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transport von verstorbenen.

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klemmkeil

unread,
May 23, 2001, 1:42:13 AM5/23/01
to
servus,
nachdem ich am wocheneede zeuge einen totenbergung am säuling wurde (ein
wanderer ist 100m abgestürzt), und der leichnam vorschrifftsmäßig als
außenlast, abgeflogen wurde (mit bergretter der ihn festhielt), wollte ich
hier nochnaml eine frage öffentlich stellen die mir bis jetzt niemand (kein
RS,RA und auch kein Arzt) beantworte konnte: warum müssen verstorbene
ausserhalb von rettungfahrzeugen transportiert werden? mir ist auch bekannt
das die patienten öfter mal erst kurz vor "ankunft" versterben, obwohl in
diesem fall angehalten werden muss, und ein leichenwagen die person
übernehmen soll.
also ich würde mal gerne eine "offizelle" begründung für diese tatsache
hören.
vielen dank im vorraus,
michael klemmkeil


C. Neitzel

unread,
May 23, 2001, 2:51:36 AM5/23/01
to
On Wed, 23 May 2001 07:42:13 +0200, "klemmkeil" <klem...@gmx.de>
wrote:

> warum müssen verstorbene
>ausserhalb von rettungfahrzeugen transportiert werden?

Ich kann keine Gesetzesstelle zitieren, aber ich kann mir vorstellen,
daß im entsprechenden Text die Rettungsfahrzeuge zum Transport von
Kranken/Verletzten zugelassen werden, und von Toten da kein Wort
steht.

Gruß,

Christian

Fritz Saurer

unread,
May 23, 2001, 3:13:46 AM5/23/01
to
...

>RS,RA und auch kein Arzt) beantworte konnte: warum müssen verstorbene
>ausserhalb von rettungfahrzeugen transportiert werden? mir ist auch bekannt
>das die patienten öfter mal erst kurz vor "ankunft" versterben, obwohl in
>diesem fall angehalten werden muss, und ein leichenwagen die person
>übernehmen soll.

Soweit ich weiß müssen Leichenwagen bei der Durchfahrt durch andere
Gemeinden eine Abgabe leisten (die natürlich die Angehörigen bezahlen)
und daher geht es ums Geschäft für die Bestattungsunternehmen.

So ist es meines Wissens nach zumindest in .at

Schöne Grüße sendet

Fritz

--
http://www.SonderEinsatz.com
http://www.FotoDatenbank.com

klemmkeil

unread,
May 23, 2001, 7:18:15 AM5/23/01
to
jaja, danke aber das ist mir auch alles klar, das ich von vorneherein keinen
rtw als leichenwagen benutze ist vielleicht verständlich, aber das bei
todeseintritt im helikopter dieser theoretisch landen muss und den
verstorbenen als "außenlast" transportieren muss, wie ist das begründet:
meine frage nocheinmal konkret :warum darf ab todeseintritt kein patient
mehr in rettungsmitteln weitertransportiert werden. in fast jedem
rettungsdiensthandbuch steht das man tote nicht weitertransportieren darf
mich interessiert aber die "historische" begründung, die ja teilweise
umständlich ist, z.b wenn ein heli landen muss um den verstorbenen extra an
einen leichenwagen zu übergeben, in der praxis "sterben ja die meisten kurz
nach der landung/ankunft" im krankenhaus.
mfg
michael
"Fritz Saurer" <frit...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
news:3b0b6283...@news.cis.dfn.de...

Jörg Fritzsche

unread,
May 23, 2001, 7:27:53 AM5/23/01
to

"klemmkeil" <klem...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9eg5qa$ror$02$1...@news.t-online.com...

> meine frage nocheinmal konkret :warum darf ab todeseintritt kein patient
> mehr in rettungsmitteln weitertransportiert werden. in fast jedem
> rettungsdiensthandbuch steht das man tote nicht weitertransportieren darf
> mich interessiert aber die "historische" begründung,

Ist es nicht Notwendig bei einem Tod im RTW eine
"Entwesung" vorzunehmen?
Evt. sollte das damit umgangen werden.

Konkret weiß ich es aber auch nicht.

MfG
Jörg


klemmkeil

unread,
May 23, 2001, 7:59:37 AM5/23/01
to
interessant,
aber ist den ein toter "unhygienischer" als ein anderer patient?
zumindestens doch nicht kurz nach todeseintritt?
was ist eigentlich mit "entwesen" gemeint?
warte weiter auf aufklärung, trotzdem danke.
michael
"Jörg Fritzsche" <joerg.f...@ruhr-uni-bochum.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9eg6rp$rro$04$1...@news.t-online.com...

