> warum müssen verstorbene
>ausserhalb von rettungfahrzeugen transportiert werden?
Ich kann keine Gesetzesstelle zitieren, aber ich kann mir vorstellen,
daß im entsprechenden Text die Rettungsfahrzeuge zum Transport von
Kranken/Verletzten zugelassen werden, und von Toten da kein Wort
steht.
Gruß,
Christian
Soweit ich weiß müssen Leichenwagen bei der Durchfahrt durch andere
Gemeinden eine Abgabe leisten (die natürlich die Angehörigen bezahlen)
und daher geht es ums Geschäft für die Bestattungsunternehmen.
So ist es meines Wissens nach zumindest in .at
Schöne Grüße sendet
Fritz
> meine frage nocheinmal konkret :warum darf ab todeseintritt kein patient
> mehr in rettungsmitteln weitertransportiert werden. in fast jedem
> rettungsdiensthandbuch steht das man tote nicht weitertransportieren darf
> mich interessiert aber die "historische" begründung,
Ist es nicht Notwendig bei einem Tod im RTW eine
"Entwesung" vorzunehmen?
Evt. sollte das damit umgangen werden.
Konkret weiß ich es aber auch nicht.
MfG
Jörg
Eine Entwesung ist eine Bekämpfung von Schadinsekten und Kleinsäugern.
Scheint mir für die Rettungsdienstpraxis in Mitteleuropa eher eine
Ausnahmemaßnahme zu sein ;-). Außer man vergisst bei der Außerbetriebnahme
eines RTW einen Patienten... ;-)
Gruß
Andreas
Begriff passt absolut nicht (entwesen = Schadtier-Bekämpfung). Entseuchung
wäre passender.
Ein bisschen Recherche im Netz führte mich zu der Vermutung, dass ganz
einfach die Gesetzgebung für den Umgang mit Leichen einen rechtlicheh Rahmen
bildet, die einen Transport in einem Rettungsmittel ohne Leichenpass etc.
nicht gestattet. Interessant dabei finde ich, dass ein Großteil der gültigen
(!) Gesetze und Verordnungen dazu aus den dreißiger Jahren stammt und von
einem Reichskanzler A.H. unterzeichnet ist. Wers nicht glauben mag:
www.postmortal.de
Gruß
Andreas
hier scheint wieder das alte Problem "Länderrecht" aufzutauchen:
In Hessen findet man z.B. Ausführungen über das Verbringen tödlich
Verunglückter:
§ 14 Beförderung mit Kraftfahrzeugen
(1) Zur Leichenbeförderung sind nur solche Kraftfahrzeuge und Anhänger
zu benutzen, die hierfür eingerichtet sind und nur zu diesem Zwecke
verwendet werden. Auf die Entfernung einer im Freien aufgefundenen Leiche
oder der Leiche eines tödlich Verunglückten vom Unfallort findet Satz 1
keine Anwendung.
klemmkeil schrieb:
> meine frage nocheinmal konkret :warum darf ab todeseintritt kein patient
> mehr in rettungsmitteln weitertransportiert werden. in fast jedem
> rettungsdiensthandbuch steht das man tote nicht weitertransportieren darf
Das Bestattungsrecht fällt in .de in die Zuständigekit der Bundesländer.
Die haben in der Regel in ihren entsprechenden Gesetzen und Verordnungen
Regelungen eingebaut, die den (Weiter-)Transport von Verstorbenen in
RD-Fahrzeugen untersagen.
Für NRW sagt beispielsweise die Ordnungsbehördliche Verordnung über das
Leichenwesen vom 7. 8. / 20. 10. 1980:
<Zitat>
§ 8 (2) "Die Überführung von Leichen in Fahrzeugen, die der Beförderung
von Personen, Lebensmitteln oder Tieren dienen oder gelegentlich dazu
benutzt werden, ist unzulässig."
