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Reicht eine Allgemeine Bauartgenehmigung für Frontblitzer aus?

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Jörg Schwarzenberg

unread,
Jun 28, 2000, 3:00:00 AM6/28/00
to
Hallo!

In einer Dienstbesprechung wurde vorgeschlagen unsere Fahrzeuge (Hausnotruf,
Organtransport) zusätzlich mit Frontblitzern auszustatten. Dies wurde vom
Dienststellenleiter mit der Begründung abgelehnt, daß Frontblitzer in
Deutschland gar nicht erlaubt wären. Er meinte das anbauen wäre noch in
Ordnung aber einschalten dürfte man sie (eigentlich) nicht.

Ich habe daraufhin eine mail an den Kundendienst von Hella geschrieben. Als
Anwort bekam ich die eingescannte Allgemeine Bauartgenehmigung für die
Frontblitzer von Hella.

Wie sehen jetzt die Bestimmungen aus?

Kann ein Frontblitzer einfach zusätzlich an ein Fahrzeug angebaut werden,
das bereits mit Blaulichtern ausgestattet ist und eine Genehmigung dafür hat
oder muß man das Fahrzeug danach noch beim TÜV vorführen und die Blitzer
eintragen lassen?

Zu der ganzen Problematik kommt noch hinzu, daß 3 von 4 Fahrzeugen
sogenannte Sondermietwagen sind (mit nem richtigen Taxameter zur Zierde) bei
denen die Blaulicht-Genehmigung wohl immer besonders schwer zu bekommen ist
(hat mein Boss gesagt). Und deshalb können die angeblich auch nicht mit
Frontblitzern ausgerüstet werden.
Ich denke aber, daß das alles nur Ausreden sind (, die ich jetzt aus dem Weg
räumen muß).

Danke für die Anworten

Jörg Schwarzenberg

- Oliver Stöckl -

unread,
Jun 29, 2000, 3:00:00 AM6/29/00
to
Wichtige Frage:

in welches Fahrzeug sollen die Frontblitzer eingebaut werden?

Grüsse

Oliver Stöckl

Alexander Koethe

unread,
Jun 29, 2000, 3:00:00 AM6/29/00
to
On Wed, 28 Jun 2000 23:05:06 +0200, "Jörg Schwarzenberg"
<schwar...@gmx.net> wrote:

>In einer Dienstbesprechung wurde vorgeschlagen unsere Fahrzeuge (Hausnotruf,
>Organtransport) zusätzlich mit Frontblitzern auszustatten. Dies wurde vom
>Dienststellenleiter mit der Begründung abgelehnt, daß Frontblitzer in
>Deutschland gar nicht erlaubt wären. Er meinte das anbauen wäre noch in
>Ordnung aber einschalten dürfte man sie (eigentlich) nicht.

Seit einer StVZO-Änderung vor einiger Zeit (ca. 1 Jahr ?) dürfen alle
mehrspurigen Fahrzeuge, für die blaues Rundumlicht zugelassen ist,
auch mit nur nach vorne gerichteten Leuchten, also Frontblitzern,
ausgerüstet werden.

Bluttransport-KFZ sind nach StVZO ausdrücklich zum Führen von blauen
Rundumleuchten berechtigt, schau mal im Fahrzeugschein, als was Eure
KFZ zugelassen sind.
Mietwagen sind in der StVZO nämlich nicht als "Blaulichtberechtigt"
aufgeführt, d.h. für sie ist die Genehmigung wirklich nur mit einem
Trick (z.B. als Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes) zu bekommen.

Wo Blaulicht drauf darf, dürfen aber auch Frontblitzer dran.

Tschuess,
Alex

Torsten Stein

unread,
Jun 29, 2000, 3:00:00 AM6/29/00
to

"Jörg Schwarzenberg" schrieb:

> Hallo!


>
> In einer Dienstbesprechung wurde vorgeschlagen unsere Fahrzeuge (Hausnotruf,
> Organtransport) zusätzlich mit Frontblitzern auszustatten. Dies wurde vom
> Dienststellenleiter mit der Begründung abgelehnt, daß Frontblitzer in
> Deutschland gar nicht erlaubt wären. Er meinte das anbauen wäre noch in
> Ordnung aber einschalten dürfte man sie (eigentlich) nicht.

Tach zusammen!

Bei der BF Köln haben wir auch seit letztem Jahr Frontblitzer an den Fahrzeugen.

Wenn die Dinger in irgendeiner Weise nicht für den Betrieb zugelassen wären,
gäbs die bei uns nicht. Dafür ist die Direktion viel zu bang, was nicht legales
zu tun!

mfg
Torsten


Bernd Ardelt

unread,
Jun 29, 2000, 3:00:00 AM6/29/00
to
"Jörg Schwarzenberg" <schwar...@gmx.net> wrote:
>Hallo!
>
>In einer Dienstbesprechung wurde vorgeschlagen unsere Fahrzeuge (Hausnotruf,
>Organtransport) zusätzlich mit Frontblitzern auszustatten. Dies wurde vom
>Dienststellenleiter mit der Begründung abgelehnt, daß Frontblitzer in
>Deutschland gar nicht erlaubt wären. Er meinte das anbauen wäre noch in
>Ordnung aber einschalten dürfte man sie (eigentlich) nicht.
>
>Wie sehen jetzt die Bestimmungen aus?
>
Bis vor ca. einem Jahr war noch eine Ausnahmegenehmigung vom Reg.-P. notwendig.
Mittlerweile reicht die normale Genehmigung für blaue Rundumkennleuchten aus. Im
Zweifelsfall würde ich die Blitzer noch beim TÜV vorführen. Eine Bauartzulassung
für die Blitzer muß allerdings vorliegen.

>
>Zu der ganzen Problematik kommt noch hinzu, daß 3 von 4 Fahrzeugen
>sogenannte Sondermietwagen sind (mit nem richtigen Taxameter zur Zierde) bei
>denen die Blaulicht-Genehmigung wohl immer besonders schwer zu bekommen ist
>(hat mein Boss gesagt). Und deshalb können die angeblich auch nicht mit
>Frontblitzern ausgerüstet werden.
>Ich denke aber, daß das alles nur Ausreden sind (, die ich jetzt aus dem Weg
>räumen muß).
>
Ein Problem besteht nur bei Leasingfahrzeugen, wenn im Vertrag Ein- oder Anbauten
untersagt sind. Ein Telefonat mit der Leasingfirma hilft hier jedoch meist
weiter


mfg
Bernd Ardelt
--
_____________________________________________________________
NewsGroups Suchen, lesen, schreiben mit http://netnews.web.de

Thomas Hochstein

unread,
Jul 2, 2000, 3:00:00 AM7/2/00
to
"Jörg Schwarzenberg" <schwar...@gmx.net> scripsit/wrote:

> Er meinte das anbauen wäre noch in
> Ordnung aber einschalten dürfte man sie (eigentlich) nicht.

Entweder - oder.

> Kann ein Frontblitzer einfach zusätzlich an ein Fahrzeug angebaut werden,
> das bereits mit Blaulichtern ausgestattet ist und eine Genehmigung dafür hat
> oder muß man das Fahrzeug danach noch beim TÜV vorführen und die Blitzer
> eintragen lassen?

