In Berlin fahren neben den üblichen Sonderrechtsfahrzeugen wie Polizei,
Feuerwehr, Rettungsdienst und HiOrgs, THW auch seltsame Fahrzeuge nach
RTW-Bau mit Preßlufthorn und Blaulicht durch die Straßen: Sie sind
blau-grün-weiß und neben der Version mit Blaulicht gibt es auch eine mit
Gelblicht. So ich es richtig erkannt habe, steht an der Seite Berliner
Wasserwerke (oder so?) drauf. Das machte mich etwas stutzig, weil eigentlich
rechtlich doch nur o.g. Berufsgruppen mit Sonderrechten fahren dürfen. Und
kann es sein, dass diese Fahrzeuge nur zwei Zustände kennen? SoSi an
(=Licht+Pressis) oder SoSi aus (=nix)? (Frage nur, weil mir als Passant
neulich eines mit Pressis durch eine lange und absolut leere Seitenstraße
entgegen kam...) Warum sind diese Fahrzeuge nur in Berlin zu finden? Warum
gibt es hier eine Ausnahme?
Gruß,
Sven
"S. Wenker" <s.wen...@hotmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:9utg1t$avd81$1...@ID-83003.news.dfncis.de...
> In Berlin fahren neben den üblichen Sonderrechtsfahrzeugen wie
Polizei,
> Feuerwehr, Rettungsdienst und HiOrgs, THW auch seltsame Fahrzeuge
nach
> RTW-Bau mit Preßlufthorn und Blaulicht durch die Straßen: Sie sind
> blau-grün-weiß und neben der Version mit Blaulicht gibt es auch eine
mit
> Gelblicht. So ich es richtig erkannt habe, steht an der Seite
Berliner
> Wasserwerke (oder so?) drauf.
> entgegen kam...) Warum sind diese Fahrzeuge nur in Berlin zu finden?
Warum
> gibt es hier eine Ausnahme?
Sie sind keineswegs nur in Berlin zu finden. Schon die StZO lässt
entsprechende Fahrzeuge zu.
Hier in München gibt´s
- Fahrzeuge der MVG mbH (Münchner Verkehrsgesellschaft (=ÖPNV). Hierbei
handelt es sich um sog. "Unfallhlfsfahrzeuge", die mit Material und
Personal zur Hilfeleistung bei Unfällen mit ÖPNV-Verkehrsmitteln
ausgerüstet sind. Darunter u.a. auch ein "RW-Schiene". Es gibt auch
noch entsprechende Wartungsfahrzeuge (z.B. für Oberleitungsschäden)
Lackierung weiss/blau oder orange
- Fahrzeuge der SWM GmbH (Stadtwerke München = Energieversorger, Gas,
Wasser, Strom) Lackierung weiss/blau oder orange
- Fahrzeuge der Telekom AG (ja, tatsächlich - im Rahmen des Kat-S auch
mit SoSi) Lackierung weiss (oder (alt) gelb)
- Fahrzeuge der Bahn AG (Notfallmanager) (i.d.R. weiss)
--
Gruß
Erich Kirchmayer
--
Schlaganfall - ein NOTFALL!!
www.notfallmedizin.de - Ausbildung im Rettungsdienst, Erste
Hilfe-Kurse. umfangreiche Linkliste u.v.m.
BF München: http://www.feuerwehr.muenchen.de
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht
(Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1. [snip Polizei]
2. [snip Feuerwehr/KatS]
3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen
öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich
Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
4. [snip Rettungsdienst]
Wenn das also Fahrzeuge der Verkehrsbetriebe sind, dürfen die diese Anlagen
fürhren und auch Sonderrechte in Anspruch nehmen. Dafür gilt dann wieder
die StVO (§§ 35 und 38). Z.B. geht es hier um die Erdung von
Straßenbahnoberleitungen bei Unfällen, damit der RD/FW an die Verunfalten
ran können.
Philipp
Das sind wirklich Fahrzeuge der Berliner Wasserbetrieb!Auch Fahrzeuge der
GASAG (Gasversorger in Berlin)führen Sosi!
Gruss
Enrico (ex-Berliner)
- EWAG (Strom / Gas / Wasser) --> türkise Sprinter und LTs
- VAG (Verkehrsbetriebe) --> weiß-rot lackierte VW-Busse
- DB (Notfallmanager) --> meistens mit weißen Geländewagen
Hm, ansonsten fallen mir keine "Exoten" mehr ein...Hat jemand noch Ideen?
Gruß,
Philipp
>Sie sind keineswegs nur in Berlin zu finden. Schon die StZO lässt
>entsprechende Fahrzeuge zu.
>
>Hier in München gibt´s
>- Fahrzeuge der SWM GmbH (Stadtwerke München = Energieversorger, Gas,
>Wasser, Strom) Lackierung weiss/blau oder orange
weisst Du zufaellig, wie das genau geregelt ist?
Ausnahmegenehmigung oder irgendein 'Kunstgriff'?
>- Fahrzeuge der Telekom AG (ja, tatsächlich - im Rahmen des Kat-S auch
>mit SoSi) Lackierung weiss (oder (alt) gelb)
der Post-KatS faehrt bei uns ganz klassisch in RAL3000, den
Telekom-KatS-Wagen hab ich ewig nicht mehr gesehen, aber der war
frueher auch rot.
>Nach §52 III StVZO gilt folgendes:
>
>(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht
>(Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
>3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen
>öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich
>Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
>Wenn das also Fahrzeuge der Verkehrsbetriebe sind, dürfen die diese Anlagen
>fürhren und auch Sonderrechte in Anspruch nehmen. Dafür gilt dann wieder
>die StVO (§§ 35 und 38).
wo genau steht das in §35?
Henning Koch wrote:
>
>
> der Post-KatS faehrt bei uns ganz klassisch in RAL3000, den
> Telekom-KatS-Wagen hab ich ewig nicht mehr gesehen, aber der war
> frueher auch rot.
Habe ihn neulich noch gesehen, in weiß mit dem Magenta-Emblem und
SoSi-Anlage
Gruß, Plumi
Nirgendwo.
Deshalb auch keine Sonderrechte; es handelt sich um sog.
"Nur-Wegerechtsfahrzeuge".
Kleine historische Anmerkung: Bis 1975 hatten Kranken/Rettungswagen
auch keine Sonderrechte nach 35 (erst 1975 wurde Absatz 5a eingefügt).
Es kommt aber natürlich § 16 OwiG (rechtfert. Notstand) in Betracht.
Mit besten Grüßen
OLIVER
SOrry, hab nicht aufgepasst. Das kommt davon, wenn man aus dem Gedächtnis
schreibt und nicht vorher noch im Gesetz nachliest... :-)
Philipp
>> der Post-KatS faehrt bei uns ganz klassisch in RAL3000, den
>> Telekom-KatS-Wagen hab ich ewig nicht mehr gesehen, aber der war
>> frueher auch rot.
>
>Habe ihn neulich noch gesehen, in weiß mit dem Magenta-Emblem und
>SoSi-Anlage
der Merzedes, der frueher hinter dem OPD-Gebaeude an der
Florianstrasse stand?
ich fahr da eigentlich regelmaessig ueber den Parkplatz, und der steht
da nicht mehr!
Henning Koch wrote:
>
>
> der Merzedes, der frueher hinter dem OPD-Gebaeude an der
> Florianstrasse stand?
>
Kann ich Dir nicht sagen, er kam mir vor 1-2Monaten in der City
entgegen.
