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Parken auf Behindertenparkplatz

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Oliver Stoeckl

unread,
Jun 7, 2002, 11:27:45 AM6/7/02
to
versuch doch einfach mit dem Unterzeichnenden Pol Beamten Kontakt
aufzunehmen und das auf dem kleinen Dienstweg zu regeln...

Grüsse

Oliver Stöckl


Christoph Brodesser

unread,
Jun 7, 2002, 1:20:54 PM6/7/02
to
Am Fri, 7 Jun 2002 17:27:45 +0200 schrieb "Oliver Stoeckl" <ost...@gmx.de> :

>versuch doch einfach mit dem Unterzeichnenden Pol Beamten Kontakt
>aufzunehmen und das auf dem kleinen Dienstweg zu regeln...
>

... und ansonsten meine ich: selber schuld! Ein Behindertenparkplatz ist
nunmal das, was seine Bezeichnung sagt. Gerade als Angehöriger einer
Organisation, die unter anderem auch die Hilfe für behinderte Menschen zu
ihren Kernaufgaben zählt, solltest Du mit einem Dienstfahrzeug "mit gutem
Beispiel vorangehen".

Also meine Meinung: zahlen und freundlich sein und den Lerneffekt dieses
Ereignisses in der Zukunft berücksichtigen!

mfg Christoph Brodesser (der das vorangesagte nicht böse meint)

--
Christoph Brodesser * Merschkamp 13 * 48356 Nordwalde
e-Mail: christoph...@onlinehome.de
Telefon/Telefax: 01212 6 BRODESSER

Matthias Koehler

unread,
Jun 7, 2002, 1:33:38 PM6/7/02
to
[Christoph:]


> ... und ansonsten meine ich: selber schuld! Ein Behindertenparkplatz ist
> nunmal das, was seine Bezeichnung sagt. Gerade als Angehöriger einer
> Organisation, die unter anderem auch die Hilfe für behinderte Menschen zu
> ihren Kernaufgaben zählt, solltest Du mit einem Dienstfahrzeug "mit gutem
> Beispiel vorangehen".
>
> Also meine Meinung: zahlen und freundlich sein und den Lerneffekt dieses
> Ereignisses in der Zukunft berücksichtigen!

Ich kann Deine Auffassung durchaus nachvollziehen und halte sie für nicht
ganz abwegig, aber hier ist mit Sicherheit eine Güterabwägung zu treffen:

Wenn noch mehrere Behindertenparkplätze frei waren, dann dürfte in diesen
zehn Minuten nicht gerade eine Situation eintreten, in welcher jemand, dem
dieser Platz zusteht, keinen mehr bekommt. Und selbst wenn, dannstirbt er
davon nicht. Obwohl Du vom Grundsatz her natürlich Recht hast.

Wenn er aber das NEF einen Kilometer weit weg parkt und dann ein Alarm
kommt, gibt es auf jeden Fall einen bedeutenden Zeitnachteil, der sich im
Einzelfall durchaus ganz erheblich auswirken kann.

Was mir allerdings nicht ganz klar ist: Welchem Zweck diente denn dort
überhaupt das Parken? Mir fällt gerade nichts ein, warum ein einsatzbereites
NEF unbedingt irgendwo parken muss...

Aber wie ich schon in de.soc.recht.strassenverkehr schrieb, habe ich mal
eine Berliner Politesse zurechtgewiesen, als diese einem NAW ein Knöllchen
verpassen wollte, weil die Besatzung sich mal eben ein Eis gönnen wollte.
Meine Meinung als Bürger dieser Stadt: Wer jeden Tag Leben rettet, der darf
mit seinem großen roten Auto auch mal im Halteverbot stehen, um im Sommer
eine kurze Eis-Pause zu machen. Ehrlich. Die Dame ist dann weitergezogen...

Matthias

--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de

R. Korte

unread,
Jun 7, 2002, 2:41:47 PM6/7/02
to

"Johannes Heinrich" <johannes...@post.rwth-aachen.de> schrieb im
Newsbeitrag news:adqj6e$ipm$1...@nets3.rz.RWTH-Aachen.DE...
>
> Hallo NG,
>
> ich habe mit dem NEF auf einem Behindertenparkplatz kurzzeitig (ca.
> 10min.) geparkt - jetzt kam die Quittung: 35 EUR. Ist dies zulässig
> oder nicht?
> (.....)
> Vielen Dank für Eure Antworten.
>
> Gruß Johannes
>

Moin Johannes, moin Liste.

Nach meiner Meinung, und so wie ich die StVO auffasse, müsste ein
Rettungsdienst- und/oder Krankentransportfahrzeug alle Regelungen der StVO,
also auch Parkplatz- und Halteverbotregelungen, Strassenblockierung usw.
ständig befolgen.

Dies gilt nur dann nicht, wenn Lebensgefahr oder schwere Gesundheitsschäden
abzuwenden sind (§35 StVO).

Das heisst z.B. bei einem KTP müssten wir den Patienten mit der Trage
durchaus "um den Block" schieben, wenn wir den KTW/RTW nicht anders korrekt
parken könnten...
Oder beim Notfalleinsatz stellt sich heraus, dass es "gar nicht so wild"
ist, dann müsste einer von uns ´raus gehen und den RTW und/oder das NEF von
der Strasse auf einen Parkplatz fahren, um der StVO genüge zu tun.....

Andererseits kann der "Knöllchenschreiber" auch mal fünfe gerade sein
lassen!

MfG

Robert Korte


Thomas Hochstein

unread,
Jun 7, 2002, 3:42:41 PM6/7/02
to
Matthias Koehler <ne...@koehler-film.de> scripsit/wrote:

> Wenn noch mehrere Behindertenparkplätze frei waren, dann dürfte in diesen
> zehn Minuten nicht gerade eine Situation eintreten, in welcher jemand, dem
> dieser Platz zusteht, keinen mehr bekommt.

Das ist gleichgültig. Ein Behindertenparkplatz ist und bleibt ein
solcher - egal, ob er gerade genutzt wird oder nicht.

> Wenn er aber das NEF einen Kilometer weit weg parkt und dann ein Alarm
> kommt, gibt es auf jeden Fall einen bedeutenden Zeitnachteil, der sich im
> Einzelfall durchaus ganz erheblich auswirken kann.

Richtig. Daher darf man während des Dienstes sein NEF auch nicht
einfach einen Kilometer weit weg parken.



> Was mir allerdings nicht ganz klar ist: Welchem Zweck diente denn dort
> überhaupt das Parken? Mir fällt gerade nichts ein, warum ein einsatzbereites
> NEF unbedingt irgendwo parken muss...

Eben.

> Aber wie ich schon in de.soc.recht.strassenverkehr schrieb, habe ich mal
> eine Berliner Politesse zurechtgewiesen, als diese einem NAW ein Knöllchen
> verpassen wollte, weil die Besatzung sich mal eben ein Eis gönnen wollte.

Völlig grundlos.

> Meine Meinung als Bürger dieser Stadt: Wer jeden Tag Leben rettet, der darf
> mit seinem großen roten Auto auch mal im Halteverbot stehen, um im Sommer
> eine kurze Eis-Pause zu machen. Ehrlich.

Das gleiche Recht kommt dann natürlich auch den Ärzten zu, wenn diese
zivil unterwegs sind (dem Rettungspersonal auch, ebenfalls in zivil),
denn auch die retten ja Leben. Und auch allen anderen, gleichermaßen
verdienten Berufsgruppen, nehme ich an. - Dann wird's im Halteverbot
aber bald eng. *g*

Gruß,
-thh
--
Thomas Hochstein * t...@mail.th-h.de * http://www.th-h.de/
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. - RV Weinstraße * http://www.juh-nw.de/

JUHMAIL: Infos für und rund um die Johanniter * http://www.juhmail.de/

Thomas Hochstein

unread,
Jun 7, 2002, 3:42:39 PM6/7/02
to
"R. Korte" <Robert...@hamburg.de> scripsit/wrote:

> Das heisst z.B. bei einem KTP müssten wir den Patienten mit der Trage
> durchaus "um den Block" schieben, wenn wir den KTW/RTW nicht anders korrekt
> parken könnten...

Ja, in der Regel schon, wenn man die StVO buchstabengetreu
interpretiert.

> Oder beim Notfalleinsatz stellt sich heraus, dass es "gar nicht so wild"
> ist, dann müsste einer von uns ´raus gehen und den RTW und/oder das NEF von
> der Strasse auf einen Parkplatz fahren, um der StVO genüge zu tun.....

Ja.

Theoretisch ist das so. Praktisch kann man allerdings wohl in der
Regel auf ein entsprechendes Verständnis der Ordnungsbehörde setzen.

Thomas Hochstein

unread,
Jun 7, 2002, 3:42:40 PM6/7/02
to
"Johannes Heinrich" <johannes...@post.rwth-aachen.de>
scripsit/wrote:

> Kurz zur Situation: Freitag abends habe ich während der Dienstzeit mit
> dem NEF kurz auf einem Behindertenparkplatz geparkt, da alle anderen
> Parkplätze belegt waren und es m.E. noch genügend freie Behinderten-
> parkplätze gab (2 freie).

Das ist gleichgültig. Behindertenparkplätze sind
Behindertenparkplätze.

> Andere freie Parkplätze gab es in ca. 1km
> Entfernung. Meiner Meinung nach wäre die volle Einsatzbereitschaft
> nicht mehr gewährleistet gewesen, wenn ich diese ca.1km bei Alarmierung
> zu Fuß hätte zurücklegen müssen. (1km ~ 6 Min.)

Auch das ist in diesem Falle gleichgültig. (Es sei die Frage erlaubt,
warum die dort parken mußtest. :-) Ein NEF steht wohl normalerweiser
auf der Rettungswache oder an der Einsatzstelle.)

> Nun überlege ich, ob ich einfach die 35 EUR zahlen soll oder Wider-
> spruch einlegen soll. Hat ein Widerspruch überhaupt Aussicht auf
> Erfolg?

Ich wüßte nicht, welchen.

> z.B. Fahrzeug des öffentl. Rettungsdienstes (nicht Feuerwehr) -
> Sonderrechte lt. §35 oder muß ein konkreter Einsatz vorliegen? Unsere
> Fahrzeuge sind vom DRK, werden jedoch von der Feuerwehr alarmiert und
> disponiert.

Damit dürftet ihr nicht zur Feuerwehr im organisatorischen Sinne
gehören, also nur zu den "Fahrzeugen des RD".

> Haben wir deshalb evtl. "ständige" Sonderrechte (wie FW
> oder POL), da Rettungsmittel der Feuerwehr; oder als Rettungsdienst nur
> nach §35 StVO wenn "höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu
> retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden"?

Auch die Feuerwehr hat nur dann Sonderrechte, wenn dies zur Erfüllung
hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich ist. Dann käme es darauf
an, welche Aufgabe Du erfülltest, als Du dort parktest (das erschließt
sich mir nämlich noch nicht). Wenn die Polizei - bspw. - gerade neue
Bleistifte einkauft, ist's nämlich auch Essig mit den Sonderrechten.

Gruß,

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Timo Junge

unread,
Jun 7, 2002, 5:13:36 PM6/7/02
to
"Johannes Heinrich" <johannes...@post.rwth-aachen.de> schrieb:
> "Thomas Hochstein" schrieb:

>
> > Auch die Feuerwehr hat nur dann Sonderrechte, wenn dies zur Erfüllung
> > hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich ist. Dann käme es darauf
> > an, welche Aufgabe Du erfülltest, als Du dort parktest (das erschließt
> > sich mir nämlich noch nicht). Wenn die Polizei - bspw. - gerade neue
> > Bleistifte einkauft, ist's nämlich auch Essig mit den Sonderrechten.
>
> Ist es denn nicht zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich,
> einsatzbereit zu sein? Egal ob POL oder FW?
>
> Aber mir scheint, ich werd die 35EUR. einfach zahlen. Oder mal mit
> dem zuständigen Sachbearbeiter telefonieren. Rechtlich sieht es ja
> nicht rosig für mich aus... Mal wieder was dazugelernt ;-)

Johannes, warum hast Du denn das NEF denn dort geparkt?
Was lag dort an?

Grüße
Timo


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Marcus Michel

unread,
Jun 7, 2002, 5:28:48 PM6/7/02
to
Mit der Begründung "es könnte eine Alarmierung kommen", geht unser ElRD
immer dann in die City zum einkaufen, wenn er Bereitschaft hat. Dann hat er
nämlich keine Parkplatzprobleme, da er direkt vor dem betreffenden Geschäft
parkt.

Merke: Die Eintreffzeit ist kein kann oder sollte, sondern ein muss bei 95 %
der gefahrenen Einsätze.

Ich persönlich würde mit dieser Begründung guten Gewissens Widerspruch gegen
den Bussgeldbescheid einlegen.
Auch die Frage was ich dort zu suchen hatte ist nicht wirklich relevant. Bei
Bereitschaftszeiten von bis zu 24 h muss ich mich auch mal verpflegen etc.,
auch wenn ich ein NEF fahre.

Gruß
--
Marcus Michel
www.Kraftfahrer-Unfallhilfe.de
www.Feuerwehr-Heddesheim.de

Thomas Hochstein

unread,
Jun 7, 2002, 5:50:52 PM6/7/02
to
"Johannes Heinrich" <johannes...@post.rwth-aachen.de>
scripsit/wrote:

>> [...] Daher darf man während des Dienstes sein NEF auch nicht


>> einfach einen Kilometer weit weg parken.
>

> Darf nicht oder sollte nicht?

Ich möchte sagen: darf nicht.

> Wie sieht es dann z.B. auf ländlichen Wachen aus? Gibt es nur Wache -
> Einsatzort? Dann sind also die sonntäglichen Kuchen- oder Eisfahrten
> für die Zentrale auch nicht "legal"

Solange das Fahrzeug einsatzklar ist und sich nicht aus seinem
Einsatzgebiet entfernt, sehe ich da kein Problem. Wenn aber (bspw.)
der NEF-Fahrer sich in einer Eisdiele am nördlichen Rand des
Einsatzgebietes Eis holt und bei einem Alarm an die zentral gelegene
Wache fahren muß, um dort den Arzt einzusammeln, dann dürfte das sehr
wohl ein Problem sein.

> oder man müsste ein Knöllchen in Kauf nehmen...

Natürlich. Sonderrechte zum Kuchenkauf sind nicht drin. :-)

> Und bei der FW muß der Dienstsport ausfallen, wenn neben
> der Sport-, Schwimmhalle Parkverbot herrscht. Von den Kollegen in Grün
> mal ganz zu schweigen.

Dachtest Du, die Feuerwehr könne dann für den Dienstsport einfach mal
im Halteverbot parken, um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen? *g*
Nicht wirklich.