Wenn eine allg. Bauartgenehmigung vorliegt nicht.

> Zu der ganzen Problematik kommt noch hinzu, daß 3 von 4 Fahrzeugen
> sogenannte Sondermietwagen sind (mit nem richtigen Taxameter zur Zierde) bei
> denen die Blaulicht-Genehmigung wohl immer besonders schwer zu bekommen ist
> (hat mein Boss gesagt).

Ja - nämlich nur per Sondergenehmigung, die es im Zweifelsfall nur gibt,
wenn man über den tatsächlichen Verwendungszweck täuscht. Klar, daß da
keine Nachfragen provoziert werden sollen.

> Und deshalb können die angeblich auch nicht mit
> Frontblitzern ausgerüstet werden.

Wenn Blaulicht drauf ist, kann man - inzwischen - auch Frontblitzer
montieren.

-thh
--
Thomas Hochstein * THoch...@gmx.de * http://www.th-h.de/
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. - RV Weinstraße
(Bad Dürkheim - Neustadt/Wstr. - Landau)
LV Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar

Erich Kirchmayer

unread,
Jul 3, 2000, 3:00:00 AM7/3/00
to
Hallo,

"Thomas Hochstein" <expire...@usenet.th-h.de> schrieb im Newsbeitrag
news:den.0007021...@dragon.akallabeth.de...

> Wenn Blaulicht drauf ist, kann man - inzwischen - auch Frontblitzer
> montieren.

IMHO dürfen die aber nur oberhalb einer bestimmten Höhe montiert werden. (80
oder 120cm??) und das geht bei den meisten PKW eben nicht ohne die Dinger mit
Stiel auf die Haube zu pflanzen......


--
--
Gruß

Erich Kirchmayer --- kirch...@gmx.de --
---Auktionen? http://www.ebay.de ! -----


-------------------------------------------------------------------
Dieser Beitrag gibt ausschliesslich meine persönliche Meinung zum
Thema wieder

Jörg Schwarzenberg

unread,
Jul 3, 2000, 3:00:00 AM7/3/00
to

> > Wenn Blaulicht drauf ist, kann man - inzwischen - auch Frontblitzer
> > montieren.
> IMHO dürfen die aber nur oberhalb einer bestimmten Höhe montiert werden.
(80
> oder 120cm??) und das geht bei den meisten PKW eben nicht ohne die Dinger
mit
> Stiel auf die Haube zu pflanzen......

80 cm? 120 cm? Wo steht das? In irgendeinem Gesetz oder in der
Einbauanleitung?

In der allgemeinen Bauartgenehmigung steht folgendes:

Der Anbau der Kennleuchten hat so zu erfolgen, daß bei den am Fahrzeug
angebrachten Lechten die Bezugsachse parallel zur Fahrbahn und parallel zur
Fahrzeuglängsachse verläuft, sodaß ein Sichtbereich in einem nach vorne
wirkenden Horizontalwinkel von mindestens +- 90 Grad für Kradfträder und
mindestens + - 30 Grad für mehrspurige Kraftfahrzeuge bzw in einem nach
hinten wirkenden Horizontalwinkel von mindestens +- 30 Grand und einem nach
vorne wirkenden Vertikalwinkel von mindestens +- 8 Grad bzw. in einem nach
hinten wirkenden Vertikalwinkel nach oben von mindestens 4 Grad eingehalten
wird und nach unten der Schenkel des Sichtwinkels die Fahrbahn in einer
Entfernung von 20 m vom Fahrzeugumriß berührt.

Was sagt uns das? .... wir hätten in Geometrie besser aufpassen sollen....

Ciao
Jörg Schwarzenberg

Frank Scheffski

unread,
Jul 3, 2000, 3:00:00 AM7/3/00
to
Jörg schrieb:


>Was sagt uns das? .... wir hätten in Geometrie besser aufpassen sollen....

Da war`n wir grad Kreide holen!


MfG

Frank

Jörg Schwarzenberg

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
Hi!

Falls ich meinen Chef nicht davon überzeugen kann, daß unsere Autos
Frontblitzer unbedingt brauchen gibt es noch eine Notlösung: Ein
agressiveres Springlicht! Diese Intervall-Lichthupe kann ja auch von jedem
x-beliebigen Drängler kommen. Also müste man das rechte und linke fernlicht
abwechselnd schalten oder 2 mal links 2 mal rechts (wie teilw. in den USA).

Wie sehen hierzu die Bestimmungen aus? In der StVZO finde ich jedenfalls
nichts zu dem Begriff Springlicht.


Ciao
Jörg Schwarzenberg

Henning Koch

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
"Jörg Schwarzenberg" wrote:

> Wie sehen hierzu die Bestimmungen aus? In der StVZO finde ich jedenfalls
> nichts zu dem Begriff Springlicht.

stimmt, denn es ist nicht erlaubt.

Nur Fernlicht-Blinken koennte ja im Zweifel auch handbetaetigt gewesen
sein, oben-unten Springen bei entsprechender Verschaltung der NSW auch,
aber links-rechts sieht schon aus weitester Entfernung nach "Verboten"
aus...

--
mfg Henning
-----------------------------------------------------------
Henning Koch
http://studserver.uni-dortmund.de/Henning.Koch
FF Dortmund-Holzen: (inoffizielle Seite! nicht von mir!)
http://home.t-online.de/home/martinreimann/lz8.htm
-------------------------------------------------------UTCP

Dirk Leutner

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
Hallo Jörg,

> Wie sehen hierzu die Bestimmungen aus? In der StVZO finde ich jedenfalls
> nichts zu dem Begriff Springlicht.

"Springlichter" (=Auf- und Abblenden des Fernlichts) ist in Deutschland
nur erlaubt, wenn beide Lichter *gleichzeitig* aufleuchten und darf
nicht nachts (starke Blendwirkung) benutzt werden. Frag mich aber bitte
nicht nach entsprechenden Paragraphen...
An unserem NEF und einem unserer KTWs ist diese Funktion werkseitig ( ?
+ KFB-Ausbau) schon eingebaut. Läßt sich aber ganz leicht selbst mit
einem Blinkerrelais "nachrüsten". Ob das rechtlich ganz astrein ist,
wage ich zu bezweifeln (TÜV-Abnahme?).

Persönlich halte ich Blitzer am PKW für unnötig, da diese hier zu tief
sitzen und die normale RKL aus jedem anderen PKW auch gut gesehen wird.
Ab VW T4/VITO sind Blitzer oder auch nur blaue Blinkleuchten sicher sehr
sinnvoll.

Gruß,
Dirk


Hans Ludwig Wiegel

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
Henning Koch schrieb:

>
> "Jörg Schwarzenberg" wrote:
>
> > Wie sehen hierzu die Bestimmungen aus? In der StVZO finde ich jedenfalls
> > nichts zu dem Begriff Springlicht.
>
> stimmt, denn es ist nicht erlaubt.

Hallo Henning,

wieso habe ich denn aber derartig ausgestattete Rettungswagen schon
mehrfach in Nürnberg fahren sehen?

Teils wurde abwechselnd links und recht im dem Fernlicht aufgeblendet,
teils wurde abwechselnd (erst rechts dann links) aufgeblendet.