Gruß, Plumi
Hi,
glaub ich nicht. Ich denk mal die fahren so selten mit Sosi, dass die das
Horn beim Fahren nicht ausschalten. Hab ich auf dem Land auch schon öfters
beobachtet, leere Landstraße oder sogar ein Feldweg und die Feuerwehr hat
alles an was geht.
"Freude - am (Blaulicht-) fahren"
Gruß
Oliver
"Oliver Lasar" <ola...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:3c1521d4$0$228$4c6a...@news.knuut.de...
> > kann es sein, dass diese Fahrzeuge nur zwei Zustände kennen? SoSi
an
> > (=Licht+Pressis) oder SoSi aus (=nix)?
> glaub ich nicht. Ich denk mal die fahren so selten mit Sosi, dass die
das
> Horn beim Fahren nicht ausschalten.
> "Freude - am (Blaulicht-) fahren"
2 Dinge:
Rechtlich: Wegerecht nur mit Blaulicht UND Horn (verbessert also auch
auf einsamer Landstrasse die eigene Position ungemein, wenn doch aus
irgendeinem Feldweg ein verpennter Bauer mit seinem Moped auf die
Strasse tuckert)
Fachlich/Technisch: da hast du recht. mangelnde Erfahrung bei
SoSi-Fahrt. Besser, solche Leute lassen die Hände am Lenkrad statt am
Horn-Schalter......
--
Gruß
Erich Kirchmayer
--
"Jetzt wird´s mal kurz hell im Hals!"
>> der Merzedes, der frueher hinter dem OPD-Gebaeude an der
>> Florianstrasse stand?
>>
>
>Kann ich Dir nicht sagen, er kam mir vor 1-2Monaten in der City
>entgegen.
was denn fuer ein Fahrgestellt?
und um es nicht nur DO-spezifisch zu halten:
was gibts denn andernorts so an Post- bzw. Telekom-KatS?
die TSA wurden AFAIK zu guten Teilen verkauft, vor einigen Jahren
stand aber IIRC einer im Hof einer grossen VSt in DO, und zwar schon
zu Telekom-Zeiten in RAL3000. Den IVECO der Post hatte ich ja schon
genannt...
Am Mon, 10 Dec 2001 22:36:40 +0100 schrieb "Erich Kirchmayer"
<E_Kirc...@hotmail.com> :
....
>Fachlich/Technisch: da hast du recht. mangelnde Erfahrung bei
>SoSi-Fahrt. Besser, solche Leute lassen die Hände am Lenkrad statt am
>Horn-Schalter......
Woher das denn? die fahren hier in D mehr KM mit SoSi als ohne.....
Dafür hat hier aber auch JEDER Hilfsfahrzeuge, ausser natürlich der
telekotz. Die ist ja gottseidank von einem echten Anbieter vertrieben
worden. Der holt sich dann wenn nötig eine Eskorte.
Gruß, Jens
>Hi,
Hallo Oliver, Hallo NG
>glaub ich nicht. Ich denk mal die fahren so selten mit Sosi, dass die das
>Horn beim Fahren nicht ausschalten. Hab ich auf dem Land auch schon öfters
>beobachtet, leere Landstraße oder sogar ein Feldweg und die Feuerwehr hat
>alles an was geht.
Wieso wird immer über die gelacht, die was richtig machen. Es steht nun mal in
einem allseits bekannten Paragraphen der StVo, dass nur mit Blaulicht _und_ Horn
Wegerecht gilt. Ob es nun auf einem Feldweg angebracht ist oder Nachts sei
dahingestellt. Wenn es denn nun "begnadete" Fahrer gibt, die meinen nur mit
Blaulicht fahren zu können, sollen Sie. Kann man dann vorm Richter sagen: Hat ja
sonst immer geklappt!
>Gruß
>Oliver
Gruss
Christian Bergmann
--
__________________________________________________________
News suchen, lesen, schreiben mit http://newsgroups.web.de
Henning Koch wrote:
>
> On Mon, 10 Dec 2001 21:27:23 +0100, Andreas Plum
> <Andrea...@t-online.de> wrote:
>
> >> der Merzedes, der frueher hinter dem OPD-Gebaeude an der
> >> Florianstrasse stand?
> >>
> >
> >Kann ich Dir nicht sagen, er kam mir vor 1-2Monaten in der City
> >entgegen.
>
> was denn fuer ein Fahrgestellt?
IIRC ein MB 7,5-Tonner mit Kastenaufbau
>
> die TSA wurden AFAIK zu guten Teilen verkauft, vor einigen Jahren
> stand aber IIRC einer im Hof einer grossen VSt in DO, und zwar schon
> zu Telekom-Zeiten in RAL3000. Den IVECO der Post hatte ich ja schon
> genannt...
Der Iveco stand doch auch eine zeitlang am Briefverteilzentrum!?
Gruß, Plumi
Christian Bergmann wrote:
>
> Wieso wird immer über die gelacht, die was richtig machen. Es steht nun mal in
> einem allseits bekannten Paragraphen der StVo, dass nur mit Blaulicht _und_ Horn
> Wegerecht gilt.
Ohne hier (mal wieder) die übliche Diskussion über Sonder-/Wegerecht vom
Zaun brechen zu wollen:
- bzgl. Wegerecht hast Du recht, selbiges hat man nur mit Blaulicht und
Horn;
- die Sonderrechte darf man aber auch ohne alles in Anspruch nehmen, und
um die geht es letztlich auf einem _leeren_ Feldweg.
- Die StVO ist insofern vor wenigen Jahren geändert worden, als daß
früher drin stand, daß man (außer bei Kolonnenfahrten und zur
Absicherung von Unfall- und Einsatzstellen) Blaulicht und Horn immer
zusammen einschalten muß, mittlerweile ist auch das Blaulicht allein
zulässig!
Gruß, Plumi
"Andreas Plum" <Andrea...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3C162F19...@t-online.de...
> > einem allseits bekannten Paragraphen der StVo, dass nur mit
Blaulicht _und_ Horn
> > Wegerecht gilt.
> - bzgl. Wegerecht hast Du recht, selbiges hat man nur mit Blaulicht
und
> Horn;
> - die Sonderrechte darf man aber auch ohne alles in Anspruch nehmen,
und
> um die geht es letztlich auf einem _leeren_ Feldweg.
...wobei man WENN es kracht (hm, war der Feldweg doch nicht so leer wie
gedacht.....) eine bessere rechtliche Position hat. Sonderrechte gut
und schön, damti hätte ich die Feldweg-rechts-vor-links übertreten
düfen, bei WEGErecht wäre aber auch der andere Verkehrsteilnehmer
(Bauer Huber auf´m Traktor, Omi auf Fahhrad, Förster mit Jeep etc.)
_verpflichtet_ gewesen, mir sofort "freie Bahn" zu schaffen. - ist ein
kleiner, aber feiner Unterschied.
Und bevor man mir mal was an´s Zeug flickt weil ich "die Anwohne rnicht
stören wollte", fahre ich lieber (in der Stadt) auch nachts um 03:00
Uhr mit Horn - zumindest im Kreuzungsbereich - auch wenn ich dort bei
Annäherung keinen anderen Verkehrsteilnehmer entdecken kann. (Du
glaubst ja garnicht, was man auf augenscheinlich "leeren" Strasen so
alles findet - vom besoffenen Fussgänger, der zwischen den parkenden
Autos hervortorkelt bis zu Querverkehr mit 100km/h......
btw. "leere Landstrasse" - ist mir privat passiert, nicht im Dienst:
Strasse gut ausgebaut und einsehbar - bin mit ca. 110km/h unterwegs.
plötzlich biegt ein Typ auf seiner MotoCross-Maschine ohne zu schauen
auf die Bundesstrasse ein (woher der kam ist mir bis heute ein Rätsel -
da WAR kein Feldweg, Kreuzung etc. ....... ) Vollbremsung (ABS),
Ausweichen auf Gegenspur, gerade nochmal gut gegangen......