Thomas Hochstein

unread,
Jun 7, 2002, 5:13:04 PM6/7/02
to
"Johannes Heinrich" <johannes...@post.rwth-aachen.de>
scripsit/wrote:

>> Auch die Feuerwehr hat nur dann Sonderrechte, wenn dies zur Erfüllung
>> hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich ist. Dann käme es darauf
>> an, welche Aufgabe Du erfülltest, als Du dort parktest (das erschließt
>> sich mir nämlich noch nicht). Wenn die Polizei - bspw. - gerade neue
>> Bleistifte einkauft, ist's nämlich auch Essig mit den Sonderrechten.
>

> Ist es denn nicht zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich,
> einsatzbereit zu sein? Egal ob POL oder FW?

Wann bitte ist es denn zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft
erforderlich, auf einem Behindertenparkplatz zu parken? Du hast uns ja
immer noch nicht erleuchtet, warum das in Deinem Falle nötig war. ;-)

Erich Kirchmayer

unread,
Jun 7, 2002, 6:45:19 PM6/7/02
to
Hi,

"Johannes Heinrich" <johannes...@post.rwth-aachen.de> schrieb im
Newsbeitrag news:adqj6e$ipm$1...@nets3.rz.RWTH-

> ich habe mit dem NEF auf einem Behindertenparkplatz kurzzeitig (ca.


> 10min.) geparkt - jetzt kam die Quittung: 35 EUR. Ist dies zulässig
> oder nicht?

Tja, Pech gehabt. Kein Einsatz - also brav sein und zahlen. (und beim
nächsten Mal "in zweiter Reihe" parken mit Warnblinkanlage - dann kann
man´s nacher wenigstens so hindrehen, als wär´s ein Einsatz gewesen
GRINS)


> Kurz zur Situation: Freitag abends habe ich während der Dienstzeit
mit
> dem NEF kurz auf einem Behindertenparkplatz geparkt, da alle anderen
> Parkplätze belegt waren und es m.E. noch genügend freie Behinderten-

> parkplätze gab (2 freie). Andere freie Parkplätze gab es in ca. 1km
> Entfernung.

Na und? Soll ein Behinderter dann 1km entfernt parken und mit seinem
Rolli etc. die Strecke zurücklegen??? Blos weil ein Blaulichtkutscher
gerade Lust hatte, während seiner Dienstzeit irgendetwas Privates zu
erledigen?? Behindertenparkplätze werden nicht "Just for Fun" extra
ausgewiesen. "Es waren ja noch 2 frei" zählt nicht, denn die können 1
Minute später beide belegt sein...

Übrigens kannst du noch froh sein, nur 35EUR zu zahlen - woanders
werden Falschparker auf Behindertenparkplätzen gnadenlos abgeschleppt!


> Meiner Meinung nach wäre die volle Einsatzbereitschaft
> nicht mehr gewährleistet gewesen, wenn ich diese ca.1km bei
Alarmierung
> zu Fuß hätte zurücklegen müssen. (1km ~ 6 Min.)

Das ist richtig. Dann musst du eben dein wohl privates Vorhaben
ausserhalb deiner Dienstzeit erledigen!


> Erfolg? z.B. Fahrzeug des öffentl. Rettungsdienstes (nicht


Feuerwehr) -
> Sonderrechte lt. §35 oder muß ein konkreter Einsatz vorliegen?

" 35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der
Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei
und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher
Aufgaben dringend geboten ist. "

Eine "hoheitliche Aufgabe" war dein Vorhaben sicherlich nicht. Gut, man
könnte konstuieren, daß die ständige Verfügbarkeit (=muss in der Nähe
parken) eine "hoheitliche Aufgabe" ist.

Und Absatz 8:

"(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."


Wenn man dafür sorgt, daß ein behinderter Mitbürger nicht dort parken
kann wo extra für ihn Parkplätze freigehalten werden und er deshalb ca.
1km entfernt parken muss, dann ist das mit ziemlicher Sicherheit keine
"gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung"
mehr. Zu Grunde gelegt werden muss natürlich, _warum_ die Sonderrechte
in Anspruch genommen wurden. Leben retten? o.k., ist wichtiger als
Rolli parken und somit "gebührend berücksichtigt". Freund(in) besuchen,
zu McDonalds gehen usw.? nene du......


--
Gruß

Erich Kirchmayer


--
Schlaganfall - ein NOTFALL!!

Dieses Posting gibt meine persönliche Meinung wieder. Diese entspricht
nicht zwingend der Meinung meines/meiner Arbeitgeber!

Praxistipps für den RD: http://www.rettungsdienst-fotos.de/praxist.htm


Erich Kirchmayer

unread,
Jun 7, 2002, 6:56:32 PM6/7/02
to
Hi,

"Johannes Heinrich" <johannes...@post.rwth-aachen.de> schrieb im

Newsbeitrag news:adr8dq$42s$1...@nets3.rz.RWTH-Aachen.DE...

> > Johannes, warum hast Du denn das NEF denn dort geparkt?

> Ich hatte natürlich keinen Einsatz sonst würde sich
> das Problem ja nicht stellen. Wir haben nur kurz Besorgungen in einem
> nahen -ähem- Imbiß gemacht

WIR??? Dann solltest du mindestens 70EUR zahlen!!! Du hattest ja die
Möglichkeit, das NEF ständig besetzt zu halten und somit A: bei Alarm
auch aus 1km Entfernung zeitgerecht zu dir bringen zu lassen oder B:
den Behindertenparkplatz jederzeit zu verlassen, wenn er von einem
Behinderten genutzt werden soll. B wäre sogar absolut "unter
gebührender Berücksichtigung...." und somit KEIN Fall für die 35EUR: Du
hast den Verkehr berücksichtigt und deine Karre verräumt UND ein
rechtmässiger Nutzer des Parkplatzes kann mit einer ihm
("gebührend...") zumutbaren Wartezeit von ca. 20 Sekunden seinen
Parkplatz nutzen UND die Einsatzbereitschaft ist zeitlich nicht
gefährdet.

Erich Kirchmayer

unread,
Jun 7, 2002, 7:01:58 PM6/7/02
to
Hi,

"Marcus Michel" <Marcus...@Kraftfahrer-Unfallhilfe.de> schrieb im
Newsbeitrag news:adr9dv$1niv1$1...@ID-73472.news.dfncis.de...

> Merke: Die Eintreffzeit ist kein kann oder sollte, sondern ein muss
bei 95 %
> der gefahrenen Einsätze.
>
> Ich persönlich würde mit dieser Begründung guten Gewissens
Widerspruch gegen
> den Bussgeldbescheid einlegen.
> Auch die Frage was ich dort zu suchen hatte ist nicht wirklich
relevant. Bei
> Bereitschaftszeiten von bis zu 24 h muss ich mich auch mal verpflegen
etc.,
> auch wenn ich ein NEF fahre.

Sicher, aber es geht um die Verhältnismässigkeit. Einen Anderen (hier:
Behinderten) zu behindern (blöde doppelte Worte...) nur weil du was
Essen willst ist nun mal nicht verhältnismässig - schon ganricht, wenn
zwei Personen auf´m Fahrzeug sind von denen eine das Fahrzeug jederzeit
wegfahren kann während der Andere sich (oder beiden) was zu Essen holt.
(35 Abs.8 passt da, auch wenn "Verhältnismässigkeit" dort nicht
wörtlich drinsteht)


--
Gruß

Erich Kirchmayer


--
Es gibt Mediziner - und Chirurgen.....

Thomas Hochstein

unread,
Jun 7, 2002, 6:12:48 PM6/7/02
to
"Marcus Michel" <Marcus...@Kraftfahrer-Unfallhilfe.de>
scripsit/wrote:

> Mit der Begründung "es könnte eine Alarmierung kommen", geht unser ElRD
> immer dann in die City zum einkaufen, wenn er Bereitschaft hat. Dann hat er
> nämlich keine Parkplatzprobleme, da er direkt vor dem betreffenden Geschäft
> parkt.

Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht.



> Merke: Die Eintreffzeit ist kein kann oder sollte, sondern ein muss bei 95 %
> der gefahrenen Einsätze.

Richtig. Dafür ist dann durch geeignete Disposition und geeignete Wahl
des Aufenthaltsortes zu sorgen.



> Ich persönlich würde mit dieser Begründung guten Gewissens Widerspruch gegen
> den Bussgeldbescheid einlegen.

Ich sehe da keine Chance.

> Auch die Frage was ich dort zu suchen hatte ist nicht wirklich relevant. Bei
> Bereitschaftszeiten von bis zu 24 h muss ich mich auch mal verpflegen etc.,
> auch wenn ich ein NEF fahre.

Es ist durchaus möglich, sich zu verpflegen, ohne im Halteverbot oder
auf Behindertenparkplätzen zu parken. Falls nicht, dann hat ggf. der
Arbeitgeber dafür eine Lösung zu finden, oder der Arbeitnehmer sich
eben sein Esen zum Dienst mitzubringen oder liefern zu lassen.

Das rechtfertigt nun wirklich nicht die Inanspruchnahme von
Sonderrechten, weil höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu
retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Und es wäre
auch nicht zur Erledigung hoheitliche Aufgaben dringend erforderlich.
Wirklich nicht.

Thomas Hochstein

unread,
Jun 7, 2002, 6:18:01 PM6/7/02
to
"Johannes Heinrich" <johannes...@post.rwth-aachen.de>
scripsit/wrote:

> Wir haben nur kurz Besorgungen in einem

> nahen -ähem- Imbiß gemacht und die Politesse wohl übersehen.

Das dachte ich mir. :-)

Und es ist wirklich blöd, dabei aufgeschrieben zu werden (und mir im
übrigen noch nie passiert), aber rechtlich AFAIS einwandfrei.
Vielleicht lag's am Behindertenparkplatz - da scheinen die Leute
manchmal etwas emotionaler zu reagieren.

Erich Kirchmayer

unread,
Jun 7, 2002, 7:09:18 PM6/7/02
to
Hi,

"Johannes Heinrich" <johannes...@post.rwth-aachen.de> schrieb im

Newsbeitrag news:adr7sc$3mu$1...@nets3.rz.RWTH-Aachen.DE...

> > [...] Daher darf man während des Dienstes sein NEF auch nicht


> > einfach einen Kilometer weit weg parken.
>

> Darf nicht oder sollte nicht?

Darfst du nicht - jedenfalls in manchen Bundesländern (dort max.
Eintreffzeit für den RD im Landes-RD-gesetz vorgeschrieben) (und mir
würden wahrscheinlich noch ein paar Dutzend andere Gründe einfallen,
wenn du zu einem Einsatz (aus med. Sicht) zu spät kommst, weil du beim
Essen warst und deine Karre 1km entfernt geparkt hast)


> Wie sieht es dann z.B. auf ländlichen Wachen aus? Gibt es nur Wache -
> Einsatzort? Dann sind also die sonntäglichen Kuchen- oder Eisfahrten

> für die Zentrale auch nicht "legal" oder man müsste ein Knöllchen in
> Kauf nehmen...

Weder für Kuchen noch für Sonstwas muss man zwingend Gesetze
übertreten.....

> Und bei der FW muß der Dienstsport ausfallen, wenn neben
> der Sport-, Schwimmhalle Parkverbot herrscht.

"gebührende Berücksichtigung" ;-) Stört´s wen? Wird wer behindert? Wird
etwas beschädigt? (und vielleicht ist das eingeschränkte Halteverbot
auch nur dazu da, DASS eben die Einsatzfahrzeuge dort in der Nähe
parken können)


--
Gruß

Erich Kirchmayer


--
Schlaganfall - ein NOTFALL!!

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Erich Kirchmayer

unread,
Jun 8, 2002, 3:08:37 AM6/8/02
to
Hi,

"Johannes Heinrich" <johannes...@post.rwth-aachen.de> schrieb im

Newsbeitrag news:adrg18$9gd$1...@nets3.rz.RWTH-Aachen.DE...

> > nächsten Mal "in zweiter Reihe" parken mit Warnblinkanlage - dann
kann
> > man´s nacher wenigstens so hindrehen, als wär´s ein Einsatz gewesen
> > GRINS)
>

> tja, darauf wirds wohl hinauslaufen... allerdings finde ich
persönlich
> das Zweitereiheparken behindernder als das _kurzfristige_ Benutzen
> eines Behindertenparkplatzes.

Kommt auf die Strasse und den momentan dort herrschenden Verkehr an.
Hier in München ist das Halten in zweiter Reihe von der rot/grünen
Stadtregierung sogar ausdrücklich _erwünscht_ sofern es sich um
Lieferfahrzeuge etc. handelt. Sicher wird dadurch auch der Verkehr
behindert, aber genau DAS will die Stadtregierung ja ;-((

> > Na und? Soll ein Behinderter dann 1km entfernt parken und mit
seinem
> > Rolli etc. die Strecke zurücklegen??? Blos weil ein
Blaulichtkutscher

> > gerade Lust hatte...
>
> Wolln mer ma nich übertreiben ;-) schließlich waren 2 weitere Park-
> plätze sowohl vorher alsauch bei unserer Abfahrt frei

Zufall. Sie hätten ja auch beide belegt sein können als du
wiederkamst....

> Versuch, schnellstmöglich einsatzbereit zu sein. Außerdem war nicht
> damit zu rechnen, daß alle Behindertenparkplätze belegt werden
würden.

Klar, die werden nie belegt und darum sind sie auch immer frei - nervt
mich auch immer (hier gibt´s in der Nähe der Fussgängerzone eine
Strasse (Sackgasse) , die besteht von einer Kreuzung bis zum Ende NUR
aus Behindertenparkplätzen und auf der anderen Seite aus einer
durchgängigen FW-Anfahrtszone)

> Ganz abgesehen davon haben wir auf unsere Einsatzfahrzeuge wachsame
> Blicke und hätten eine gigantische Frequentierungssteigerung von
> behindertengesteuerten KFZ bestimmt bemerkt ;-)

Wohl nicht wachsam genug - sonst hättet ihr den "Knöllchenschreiber"
endeckt ;-)

> > Übrigens kannst du noch froh sein, nur 35EUR zu zahlen - woanders
> > werden Falschparker auf Behindertenparkplätzen gnadenlos
abgeschleppt!
>

> Hätte bestimmt ein lustiges Bild abgegeben: Notarzt rennt mit
penetrant
> piepsendem FME und dönerverschmiertem Mund seinem NEF hinterher, das
> grade auf einem ADAC-Abschleppwagen abtransportiert wird, während
zwei
> grünbekleidete Beamte unschuldig in den Himmel blicken und vor sich
> hinpfeifen...
> Wie sieht denn die rechtliche Lage aus, wenn der NA den
Abschleppwagen
> nicht mehr einholt und somit den Einsatz nicht durchführen kann?