Da der Wechsel sehr gleichmässig auftrat, kann ich mir nicht vorstellen,
daß da jemand den Hebel für das Fernlicht betätigt hat.

Oder lag hier eine Ausnahmeregelung vor?

Bei Nachteinsätzen wird auf die Nutzung dieses "Springlichts"
scheinbar verzichtet.

Gruß

Hans Ludwig

Michael Holzt

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
On Tue, 04 Jul 2000 16:08:16 +0200, Hans Ludwig Wiegel <hl.w...@planet-interkom.de> wrote:
>Teils wurde abwechselnd links und recht im dem Fernlicht aufgeblendet,
>teils wurde abwechselnd (erst rechts dann links) aufgeblendet.

Ich bin mir ziemlich sicher, ein solches Feature an unseren örtlichen RTWs
auch schon gesehen zu haben.

--
Gruss Michael

Olaf Bormann

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
On Tue, 04 Jul 2000 11:25:44 +0200, Henning Koch
<Hennin...@student.uni-dortmund.de> wrote:

>"Jörg Schwarzenberg" wrote:
>
>> Wie sehen hierzu die Bestimmungen aus? In der StVZO finde ich jedenfalls
>> nichts zu dem Begriff Springlicht.
>
>stimmt, denn es ist nicht erlaubt.

Dann frag ich mich, warum in unserem Bereich (Niedersachsen) so
komisch grün-weiß lackierte Autos mit blauen Lampen auf dem Dach und
der Beschriftung Polizei an den Türen eben dieses bei Fahrten mit
Sondersignal nutzen?

Ich dachte immer, die Polizei hält sich an die Gesetze. Ach ja, die
StVZO ist Bundesrecht und daher fährt wohl auch in einigen Teilen NRW
(Westfalen) und auch mind. die Autobahnpolizei in den
Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Köln damit rum.

Aber ich frag mich immer noch, warum die es tun, wenn es doch so
verboten ist.

Olaf

--
Das Schwierigste am Diskutieren ist nicht, den eigenen
Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.

André Maurois, franz. Schriftsteller

Jörg Grund

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
Hallöle!

Henning Koch schrieb:


>
> "Jörg Schwarzenberg" wrote:
>
> > Wie sehen hierzu die Bestimmungen aus? In der StVZO finde ich jedenfalls
> > nichts zu dem Begriff Springlicht.
>

> stimmt, denn es ist nicht erlaubt.

Sicher, Henning? AFAIR habe ich mal irgendwo gelesen, dass nur eine
Springlichtschaltung mit _Fernlicht_ verboten sei, Abblendlicht jedoch
als Springlicht geschaltet werden dürfe.

Beste Grüße
Jörg

--
Blau macht glücklich.
Jörg Grund *** Bamberg
wit...@gmx.de *** 0951/3029140

Erich Kirchmayer

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
Hi,

"Olaf Bormann" <m...@netclown.de> schrieb im Newsbeitrag
news:8jt507$e0h$1...@news.netcologne.de...

> >> Wie sehen hierzu die Bestimmungen aus? In der StVZO finde ich jedenfalls
> >> nichts zu dem Begriff Springlicht.
> >
> >stimmt, denn es ist nicht erlaubt.

> Dann frag ich mich, warum in unserem Bereich (Niedersachsen) so


> komisch grün-weiß lackierte Autos mit blauen Lampen auf dem Dach und
> der Beschriftung Polizei an den Türen eben dieses bei Fahrten mit
> Sondersignal nutzen?
>
> Ich dachte immer, die Polizei hält sich an die Gesetze. Ach ja, die
> StVZO ist Bundesrecht und daher fährt wohl auch in einigen Teilen NRW
> (Westfalen) und auch mind. die Autobahnpolizei in den
> Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Köln damit rum.

Gut möglich, daß es sich dabei um (genehmigte!) Versuche oder/und Studien
handelt.

Henning Koch

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to
Am Tue, 04 Jul 2000 18:56:14 +0200, Olaf Bormann <m...@netclown.de>
schrieb:

>Ich dachte immer, die Polizei hält sich an die Gesetze. Ach ja, die
>StVZO ist Bundesrecht und daher fährt wohl auch in einigen Teilen NRW
>(Westfalen) und auch mind. die Autobahnpolizei in den
>Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Köln damit rum.
>

>Aber ich frag mich immer noch, warum die es tun, wenn es doch so
>verboten ist.

ich weiss nicht, aber wir koennen ja mal fragen ;-)

Allerdings habe ich bei den hiesigen FuStKW noch kein Springlicht
gesehen, aber ich werd mal darauf achten.

Achtung:
xp nach fido.ger.polizei
fup2 de.etc.notfallrettung


--
mfg,


Henning Koch
http://studserver.uni-dortmund.de/Henning.Koch
FF Dortmund-Holzen: (inoffizielle Seite! nicht von mir!)

http://home.t-online.de/home/martinreimann/lz8.htm zha

Uli Meier

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to
Olaf Bormann <m...@netclown.de> schrieb:

>>> Wie sehen hierzu die Bestimmungen aus? In der StVZO finde ich jedenfalls
>>> nichts zu dem Begriff Springlicht.

>>stimmt, denn es ist nicht erlaubt.

> Dann frag ich mich, warum in unserem Bereich (Niedersachsen) so
> komisch grün-weiß lackierte Autos mit blauen Lampen auf dem Dach und
> der Beschriftung Polizei an den Türen eben dieses bei Fahrten mit
> Sondersignal nutzen?

> Ich dachte immer, die Polizei hält sich an die Gesetze. Ach ja, die


> StVZO ist Bundesrecht und daher fährt wohl auch in einigen Teilen NRW
> (Westfalen) und auch mind. die Autobahnpolizei in den
> Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Köln damit rum.

> Aber ich frag mich immer noch, warum die es tun, wenn es doch so
> verboten ist.

Bevor man sich hier weiter zerfleischt:
Hat jemand zufällig eine StVZO rumliegen und kann nachschauen?
Kann jemand, der Springlicht in einem Fahrzeug hat mal in den
Kfz-Schein schauen ob da ein Eintrag für das Springlich drin ist?
Oder: Noch besser: Hat jemand Connections zur Polizei und kann da mal
Einblick in einen Kfz-Schein nehmen?

Danke.