</Zitat>
Demnach wäre der Transport eines Verstorbenen im RTW eine
Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
In Bayern ist in der 2. Verordnung zur Durchführung des
Bestattungsgesetzes vom 21. 7. 1975 (GVBl. S. 219) vorgeschrieben:
<Zitat>
§ 8 Leichenwagen
(1) Leichen dürfen im Straßenverkehr nur mit Fahrzeugen befördert
werden, deren Aufbauten zur Leichenbeförderung eingerichtet sind und
ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden (Leichen- wagen). Die
Kreisverwaltungsbehörde kann für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn
eine würdige Beförderung gesichert ist und gesundheitliche Gefahren
nicht zu befürchten sind.
[..] </Zitat>
Ohne weiter recherchiert zu haben, gehe ich mal davon aus, dass auch in
den anderen Bundesländer ähnliche Vorschriften existieren.
HTH & Beste Grüße
Jörg
--
Blau macht glücklich.
Jörg Grund *** Bamberg
wit...@gmx.de *** 0951/3029140
> meine frage nocheinmal konkret :warum darf ab todeseintritt kein patient
> mehr in rettungsmitteln weitertransportiert werden. in fast jedem
> rettungsdiensthandbuch steht das man tote nicht weitertransportieren darf
Wie das beim Heli aussieht weiss, ich nicht.
Das generell bei Rettungsmitteln ab Todeseintritt kein Weitertransport
erlaubt ist, kann (zumindest in .at) nicht stimmen.
Soll ich den Patienten, der während dem Transport verstirbt etw ausladen,
zudecken und weiterfahren, oder etwa irgendwo stehenbleiben und stundenlang
auf den Leichenwagen warten?
Gruss
Stefan
LG Viktor
> nachdem ich am wocheneede zeuge einen totenbergung am säuling wurde (ein
> wanderer ist 100m abgestürzt),
Der Säuling in der Nähe von Füssen? Und wenn ja: Kann man auf dem
'wandern'? Ich mache da öfter urlaub und ging eher davon aus, daß man da
eine gute Kletterausrüstung - und Erfahrung ;-) - braucht.
Zu deiner Frage kann ich mich nicht genau äußern - für Feuerwehren
stellt sich diese Frage in der regel selten. Aber ich vermute, daß diese
bestimmung eher Mißbrauch verhindern soll. Bevor Angehörige auf die Idee
kommen, für den Verstorbenen einen (im Vergleich zum
Bestattungsunternehmen kostengünstigeren) RTW zu holen, verbietet man es
lieber. RTW's sind nun mal für (lebende) Notfälle da.
Wir als FW müssen hier auch immer wieder zu einem uralten und öfter
steckenbleibenden Aufzug ausrücken, weil unser Kostensatz für die
hausverwaltung billiger ist, als ein Störungsdienst oder der weit
entfernt wohnende hausmeister :-(
Insofern sollte dann auch die Praxis des Durchfahrens mit dem im RTW
Verstorbenen geduldet sein, obwohl genaugenommen die Vorschrift berührt
ist. oder hat deswegen schonmal jemand 'Ärger' in Form eines Bußgeldes
o.ä. bekommen?
Grüße Michael
--
naja es gilt auch für at ...auch hier ist der Transport von Toten in einem
Rettungsmittel ausdrücklich! untersagt (LdsGesetz in Wien und NÖ)
...gleichzeitig ist in den div Gesetzen zu Bestattung -> Transport von
Leichen; nur der Transport mit geeigneten Fahrzeugen (Beschreibung und
ausdrückliche Bezeichnung als Leichenwagen) gestattet.
In Wien werden Leichen nicht an die Bestattung sonder an die POL übergeben -
und die dürfen bewachen und warten.
LG Viktor
Natürlich ist der Transport von Toten untersagt!
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber vorschreibt, einen
Patienten, der während dem Transport verstirbt, irgendwo (mitten in der
Stadt) "auszuladen" und der Polizei zu übergeben, oder?
