Tragen der persoenlichen Schutzausruestung
Paragraph13: Bei Uebungen, beim Einsatz und im Sonstigen Dienstbetrieb ist
diejenige persoenliche Schutzausruestung zu tragen,die vor den dort
vorhandenen oder zu erwartenden Gefahren schuetzt.
Weiter heisst es dazu in den Durchfuehrungsregeln und Erlaeuterungen:
Diese Forderung ist erfuellt, wenn folgende persoenliche Schutzausruestung
getragen wird:
[...]
c) an Stellen, wo die Gefahr von Kopfverletzungen besteht, z.B. waehrend
der Fahrt zur Einsatzstelle (Alarmfahrt),[...]
der Feuerwehrhelm
Gruss thomas
PS: Danke Grei112 fuer den Tip mit der UVV
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thomas hankel post: am erlengraben 5
ff marburg-mitte em@il: thHa...@aol.com
1.zug phone: -49-06421-15798-
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Du hast mich am *18.05.96* mit *Tragen von Helmen waehrend der Einsatzfahrt*
zu einer Antwort genötigt:
> wer schreibt das Tragen von Feuerwehrhelmen waehrend einer Einsatzfahrt in
> Feuerwehrfahrzeugen vor?
Wenn, dann die Berufsgenossenschaft, da sie Deinen HWS Schaden bei einem
Unfall zahlen müßte.
> Wo ist das geregelt ?
Es gibt bestimmt eine UVV (Unfallverhütungsvorschrift) für den Rettungs/
Feuerwehrdienst. Dort müßte das drin stehen. Sowas muß normalerweise JEDEM
Mitarbeiter, sei er nun Ehrenamtlich oder Hauptberuflich zugänglich sein.
In meinem Betrieb (nix FW oder so) mußte ich die Kenntnissnahme sogar per
Unterschrift quitieren.
Ciao, Andreas
Wenn das hier alles normal ist, dann bin ich verrückt!
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*Guz...@Gismo.Gun.de* *Andreas Exner*
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UVV - Feuerwehren !
das sind die Vorschriften, ueber die jeder FW-Angehoerige mindestens
einmal im Jahr belehrt werden muss.
Wie das Ding jetzt genau heisst, kann ich dir leider auch nicht sagen,
aber dein Wehrfuehrer sollte das auf jeden Fall wissen, bzw. sogar so etwas
im Schrank stehen haben (wenn er es nicht gar im Kopf hat :-).
so short
Matthias
--
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| Matthias Wolf | email: Matthi...@exp2.physik.uni-giessen.de |
| II. Physikal. Institut | phone: +49--(0)641--702--2783 |
| Universitaet Giessen | fax: +49--(0)641--74390 |
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>Tragen der persoenlichen Schutzausruestung
>Paragraph13: Bei Uebungen, beim Einsatz und im Sonstigen Dienstbetrieb ist
>diejenige persoenliche Schutzausruestung zu tragen,die vor den dort
>vorhandenen oder zu erwartenden Gefahren schuetzt.
Und genau das macht der Helm im Feuerwehrfahrzeug nicht.
Guido
>> wer schreibt das Tragen von Feuerwehrhelmen waehrend einer Einsatzfahrt in
>> Feuerwehrfahrzeugen vor?
>Wenn, dann die Berufsgenossenschaft, da sie Deinen HWS Schaden bei einem
>Unfall zahlen müßte.
Wobei der FW-Helm durch sein zusaetzliches Gewich am "Hebelarm" Kopf
eher dieGefahr von HWS-Verletzungen steigert. Was er verringert, ist
die Gefahr durch Gewalteinwirkung (bes. punktueller) auf den Kopf.
>> Wo ist das geregelt ?
Ich habe dazu noch die FwDV 2/2 in Erinnerung. Ob das nun die _Ausbildung_
zum Thema regelt oder die Vorschrift selbst darstellt, weiss ich nicht.
Aber der Wortlaut wurde in diesem Thread schon gepostet.
--
Bernhard Nowotny <n...@cat.m.isar.de> D-85625 Glonn, Germany
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>>Tragen der persoenlichen Schutzausruestung
>>Paragraph13: Bei Uebungen, beim Einsatz und im Sonstigen Dienstbetrieb ist
>>diejenige persoenliche Schutzausruestung zu tragen,die vor den dort
>>vorhandenen oder zu erwartenden Gefahren schuetzt.