Uli


--
Ulrich Meier | |
Seestraße 98 | Fon +49 8051 968765 | Notausgang ==>
D-83209 Prien/Chiemsee | Fax +49 8051 969243 |
For public PGP-Key send Email with "send PGP-Key" as subject

Tobias Voss

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to
Erich Kirchmayer wrote:
>
> Hi,
>
> "Olaf Bormann" <m...@netclown.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:8jt507$e0h$1...@news.netcologne.de...
>
> > >> Wie sehen hierzu die Bestimmungen aus? In der StVZO finde ich jedenfalls
> > >> nichts zu dem Begriff Springlicht.
> > >
> > >stimmt, denn es ist nicht erlaubt.
>
> > Dann frag ich mich, warum in unserem Bereich (Niedersachsen) so
> > komisch grün-weiß lackierte Autos mit blauen Lampen auf dem Dach und
> > der Beschriftung Polizei an den Türen eben dieses bei Fahrten mit
> > Sondersignal nutzen?
> >
> > Ich dachte immer, die Polizei hält sich an die Gesetze. Ach ja, die
> > StVZO ist Bundesrecht und daher fährt wohl auch in einigen Teilen NRW
> > (Westfalen) und auch mind. die Autobahnpolizei in den
> > Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Köln damit rum.
>
> Gut möglich, daß es sich dabei um (genehmigte!) Versuche oder/und Studien
> handelt.
>
> --
> --
> Gruß
>
> Erich Kirchmayer --- kirch...@gmx.de --
> ---Auktionen? http://www.ebay.de ! -----
>
> -------------------------------------------------------------------
> Dieser Beitrag gibt ausschliesslich meine persönliche Meinung zum
> Thema wieder


Guten Morgen,

eigentlich können es keine Versuche sein, daß die Polizei in NRW in
Teilen mit einer Springlichtschaltung des Fernlichtes fährt, da alle
Streifenwagen in Schleswig-Holstein ebenfalls mit dieser Schaltung
ausgestattet sind.

Dazu kommen dann noch einmal annähernd 99 % aller in S-H fahrenden RTW
und KTW, teilweise (z.B. in Lübeck) auch mit rechts- / linksseitigem
Wechsel des Fernlichtes.

Viele Grüße

Tobias

Markus Baisch

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to

Uli Meier schrieb:

>
> Hat jemand zufällig eine StVZO rumliegen und kann nachschauen?
>

In der StVZO steht über Springlicht gar nichts drin. Soweit mir bekannt ist,
müssen für Fahrzeuge mit dieser Zusatzausstattung Sindergenehmigungen beantragt
werden, die z. Zt. recht großzügig erteilt werden.


Robert Rummel

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to

"Henning Koch" <Hennin...@studserver.uni-dortmund.de> schrieb im
Newsbeitrag news:3962793a...@news.feuerwehrmann.de...

> Am Tue, 04 Jul 2000 18:56:14 +0200, Olaf Bormann <m...@netclown.de>
> schrieb:
>
> >Ich dachte immer, die Polizei hält sich an die Gesetze. Ach ja, die
> >StVZO ist Bundesrecht und daher fährt wohl auch in einigen Teilen NRW
> >(Westfalen) und auch mind. die Autobahnpolizei in den
> >Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Köln damit rum.
> >
> >Aber ich frag mich immer noch, warum die es tun, wenn es doch so
> >verboten ist.

Ich habe leider die Unrsprungsfrage nicht gelesen.
Wenn es um blaue Blinkleuchten geht, die an der Fahrzeugfront angebracht
sind, wer behauptet das die verboten sind?

> ich weiss nicht, aber wir koennen ja mal fragen ;-)
>
> Allerdings habe ich bei den hiesigen FuStKW noch kein Springlicht
> gesehen, aber ich werd mal darauf achten.
>

Wie immer erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung.

In Paragraph 52 III StVZO steht welche Fahrzeuge mit blauem
Blinklicht ausgestattet sein dürfen (u.a. Polizei-, Feuerwehr-
Rettungsdienstfahrzeuge). Nach Satz 2 sind an diesen
Fahrzeugen auch blaue Blinklichter mit Hauptstrahlrichtung
nach vorn erlaubt.
Die Kennleuchten dürfen an AUSSCHLIESSLICH an hier
genannten Fahrzeugen angebracht werden.

Gemäß Paragraph 22a I 11 StVZO müssen dabei die
Leuchten eine Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile haben.

Wann und von wem die blauen Blinkleuchten verwendet
werden dürfen regelt Paragraph 37 StVO.

Ich habe an Polizeifahrzeugen in NRW noch keine solchen
Blinkleuchten gesehen. Im Rettungsdienst und bei der
Feuerwehr werden sie jedoch häufig verwendet.

Eine gute Rechtsdatenbankübersicht bietet übrigens:

http://www.bib.uni-mannheim.de/bib/jura/db-kap3.shtml

mfG
Robert


Thomas Hochstein

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to
Hans Ludwig Wiegel <hl.w...@planet-interkom.de> scripsit/wrote:

> wieso habe ich denn aber derartig ausgestattete Rettungswagen schon
> mehrfach in Nürnberg fahren sehen?

Weil es einfach eingebaut wurde?

Marc Küntzle

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to
"Robert Rummel" <schi...@compuserve.de> schrieb im Newsbeitrag
news:396350fb$0$10888$7d5a...@news.compuserve.de...

>
> "Henning Koch" <Hennin...@studserver.uni-dortmund.de> schrieb im
> Newsbeitrag news:3962793a...@news.feuerwehrmann.de...
> > Am Tue, 04 Jul 2000 18:56:14 +0200, Olaf Bormann <m...@netclown.de>
> > schrieb:
> >
> > >Ich dachte immer, die Polizei hält sich an die Gesetze. Ach ja, die
> > >StVZO ist Bundesrecht und daher fährt wohl auch in einigen Teilen NRW
> > >(Westfalen) und auch mind. die Autobahnpolizei in den
> > >Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Köln damit rum.
> > >
> > >Aber ich frag mich immer noch, warum die es tun, wenn es doch so
> > >verboten ist.
>
> Ich habe leider die Unrsprungsfrage nicht gelesen.

Es ging um Nebel / Fern / Abblendlich als Springlicht.
Und die Unterschiede Tag / Nachtfahrten.

Liebe Grüße

--
Marc Küntzle
Webmaster
TV - Total Infopage
www.kuentzle.de/tvtotal

René von Dobschütz

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to Robert Rummel
Ha, wir haben sie. Und zwar am funkelniegelnagelneuen Bulli-TDI.

Aus Stolberg / Rhld. grüßt

RvD
_____________________________________________________________________________________


Robert Rummel schrieb:


>
> "Henning Koch" <Hennin...@studserver.uni-dortmund.de> schrieb im
> Newsbeitrag news:3962793a...@news.feuerwehrmann.de...
> > Am Tue, 04 Jul 2000 18:56:14 +0200, Olaf Bormann <m...@netclown.de>
> > schrieb:
> >
> > >Ich dachte immer, die Polizei hält sich an die Gesetze. Ach ja, die
> > >StVZO ist Bundesrecht und daher fährt wohl auch in einigen Teilen NRW
> > >(Westfalen) und auch mind. die Autobahnpolizei in den
> > >Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Köln damit rum.
> > >
> > >Aber ich frag mich immer noch, warum die es tun, wenn es doch so
> > >verboten ist.
>
> Ich habe leider die Unrsprungsfrage nicht gelesen.

Henning Koch

unread,
Jul 5, 2000, 3:00:00 AM7/5/00
to
Am Wed, 5 Jul 2000 16:11:35 +0200, "Robert Rummel"
<schi...@compuserve.de> schrieb:

>> >Ich dachte immer, die Polizei hält sich an die Gesetze. Ach ja, die
>> >StVZO ist Bundesrecht und daher fährt wohl auch in einigen Teilen NRW
>> >(Westfalen) und auch mind. die Autobahnpolizei in den
>> >Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Köln damit rum.
>> >
>> >Aber ich frag mich immer noch, warum die es tun, wenn es doch so
>> >verboten ist.
>
>Ich habe leider die Unrsprungsfrage nicht gelesen.
>Wenn es um blaue Blinkleuchten geht, die an der Fahrzeugfront angebracht
>sind, wer behauptet das die verboten sind?

sorry, nein.
Es geht um das Springlicht, also das getaktete Blinken von Fernlicht
oder Abblendlicht, entweder alleine oder abwechselnd mit den
Nebelscheinwerfern oder sogar abwechselnd links und rechts.