Andreas Braeutigam

unread,
May 23, 2001, 7:56:24 AM5/23/01
to
> Ist es nicht Notwendig bei einem Tod im RTW eine
> "Entwesung" vorzunehmen?

Eine Entwesung ist eine Bekämpfung von Schadinsekten und Kleinsäugern.
Scheint mir für die Rettungsdienstpraxis in Mitteleuropa eher eine
Ausnahmemaßnahme zu sein ;-). Außer man vergisst bei der Außerbetriebnahme
eines RTW einen Patienten... ;-)

Gruß

Andreas


Andreas Braeutigam

unread,
May 23, 2001, 8:18:51 AM5/23/01
to
> was ist eigentlich mit "entwesen" gemeint?

Begriff passt absolut nicht (entwesen = Schadtier-Bekämpfung). Entseuchung
wäre passender.

Ein bisschen Recherche im Netz führte mich zu der Vermutung, dass ganz
einfach die Gesetzgebung für den Umgang mit Leichen einen rechtlicheh Rahmen
bildet, die einen Transport in einem Rettungsmittel ohne Leichenpass etc.
nicht gestattet. Interessant dabei finde ich, dass ein Großteil der gültigen
(!) Gesetze und Verordnungen dazu aus den dreißiger Jahren stammt und von
einem Reichskanzler A.H. unterzeichnet ist. Wers nicht glauben mag:
www.postmortal.de

Gruß

Andreas

Andreas Braeutigam

unread,
May 23, 2001, 9:17:06 AM5/23/01
to
bin mal etwas tiefer in die Materie eingetaucht, und siehe da:

hier scheint wieder das alte Problem "Länderrecht" aufzutauchen:

In Hessen findet man z.B. Ausführungen über das Verbringen tödlich
Verunglückter:

§ 14 Beförderung mit Kraftfahrzeugen

(1) Zur Leichenbeförderung sind nur solche Kraftfahrzeuge und Anhänger
zu benutzen, die hierfür eingerichtet sind und nur zu diesem Zwecke
verwendet werden. Auf die Entfernung einer im Freien aufgefundenen Leiche
oder der Leiche eines tödlich Verunglückten vom Unfallort findet Satz 1
keine Anwendung.


Joerg Grund

unread,
May 23, 2001, 10:01:17 AM5/23/01
to
Hallo!

klemmkeil schrieb:

> meine frage nocheinmal konkret :warum darf ab todeseintritt kein patient
> mehr in rettungsmitteln weitertransportiert werden. in fast jedem
> rettungsdiensthandbuch steht das man tote nicht weitertransportieren darf

Das Bestattungsrecht fällt in .de in die Zuständigekit der Bundesländer.
Die haben in der Regel in ihren entsprechenden Gesetzen und Verordnungen
Regelungen eingebaut, die den (Weiter-)Transport von Verstorbenen in
RD-Fahrzeugen untersagen.

Für NRW sagt beispielsweise die Ordnungsbehördliche Verordnung über das
Leichenwesen vom 7. 8. / 20. 10. 1980:
<Zitat>
§ 8 (2) "Die Überführung von Leichen in Fahrzeugen, die der Beförderung
von Personen, Lebensmitteln oder Tieren dienen oder gelegentlich dazu
benutzt werden, ist unzulässig."
</Zitat>

Demnach wäre der Transport eines Verstorbenen im RTW eine
Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

In Bayern ist in der 2. Verordnung zur Durchführung des
Bestattungsgesetzes vom 21. 7. 1975 (GVBl. S. 219) vorgeschrieben:
<Zitat>
§  8 Leichenwagen
(1) Leichen dürfen im Straßenverkehr nur mit Fahrzeugen befördert
werden, deren Aufbauten zur Leichenbeförderung eingerichtet sind und
ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden (Leichen- wagen). Die
Kreisverwaltungsbehörde kann für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn
eine würdige Beförderung gesichert ist und gesundheitliche Gefahren
nicht zu befürchten sind.
[..] </Zitat>

Ohne weiter recherchiert zu haben, gehe ich mal davon aus, dass auch in
den anderen Bundesländer ähnliche Vorschriften existieren.