Erstmal ist der Fahrer des NEF ist "dran". In Urteilen (habe ich nicht
zur Hand) habe ich allerdings auch gelesen, daß die Polizei zunächst
einen quasi "weniger invasiven Weg" suchen muss, das Fahrzeug zu
entfernen. Beim NEF wäre dies z.B. via Funk odr Notrufnummer in der
RLSt. anzufragen, wo denn die Besatzung ist.....

> Die rechtlichen Fragen dürften wohl geklärt sein. Aber wie handhabst
Du
> das, Erich? Holst Du der Leitstelle kein Eis?

Nö, warum auch? (und auch keinen Döner, Mc-Futter usw.) Auf der
Feuerwache 3 gibt´s ne Kantine und eine ganze Menge Leute und
Fahrzeuge. Die können ihre Sonderwünsche schon mit eigenen Kräften
organisieren......

> Gehst Du während des
> Dienstes nicht mal nen Döner futtern?

Doch - allerdings stets mit einem Mann im Fahrzeug. Zum Einen ist sonst
die Alarmierung nicht sichergestellt (Melder haben innerhalb von
Gebäuden nur unzuverlässig Empfang und das Auto (ggf. das einzige freie
des Wachgebiets) auf "kurz ohne" (=nicht alarmierbar) zu setzen ist
auch nicht gerade sinnvoll) und zum Anderen aus den schon geschilderten
Gründen (einer kann das Auto wegfahren wenn´s nötig ist bzw. wenigstens
(wenn keine Fahrerlaubnis) zumindest den/die anderen Kollegen holen)

btw. Döner - wg. Zutaten/Gewürzen (=Mundgeruch!) sollte man aus
Höflichkeit den Patienten gegenüber während der Schicht eher etwas
weniger mit Zwiebel&Knoblauch versehenes Zeug essen...... (aber so´n
Döner schmeckt eben nur "original" auch wirklich gut....)


> Und wenn doch, wo und wie parkst
> Du? In zweiter Reihe mit Warnblinke an

Fast immer, wenn keine andere Möglichkeit (z.B. Grundstückseinfahrt
etc.) zur Verfügung steht. Ich würde mich noch nicht einmal in eine
Parklücke stellen wenn dazu Rangieren nötig ist (Zeitaufwand! bzw.
Gefahr, daß jemand anderes mich in zweiter Reihe einparkt.) Übrigens
ist auch der Geweg ein idealer Parkplatz. Gibt´s hier in München sogar
eine offizielle Erlaubnis dazu (so´n orangener/roter Ausweis, bekommen
Handwerker, Soziale Dienste usw.) Es muss nur 1,5m Platz für
Fussgänger sein und man muss "in der unmittelbaren Nähe" seine
Baustelle, Pflegepatienten etc. haben. Noch ´n Schild rein, wo man sich
gerade aufhält und "passt scho" (übrigens auch für Parken im mit
eingesch. Halteverbot, Parkschein/Parkuhren, nur eben NICHT auf
Behindertenparkplätzen(!), FW-Anfahrtszonen und vor Ausfahrten sowie
Gehweg wo keine 1,5m mehr Platz bleibt, Bushaltestelle etc.)


Zu deinem Fall nochmal.

Man kann sich natürlich streiten, ob es nicht anders laufen hätte
können. Wenn in der Gegend nicht gerade 2 Dutzend Döner-Buden und
Mc-Donalds sind, hätte auch die Polizei/kommunale Parküberwachung mal
schnell den oder die völlig unauffällig gekleideten Rotjacken suchen
können (und denen dann wirkungsvoll erklären, was und warum). Ist ja
nicht soooo schwierig - jedenfalls nicht zur Mittags- oder
Abendessenzeit daß man RD-Fahrzeug + Dönerbude nicht in einen
Zusammenhang bringen könnte.

Man hätte auch (wie schon geschildert) 1 Mann beim Fahrzeug lassen
können und das Essen z.B. zum Mitnehmen holen und dann gemeinsam auf
der Wache futtern können usw. usw.

Fazit: Zahlen und beim nächsten Mal besser nachdenken......

Christiane Link

unread,
Jun 8, 2002, 10:10:40 AM6/8/02
to
Hallo NG,

Armin Ehrbar <arm...@g-kein-spam.com> schrieb:
>Kommentar meinereiner:
>Normalerweise ist von _parken_ die Rede, AFAIK beginnt dieser Vorgang
>erst nach dem längeren Verlassen des Fahrzeugs (ca. 3 Minuten).

Dieser Auffassung ist auch das VG Hamburg. Nachzulesen unter
http://www.dpolg.de/Rechtsprechung/Abschleppen.htm

So wird das, meinen Erfahrungen nach, auch zunehmend gehandhabt.
Gruß
Christiane

Sven Mueller

unread,
Jun 8, 2002, 12:15:31 PM6/8/02
to
Johannes Heinrich wrote:

> Ich mußte mich in der konkreten Situation
> einfach Entscheiden, ob ich einen der 3 Behindertenparkplätze
> kurzzeitig besetze und so einsatzbereit bleibe oder einen Fußmarsch von
> einigen Minuten in Kauf nehme...

Ich frage mich die ganze Zeit, wieso Du da eigentlich geparkt hast.
Was genau _musstest_ Du dort während Deiner Dienstzeit tun?
Ok, ich habe das jetzt in einem späteren Posting von Dir gelesen,
siehe weiter unten...

> Wird von uns tatsächlich (siehe auch Roberts Posting) erwartet, daß wir
> uns zu 100% an die StVO halten, wenn es nicht gilt "Lebensgefahr oder
> schwere Gesundheitsschäden abzuwenden"?

Im Prinzip: Ja, wie von jedem anderen Verkehrsteilnehmer auch.

> Wie sieht es dann bei Kranken-
> transporten oder während der Bereitschaftszeit aus mit Halten oder
> Befahren von Fußgängerzonen, gesperrten Straßen, Grünanlagen (z.B.
> Großveranstaltungen) etc.

Auf Grünanlagen gilt in der Regel die _St_VO nicht ;-)
Aber: Auch im Krankentransport hast Du Sonderrechte (nicht Wegerechte,
ausser wenn Lebensgefahr oder schwere Gesundheitsschäden abzuwenden
sind). Die wiederum verpflichten Dich zur Güterabwägung: Welches ist
das größere Übel: Die Überschreitung sonstiger Richtlinien der STVO,
oder die Unannehmlichkeiten und/oder Gefahren und/oder
Überschreitungen anderer Gesetze, die sich ergeben, wenn die STVO
beachtet wird.

> Sind wir ständig auf das Gutdünken der
> Kollegen in Grün angewiesen?

Jein.

Aber auch mal mein Kommentar zur Sache, als Rettungsassistent (seit 6
Jahren) _und_ Behinderter (seit 4 Jahren):
Erstens: Einen Imbiss einzunehmen ist für mich kein Grund, wieso Du
Dich dort während der Dienstzeit aufhalten musstest. Auch muss ich
Erich absolut Recht geben, dass alles in Butter gewesen wäre, wenn
einer von Euch am Fahrzeug geblieben wäre.
Zweitens: Wenn Ihr nicht die Möglichkeit gehabt hättet, das Fahrzeug
besetzt zu halten, dann hätte ich an Eurer Stelle einen anderen Imbiss
gewählt (jetzt werden einige frühere Kollegen auflachen, aber heute
ist meine Einstellung so), oder es später nochmal versucht.
Drittens: Bei den meisten Imbissen kann man vorab anrufen, und so die
Zeit, in der man das Fahrzeug verlässt, minimieren. Und somit auch die
Wahrscheinlichkeit einen Behinderten am Parken auf dem
Behindertenparkplatz zu hindern (oder auch ein Knöllchen zu kriegen).

Ich finde es erschreckend, wieviele frühere Kollegen und Mitschüler
(der RettAss-Schule) ich schon habe auf dem Behindertenparkplatz
stehen sehen (privat wohlgemerkt). Wenn ich dann daran denke, dass ich
als Berechtigter soweit möglich auf normalen Parkplätzen stehe, um
schwerer Behinderten die Möglichkeit zu wahren, auf sich auf den
Behindertenparkplatz zu stellen...

Der Behindertenparkplatz kann ein sehr teuerer Parkplatz werden: 35EUR
für das Knöllchen + bis zu 200EUR für Abschleppkosten und Bearbeitung.

cu,
sven
--
Sven Mueller Tel: +49-231-401550
Giessereistr. 11a Mobil: +49-172-2323802
D-44289 Dortmund web: http://incase.de

Philipp Reuter

unread,
Jun 8, 2002, 2:47:52 PM6/8/02
to

> Das rechtfertigt nun wirklich nicht die Inanspruchnahme von
> Sonderrechten, weil höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu
> retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Und wenn der arme NEF-Fahrer grade akut am Verhungern ist? Da steht das
ganze doch plötzlich in einem ganz anderen Licht :-)

SCNR

Philipp

R. Korte

unread,
Jun 8, 2002, 3:20:34 PM6/8/02
to

"Sven Mueller"
> (...)

> Auf Grünanlagen gilt in der Regel die _St_VO nicht ;-)
> Aber: Auch im Krankentransport hast Du Sonderrechte (nicht Wegerechte,
> ausser wenn Lebensgefahr oder schwere Gesundheitsschäden abzuwenden
> sind). Die wiederum verpflichten Dich zur Güterabwägung: Welches ist
> das größere Übel: Die Überschreitung sonstiger Richtlinien der STVO,
> oder die Unannehmlichkeiten und/oder Gefahren und/oder
> Überschreitungen anderer Gesetze, die sich ergeben, wenn die STVO
> beachtet wird.
>
> (...)
>
> > cu,
> sven


Moin Sven, tut mir leid, Dich korrigieren zu müssen.

Zitat StVO § 35 (Sonderrechte) Abs.5a

"(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser
Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu


retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden."

Das heisst, wir dürften uns nur dann über die Regelungen der StVO
hinewegsetzen, incl Parkverbot usw., wenn höchste Eile geboten ist.

Das ist wohl bei einem KTP nicht der Fall, oder?

MfG

Robert Korte
(RettAss ASB Geesthacht)

R. Korte

unread,
Jun 8, 2002, 3:14:36 PM6/8/02
to

"Johannes Heinrich"
> (...)
> > Also meine Meinung: zahlen und freundlich sein und den Lerneffekt dieses
> > Ereignisses in der Zukunft berücksichtigen!
>
> Werd ich wohl oder übel auch tun. Nur bin ich mir nicht sicher, ob es
> nicht doch irgendeine rechtliche Handhabe oder Regelung gibt. Und darum
> ging auch meine Frage. Deine - wenn auch nicht bös gemeinte - Zurecht-
> weisung ist zwar interessant aber leider nicht sehr hilfreich.

> Wird von uns tatsächlich (siehe auch Roberts Posting) erwartet, daß wir
> uns zu 100% an die StVO halten, wenn es nicht gilt "Lebensgefahr oder
> schwere Gesundheitsschäden abzuwenden"? Wie sieht es dann bei Kranken-

> transporten oder während der Bereitschaftszeit aus mit Halten oder
> Befahren von Fußgängerzonen, gesperrten Straßen, Grünanlagen (z.B.
> Großveranstaltungen) etc. Sind wir ständig auf das Gutdünken der
> Kollegen in Grün angewiesen?
>
> Gruß, Johannes
>

Moin Johannes, moin alle Anderen

Klar, wir "sollten" uns immer an die StVO halten, aber wir machenes nicht
immer so.
ICH übrigens auch nicht....

Allerdings sollten wir diesen Ausnahmen auf Einsätze beschränken, wo es
nicht anders geht, insbesondere, da unsere DienstKfz nicht gerade
unauffällig sind und wir daher im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen.
"Schau mal, die parken in zweiter Reihe zum Eis holen..." oder so ähnlich!

MfG und schönen Sonntag

Erich Kirchmayer

unread,
Jun 8, 2002, 3:52:39 PM6/8/02
to
Hi,

"Armin Ehrbar" <arm...@g-kein-spam.com> schrieb im Newsbeitrag
news:adrph0.3...@ID-25543.user.dfncis.de...

> Tja, und dann wärst Du nicht mehr rausgekommen, denn _ich_ habe keine
> Probleme damit, mich hinter einem Fahrzeug zu stellen, welches
> unberechtigter Weise diesen Parkplatz mißbraucht.

Doch, du HAST Probleme - das ist nämlich Nötigung (StGB!) (nur weil
jemand sich falsch verhält, so darfst DU nicht in Selbstjustiz diesen
"Bösewicht" mit eigenen Massnahmen bestrafen - im Fall des NEF´s bist
nämlich dann DU voll verantwortlich, wenn das Fahrzeug nicht wegfahren
kann und u.U. deshalb ein Mensch stirbt!)


--
Gruß

Erich Kirchmayer


--

"Jetzt wird´s mal kurz hell im Hals!"

Erich Kirchmayer

unread,
Jun 8, 2002, 3:58:04 PM6/8/02
to
Hi,

"Christiane Link" <Use...@ortegalink.com> schrieb im Newsbeitrag
news:adt38q$e2s$05$1...@news.t-online.com...

> >Normalerweise ist von _parken_ die Rede, AFAIK beginnt dieser
Vorgang
> >erst nach dem längeren Verlassen des Fahrzeugs (ca. 3 Minuten).
>
> Dieser Auffassung ist auch das VG Hamburg. Nachzulesen unter
> http://www.dpolg.de/Rechtsprechung/Abschleppen.htm

Du machst deinem Nachnamen alle Ehre ;-) Der Link (zur www-Seite) ist
gut!!!


--
Gruß

Erich Kirchmayer


--
Schlaganfall - ein NOTFALL!!

Andreas Weber

unread,
Jun 9, 2002, 2:25:01 PM6/9/02
to
Armin Ehrbar wrote:

> Wie kann ein Fz. d. RD denn einsatzbereit sein, wenn Du für zehn
> Minuten das Fz. verläßt?

FME ?
Gruß Andy

Matthias Koehler

unread,
Jun 9, 2002, 2:35:43 PM6/9/02
to
[Armin:]


>> Wie kann ein Fz. d. RD denn einsatzbereit sein, wenn Du für zehn
>> Minuten das Fz. verläßt?

[Andy:]

> FME ?

Genau. Die sollen dann eben nicht die eins, sondern die zwei drücken. Dann
kommt der Alarm über Pieper und nicht über Funk. Und dann können die sich
auch mal ein Eis gönnen, wogegen ich ja, wie ihr wißt, absolut nichts habe.