(xp mal dringelassen)

Elch

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to

Henning Koch <Hennin...@studserver.uni-dortmund.de> schrieb in im
Newsbeitrag: 3963b30...@news.uni-dortmund.de...

Fast alle Streifenwagen im KSOD-Bereich sind in Hamburg mit Springlicht
ausgerüstet. Diese sind allerdings nur bei Einsatzfahrten nutzbar, wenn kein
Licht angeschaltet ist. Sobald Abblendlicht geschaltet ist, ist das
Springlicht deaktiviert.
Gruß Marcus

Uli Meier

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Henning Koch <Hennin...@studserver.uni-dortmund.de> schrieb:

> Es geht um das Springlicht, also das getaktete Blinken von Fernlicht
> oder Abblendlicht, entweder alleine oder abwechselnd mit den
> Nebelscheinwerfern oder sogar abwechselnd links und rechts.

Apropos:
Aus den Übertragungen der Formel 1-Rennen kennt man ja die
Flashereinrichtung, die in den Scheinwerfern des Safety- und des
Medical-Cars eingebaut sind.

Ich habe anläßlich des GP am Nürburgring ein Fahrzeug der
ONS-Streckensicherungsstaffel gesehen, daß ebendiese Anlage eingebaut
hatte (AFAIR ein Audi mit Frankfurter Zulassung)

Haben will!

Martin Roerig

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to

Hi Uli!

>Aus den Übertragungen der Formel 1-Rennen kennt man ja die
>Flashereinrichtung, die in den Scheinwerfern des Safety- und des
>Medical-Cars eingebaut sind.
>
>Ich habe anläßlich des GP am Nürburgring ein Fahrzeug der
>ONS-Streckensicherungsstaffel gesehen, daß ebendiese Anlage eingebaut
>hatte (AFAIR ein Audi mit Frankfurter Zulassung)
>
>Haben will!


Kann ich verstehen :-))
Hier in Kopenhagen haben die neuen NEFs (Mercedes M Modelle) alle blaue
Blitzer in den Scheinwerfern drin. Sieht lustig aus wenn es aus dem weissen
licht raus blitzt und ist wirklich sehr gut zu sehen.

Gruss

Martin
--
* States Serum Institut * Martin Roerig *
* Artillerivej 5 * Lundtofteparken 80, 2 th *
* DK-2300 København S * DK-2800 Lyngby *
* Tel. +45-3268 3268 * Tel. +45-45 88 20 28 *
* direct +45-3268 3354 * mobile +45-20 13 80 28 *
* m...@ssi.dk * Martin...@Schweiz.Org *

Jürgen Lindemann

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Servus!

> Apropos:


> Aus den Übertragungen der Formel 1-Rennen kennt man ja die
> Flashereinrichtung, die in den Scheinwerfern des Safety- und des
> Medical-Cars eingebaut sind.
>
> Ich habe anläßlich des GP am Nürburgring ein Fahrzeug der
> ONS-Streckensicherungsstaffel gesehen, daß ebendiese Anlage eingebaut
> hatte (AFAIR ein Audi mit Frankfurter Zulassung)
>
> Haben will!

Dann schau mal bei Autoteile Unger vorbei. Ich hab mir die Dinger dort
gleich mitgenommen. Der Hinweis, dass die Dinger im Bereich der StVZO
nicht
eingesetzt werden dürfen, war ganz klein in der rechten Ecke zu
finden. ;-)
Ich hab mir die Dinger glatt in meinen privaten 45 PS Corsa mit
Aufsteckblaulicht, Frontblitzern und BOS-Funkgerät eingebaut und mußte
feststellen, dass die Beleuchtung jetzt soviel Strom zieht, dass die
Kiste stehen geblieben ist. ;-)

Gruß Jürgen


Uli Meier

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Jürgen Lindemann <j...@juergen-lindemann.de> schrieb:

Jetzt mal ohne Flachs:
Mal davon abgesehen, daß derlei Spielzeug an "normalen" Fahrzeugen
selbstverständlich nichts zu suchen hat, kann ich mich immer wieder für
Lackierungen, Beklebungen und Beleuchtungen begeistern, die dafür
sorgen, gesehen zu werden. Dies ist IMHO ein ganz wesentlicher Beitrag
zur passiven Sicherheit dieser Fahrzeuge (sollte den Fahrer dennoch
nicht zu einer riskanteren Fahrweise verleiten)
Und *diese* Beleuchtung ist eigentlich nicht zu übersehen.

ATU sagtest Du? Muß ich ja glatt man vorbeischauen ...
Nachdem meine Karre schon in RAL 1014 lackiert ist ;-)

Frank Scheffski

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Uli schrieb:

>ATU sagtest Du? Muß ich ja glatt man vorbeischauen ...
>Nachdem meine Karre schon in RAL 1014 lackiert ist ;-)

RAL 1014 ist hellelfenbein, Du meintest sicher RAL 3024 oder 3026?

Oder gilt hellelfenbein in Niederbayern schon als Leuchtfarbe? ;-)

<duck>


MfG

Frank

Jürgen Lindemann

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Servus Uli!

Uli Meier schrieb:

> Jetzt mal ohne Flachs:
> Mal davon abgesehen, daß derlei Spielzeug an "normalen" Fahrzeugen
> selbstverständlich nichts zu suchen hat, kann ich mich immer wieder für
> Lackierungen, Beklebungen und Beleuchtungen begeistern, die dafür
> sorgen, gesehen zu werden. Dies ist IMHO ein ganz wesentlicher Beitrag
> zur passiven Sicherheit dieser Fahrzeuge (sollte den Fahrer dennoch
> nicht zu einer riskanteren Fahrweise verleiten)

Da stimm ich Dir voll und ganz zu. Nur schätze ich mal, dass es trotz
dieser Flasher in den Schweinwerfern immer noch reichlich viele
Verkehrsteilnehmer geben würde, die auch diese Lichter übersehen
(wollen).
In einer Reportage über eine US-Polizei-Einheit sind mir die Dinger in
deren Scheinwerfer auch schonmal aufgefallen. Scheinbar werden die
"drüben" schon gerne eingesetzt. Aber bei uns wird das wohl noch etwas
dauern. Wenn sie denn überhaupt zugelassen werden sollten.

Zum Thema Lächierung u. Beleuchtung:
Seit knapp einem Jahr (?) haben wir in Schweinfurt einen eurogelben Audi
A4 Avant als OrgL-Fahrzeug im Einsatz (Foto unter
http://www.kvschweinfurt.brk.de/gemeinschaften/Bereitschaften/seg_sw_mitte/texte/orgl_text.htm).
Zur Zeit ist das das einzige derartig lackierte Fahrzeug in der Stadt.
Die Kollegen meinen, dass seit dem das Fahrzeug von den anderen
Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen wird und daher die
Einsatzfahrten etwas entspannter ablaufen. Das Ding fällt aber auch auf.
:-)

> ATU sagtest Du? Muß ich ja glatt man vorbeischauen ...