HTH & Beste Grüße
Jörg

--
Blau macht glücklich.
Jörg Grund *** Bamberg
wit...@gmx.de *** 0951/3029140

Stefan Kogler

unread,
May 23, 2001, 1:28:06 PM5/23/01
to


> meine frage nocheinmal konkret :warum darf ab todeseintritt kein patient
> mehr in rettungsmitteln weitertransportiert werden. in fast jedem
> rettungsdiensthandbuch steht das man tote nicht weitertransportieren darf

Wie das beim Heli aussieht weiss, ich nicht.
Das generell bei Rettungsmitteln ab Todeseintritt kein Weitertransport
erlaubt ist, kann (zumindest in .at) nicht stimmen.
Soll ich den Patienten, der während dem Transport verstirbt etw ausladen,
zudecken und weiterfahren, oder etwa irgendwo stehenbleiben und stundenlang
auf den Leichenwagen warten?

Gruss
Stefan

Viktor Zacek

unread,
May 23, 2001, 2:11:52 PM5/23/01
to

"Fritz Saurer" <frit...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
news:3b0b6283...@news.cis.dfn.de...
> ...
> Soweit ich weiß müssen Leichenwagen bei der Durchfahrt durch andere
> Gemeinden eine Abgabe leisten (die natürlich die Angehörigen bezahlen)
> und daher geht es ums Geschäft für die Bestattungsunternehmen.
>
> So ist es meines Wissens nach zumindest in .at
nicht nur das ... in 2 mir bekannten Landresrettungsdienstgesetzen (W u. Nö)
ist der Transport von Toten in Rettungsmitteln ausdrücklich verboten ... Ich
habe allerdings von keinem Fall gehört, dass der am Transport Verstorbene
wieder auf die Straße gelegt wurde.

LG Viktor

Michael Rösch

unread,
May 23, 2001, 2:15:49 PM5/23/01
to
Hi Michael,


> nachdem ich am wocheneede zeuge einen totenbergung am säuling wurde (ein
> wanderer ist 100m abgestürzt),

Der Säuling in der Nähe von Füssen? Und wenn ja: Kann man auf dem
'wandern'? Ich mache da öfter urlaub und ging eher davon aus, daß man da
eine gute Kletterausrüstung - und Erfahrung ;-) - braucht.

Zu deiner Frage kann ich mich nicht genau äußern - für Feuerwehren
stellt sich diese Frage in der regel selten. Aber ich vermute, daß diese
bestimmung eher Mißbrauch verhindern soll. Bevor Angehörige auf die Idee
kommen, für den Verstorbenen einen (im Vergleich zum
Bestattungsunternehmen kostengünstigeren) RTW zu holen, verbietet man es
lieber. RTW's sind nun mal für (lebende) Notfälle da.
Wir als FW müssen hier auch immer wieder zu einem uralten und öfter
steckenbleibenden Aufzug ausrücken, weil unser Kostensatz für die
hausverwaltung billiger ist, als ein Störungsdienst oder der weit
entfernt wohnende hausmeister :-(
Insofern sollte dann auch die Praxis des Durchfahrens mit dem im RTW
Verstorbenen geduldet sein, obwohl genaugenommen die Vorschrift berührt
ist. oder hat deswegen schonmal jemand 'Ärger' in Form eines Bußgeldes
o.ä. bekommen?

Grüße Michael

--

http://www.feuerwehr-hoechst.de

Viktor Zacek

unread,
May 23, 2001, 2:17:58 PM5/23/01
to

"Stefan Kogler" <st.k...@kfunigraz.ac.at> schrieb im Newsbeitrag
news:9egrrh$lba$1...@Adler.dlrg.de...

>
> Wie das beim Heli aussieht weiss, ich nicht.
> Das generell bei Rettungsmitteln ab Todeseintritt kein Weitertransport
> erlaubt ist, kann (zumindest in .at) nicht stimmen.
> Soll ich den Patienten, der während dem Transport verstirbt etw ausladen,
> zudecken und weiterfahren, oder etwa irgendwo stehenbleiben und
stundenlang
> auf den Leichenwagen warten?

naja es gilt auch für at ...auch hier ist der Transport von Toten in einem
Rettungsmittel ausdrücklich! untersagt (LdsGesetz in Wien und NÖ)
...gleichzeitig ist in den div Gesetzen zu Bestattung -> Transport von
Leichen; nur der Transport mit geeigneten Fahrzeugen (Beschreibung und
ausdrückliche Bezeichnung als Leichenwagen) gestattet.