Matthias

--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de

Gunnar Nußbeck

unread,
Jun 9, 2002, 7:18:24 PM6/9/02
to
>
> Ach ja, wie kann ich denn sehen, daß, wenn dieses Fahrzeug nicht
> wegfahren kann, u.U. ein Mensch stirbt? Steht das dran?
>
In der Regel ja. NOTARZT ist ziemlich unmißverständlich, findest du nicht?
Bye
Gunnar


Ralf Ondas[tm] Nicolay

unread,
Jun 9, 2002, 7:16:37 PM6/9/02
to
>> FME ?
>
>Genau. Die sollen dann eben nicht die eins, sondern die zwei drücken. Dann
>kommt der Alarm über Pieper und nicht über Funk. Und dann können die sich
>auch mal ein Eis gönnen, wogegen ich ja, wie ihr wißt, absolut nichts habe.

Nö....
1: Einsatzbereit auf Funk
2: Einsatzbereit Wache

Einsatzbereit über FME gibts nicht, also 5 [Sprechwunsch] drücken und
dann Bescheid sagen: "Frei über melder"

hehe.. aber... wie wir alle wissen wird das FMS ja regional
unterschiedlich "interpretiert" also macht das, was Eure Leitstelle
von Euch erwartet... und wenn das die "2" ist, dann drückt man halt
auch die.

Wobei ich mich vehement gegen eines wehre:
Unsere Leitstelle "wünscht" von uns, daß wir beim Verlassen des
Funkverkehrsbereiches auf dem Heimatkanal bleiben und im anderen
Funkverkehrsbereich die "1" drücken, wenn wir einsatzbereit ohne
Patient auf der Rückfahrt sind, weil die 3 Kliniken, um die es geht,
nur ca 10 min Fahrt von unserem Einsatzbereich sind.

>Matthias

Grüße Ralf
--
Es hat aber auch seinen Reiz, jemanden von vornherein als Idioten
abzustempeln und ihn die ausführliche Begründung dafür dann selber
liefern zu lassen. Er wird das tun, ganz sicher.
[A.Riedel in slrnacbpl4.310r...@tmn.csn.tu-chemnitz.de]

Frank Recktenwald

unread,
Jun 10, 2002, 2:01:09 AM6/10/02
to

"Ralf Ondas[tm] Nicolay" <on...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:jqn7gu021iab97qop...@4ax.com...

> Nö....
> 1: Einsatzbereit auf Funk
> 2: Einsatzbereit Wache
>
> Einsatzbereit über FME gibts nicht, also 5 [Sprechwunsch] drücken und
> dann Bescheid sagen: "Frei über melder"

Alternativ (so wird's bei uns gehandhabt) die 8 (Ausserhalb, einsatzbereit
über Melder)

Gruss
Frank :o)


Matthias Koehler

unread,
Jun 10, 2002, 3:36:32 AM6/10/02
to
[Ralf:]

>> Nö....
>> 1: Einsatzbereit auf Funk
>> 2: Einsatzbereit Wache
>>
>> Einsatzbereit über FME gibts nicht, also 5 [Sprechwunsch] drücken und
>> dann Bescheid sagen: "Frei über melder"

[Frank:]



> Alternativ (so wird's bei uns gehandhabt) die 8 (Ausserhalb, einsatzbereit
> über Melder)

Ich ging jetzt mal davon aus, dass sich ein NAW, ein NEF oder ein GHW nicht
in einer Wache befinden, sondern, wie hier in Berlin, an einem Stützpunkt,
also einem Krankenhaus. Dann tritt automatisch der Effekt ein, dass bei
Status 2 die Alarmierung über den Patron erfolgt. Nur bei Status 1 erfolgt
ein neuer Einsatz (z.B. auf dem Rückweg) per Funk.

Somit ist es dem Leitrechner egal, ob das Team sich auf dem Stützpunkt oder
beim Eisessen befindet. Wenn die 2 gedrückt ist, wird über den
Meldeempfänger alarmiert.

Diese Verfahrensweise eignet sich natürlich nicht für die Berufsfeuerwehren,
die als einzige in Berlin über die Hausrufanlage der jeweiligen Feuerwache,
welche mit dem Alarmierungsserver verbunden ist, alarmiert werden. Die
müßten bei solchen Aktionen in der 1 bleiben und das Fahrzeug besetzt
halten.

Joern Dost

unread,
Jun 10, 2002, 4:21:35 AM6/10/02
to
Ralf Ondas[tm] Nicolay wrote:

> 1: Einsatzbereit auf Funk
> 2: Einsatzbereit Wache
>
> Einsatzbereit über FME gibts nicht, also 5 [Sprechwunsch] drücken und
> dann Bescheid sagen: "Frei über melder"


und im Normalfall kommt dann (je nach Tageszeit) die Antwort "guten
Appetit" und alles stimmt ;-)


Joern Dost

unread,
Jun 10, 2002, 4:23:31 AM6/10/02
to
Matthias Koehler wrote:

> Ich ging jetzt mal davon aus, dass sich ein NAW, ein NEF oder ein GHW nicht
> in einer Wache befinden, sondern, wie hier in Berlin, an einem Stützpunkt,
> also einem Krankenhaus. Dann tritt automatisch der Effekt ein, dass bei
> Status 2 die Alarmierung über den Patron erfolgt. Nur bei Status 1 erfolgt
> ein neuer Einsatz (z.B. auf dem Rückweg) per Funk.

der Effekt mag eintreten, trotzdem heisst Status 2, dass ich mich auf
der Wache aufhalte - und das tue ich nicht, also ist der Status falsch.
(Auch bei uns [Alarmierung auf der Wache erfolgt auch nur per FME]
heisst's dann Status 1 und "sind mal kurz per Melder erreichbar")


Matthias Koehler

unread,
Jun 10, 2002, 4:32:44 AM6/10/02
to
[ich:]


>> Ich ging jetzt mal davon aus, dass sich ein NAW, ein NEF oder ein GHW nicht
>> in einer Wache befinden, sondern, wie hier in Berlin, an einem Stützpunkt,
>> also einem Krankenhaus. Dann tritt automatisch der Effekt ein, dass bei
>> Status 2 die Alarmierung über den Patron erfolgt. Nur bei Status 1 erfolgt
>> ein neuer Einsatz (z.B. auf dem Rückweg) per Funk.

[Jörn:]



> der Effekt mag eintreten, trotzdem heisst Status 2, dass ich mich auf
> der Wache aufhalte - und das tue ich nicht, also ist der Status falsch.

Ja, das stimmt schon. Ist mir auch mal passiert, dass ich zu einem NAW
gefahren bin und mich wunderte, warum der nicht in der Garage steht, obwohl
er in der "2" stand. Ich hatte dummerweise eine recht hohe Führungskraft
dabei, die dann mitbekam, dass Status "2" auch mal bedeuten kann:
"Einsatzbereit an der Eisdiele"...

Aber wie gesagt: Ich gönne es der Truppe und die Führungskraft war nicht
sonderlich sauer. War ja ein schöner Sommertag.

Miriam Hatch

unread,
Jun 10, 2002, 7:28:19 AM6/10/02
to

> > "Armin Ehrbar" <arm...@g-kein-spam.com> schrieb:

> Ist das Fahrzeug *im* *Einsatz*?

Nein, aber was ist, wenn das NEF zum Einsatz muss und SoSi setzt? Dann
stehst du einem NEF IM EINSATZ im Weg ...

> Äh - der für mich extra gekennzeichnete Parkplatz wurde widerrechtlich
> besetzt, soll er doch versuchen, mich anzuzeigen.

Kein Richter wird für dein Selbstjustiz-Verhalten Verständnis zeigen.

LG
Miriam


Thomas Hochstein

unread,
Jun 10, 2002, 7:05:56 AM6/10/02
to
Matthias Koehler <ne...@koehler-film.de> scripsit/wrote:

> Somit ist es dem Leitrechner egal, ob das Team sich auf dem Stützpunkt oder
> beim Eisessen befindet. Wenn die 2 gedrückt ist, wird über den
> Meldeempfänger alarmiert.

Es ist aber eventuell ganz und gar nicht egal, ob das Fahrzeug auf der
Wache oder ganz woanders steht - anfahrtsmäßig, zum Bleistift. Gut,
wenn die Dinger in Berlin bspw. mit GPS ausgerüstet sind, ist das
wieder egal ...

Und zumindest bei uns ist es nicht völlig unüblich, daß bei Status 2
auch mal telefonisch (über Direktleitung) alarmiert wird.

Matthias Koehler

unread,
Jun 10, 2002, 8:34:31 AM6/10/02
to
[ich:]


>> Somit ist es dem Leitrechner egal, ob das Team sich auf dem Stützpunkt oder
>> beim Eisessen befindet. Wenn die 2 gedrückt ist, wird über den
>> Meldeempfänger alarmiert.

[Thomas:]



> Es ist aber eventuell ganz und gar nicht egal, ob das Fahrzeug auf der
> Wache oder ganz woanders steht - anfahrtsmäßig, zum Bleistift. Gut,
> wenn die Dinger in Berlin bspw. mit GPS ausgerüstet sind, ist das
> wieder egal ...

Naja, die Eisdiele sollte nicht allzuweit weg vom Stützpunkt sein. Übrigens:
GPS ist in Berlin zwar schon teilweise vorhanden, wird aber noch nicht
regulär vom Leitrechner ausgewertet. Derzeit läuft ein Versuch mit mehreren
Fahrzeugen, das kommt alles nach und nach. Die Berliner Verkehrsbetriebe
sind da etwas schneller als die Feuerwehr: Ein großer Teil der Busse hat
bereits GPS, wobei das dort als Bestandteil des RBL-Systems
(Rechnergestützte Betriebsleitung) vor allem zur Anschlußoptimierung und zur
automatischen Fahrgastinformation dient. Läuft ziemlich gut. Ist kombiniert
mit digitalem Bündelfunk. :-)))))

Rolf Eike Beer

unread,
Jun 10, 2002, 9:32:51 AM6/10/02
to
Von Matthias Koehler:

> Übrigens: GPS ist in Berlin zwar schon teilweise vorhanden, wird aber
> noch nicht regulär vom Leitrechner ausgewertet. Derzeit läuft ein
> Versuch mit mehreren Fahrzeugen, das kommt alles nach und nach. Die
> Berliner Verkehrsbetriebe sind da etwas schneller als die Feuerwehr:
> Ein großer Teil der Busse hat bereits GPS, wobei das dort als
> Bestandteil des RBL-Systems (Rechnergestützte Betriebsleitung) vor
> allem zur Anschlußoptimierung und zur automatischen Fahrgastinformation
> dient. Läuft ziemlich gut. Ist kombiniert
> mit digitalem Bündelfunk. :-)))))

Tetrapol von EADS Telecon IIRC ;-)

Eike
--
Wir vom FBI haben keinen Humor von dem wir wüssten. - K

Hucklenbroich01

unread,
Jun 10, 2002, 10:59:21 AM6/10/02
to
>Ich persönlich würde mit dieser Begründung guten Gewissens Widerspruch gegen
>den Bussgeldbescheid einlegen.
>Auch die Frage was ich dort zu suchen hatte ist nicht wirklich relevant

Ich glaube auch kaum, daß das Ordnungsamt das Recht hat, von Dir zu erfahren
was Du dort "zu suchen hattest" - wohl möglich noch mit Diagnose des Patienten.
Wäre ja noch schöner!
Schick den Fragebogen zurück, schreib "Im Einsatz" drauf, und basta. Ich glaube
kaum, daß Du dann auf der Knolle sitzenbleibst. Die Leute im Ordnungsamt wissen
oft eher, was Sache ist, als die Knöllchenschreiber.

Bei uns in der Firma sind mal mehrere Fahrzeuge mehrfach aufgeschrieben worden,
weil wir auf Privatgrund (hier: Mediapark Köln) Arbeiten durchgeführt haben,
und die Politessen meinten, hier dürfe man nicht parken (obwohl unsere
Mitarbeiter extra vom Grundstückseigentümer Schlüssel für die Poller bekommen
hatten). Nach unserem Anruf meinte der Mitarbeiter beim Ordnungsamt
nur:"Schicken Sie die Knollen gesammelt zurück, schreiben drei Zeilen dazu,
dann ist das gegessen".
So war's dann auch.

Also, keine Panik!

Viele Grüße,

Frank Hucklenbroich

Hucklenbroich01

unread,
Jun 10, 2002, 11:03:30 AM6/10/02
to
>> Äh - der für mich extra gekennzeichnete Parkplatz wurde widerrechtlich
>> besetzt, soll er doch versuchen, mich anzuzeigen.
>
>Kein Richter wird für dein Selbstjustiz-Verhalten Verständnis zeigen.

Ne, bei einem Einstazfahrzeug sicherlich nicht. Schon bei falsch geparkten
privat PKW ist das Zuparken "zur Strafe" eine Grauzone, streng genommen
Nötigung. Der Zugeparkte kann den Zuparker abschleppen lassen, muß die Kosten
aber erst mal selbst berappen (wenn's ein privater Parkplatz ist) und muß sie
sich dann vom Abgeschleppten wiederholen, zur Not vor Gerticht. Oder er muß die
Polizei rufen, die dann vielleicht nach einer Stunde kommt und selbst den Haken
ruft :-)

Grüße,

Frank Hucklenbroich

Sven Herzfeld

unread,
Jun 10, 2002, 11:34:00 AM6/10/02
to
Armin Ehrbar (arm...@g-kein-spam.com) schrieb:

> Äh - der für mich extra gekennzeichnete Parkplatz wurde

Blödsinn. Der Parkplatz wurde nicht extra für Dich gekennzeichnet. Es
könnte auch ein anderer Berechtigter dort parken.

> widerrechtlich besetzt, soll er doch versuchen, mich anzuzeigen.

Ich würde es glatt machen. Parken auf einem Behindertenparkplatz ist
womöglich immer noch billiger als das, was jemand selbst bei einer
Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld an Bußgeld zahlen
muss. Vor allem, weil die 75 Euro meinerseits sowieso fällig wären und
ich nichts zu verlieren hätte. Mal abgesehen davon, dass ich generell
etwas gegen Selbstjustiz habe.

> Ist das Fahrzeug *im* *Einsatz*?

Das kannst Du doch gar nicht erkennen. Vielleicht ist der Notarzt im
Haus gegenüber und hat den Wagen lieber auf einen Behindertenparkplatz
gestellt als auf den Gehweg oder in zweiter Reihe. Warum soll er den
übrigen Verkehr unnötig blockieren?

Und selbst wenn nicht würdest Du wissentlich riskieren, ein später im
Einsatz befindliches Fahrzeug zu behindern.

> Ach ja, wie kann ich denn sehen, daß, wenn dieses Fahrzeug nicht
> wegfahren kann, u.U. ein Mensch stirbt? Steht das dran?

Ich gehe mal davon aus, dass Du auch in der Feuerwehrzufahrt parkst,
weil Du ja nicht erkennen kannst, dass es u. U. brennt.