Genau. Schau mal bei den Nebelscheinwerfern. Da lagen die zumindest in
Schweinfurt rum. ;-)

--
Schönen Tag noch
Jürgen Lindemann

**************************************************
* www.juergen-lindemann.de *
* Rezepte für den Nacht- und Bereitschaftsdienst *
* www.kochen-im-nachtdienst.de *
**************************************************

Erich Kirchmayer

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Hallo,

"Uli Meier" <u...@meier.camelot.de> schrieb im Newsbeitrag
news:8k0oje$219$1...@supra.meier.camelot.de...

> > Es geht um das Springlicht, also das getaktete Blinken von Fernlicht
> > oder Abblendlicht, entweder alleine oder abwechselnd mit den
> > Nebelscheinwerfern oder sogar abwechselnd links und rechts.
>
> Apropos:

> Aus den Übertragungen der Formel 1-Rennen kennt man ja die
> Flashereinrichtung, die in den Scheinwerfern des Safety- und des
> Medical-Cars eingebaut sind.

> Haben will!

Kaufen tun. Es gibt Blitzröhren mit H1-Fassung (!) Passen somit in fast jeden
(Zusatz-)Scheinwerfer. Müsstest du mal bei paco oder Technodesign (oder wie die
heissen - inserieren öfters mal im Rettungsmagazin und so) nachfragen......

Alexander Lelie

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to

Erich Kirchmayer schrieb in Nachricht
<8jti8v$ldr$3...@broadway.news.is-europe.net>...

>Gut möglich, daß es sich dabei um (genehmigte!) Versuche oder/und Studien
>handelt.


Klar, Herr Kirchmayer, was man net kennt muß ja nur zu Studienzwecken bzw.
verboten sein....
Vielleicht gibt´s in good old Germany ja auch mal was genehmigtes, von dem
du nix weißt - soviel ich nämlich weiß, ist diese Technik nicht verboten.
Genausowenig wie blaue Frontblitzer - und die wurden ja immerhin auch aus
den USA eingeführt...

MfG, Alex

Alexander Lelie

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to

Dirk Leutner schrieb in Nachricht <3961E123...@web.de>...

>Persönlich halte ich Blitzer am PKW für unnötig, da diese hier zu tief
>sitzen und die normale RKL aus jedem anderen PKW auch gut gesehen wird.


Klar, deshalb fahre ich auch öfters (wenn ich NEF-Dienst habe)hinter so toll
aufgemotzten Karren mit was weiß ich, wieviel Watt-Musik-Anlagen hinterher.
S-L Umschaltung des RTK6 bringt rein gar nix,auf´s Hupen reagiert kaum
einer und meist bin ich schon am Einsatz, bevor sich eine Gelegenheit zum
Überholen ergibt...

Da hätten Frontblitzer sicher auch nix gebracht... Obwohl ich die immer im
Rückspiegel sehe (egal ob Tags oder Nachts) - meist noch bevor ich das Horn
des herannahenden Einsatzfahrzeugs höre.

MfG, Alex

Sascha Wostmann

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Frank Scheffski :

> Uli schrieb:


>
> >ATU sagtest Du? Muß ich ja glatt man vorbeischauen ...

> >Nachdem meine Karre schon in RAL 1014 lackiert ist ;-)
>
> RAL 1014 ist hellelfenbein, Du meintest sicher RAL 3024 oder 3026?
>
> Oder gilt hellelfenbein in Niederbayern schon als Leuchtfarbe? ;-)

vielleicht ist er ja Taxifahrer und will deshalb besser gesehen
werden. Nur was die Kollegen dazu sagen werden???


Sascha


--
s...@gmx.de Swedish vor Angefangene und Fortgesrittene (von www.swr3.de):
deutsch schwedisch
Mückenstachel Snake Hake
Säufernase Trinke Zinke

Henning Koch

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Am Thu, 6 Jul 2000 09:04:37 +0200, "Martin Roerig"
<martin...@schweiz.org> schrieb:

>Kann ich verstehen :-))
>Hier in Kopenhagen haben die neuen NEFs (Mercedes M Modelle) alle blaue
>Blitzer in den Scheinwerfern drin. Sieht lustig aus wenn es aus dem weissen
>licht raus blitzt und ist wirklich sehr gut zu sehen.

hier in Dortmund gibt es ein NEF, wo in die (Serien-)
Nebelscheinwerfer Blitzer eingebaut wurden, Bilder davon irgendwo bei
www.notfall-pages.de (unter RD und dort bei den Bildern)

Henning Koch

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Am Thu, 6 Jul 2000 00:08:30 +0200, "Elch" <el...@addcom.de> schrieb:

>> Es geht um das Springlicht, also das getaktete Blinken von Fernlicht
>> oder Abblendlicht, entweder alleine oder abwechselnd mit den
>> Nebelscheinwerfern oder sogar abwechselnd links und rechts.
>>

>> (xp mal dringelassen)

immer noch.

>Fast alle Streifenwagen im KSOD-Bereich sind in Hamburg mit Springlicht
>ausgerüstet.

was bedeutet noch gleich KSOD?

sind die (und wenn ja, wie?) irgendwie im KFZ-Schein eingetragen oder
wird da gar eine Ausnahmegenehmigung mitgefuehrt?

>Diese sind allerdings nur bei Einsatzfahrten nutzbar, wenn kein
>Licht angeschaltet ist. Sobald Abblendlicht geschaltet ist, ist das
>Springlicht deaktiviert.

das halte ich auch fuer allerhoechst vernuenftig, im Dunkeln wuerde es
doch zu sehr blenden.

Erich Kirchmayer

unread,
Jul 6, 2000, 3:00:00 AM7/6/00
to
Hallo,

"Jürgen Lindemann" <j...@juergen-lindemann.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3964B342...@juergen-lindemann.de...

> Zum Thema Lächierung u. Beleuchtung:
> Seit knapp einem Jahr (?) haben wir in Schweinfurt einen eurogelben Audi
> A4 Avant als OrgL-Fahrzeug im Einsatz (Foto unter
>
http://www.kvschweinfurt.brk.de/gemeinschaften/Bereitschaften/seg_sw_mitte/text
e/orgl_text.htm).
> Zur Zeit ist das das einzige derartig lackierte Fahrzeug in der Stadt.
> Die Kollegen meinen, dass seit dem das Fahrzeug von den anderen
> Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen wird und daher die
> Einsatzfahrten etwas entspannter ablaufen. Das Ding fällt aber auch auf.

...jedenfalls solange, bis alle auf die "tolle auffallende Farbe" umgestellt
haben.

Klaus Schineller

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
Hallo allerseits !

Zu diesem "Problem" möchte ich Euch auch was mitteilen:
1. Wie schon bemerkt dürfte die rechtliche Seite abgeklärt sein.
2.


> Ich habe an Polizeifahrzeugen in NRW noch keine solchen
> Blinkleuchten gesehen. Im Rettungsdienst und bei der
> Feuerwehr werden sie jedoch häufig verwendet.