In Wien werden Leichen nicht an die Bestattung sonder an die POL übergeben -
und die dürfen bewachen und warten.

LG Viktor


Stefan Kogler

unread,
May 23, 2001, 2:27:16 PM5/23/01
to

"> naja es gilt auch für at ...auch hier ist der Transport von Toten in
einem
> Rettungsmittel ausdrücklich! untersagt (LdsGesetz in Wien und NÖ)
> ...gleichzeitig ist in den div Gesetzen zu Bestattung -> Transport von
> Leichen; nur der Transport mit geeigneten Fahrzeugen (Beschreibung und
> ausdrückliche Bezeichnung als Leichenwagen) gestattet.
>
> In Wien werden Leichen nicht an die Bestattung sonder an die POL
übergeben -
> und die dürfen bewachen und warten.
>

Natürlich ist der Transport von Toten untersagt!
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber vorschreibt, einen
Patienten, der während dem Transport verstirbt, irgendwo (mitten in der
Stadt) "auszuladen" und der Polizei zu übergeben, oder?
Gruss
Stefan


Viktor Zacek

unread,
May 23, 2001, 3:51:49 PM5/23/01
to

"Stefan Kogler" <st.k...@kfunigraz.ac.at> schrieb im Newsbeitrag
news:9egvaf$t12$1...@Adler.dlrg.de...

> Natürlich ist der Transport von Toten untersagt!
> Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber vorschreibt,
einen
> Patienten, der während dem Transport verstirbt, irgendwo (mitten in der
> Stadt) "auszuladen" und der Polizei zu übergeben, oder?

Ich tät sagen er hat während der Gesetzwerdung nicht genauer nachgedacht -
und heute hat er das Glück daß das RD Personal ein wenig mehr nachdenkt als
der Gesetzgeber und sich "ethisch" einwandfrei verhält :-)))
andrerseits ist der Gesetzgeber so und so "daneben" ... denn im
Krankenanstaltengesetz definiert er das Wort Gastleiche = Leiche eines in
einem Rettungsmittel Verstorbenen, die auch von diesem Rettungsmittel
eingeliefert wurde!

Hier wird in einem Gesetz die Praxis geregelt - die in einem anderen
Landesgesetz untersagt wird - daher macht manchmal Nachdenken nur Kopfweh
:-)))

LG Viktor


klemmkeil

unread,
May 23, 2001, 5:14:16 PM5/23/01
to

"Michael Rösch" <michael...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3B0BFE55...@t-online.de...

klemmkeil

unread,
May 23, 2001, 5:14:10 PM5/23/01
to
servus,
ja auf den säuling kann man "wandern" und zwar von füssen(vom schloß
neuschwanstein) aus oder von österreich (pflach) toller gipfel mit wahnsinns
aussicht (ist ja einer der ersten richtigen berge überhaupt, daher nach
norden "freie" sicht). leider kann man aber auch abstürzen, wie auf fast
jeder anderen bergwanderung auch.
auf meine frage habe ich leider immer noch keine zufridenstellende antwort
bekommen. "warum"???? muss der RTW anhalten, das es so ist, ist gesetz.
aber gibt es irgendeine schlüssige begründung ethischer oder praktischer
oder auch historischer art?

mfg
michael


"Michael Rösch" <michael...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3B0BFE55...@t-online.de...

Manuel Schmidt

unread,
May 23, 2001, 5:39:33 PM5/23/01
to

"klemmkeil" <klem...@gmx.de> schrieb

> interessant,
> aber ist den ein toter "unhygienischer" als ein anderer patient?
> zumindestens doch nicht kurz nach todeseintritt?

Sollte man eigentlich annehmen.

Wenn ich jetzt mal mein Halbwissen ueber die Hygienevorschriften im
Rettungsdienst (als SanHelfer weis man halt nicht so genau bescheid,
wie ein hauptamtlicher) rauskrame (Desinfektoren vor), war da aber
was damit, dass der RTW einer besonders Gruendlichen Desinfektion
unterzogen werden muss, durch die der RTW ca. 24h (IIRC) nicht mehr
einsatzfaehig waere.

Bei Patienten die noch am Unfallort versterben, stellt sich diese
Problematik ja nicht.

Abgesehen davon, ist der Patient ja erst dann Tod, wenn ein Arzt den
Tod festgestellt hat, oder sichere Todeszeichen vorliegen.


