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Springlicht

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Jan Brunkhorst

unread,
Feb 3, 2002, 7:51:57 AM2/3/02
to
Hallo Liste,

zur Zeit geht bei uns im Kreis eine Dienstanweisung durch die Wachen, die
die Benutzung des Springlichtes mit Hinweis auf §§ 50, 52 StVZO untersagt.

Daß das Springlicht noch nie erlaubt war, ist uns bereits bekannt. Da aber
u.a. die Polizei hier im Lande selbiges verwendet und die sicherlich nichts
einbauen, was gegen geltendes Recht verstößt, muß es eine
Ausnahmegenehmigung geben.

Weiß einer von einer solchen Ausnahme?

Gruß,
Jan


Alexander Lelie

unread,
Feb 3, 2002, 9:41:48 AM2/3/02
to

"Jan Brunkhorst" <Jan.Bru...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:a3jbpe$aet$1...@Adler.dlrg.de...

> Hallo Liste,
>
> zur Zeit geht bei uns im Kreis eine Dienstanweisung durch die Wachen, die
> die Benutzung des Springlichtes mit Hinweis auf §§ 50, 52 StVZO untersagt.
>

Richtig. Ist so, war so und wird wohl auch so bleiben.

> Da aber > u.a. die Polizei hier im Lande selbiges verwendet und die
> sicherlich nichts einbauen, was gegen geltendes Recht verstößt, muß
> es eine Ausnahmegenehmigung geben.

Die Polizei hält sich auch oft nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen,
selbst wenn sie offensichtlich nicht im Einsatz sind... Seit wann
brauchen die denn für solche Dinge eine Ausnahmegenehmigung?

> Weiß einer von einer solchen Ausnahme?

Noch nie was von gehört - war hier nicht vor einiger Zeit derselbe
Thread? Komisch manche Dinge kommen doch immer wieder ;-)

MfG und schönen Sonntag noch, Alex


Jörg Schwarzenberg

unread,
Feb 3, 2002, 12:39:24 PM2/3/02
to

> Daß das Springlicht noch nie erlaubt war, ist uns bereits bekannt. Da aber
> u.a. die Polizei hier im Lande selbiges verwendet und die sicherlich
nichts
> einbauen, was gegen geltendes Recht verstößt, muß es eine
> Ausnahmegenehmigung geben.
>
> Weiß einer von einer solchen Ausnahme?

Ja.
In Niedersachsen hat das "Innenministerium" eine allgemeine
Ausnahmegenehmigung erteilt. In dieser Ausnahmegenehmigung wurden auch
einige technische Details festgelegt: Springlicht muß automatisch ausgehen
sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird und es darf nicht rechts/links
alternierend sein.

Jedenfalls wurde mir das erzählt. Persöhnlich gesehen habe ich diese
Ausnahmegenehmigung nicht. Auch habe ich keine Informationen, ob sie
vielleicht auch schon zurückgezogen wurde (Was ich mir aber nicht vorstellen
kann, da hier so ziemlich alles mit Springlicht rumfährt was blaue Leuchten
auf dem Dach hat).

Also bitte nicht schlagen/steinigen, wenn ich Mist erzählt habe.

Ciao
Jörg


Holger Knecht

unread,
Feb 3, 2002, 1:05:30 PM2/3/02
to
Hallo Jan,

Jan Brunkhorst wrote:
> zur Zeit geht bei uns im Kreis eine Dienstanweisung durch die Wachen, die
> die Benutzung des Springlichtes mit Hinweis auf §§ 50, 52 StVZO untersagt.

Die hängt bei uns auch aus.

> Daß das Springlicht noch nie erlaubt war, ist uns bereits bekannt. Da aber
> u.a. die Polizei hier im Lande selbiges verwendet und die sicherlich nichts
> einbauen, was gegen geltendes Recht verstößt, muß es eine
> Ausnahmegenehmigung geben.

Hmm, wenn es verboten ist, dann darf niemand, auch nicht die Polizei das
Springlicht benutzen, ausser es existiert eine Dienstvorschrift seitens
der Polizei, dass es geduldet ist. Wenn aber bei euch ne Dienstanweisung
hängt, dann gilt diese bindend für euch.

> Weiß einer von einer solchen Ausnahme?

Nee, davon habe ich auch noch nichts gehört.

Gruss
Holger

Holger Knecht

unread,
Feb 3, 2002, 1:09:49 PM2/3/02
to
Hallo Alexander,

Alexander Lelie wrote:
> Die Polizei hält sich auch oft nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen,
> selbst wenn sie offensichtlich nicht im Einsatz sind... Seit wann
> brauchen die denn für solche Dinge eine Ausnahmegenehmigung?

Die Polizei braucht keinen Einsatz, um die Geschwindigkeit zu
überschreiten. Ein Blick in die StVO bringt einen gewissen Überblick:
§ 35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der
Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei
und der
Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
dringend
geboten ist.

Was hier dringend ist, ist Auslegungssache.

Gruss
Holger

Michael Holzt

unread,
Feb 3, 2002, 1:14:18 PM2/3/02
to
On Sun, 3 Feb 2002 15:41:48 +0100, Alexander Lelie <Lexe...@t-online.de> wrote:
> Die Polizei hält sich auch oft nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen,
> selbst wenn sie offensichtlich nicht im Einsatz sind...

Woran erkennst Du, daß die Polizei nicht im Einsatz ist? Kleiner Tip:
Die Inanspruchnahme von Sonderrechten erfordert kein Martinshorn und
blaues Blinklecht.

--
'Das Fido ist was fuer Leute, die was im Hirn haben.'
Johannes Schadock, 2:249/4090.13 in
<MSGID-2=3a249=2f4090.13=40fidonet=20b37...@fidonet.org>

Alexander Lelie

unread,
Feb 3, 2002, 1:21:10 PM2/3/02
to

"Michael Holzt" <k...@aoo.expires-usenet.fqdn.org> schrieb im Newsbeitrag
news:slrna5qvf...@mutsumi.fqdn.org...

selbst wenn sie offensichtlich nicht im Einsatz sind...
>
> Woran erkennst Du, daß die Polizei nicht im Einsatz ist? Kleiner Tip:
> Die Inanspruchnahme von Sonderrechten erfordert kein Martinshorn und
> blaues Blinklecht.
>

Ich wußte, daß dieser Einwand früher oder später kommt...
Aber offensichtlich ist für mich, wenn man sieht, wie sie
zu schnell unterwegs sind - und dann dennoch an der
nächsten Ecke zum Kaffeetrinken anhalten ;-)

Im Übrigen ist mir klar, daß die Pol. nicht Blaulicht und
Martinshorn anhaben muß, um Sonderrechte zu haben.
Nur_so_am_Rande_erwähnt.