Zusammengefasst:
Du glaubst, dass jeder Behindertenparkplatz exclusiv für Dich da ist,
befürwortest Nötigung (Straftat) und hast nicht mal ein Gewissen Deiner
Umwelt gegenüber.

Sven

Oliver J

unread,
Jun 10, 2002, 12:39:47 PM6/10/02
to
On Fri, 7 Jun 2002 23:28:48 +0200, "Marcus Michel"
<Marcus...@Kraftfahrer-Unfallhilfe.de> wrote:

>Mit der Begründung "es könnte eine Alarmierung kommen", geht unser ElRD
>immer dann in die City zum einkaufen, wenn er Bereitschaft hat. Dann hat er
>nämlich keine Parkplatzprobleme, da er direkt vor dem betreffenden Geschäft
>parkt.


Gut, ich weiß nicht wer oder was der EIRD ist. Jedoch ist die
Begründung so ziemlich die einfältigste, die mir zu diesem Thema
untergekommen ist.

Diese selbstherrliche "ich habe einen Melder und RETTE LEBEN und
deshalb gelten all diese popeligen Verkehrsregeln nicht für mich" Art
finde ich äußerst peinlich.
Geschickter kann sich ein Rettungsdienst eigentlich kaum in der
Öffentlichkeit präsentieren.


>
>Merke: Die Eintreffzeit ist kein kann oder sollte, sondern ein muss bei 95 %
>der gefahrenen Einsätze.


Ja und? Was hat das mit Privatbesorgungen während der Dienstzeit zu
tun?


>
>Ich persönlich würde mit dieser Begründung guten Gewissens Widerspruch gegen
>den Bussgeldbescheid einlegen.


Wenn der Sachbearbeiter auch nur über ein Fünkchen Sachverstand
verfügt, dann ist die Briefmarke rausgeworfenes Geld.


>Auch die Frage was ich dort zu suchen hatte ist nicht wirklich relevant. Bei
>Bereitschaftszeiten von bis zu 24 h muss ich mich auch mal verpflegen etc.,
>auch wenn ich ein NEF fahre.


Das ist Dein Problem! Gegebenenfalls auch ein Problem des
Arbeitgebers.

Im übrigen wird es in der Nähe der meisten Rettungswachen (oder
irgendwo auf der "Leerfahrtstrecke" Krankenhaus - Rettungswache) einen
Einkaufsmarkt MIT PARKGELEGENHEITEN geben.

Mit besten Grüßen
OLIVER

Oliver J

unread,
Jun 10, 2002, 12:45:39 PM6/10/02
to
On 10 Jun 2002 14:59:21 GMT, hucklen...@aol.com (Hucklenbroich01)
wrote:

>>Ich persönlich würde mit dieser Begründung guten Gewissens Widerspruch gegen
>>den Bussgeldbescheid einlegen.
>>Auch die Frage was ich dort zu suchen hatte ist nicht wirklich relevant
>
>Ich glaube auch kaum, daß das Ordnungsamt das Recht hat, von Dir zu erfahren
>was Du dort "zu suchen hattest" - wohl möglich noch mit Diagnose des Patienten.
>Wäre ja noch schöner!


Und wie sollte sonst festgestellt werden können, ob es sich um einen
StVO-Verstoß oder um einen Fall des § 35 StVO gehandelt hat?

Mit besten Grüßen
OLIVER

Ralf Ondas[tm] Nicolay

unread,
Jun 10, 2002, 2:03:57 PM6/10/02
to

>Alternativ (so wird's bei uns gehandhabt) die 8 (Ausserhalb, einsatzbereit
>über Melder)

Mainzer?

>Gruss
>Frank :o)

Gruß Ralf

Christian Rinn

unread,
Jun 10, 2002, 3:14:08 PM6/10/02
to

> Ich glaube auch kaum, daß das Ordnungsamt das Recht hat, von Dir zu erfahren
> was Du dort "zu suchen hattest" - wohl möglich noch mit Diagnose des Patienten.
> Wäre ja noch schöner!
> Schick den Fragebogen zurück, schreib "Im Einsatz" drauf, und basta. Ich glaube
> kaum, daß Du dann auf der Knolle sitzenbleibst. Die Leute im Ordnungsamt wissen
> oft eher, was Sache ist, als die Knöllchenschreiber.

Wieso sollte das Ordnungsamt das Recht nicht haben? Das gibt eine kurze Nachfrage,
ob zu dieser Zeit ein Einsatz vorlag (wie ja in diesem Fall offensichtlich nicht).
Sonst koennte ja jeder, der mal am Steuer eines solchen Fahrzeugs sitzt "die Sau
rauslassen", da er ja die Knoellchen einfach mit der Begruendung "sorry, habe ein
Blaulicht auf dem Dach" zurueckschicken kann... Ich bin ja auch der Meinung, dass
man sich waehrend der Dienstzeit versorgen muss, aber da gibt es in der Regel genug
Moeglichkeiten, bei denen man normal Parken kann (dann wird's halt mal nicht der
Chinese, sondern die Pizza...)


> Bei uns in der Firma sind mal mehrere Fahrzeuge mehrfach aufgeschrieben worden,
> weil wir auf Privatgrund (hier: Mediapark Köln) Arbeiten durchgeführt haben,
> und die Politessen meinten, hier dürfe man nicht parken (obwohl unsere
> Mitarbeiter extra vom Grundstückseigentümer Schlüssel für die Poller bekommen
> hatten). Nach unserem Anruf meinte der Mitarbeiter beim Ordnungsamt
> nur:"Schicken Sie die Knollen gesammelt zurück, schreiben drei Zeilen dazu,
> dann ist das gegessen".
> So war's dann auch.

War aber auch eine andere Rechtslage, da die Politessen auf dem Privatgrundstueck
keine Knoellchen schreiben duerfen...

Gruss

Christian

Gunnar Nußbeck

unread,
Jun 10, 2002, 2:54:48 PM6/10/02
to

"Oliver J" <ool...@yahoo.de> schrieb

> Und wie sollte sonst festgestellt werden können, ob es sich um einen
> StVO-Verstoß oder um einen Fall des § 35 StVO gehandelt hat?

Dafür gibts ja dann das Wachbuch.... Einsatznummer, Datum und Uhrzeit
reichen dann ja. Wo das Auto stand ist bekannt, und wann auch....
bye
Gunnar

Erich Kirchmayer

unread,
Jun 10, 2002, 4:11:48 PM6/10/02
to
Hi,

"Armin Ehrbar" <arm...@g-kein-spam.com> schrieb im Newsbeitrag

news:ae0rh8.3...@ID-25543.user.dfncis.de...

> >> Tja, und dann wärst Du nicht mehr rausgekommen, denn _ich_ habe
> >> keine Probleme damit, mich hinter einem Fahrzeug zu stellen,
> >> welches unberechtigter Weise diesen Parkplatz mißbraucht.
> >
> > Doch, du HAST Probleme - das ist nämlich Nötigung (StGB!)
>

> Äh - der für mich extra gekennzeichnete Parkplatz wurde

widerrechtlich
> besetzt, soll er doch versuchen, mich anzuzeigen.

Wird er dann schon (würde ich jedenfalls). Und dann hast du wieder die
A-Karte, diesmal amtlich. Nötigung = Straftatbestand, Parken auf
Behindertenparkplatz = Ordnungswidrigkeit zum Einen und "verbotene
Eigenmacht ("Selbsjustiz") BGB Par. 858 zum Anderen.


Ein recht amüsantes Urteil zum Thema "Selbstjustiz" findest du übrigens
unter http://www.vetline.de/nachrichten/aktuelles/adac.htm

> > (nur weil jemand sich falsch verhält, so darfst DU nicht in
> > Selbstjustiz diesen "Bösewicht" mit eigenen Massnahmen bestrafen -
> > im Fall des NEF´s bist nämlich dann DU voll verantwortlich, wenn
> > das Fahrzeug nicht wegfahren kann und u.U. deshalb ein Mensch
> > stirbt!)
>

> Ist das Fahrzeug *im* *Einsatz*?

Nein. Aber auf Grund des Fahrzeugtyps, der Lackierung/Beschriftung (wie
"Notarzt", "Feuerwehr" etc.) und der auffällig angebrachen
Sondersignalanlage musst du davon ausgehen, daß dieses Fahrzeug/dessen
Besatzung jederzeit zu einem Einsatz (höherwertiges rechtsgut
"Leben"!!) gerufen werden kann und diesen auch durchführen will.

> Wenn ja, steht so ein Fahrzeug i.d.R. mit voller Beleuchtung
> (Blaulicht, Standlicht, Blitzer vorn, Springlicht, etc.), oftmals
nicht
> alleine, auf der Straße, seltener auf einem Parkplatz und noch
seltener
> auf einen Behindertenparkplatz.

Irrtum! Jeder "parkt" i.d.R: seine Fahrzeuge am Einsatz(!)ort so, wie
es den Umständen entsprechend sinnvoll ist. Dies kann eine
Garagenausfahrt, Gehweg, Grünfläche oder eben auch ein
Behindertenparkplatz sein. Es ist absolut _unüblich_, in einem
gesicherten Verkehrsraum (Parklücke, Gehweg etc.) besondere Warnsignale
laufen zu lassen (Blaulicht, Frontbltizer etc.) (übrigens schon rein
aus technischen Gründen: Die Batterie des Fahrzeugs wird leer!). Gerade
bei einem einzelnen RD-Fahrzeug kannst du ohne ausreichende
Beobachtungszeit (Anhaltspunkt: Hilfsfrist lt. Landes-RD-Gesetz, ca.
8-15 Minuten bzw. durchschnittliche Verweildauer am Notfallort (30 Min-
1 Std.) nicht sicher entscheiden, ob ein Einsatz vorliegt oder nicht.
Selbst ein sorgfältig in einem Behindertenparkplatz abgestelltes NEF
_kann_ in einen EInsatz gebunden sein, den ebenfalls am Einsatz
beteiligten RTW (und/oder weitere Kräfte) siehst du nicht, der ist das
Gebäude "von hinten" angefahren.....


> Nur weil ein Fahrzeug besondere Embleme, Aufschriften oder blaue RKL
> hat, ist es noch kein Fahrzeug, welches Sonderrechte in Anspruch
nehmen
> darf. Dies sollte Dir, Erich, eigentlich bekannt sein.

Stimmt. Sonderrechte gelten nur für bestimmte Einsätze bzw.
Verwendungszwecke oder Arbeiten (lt. StVO)

> Ach ja, wie kann ich denn sehen, daß, wenn dieses Fahrzeug nicht
> wegfahren kann, u.U. ein Mensch stirbt? Steht das dran?

Ja. Sowas wie "Notarzt", "Rettungswagen" oder dergl. Wenn nicht, dann
reicht die Ausrüstung mit Blaulicht (und das sieht man immer wenn es
sich nicht gerade um ein Zivilfahrzeug der Polizei handelt) Mit
Baulicht dürfen nur bestimmte Fahrzeuge ausgerüstet sein und verwenden
dürfen sie es auch nur zu bestimmten Zwecken - es ist müssig zu
erklären, daß ein solches Fahrzeug jederzeit zu einem Einsatz gerufen
werden kann, bei dem es dei "blauen Lampen" gem. StVO einsetzen muss
und wird. Selbst wenn es der Blaulicht-210er des Hauspost-Kurierdienst
der BF ist und Hauspost keineswegs mit SoSi ausgeliefert werdne muss -
das Auto ansich (inkl. Besatzung) kann jederzeit für Einsätze benötigt
und verwendet werden.

Übrigens - parke ruhig hinter meinem RTW der "falsch parkt" - wenn ich
gut drauf bin (und ein entsprechender Einsatz gegeben ist) , schiebe
ich dein Auto mit Gewalt weg und DU zahlst garantiert auch noch meinen
Schaden.......

Ph. Koeppe

unread,
Jun 10, 2002, 6:19:06 PM6/10/02
to

> Äh - der für mich extra gekennzeichnete Parkplatz wurde widerrechtlich
> besetzt, soll er doch versuchen, mich anzuzeigen.

Naja, Parken auf Behindertenparkplatz ist eine OWi, was Du hier vorschlägst
ist "verbotene Eigenmacht" (1) und das sieht der Gesetzgeber nicht so
gerne... Du musst damit rechnen abgeschleppt zu werden und evtl. sogar noch
ein Verfahren wegen Nötigung zu bekommen. Hier könntest Du im Extremfall zu
bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden... (§240 I StGB)

(1): §858 I BGB: "Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht
oder im Besitze stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder
Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht)"

Alles klar?

> Ist das Fahrzeug *im* *Einsatz*?
>

> Wenn nein, wie in diesem Fall, ist es *für* *mich* wie auch für jeden
> anderen Bürger nur ein normaler PKW, der einen Behindertenparkplatz
> widerrechtlich besetzt.

Ich denke, dass ein Auto mit Signalfarben und Blaulichtern für jeden anderen
Bürger keineswegs ein "normaler PKW" ist.


> Wenn ja, steht so ein Fahrzeug i.d.R. mit voller Beleuchtung
> (Blaulicht, Standlicht, Blitzer vorn, Springlicht, etc.), oftmals nicht
> alleine, auf der Straße, seltener auf einem Parkplatz und noch seltener
> auf einen Behindertenparkplatz.

Falsch. Ich stellt mein Auto da ab, wo es den Verkehr am wenigsten behindert
bzw. am günstigsten zum Einladen des Pat. steht. Und wenn da ein
Behindertenparkplatz vor der Haustüre frei ist, stell ich den RTW dort hin.
Und dann lass ich auch garantiert kein Blaulicht o.ä. an, weil eine
Absicherung ist auf dem Parkplatz echt nicht nötig. Und alleine steht das
Auto sehr wohl da rum, ich lass doch net meinen 3. im Auto nur damit es sich
nicht fürchtet, weil es dann so einsam in der dunklen Gasse steht ;-)


> Nur weil ein Fahrzeug besondere Embleme, Aufschriften oder blaue RKL
> hat, ist es noch kein Fahrzeug, welches Sonderrechte in Anspruch nehmen
> darf. Dies sollte Dir, Erich, eigentlich bekannt sein.

Doch das darf es. Jedenfalls wenn ein Einstz vorliegt, was Du aber in dem
Moment wenn Du mit deinem KFZ dort hin kommst nicht beurteilen kannst.

> Ach ja, wie kann ich denn sehen, daß, wenn dieses Fahrzeug nicht
> wegfahren kann, u.U. ein Mensch stirbt? Steht das dran?

Damit sollte man rechnen, wenn Notarzt, RTW, NAW oder sonst was drauf
steht...