Unsere neuen T4 haben aus Sicherheitsgründen diese blauen Blitze sowohl im
Kühler als auch in der Heckklappe eingebaut. Macht meines Erachtens sehr
viel Sinn, da speziell der T4 (Bulli) sehr hochgewachsen ist und die blauen
Rundumleuchten nur ab einer gewissen Entfernung im Rückspiegel zu erkennen
sind. Wir haben dieses Problem z.B. regelmäßig mit unseren zivilen Bullis
bei Einsatzfahrten.
Die Heckklappenbliltze sind übrigens deshalb eingebaut, weil bei geöffneter
Heckklappe fast die gesamte Blaulichtanlage verdeckt wird.
Vielleicht sollte die eine oder andere Diskussion auch mal weniger unter dem
rechtlichen Aspekt geführt werden als unter der Tatsache, daß viele Sachen
im täglichen Dienst einfach nur Sinn machen, für die Kollegen als auch für
die Bürger. Angenommen, daß diese Leuchten nicht der StVZO entsprächen, wem
tuts weh?? Ich denke keinem aber es hilft allen, oder !!??
Das soll aber auch nicht heißen, daß die Polizei sich nicht an die allgemein
gültigen Regeln halten soll !!

MfG aus Düsseldorf

Klaus

Olaf Bormann

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
On Wed, 05 Jul 2000 19:47:44 +0200, René von Dobschütz
<RvDobs...@t-online.de> wrote:

>Ha, wir haben sie. Und zwar am funkelniegelnagelneuen Bulli-TDI.
>
>Aus Stolberg / Rhld. grüßt
>
>RvD

Hi.

Ihr habt sie wahrscheinlich nur zu Versuchszwecken, wie ca. 95 % der
Kollegen in Niedersachsen. ;)

Gruß
Olaf

--
Das Schwierigste am Diskutieren ist nicht, den eigenen
Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.

André Maurois, franz. Schriftsteller

Thies Martens

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to

...hierzu gibt es einen sehr farbenfrohen und vor allem völlig kostenlosen
Katalog eines Ausrüsters für Polizei und Rettungsdienste aus den USA.
(www.galls.com)

Hier kann man schon mal stöbern und nachschauen, was vielleicht eines Tages
auch in Deutschland zugelassen sein wird (3-,4-, 5- oder gar 6-fach-Blitzer)
zum Einbau in die Scheinwerfer oder als Dachbalken.

Die Ammis sind uns in Sachen fahrende Lichtorgeln um einiges voraus.
Ist eben ein verspieltes Völkchen ;-) Aber das Auge isst ja bekanntlich mit.

Gruß
Thies


Uli Meier <u...@meier.camelot.de> schrieb in im Newsbeitrag:
8k0oje$219$1...@supra.meier.camelot.de...
> Henning Koch <Hennin...@studserver.uni-dortmund.de> schrieb:


>
> > Es geht um das Springlicht, also das getaktete Blinken von Fernlicht
> > oder Abblendlicht, entweder alleine oder abwechselnd mit den
> > Nebelscheinwerfern oder sogar abwechselnd links und rechts.
>

> Apropos:
> Aus den Übertragungen der Formel 1-Rennen kennt man ja die
> Flashereinrichtung, die in den Scheinwerfern des Safety- und des
> Medical-Cars eingebaut sind.
>

> Ich habe anläßlich des GP am Nürburgring ein Fahrzeug der
> ONS-Streckensicherungsstaffel gesehen, daß ebendiese Anlage eingebaut
> hatte (AFAIR ein Audi mit Frankfurter Zulassung)
>
> Haben will!
>

Uli Meier

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
Frank Scheffski <f64...@aol.com> schrieb:

>>ATU sagtest Du? Muß ich ja glatt man vorbeischauen ...
>>Nachdem meine Karre schon in RAL 1014 lackiert ist ;-)

> RAL 1014 ist hellelfenbein, Du meintest sicher RAL 3024 oder 3026?

> Oder gilt hellelfenbein in Niederbayern schon als Leuchtfarbe? ;-)

> <duck>


Jaja, duck' Dich nur!

1. Ist Prien so dermaßen in Oberbayern, daß es oberbayrischer kaum noch
geht und

2. brauch' ich da nur ein bisserl mit RAL 3024-Folie drüberzugehen (1x
umlaufend) und die Karre schaut total brutal wichtig aus.

(Ich habe meines ehemaligen Chefs ehemaligen Dienstwagen günstig
erweben können. Farbe ist sch***, vor allem wenn's da was zu reparieren
gibt, aber Turbodiesel macht vor allem an der Tankstelle gewaltig
Spaß.)

Uli

P.S. Ach ja, und die Kollegen der anderen Leitstellen schauen immer so
irritiert, warum wir in Rosenheim Dienstwagen haben und sie nicht ;-)

Uli Meier

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
Jürgen Lindemann <j...@juergen-lindemann.de> schrieb:

[Leucht & Lack]

> Zum Thema Lächierung u. Beleuchtung:
> Seit knapp einem Jahr (?) haben wir in Schweinfurt einen eurogelben Audi
> A4 Avant als OrgL-Fahrzeug im Einsatz (Foto unter
> http://www.kvschweinfurt.brk.de/gemeinschaften/Bereitschaften/seg_sw_mitte/texte/orgl_text.htm).
> Zur Zeit ist das das einzige derartig lackierte Fahrzeug in der Stadt.
> Die Kollegen meinen, dass seit dem das Fahrzeug von den anderen
> Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen wird und daher die
> Einsatzfahrten etwas entspannter ablaufen. Das Ding fällt aber auch auf.

> :-)

In Rosenheim hat das BRK einen roten Kombi mit gelbem Streifen. Kommt
auch gut.

Uli

Jürgen Lindemann

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
Servus!

> Da hätten Frontblitzer sicher auch nix gebracht... Obwohl ich die immer im
> Rückspiegel sehe (egal ob Tags oder Nachts) - meist noch bevor ich das Horn
> des herannahenden Einsatzfahrzeugs höre.

Die normalen Blitzer im Kühlergrill eines PKW sind in der Tat schlecht
zu sehen. Außerdem besteht da das Problem mit der Einbautiefe. Die
üblichen Blitzer passen zum Beispiel in einen A6 vorne nicht rein.

Wie siehts mit denen aus, die sich in die Frontscheibe des Fahrzeugs
montieren lassen? Hat damit schon jemand Erfahrung?
Wir beabsichtigen nämlich etwas entsprechendes für ein "Zivilfahrzeug"
des Kreisverbandes anzuschaffen.

Uli Meier

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
Sascha Wostmann <s...@gmx.de> schrieb:

>> RAL 1014 ist hellelfenbein, Du meintest sicher RAL 3024 oder 3026?
>>
>> Oder gilt hellelfenbein in Niederbayern schon als Leuchtfarbe? ;-)

> vielleicht ist er ja Taxifahrer und will deshalb besser gesehen


> werden. Nur was die Kollegen dazu sagen werden???

Es fällt wohl tatsächlich erst dann auf, wenn ein RAL 1014-Fahrzeug
neben einem Taxi steht.