Gruß, Alex


Patrick Hündgen

unread,
Feb 3, 2002, 1:47:12 PM2/3/02
to
"Holger Knecht" <D...@HolgerKnecht.de> schrieb

> Die Polizei braucht keinen Einsatz, um die Geschwindigkeit zu
> überschreiten.

Aber sicher das!
Wäre ja noch schöner.

> ....soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
!!!
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Du mußt schon alles lesen. ;-)

> Was hier dringend ist, ist Auslegungssache.

Aber nicht was hoheitliche Aufgaben sind! Und das sind dann eben zu 100%
Einsätze.
Allerdings, wie Michael schon erwähnte, ist das nicht immer für
Ausenstehende zu erkennen.
--
mkG
Patrick Hündgen
FF Brühl ( http://www.feuerwehr-bruehl.de )
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!


Jörg Fritzsche

unread,
Feb 3, 2002, 2:02:45 PM2/3/02
to

"Alexander Lelie" <Lexe...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:a3jv2v$bj7$01$1...@news.t-online.com...
>

[snip]

> Im Übrigen ist mir klar, daß die Pol. nicht Blaulicht und
> Martinshorn anhaben muß, um Sonderrechte zu haben.
> Nur_so_am_Rande_erwähnt.

RD & FW auch nicht....(mir fallen aber nur sehr wenige Fälle ein in denen
das genutzt wird.)

MfG,
Jörg


Holger Knecht

unread,
Feb 3, 2002, 2:12:41 PM2/3/02
to

Alexander Lelie wrote:
> Ich wußte, daß dieser Einwand früher oder später kommt...
> Aber offensichtlich ist für mich, wenn man sieht, wie sie
> zu schnell unterwegs sind - und dann dennoch an der
> nächsten Ecke zum Kaffeetrinken anhalten ;-)

Ist doch klar: Sonderrechte, sonst kalter Kaffee. Kalter Kaffee = nix
gut für Bauch. :-)

1. P.S. Ich wollte niemand zu nahe treten. :-)

2. P.S. Es gab mal eine KTW-Besatzung, die meinte auch, dass sie
Sonderrechte benutzen dürfe. Nur meinte sie das eben so, dass man in der
belebten Fussgängerzone mal kurz zur Eisdiele fährt. Aber das hat sie
nur einmal gemacht. Es kam dann ein Schreiben von der Kreisverwaltung.
*g*

Gruss
Holger

Holger Knecht

unread,
Feb 3, 2002, 2:15:36 PM2/3/02
to
Hallo Patrick,

"Patrick Hündgen" wrote:
> > Die Polizei braucht keinen Einsatz, um die Geschwindigkeit zu
> > überschreiten.
>
> Aber sicher das!
> Wäre ja noch schöner.

Braucht sie nicht, denn ....

> > ....soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
> !!!
> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> Du mußt schon alles lesen. ;-)

Hab ich. :-)

> > Was hier dringend ist, ist Auslegungssache.
>
> Aber nicht was hoheitliche Aufgaben sind! Und das sind dann eben zu 100%
> Einsätze.

Nee. :-) Wenn die Polizei ihr Fahrzeug am Rande einer Fussgängerzone
abstellt, um in 100 Meter Entfernung zur Post zu gehen, dann ist sie
nicht mehr einsatzklar. Und damit ist auch der Hoheitsauftrag in Gefahr.
Deswegen nimmt die Polizei immer ihr Fahrzeug mit. :-)

> Allerdings, wie Michael schon erwähnte, ist das nicht immer für
> Ausenstehende zu erkennen.

Eben, und deswegen stellt man es nicht in Frage. :-)

Gruss
Holger

Hauke Heidtmann

unread,
Feb 3, 2002, 2:46:08 PM2/3/02
to
"Patrick Hündgen" <jugendf...@feuerwehr-bruehl.de> writes:

> "Holger Knecht" <D...@HolgerKnecht.de> schrieb
>> Die Polizei braucht keinen Einsatz, um die Geschwindigkeit zu
>> überschreiten.

>> Was hier dringend ist, ist Auslegungssache.


>
> Aber nicht was hoheitliche Aufgaben sind! Und das sind dann eben zu 100%
> Einsätze.

Ich sehe durchaus das "Streife fahren" als "Erfüllung hoheitlicher
Aufgaben" an.

Hauke
--
Schwarzlicht macht helle Räume dunkel.

Sascha Wostmann

unread,
Feb 3, 2002, 3:54:11 PM2/3/02
to
Jörg Fritzsche :

> > Im Übrigen ist mir klar, daß die Pol. nicht Blaulicht und
> > Martinshorn anhaben muß, um Sonderrechte zu haben.
>

> RD & FW auch nicht....(mir fallen aber nur sehr wenige Fälle ein in denen
> das genutzt wird.)

mir fallen da einige Fälle ein, z.B. nicht beachten von Halteverboten.
Dabei werden Sonderrechte in Anspruch genommen, BL+MH werden dabei
aber nicht benutzt.


Viele Grüße,
Sascha

Alexander Koethe

unread,
Feb 3, 2002, 4:49:57 PM2/3/02
to
Hallo,

> zur Zeit geht bei uns im Kreis eine Dienstanweisung durch die Wachen, die
> die Benutzung des Springlichtes mit Hinweis auf §§ 50, 52 StVZO untersagt.

Ich kann in diesen beiden Paragraphen keine Vorschrift finden, die
eine Einrichtung zum automatischen Wechseln von Fern- und Abblendlicht
verbietet. Es geht lediglich darum, welche Scheinwerfer erlaubt sind,
und sowohl Abblend- als auch Fernscheinwerfer sind logischerweise
vorhanden und erlaubt. Über die automatische Betätigung der Lichthupe
steht dort nichts. Oder finde ich es nur nicht ?

Ein Verbot könnte ich mir höchstens über die StVO erklären, wonach die
Lichthupe nur unter bestimmten Bestimmungen betätigt werden darf. Da
aber bei einer Signalfahrt sowohl eine Gefahrsituation vorliegt (->
Lichthupe erlaubt) als auch die StVO ohnehin nicht beachtet werden
muss, kann auch hier kein Verbot begründet sein.