> warte weiter auf aufklärung, trotzdem danke.

naja, allzuviel konnte ich dir leider nicht helfen. Vor allem nicht
mit genauen Vorschriften.


> michael
> "Jörg Fritzsche" <joerg.f...@ruhr-uni-bochum.de> schrieb im
Newsbeitrag

nochwas:
Les' dir mal bitte das Infoposting von "Bjorn Robbel" (ja, mit 'o'
nicht mit 'ö') in dieser Newsgroup durch.


Gruesse

Manuel

Bjoern Schrader

unread,
May 23, 2001, 7:45:17 PM5/23/01
to
Hallo,

Viktor Zacek schrieb:


> daher macht manchmal Nachdenken nur Kopfweh
> :-)))

Och, das passiert mir öfters.

mfg
-Björn Schrader
(Da konnte ich nicht widerstehen)

Christian Weber

unread,
May 24, 2001, 4:43:33 AM5/24/01
to
Um dir die Praxis des Versterbens kurz nach der Ankunft zu erläutern: solange
ich reanimiere "lebt" ein Mensch. Jetzt habe ich beim Transport folgende
Möglichkeiten: entweder ich breche die Reanimation (evtl. nach wenigen Minuten)
vor dem Transport ab, oder wenn ich mich zum Transport entscheide, reanimiere
ich bis zum Eintreffen im Krankenhaus, egal ob mit oder ohne Erfolg. Im
Krankenhaus, wo sich das "Versterben" eines Patienten nicht als Problem
darstellt, kann man diese Reanimation relativ bald abrechen.
Grund für das Anhalten und Umladen: meines Wissens muß noch am Todesort ein
Totenschein ausgestellt werden, der auch den Todeszeitpunkt - und Ursache
enthält. Dies kann aus Zeitgründen nicht durch den Notarzt passieren. Ein
Rettungswagen ist als Rettungsmittel gedacht und kann somit nicht bis zum
Eintreffen eines weiteren Arztes und Eintreten sicherer Todeszeichen blockiert
werden. Möglicherweise benötigt ein anderer dringend die Hilfe.

C. Neitzel

unread,
May 24, 2001, 5:01:17 AM5/24/01
to
On Thu, 24 May 2001 10:43:33 +0200, Christian Weber

>Grund für das Anhalten und Umladen: meines Wissens muß noch am Todesort ein
>Totenschein ausgestellt werden, der auch den Todeszeitpunkt - und Ursache
>enthält. Dies kann aus Zeitgründen nicht durch den Notarzt passieren.

Wer stellt bei Euch denn die Totenscheine aus? Bei uns macht das
selbstverständlich der NA. Schließlich ist er der Arzt, der den Tod
festgestellt hat, und dann muß er auch den L-Schein ausstellen.

Gruß,

Christian

Stefan Kogler

unread,
May 24, 2001, 8:53:25 AM5/24/01
to

> Wer stellt bei Euch denn die Totenscheine aus? Bei uns macht das
> selbstverständlich der NA. Schließlich ist er der Arzt, der den Tod
> festgestellt hat, und dann muß er auch den L-Schein ausstellen.
>

Normalerweise stellt kein Notazt einen Totenschein aus, er stellt nur fest,
dass der Verstorbene nicht mehr wiederbelebt werden muss usw. - den
Totenschein stellt dann (oft erst einiges später) ein Amtsarzt aus.
Am Land übernehmen das auch oft ansässige praktische Ärzte - in dem Fall
wäre der Notarzt dann auch der Totenschein-Aussteller..
Gruss
Stefan


Alexander Koethe

unread,
May 24, 2001, 1:59:28 PM5/24/01
to
On Wed, 23 May 2001 19:28:06 +0200, "Stefan Kogler"
<st.k...@kfunigraz.ac.at> wrote:

>Das generell bei Rettungsmitteln ab Todeseintritt kein Weitertransport
>erlaubt ist, kann (zumindest in .at) nicht stimmen.

In D ist es so, entsprechende Gesetzesauszüge sind ja inzwischen
gepostet worden.

>Soll ich den Patienten, der während dem Transport verstirbt etw ausladen,
>zudecken und weiterfahren, oder etwa irgendwo stehenbleiben und stundenlang
>auf den Leichenwagen warten?

