch nur beim Funkerlehrgang gesehen, und bin
>seit 10 Jahren bei der FF.
Tja, das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Guido
> Alle Mitarbeiter des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des
> Katastrophenschutztes müssen diesen "Wisch" (Niederschrift über die Belehrung
> gemäß...) regelmäßig unterschreiben, egal, ob sie funken dürfen oder nicht, es
^^^^^^^^^^
> geht ja nicht nur um das gefunkte, sondern auch um das gesprochene Wort.
>
> Guido
Ich denke einmal reicht völlig aus.
--
Gruss vom Starnberger See
Juergen
dto. Nur etwas länger in der FF.
>Daher ist der Kanalwechsel nur auf Anweisung der Betriebsleitung bzw.
>des Führers der takt. Einheit zulässig!
Was ist bitte im Rettungsdienst die "taktische Einheit" oder bei der Polizei?
Die taktische Einheit des Rettungsdienstes ist der Rettungswagen, der
Krankentransportwagen oder dasd Notarzteinsatzfahrzeug. Ihr Führer ist der
Fahrzeugführer.
>Allerdings habe ich beim Funklehrgang auf die Frage, ob ich als
>Einsatzleiter bei einer Kirmes mit zwei Einsatzabschnitten (Nr.1
>Saalveranstaltung, Nr2 Rummelplatz), einem Abschnitt einen anderen
>Kanal (2m BOS) zuweisen darf vom einen Ausbilder ein JA, vom anderen
>ein NEIN bekommen! (schöner Satz, oder? ;-) )
>Ich bin doch in dem Fall "Führer der takt. Einheit" oder?
Schon, hast Du denn für beide Kanäle eine Genehmigung?
Guido