Wer hilft mir auf die Sprünge ?

Ach so, nochwas: wenn das Springlicht in der StVZO verboten ist, darf
es gar nicht erst vorhanden sein. Wozu dann eine Dienstanweisung, die
die Benutzung etwas nicht vorhandenen verbietet ? Logische Reaktion
wäre doch der Ausbau der Springlichtschaltung.

Tschüß,
Alex

Dirk SCHNEIDER

unread,
Feb 3, 2002, 5:28:33 PM2/3/02
to
"Holger Knecht" <D...@HolgerKnecht.de> schrieb:

> Hmm, wenn es verboten ist, dann darf niemand, auch nicht die
> Polizei das Springlicht benutzen, ausser es existiert eine
> Dienstvorschrift seitens der Polizei, dass es geduldet ist.
> Wenn aber bei euch ne Dienstanweisung hängt, dann gilt diese
> bindend für euch.

Ich als Nicht-FW-RD-Polizei-etc.-Angehöriger hätte da gleich
mal ein paar Fragen zu:

1. "Springlicht" ist doch diese Dauer-Lichthupe, richtig?

2. Und wenn es nun für einen Rettungswagen nicht zulässig
ist, dieses Licht zu benutzen - theoretisch -, wer
überprüft oder ahndet dies in der Praxis?

3. Warum, um Himmels Willen, ist das bei solchen Sachen immer
so ein Aufwand, sehr sinnvolle Einrichtungen genehmigt zu
bekommen? Warum machen die Bürokraten sogar bei RD-, FW- oder
Polizeifahrzeugen so einen Unfug? Das war doch glaube ich
bei den blauen Frontblitzern ähnlich aufwändig, und das
bei einer Warneinrichtung, die absolut sillvoll ist.

Gruß Dirk.

Patrick Hündgen

unread,
Feb 3, 2002, 6:52:14 PM2/3/02
to
"Hauke Heidtmann" <haukehe...@gmx.net> schrieb

> > Aber nicht was hoheitliche Aufgaben sind! Und das sind dann eben zu 100%
> > Einsätze.
> Ich sehe durchaus das "Streife fahren" als "Erfüllung hoheitlicher
> Aufgaben" an.

Ich auch! Allerdings auch als Einsatz, denn der Einsatzauftrag wird lauten
"Fahrt da und dort Streife zur Verhinderung von Straftaten!" (oder so ;-)).
Wobei sich da allerdings wieder die Frage der Dringlichkeit stellt!

Patrick Hündgen

unread,
Feb 3, 2002, 6:49:29 PM2/3/02
to
"Holger Knecht" <D...@HolgerKnecht.de> schrieb

> Nee. :-) Wenn die Polizei ihr Fahrzeug am Rande einer Fussgängerzone
> abstellt, um in 100 Meter Entfernung zur Post zu gehen, dann ist sie
> nicht mehr einsatzklar. Und damit ist auch der Hoheitsauftrag in Gefahr.
> Deswegen nimmt die Polizei immer ihr Fahrzeug mit. :-)

Ähem, DAS ist ja auch _absolut_ verständlich! :-)
Nun, nicht wirklich, aber....

> Eben, und deswegen stellt man es nicht in Frage. :-)

...genau darum würde ich auch sicher keinen Polizisten deswegen dumm
ansprechen! Aber ich denke nicht, daß die Kollegen damit (notfalls vor
Gericht) druchkommen. Denn eine _dringende_ _hoheitliche_ Aufgabe ist das
nicht!

Patrick Hündgen

unread,
Feb 3, 2002, 7:00:32 PM2/3/02
to
"Dirk SCHNEIDER" <scd...@gmx.de> schrieb

> 1. "Springlicht" ist doch diese Dauer-Lichthupe, richtig?

Ja. Die hundert Euro Frage hast du damit bestanden ;-)

> 2. Und wenn es nun für einen Rettungswagen nicht zulässig
> ist, dieses Licht zu benutzen - theoretisch -, wer
> überprüft oder ahndet dies in der Praxis?

Gute Frage. Wie Alex schon schrieb wird es einen Grund für die
Dienstanweisung geben müssen, denn eine Polizeistreife die selber
Springlicht benutzt wird etwas dumm wirken, dieses zu ahnden.

> 3. Warum, um Himmels Willen, ist das bei solchen Sachen immer
> so ein Aufwand, sehr sinnvolle Einrichtungen genehmigt zu
> bekommen?

Hm, darüber läßt sich diskutieren. Springlicht _kann_ wenn es nicht
sorgfältig benutzt wird (nachts, bei Nebel...) durchaus gefährlich sein,
weil es blendet. Insofern halte ich es, jetzt wo Frontblitzer ja möglich
sind auch für überflüssig.
Und bei einem Fahrzeug ohne Springlicht in einem Einsatz in dichtem Verkehr
mit uneinsichtigen Teilnehmern hat man zur Not den Finger an der
Lichthupe.....*hups* ;-))

Thomas Hochstein

unread,
Feb 3, 2002, 6:09:50 PM2/3/02
to
"Dirk SCHNEIDER" <scd...@gmx.de> scripsit/wrote:

> 2. Und wenn es nun für einen Rettungswagen nicht zulässig
> ist, dieses Licht zu benutzen - theoretisch -, wer
> überprüft oder ahndet dies in der Praxis?

Die Polizei - im Zweifel.



> 3. Warum, um Himmels Willen, ist das bei solchen Sachen immer
> so ein Aufwand, sehr sinnvolle Einrichtungen genehmigt zu
> bekommen?

Weil der Sinn durchaus strittig ist, vermute ich. Und weil man gar
nicht versucht, sie genehmigt zu bekommen, sondern jeder sich das
bastelt, was er gerade für sinnvoll hält.

> Warum machen die Bürokraten sogar bei RD-, FW- oder
> Polizeifahrzeugen so einen Unfug? Das war doch glaube ich
> bei den blauen Frontblitzern ähnlich aufwändig, und das
> bei einer Warneinrichtung, die absolut sillvoll ist.

Ist sie das? Ich finde, das, je nach Implementation, durchaus
Blendgefahr durch das automatisierte, also nicht auf die
Verkehrssituation abgestellte, Aufblenden besteht. Außerdem ist mir
der Sinn nicht klar - was erreicht Aufblenden, was Frontblitzer nicht
erreichen?