>Und genau das macht der Helm im Feuerwehrfahrzeug nicht.
Doch, beim Crash ist der Kopf gegen den seitlichen/hinteren/frontalen
Stoss mit der Fahrzeuginnenausstattung bzw. der Waende/Scheiben
mit Helm sehr gut geschuetzt (vor ein paar Jahren kann ich mich an einen
mehr wissenschaftlichen Bericht im 112-Magazin erinnern). Was aber den
Sicherheitsgurt nicht ueberfluessig macht, leider sind die meisten
(zumindest aelteren) FW-LKWs nicht mit Sicherheitsgurten im Mannschafts-
abteil ausgeruestet...da ist der Helm wohl nur ein Tropfen auf den
heissen Stein. In dem angesprochenen Bericht wurde ua. ein sehr ein-
drucksvoller Unfall geschildert, bei dem ein FW-Fahrzeug seitlich
gerammt wurde, umkippte und noch ein Stueck schlidderte: durch fehlende
Sicherheitsgurte wurde mindestens ein FW-Mann herausgeschleudert und
unter dem Fahrzeug erdrueckt, bei den anderen zeigten sich deut-
liche Unterschiede zwichen den Helmtraegern und denen, die den
Helm nur locker aufhatten. :(
Der Bericht kam aber eben auch zum Schluss, dass Sicherheitsgurte
am besten solche Verletzungen verhindern.
Allerdings, dass ein FW-Mann den Helm bei den meisten Einsaetzen
auch braucht, wird wohl nicht bestritten. Und da ist er bei der An-
fahrt auf dem Kopf am besten aufgehoben (funktionierende Sicher-
heitsgurte und Kopfstuetzen mal vorausgesetzt).
Aufhoeren tuts dann aber spaetestens dann, wenn mit Helm (aber
kurzaermeligen Hemd) eine Fahrbahn von ausgelaufenen Lebensmitteln
gesaeubert wird (Zeitungsfoto letzte Woche) oder eine Feuerwehr-RTW-
Besatzung bei einem Bewusstlosen im Biergarten bei praller Sonne
mit kompletter Uniform inkl. Schutzjacke und Helm anrueckt (Oktober-
fest letztes Jahr, Sanitaetsdienst bereits vor Ort, wir haben dann
doch ein wenig gegrinst - der Patient uebrigens auch...). :)
Servus,
Bernhard
>thha...@aol.com (ThHankel) wrote:
>>Tragen der persoenlichen Schutzausruestung
>>Paragraph13: Bei Uebungen, beim Einsatz und im Sonstigen Dienstbetrieb ist
>>diejenige persoenliche Schutzausruestung zu tragen,die vor den dort
>>vorhandenen oder zu erwartenden Gefahren schuetzt.
>Und genau das macht der Helm im Feuerwehrfahrzeug nicht.
>Guido
Stimmt, aber die Chef´s sehen das rein juristisch. :-(
Tatsache ist, das ein Feuerwehrmann bei Verstoessen gegen die UVV im
Falle einer Verletzung keinen Pfennig sehen kann. Ich weiss, dass sich
das in Bezug auf den Helm klar widerspricht.
Wenn ich einen Turn als Fahrer eines Loeschfahrzeuges habe, trage ich
den Helm fast nie waehrend der Fahrt. Er stoert zu sehr. Die
Verantwortung dafuer muss allerdings jeder Beamte bei uns selber
tragen.
Mario Renger
--
Karsten Geibel
(HFM FF-Kassel)
Feuerwehrhelme duerfen waehrend der Fahrt nur getragen werden, wenn der
Sitz nicht mit einer Kopfstuetze ausgeruestet ist ! Andernfalls besteht
grosse Verletzungsgefahr bei einem Auffahrunfall. In dem Moment, wo der
Koerper wieder zurueck in den Sitz gedrueckt wird, stoesst die hintere,
rausragende Kante des Helmes als erstes an die Kopfstuetze und verhindert
das richtige abfangen des Kopfes. Es besteht die Gefahr der Strangulation
durch den Riemen des Helmes, ein Schleudertrauma bis zur HWS-Fraktur.