Ja, wenn jemand auf dem Transport verstirbt, ist so zu verfahren.
Deshalb ist die praktizierte Lösung folgende : Bei einer Rea im
Fahrzeug werden die Reanimationsmaßnahmen immer bis in die Klinik
fortgesetzt, erst dort wird ggf. abgebrochen und der Tod festgestellt.

Tschuess,
Alex

C. Neitzel

unread,
May 24, 2001, 2:14:00 PM5/24/01
to

Nein. Die Todesbescheinigung wird durch den den Tod feststellenden
Arzt ausgefüllt. Wenn der Notarzt derjenige ist, der die
Reanimationsmaßnahmen abbricht, stellt er damit den Tod fest. Punkt.
Damit hat er regelmäßig auch die Todesbescheinigung auszustellen. Wenn
das bei Euch anders gehandhabt wird, mag das ja so sein, aber
gesetzlich vorgesehen ist das nicht.
Wenn ein Arzt zufällig auf der Straße als Ersthelfer einen Toten
vorfindet und dort den Tod diagnostiziert, dann muß er eigentlich auch
die Todesbescheinigung ausstellen.

Gruß,

Christian

Erich Kirchmayer

unread,
May 24, 2001, 4:34:50 PM5/24/01
to
Hallo,

"C. Neitzel" <sauwa...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3b0d4dbd...@news.rwth-aachen.de...

> >Normalerweise stellt kein Notazt einen Totenschein aus, er stellt nur
fest,

> Nein. Die Todesbescheinigung wird durch den den Tod feststellenden


> Arzt ausgefüllt. Wenn der Notarzt derjenige ist, der die
> Reanimationsmaßnahmen abbricht, stellt er damit den Tod fest. Punkt.
> Damit hat er regelmäßig auch die Todesbescheinigung auszustellen. Wenn
> das bei Euch anders gehandhabt wird, mag das ja so sein, aber
> gesetzlich vorgesehen ist das nicht.

Doch. Der Arzt hat sich vom Vorliegen des _gesicherten_ Todes zu
überzeugen. _Sichere_ Todeszeichen liegen aber 5 Minuten nach einer
abgebrochenen Rea i.d.R. NICHT vor. Da der NA zudem den Patienten erst
seit wenigen Minuten "kennt" weis er auch wenig bis garnichts über
Vorerkrankungen usw. die zum Tod geführt haben (könnten). Auch ist er
nicht in der Lage, zwischen natürlicher und nicht natürlicher Todesart
zu unterscheiden (auf manchen Leichenscheinen hat man nur diese
Wahlmöglichkeit), zudem könnte er damit (ggf. unbewusst) eigene
Behandlungsfehler vertuschen (Magen intubiert, falsche Med-Dosis etc.)

Somit ist es nur sinnvoll, wenn - je nach Bundesland oder ggf.
RD-Bereich anders gehandhabt - der NA _keinen_ Totenschein ausstellt.

Meiner Ansicht nach würde ich auch die Leichenschau durch "normale"
Ärzte unterbinden und den Toten grundsätzlich (wie zu Lebzeiten auch) an
einen Facharzt "überweisen" (Pathologe, Gerichtsmedizin etc.). Ich
denke, der letzte Dienst an einem Menschen sollte ebenso fachgerecht und
professionell ausgeführt werden wie ärztliche Handlungen zu Lebzeiten
dieses Menschen. Wie lautet doch gleich wieder die Aussage eines bek.
Gerichtsmediziners (ich glaube, der Münchner Dr. Eisenmenger war´s)
"Wenn für jeden falsch ausgestellten Leichenschein eine Kerze brennen
würde, dann wären unsere Friedhöfe hell erleuchtet" (oder so ähnlich)


> Wenn ein Arzt zufällig auf der Straße als Ersthelfer einen Toten
> vorfindet und dort den Tod diagnostiziert, dann muß er eigentlich auch
> die Todesbescheinigung ausstellen.

Muss er nicht (s.o.)