-thh
--
Thomas Hochstein * t...@mail.th-h.de * http://www.th-h.de/
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. - RV Weinstraße * http://www.juh-nw.de/

JUHMAIL: Infos für und rund um die Johanniter * http://www.juhmail.de/

Gabriel Mack

unread,
Feb 4, 2002, 12:20:16 AM2/4/02
to
Sascha Wostmann schrieb:

>
> mir fallen da einige Fälle ein, z.B. nicht beachten von Halteverboten.
> Dabei werden Sonderrechte in Anspruch genommen, BL+MH werden dabei
> aber nicht benutzt.
>
Ich erinnere mich immer wieder gerne an das grüne Auto mit Blaulicht
drauf (ein Gefangenentransporter - VW-Bus), das letztens in der
Feuerwehrzufahrt unseres Krankenhauses parkte ... :-)

Gruß, Gabriel

Jan Brunkhorst

unread,
Feb 4, 2002, 2:55:35 AM2/4/02
to

"Alexander Koethe" <a.ko...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3f76bdc0.02020...@posting.google.com...

[...]

> Ich kann in diesen beiden Paragraphen keine Vorschrift finden, die
> eine Einrichtung zum automatischen Wechseln von Fern- und Abblendlicht
> verbietet. Es geht lediglich darum, welche Scheinwerfer erlaubt sind,
> und sowohl Abblend- als auch Fernscheinwerfer sind logischerweise
> vorhanden und erlaubt. Über die automatische Betätigung der Lichthupe
> steht dort nichts. Oder finde ich es nur nicht ?

Stimmt. Dort steht lediglich geschrieben, welche Voraussetzungen die
Beleuchtungseinrichtungen zu erfüllen haben.
Weiterhin sagt die StVZO im Grundsatz, daß ein Fahrzeug nur dann für den
öff. Vk zugelassen wird, wenn alle Einrichtungen exakt so funktionieren bzw.
vorhanden sind, wie in der StVZO gefordert. Da dieses intermittierende
Springlicht nicht in der StVZO zu finden ist, ist es nicht zulässig. Der TÜV
würde dem Fzg. demnach keine Zulassung erteilen (bzw. die Zulassungsstelle).

> Ein Verbot könnte ich mir höchstens über die StVO erklären, wonach die
> Lichthupe nur unter bestimmten Bestimmungen betätigt werden darf. Da

Das wären zum einen Gefahrsituationen und zum anderen außerorts die
Ankündigung eines Überholmanövers.

> aber bei einer Signalfahrt sowohl eine Gefahrsituation vorliegt (->
> Lichthupe erlaubt) als auch die StVO ohnehin nicht beachtet werden
> muss, kann auch hier kein Verbot begründet sein.

Jein. Das würde bedeuten, daß du durchaus während der Einsatzfahrt die
gesamte Zeit die Lichthupe manuell betätigen könntest. Da das Springlicht
aber eine festeingebaute Lichttechnische Einrichtung ist, fällt sie unter
die StVZO.

> Wer hilft mir auf die Sprünge ?

Hoffe, geholfen zu haben..

> Ach so, nochwas: wenn das Springlicht in der StVZO verboten ist, darf
> es gar nicht erst vorhanden sein. Wozu dann eine Dienstanweisung, die
> die Benutzung etwas nicht vorhandenen verbietet ? Logische Reaktion
> wäre doch der Ausbau der Springlichtschaltung.

Ach... Wobei das ja nicht erst seit gestern verboten ist und trotzdem
überall benutzt wird!

> Tschüß,
> Alex

Gruß,
Jan


Ralf Assmann

unread,
Feb 4, 2002, 3:16:38 AM2/4/02
to
Thomas Hochstein <remove-...@usenet.th-h.de> wrote in message news:<den.0202040...@dragon.akallabeth.de>...

> [...]


> Ist sie das? Ich finde, das, je nach Implementation, durchaus
> Blendgefahr durch das automatisierte, also nicht auf die
> Verkehrssituation abgestellte, Aufblenden besteht. Außerdem ist mir
> der Sinn nicht klar - was erreicht Aufblenden, was Frontblitzer nicht
> erreichen?

Weisses Licht ist gerade am Tag deutlich besser zu erkennen als
blaues. Daher sind Springlichter prinzipiell besser (da sichtbarer)
als Frontblitzer.

Vor einiger Zeit gab es im "Rettungsdienst" einmal eine Publikation
einer Diplomarbeit, welche sich mit Fragen der "Auffaelligkeit von
Rettungsdienstfahrzeugen" beschaeftigt hat ...

Ralf

Frank Draeger

unread,
Feb 4, 2002, 4:28:11 AM2/4/02
to
Jörg Fritzsche wrote:

Mir schon - immer wenn wir zu einem Suizid ausrücken.

Frank

Hauke Heidtmann

unread,
Feb 4, 2002, 4:01:43 AM2/4/02
to
"Patrick Hündgen" <jugendf...@feuerwehr-bruehl.de> writes:

> "Hauke Heidtmann" <haukehe...@gmx.net> schrieb
>> > Aber nicht was hoheitliche Aufgaben sind! Und das sind dann eben zu 100%
>> > Einsätze.
>> Ich sehe durchaus das "Streife fahren" als "Erfüllung hoheitlicher
>> Aufgaben" an.
>
> Ich auch! Allerdings auch als Einsatz, denn der Einsatzauftrag wird lauten
> "Fahrt da und dort Streife zur Verhinderung von Straftaten!" (oder
> so ;-)).

Wenn man sich so einige Gegenden ansieht sind die Jungs um Jahre zu
spät da...

> Wobei sich da allerdings wieder die Frage der Dringlichkeit stellt!

Blauhorn wäre an manchen Stellen schlicht unsinnig, Dringlichkeit ist
aber trotzdem gegeben, z.B. wenn man weiss, dass $Böser_bube noch vor
Ort sein wird, wenn man jetzt fix dorthin fährt, das allerdings nicht
mehr gegeben ist, wenn man Radau macht... Von daher ist immer davon
auszugehen, dass die Polizei gerade im Einsatz ist, es sei denn, man
weiss es sicher besser.

Hauke
--
"Multiple plenks" I said, shaking my head, "are a sure sign of someone
wanting to be plonked."
[Stefan Denker in dateka°, <slgnj9...@goofy.dn-kr.de>]

Philipp Wertz

unread,
Feb 4, 2002, 5:21:12 AM2/4/02
to

Ralf Assmann wrote:
>
> Weisses Licht ist gerade am Tag deutlich besser zu erkennen als
> blaues. Daher sind Springlichter prinzipiell besser (da sichtbarer)
> als Frontblitzer.