Selbstverstaendlich ersetzt kein Helm in alten Fahrzeugen die
Kopfstuetzen. Die Zeit um den Helm beim Verlassen des Fahrzeuges
aufzusetzen, sollte in jedem Fall vorhanden sein.
Andreas
>Feuerwehrhelme duerfen waehrend der Fahrt nur getragen werden, wenn der
>Sitz nicht mit einer Kopfstuetze ausgeruestet ist !
Ich denke, das Tragen des Helmes ist auch dann problematisch, wenn man im
Fz in Fahrtrichtung an der Rueckwand sitzt.
Claus
>Allerdings, dass ein FW-Mann den Helm bei den meisten Einsaetzen
>auch braucht, wird wohl nicht bestritten. Und da ist er bei der An-
>fahrt auf dem Kopf am besten aufgehoben (funktionierende Sicher-
>heitsgurte und Kopfstuetzen mal vorausgesetzt).
Gerde bei Kopfstützen kann der Helm aber wiederum aufgrund der Krempe
gefährlich sein.
>Aufhoeren tuts dann aber spaetestens dann, wenn mit Helm (aber
>kurzaermeligen Hemd) eine Fahrbahn von ausgelaufenen Lebensmitteln
>gesaeubert wird (Zeitungsfoto letzte Woche) oder eine Feuerwehr-RTW-
>Besatzung bei einem Bewusstlosen im Biergarten bei praller Sonne
>mit kompletter Uniform inkl. Schutzjacke und Helm anrueckt (Oktober-
>fest letztes Jahr, Sanitaetsdienst bereits vor Ort, wir haben dann
>doch ein wenig gegrinst - der Patient uebrigens auch...). :)
Das ist ja wohl eher eine Stil- als eine Sicherheitsfrage.
Guido
>Das Tragen von Helmen waehrend der Einsatzfahrt ist in der UVV-Feuerwehren
>geregelt. Normalerweise muessen Angehoerige der Fw (nat. auch FF) mind. einmal
>im Jahr darueber belehrt werden, was durch Unterschrift nachzuweisen ist.
>Herausgeber der UVV ist (in Hessen) der HGUV (Hess.
>Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband)
Die UVV hat hier schon einer zitiert, und sie äußert sich dazu nicht
eindeutig.
Gudio
>Feuerwehrhelme duerfen waehrend der Fahrt nur getragen werden, wenn der
>Sitz nicht mit einer Kopfstuetze ausgeruestet ist ! Andernfalls besteht
>grosse Verletzungsgefahr bei einem Auffahrunfall. In dem Moment, wo der
>Koerper wieder zurueck in den Sitz gedrueckt wird, stoesst die hintere,
>rausragende Kante des Helmes als erstes an die Kopfstuetze und verhindert
>das richtige abfangen des Kopfes. Es besteht die Gefahr der Strangulation
>durch den Riemen des Helmes, ein Schleudertrauma bis zur HWS-Fraktur.
Danke für die sachliche und verständliche Schilderung, das ist genau das, was
ich sagen wollte (ist mir scheinbar nicht so gelungen).
>Selbstverstaendlich ersetzt kein Helm in alten Fahrzeugen die
>Kopfstuetzen. Die Zeit um den Helm beim Verlassen des Fahrzeuges
>aufzusetzen, sollte in jedem Fall vorhanden sein.
Hier muß man sich selbstverständlich fragen, wo der Helm während der Fahrt
ist, wenn er nicht getragen wird. Der Helm darf natürlich keinesfalsl zum
Geschoß bei einem Unfall werden.
Guido
Check112 schreibt:
>>Feuerwehrhelme duerfen waehrend der Fahrt nur getragen werden, wenn der
>>Sitz nicht mit einer Kopfstuetze ausgeruestet ist !
>
>Ich denke, das Tragen des Helmes ist auch dann problematisch, wenn man im
>Fz in Fahrtrichtung an der Rueckwand sitzt.
Genau so sehe ich das auch.
Also ist doch die Konsequenz: Auf der Fahrt keinen Helm aufsetzen !