Ich versteh ja, dass Du als direkt Betroffener sauer bist wenn ein
Beh.-Parkplatz von Nicht-Behinderten belegt ist, aber wenn ein RD- oder
FW-Fzg. auf dem Parkplatz steht, dann wird das meistens einen Grund haben.
(Und jetzt bitte keine Diskussion über den Sinn des Essenholens, ich denke,
dass liegt im Ermessenesspielraum jedes einzelnen Fahrers und der muss dann
ggf. auch mit den Folgen leben könne --> Strafzettel)

Gruß,

Philipp


Frank Recktenwald

unread,
Jun 11, 2002, 3:30:58 AM6/11/02
to

"Ralf Ondas[tm] Nicolay" <on...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:nfq9gu4jqp9m588sb...@4ax.com...

>
> >Alternativ (so wird's bei uns gehandhabt) die 8 (Ausserhalb,
einsatzbereit
> >über Melder)
>
> Mainzer?
>

Schlimmer, Saarländer :-)


Sascha Wostmann

unread,
Jun 11, 2002, 1:26:14 PM6/11/02
to
Armin Ehrbar :

ich hoffe mal, Du hast das nicht so gemeint wie geschrieben...

> Erich Kirchmayer schrieb in de.etc.notfallrettung:
> > "Armin Ehrbar" <arm...@g-kein-spam.com> schrieb:


> >>
> >> Tja, und dann wärst Du nicht mehr rausgekommen, denn _ich_ habe
> >> keine Probleme damit, mich hinter einem Fahrzeug zu stellen,
> >> welches unberechtigter Weise diesen Parkplatz mißbraucht.
> >
> > Doch, du HAST Probleme - das ist nämlich Nötigung (StGB!)
>

> Äh - der für mich extra gekennzeichnete Parkplatz wurde widerrechtlich
> besetzt, soll er doch versuchen, mich anzuzeigen.

Wenn jemand auf der Autobahn mit "nur" 130 links fährt, hast Du auch
nicht das Recht, ihn zu bedrängen, dicht aufzufahren, rechts zu
überholen - auch wenns manchmal schwer fällt, das gebe ich zu.

Dazu kommt, dass dein Fahrzeug in diesem Fall (Parkplatz)
höchstwahrscheinlich den fließenden Verkehr behindert, also eine weit
größere Behinderung, ggf. Gefährdung des Straßenverkehrs bedeutet als
der Falschparker.

> > (nur weil jemand sich falsch verhält, so darfst DU nicht in
> > Selbstjustiz diesen "Bösewicht" mit eigenen Massnahmen bestrafen -

Full ACK.

> > im Fall des NEF´s bist nämlich dann DU voll verantwortlich, wenn
> > das Fahrzeug nicht wegfahren kann und u.U. deshalb ein Mensch
> > stirbt!)
>

> Ist das Fahrzeug *im* *Einsatz*?

IMO irrelevant. Einsatzfahrzeuge sind dazu bestimmt, in den Einsatz zu
kommen und daher grundsätzlich nicht einzuparken. Sonst könntest Du ja
auch auf der schönen großen Freifläche vor der Rettungswache parken,
schließlich steht die Chance nur 1:24, dass in den nächsten 15 Minuten
gerade dieser Reserve-RTW rausmuss.

> Wenn nein, wie in diesem Fall, ist es *für* *mich* wie auch für jeden
> anderen Bürger nur ein normaler PKW, der einen Behindertenparkplatz
> widerrechtlich besetzt.
>

> Wenn ja, steht so ein Fahrzeug i.d.R. mit voller Beleuchtung
> (Blaulicht, Standlicht, Blitzer vorn, Springlicht, etc.), oftmals nicht
> alleine, auf der Straße, seltener auf einem Parkplatz und noch seltener
> auf einen Behindertenparkplatz.

Nicht jedes Fahrzeug, dessen Besatzung im Einsatz ist, hat
Festbeleuchtung brennen. Und selbst wenn nicht, s.o.

> Ach ja, wie kann ich denn sehen, daß, wenn dieses Fahrzeug nicht
> wegfahren kann, u.U. ein Mensch stirbt? Steht das dran?

Ja: "RETTUNGSWAGEN", "FEUERWEHR", "NOTARZT", ... von mir aus auch
"BLUTTRANSPORT" o.ä.

Viele Grüße,
Sascha

Ralf Ondas[tm] Nicolay

unread,
Jun 11, 2002, 1:05:07 PM6/11/02
to
>> Mainzer?
>Schlimmer, Saarländer :-)

Kann ich toppen:

50% Saarlander
50% Bayer
in Rheinland-Pfalz geboren
in Hessen aufgewachsen :-)

aber ich glaube, das ist endgültig OT

Grüße Ralf

Erich Kirchmayer

unread,
Jun 11, 2002, 3:17:17 PM6/11/02
to
Hi,

"Thomas Hochstein" <remove-...@usenet.th-h.de> schrieb im
Newsbeitrag news:den.0206101...@dragon.akallabeth.de...

> > Somit ist es dem Leitrechner egal, ob das Team sich auf dem
Stützpunkt oder
> > beim Eisessen befindet. Wenn die 2 gedrückt ist, wird über den
> > Meldeempfänger alarmiert.

> Und zumindest bei uns ist es nicht völlig unüblich, daß bei Status 2


> auch mal telefonisch (über Direktleitung) alarmiert wird.

Gibt´s bei uns auch, z.B. für nicht-dringenden KTP (ziemlich blöd, das
Essen dafür stehen zu lassen) Auch wenn sich ein Fahrzeug nach
Alarmierung (Wachalerm/Melder) nicht mit Status 3 meldet wird
angerufen. Könnte ja sein, daß der Wachalarm/Melderalarm aus welchen
Gründen auch immer nicht angekommen ist.

Ich mach´s in der regel so, daß ich der Lst. bescheid sage, wenn ich
"um´s Eck" beim Eisholen etc. bin. Je nach Disponent auf der "2"
(=fauler Disponent GRINS) oder eben auf der "1" mit der Notiz im ELR
"Fahrzeug da-und-dort" oder "über Melder alarmieren" (=fleissiger
Disponent GRINS) - oder eben doch "2" (ganz fleissiger Disponent, hat
neuen Standort im ELR vorrübergehnd als "Wache" definiert - geht nur
bei hinterlegten Orten, z.B. KH, andere Wache, jede Feuerwache usw.)

WIE das in den jeweiligen Funkbereichen gehandhabt wird, bleibt jeder
Lst. selbst überlassen - zumindest in der Praxis. Am Status 2
"Einsatzklar auf der Wache" gibt´s ansich nix zu rütteln ;-)

Andreas Weber

unread,
Jun 11, 2002, 7:06:27 PM6/11/02
to
Matthias Koehler wrote:

> [Armin:]
>>>Wie kann ein Fz. d. RD denn einsatzbereit sein, wenn Du für zehn
>>>Minuten das Fz. verläßt?
> [Andy:]


>>FME ?
>
> Genau. Die sollen dann eben nicht die eins, sondern die zwei drücken. Dann
> kommt der Alarm über Pieper und nicht über Funk. Und dann können die sich
> auch mal ein Eis gönnen, wogegen ich ja, wie ihr wißt, absolut nichts habe.

Benachbarter Kreis ist Signal 88 = Mittagessen,
und dann halt Status 8 = über FME erreichbar.

Markus Machner

unread,
Jun 11, 2002, 7:33:27 PM6/11/02
to
Erich Kirchmayer schrieb:

> WIE das in den jeweiligen Funkbereichen gehandhabt wird, bleibt jeder
> Lst. selbst überlassen - zumindest in der Praxis. Am Status 2
> "Einsatzklar auf der Wache" gibt´s ansich nix zu rütteln ;-)

Wusste ich garnicht, daß wir eine Wache sind, sooft uns die Gäste
abhauen ;)

Gruß,
Markus
--
jagut,
'pruegeln' hoehrt sich etwas unsensibel an....
(HeKo in f.a-u-w)

Ralph A. Schmid, DG5MEC

unread,
Jun 12, 2002, 12:25:58 AM6/12/02
to
Matthias Koehler <ne...@koehler-film.de> wrote:

>Was mir allerdings nicht ganz klar ist: Welchem Zweck diente denn dort
>überhaupt das Parken? Mir fällt gerade nichts ein, warum ein einsatzbereites
>NEF unbedingt irgendwo parken muss...

Vielleicht, weil der NEF-Fahrer da wohnt? Oder weil er da gerade die
Currywurst zur Mittagszeit reinschlingt, zwecks Aufrechterhaltung der
Einsatzbereitschaft durch Nährstoffzuführung?

>Matthias


regards - Ralph

--

Want to get in touch? http://www.dg5mec.de/whereisralph.txt

Ralph A. Schmid, DG5MEC

unread,
Jun 12, 2002, 12:42:04 AM6/12/02
to
Thomas Hochstein <remove-...@usenet.th-h.de> wrote:

>Auch das ist in diesem Falle gleichgültig. (Es sei die Frage erlaubt,
>warum die dort parken mußtest. :-) Ein NEF steht wohl normalerweiser
>auf der Rettungswache oder an der Einsatzstelle.)

Das ist reghional stark unterschiedlich!

Ralph A. Schmid, DG5MEC

unread,
Jun 12, 2002, 1:51:34 AM6/12/02
to
Armin Ehrbar <arm...@g-kein-spam.com> wrote:

>> Doch, du HAST Probleme - das ist nämlich Nötigung (StGB!)
>
>Äh - der für mich extra gekennzeichnete Parkplatz wurde widerrechtlich
>besetzt, soll er doch versuchen, mich anzuzeigen.

>Ist das Fahrzeug *im* *Einsatz*?

Irrelevant - Einparken = Nötigung, egal, warum, wieso und wen...

>MfG,
>
> ae

Christoph Brodesser

unread,
Jun 12, 2002, 2:28:45 AM6/12/02
to
Am Tue, 11 Jun 2002 19:05:07 +0200 schrieb "Ralf Ondas[tm] Nicolay"
<on...@gmx.net> :


>Kann ich toppen:
>
>50% Saarlander
>50% Bayer
>in Rheinland-Pfalz geboren
>in Hessen aufgewachsen :-)

wenn eine Katze im Fischladen Junge kriegt, sind das noch lange keine
Heringe ... ;-)


>
>aber ich glaube, das ist endgültig OT

ACK

mfg Christoph Brodesser
--
Christoph Brodesser * Merschkamp 13 * 48356 Nordwalde
e-Mail: christoph...@onlinehome.de
Telefon/Telefax: 01212 6 BRODESSER

Miriam Hatch

unread,
Jun 12, 2002, 12:23:21 PM6/12/02
to
"Armin Ehrbar" <arm...@g-kein-spam.com> schrieb:

> Dann wird er ja notfalls den Fußweg benutzen dürfen:-) Er ist ja dann
> im Einsatz...

Sicherlich darf er das dann (wenn der Fußweg überhaupt dafür geeignet ist),
aber besser und sicherer wäre es natürlich, wenn er ganz "normal" ausparken
könnte ...

> BTW: Ist <no.sp...@answer.into.ng.net> reply-fähig?
nö, ist auch besser so :D

LG
Miriam

BTW: Finde ich gut, dass du dich dazu äusserst, hatte schon befürchtet, dass
läuft hier ins Leere ;)


Matthias Koehler

unread,
Jun 12, 2002, 12:43:19 PM6/12/02
to
[Armin:]

>> BTW: Ist <no.sp...@answer.into.ng.net> reply-fähig?

[Miriam:]

> nö, ist auch besser so :D

Dann würde ich das mal ganz schnell ändern, wenn Du nicht bei einer Reihe
von Leuten im Filter landen möchtest. Die Nichtangabe einer funktionierenden
Mail-Adresse wird als äußerst unhöflich angesehen. Ich muss mich ja auch mit
dem ganzen Spam rumschlagen. Da ist leider kein Kraut gegen gewachsen.
Entweder man nutzt das Nutznetz oder man läßt es bleiben.

Kannst Du Dir vorstellen, dass die interessantesten Infos oft per Mail
kommen und nicht in der Gruppe landen?

Joern Dost

unread,
Jun 12, 2002, 1:41:19 PM6/12/02
to
Armin Ehrbar wrote:

>>Blödsinn. Der Parkplatz wurde nicht extra für Dich gekennzeichnet.
>

> Doch - Ein blaues Schild mit einem P und einem Rollstuhlfahrersymbol.


>
>>Es könnte auch ein anderer Berechtigter dort parken.
>

> *Argh* Natürlich - denn dieser hat dann auch denselben Ausweis wie ich,
> damit er dort parken darf.


eben. Und es koennte auch sein, dass sich das NEF in einem Einsatz
befindet (RTW ist noch auf der Anfahrt oder steht hinterm Haus), damit
ist das Fzg genauso berechtigt wie Du auch. Solange Du das noch nicht
einmal ausschliessen kannst ...


>>>Ist das Fahrzeug *im* *Einsatz*?
>>>
>>Das kannst Du doch gar nicht erkennen.
>

> Doch - denn da gibt es so blaue Lichter auf dem Dach, etc.


eben. Und wenn die auf dem Dach sind, wuerde ich dem Fahrzeug schoen
viel Platz zum Ausparken lassen.

Es ist voellig unsinnig, anzunehmen, dass im Einsatzfall auf einer
normalen Parkflaeche das Blaulicht anbleibt - warum? Am besten noch das
Horn dazu... ;-)


> Wenn sich ein NEF im Einsatz befindet, dann darf es bestimmt auch über
> den Fußweg fahren...


prima Einstellung.

Gruss

Joern

Sven Herzfeld

unread,
Jun 12, 2002, 1:32:00 PM6/12/02
to
Armin Ehrbar (arm...@g-kein-spam.com) schrieb:

> Doch - denn da gibt es so blaue Lichter auf dem Dach, etc.

Das hat doch mit einem Einsatz nur so weit zu tun, dass sie nur dann
an sein dürfen. Der Umkehrschluss gilt aber nicht. Stell Dir doch mal
einen Radarwagen der Polizei vor, der nur in Einsatz ist, wenn er die
RKL an hat.

Sonderrechte muss man nicht kennzeichnen, nur Wegerecht. (Obwohl bei
letzterem die Meinungen ebenfalls differieren, wenn auch wohl nicht in
der Justiz.)

> > Und selbst wenn nicht würdest Du wissentlich riskieren, ein
> > später im Einsatz befindliches Fahrzeug zu behindern.
>

> Wenn sich ein NEF im Einsatz befindet, dann darf es bestimmt auch
> über den Fußweg fahren...

Ich kenne die Örtlichkeit nicht, kann auch sein, dass das zu weit ist,
Bordstein zu hoch bzw. abgepollert.