Sehe ich auch so.

Ich war auch immer für Springlichter, bis ich folgendes Gegenargument
gehört habe, dass IMHO noch viel schwerer wiegt als die Blendgefahr
(Nachts reichen ja wirklich auch die Frontblitzer):

Die Lichthupe könnte von einem Verkehrsteilnehmer in entsprechenden
Verkehrssituationen dahingehend fehlinterpretiert werden, dass er denkt,
man wolle ihn vorlassen.

Z.B. anderer Verkehrsteilnehmer steht mir als Linksabbieger im Weg (was
er auch selber merkt). Das Springlicht interpretiert er als "Los bieg
ab, damit ich durchkomme". Wenn ich das aber so nicht wollte, dann kann
es durchaus zum Unfall kommen - zumindest aber ist ein Mißverständnis
möglich.

Wie das dann vor Gericht aussieht brauche ich nicht zu erläutern. Die
Lichthupe ist ein eindeutiges Signal. Ob das nachher automatisch erfolgt
ist wird den Richter nicht interessieren - der Fahrer des anderen
Fahrzeugs konnte es auch nicht wissen.

Das sollte man schon bedenken. Was anderes ist es sicher, "von Hand" die
Lichthupe in besonderen Situationen zu nutzen. Das kann sehr sinnvoll
sein...

> Vor einiger Zeit gab es im "Rettungsdienst" einmal eine Publikation
> einer Diplomarbeit, welche sich mit Fragen der "Auffaelligkeit von
> Rettungsdienstfahrzeugen" beschaeftigt hat ...

Interessant, ist die irgendwo im Web verfügbar? Weißt Du zufällig den
Titel?


Viele Grüße,

philipp

Sascha Wostmann

unread,
Feb 4, 2002, 5:04:22 PM2/4/02
to
Philipp Wertz :

> Ich war auch immer für Springlichter, bis ich folgendes Gegenargument
> gehört habe, dass IMHO noch viel schwerer wiegt als die Blendgefahr
> (Nachts reichen ja wirklich auch die Frontblitzer):
>
> Die Lichthupe könnte von einem Verkehrsteilnehmer in entsprechenden
> Verkehrssituationen dahingehend fehlinterpretiert werden, dass er denkt,
> man wolle ihn vorlassen.

> [...]

OK, einverstanden. Aber warum wird dann ausgerechnet das
Links/Rechts-Springen explizit verboten? Bei dieser Variante ist solch
eine Fehlinterpretation weitestgehend ausgeschlossen...

BTW, ich dachte immer, Springlicht sei das wechselweise Leuchten von
Nebelscheinwerfer und Fernlicht, ist das nicht so?

Viele Grüße,
Sascha

Patrick Rauter

unread,
Feb 5, 2002, 4:26:32 AM2/5/02
to
Dirk SCHNEIDER <scd...@gmx.de> wrote:

> "Holger Knecht" <D...@HolgerKnecht.de> schrieb:
>
> > Hmm, wenn es verboten ist, dann darf niemand, auch nicht die
> > Polizei das Springlicht benutzen, ausser es existiert eine
> > Dienstvorschrift seitens der Polizei, dass es geduldet ist.
> > Wenn aber bei euch ne Dienstanweisung hängt, dann gilt diese
> > bindend für euch.
>
> Ich als Nicht-FW-RD-Polizei-etc.-Angehöriger hätte da gleich
> mal ein paar Fragen zu:
>
> 1. "Springlicht" ist doch diese Dauer-Lichthupe, richtig?
>

Automatische Dauerlichthupe !!

(Über das was der Fahrer mit seinen Griffeln am Hebel der Lichthupe
macht sagt IMHO die StVO überhaupt nichts...)

(Liefert Fiat eigentlich immer noch Autos, bei denen bei betätigung der
Lichthupe die Nebelscheinwerfer ausgehen ??)
--
Patrick Rauter
Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten.
Herbst und Winter, die friedlichste Zeit am Bodensee

Nils Haag

unread,
Feb 5, 2002, 8:54:57 AM2/5/02
to
On Mon, 04 Feb 2002 10:28:11 +0100, Frank Draeger
<fr...@draeger-koeln.de> wrote:

>>> Im Übrigen ist mir klar, daß die Pol. nicht Blaulicht und
>>> Martinshorn anhaben muß, um Sonderrechte zu haben.
>>> Nur_so_am_Rande_erwähnt.
>>
>> RD & FW auch nicht....(mir fallen aber nur sehr wenige Fälle ein in denen
>> das genutzt wird.)
>
>Mir schon - immer wenn wir zu einem Suizid ausrücken.

Dass man da rechtzeitig das Lalü wieder abschaltet ist klar. Aber ganz
ohne? Da würde ich aber mal garantiert nicht schneller als 50 fahren
und rote Ampeln sind dann auch rot.
Wie sollen denn die anderen wissen, dass Du gerade auf einer
Einsatzfahrt bist?
Selbst wenn man mit Signal an eine Ampel kommt, hat man meist ja schon
Schwierigkeiten durchzukommen. Und das ohne Signal?
Nee, lass mal lieber. Ich fahre da entweder mit Signal oder eben
normal!

--
Grüsse,
Nils

Matthias Koehler

unread,
Feb 5, 2002, 11:17:45 AM2/5/02
to

>>>> Im Übrigen ist mir klar, daß die Pol. nicht Blaulicht und
>>>> Martinshorn anhaben muß, um Sonderrechte zu haben.
>>>> Nur_so_am_Rande_erwähnt.
>>>
>>> RD & FW auch nicht....(mir fallen aber nur sehr wenige Fälle ein in denen
>>> das genutzt wird.)
>>
>> Mir schon - immer wenn wir zu einem Suizid ausrücken.

Nicht nur dann. Jeder RTW nutzt es mehrmals täglich und der Fahrer weiß es
oft gar nicht. Siehe unten.

> Dass man da rechtzeitig das Lalü wieder abschaltet ist klar. Aber ganz
> ohne? Da würde ich aber mal garantiert nicht schneller als 50 fahren
> und rote Ampeln sind dann auch rot.