--
Gruß
Erich Kirchmayer
--
Schlaganfall - ein NOTFALL!!
>> >> der Merzedes, der frueher hinter dem OPD-Gebaeude an der
>> >> Florianstrasse stand?
>> >>
>> >
>> >Kann ich Dir nicht sagen, er kam mir vor 1-2Monaten in der City
>> >entgegen.
>>
>> was denn fuer ein Fahrgestellt?
>
>IIRC ein MB 7,5-Tonner mit Kastenaufbau
dann wars ein anderer, ich meine einen serienmaessigen Kastenwagen, so
in der 5-6 Tonnen-Klasse.
>> Den IVECO der Post hatte ich ja schon genannt...
>
>Der Iveco stand doch auch eine zeitlang am Briefverteilzentrum!?
-> CaFi, hast Du den da mal gesehen?
> Wieso wird immer über die gelacht, die was richtig machen.
Wird ja nicht. :-)
> Es steht nun mal in
> einem allseits bekannten Paragraphen der StVo, dass nur mit Blaulicht _und_ Horn
> Wegerecht gilt.
Richtig. Wer genau muß auf einem menschenleeren Feldweg dazu
aufgefordert werden, unverzüglich freie Bahn zu schaffen? - Aha.
> Ob es nun auf einem Feldweg angebracht ist oder Nachts sei
> dahingestellt.
Argh! Genau _das_ ist aber doch hier die Frage, die Du so nett
"dahingestellt" läßt.
-thh
--
Thomas Hochstein * t...@mail.th-h.de * http://www.th-h.de/
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. - RV Weinstraße * http://www.juh-nw.de/
Erich Kirchmayer wrote:
>
>
> Und bevor man mir mal was an´s Zeug flickt weil ich "die Anwohne rnicht
> stören wollte", fahre ich lieber (in der Stadt) auch nachts um 03:00
> Uhr mit Horn - zumindest im Kreuzungsbereich - auch wenn ich dort bei
> Annäherung keinen anderen Verkehrsteilnehmer entdecken kann.
ACK, ich habe mich auch schon mit Kollegen unserer Wache angelegt, weil
ich in der ca. 200m entfernten Kreuzung mitten in der Nacht (so gegen
halb vier) bei rot das Horn gezogen habe und die Jungs meinten, das
müsse doch wohl nicht sein, um die Uhrzeit käme da sowieso keiner und
man könnte ja auch langsam fahren...
Gruß, Plumi
> Und bevor man mir mal was an´s Zeug flickt weil ich "die Anwohne rnicht
> stören wollte", fahre ich lieber (in der Stadt) auch nachts um 03:00
> Uhr mit Horn - zumindest im Kreuzungsbereich - auch wenn ich dort bei
> Annäherung keinen anderen Verkehrsteilnehmer entdecken kann.
Geschenkt. Das macht sicherlich Sinn und ist klare Frage, wieviel man
zu riskieren gewillt ist. Auf einer leeren, breiten Vorfahrts(!)straße
nachts um 2 Uhr ist Sondersignal (Horn) aber schlicht kontraindiziert.
> btw. "leere Landstrasse" - ist mir privat passiert, nicht im Dienst:
> Strasse gut ausgebaut und einsehbar - bin mit ca. 110km/h unterwegs.
> plötzlich biegt ein Typ auf seiner MotoCross-Maschine ohne zu schauen
> auf die Bundesstrasse ein (woher der kam ist mir bis heute ein Rätsel -
> da WAR kein Feldweg, Kreuzung etc. ....... ) Vollbremsung (ABS),
> Ausweichen auf Gegenspur, gerade nochmal gut gegangen......
Und Du glaubst, da macht es einen Unterschied, ob Horn oder nicht
Horn? Naja, vielleicht hätte er Dich gehört, aber sonst ...
>> Es steht nun mal in
>> einem allseits bekannten Paragraphen der StVo, dass nur mit Blaulicht _und_
Horn
>> Wegerecht gilt.
>
>Richtig. Wer genau muß auf einem menschenleeren Feldweg dazu
>aufgefordert werden, unverzüglich freie Bahn zu schaffen? - Aha.
Es geht eben nicht um den Feldweg, sondern um die, die auf einer Bundestrasse 50
m hinter den Fahrzeugen erst ihr Horn einschalten und damit den vorausfahrenden
Fahrzeugen unheimlich viel Spielraum für spontane Lenkbewegungen lassen.
IMO !
>> Ob es nun auf einem Feldweg angebracht ist oder Nachts sei
>> dahingestellt.
>
>Argh! Genau _das_ ist aber doch hier die Frage, die Du so nett
>"dahingestellt" läßt.
Angebracht ist es, wenn der Einsatzzweck natürlich dringend ist, immer. Bei
Unfällen mit Einsatzfahrzeugen wird immer wieder von Unfallbeteiligten gesagt,
sie hätten das Fahrzeug gar nicht gehört. Heißt das jetzt, ob ohne oder mit Horn
ist ein Unfall sowieso nicht auszuschließen, also lass ich es besser aus, damit
alle ruhig weiterschlafen können und ich meinen Nervenkitzel habe?
Um es noch einmal ausdrücklich zu sagen: wir diskutieren um Einsätze, wo Licht
und Horn erforderlich sind. (VU oder Infarkt)
Christian Bergmann schrieb:
> >> Ob es nun auf einem Feldweg angebracht ist oder Nachts sei
> >> dahingestellt.
> >
> >Argh! Genau _das_ ist aber doch hier die Frage, die Du so nett
> >"dahingestellt" läßt.
>
> Angebracht ist es, wenn der Einsatzzweck natürlich dringend ist, immer.
Nein -- angebracht ist es (Horn, sprich Wegerecht) genau dann, wenn
(den dringenden Einsatzzweck mal grundsätzlich vorausgesetzt) einem
tatsächlich Fahrzeuge im Weg sind, oder wenn es zu erwarten ist, daß
einem Fahrzeuge in den Weg kommen _könnten_, so etwa aus Seitenstraßen
kommend, nach Kurven oder ähnlichem. Auf der leeren Vorfahrtsstraße
nachts um drei oder dem Feldweg ohne Kreuzungen habe ich das i. d. R.
nicht zu erwarten.
Grüße, Hauke
>Nein -- angebracht ist es (Horn, sprich Wegerecht) genau dann, wenn
>(den dringenden Einsatzzweck mal grundsätzlich vorausgesetzt) einem
>tatsächlich Fahrzeuge im Weg sind, oder wenn es zu erwarten ist, daß
>einem Fahrzeuge in den Weg kommen _könnten_, so etwa aus Seitenstraßen
>kommend, nach Kurven oder ähnlichem. Auf der leeren Vorfahrtsstraße
>nachts um drei oder dem Feldweg ohne Kreuzungen habe ich das i. d. R.
>nicht zu erwarten.
OK, gebe euch ja recht. Was ich eingentlich ausdrücken wollte, war folgendes:
Neben einem übertriebenen Einsatz von Licht und Horn (Bsp.: Abstreuen einer
Ölspur) gibt es auch m.A. einen untertriebene Nutzung des Hornes (Bsp.: 50m
hinter Fahrzeug erst einschalten).