Sven

Joern Dost

unread,
Jun 12, 2002, 1:52:46 PM6/12/02
to
Armin Ehrbar wrote:

> Äh, Du hast mich ja zuerst genötigt - denn Du hast den Parkplatz ja
> besetzt, so daß ich ihn nicht benutzen kann:-)


das war noch keine Noetigung. Abgesehen davon, dass Du gar nicht weisst,
ob das NEF da nicht vielleicht parken darf (weil Notarzt gerade im Haus
beim Patienten), waere es hoechstens Noetigung, wenn es genau vor Dir
einparkt, obwohl Du da gerade reinwolltest.

> Ich werde, falls sowas vorkommt, daß nächste Mal einfach die LSt
> anrufen und nachfragen, die Notrufnummer ist ja leicht zu merken und
> das NEF hat ja eine Nummer.


genau. Die werden Dir dann sagen "och, das sieht nach ner Nullschicht
aus, parken Sie da ruhig"


> [Die werden sich wahrscheinlich freuen, wenn das jeder Mensch mit
> Hinderungen macht - der PKW könnte ja ein verdecktes Rettungsfz. sein:]


> Wie kannst Du besondere Rechte wahrnehmen, ohne dies den übrigen
> Verkehrsteilnehmern anzuzeigen?


einfach so. Warum sollte man den uebrigen Verkehrsteilnehmern anzeigen
muessen, dass man keinen Parkschein/-ausweis hat?

Wenn Du mit "Anzeigen" Blaulicht meinst: Das brauchst Du nur a) zur
Absicherung einer Gefahrenstelle (ist ein PKW auf einer Parkflaeche
nicht, nur weil er keinen Parkschein/-ausweis hat, oder?) oder b) mit
Horn zur Inanspruchnahme von Wegerechten, darum geht's aber hier nicht.

> IMHO ging es um ein NEF, dieses taucht selten _alleine_ am Einsatzort
> auf.


noe, aber vielleicht _zuerst_ ?


>>Übrigens - parke ruhig hinter meinem RTW der "falsch parkt" - wenn
>>ich gut drauf bin (und ein entsprechender Einsatz gegeben ist) ,
>>schiebe ich dein Auto mit Gewalt weg und DU zahlst garantiert auch
>>noch meinen Schaden.......
>>
>

> Warum so brutal? Darfst Du nicht im Einsatz Sonderrechte wahrnehmen und
> über den Fußgängerweg fahren?


wenn das geht, sicherlich ja - um ein Nachspiel fuer Dich wuerde ich
mich aber trotzdem kuemmern. Aber mit der Begruendung absichtlich die
hintere Seite zuzuparken, ist eine Unverschaemtheit ... da kribbelt es
einen schon fast, absichtlich schiebenderweise auszuparken ;-)

Abgesehen davon musst Du zumindest bei einem RTW auch mal zwei Meter
nach hinten einplanen, um die Trage wieder einladen zu koennen!


> Na, das hoffe ich ja:-)


ich denke, in dem Punkt "absichtlich Rettungsmittel blockieren, nur weil
man sich ueber einen besetzten Behintertenparkplatz geaergert hat" sind
auch sehr viele Arbeitgeber in der Branche einig.

Gruss

Joern

Erich Kirchmayer

unread,
Jun 12, 2002, 6:34:06 PM6/12/02
to
Hi,

"Armin Ehrbar" <arm...@g-kein-spam.com> schrieb im Newsbeitrag

news:ae5t98.3...@ID-25543.user.dfncis.de...

> > die A-Karte, diesmal amtlich. Nötigung = Straftatbestand, Parken
> > auf Behindertenparkplatz = Ordnungswidrigkeit zum Einen und
> > "verbotene Eigenmacht ("Selbsjustiz") BGB Par. 858 zum Anderen.
>

> Äh, Du hast mich ja zuerst genötigt - denn Du hast den Parkplatz ja
> besetzt, so daß ich ihn nicht benutzen kann:-)

Irrtum. DIR bleibt die (ggf. unangenehme) Möglichkeit, dir einen
anderen Parkplatz zu suchen. Dem Fahrer des "eingesperrten" Kfz. nicht.
Er kann sich keinen Meter mehr bewegen, geschweige denn sein
aufgezwungenes "Gefängnis" verlassen. Und komm nun nicht mit "dann soll
er über dengehweg fahren" - Dies ist eine Aufforderung an den
Falschparker, eine (weitere) Ordnungswidrigkeit oder gar (jenachdem wie
man´s macht) Straftat (z.B. Verkehrsgefährdung (der Fussgänger) zu
begehen. (Abgesehen davon sind bei Weitem nicht alle Gehwege mit einem
Kfz befahrbar)


> > (wie "Notarzt", "Feuerwehr" etc.) und der auffällig angebrachen
> > Sondersignalanlage musst du davon ausgehen, daß dieses
> > Fahrzeug/dessen Besatzung jederzeit zu einem Einsatz
> > (höherwertiges rechtsgut "Leben"!!) gerufen werden kann und diesen
> > auch durchführen will.
>

> Wenn dieses Fahrzeug zum Einsatz _muß_, dann wird es ja wohl den
> Bürgersteig benutzen dürfen.

Dürfen ja, aber können? Und selbst wenn - die dadurch immer entstehende
Zeitverzögerung hast DU zu verantworten (den u.U. deshalb verstorbenen
Menschen auch)


> > Irrtum! Jeder "parkt" i.d.R: seine Fahrzeuge am Einsatz(!)ort so,
> > wie es den Umständen entsprechend sinnvoll ist. Dies kann eine
> > Garagenausfahrt, Gehweg, Grünfläche oder eben auch ein
> > Behindertenparkplatz sein. Es ist absolut _unüblich_, in einem
> > gesicherten Verkehrsraum (Parklücke, Gehweg etc.) besondere
> > Warnsignale laufen zu lassen (Blaulicht, Frontbltizer etc.)

> Wie kannst Du besondere Rechte wahrnehmen, ohne dies den übrigen
> Verkehrsteilnehmern anzuzeigen?

Wie? Ganz Selbstverständlich!

> IMHO ging es um ein NEF, dieses taucht selten _alleine_ am Einsatzort
> auf.

Doch - mindestens so lange, bis eines oder emhrere weitere Fahrzeuge
eintreffen. (die sich dann allerdings keineswegs zwingend in Sichtweite
des NEF einen Parkplatz suchen müssen)


> Aber wie oben geschrieben - ich kann natürlich bei der LSt anrufen
und
> nachfragen...

Natürlich. Am Besten unter der "112" - dann bist du schon wieder dran
(Missbrauch von Notrufen)


> > Selbst ein sorgfältig in einem Behindertenparkplatz abgestelltes
> > NEF _kann_ in einen EInsatz gebunden sein, den ebenfalls am
> > Einsatz beteiligten RTW (und/oder weitere Kräfte) siehst du nicht,
> > der ist das Gebäude "von hinten" angefahren.....
>

> Das klingt aber schon reichlich auf einen bestimmten Fall hindeutend.

Keineswegs - bei gr. Wohnblocks, Grünanlagen, Fabrikgeländen usw. mit
mehreren Einfahrten durchaus nicht selten! Bei bestimmten Einsätzen
erfordert es sogar die notwendige Taktik, von mehreren Seiten an ein
Objekt heranzufahren bzw. bestimmte Fahrzeuge zunächst mal etwas weiter
entfertn zurückzuhalten. (AUCH wenn da nur ein NEF steht (z.B. psych.
Notfall, (z.B. Suizidandrohung) der sich durch gehäuftes Auftauchen von
"bunten" Autos verschlimmern könnte)


> > Stimmt. Sonderrechte gelten nur für bestimmte Einsätze bzw.
> > Verwendungszwecke oder Arbeiten (lt. StVO)
>

> Und genau nach der StVO gehe ich doch als 'Normaler Mensch'.

Eben. Also? Verkehrsbehinderung, Parken in "zweiter Reihe" usw. - alles
Dinge, die du beim "Einsperren" eines anderen PKW lt. StVO nicht
darfst. (und zusätzlich muss du als "normaler Mensch" (was ich langsam
aber sicher bezweifle) zudem an das StGB und an das BGB halten etc. -
oder gelten diese Gesetze für dich nicht??)

Roland Ritter

unread,
Jun 13, 2002, 4:05:30 AM6/13/02
to
Hallo,


>
>>IMHO ging es um ein NEF, dieses taucht selten _alleine_ am Einsatzort
>>auf.

Es kommt auch ab und an vor, daß das NEF ganz alleine an einer
Einsatzstelle auftaucht, weil der Doc noch (oder nur) einen
Leichenschauschein schreiben muß. (Sicher ein Einsatzgrund, der
bundeslandabhängig ist.

Was lehren solche Überlegungen? Was den RD betrifft nie dem ersten
Augenschein trauen, manche Dinge erscheinen beim ersten Hinsehen
seltsam. Wenn die Kollgen z.B. im Laufschritt mit dem Karton in der
Hand aus eienr Pizzeria kommen und dann Licht und Tröte anmachen,
geschieht dies auch nur extrem selten, weil die Pizza warmbleiben
soll, sondern weil die Hoffnung auf ein ruhiges Mittagessen mal wieder
vom Melder jäh enttäuscht wurde....

Gruß
Roland

Bernd Waterkamp

unread,
Jun 13, 2002, 4:15:01 AM6/13/02
to
Moin.

On 12 Jun 2002 15:13:24 GMT, Armin Ehrbar wrote:

>>> Ist das Fahrzeug *im* *Einsatz*?
>>
>> Das kannst Du doch gar nicht erkennen.
>

>Doch - denn da gibt es so blaue Lichter auf dem Dach, etc.

Nein. Oft wird bewußt jedes Auftauchen mit Blaulicht oder in geballter
Formation (RTW, NEF, Pol und ggf. noch First-Responder zusammen)
vermieden, um Patienten nicht zu erschrecken oder am besten gar nicht
erst auf die RD-Fahrzeuge aufmerksam zu machen. Das kann psychologische
Gründe haben (Suizidversuch) oder wird auch häufiger von bereits vor Ort
anwesenden Ärzten gefordert um zusätzlichen Stress und Aufregung bei
instabilen Patienten zu vermeiden. ("Schalten Sie kurz vor der Einsatz-
stelle das Sondersignal aus.")

>Wenn sich ein NEF im Einsatz befindet, dann darf es bestimmt auch über
>den Fußweg fahren...

Dazu muss es das erstmal können. Das geht nicht bei jedem Fußweg und
kostet u.U. auch noch wertvolle Zeit beim Rangieren.

Gruß
Bernd

Bernd Waterkamp

unread,
Jun 13, 2002, 4:22:30 AM6/13/02
to
Moin.

On Wed, 12 Jun 2002 18:23:21 +0200, Miriam Hatch wrote:

>> BTW: Ist <no.sp...@answer.into.ng.net> reply-fähig?
>nö, ist auch besser so :D

Nein, das ist trifft häufig Leute die eigentlich besseres zu tun haben.
http://www.gerlo.de/falsche-email-adressen.html

Gruß
Bernd

Oliver J

unread,
Jun 13, 2002, 4:47:37 AM6/13/02
to


Aus der Einsatznummer und den anderen im Wachbuch vermerkten Daten
geht nicht hervor, ob die Voraussetzungen des § 35 Va StVO
("Menschenleben, schwere Gesundheitsgefahr") vorgelegen haben.


Mit besten Grüßen
OLIVER

Joern Dost

unread,
Jun 13, 2002, 5:57:07 AM6/13/02
to
Oliver J wrote:

> Aus der Einsatznummer und den anderen im Wachbuch vermerkten Daten
> geht nicht hervor, ob die Voraussetzungen des § 35 Va StVO
> ("Menschenleben, schwere Gesundheitsgefahr") vorgelegen haben.

NEF = Notarzt = gewisses Meldebild (oder sogar vom RTW nachbestellt) =
Voraussetzungen duerften *i.d.R.* erfuellt sein, oder?

Damit sollte sich das Ordnungsamt eigentlich zufrieden geben (wenn es
denn ein Einsatz gewesen waere), da nur noch der Fall "Notarzt trifft
ein, Sache stellt sich als 'harmlos' heraus" uebrig bleibt, in dem das
NEF da nicht haette stehen duerfen.

Joern Dost

unread,
Jun 13, 2002, 6:02:15 AM6/13/02
to
Erich Kirchmayer wrote:

> Keineswegs - bei gr. Wohnblocks, Grünanlagen, Fabrikgeländen usw. mit
> mehreren Einfahrten durchaus nicht selten! Bei bestimmten Einsätzen
> erfordert es sogar die notwendige Taktik, von mehreren Seiten an ein


... oder einfach die Richtung, aus der die Fahrzeuge kommen (NEF und RTW
sind ja nicht zwingend auf gleicher Wache stationiert und haben den
gleichen Anfahrtsweg)

Stephan Reuter

unread,
Jun 13, 2002, 7:08:00 AM6/13/02
to
Matthias Koehler <ne...@koehler-film.de> wrote:

> [Armin:]
>
> >> BTW: Ist <no.sp...@answer.into.ng.net> reply-fähig?
>
> [Miriam:]
>
> > nö, ist auch besser so :D
>
> Dann würde ich das mal ganz schnell ändern, wenn Du nicht bei einer Reihe
> von Leuten im Filter landen möchtest. Die Nichtangabe einer funktionierenden
> Mail-Adresse wird als äußerst unhöflich angesehen. Ich muss mich ja auch mit
> dem ganzen Spam rumschlagen. Da ist leider kein Kraut gegen gewachsen.
> Entweder man nutzt das Nutznetz oder man läßt es bleiben.
>
> Kannst Du Dir vorstellen, dass die interessantesten Infos oft per Mail
> kommen und nicht in der Gruppe landen?

Was dann ja irgendwie diese Gruppe überflüssig machen würde, schließlich
lebt sie ja davon, daß ALLE mitlesen können

Stephan


--
eMail: stephan at reuter-online.org

Matthias Koehler

unread,
Jun 13, 2002, 9:31:49 AM6/13/02
to
[ich:]


>> Kannst Du Dir vorstellen, dass die interessantesten Infos oft per Mail
>> kommen und nicht in der Gruppe landen?

[Stephan:]



> Was dann ja irgendwie diese Gruppe überflüssig machen würde, schließlich
> lebt sie ja davon, daß ALLE mitlesen können

Ich bezog das jetzt nicht auf diese Gruppe, sondern allgemein auf die
Newsgroups. Und da sind eben immer wieder Situationen denkbar, wo einzelne
Schreiber eben einem bestimmten Menschen eine bestimmte Info zukommen lassen
wollen, die aber nicht öffentlich zu lesen sein soll. Ist im
journalistischen Leben absolut üblich und oft sehr hilfreich. Daher bin ich
schon sehr dafür, dass die Mail-Adressen auch funktionieren. Und auch aus
vielen anderen Gründen ist die Unsitte mit den falschen Adressen großer
Mist. Der entsprechende Link mit Erklärungen wurde ja schon hier gepostet.