Schliesslich ist es unsere Gesundheit, die wir aufs Spiel setzen. Es waere
dann aber an der Zeit, dass von offizieller Seite (Feuerwehrverband, etc.)
darauf hingewirkt wird, dass die entsprechenden Vorschriften der UVV und
der Gemeindeunfallversicherer dahingehend geaendert und der Realitaet
angepasst werden. In diesem Zusammenhang sehr merkwuerduig finde ich auch
folgendes:
Wenn ich richtig informiert bin, ist es doch so, dass Feuerwehrleute,
denen etwas auf den Fuss faellt, kein Geld sehen, wenn sie z.B. bei ihrem
Unfall keinen Helm aufhatten, die vorgeschriebene persoenliche
Schutzkleidung also nicht komplett anhatten. Irgendwie eine unlogische
Regelung.
Gruss
Ingo
**************************************
Ingo Happel
FFw Kassel - Wolfsanger
em@il: ing...@aol.com
*************************************
>gesaeubert wird (Zeitungsfoto letzte Woche) oder eine Feuerwehr-RTW-
>Besatzung bei einem Bewusstlosen im Biergarten bei praller Sonne
>mit kompletter Uniform inkl. Schutzjacke und Helm anrueckt (Oktober-
>fest letztes Jahr, Sanitaetsdienst bereits vor Ort, wir haben dann
>doch ein wenig gegrinst - der Patient uebrigens auch...). :)
In Muenchen grinsen die Bewustlosen? Welch' eine heitere Stadt ... :-)
hatte gerade versucht, Dir direkt zu antworten, funktionierte aber nicht.
Schick mir doch ma Deine e@mail-adresse. Ich komme auch aus Kassel.
Gruss
Ingo (FFw Kassel-Wolfsanger)
e@mail:
ing...@aol.com
Thema:
Datum:
Von:
An:
>Wenn ich richtig informiert bin, ist es doch so, dass Feuerwehrleute,
>denen etwas auf den Fuss faellt, kein Geld sehen, wenn sie z.B. bei ihrem
>Unfall keinen Helm aufhatten, die vorgeschriebene persoenliche
>Schutzkleidung also nicht komplett anhatten. Irgendwie eine unlogische
>Regelung.
Da bist Du falsch informiert. Die fehlende Schutzkleidung muß schon in
irgendeinem Zusammenhang mit der Schadenshöhe stehen.
Guido
Du meintest am 24.05.96, zum Thema Re: Tragen von Helmen waehrend:
GG> >Wenn ich einen Turn als Fahrer eines Loeschfahrzeuges habe, trage ich
GG> >den Helm fast nie waehrend der Fahrt. Er stoert zu sehr. Die
GG> >Verantwortung dafuer muss allerdings jeder Beamte bei uns selber
GG> >tragen.
GG>
GG> Als Wehrfnhrer bzw. Leiter einer BF wnrde ich einfach ein Schreiben an die
GG> FUK schreiben mit ungefShr folgendem Inhalt: "Aus Grnnden der
GG> Unfallverhntung haben wir das Tragen von Feuerwehrhelmen auf
GG> Einsatzfahrten ab 1.7.96 verboten.
Im Interesse der eigenen Sicherheit besteht doch fuer *jeden* Fw-
Angehoerigen die Moeglichkeit, auf dem Dienstweg eine Beschwerde gegen eine
Vorschrift vorzubringen. Damit der Dienstweg nicht zu lang wird, kann man
ja noch einige persoenliche (keine Beschwerde, sondern nur als Hinweis)
Briefe an diverse zustaendige Stellen (Versicherung, Krankenkasse,Fw-
Verein, Gewerkschaft usw.) schreiben.
GG> Das ist eine Sache von fnnf Minuten, einen solchen Brief zu schreiben.
Genau. Dies trifft fuer *jeden* Betroffenen zu.
Bis bald
/
Andre
>
>Die UVV hat hier schon einer zitiert, und sie äußert sich dazu nicht
>eindeutig.
>
>
Ich habe die UVV der Feuerwehr-Unfallkasse Hannover zitiert, und hier ist
die Aussage doch eindeutig, das dass Tragen von Helmen zur Abwendung von
Gefahren in Fz vorgeschrieben ist.