Ich konnte es bloss nicht so ausdrücken wie ich wollte. Vielleicht sollte ich
mich in .de.rhetorik eintragen.
Gruss und hoffentlich zur Klärung beigetragen
>Nein -- angebracht ist es (Horn, sprich Wegerecht) genau dann, wenn
>(den dringenden Einsatzzweck mal grundsätzlich vorausgesetzt) einem
>tatsächlich Fahrzeuge im Weg sind, oder wenn es zu erwarten ist, daß
>einem Fahrzeuge in den Weg kommen _könnten_, so etwa aus Seitenstraßen
>kommend, nach Kurven oder ähnlichem. Auf der leeren Vorfahrtsstraße
>nachts um drei oder dem Feldweg ohne Kreuzungen habe ich das i. d. R.
>nicht zu erwarten.
OK, gebe euch ja recht. Was ich eingentlich ausdrücken wollte, war folgendes:
Neben einem übertriebenen Einsatz von Licht und Horn (Bsp.: Abstreuen einer
Ölspur) gibt es auch m.A. einen untertriebene Nutzung des Hornes (Bsp.: 50m
hinter Fahrzeug erst einschalten).
Ich konnte es bloss nicht so ausdrücken wie ich wollte. Vielleicht sollte ich
mich in .de.rhetorik eintragen.
Gruss und hoffentlich zur Klärung beigetragen
>Thomas Hochstein <expire...@usenet.th-h.de> wrote:
>
>
>>> Es steht nun mal in
>>> einem allseits bekannten Paragraphen der StVo, dass nur mit Blaulicht _und_
>Horn
>>> Wegerecht gilt.
>>
>>Richtig. Wer genau muß auf einem menschenleeren Feldweg dazu
>>aufgefordert werden, unverzüglich freie Bahn zu schaffen? - Aha.
>
>
>Es geht eben nicht um den Feldweg, sondern um die, die auf einer Bundestrasse 50
>m hinter den Fahrzeugen erst ihr Horn einschalten und damit den vorausfahrenden
>Fahrzeugen unheimlich viel Spielraum für spontane Lenkbewegungen lassen.
>IMO !
50m sollten bei fahrenden Fahrzeugen noch ausreichend sein.
Besonders bei Berücksichtigung des Umstandes, daß der
Geschwindigkeitsunterschied zwischen dem vorausfahrenden PKW und dem
RTW wohl weniger als 50 km/h betragen wird.
>
>Angebracht ist es, wenn der Einsatzzweck natürlich dringend ist, immer. Bei
>Unfällen mit Einsatzfahrzeugen wird immer wieder von Unfallbeteiligten gesagt,
>sie hätten das Fahrzeug gar nicht gehört. Heißt das jetzt, ob ohne oder mit Horn
>ist ein Unfall sowieso nicht auszuschließen, also lass ich es besser aus, damit
>alle ruhig weiterschlafen können und ich meinen Nervenkitzel habe?
>Um es noch einmal ausdrücklich zu sagen: wir diskutieren um Einsätze, wo Licht
>und Horn erforderlich sind. (VU oder Infarkt)
Jetzt gibt es auch noch meinen Senf dazu.
Das Einsatzhorn wird (zusätzlich zum Blaulicht) in zwei Fällen
benötigt:
1. Es soll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern eine Anordnung nach §
38 StVO getroffen werden.
Macht natürlich nur dann Sinn, wenn überhaupt irgendwo andere
Verkehrsteilnehmer sind (und diese zudem in irgendeiner Weise
bevorrechtigt sind, z.B. Vorfahrt haben).
2. Es soll gewarnt werden. Hintergrund: Die Sonderrechte dürfen nur
unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung ausgeübt werden (§ 35 VIII StVO).
In einigen Situationen muß deshalb der restliche Verkehr ausreichend
gewarnt werden ("Hallo, hier kommt ein Fahrzeug, das Verkehrsreglen
übertritt und von dem deswegen eine erhöhte Gefahr ausgeht"), denn
andere müssen nämlich grundsätzlich nicht damit rechnen, daß ein
Fahrzeug herannaht, das sich über die Regeln der StVO hinwegsetzt.
Je schwerwiegender die Übertretung der Normen der StVO oder je
unübersichtlicher eine Verkehrssituation ist, je mehr muß der
Sonderrechtsfahrer warnen, um noch den Anforderungen des Abs. VIII zu
genügen.
Daraus folgt m.E.:
Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschw. auf einer einsamen
Landstraße leuchtet nicht ein, aus welchen Gründen hier das
Einsatzhorn betätigt werden sollte. Eine Warnung durch das blaue
Blinklicht dürfte ausreichen. Etwas anderes könnte natürlich bei
erehblicher Überschreitung der zul.Höchstgeschw. und unübersichtlicher
Straßenführung gelten (es lassen sich immer Besipiele konstruieren,
die eine grundsätzliche Aussage in Zweifel ziehen ...).
Verboten ist die Hornbetätigung natürlich nicht (allerdings gibt es
viele Dinge, die nicht verboten sind; wir könnten demnächst auch
getragene Unterwäsche an die Funkantenne hängen ...).
Mit besten Grüßen
OLIVER
>> Richtig. Wer genau muß auf einem menschenleeren Feldweg dazu
>> aufgefordert werden, unverzüglich freie Bahn zu schaffen? - Aha.
>
> Es geht eben nicht um den Feldweg,
Doch, genau darum geht es hier.
> sondern um die, die auf einer Bundestrasse 50
> m hinter den Fahrzeugen erst ihr Horn einschalten und damit den vorausfahrenden
> Fahrzeugen unheimlich viel Spielraum für spontane Lenkbewegungen lassen.
Das ist ein völlig anderer Fall.
>> Argh! Genau _das_ ist aber doch hier die Frage, die Du so nett
>> "dahingestellt" läßt.
>
> Angebracht ist es, wenn der Einsatzzweck natürlich dringend ist, immer.
Auch auf dem menschenleeren Feldweg?
> Bei
> Unfällen mit Einsatzfahrzeugen wird immer wieder von Unfallbeteiligten gesagt,
> sie hätten das Fahrzeug gar nicht gehört.
Ist das relevant, wenn ersichtlich keine anderen Verkehrsteilnehmer in
der Nähe sind oder das Einsatzfahrzeug ohnehin Vorfahrt hat?
> Heißt das jetzt, ob ohne oder mit Horn
> ist ein Unfall sowieso nicht auszuschließen, also lass ich es besser aus, damit
> alle ruhig weiterschlafen können und ich meinen Nervenkitzel habe?
Nein, das heißt, man sollte das Horn dann zuschalten, wenn es nötig
ist, und abschalten, wenn es nicht nötig ist.
> Um es noch einmal ausdrücklich zu sagen: wir diskutieren um Einsätze, wo Licht
> und Horn erforderlich sind. (VU oder Infarkt)
Klar. Mißbrauch von Sondersignalen ist wieder eine ganz andere Frage.
> - die Sonderrechte darf man aber auch ohne alles in Anspruch nehmen, und
> um die geht es letztlich auf einem _leeren_ Feldweg.
ob der so leer ist, kann man ja oft gar nicht genau sagen. Und im
Schadensfall hat man als Fahrer dann erst recht verloren, wenn nicht
alle Vorschriften eingehalten wurden.
Es würde ja schon ein Fuchs reichen, der aus dem Feld vor das Fahrzeug
sprintet, der Fahrer verreißt das Ruder und der RTW liegt im Graben.