Miriam Hatch

unread,
Jun 13, 2002, 5:42:20 PM6/13/02
to
[ Nutzung falscher E-Mail-Adresse im Usenet ]

Ich nutze gerne das "Nutznetz". Und eigentlich bin ich der Meinung, jeder
sollte selbst bestimmen dürfen, wieviele Infomationen er über sich
preisgibt. Aber gut, meine E-Mail-Adresse ist nicht meine Telefonnummer ...

Sinnvollerweise sollte die Diskussion hier enden, da OT, für 99%
uninteressant und sicherlich schon zig-mal geführt.

Alles weitere direkt an mich PER E-MAIL ;)

Matthias Koehler <ne...@koehler-film.de> wrote:
> Kannst Du Dir vorstellen, dass die interessantesten Infos oft per Mail
> kommen und nicht in der Gruppe landen?

Vorstellen: ja, persönliche Erfahrungen: nein (wahrscheinlich wegen der
falschen Adresse?)

[Stephan:]

> Was dann ja irgendwie diese Gruppe überflüssig machen würde, schließlich
> lebt sie ja davon, daß ALLE mitlesen können

LG
Miriam
! m.h...@gmx.de
Spam ist kein Weltuntergang.


Erich Kirchmayer

unread,
Jun 13, 2002, 5:55:07 PM6/13/02
to
Hi,

"Oliver J" <ool...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9rmggu44uig214js1...@4ax.com...

> >> Und wie sollte sonst festgestellt werden können, ob es sich um
einen
> >> StVO-Verstoß oder um einen Fall des § 35 StVO gehandelt hat?

> >Dafür gibts ja dann das Wachbuch.... Einsatznummer, Datum und
Uhrzeit

> Aus der Einsatznummer und den anderen im Wachbuch vermerkten Daten


> geht nicht hervor, ob die Voraussetzungen des § 35 Va StVO
> ("Menschenleben, schwere Gesundheitsgefahr") vorgelegen haben.

Doch. Gerade für ein NEF. Wenn dieses einen Einsatz hat, dann definitiv
NUR, wenn "Menschenleben, schwere Gesundheitsgefahr" auf Grund des
Meldebildes anzunehmen war. (ansonsten brauche ich ja auch keinen NA!)

Erich Kirchmayer

unread,
Jun 13, 2002, 5:51:17 PM6/13/02
to
Hi,

"Roland Ritter" <ALS...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3D08524A...@t-online.de...

> Was lehren solche Überlegungen? Was den RD betrifft nie dem ersten
> Augenschein trauen, manche Dinge erscheinen beim ersten Hinsehen
> seltsam. Wenn die Kollgen z.B. im Laufschritt mit dem Karton in der
> Hand aus eienr Pizzeria kommen und dann Licht und Tröte anmachen,
> geschieht dies auch nur extrem selten, weil die Pizza warmbleiben
> soll, sondern weil die Hoffnung auf ein ruhiges Mittagessen mal
wieder
> vom Melder jäh enttäuscht wurde....


dito das "mit Blaulicht zum McDonalds". Habe ich auch schon mal
praktiziert. Einsatz mit SoSi, wird auf Grund einer Rückmeldung (FR,
RTW vor Ort, erneuter Anruf des Patienten etc.) "abbestellt".
Blaulicht aus und - ah, das ist zufällig ein "Mäcci" - Hunger! Und
rein....... Sieht tatsächlich so aus, als fährt man mit SoSi zum
Essen......

Thomas Hochstein

unread,
Jun 14, 2002, 11:00:02 AM6/14/02
to
"Ralph A. Schmid, DG5MEC" <nos...@dg5mec.de> scripsit/wrote:

>> Was mir allerdings nicht ganz klar ist: Welchem Zweck diente denn dort
>> überhaupt das Parken? Mir fällt gerade nichts ein, warum ein einsatzbereites
>> NEF unbedingt irgendwo parken muss...
>
> Vielleicht, weil der NEF-Fahrer da wohnt?

Dann gibt es zwei Möglichkeiten: er findet einen -regelgerechten-
Parkplatz oder er muß das Aufsuchen seiner Wohnung während der
Dienstzeit eben verschieben.

Die Herstellung der erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen
ist Aufgabe des Leistungserbringers.

> Oder weil er da gerade die
> Currywurst zur Mittagszeit reinschlingt, zwecks Aufrechterhaltung der
> Einsatzbereitschaft durch Nährstoffzuführung?

Dito.

Wenn der Betreiber des NEFs nicht in der Lage ist, seinen Mitarbeitern
einen Parkplatz und Verpflegung zu stellen, dann ist das sein Problem
(bzw. das derjenigen, die dort arbeiten), aber keine Frage der
Inanspruchnahme von Sonderrechten. :-)

-thh
--
Thomas Hochstein * t...@mail.th-h.de * http://www.th-h.de/
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. - RV Weinstraße * http://www.juh-nw.de/

JUHMAIL: Infos für und rund um die Johanniter * http://www.juhmail.de/

Thomas Hochstein

unread,
Jun 14, 2002, 10:54:57 AM6/14/02
to
"Miriam Hatch" <no.sp...@answer.into.ng.net> scripsit/wrote:

>> BTW: Ist <no.sp...@answer.into.ng.net> reply-fähig?
> nö, ist auch besser so :D

Dein Newsserveranbieter schreibt eine gültige, Dir gehörende
Mailadresse vor. Wenn Du Deinen Account behalten willst, halte Dich
gefälligst daran. Alles andere ist nicht nur asozial und
Netzmißbrauch, sondern kostet Dich auch denselbigen.

-thh
Fup2.

Thomas Hochstein

unread,
Jun 14, 2002, 11:00:02 AM6/14/02
to
Armin Ehrbar <arm...@g-kein-spam.com> scripsit/wrote:

>> Wird er dann schon (würde ich jedenfalls). Und dann hast du wieder


>> die A-Karte, diesmal amtlich. Nötigung = Straftatbestand, Parken
>> auf Behindertenparkplatz = Ordnungswidrigkeit zum Einen und
>> "verbotene Eigenmacht ("Selbsjustiz") BGB Par. 858 zum Anderen.
>
> Äh, Du hast mich ja zuerst genötigt - denn Du hast den Parkplatz ja
> besetzt, so daß ich ihn nicht benutzen kann:-)

Nein. Es fehlt bereits am Vorsatz, den Parkplatz für Dich zu
blockieren. Ganz im Gegensatz zu Deinem Verhalten.

Im Ernst: ein solches käme Dich ggf. teuer zu stehen, auch wenn es
nicht um ein NEF geht. Zu Recht, übrigens. Es ist nicht Deine Aufgabe,
andere Verkehrsteilnehmer zu "erziehen". Wenn es Dich stört, daß dort
jemand (falasch) parkt, erstatte Ordnungswidrigkeitenanzeige.



> Ich werde, falls sowas vorkommt, daß nächste Mal einfach die LSt
> anrufen und nachfragen, die Notrufnummer ist ja leicht zu merken und
> das NEF hat ja eine Nummer.

Auch Mißbrauch von Notrufen ist ein Straftatbestand.



> Wie kannst Du besondere Rechte wahrnehmen, ohne dies den übrigen
> Verkehrsteilnehmern anzuzeigen?

Jederzeit. Es ist nicht erforderlich, das in irgendeiner Form
anzuzeigen - insbesondere beim Parken nicht. Wozu auch?

Sascha Wostmann

unread,
Jun 14, 2002, 11:06:28 AM6/14/02
to
Roland Ritter :

*g*

auch die andere Richtung ist denkbar: Der RTW rückt mit Musik beim
Pizzaladen an und die Mannschaft rennt in den Laden. Haben sie nur
großen Hunger oder hat jemand ein Stück Tonno im Hals stecken?

Viele Grüße,
Sascha

Ralph A. Schmid, DG5MEC

unread,
Jun 15, 2002, 2:55:43 AM6/15/02
to
Thomas Hochstein <remove-...@usenet.th-h.de> wrote:

>"Ralph A. Schmid, DG5MEC" <nos...@dg5mec.de> scripsit/wrote:
>
>>> Was mir allerdings nicht ganz klar ist: Welchem Zweck diente denn dort
>>> überhaupt das Parken? Mir fällt gerade nichts ein, warum ein einsatzbereites
>>> NEF unbedingt irgendwo parken muss...
>>
>> Vielleicht, weil der NEF-Fahrer da wohnt?
>
>Dann gibt es zwei Möglichkeiten: er findet einen -regelgerechten-
>Parkplatz oder er muß das Aufsuchen seiner Wohnung während der
>Dienstzeit eben verschieben.

Hmmm...ins Hotel gehen? Es gibt Gegenden, da sitzt der Fahrer halt
einfach daheim und wartet auf Einsätze.

Erich Kirchmayer

unread,
Jun 15, 2002, 4:10:04 AM6/15/02
to
Hi,

"Ralph A. Schmid, DG5MEC" <nos...@dg5mec.de> schrieb im Newsbeitrag
news:v4plgugqt561qfrts...@4ax.com...

> >>> Was mir allerdings nicht ganz klar ist: Welchem Zweck diente denn
dort
> >>> überhaupt das Parken? Mir fällt gerade nichts ein, warum ein
einsatzbereites
> >>> NEF unbedingt irgendwo parken muss...
> >>
> >> Vielleicht, weil der NEF-Fahrer da wohnt?

> Hmmm...ins Hotel gehen? Es gibt Gegenden, da sitzt der Fahrer halt


> einfach daheim und wartet auf Einsätze.

Wenn dies so ist, lässt sich eine Regelung finden (z.B. ausgewiesener
Stellplatz für RD-Fahrzeuge, Ausnahmegenehmigung etc.) oder es müssen
eben Wach-/Aufenthaltsräume am KH oder auf einer Rettungs- und/oder
Feuerwache geschaffen werden.

"Mal schnell" während der Dienstzeit in die Wohnung zu fahren muss eben
unterbleiben, wenn keine reguläre Parkmöglichkeit vorhanden ist. Bei
"Wache = Wohnung" siehe oben....

Thomas Hochstein

unread,
Jun 16, 2002, 12:38:24 PM6/16/02
to
"Ralph A. Schmid, DG5MEC" <nos...@dg5mec.de> scripsit/wrote:

>> Dann gibt es zwei Möglichkeiten: er findet einen -regelgerechten-


>> Parkplatz oder er muß das Aufsuchen seiner Wohnung während der
>> Dienstzeit eben verschieben.
>
> Hmmm...ins Hotel gehen? Es gibt Gegenden, da sitzt der Fahrer halt
> einfach daheim und wartet auf Einsätze.

Eigenwillig, sehr eigenwillig. - Auch da wird man aber darauf
verwiesen sein, dem Fahrer entweder eine Wache / ein Hotel
hinzustellen oder ihm wenigstens einen Parkplatz zu besorgen.

(Als hier der NA-Dienst noch von niedergelassenen Ärzten als
Selbstfahrer erledigt wurde, hatte auch praktisch jeder (!) vor der
Praxis einen NEF-Parkplatz - schön mit Parkverbotsschild, "Nur für
Notarzt" und zusätzlich Beschriftung des Asphalts. Das hat sich
glücklicherweise beides überlebt.)

Holger Knecht

unread,
Jun 23, 2002, 6:44:35 AM6/23/02
to

Armin Ehrbar wrote:
> Äh, Du hast mich ja zuerst genötigt - denn Du hast den Parkplatz ja
> besetzt, so daß ich ihn nicht benutzen kann:-)

Nötigung ist ein eigener Straftatbestand. Es ist unerheblich, was der
Nötigung voraus ging.

> Wenn dieses Fahrzeug zum Einsatz _muß_, dann wird es ja wohl den
> Bürgersteig benutzen dürfen.

Das ist eine eigenwillige Auslegungungssache, ein NEF einzuparken, nur
weil es auf einem Behindertenfahrzeug stand.

> IMHO ging es um ein NEF, dieses taucht selten _alleine_ am Einsatzort
> auf.

Doch. Stichwort: der alleinfahrende Notarzt *LOL* :-)))

> Warum so brutal? Darfst Du nicht im Einsatz Sonderrechte wahrnehmen und
> über den Fußgängerweg fahren?

Wieso sollte der RTW oder das NEF über den Fussgängerweg fahren, nur
weil ein Autofahrer meint, das Einsatzfahrzeug einzuparken?

Gruss
Holger

Hauke Heidtmann

unread,
Jun 23, 2002, 7:17:56 AM6/23/02
to
Holger Knecht <D...@HolgerKnecht.de> writes:

> Armin Ehrbar wrote:
>
>> Wenn dieses Fahrzeug zum Einsatz _muß_, dann wird es ja wohl den
>> Bürgersteig benutzen dürfen.
>
> Das ist eine eigenwillige Auslegungungssache, ein NEF einzuparken, nur
> weil es auf einem Behindertenfahrzeug stand.

Ich glaube, wenn das NEF auf einem anderen Fahrzeug steht fordert man
besser ein neues NEF an :)

Hauke
--
Gravity is a myth, the Earth sucks.

Holger Knecht

unread,
Jun 23, 2002, 8:01:40 AM6/23/02
to

Hauke Heidtmann wrote:
>
> Holger Knecht <D...@HolgerKnecht.de> writes:
>
> > Armin Ehrbar wrote:
> >
> >> Wenn dieses Fahrzeug zum Einsatz _muß_, dann wird es ja wohl den
> >> Bürgersteig benutzen dürfen.
> >
> > Das ist eine eigenwillige Auslegungungssache, ein NEF einzuparken, nur
> > weil es auf einem Behindertenfahrzeug stand.
>
> Ich glaube, wenn das NEF auf einem anderen Fahrzeug steht fordert man
> besser ein neues NEF an :)

Schei...., du hast recht. Bei mir hat sich der Fehlerteufel
eingeschlichen. :-))) Dabei sollte es doch fachmännisch klingen. *g*

Es sollte ein Behindertenparkplatz gemeint sein, kein Frauenparkplatz.
*LOL*

Gruss
Holger

Michael Lammers

unread,
Jun 23, 2002, 12:29:20 PM6/23/02
to
> Es sollte ein Behindertenparkplatz gemeint sein, kein Frauenparkplatz.
> *LOL*

Wo ist da jetz der Unterschied? Grübel.

MfG

Michael


Sven Mueller

unread,
Jun 24, 2002, 6:54:47 AM6/24/02
to
Michael Lammers wrote:

> > Es sollte ein Behindertenparkplatz gemeint sein, kein Frauenparkplatz.
> > *LOL*
>
> Wo ist da jetz der Unterschied? Grübel.

Naja, nicht jeder Behindertenparkplatz ist ein Frauenparkplatz, aber
jeder Frauenparkplatz....

cu,
Sven

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