Kleine Ergänzung: Sonderrechte nimmt ein RTW/NAW zum Beispiel auch dann in
Anspruch, wenn er in zweiter Spur steht oder vielleicht auf dem Gehweg. Es
muss also nicht immer etwas mit der Anfahrt zu tun haben. Sonderrechte nimmt
zum Beispiel auch eine Straßenreinigungsmaschine in Anspruch, wenn sie in
verkehrter Richtung eine Einbahnstraße befährt.
Trotzdem macht es auch im Falle des abgestellten RTW durchaus Sinn, das
Blaulicht einzuschalten bzw. eingeschaltet zu lassen: Denn sobald ein
Fahrzeug steht, hat das Blaulicht ja nicht mehr die Funktion, in Verbindung
mit dem Horn das Wegerecht zu erlangen, sondern es dient einfach zur
Absicherung der Gefahrenstelle "Stehendes Fahrzeug".

Matthias


Christoph Brodesser

unread,
Feb 5, 2002, 11:23:33 AM2/5/02
to
Am Tue, 5 Feb 2002 10:26:32 +0100 schrieb rau...@t-online.de (Patrick
Rauter) :


>(Liefert Fiat eigentlich immer noch Autos, bei denen bei betätigung der
>Lichthupe die Nebelscheinwerfer ausgehen ??)

ob heute noch, glaube ich nicht; früher war das Vorschrift, da es
verboten war, gleichzeitig Fernlicht und Nebelscheinwerfer
einzuschalten. Jeder, der früher selbst Nebelscheinwerfer nachgerüstet
hat, wusste, dass da ein Relais zwischengehört, das beim Einschalten
des Fernlichts das Nebellicht ausschaltete.
Dieses Verbot des gleichzeitigen Betriebs von Fern- und
Nebelscheinwerfern ist vor einigen Jahren erst aufgehoben worden; ich
gehe davon aus, dass die damaligen Schaltungen bei einer Reihe älterer
Fahrzeuge heute noch aktiv sind.

mfg Christoph Brodesser
--
Christoph Brodesser * Merschkamp 13 * 48356 Nordwalde
e-Mail: christoph...@onlinehome.de
Telefon/Telefax: 01212 6 BRODESSER

Alexander Lelie

unread,
Feb 5, 2002, 1:31:41 PM2/5/02
to

"Nils Haag" <N.H...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ksov5ukvr97u9r9g9...@4ax.com...

> On Mon, 04 Feb 2002 10:28:11 +0100, Frank Draeger
> <fr...@draeger-koeln.de> wrote:
>
> >Mir schon - immer wenn wir zu einem Suizid ausrücken.
>
> Dass man da rechtzeitig das Lalü wieder abschaltet ist klar. Aber ganz
> ohne?
>
BTW - sorry, aber seit wann hören klinisch Tote was? ;-)

Gruß, Alex


Falk Dübbert

unread,
Feb 5, 2002, 3:56:56 PM2/5/02
to
In article <B885C439.167B5%matz...@gmx.de>, matz...@gmx.de says...

> Sonderrechte nimmt
> zum Beispiel auch eine Straßenreinigungsmaschine in Anspruch, wenn sie in
> verkehrter Richtung eine Einbahnstraße befährt.

Oder das kommunal bestellte Entsorgungsfahrzeug das gegen die
Einbahnstraße fährt oder sich nach den MLC-Schildern statt der
Gewichtsangabe in Tonnen richtet.

Falk

--
"Und vorher noch die Ohren mit Ohrkerzen High End-tauglich machen."
***
http://www.falkduebbert.de * fa...@gmxpro.de
ICQ-UIN: 73839949 * comput...@msn.com * Y! falk_duebbert

Erich Kirchmayer

unread,
Feb 5, 2002, 5:00:53 PM2/5/02
to
Hi,

"Sascha Wostmann" <sas...@wostmann.de> schrieb im Newsbeitrag
news:a3n0h9$19dtuh$7...@ID-13070.news.dfncis.de...

> > Ich war auch immer für Springlichter, bis ich folgendes
Gegenargument
> > gehört habe, dass IMHO noch viel schwerer wiegt als die Blendgefahr

> > Die Lichthupe könnte von einem Verkehrsteilnehmer in entsprechenden


> > Verkehrssituationen dahingehend fehlinterpretiert werden, dass er
denkt,
> > man wolle ihn vorlassen.

> OK, einverstanden. Aber warum wird dann ausgerechnet das


> Links/Rechts-Springen explizit verboten? Bei dieser Variante ist
solch
> eine Fehlinterpretation weitestgehend ausgeschlossen...
>
> BTW, ich dachte immer, Springlicht sei das wechselweise Leuchten von
> Nebelscheinwerfer und Fernlicht, ist das nicht so?

Da es keine Vorschrift oder Norm für "Springlicht" gibt, bleibt es
jedem selbst überlassen, was er unter dieser Bezeichnung versteht.

ICH halte das wechselweise Fernlicht-Blinken (rechts-links) wie man es
in manchen US-Filmen sieht für die beste Lösung. Ist auffällig und hell
genug und vorallem vom "normalen" Betätigen der Lichthupe deutlich zu
unterscheiden.....


--
Gruß

Erich Kirchmayer


--

"Jetzt wird´s mal kurz hell im Hals!"

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Hilfe-Kurse. umfangreiche Linkliste u.v.m. Jetzt NEUES Seitendesign!


Sascha Wostmann

unread,
Feb 5, 2002, 5:53:08 PM2/5/02
to
Patrick Rauter :

> (Liefert Fiat eigentlich immer noch Autos, bei denen bei betätigung der
> Lichthupe die Nebelscheinwerfer ausgehen ??)

das war bei unserem IVECO LF16 auch so. (bzw. es ist immer noch so, es
ist nur nicht mehr "mein" Auto...)

Bei einer Übung bin ich darauf reingefallen: ich wollte mit den
FZ-Scheinwerfern ein wenig Licht spenden und habe dafür alles
eingeschaltet: Abblend, Fern, Nebel. Nur leider haben die Nebellampen
nicht gebrannt. Es hat ein paar Minuten gedauert bis ich drauf kam,
dass nur entweder Nebel oder Fernlicht funktionierten...

Viele Grüße,
Sascha

Henning Koch

unread,
Feb 5, 2002, 6:21:57 PM2/5/02
to
On Tue, 05 Feb 2002 17:23:33 +0100, Christoph Brodesser
<christoph...@onlinehome.de> wrote:

>Dieses Verbot des gleichzeitigen Betriebs von Fern- und
>Nebelscheinwerfern ist vor einigen Jahren erst aufgehoben worden;

die gleichzeitige Betaetigung ist zumindetens Implizit IMO immer noch
verboten.....