Wer soll das bezahlen? Die Versicherung sagt dann sicher, mit Horn
hätte man das Tier früh genug verjagt...
Viele Grüße,
Sascha
Zu diesem Beitrag, der sich ja erstaunlich rasant zu einem generellen
SoSi-Thema entwickelt hat, möchte ich folgendes anmerken:
Wir haben in Berlin seit einigen Jahren 12 LF-ähnliche Fahrzeuge mit TS
(DB-Fahrgestell, Aufbau Fa. Lentner), die sich im Bundeseigentum befinden
und mal für den KatS gedacht waren. Diese Fahrzeuge standen ewig bei der
Abt. 3 der Berliner Feuerwehr und wurden inzwischen auf diverse FF's
verteilt. Das Erfreulichste an diesen Fahrzeugen sind die darauf vorhandenen
modernen Motorola-HFG's. Die SoSi-Anlagen sind allerdings eine absolute
Katastrophe. Sie sind im normalen Stadtverkehr praktisch NICHT zu hören.
Völlig heiser und dünn, es ist wirklich peinlich. Gleiches gilt, nebenbei
gesagt, auch für die Hörner einiger ziviler Pol-Fahrzeuge. Damit möchte ich
nur mal einwerfen, daß nicht jeder, der mit SoSi fährt, sich auch darauf
verlassen kann, wirklich gehört zu werden. Die Ignoranz einiger Autofahrer
steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
Matthias
P.S.: Besagte Fahrzeuge erhalten übrigens derzeit die für Berlin üblichen
Presslufthörner der Firma Martin.
Manuel
> > Bei
> > Unfällen mit Einsatzfahrzeugen wird immer wieder von
Unfallbeteiligten gesagt,
> > sie hätten das Fahrzeug gar nicht gehört.
>
> Ist das relevant, wenn ersichtlich keine anderen Verkehrsteilnehmer
in
> der Nähe sind oder das Einsatzfahrzeug ohnehin Vorfahrt hat?
Das "ersichtlich" oder ein "zu erwarten" sind eben so Gummi-Begriffe,
die man recht schnell in jede Richtung dehnen kann. "Ersichtlich" ist
für mich die Strasse frei, ich weis dank Ortskunde, daß da auch keine
Kreuzung kommt - nur dann tappst eine alte Omi hinter einem geparktem
LKW hervor...... Dito auch auf dem vielzitiertem Feldweg: Im Zeitalter
der Mountain-Bikes und 1PS-4-Hufantrieb-Sportsfreunde muss man "aus´m
Gebüsch" mit Allem rechnen. Nur wenn rechts und links kurz gemähte
Wiese ist und da NIX zu sehen ist, dann ist´s wirklich erSICHTlich.....
> > Heißt das jetzt, ob ohne oder mit Horn
> > ist ein Unfall sowieso nicht auszuschließen, also lass ich es
besser aus, damit
> > alle ruhig weiterschlafen können und ich meinen Nervenkitzel habe?
>
> Nein, das heißt, man sollte das Horn dann zuschalten, wenn es nötig
> ist, und abschalten, wenn es nicht nötig ist.
Somit in der Stadt eigentlich immer "mit". Jedenfalls, solange am
Strassenrand geparkte Autos sind, ein Fussweg verläuft oder Häuser
gebaut sind.
> > Um es noch einmal ausdrücklich zu sagen: wir diskutieren um
Einsätze, wo Licht
> > und Horn erforderlich sind. (VU oder Infarkt)
>
> Klar. Mißbrauch von Sondersignalen ist wieder eine ganz andere Frage.
Aber wann ist "Blauhorn" schon wirklich erforderlich? Die Leitstelle
gibt ein Meldebild und hält es auf Grund ihres Wissens über den Einsatz
(Anamnese etc.) Sondersignale für angebracht. Ein Fahrzeugführer, der
meint "oooch nö, bei ´nem Kollaps fahrt ich doch nicht mit SoSi" wird
sich im Zweifelsfall ganz masiv in die Nesseln setzen. Also "mit" - ob
jetzt tatsächlich höchste Eile geboten ist oder nicht (stellt man ja eh
erst am Einsatzort fest). Eine Anfahrt nur mit Sonderrechten und
nur-Blaulicht ist Blödsinn.
btw. "nur Blau" fahre ich allerdings, wenn ich meine Sonderrechte
anzeigen will, weil ich _extrem langsam_ und verkehrsbehindernd fahre.
(z.B. Schontransport)
--
Gruß
Erich Kirchmayer
--
"Jetzt wird´s mal kurz hell im Hals!"
www.notfallmedizin.de - Ausbildung im Rettungsdienst, Erste
"Thomas Hochstein" <expire...@usenet.th-h.de> schrieb im
Newsbeitrag news:den.0112120...@dragon.akallabeth.de...
> zu riskieren gewillt ist. Auf einer leeren, breiten
Vorfahrts(!)straße
> nachts um 2 Uhr ist Sondersignal (Horn) aber schlicht
kontraindiziert.
Hast du ´ne Ahnung, wieviel Leute GERADE in solchen Fällen die Vorfahrt
missachten (oooch, um die Zeit kommt ja (auf der Vorfahrtstrasse) eh
nix...." oder müde/Rausch etc.) Die schwersten Vorfahrts-Unfälle
passieren meiner Erfahrung nach nachts. Hohe Geschwindigkeit, "ist ja
eh nix los" und nicht (mehr) volle Aufmerksamkeit und schon kracht´s.
Geht sogar mir so, daß ich mich mitten in der Nacht immer wieder dabei
erwische, nicht mehr so aufmerksam auf Querverkehr usw. geachtet zu
haben wenn ich schon seit einigen Minuten kein anderes Auto mehr
gesehen habe. Irgendwie schleicht sich das Gefühl "ich bin ja eh
alleine unterwegs" ein - denke ich jedenfalls. Versicherungstechnisch
hat der mit Vorfahrt natürlich kein allzugrosses Problem - hilft nur
nix, wenn dabei Menschen verletzt oder gar getötet wurden.....
Übrigens läuft bei mir ab etwa 90km/h in der Stadt das Horn dauernd.
Ich habe einfach keine Lust, bei diesem Tempo auch noch eine Hand vom
Lenkrad zu nehmen um das Horn ständig ein- und auszuschalten - und bei
diesem Tempo ist eine dauerhafte und deutliche Warnung aller nur
"irgendwie" möglichen Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Radfahrer,
Fussgänger usw.) angebracht. (und Vmax eines DB Sprinter ist bei mir
auch in der Stadt durchaus auch mal drin....)
> > btw. "leere Landstrasse" - ist mir privat passiert, nicht im
Dienst:
> > Strasse gut ausgebaut und einsehbar - bin mit ca. 110km/h
unterwegs.
> > plötzlich biegt ein Typ auf seiner MotoCross-Maschine ohne zu
schauen
> > auf die Bundesstrasse ein (woher der kam ist mir bis heute ein
Rätsel -
> > da WAR kein Feldweg, Kreuzung etc. ....... )
> Und Du glaubst, da macht es einen Unterschied, ob Horn oder nicht
> Horn? Naja, vielleicht hätte er Dich gehört, aber sonst ...
Jede Wette, daß im Falle eines VU irgendein Gutachter feststellen
würde, daß mich der Kradfahrer mit Horn gehört hätte und deshalb nicht
eingebogen wäre......
Man glaubt ja garnicht, was alles so passiert. Bei einem VU mit einem
NEF vor ein paar Jahren stellte die gegnerische Partei allen Ernstes in
Frage, ob denn der Einsatz des Notarztes(!) wirklich so dringend war,
daß mit SoSi gefahren werden musste......