In meiner ehemaligen HiOrg bekamen wir mal einen Pkw ausgeliefert, der
irrtümlich in Taxi-Elfenbein ausgeliefert wurde. Es ist tatsächlich
erst aufgefallen, als das Kfz an der Dienststelle neben den anderen
Fahrzeugen geparkt wurde.

Ingmar M. Bolle

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Klaus Schineller schrieb:

> [...] Angenommen, daß diese Leuchten nicht der StVZO entsprächen,


> wem tuts weh?? Ich denke keinem aber es hilft allen, oder !!??

Nur nicht Dir als Fahrer bzw. dem Halter, wenn im Unfall-Falle
festgestellt wird, daß aufgrund ungenehmigter Beleuchtungseinrichtungen
ein Fahrzeug ohne Allgemeine Betriebserlaubnis im Verkehr gesteuert
wurde. Und sei es erst vom Anwalt der Versicherung...

> Das soll aber auch nicht heißen, daß die Polizei sich nicht an die
> allgemein gültigen Regeln halten soll !!

Dann sind wir ja beruhigt.

- --
Es verabschiedet sich mit freundlichem Gruss..................

!! ==> Bitte verwenden Sie hinfort nur <I.B...@gmx.de> <== !!
Ingmar Matthias Bolle - Kaulbachstr. 44 - 60596 Frankfurt/Main
Fon: +49.(0)69.611280 | GSM: +49.(0)177.2335431 | ICQ: 5173021
> Dringend? Dann CC: 01772...@smsmail.eplus.de (Subject!) <

-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
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LI52ZtC53TWegRG4lpjwvBco
=eDoX
-----END PGP SIGNATURE-----

Alexander Koethe

unread,
Jul 7, 2000, 3:00:00 AM7/7/00
to
On Thu, 06 Jul 2000 23:39:09 GMT,
Hennin...@studserver.uni-dortmund.de (Henning Koch) wrote:

>hier in Dortmund gibt es ein NEF, wo in die (Serien-)
>Nebelscheinwerfer Blitzer eingebaut wurden, Bilder davon irgendwo bei
>www.notfall-pages.de (unter RD und dort bei den Bildern)

Da sind ein Volvo, eine C-Klasse und eine E-Klasse zu sehen, von
Blitzern kann ich da jedoch nichts entdecken !

Tschuess,
Alex

Henning Koch

unread,
Jul 8, 2000, 3:00:00 AM7/8/00
to
Am Fri, 07 Jul 2000 19:09:26 GMT, a.ko...@gmx.de (Alexander Koethe)
schrieb:

>>hier in Dortmund gibt es ein NEF, wo in die (Serien-)
>>Nebelscheinwerfer Blitzer eingebaut wurden, Bilder davon irgendwo bei
>>www.notfall-pages.de (unter RD und dort bei den Bildern)
>
>Da sind ein Volvo, eine C-Klasse und eine E-Klasse zu sehen,

es geht um den Daimler (alte E-Klasse) vom DRK (DO-2313?), der Sven
wird doch wohl die Bilder nicht runtergenommen haben?
Ich kann aber erst Montag nachschauen; -> Plumi, Joerg?!

>von Blitzern kann ich da jedoch nichts entdecken !

auf den ersten Blick sieht man die ja auch nicht, wenn sie aus sind.
Aber beim genauen Hinsehen kann man doch etwas Blau erkennen.

Andreas Plum

unread,
Jul 8, 2000, 3:00:00 AM7/8/00
to
Hi,

Henning Koch wrote:
>
>
> es geht um den Daimler (alte E-Klasse) vom DRK (DO-2313?), der Sven
> wird doch wohl die Bilder nicht runtergenommen haben?
> Ich kann aber erst Montag nachschauen; -> Plumi, Joerg?!
>

Bin ja schon da,
es handelt sich, wie Henning schon erwähnt hat, um die alte E-Klasse,
die auf den Fotos durch ein Parkähnliches Gelände fährt (ich glaube, es
ist der Dortmunder Hauptfriedhof <g>).


> >von Blitzern kann ich da jedoch nichts entdecken !
>
> auf den ersten Blick sieht man die ja auch nicht, wenn sie aus sind.
> Aber beim genauen Hinsehen kann man doch etwas Blau erkennen.
>

Die Blitzer sind in die Nebelscheinwerfer, die mit den
Hauptscheinwerfern zusammen in ein Gehäuse eingebaut sind, eingebaut, um
aber nicht auf die Nebelscheinwerfer verzichten zu müssen, hat man
daraufhin zusätzlich noch "richtige" Nebenlscheinwerfer angebaut.

Gruß, Plumi

Elch

unread,
Jul 9, 2000, 3:00:00 AM7/9/00
to
>
> was bedeutet noch gleich KSOD?
>
KSOD=kleiner Sicherheits und Ordnungs -Dienst (Dienst an der Wache)
GSOD=großer Sicherheits und Ordnungs -Dienst (Demo/Fußball oder ähnliche
Großeinsätze)

Henning Koch

unread,
Jul 9, 2000, 3:00:00 AM7/9/00
to
Am Sat, 08 Jul 2000 23:36:59 +0200, Andreas Plum
<Andrea...@t-online.de> schrieb:

>es handelt sich, wie Henning schon erwähnt hat, um die alte E-Klasse,
>die auf den Fotos durch ein Parkähnliches Gelände fährt (ich glaube, es
>ist der Dortmunder Hauptfriedhof <g>).

wie Du das wieder mit einem Blick erkannt hast :-))

>> >von Blitzern kann ich da jedoch nichts entdecken !
>>
>> auf den ersten Blick sieht man die ja auch nicht, wenn sie aus sind.
>> Aber beim genauen Hinsehen kann man doch etwas Blau erkennen.
>>
>
>Die Blitzer sind in die Nebelscheinwerfer, die mit den
>Hauptscheinwerfern zusammen in ein Gehäuse eingebaut sind, eingebaut,

das Ganze hat uebrigens den Nachteil, dass man bei eingeschaltetem
Licht (im Dunkeln) die Blitzer kaum erkennen kann.

>um
>aber nicht auf die Nebelscheinwerfer verzichten zu müssen, hat man
>daraufhin zusätzlich noch "richtige" Nebenlscheinwerfer angebaut.

das ist wohl der wesentliche Vorteil des Umbaus.

Andreas Schoefinius

unread,
Jul 10, 2000, 3:00:00 AM7/10/00
to Uli Meier

Uli Meier wrote:

> 1. Ist Prien so dermaßen in Oberbayern, daß es oberbayrischer kaum noch
> geht

Und ich hab gemeint, der Chiemsee da drunten geht schon so ziemlich auf
Passau zu ... ;-)

Gruß
Andreas

Jens Priwitzer

unread,
Jul 14, 2000, 3:00:00 AM7/14/00
to
Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (09.05.2000):

"Als Sondersignal gemeinsam mit den blauen Blinkleuchten dauernd blinkende
Fern-, Abblend- oder Nebelscheinwerfer sind nach §49a StVZO unzulässig. Ein
Blinken dieser Einrichtungen darf nur als manuell zu betätigende "Lichthupe"
möglich sein."

Dies ging u.a. an alle RD übers Sozialministerium raus.

--
Jens

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