Joern Dost

unread,
Feb 6, 2002, 4:21:56 AM2/6/02
to
> mir fallen da einige Fälle ein, z.B. nicht beachten von Halteverboten.
> Dabei werden Sonderrechte in Anspruch genommen, BL+MH werden dabei
> aber nicht benutzt.


*lach* das saehe auch ziemlich doof aus, RTW steht im Halteverbot, weit
und breit kein Mensch zu sehen, und das Kompressor-Horn ist km-weit zu
hoeren...

Michael LAMMERS

unread,
Feb 6, 2002, 3:59:07 AM2/6/02
to

"Patrick Rauter" <rau...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:1f74m6g.p2zwkicpgrdcN%rau...@t-online.de...

[...]


> (Liefert Fiat eigentlich immer noch Autos, bei denen bei betätigung
der
> Lichthupe die Nebelscheinwerfer ausgehen ??)

Bei den LTs ist das wieder so, da hat VW sich was ganz besonderes
ausgedcht:
Ablendlicht: H1 (oder H3), also Einfadenbirne
Fernlicht und Nebelscheinwerfer: H4, also das Standartlämpchen, was
normalerweise für Ablend- und Fernlicht genommen wird.
Nachteil: Fern- und Nebelscheinwerfer schalten um, Paralellbetreib ist
nicht möglich.
Vorteil: Sehr gute Lichtausbeute bei Fernlicht, da das Ablendlicht mit
eingeschaltet bleibt.

MfG,

Michael Lammers

Michael LAMMERS

unread,
Feb 6, 2002, 3:52:12 AM2/6/02
to

"Henning Koch" <Hennin...@student.uni-dortmund.de> schrieb im
Newsbeitrag news:47q06u8l3b9lflobq...@4ax.com...

Hallo Henning,

es ist schon etliche Jahre erlaubt, Fern- und Nebelscheinwerfer
gleichzeitig einzuschalten. Da man die Nebellampen ja auch bei
Sichtbehinderung z.B. durch starken Regen benutzen darf, macht das ja
auch Sinn. Und soweit die Nebelscheinwerfer weit genug auseinder
montiert sind, dürfen sie auch nur mit Standlicht (also ohne
Abblendlicht) benutzt werden. Für die Nebelscheinwerfe gibt es auch
keine definitive Sichtweite oder Geschwindigkeitsbeschränkung.
Ganz nebenbei: Moderne Lichtsysteme (H7 oder Xenon) leuchten oft schon
serienmässig so breit aus wie Nebelscheinwerfer herkömmlicher Systeme
(H4). Hier liegt der Unterschied nur noch in der Leuchthöhe, sprich die
Nebelscheinwerfer strahlen halt nur sehr flach ab. Vermutlich liegt hier
auch der Grund, warum die Hemmschwelle offensichtlich immer geringer
wird, Nebelscheinwerfer mehr oder weniger standartmässig mit
einzuschalten.
Im Gegensatz dazu ist die Benutzung der Nebelschlussleuchte ganz
eindeutig geregelt: Sichtweite unter 50 m, daraus folgt zwingend, dass
mit eingeschalteteter Nebelschlussleuchte die Höchstgeschwindigkeit 50
KM/h beträgt. Scheint aber vielen ziemlich egal zu sein, wenn ich so
daran denke wieviele auf der Autobahn mit eingeschalteter NSL unterwegs
sind....


MfG,

Michael Lammers

Hauke Heidtmann

unread,
Feb 6, 2002, 4:41:57 AM2/6/02
to
"Michael LAMMERS" <Michael...@ePost.de> writes:


> Vermutlich liegt hier auch der Grund, warum die Hemmschwelle
> offensichtlich immer geringer wird, Nebelscheinwerfer mehr oder
> weniger standartmässig mit einzuschalten.

Dass es die sog. "Tagfahrleuchten" gibt, weisst du aber schon, oder?
Wenn nein: Beruhig dich, mein Vater ist auch schon mehrfach wegen
"Eingeschalteter Nebellampen" angehalten worden, weil er die
Tagfahrleuchten eingebaut hat...

Hauke
--
Overflow on /dev/null, please empty the bit bucket.

Ralf Assmann

unread,
Feb 6, 2002, 6:07:45 AM2/6/02
to
> > Vor einiger Zeit gab es im "Rettungsdienst" einmal eine Publikation
> > einer Diplomarbeit, welche sich mit Fragen der "Auffaelligkeit von
> > Rettungsdienstfahrzeugen" beschaeftigt hat ...
>
> Interessant, ist die irgendwo im Web verfügbar? Weißt Du zufällig den
> Titel?

Nein, leider nicht. Ich habe nur in Erinnerung, dass dieses im
"Rettungsdienst" einmal abgedruckt wurde ...

Was ich noch in Erinnerung habe ist, dass es um die Lackierung von
Fahrzeugen incl. Warnstreifen ging (breite orange (nachleuchtende)
Streifen, am besten gelb-orange lackierte Fahrzeuge, deutliche
erkennbare und von anderen Fahrzeugen zu unterscheidende Fronthaube -
die DRK-Lackierung ist demnach voelliger Schwachsinn und faellt in
allen Punkten durch), um Rot- und/oder Blaulicht, Springlichter und
Frontblitzer sowie akkustische Warneinrichtungen ...

Ralf

Michael LAMMERS

unread,
Feb 6, 2002, 6:46:03 AM2/6/02
to

"Hauke Heidtmann" <haukehe...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:877kpr0...@obrien.bloede-url.de...

> "Michael LAMMERS" <Michael...@ePost.de> writes:
>
>
> > Vermutlich liegt hier auch der Grund, warum die Hemmschwelle
> > offensichtlich immer geringer wird, Nebelscheinwerfer mehr oder
> > weniger standartmässig mit einzuschalten.
>
> Dass es die sog. "Tagfahrleuchten" gibt, weisst du aber schon, oder?
> Wenn nein: Beruhig dich, mein Vater ist auch schon mehrfach wegen
> "Eingeschalteter Nebellampen" angehalten worden, weil er die
> Tagfahrleuchten eingebaut hat...

Jo, weiss ich. Trotzdem hab ich den Eindruck, dass immer mehr Leute
standartmässig mit eingeschalteten Nebelscheinwerfer fahren.