Fazit des Ganzen: Eigentlich sollte man garnicht im RD arbeiten. Egal
WAS (Fahren, med. Handlungen etc.) man macht, man sieht sich stets
einigen, im Umfang kaum (be)greifbaren rechtlichen Schwierigkeiten "für
den Fall wenn...." gegenüber.....
>
90 km/h in der Stadt? Da fehlen mir ja wirklich die Worte. Bitte immer auch
an die Verhältnismäßigkeit denken. Und es darf mit Sicherheit als
unverhältnismäßig angesehen werden, wenn Du selbst mit Deinen 90 km/h eine
Gefährdung nach der anderen begehst und damit möglicherweise viel mehr
Schaden anrichtest als Du durch das geringfügig schnellere Eintreffen an der
Einsatzstelle verhindern könntest. NIEMAND muß damit rechnen, daß ihm
innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ein Fahrzeug mit 90 km/h begegnet -
auch nicht mit Sonderrechten. Wir hatten in Berlin schon oft Unfälle mit
Feuerwehr-Beteiligung (hier zugleich auch Rettungsdienst) und dann ist es
immer besonders ärgerlich, wenn der Einsatzgrund sich nachträglich als
böswilliger Fehlalarm herausstellte. Also bitte überdenke Deine Praxis. In
Berlin gibt es z.B. eine Dienstanweisung, wonach vor Einfahrt in eine an
sich gesperrte Kreuzung ANGEHALTEN werden muß. Daran halten sich natürlich
nicht immer alle. Mir wird Angst und Bange, wenn ich das Fahrverhalten
einiger Polizisten in vergleichbaren Situationen sehe! Die brettern nämlich
IMMER volle Kanne über die Kreuzung und gefährden den Querverkehr.
> Fazit des Ganzen: Eigentlich sollte man garnicht im RD arbeiten. Egal
> WAS (Fahren, med. Handlungen etc.) man macht, man sieht sich stets
> einigen, im Umfang kaum (be)greifbaren rechtlichen Schwierigkeiten "für
> den Fall wenn...." gegenüber.....
>
Das ist vollkommen zutreffend. Gute Nacht.
Matthias
>
>Fazit des Ganzen: Eigentlich sollte man garnicht im RD arbeiten. Egal
>WAS (Fahren, med. Handlungen etc.) man macht, man sieht sich stets
>einigen, im Umfang kaum (be)greifbaren rechtlichen Schwierigkeiten "für
>den Fall wenn...." gegenüber.....
>
Erich, jammere doch nicht.
Was soll denn bitte ein Arzt sagen? :-))
Mit besten Grüßen
OLIVER
Hi,
nur man muss auch beachten, dass auf einem Feldweg (nicht geteert) meist
auch Schlaglöcher und Schotter vorhanden sind, und man diesen meist dann
doch nicht so schnell befahren kann.
Gruß
Oliver
auch wenn ich dir im Grossen und Ganzen zustimme - dass Du die mit
Dauer-Presslufthorn zu ruhigem und besonnenen Warten am Strassenrand
ueberzeugt bekommst, halte ich fuer gelogen ;-)
"Stadt" koennte eine Tempo 30-Zone sein ... es gibt in der ein oder
anderen "Stadt" aber auch Schnell-Strassen, in denen Tempo 70 erlaubt
ist und in denen der normale Verkehr schon mit Tempo 90 fliesst ... fuer
diese Strassen gilt IMHO das gleiche Argument "Dauerhorn, damit man
nicht permanent mit der Hand den Knopf suchen muss", ohne dass die
Geschwindigkeit extrem ueberhoeht waere.
>> Es geht eben nicht um den Feldweg,
>
>Doch, genau darum geht es hier.
Für die Feldwege gebe ich Dir recht. Aber das sind ja auch nicht gerade die
Hauptverkehrswege auf denen wir uns bewegen. Hier würde ich auch kein Horn
einsetzen.
>> sondern um die, die auf einer Bundestrasse 50
>> m hinter den Fahrzeugen erst ihr Horn einschalten und damit den
vorausfahrenden
>> Fahrzeugen unheimlich viel Spielraum für spontane Lenkbewegungen lassen.
>
>Das ist ein völlig anderer Fall.
"Einsatzmittel auf menschenleeren Feldwegen" war nicht das Thema. Also ist es
kein anderer Fall.
>>> Argh! Genau _das_ ist aber doch hier die Frage, die Du so nett
>>> "dahingestellt" läßt.
>>
>> Angebracht ist es, wenn der Einsatzzweck natürlich dringend ist, immer.
>
>Auch auf dem menschenleeren Feldweg?
s.o.
>> Bei
>> Unfällen mit Einsatzfahrzeugen wird immer wieder von Unfallbeteiligten gesagt,
>> sie hätten das Fahrzeug gar nicht gehört.
>
>Ist das relevant, wenn ersichtlich keine anderen Verkehrsteilnehmer in
>der Nähe sind oder das Einsatzfahrzeug ohnehin Vorfahrt hat?
Da musst Du Dir ja auf einer Fahrt hunderprozentig sicher sein, dass keiner Dir
die Vorfahrt nimmt und _wirklich_ kein anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Weg ist.
Das kannst Du?
>> Heißt das jetzt, ob ohne oder mit Horn
>> ist ein Unfall sowieso nicht auszuschließen, also lass ich es besser aus,
damit
>> alle ruhig weiterschlafen können und ich meinen Nervenkitzel habe?
>
>Nein, das heißt, man sollte das Horn dann zuschalten, wenn es nötig
>ist, und abschalten, wenn es nicht nötig ist.
Da ich bein einem TLF oder RW 12 t Gesamtgewicht habe, ist ein längerer Bremsweg
einzurechnen gegenüber einem RTW (4-5t ??). Ausserdem ist ein TLF mit Wasser
ziemlich träge. Dann wäre es ja nötig die anderen Verkehrsteilnehmer umfassend
(Licht und Horn zu warnen). Also ist es immer nötig. Zumindest gibt es bei uns
keine kilometerlangen Geraden.
> Übrigens läuft bei mir ab etwa 90km/h in der Stadt das Horn dauernd.
Ja, das macht auch Sinn, schon deswegen, weil Du Dich damit -
innerhalb der Stadt - unerwartet schnell fortbewegst.
> Man glaubt ja garnicht, was alles so passiert. Bei einem VU mit einem
> NEF vor ein paar Jahren stellte die gegnerische Partei allen Ernstes in
> Frage, ob denn der Einsatz des Notarztes(!) wirklich so dringend war,
> daß mit SoSi gefahren werden musste......
Ja, sicher - was soll sie bei ansosten zu ihren Lasten eindeutiger
Situation denn auch machen? :-)
> Fazit des Ganzen: Eigentlich sollte man garnicht im RD arbeiten. Egal
> WAS (Fahren, med. Handlungen etc.) man macht, man sieht sich stets
> einigen, im Umfang kaum (be)greifbaren rechtlichen Schwierigkeiten "für
> den Fall wenn...." gegenüber.....
Das Problem hat man in anderen Berufen (und im Straßenverkehr) ganz
genauso - und in der Regel reicht Handeln nach dem gesunden
Menschenverstand eigentlich aus ...
Wenn du wuesstest ;-)
Manuel
> Es würde ja schon ein Fuchs reichen, der aus dem Feld vor das Fahrzeug
> sprintet, der Fahrer verreißt das Ruder und der RTW liegt im Graben.