Gruss
Stefan
Ich tät sagen er hat während der Gesetzwerdung nicht genauer nachgedacht -
und heute hat er das Glück daß das RD Personal ein wenig mehr nachdenkt als
der Gesetzgeber und sich "ethisch" einwandfrei verhält :-)))
andrerseits ist der Gesetzgeber so und so "daneben" ... denn im
Krankenanstaltengesetz definiert er das Wort Gastleiche = Leiche eines in
einem Rettungsmittel Verstorbenen, die auch von diesem Rettungsmittel
eingeliefert wurde!
Hier wird in einem Gesetz die Praxis geregelt - die in einem anderen
Landesgesetz untersagt wird - daher macht manchmal Nachdenken nur Kopfweh
:-)))
LG Viktor
mfg
michael
"Michael Rösch" <michael...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3B0BFE55...@t-online.de...
> interessant,
> aber ist den ein toter "unhygienischer" als ein anderer patient?
> zumindestens doch nicht kurz nach todeseintritt?
Sollte man eigentlich annehmen.
Wenn ich jetzt mal mein Halbwissen ueber die Hygienevorschriften im
Rettungsdienst (als SanHelfer weis man halt nicht so genau bescheid,
wie ein hauptamtlicher) rauskrame (Desinfektoren vor), war da aber
was damit, dass der RTW einer besonders Gruendlichen Desinfektion
unterzogen werden muss, durch die der RTW ca. 24h (IIRC) nicht mehr
einsatzfaehig waere.
Bei Patienten die noch am Unfallort versterben, stellt sich diese
Problematik ja nicht.
Abgesehen davon, ist der Patient ja erst dann Tod, wenn ein Arzt den
Tod festgestellt hat, oder sichere Todeszeichen vorliegen.
> warte weiter auf aufklärung, trotzdem danke.
naja, allzuviel konnte ich dir leider nicht helfen. Vor allem nicht
mit genauen Vorschriften.
> michael
> "Jörg Fritzsche" <joerg.f...@ruhr-uni-bochum.de> schrieb im
Newsbeitrag
nochwas:
Les' dir mal bitte das Infoposting von "Bjorn Robbel" (ja, mit 'o'
nicht mit 'ö') in dieser Newsgroup durch.
Gruesse
Manuel
Viktor Zacek schrieb:
> daher macht manchmal Nachdenken nur Kopfweh
> :-)))
Och, das passiert mir öfters.
mfg
-Björn Schrader
(Da konnte ich nicht widerstehen)
>Grund für das Anhalten und Umladen: meines Wissens muß noch am Todesort ein
>Totenschein ausgestellt werden, der auch den Todeszeitpunkt - und Ursache
>enthält. Dies kann aus Zeitgründen nicht durch den Notarzt passieren.
Wer stellt bei Euch denn die Totenscheine aus? Bei uns macht das
selbstverständlich der NA. Schließlich ist er der Arzt, der den Tod
festgestellt hat, und dann muß er auch den L-Schein ausstellen.
Gruß,
Christian
Normalerweise stellt kein Notazt einen Totenschein aus, er stellt nur fest,
dass der Verstorbene nicht mehr wiederbelebt werden muss usw. - den
Totenschein stellt dann (oft erst einiges später) ein Amtsarzt aus.
Am Land übernehmen das auch oft ansässige praktische Ärzte - in dem Fall
wäre der Notarzt dann auch der Totenschein-Aussteller..
Gruss
Stefan
>Das generell bei Rettungsmitteln ab Todeseintritt kein Weitertransport
>erlaubt ist, kann (zumindest in .at) nicht stimmen.
In D ist es so, entsprechende Gesetzesauszüge sind ja inzwischen
gepostet worden.
>Soll ich den Patienten, der während dem Transport verstirbt etw ausladen,
>zudecken und weiterfahren, oder etwa irgendwo stehenbleiben und stundenlang
>auf den Leichenwagen warten?
Ja, wenn jemand auf dem Transport verstirbt, ist so zu verfahren.