MfG

Michael Lammers

Patrick Rauter

unread,
Feb 6, 2002, 7:48:33 AM2/6/02
to
Alexander Lelie <Lexe...@t-online.de> wrote:

Ist wahrscheinlich die Prä-Suizid-Phase gemeint...

;->

Markus Wedemeyer

unread,
Feb 6, 2002, 10:10:15 AM2/6/02
to
matz...@gmx.de schrieb:

> Trotzdem macht es auch im Falle des abgestellten RTW durchaus Sinn, das
> Blaulicht einzuschalten bzw. eingeschaltet zu lassen: Denn sobald ein
> Fahrzeug steht, hat das Blaulicht ja nicht mehr die Funktion, in Verbindung
> mit dem Horn das Wegerecht zu erlangen, sondern es dient einfach zur
> Absicherung der Gefahrenstelle "Stehendes Fahrzeug".

... wozu blaues Blinklicht erstgenannt laut StVO ja auch da ist: "Blaues
Blinklich alleine darf nur von den damit ausgeruesteten Fahrzeugen und
nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei
Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von
geschlossenen Verbaenden eingesetzt werden." (§ 38 StVO, Abschnitt 2)

Gruesse,
Markus

Henning Koch

unread,
Feb 6, 2002, 10:24:47 AM2/6/02
to
On Wed, 6 Feb 2002 09:52:12 +0100, "Michael LAMMERS"
<Michael...@ePost.de> wrote:

>> >Dieses Verbot des gleichzeitigen Betriebs von Fern- und
>> >Nebelscheinwerfern ist vor einigen Jahren erst aufgehoben worden;
>>
>> die gleichzeitige Betaetigung ist zumindetens Implizit IMO immer noch
>> verboten.....
>

>es ist schon etliche Jahre erlaubt, Fern- und Nebelscheinwerfer


>gleichzeitig einzuschalten. Da man die Nebellampen ja auch bei
>Sichtbehinderung z.B. durch starken Regen benutzen darf,

bei 'erheblicher Sichtbehinderung'...

>macht das ja auch Sinn.

IMO nein.

Immer dann, wenn Nebellampen Sinn machen, ist Fernlicht nicht nur
laestig sonder richtiggehend kontraproduktiv und damit IMO
zumindestens implizit auch nicht zulaessig.

>Für die Nebelscheinwerfe gibt es auch
>keine definitive Sichtweite oder Geschwindigkeitsbeschränkung.

Ack.

die Gerichte nennen da IIRC sowas von 200m.
Geschwindigkeitsbeschraenkung folgt dann aus §3 StVO

Ralf Brennecke

unread,
Mar 1, 2002, 12:14:42 PM3/1/02
to Jan Brunkhorst
Hallo jan,

ich arbeite beim DRK in Hannover, und wir haben von unserem
Landesverband ebenfalls diese Anweisung bekommen.

Bei uns werden im Moment alle Springlichter ausser Betrieb genommen und
gegen Strassenräumer (blaue Stroboskopblitzer im Kühlergrill) ersetzt.
Unsere Neufahrzeuge bekommen gar kein Springlicht mehr. Ausserdem fährt
auch die Polizei in Hannover nicht mehr mit Springlicht...

Jedenfalls nehmen wir es recht ernst mit dieser Anweisung (ist aber auch
von Organisation zu Organisation unterschiedlich). Ob es Aussnahmen
gibt, weiss ich aber auch nicht,m wenn ja, hätten wir unser Springlicht
bestimmt behalten, denn der TÜV spielt auch nicht mit !!!!!!


--
Tschüß, Bye bye und Aurevoir
Ralf Brennecke


Jörg Schwarzenberg

unread,
Apr 25, 2002, 12:20:58 PM4/25/02
to
Hi!

> Ausserdem fährt auch die Polizei in Hannover nicht mehr mit Springlicht...

Diese Aussage ist unwahr. Selbst die neuen silber/grünen Einsatzfahrzeuge
der Polizei in Hannover sind mit Springlicht ausgerüstet und benutzen es
auch.

> Jedenfalls nehmen wir es recht ernst mit dieser Anweisung (ist aber auch
> von Organisation zu Organisation unterschiedlich).

Eben! Von Organisation zu Organisation... Da es nur ein DRK-interner Brief
ist, werden die anderen HiOrgs in Niedersachsen auch nichts machen. Denn in
der DRK-Anweisung fehlt ein Absatz der im "Orginal" aussagte, dass es
regional anders lautende Regelungen geben kann. Dies ist in Niedersachsen
der Fall.

MfG
Jörg Schwarzenberg

<SCNR>
P.S.:


> Bei uns werden im Moment alle Springlichter ausser Betrieb genommen und
> gegen Strassenräumer (blaue Stroboskopblitzer im Kühlergrill) ersetzt.
> Unsere Neufahrzeuge bekommen gar kein Springlicht mehr.

Eure Karren haben haben ehrlich gesagt auch kein Springlicht verdient, so
wie die aussehen...
</SCNR>

Florian Leu

unread,
Apr 28, 2002, 3:40:11 PM4/28/02
to
> Hi!

Auch hi!

> Eben! Von Organisation zu Organisation... Da es nur ein DRK-interner Brief
> ist, werden die anderen HiOrgs in Niedersachsen auch nichts machen. Denn
in
> der DRK-Anweisung fehlt ein Absatz der im "Orginal" aussagte, dass es
> regional anders lautende Regelungen geben kann. Dies ist in Niedersachsen
> der Fall.

Hast Du darüber etwas schriftliches, ich meine, daß es in Nds. erlaubt ist?

Gruß
Florian


Jörg Schwarzenberg

unread,
May 1, 2002, 1:46:37 PM5/1/02
to
Hi!

Wie ich an anderer Stelle in diesem Thread bereits erwähnte, habe ich nichts
Schriftliches. Ich weiß aus zwei unabhängigen Quellen, dass es für
Niedersachsen eine Art Ausnahmegenehmigung des nieders. Innenministeriums
gibt, in der (wie ebenfalls bereits erwähnt) auch technische Details
festegelegt sind.
Dagegen, dass diese "Ausnahmegenehmigung" zurückgezogen wurde, spricht, dass
die Polizei und die Feuerwehr noch Springlicht benutzen. Von diesen Behörden
würde ich als erstes eine Deaktivierung erwarten.

Wenn es für Dich wichtig ist, könntest Du ja mal einen Brief ans
Innenministerium schicken (und die Antwort uns mitteilen).

MfG
Jörg Schwarzenberg

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