> Wer soll das bezahlen? Die Versicherung sagt dann sicher, mit Horn
> hätte man das Tier früh genug verjagt...
Irrelevant. Es ist rechtlich nicht erforderlich, dort mit Horn zu
fahren, und das Horn dient auch nicht dem Verscheuchen von
Kleintieren; daher kann die Versicherung lange reden, wenn sie möchte.
:-)
Natürlich kam mir nach dem Senden auch dieser Gedanke. Da habe ich nicht
ausreichend differenziert. Wer mit SoSi 90 km/h durch eine Tempo-30-Zone
fährt, müßte wohl seine Pappe abgeben. Aber auf einer 70er Ausfallstraße ist
eine Einsatzfahrt mit 90 sicher u.U. zu vertreten.
In Berlin gibt es z.B. auf dem Straßenzug B1/B5 (Frankfurter Allee /
Alt-Friedrichsfelde usw.) sehr lange Passagen mit einem Mittelzaun, der die
Fußgänger vom Überqueren abhalten soll. Da entstehen dann große Umwege, weil
ein Wenden überhaupt nicht möglich ist. In einer solchen Situation ist es
schon allein aus psychologischen Gründen verständlich, daß der Maschinist
immer schneller wird, da er weiß, man ist schon längst an der Einsatzstelle
vorbeigefahren und entfernt sich zunächst wieder von ihr.
Matthias
> Zu diesem Beitrag, der sich ja erstaunlich rasant zu einem generellen
> SoSi-Thema entwickelt hat, möchte ich folgendes anmerken:
> Wir haben in Berlin seit einigen Jahren 12 LF-ähnliche Fahrzeuge mit TS
> (DB-Fahrgestell, Aufbau Fa. Lentner), die sich im Bundeseigentum befinden
nennt sich - Deiner Beschreibung nach - LF16TS, Allradantrieb, 9 Mann
Besatzung, Vorbaupumpe 1600l/min, TS8/8 im Heck, eine größere Menge
B-Schläuche, die üblichen Strahlrohre.
Von welcher Org bist Du?
> und mal für den KatS gedacht waren. Diese Fahrzeuge standen ewig bei der
> Abt. 3 der Berliner Feuerwehr und wurden inzwischen auf diverse FF's
> verteilt.
Solch ein LF16TS hatte ich in meiner alten Wehr auch (ca. '92 in
Dienst gestellt, m.W. bis heute im Einsatz). Dunkelrot lackiert mit
ein paar "KatS-Besondernheiten" in der Beladung (z.B. Klappspaten) :)
> Das Erfreulichste an diesen Fahrzeugen sind die darauf vorhandenen
> modernen Motorola-HFG's.
Naja, bei entsprechender Beschaffung kann man die überall haben...
> Die SoSi-Anlagen sind allerdings eine absolute
> Katastrophe. Sie sind im normalen Stadtverkehr praktisch NICHT zu hören.
> Völlig heiser und dünn, es ist wirklich peinlich. Gleiches gilt, nebenbei
Richtig, das war unseres auch. Besonders übel, wenn man mit mehreren
Autos hintereinander fährt, kann man das TS leicht überhören.
> gesagt, auch für die Hörner einiger ziviler Pol-Fahrzeuge. Damit möchte ich
> nur mal einwerfen, daß nicht jeder, der mit SoSi fährt, sich auch darauf
> verlassen kann, wirklich gehört zu werden.
Natürlich nicht. Nicht umsonst muss man auch mit SoSi jederzeit bei
Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer reagieren können, s. Beispiel
Kreuzung.
> Die Ignoranz einiger Autofahrer
> steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
>
> Matthias
>
> P.S.: Besagte Fahrzeuge erhalten übrigens derzeit die für Berlin üblichen
> Presslufthörner der Firma Martin.
meinen Glückwunsch.
Viele Grüße,
Sascha
>
> nennt sich - Deiner Beschreibung nach - LF16TS, Allradantrieb, 9 Mann
> Besatzung, Vorbaupumpe 1600l/min, TS8/8 im Heck, eine größere Menge
> B-Schläuche, die üblichen Strahlrohre.
>
> Von welcher Org bist Du?
>
Schönen guten Tag bei eisigen Temperaturen aber strahlender Sonne in Berlin!
Du hast vollkommen Recht, um genau diese LF16TS handelt es sich. Du wolltest
wissen, bei welcher Org ich bin. Klare Antwort: Bei gar keiner, um meine
Unabhängigkeit nicht zu gefährden. Würde nicht mal in eine Partei
eintreten... Hintergrund: Ich betreibe eine Filmproduktionsfirma und mache
vor allem fachliche Sachen im Technik-Bereich. Also viel für die Deutsche
Bahn AG, aber eben auch im Bereich Feuerwehr, Polizei usw. Daher muß ich
mich in all diese Themen sehr tief hineinbewegen und stecke dann so weit
"drin", daß ich die fachlichen Zusammenhänge so rüberbringen kann, daß jeder
sie versteht, sich die Profis aber nicht verschaukelt vorkommen. Gerade beim
Thema Feuerwehr eine sehr schwierige Aufgabe.
Versuch mal, einer Besuchergruppe (kann ja auch der Feuerwehrchef von Tokio
oder Los Angeles sein) mit einem 10-Minuten-Film die größte und älteste
deutsche Berufsfeuerwehr zu erklären.
Klappt aber hervorragend. Meine örtliche FF (hat auch einen eigenen sehr
großen Ausrückebereich) wird von mir besonders vielfältig unterstützt. Aber
da mein eigener Tagesablauf schon so kunterbunt durcheinandergewürfelt ist,
muß ich eine Mitgliedschaft in der FF leider als nicht praktikabel ansehen,
da ich wahrscheinlich zu 95% nicht disponibel wäre. Aber die sind personell
wirklich sehr gut bestückt, so daß ich mich dann lieber auf andere Bereiche
zurückziehe, wo ich meine FF und auch die Berliner Feuerwehr in ihrer
Gesamtheit wirkungsvoll unterstützen kann.
Matthias
Mit freundlichen Grüssen
Dirk
-Rettungsdienstler direkt am Stadtrand von Berlin, im Land Brandenburg -
Schönen guten Abend an alle Mitlesenden!
Ich wollte nur mal eben kurz anmerken, daß die Auflistung von Dirk
vollkommen richtig und auch vollständig ist.
Ergänzen kann ich noch, daß die Straßenbahn-Verkehrsmeister (und auch nur
diese, bei U-Bahn und Bus gibt es das nicht) der Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) wirklich extrem selten mit SoSi fahren, aber ich habe es auch schon
erlebt. Dabei geht es in erster Linie um das Notfall-Management vor Ort nach
Unfällen, aber gelegentlich auch um Fahrstrom-Abschaltungen, wenn z.B. die
Feuerwehr ihre DLK nicht ausfahren kann, weil die Oberleitung im Weg ist.
Beim BVG-Unternehmensbereich Straßenbahn sind einige Golfs, einige Opel
Astra und zwei LKW's (Turmdrehbühnen) damit ausgerüstet. Diese LKW mit
Turmdrehbühne sind übrigens Zweiwegefahrzeuge und können auch auf Schienen
fahren.
Übrigens ist jeder Netzbetreiber verpflichtet, solche Fahrzeuge
bereitzuhalten. Als vor kurzem in Nordrhein-Westfalen, Kreis Aachen, eine
Bahnstrecke von der DB Netz AG an eine private Gesellschaft übergeben wurde,
hat diese sich pünktlich zur Inbetriebnahme einen Toyota Landcruiser
geleistet, der komplett mit SoSi ausgerüstet wurde.