Unbeachtet der Tatsache, ob ein (Not-)Arzt nun den Leichenschein
ausstellt oder nicht, das Problem des Transportes bzw. verweilens der
Leiche im RD-Fahrzeuges bleibt. Wie schon an anderer Stelle im Laufe des
Threads aufgezeigt ist Leichentransport und/oder Bestattung weitgehend
Ländersache. Für den Transport von Toten werden bestimmte Fahrzeuge
(LTW) gefordert, nur bestimmte Einrichtungen (Bestatter) dürfen
transportieren usw. Die Landes-RD-Gesetze sehen den Transport von
"Sachen" (und das sind Leichen eigentlich) nicht vor. Ein Transport von
Toten wäre also schon mindestens ein Verstoss gegen div.
Landesrettungsdienstgesetze. Alleine daraus leitet sich schon ab, daß
ein RD-Fahrzeug nicht das geeignete Transportmittel für den Transport
von Toten ist. Schon rein praktisch macht es auch wenig Sinn. Ein KH
wird den Toten nicht annehmen, also wohin damit? In die Gerichtsmedizin
(ggf. sehr weite Fahrt!, ggf. nicht 24h besetzt) oder zum nächsten
Friedhof (ggf. nicht 24h besetzt), zu einem örtlichen
Bestattungsunternehmen ((ggf. nicht 24h besetzt, ggf. keine Annahme von
"Fremdleichen") Zusätzlich ungeklärt bleibt die Kostenfrage. Ein
Leichentransport wird nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt (die
versichert und bezahlt nur für lebende Versicherte!)

Leider gibt es in .de keine verbindliche Regelung, daß auch Tote
(zumindest solche, die auf dem RD-Transport versterben) von
RD-Fahrzeugen transportiert werden dürfen. Rein praktisch würde bei
entsprechender infrastruktureller Vorraussetzung (lokale "Totenannahme"
24h) ansich nichts dagegensprechen. Anders als in den USA. Dort sind
einige RD/KTP-Unternehmen noch heute zugleich die lokalen
Bestattungsunternehmen. Auch der sehr bekannte Tragenhersteller FERNO
fertigte ursprünglich (und heute noch) Transportgeräte für den
Bestattungsdienst und auch in .de stammen die Leichentragen - wie sollte
es auch anders sein - zum grossen Teil von FERNO...... (ist ja ansich
schon interessant: Die Roll-in-Tragen haben wir nur, weil sich jemand
Gedanken drüber gemacht hat, wie man Tote(!) einfacher transportieren
kann....)

Rettungsdienst und Leichentransport liegen also eigentlich auch
geschichtlich näher zusammen als man denkt......


--
Gruß

Erich Kirchmayer


__

Dieser Beitrag gibt ausschliesslich meine persönliche Meinung wieder!

__
www.notfallmedizin.de - Ausbildung im Rettungsdienst, Erste Hilfe-Kurse
u.v.m.
__


Jörg Fritzsche

unread,
May 24, 2001, 4:37:45 PM5/24/01
to

"Andreas Braeutigam" <andreas.b...@verwaltung.med.uni-giessen.de>
schrieb im Newsbeitrag news:9eg9mb$28...@c4.hrz.uni-giessen.de...

> > was ist eigentlich mit "entwesen" gemeint?
>
> Begriff passt absolut nicht (entwesen = Schadtier-Bekämpfung). Entseuchung
> wäre passender.

ja, ok hast ja recht :-)

> Ein bisschen Recherche im Netz führte mich zu der Vermutung, dass ganz
> einfach die Gesetzgebung für den Umgang mit Leichen einen rechtlicheh
Rahmen
> bildet, die einen Transport in einem Rettungsmittel ohne Leichenpass etc.
> nicht gestattet. Interessant dabei finde ich, dass ein Großteil der
gültigen
> (!) Gesetze und Verordnungen dazu aus den dreißiger Jahren stammt und von
> einem Reichskanzler A.H. unterzeichnet ist.

Was ja nicht nur in diesem Fall so ist.......aber das wird hier OT. ;-)

MfG
Jörg


Ralf Nicolay

unread,
May 24, 2001, 10:17:58 PM5/24/01
to
Hi,

AFAIK ist das wieder bundeslandabhängig....

IIRC ist es in RLP so, daß der NA eine vorläufige Todesbescheinigung
ausstellen muß und später (meist~2h), also wenn sichere Todeszeichen
festzustellen sind, ein anderer Arzt (bei uns häufig die NAZ) die
Leichenschau vornimmt und eine Todesbescheinigung ausstellt.
Der NA in RLP ist von der Pflicht zur Leichenschau befreit (wieder
IIRC).

Andere Bundesläner andere Sitten.... *g*

Grüße Ralf

--
"Entweder ist man ein Teil der Lösung, ein Teil des Problems, oder nur ein Teil der Landschaft"®by Paganist
On...@gmx.net ICQ:30696685

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