Die UVV der Feuerwehren in Hessen beinhaltet aber nicht diesen Passus !
gruss thomas
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Thomas Hankel
snail-mail: am erlengraben 5, 35037 marburg
phone: 049-06421-15798
eM@il: thHa...@aol.com
organize: ffw marburg-mitte
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>ing...@aol.com (Ingo112) wrote:
>
>>Wenn ich richtig informiert bin, ist es doch so, dass Feuerwehrleute,
>>denen etwas auf den Fuss faellt, kein Geld sehen, wenn sie z.B. bei
ihrem
>>Unfall keinen Helm aufhatten, die vorgeschriebene persoenliche
>>Schutzkleidung also nicht komplett anhatten. Irgendwie eine unlogische
>>Regelung.
>GuidoGabriel wrote:
>Da bist Du falsch informiert. Die fehlende Schutzkleidung muß schon in
>irgendeinem Zusammenhang mit der Schadenshöhe stehen.
>
Die fehlende Schutzkleidung steht im Zusammenhang mit dem Schadenfall und
nicht mit der Hoehe des eingetretenen Schaden.
Es ist bei einer eingetretene Verletzung am Fuss wichtig das
Sicherheitsschuhwerk getragen wurde,
voellig uninteressant ist ob der Verunfallte Schutzhandschuhe getragen
hat.
ciao
>ing...@aol.com (Ingo112) wrote:
>
>>Wenn ich richtig informiert bin, ist es doch so, dass Feuerwehrleute,
>>denen etwas auf den Fuss faellt, kein Geld sehen, wenn sie z.B. bei
ihrem
>>Unfall keinen Helm aufhatten, die vorgeschriebene persoenliche
>>Schutzkleidung also nicht komplett anhatten. Irgendwie eine unlogische
>>Regelung.
>
GG dazu:
>Da bist Du falsch informiert. Die fehlende Schutzkleidung muß schon in
>irgendeinem Zusammenhang mit der Schadenshöhe stehen.
Was hat die SchadensHOEHE mit fehlender Schutzkleidung zu tun ???
Zahlt die Versicherung nur, wenn alle 5 Zehen gebrochen sind ???
Claus
>Im Interesse der eigenen Sicherheit besteht doch fuer *jeden* Fw-
>Angehoerigen die Moeglichkeit, auf dem Dienstweg eine Beschwerde gegen eine
>Vorschrift vorzubringen. Damit der Dienstweg nicht zu lang wird, kann man
>ja noch einige persoenliche (keine Beschwerde, sondern nur als Hinweis)
>Briefe an diverse zustaendige Stellen (Versicherung, Krankenkasse,Fw-
>Verein, Gewerkschaft usw.) schreiben.
Ich denke, sowas sollte man schon für die gesamte Feuerwehr gemeinsam regeln.
Es kann doch nicht sein, daß nachher die Hälfte der Leute mit und die Hälfte
der Leute ohne Helm im Fahrzeug sitzen.
Guido
>>GuidoGabriel wrote:
>>Da bist Du falsch informiert. Die fehlende Schutzkleidung muß schon in
>>irgendeinem Zusammenhang mit der Schadenshöhe stehen.
>>
>Die fehlende Schutzkleidung steht im Zusammenhang mit dem Schadenfall und
>nicht mit der Hoehe des eingetretenen Schaden.
Sorry, das war ungeschickt formuliert.
>Es ist bei einer eingetretene Verletzung am Fuss wichtig das
>Sicherheitsschuhwerk getragen wurde,
>voellig uninteressant ist ob der Verunfallte Schutzhandschuhe getragen
>hat.
Genau das meinte ich. Jemand anders hatte behauptet, es bestehe nur dann
Versicherungsschutz, wenn die Schutzkleidung komplett getragen werde.
Guido
>In Muenchen grinsen die Bewustlosen? Welch' eine heitere Stadt ... :-)
Der sass schon laengst wieder an seinem Biertisch und hielt sich an
seiner Mass Bier fest. Und wir standen mit Tragetrupp (eine Fahrtrage,
O2, Notfallrucksack plus RA und drei Sanis), NEF (RA, NA und AiP) und
BF-RTW (zwei RA eben in kompletter Schutzausruestung) um ihn herum... :)