Matthias
Wo? Wer?
Gib mir mal alle Infos, die Du darüber hast
Danke
Marcus Michel
www.Kraftfahrer-Unfallhilfe.de
www.Feuerwehr-Heddesheim.de
> Hallo zusammen!
Gruess dich Dirk!!!
>War letztens Thema auf einer unserer Fortbildungen.
Haste aber schoen aufgepasst *lach*
> -Rettungsdienstler direkt am Stadtrand von Berlin, im Land Brandenburg -
Was denn, Du auch? :))
Gruss
Janni, der auf gleicher Wache Dienst tut
> 90 km/h in der Stadt? Da fehlen mir ja wirklich die Worte. Bitte immer auch
> an die Verhältnismäßigkeit denken. Und es darf mit Sicherheit als
> unverhältnismäßig angesehen werden, wenn Du selbst mit Deinen 90 km/h eine
> Gefährdung nach der anderen begehst und damit möglicherweise viel mehr
> Schaden anrichtest als Du durch das geringfügig schnellere Eintreffen an der
> Einsatzstelle verhindern könntest. NIEMAND muß damit rechnen, daß ihm
> innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ein Fahrzeug mit 90 km/h begegnet -
> auch nicht mit Sonderrechten.
Stadt <> Stadt.
München, Mittlerer Ring, mitten in der Nacht: Da kann man den RTW schon
mal laufen lassen. Was anderes ist natürlich, wenn man diese
"autobahnähnliche" Strasse verlässt und sich in den Dschungel der
Wohnviertel begibt.
> Wir hatten in Berlin schon oft Unfälle mit
> Feuerwehr-Beteiligung (hier zugleich auch Rettungsdienst) und dann ist es
> immer besonders ärgerlich, wenn der Einsatzgrund sich nachträglich als
> böswilliger Fehlalarm herausstellte. Also bitte überdenke Deine Praxis. In
> Berlin gibt es z.B. eine Dienstanweisung, wonach vor Einfahrt in eine an
> sich gesperrte Kreuzung ANGEHALTEN werden muß. Daran halten sich natürlich
> nicht immer alle. Mir wird Angst und Bange, wenn ich das Fahrverhalten
> einiger Polizisten in vergleichbaren Situationen sehe! Die brettern nämlich
> IMMER volle Kanne über die Kreuzung und gefährden den Querverkehr.
Angepasste Fahrweise ist eben erforderlich. Mal könnnen 20 km/h schon
zu viel sein, mal sind 90 km/h absolut kein Problem. Das gleiche gilt
übrigens auch für Strassen ausserhalb geschlossener Ortschaften.
Momentan würde ich niemandem empfehlen, auf Landstrassen 100 km/h
auszufahren ... (Gestern abend wurde meine Wehr auf den ersten
Lawinenabgang alarmiert ...)
>> Fazit des Ganzen: Eigentlich sollte man garnicht im RD arbeiten. Egal
>> WAS (Fahren, med. Handlungen etc.) man macht, man sieht sich stets
>> einigen, im Umfang kaum (be)greifbaren rechtlichen Schwierigkeiten "für
>> den Fall wenn...." gegenüber.....
>>
> Das ist vollkommen zutreffend. Gute Nacht.
Leider.
Frohes Fest!
Uli
--
Ulrich Meier | Fon +49 8051 968765 | Die Landesfarben sind
Bernauer Straße 62 | Fax +49 8051 969243 | weiß und blau.
D-83209 Prien/Chiemsee | GSM +49 172 5109109 |
For public PGP-key send eMail with "send PGP-key" as subject
"Uli Meier" <u...@meier.camelot.de> schrieb im Newsbeitrag
news:a06mcf$v7g$1...@supra.meier.camelot.de...
> > 90 km/h in der Stadt? Da fehlen mir ja wirklich die Worte. Bitte
immer auch
> > an die Verhältnismäßigkeit denken.
> Stadt <> Stadt.
>
> München, Mittlerer Ring, mitten in der Nacht: Da kann man den RTW
schon
> mal laufen lassen.
Eben - man ist damit nur _geringfügig_ schneller als der restliche
Verkehr am Ring. 70-80km/h ist auf o.g. Strassen (alle auf 50-60km/h
begrenzt) im _normalen_ Verkehr in der Nacht schon nicht selten......
Bei manchen Strassen (z.B. Ständlerstr. - war ursprünglich 2x4-spurig
geplant, dann nur 2x2-spurig gebaut, demzufolge "4 Spuren" reine Wiese,
daran angrenzend nur Geschäftsgebäude oder garnix bzw. hohe Böschung
und dann nach viel Wiese Wohnhäuser) liesse sich auch tagsüber locker
eine Geschwindigkeit von über 100km/h fahren.
--
Gruß
Erich Kirchmayer
--
"Jetzt wird´s mal kurz hell im Hals!"
www.notfallmedizin.de - Ausbildung im Rettungsdienst, Erste
Hilfe-Kurse. umfangreiche Linkliste u.v.m.
BF München: http://www.feuerwehr.muenchen.de
"Matthias Köhler" <matz...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:B83DA523.4296%matz...@gmx.de...
> auch nicht mit Sonderrechten. Wir hatten in Berlin schon oft Unfälle
mit
> Feuerwehr-Beteiligung (hier zugleich auch Rettungsdienst) und dann
ist es
> immer besonders ärgerlich, wenn der Einsatzgrund sich nachträglich
als
> böswilliger Fehlalarm herausstellte.
Ebenso "ärgerlich" ist es, wenn man am Notfallort erfährt, daß man zwar
besonders umsichtig gefahren ist, ein Eintreffen von nur 1 Minute
schneller aber ein Leben gerettet hätte.
Erfahrungsgemäss ist die Zahl der Notfälle, bei denen es NICHT
tatsächlich auf wenige Sekunden ankommt sehr hoch. Das darf aber nicht
der Grund sein, sich bei den Anfahrten besonders viel "Zeit zu lassen".
Schnell UND Sicher ist das Motto. Man kann sehr wohl "recht flott"
unterwegs sein, aber dennoch SICHER fahren. Man kann aber genau so gut
mit "normaler" Geschwindigkeit fahren und dabei einen Chrash bauen. Mit
Abstand die meisten (und schwersten) Unfälle mit Einsatzfahrzeugen in
der Stadt geschehen bei sehr _niedrigem_ Tempo (kleiner 30km/h -
Kreuzungsbereich!!)
--
Gruß
Erich Kirchmayer
--
Schlaganfall - ein NOTFALL!!
www.notfallmedizin.de - Ausbildung im Rettungsdienst, Erste
Hilfe-Kurse. umfangreiche Linkliste u.v.m.
BF München: http://www.feuerwehr.muenchen.de
lange hat´s gedauert. Aber nun die Antwort:
Diese Fahrzeuge fahren mit SoSi, wenn höchste Eile geboten ist - letztens
der Fall bei einem Auffahrunfall mit Motorbrand und auslaufender
Flüssigkeit -, oder aber, wenn von "rückwärts" Kräfte zur Absicherung oder
zur Reinigung durch einen eventuell schon kilometerlangen Stau herangeführt
werden müssen.
Gruß Dirk
"Marcus Michel" <Marcus...@Kraftfahrer-Unfallhilfe.de> schrieb im
Newsbeitrag news:9vje5l$fpdf7$1...@ID-73472.news.dfncis.de...