Deshalb ist die praktizierte Lösung folgende : Bei einer Rea im
Fahrzeug werden die Reanimationsmaßnahmen immer bis in die Klinik
fortgesetzt, erst dort wird ggf. abgebrochen und der Tod festgestellt.
Tschuess,
Alex
Nein. Die Todesbescheinigung wird durch den den Tod feststellenden
Arzt ausgefüllt. Wenn der Notarzt derjenige ist, der die
Reanimationsmaßnahmen abbricht, stellt er damit den Tod fest. Punkt.
Damit hat er regelmäßig auch die Todesbescheinigung auszustellen. Wenn
das bei Euch anders gehandhabt wird, mag das ja so sein, aber
gesetzlich vorgesehen ist das nicht.
Wenn ein Arzt zufällig auf der Straße als Ersthelfer einen Toten
vorfindet und dort den Tod diagnostiziert, dann muß er eigentlich auch
die Todesbescheinigung ausstellen.
Gruß,
Christian
"C. Neitzel" <sauwa...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3b0d4dbd...@news.rwth-aachen.de...
> >Normalerweise stellt kein Notazt einen Totenschein aus, er stellt nur
fest,
> Nein. Die Todesbescheinigung wird durch den den Tod feststellenden
> Arzt ausgefüllt. Wenn der Notarzt derjenige ist, der die
> Reanimationsmaßnahmen abbricht, stellt er damit den Tod fest. Punkt.
> Damit hat er regelmäßig auch die Todesbescheinigung auszustellen. Wenn
> das bei Euch anders gehandhabt wird, mag das ja so sein, aber
> gesetzlich vorgesehen ist das nicht.
Doch. Der Arzt hat sich vom Vorliegen des _gesicherten_ Todes zu
überzeugen. _Sichere_ Todeszeichen liegen aber 5 Minuten nach einer
abgebrochenen Rea i.d.R. NICHT vor. Da der NA zudem den Patienten erst
seit wenigen Minuten "kennt" weis er auch wenig bis garnichts über
Vorerkrankungen usw. die zum Tod geführt haben (könnten). Auch ist er
nicht in der Lage, zwischen natürlicher und nicht natürlicher Todesart
zu unterscheiden (auf manchen Leichenscheinen hat man nur diese
Wahlmöglichkeit), zudem könnte er damit (ggf. unbewusst) eigene
Behandlungsfehler vertuschen (Magen intubiert, falsche Med-Dosis etc.)
Somit ist es nur sinnvoll, wenn - je nach Bundesland oder ggf.
RD-Bereich anders gehandhabt - der NA _keinen_ Totenschein ausstellt.
Meiner Ansicht nach würde ich auch die Leichenschau durch "normale"
Ärzte unterbinden und den Toten grundsätzlich (wie zu Lebzeiten auch) an
einen Facharzt "überweisen" (Pathologe, Gerichtsmedizin etc.). Ich
denke, der letzte Dienst an einem Menschen sollte ebenso fachgerecht und
professionell ausgeführt werden wie ärztliche Handlungen zu Lebzeiten
dieses Menschen. Wie lautet doch gleich wieder die Aussage eines bek.
Gerichtsmediziners (ich glaube, der Münchner Dr. Eisenmenger war´s)
"Wenn für jeden falsch ausgestellten Leichenschein eine Kerze brennen
würde, dann wären unsere Friedhöfe hell erleuchtet" (oder so ähnlich)
> Wenn ein Arzt zufällig auf der Straße als Ersthelfer einen Toten
> vorfindet und dort den Tod diagnostiziert, dann muß er eigentlich auch
> die Todesbescheinigung ausstellen.
Muss er nicht (s.o.)
