kann mir jemand sagen, in welchen Rechtsvorschriften die Mindestgröße
für Schlaf - bzw. Ruheräume in einer Rettungswache geregelt ist. In der
Arbeitsstättenverordnung habe ich nichts passendes finden können. Dort
ist nur von Pausen- und Bereitschaftsräumen die Rede.
Es existieren ja noch Rettungsdienste, in denen (EU-Vorschriften hin
oder her) immernoch in 24-Stunden-Schichten gearbeitet wird. Dort gibt
es (hoffentkich) auch Schlafräume.
Doch wie groß müssen die Räume sein? Ist es z.B. statthaft die
Besatzungen von RTW, NEF und KTW (also mindestens fünf Personen)
gemeinsam in einem Schlafraum von weniger als 30 Quadratmetern
Grundfläche bei 2,50 Meter Deckenhöhe unterzubringen. (Und dann noch
mit Etagenbetten).
Gruß
Volker
> Doch wie groß müssen die Räume sein? Ist es z.B. statthaft die
> Besatzungen von RTW, NEF und KTW (also mindestens fünf Personen)
> gemeinsam in einem Schlafraum von weniger als 30 Quadratmetern
> Grundfläche bei 2,50 Meter Deckenhöhe unterzubringen. (Und dann noch
> mit Etagenbetten).
Ich würde mich bedanken, wenn dann das NEF ausrücken müßte und 4
"Unbeteiligte" dann wach wären, Alternative im RTW / KTW schlafen :-)
Mal im Ernst, gibt es diese Zustände irgendwo?
Gruß dk
Hier,
weil dieNef-Wache im Wohneim des Stadtkkhs ist.
Aber im Ernst:
Nachtdienstuheräume sind Einzelzimmer, ud das sollte Standart sein, oder
sieht das jemasnd anders?
Ich weiss, dass die Realität oft anders aussieht, aber das sind doch keine
wirklich aktzeptablen Arbeitsbedingungen, gelle?
MfG
Michael
Noch gibt es das bei uns nicht. Zur Zeit haben wir schon, wie ich
finde, unbefriedigende Zustände. Zwei Schlafräume für fünf Personen.
Ist schon jetzt ziemlich nervig. Nun kursieren Gerüchte, dass geplant
sei, einen Schlafraum "anderweitig" zu nutzen. Wenn dies zuträfe hätten
wir bei uns die geschilderten Zustände.
Deshalb die Frage: Wo ist die rechtliche Grundlage um dies zu
verhindern?
>
> Noch gibt es das bei uns nicht. Zur Zeit haben wir schon, wie ich
> finde, unbefriedigende Zustände. Zwei Schlafräume für fünf Personen.
> Ist schon jetzt ziemlich nervig. Nun kursieren Gerüchte, dass geplant
> sei, einen Schlafraum "anderweitig" zu nutzen. Wenn dies zuträfe hätten
> wir bei uns die geschilderten Zustände.
*Kopfschüttel
> Deshalb die Frage: Wo ist die rechtliche Grundlage um dies zu
> verhindern?
Ein Problem könnte die Arbeitszeitregelung werden, wenn Ihr für die
Nachtdienststunden wie normale Arbeitszeit gezahlt wird, kann Euer Chef Euch
das Schlafen untersagen, somit ist dann überhaupt ein Schlafraum schon
Luxus.
Sollte es allerdings Bereitschaftszeit sein, so habt ihr ein anrecht darauf
die Bereitschaft in "erholsamer" Umgebung zu verbringen.
Evtl. kann Euch das Gewerbeaufsichtsamt etwas zu den Vorgaben für
Schlafräume sagen.
Gruß dk
P.S.: Bitte keine Diskussion über die Arbeitszeitregelungen anfangen, Danke!
Es handelt sich um "echte" Bereitschaftszeit, in der uns das Recht zu
schlafen zusteht.
Michael Lammers wrote at 17 apr 2002 in de.etc.notfallrettung:
> Nachtdienstuheräume sind Einzelzimmer, ud das sollte Standart sein,
> oder sieht das jemasnd anders?
> Ich weiss, dass die Realität oft anders aussieht, aber das sind doch
> keine wirklich aktzeptablen Arbeitsbedingungen, gelle?
In Düsseldorf waren es 1 Raum mit 2 Etagenbetten. Dort ist aber nur ein RTW
stationiert gewesen.
In der Schweiz war es ein Schlafraum für RTW und KTW gemeinsam. Allerdings
mit Einzelbetten und einer kleinen Trennwand. Da aber der Alarm für RTW und
KTW der gleiche war waren da auch immer alle wach :-(
Gruss
Martin
--
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