Unbeachtet der Tatsache, ob ein (Not-)Arzt nun den Leichenschein
ausstellt oder nicht, das Problem des Transportes bzw. verweilens der
Leiche im RD-Fahrzeuges bleibt. Wie schon an anderer Stelle im Laufe des
Threads aufgezeigt ist Leichentransport und/oder Bestattung weitgehend
Ländersache. Für den Transport von Toten werden bestimmte Fahrzeuge
(LTW) gefordert, nur bestimmte Einrichtungen (Bestatter) dürfen
transportieren usw. Die Landes-RD-Gesetze sehen den Transport von
"Sachen" (und das sind Leichen eigentlich) nicht vor. Ein Transport von
Toten wäre also schon mindestens ein Verstoss gegen div.
Landesrettungsdienstgesetze. Alleine daraus leitet sich schon ab, daß
ein RD-Fahrzeug nicht das geeignete Transportmittel für den Transport
von Toten ist. Schon rein praktisch macht es auch wenig Sinn. Ein KH
wird den Toten nicht annehmen, also wohin damit? In die Gerichtsmedizin
(ggf. sehr weite Fahrt!, ggf. nicht 24h besetzt) oder zum nächsten
Friedhof (ggf. nicht 24h besetzt), zu einem örtlichen
Bestattungsunternehmen ((ggf. nicht 24h besetzt, ggf. keine Annahme von
"Fremdleichen") Zusätzlich ungeklärt bleibt die Kostenfrage. Ein
Leichentransport wird nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt (die
versichert und bezahlt nur für lebende Versicherte!)
Leider gibt es in .de keine verbindliche Regelung, daß auch Tote
(zumindest solche, die auf dem RD-Transport versterben) von
RD-Fahrzeugen transportiert werden dürfen. Rein praktisch würde bei
entsprechender infrastruktureller Vorraussetzung (lokale "Totenannahme"
24h) ansich nichts dagegensprechen. Anders als in den USA. Dort sind
einige RD/KTP-Unternehmen noch heute zugleich die lokalen
Bestattungsunternehmen. Auch der sehr bekannte Tragenhersteller FERNO
fertigte ursprünglich (und heute noch) Transportgeräte für den
Bestattungsdienst und auch in .de stammen die Leichentragen - wie sollte
es auch anders sein - zum grossen Teil von FERNO...... (ist ja ansich
schon interessant: Die Roll-in-Tragen haben wir nur, weil sich jemand
Gedanken drüber gemacht hat, wie man Tote(!) einfacher transportieren
kann....)
Rettungsdienst und Leichentransport liegen also eigentlich auch
geschichtlich näher zusammen als man denkt......
--
Gruß
Erich Kirchmayer
__
Dieser Beitrag gibt ausschliesslich meine persönliche Meinung wieder!
__
www.notfallmedizin.de - Ausbildung im Rettungsdienst, Erste Hilfe-Kurse
u.v.m.
__
ja, ok hast ja recht :-)
> Ein bisschen Recherche im Netz führte mich zu der Vermutung, dass ganz
> einfach die Gesetzgebung für den Umgang mit Leichen einen rechtlicheh
Rahmen
> bildet, die einen Transport in einem Rettungsmittel ohne Leichenpass etc.
> nicht gestattet. Interessant dabei finde ich, dass ein Großteil der
gültigen
> (!) Gesetze und Verordnungen dazu aus den dreißiger Jahren stammt und von
> einem Reichskanzler A.H. unterzeichnet ist.
Was ja nicht nur in diesem Fall so ist.......aber das wird hier OT. ;-)
MfG
Jörg
AFAIK ist das wieder bundeslandabhängig....
IIRC ist es in RLP so, daß der NA eine vorläufige Todesbescheinigung
ausstellen muß und später (meist~2h), also wenn sichere Todeszeichen
festzustellen sind, ein anderer Arzt (bei uns häufig die NAZ) die
Leichenschau vornimmt und eine Todesbescheinigung ausstellt.
Der NA in RLP ist von der Pflicht zur Leichenschau befreit (wieder
IIRC).
Andere Bundesläner andere Sitten.... *g*
Grüße Ralf
--
"Entweder ist man ein Teil der Lösung, ein Teil des Problems, oder nur ein Teil der Landschaft"®by Paganist
On...@gmx.net ICQ:30696685